26 septembre 1988
N
1194
Politique de l'énergie. Interventions personnelles
jenen Mitgliedern ab, die aus der Bundesverwaltung selbst stammen - gerade noch von fünf externen Experten getra- gen, deren Spezialgebiet teilweise bisher gar nicht im Energiesektor angesiedelt war.
Betrachtet man die heute vorliegenden Materialien der Eges, kommt man um den Eindruck nicht herum, dass wesentliche Fragen von der Kommission nicht oder nur ungenügend behandelt worden sind. Unbefriedigend sind auch verschiedene Vorgänge bei der Erarbeitung der Unter- lagen. Der Eges-Bericht allein genügt deshalb für die Festle- gung der energiepolitischen Marschrichtung nicht.
Der Bundesrat hat sich mit dem Einbezug des BEW in die Eges die Möglichkeit genommen, die Arbeiten der Eges verwaltungsintern durch kompetente Fachleute überprüfen und allenfalls eigene Szenarien entwickeln zu lassen. In der gegenwärtigen Situation würde diese Ueberprüfung durch die gleichen Leute erfolgen, welche auch den Eges-Bericht mitgeprägt und in wesentlichen Teilen gar selbst verfasst haben.
Zur Ueberprüfung des Eges-Berichts käme beispielsweise eine Gruppe von ETH- respektive Universitätsprofessoren in Frage, die allerdings mit der bisherigen Erarbeitung der Unterlagen nichts zu tun haben dürften. Denkbar wäre auch der Beizug ausländischer Experten. Ganz besondere Bedeu- tung bei dieser Ueberpüfung kommt der Frage zu, ob die volkswirtschaftlichen Kosten von Energie- respektive Elek- trizitätssparmassnahmen richtig berechnet und berücksich- tigt wurden. Diesem Umstand wäre bei der Auswahl der Experten Rechnung zu tragen.
Nach den vorliegenden Informationen muss die Art und Weise, wie Wirtschaftskreise in die Erarbeitung der Unterla- gen einbezogen waren, als Alibi-Uebung bezeichnet wer- den. Eine Verknappung und Verteuerung der Elektrizität als Produktionsfaktor hätte in verschiedenen Branchen äus- serst negative Auswirkungen, die nicht bagatellisiert werden dürfen.
Vertiefter behandelt werden sollten internationale Fragen, insbesondere auch im Hinblick auf die marktpolitischen Veränderungen im EG-Raum ab 1992. Eine wesentliche Frage in diesem Zusammenhang ist beispielsweise, ob die Schweiz allein «aussteigt» oder ob man gewissermassen eine zumindest europäische Signalwirkung erwartet und mit den entsprechenden Beschlüssen in anderen Ländern rech- net. Ungenügend bearbeitet wurden auch Fragen im Zusam- menhang mit der wirtschaftlichen Landesvorsorge und der militärischen Landesverteidigung.
Schon das Referenzszenarium geht von zwei neuen Ver- fassungsbestimmungen aus: Energieartikel und Grundlage für eine Energiesteuer. Ausserdem sind gesetzliche Erlasse vorgesehen, die zumindest teilweise referendumsträchtig sind. Das Moratorium und die verschiedenen Ausstiegssze- narien erfordern noch sehr viel stärkere gesetzgeberische Eingriffe, die ein Referendum kaum überstehen würden. Ein klares Konzept für den Fall des Scheiterns dieses staatlichen Dirigismus muss deshalb vorbereitet und zur Diskussion gestellt werden.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom September 1988 Rapport écrit du Conseil fédéral de septembre 1988 Wir verweisen auf Teil II, Ziffer 5.1.
88.560
Postulat Leutenegger Oberholzer Stillegung des Atomkraftwerkes Fessenheim Arrêt de la centrale nucléaire de Fessenheim
Wortlaut des Postulates vom 23. Juni 1988 Der Bundesrat wird eingeladen,
sich wegen der Gefährlichkeit der beiden Reaktoren und der übrigen Anlagen des Atomkraftwerkes Fessenheim bei den französischen Behörden für eine raschestmögliche Stil- legung der gesamten Anlage einzusetzen;
bei Schweizer Firmen, die am Atomkraftwerk Fessenheim beteiligt sind oder dort elektrische Energie beziehen, auf Auflösung geschäftlicher Beziehungen im Zusammenhang mit dem AKW Fessenheim hinzuwirken.
Texte du postulat du 23 juin 1988 Le Conseil fédéral est prié
d'intervenir auprès des autorités françaises et de faire tout ce qui est en son pouvoir pour obtenir la fermeture de toute l'installation dans les plus brefs délais. On sait en effet que les deux réacteurs ainsi que les autres équipernents de la centrale nucléaire de Fessenheim sont dangereux;
d'intervenir auprès des entreprises suisses qui détiennent des parts de la centrale nucléaire de Fessenheim ou qui s'y procurent de l'électricité pour les convaincre de cesser toute relation d'affaires avec la direction de la centrale.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Fankhauser, Fetz, Herc- zog, Thür, Weder-Basel (5)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Seit der Inbetriebnahme des Atomkraftwerks Fessenheim reissen die Pannen und Notabschaltungen nicht ab. Zwar versichern die französischen Behörden, dass sie den beste- henden Problemen ihre volle Aufmerksamkeit schenken. Damit sind die Lecks und Risse im Kühlsystem sowie die Bruchstellengefährdung bei Reaktorstutzen nicht beseitigt. Bis heute ist es nicht gelungen, die beiden Reaktorblöcke in Fessenheim so zu sanieren, dass sie wenigstens den Rah- men der für Fessenheim vorgesehenen Betriebssicherheit erfüllen würden. Allerdings entsprechen die Sicherheitsan- forderungen, die Frankreich an Fessenheim stellt, in keiner Weise mehr dem europäischen oder amerikanischen Stan- dard.
Nun hat die Electricité de France (EDF) angekündigt, dass sie Fessenheim weit über die vorgesehene Laufzeit hinaus betreiben und überdies zwei weitere Blöcke erstellen will. Ein wichtiger Grund für den Widerstand der Region Nord- westschweiz/Elsass/Baden gegen das geplante AKW Kaiser- augst ist die einmalige Ballung von Atomkraftwerken am Oberrhein. Dieser Grund hat seine Gültigkeit in gleicher Weise für das geplante Atomkraftwerk in Wyhl wie für Fes- senheim.
Der Bundesrat hat Verhandlungen mit Frankreich angekün- digt, damit Informationsmängel beseitigt werden können. Das hat seine Bedeutung. Auf die Atomanlage Fessenheim bezogen, kann aber auch eine optimale Information die Problematik der Sicherheit nicht verbessern.
Eine Region mit über einer Million Einwohnerinnen und Einwohnern kann nicht evakuiert werden. Die Atomanlage Fessenehim liegt derart nahe bei den bevölkerungsdichten Gebieten des Oberrheins, dass nur schon ein grösserer Unfall verheerende Folgen hätte.
Die Reaktorkatastrophe von Tschernobyl hat über Tausende von Kilometern Auswirkungen gehabt. Daraus müssen die Lehren in der Praxis gezogen werden. Für Fessenheim kann dies nur die vollständige Stillegung bedeuten.
Energiepolitik. Persönliche Vorstösse
1195
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom September 1988 Rapport écrit du Conseil fédéral de septembre 1988 Wir verweisen auf Teil II, Ziffer 5.3.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.
Antrag Leutenegger Oberholzer Ueberweisung als Postulat
Proposition Leutenegger Oberholzer Adopter sous forme de postulat
87.948
Postulat Leutenegger Oberholzer Schneller Brüter von Creys-Malville. Stillegung Mise hors service du surgénérateur de Creys-Malville
Wortlaut des Postulates vom 10. Dezember 1987 Der französische Brutreaktor Superphénix von Creys-Mal- ville bedeutet eine ausserordentliche Gefahr, nicht nur für die unmittelbare Umgebung, sondern für weite Teile Euro- pas. Im Falle eines grossen Unfalles des Superphénix müs- ste mit der radioaktiven Verseuchung von riesigen Landstri- chen gerechnet werden.
Infolge eines Lecks des Natriumtanks musste die Anlage stillgelegt werden. Auf Ende 1988 ist - Pressemeldungen zufolge - eine Wiederaufnahme des Betriebes vorgesehen. Die Bevölkerung der Region Genf fühlt sich durch den schnellen Brüter besonders bedroht. Die Genfer Behörden haben sich gegen die Wiederinbetriebnahme der Anlage ausgesprochen.
Der Bundesrat wird gebeten, sich bei den französischen Behörden dafür einzusetzen, dass der schnelle Brüter von Creys-Malville nicht mehr in Betrieb genommen wird. Abge- klärt werden sollte insbesondere auch, ob auf international- rechtlicher Ebene Schritte eingeleitet werden können, mit denen eine Wiederinbetriebnahme verhindert und die defini- tive Stillegung des Superphénix erreicht werden kann.
Texte du postulat du 10 décembre 1987
Le surgénérateur français «Superphénix» de Creys-Malville représente un danger énorme non seulement pour les envi- rons immédiats, mais également pour de vastes régions d'Europe. En cas d'accident grave à «Superphénix», il fau- drait s'attendre à ce que la contamination radioactive s'étende à des territoires immenses.
En raison d'une fuite dans le réservoir de sodium, il a fallu arrêter l'installation. Selon des articles parus dans la presse, il est prévu de reprendre l'exploitation à la fin de l'année 1988.
La population genevoise se sent particulièrement menacée par la présence du surgénérateur. Les autorités genevoises se sont prononcées contre la remise en marche de l'installa- tion.
Le Conseil fédéral est par conséquent invité à intervenir auprès des autorités françaises afin que le surgénérateur de Creys-Malville ne soit plus remis en marche. Il faudrait notamment examiner s'il est possible d'entreprendre des démarches sur le plan international afin d'empêcher que «Superphénix» ne soit remis en marche et que cette installa- tion soit définitivement désaffectée.
Mitunterzeichner - Cosignataires:
Bär, Fetz, Fierz, Günter, Hafner Rudolf, Herczog, Meier- Glattfelden, Rebeaud, Schmid, Spielmann, Stocker, Thür, Weder-Basel, Wiederkehr (14)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Die Postulantin verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom September 1988
Rapport écrit du Conseil fédéral de septembre 1988
Die Verantwortung für die Sicherheit einer Kernanlage obliegt deren Betreiber und den Behörden des Staats, in welchem sich die Anlage befindet. Für den Bund bestehen keine Zweifel an der Sorgfalt und der Gewissenhaftigkeit der zuständigen französischen Stellen und somit keine Gründe, eine Stillegung zu verlangen. Es ist offensichtlich, dass ein schwerer Unfall in erster Linie französisches Territorium betreffen würde. Die französischen Behörden haben selber alles Notwendige für den Schutz ihrer eigenen Bevölkerung vorzukehren.
Ueber die Sicherheit von Superphénix hat das Bundesamt für Energiewirtschaft im Herbst 1986 einen Bericht veröf- fentlicht. Darin wurde insbesondere festgestellt, dass kein Grund zur Annahme bestehe, dass der Superphénix ein grösseres Risiko bilde als moderne Leichtwasserreaktoren und dass für das Gebiet der Schweiz auf Notfallmassnah- men, welche weiter gehen als die für Zone 3 der Kernkraft- werke (diese Zone umfasst das mehr als 20 km von Kern- kraftwerken entfernte Gebiet) zu treffenden Vorkehrungen, verzichtet werden könne. Demgemäss geht vom Superphé- nix keine unzumutbare Gefährdung des schweizerischen Territoriums aus. Der Bundesrat hat keinen Grund, diese Aussagen zu bezweifeln.
Auch der Zwischenfall mit dem Natrium-Leck im doppelwan- digen Lagerbehälter für Brennelemente hat die nukleare Sicherheit nicht beeinträchtigt. Der lange Stillstand der Anlage dient der genaueren Untersuchung des Lagerbehäl- ters. Eine Wiederinbetriebnahme der Anlage wird zurzeit geprüft und hängt von der Erfüllung gewisser Bedingungen respektive den Ergebnissen technischer Prüfungen ab.
Der Bundesrat ist sich indessen auch der vor allem aus der Region Genf vorgebrachten Bedenken bewusst und setzt sich für eine Erweiterung und Systematisierung der grenz- überschreitenden Information ein. Wie bereits in der Ant- wort auf die Interpellation Petitpierre vom 18. Juni 1987 (87.485) ausgeführt wurde, war die französische Information im Zusammenhang mit dem Natrium-Leck im Frühjahr 1987 korrekt. Auch über die geforderten Prüfungen vor einer allfälligen Wiederinbetriebnahme wurde die Schweiz früh- zeitig und korrekt informiert. Frankreich ist im übrigen bereit mit der Schweiz über eine Regelung des Informa- tionsaustausches betreffend grenznahe Kernanlagen zu ver- handeln. Wir können darum erwarten, künftig systematisch und noch ausführlicher als bisher informiert zu werden.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.
Antrag Leutenegger Oberholzer Ueberweisung als Postulat
Proposition Leutenegger Oberholzer Adopter sous forme de postulat
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Postulat Leutenegger Oberholzer Stillegung des Atomkraftwerkes Fessenheim Postulat Leutenegger Arrêt de la centrale nucléaire de Fessenheim
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1988
Année
Anno
Band
III
Volume
Volume
Session
Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
06
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 88.560
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 26.09.1988 - 14:30
Date
Data
Seite
1194-1195
Page
Pagina
Ref. No
20 016 679
Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.