Energiepolitik. Persönliche Vorstösse
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Wir begründen nachfolgend, warum die Option «Entsor- gung mit Wiederaufbereitung» fallenzulassen und endgültig auf die Wiederaufbereitung von abgebrannten Brennele- menten zu verzichten ist:
Für die Sicherheit bringt die Wiederaufbereitung praktisch nur Nachteile und kaum Vorteile. In seiner Antwort auf die Interpellation 87.554 meint zwar der Bundesrat, sicherheits- mässig gebe es keine entscheidenden Unterschiede zwi- schen den verschiedenen Varianten zur Entsorgung von abgebrannten Kernbrennstoff.
Nachdem nun aber der Transnuklear-Skandal gezeigt hat, dass eine lückenlose Kontrolle der Transporte von Spaltma- terial nicht möglich ist, steht fest, dass Transporte von solchen Materialien immer zusätzliche Risiken beinhalten. Das heisst, je weiter das bestrahlte Material herumtranspor- tiert wird, desto grösser ist das Risiko, dass es in falsche Hände gerät. Je mehr Transporte stattfinden, desto grösser ist die Gefahr, dass Material in die Grauzone des illegalen Nuklearhandels abgezweigt wird. Der Bundesrat kann sich unseres Erachtens nicht darauf berufen, dass die Behörde bei der Genehmigung von Entsorgungsschritten aus- schliesslich zu prüfen habe, ob die Sicherheitsnormen ein- gehalten werden (Interpellation 87.554), weil das Einhalten dieser Normen ausserhalb der Schweizer Grenzen gar nicht möglich ist. Für die abgebrannten Brennelemente obliegt die Sicherheitsverantwortung nur solange den Schweizer Behörden, als die Elemente auf Schweizer Territorium ver- bleiben.
Für die Endlagerung der abgebrannten Brennelemente ist die Wiederaufbereitung nicht nötig. Wenn in der Schweiz ein Endlagerstandort gefunden wird, müssen die abge- brannten Elemente nach der Zwischenlagerung demnach gar nicht mehr ausgeführt werden.
Oekonomisch ist dieses Vorgehen tragbar, denn die Wieder- aufbereitung ist mit sehr hohen und immer noch steigenden Kosten verbunden.
Nachdem praktisch feststeht, dass die Brütertechnologie gescheitert ist, wird die Nachfrage nach waffenfähigem Plu- tonium vor allem über die Wiederaufbereitung gedeckt wer- den. Hier öffnet sich ein weites Feld für Missbrauch und Korruption, denn der Preis für Plutonium ist ausserordent- lich hoch, und die friedliche Nutzung dieses hochgiftigen Spaltstoffs ist von der militärischen nicht zu trennen. Nam- hafte Wissenschafter, welche sich mit dem Problem des Nuklearterrorismus befassen, raten deshalb dringend von der Wiederaufbereitung abgebrannter Brennelemente bzw. von der daraus resultierenden Plutoniumproduktion ab. Oekologisch sind die Wiederaufbereitungsanlagen ausser- ordentlich problematisch. «Sellafield» und «La Hague>> sind Synonyme für radioaktive Verseuchung der Umwelt. Sämtli- che Länder, welche Brennelemente zur Wiederaufbereitung dorthin liefern, tragen dafür die Verantwortung.
Sollte unser Land zu einem viel späteren Zeitpunkt zum Schluss kommen, die abgebrannten, eingelagerten Brenn- elemente seien doch aufzuarbeiten, stünde dem nichts entgegen.
Da die Entsorgung aus Kernkraftwerken Sache der Betrei- ber ist, kann sich der Bundesrat nur über die Aus- und Einfuhrbewilligungen einschalten: Er kann verbieten, dass abgebrannte Brennelemente überhaupt exportiert werden, und dass radioaktiver Abfall aus den Wiederaufbereitungs- anlagen in die Schweiz eingeführt wird. Damit gibt sich für die Kernkraftwerk-Betreiber implizit die Verpflichtung, auf die Wiederaufbereitung zu verzichten. Dies drängt sich aus sicherheitspolitischen und ökologischen Gründen auf, öko- nomisch bringt dieser Entsorgungspfad keinerlei Nachteile.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom September 1988 Rapport écrit du Conseil fédéral de septembre 1988 Wir verweisen auf Teil II, Ziffer 3.6.1.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
88.316 Interpellation Fischer-Seengen Energieszenarien Scénarios énergétiques
Wortlaut der Interpellation vom 29. Februar 1988 Ich frage den Bundesrat an:
War es richtig, dem Bundesamt für Energiewirtschaft (BEW) bei der Erarbeitung der Szenarien eine derart domi- nierende Stellung (inklusive Präsidium) zu geben?
Ist der Bundesrat bereit, die Arbeiten der Expertenkom- mission zur Erarbeitung von Energieszenarien (EGES) durch ein unabhängiges Gremium wissenschaftlich über- prüfen zu lassen?
Ist der Bundesrat bereit, den direkt betroffenen Kreisen, insbesondere der Industrie, Gelegenheit zu geben, sich offi- ziell zu den im Eges-Bericht gemachten Aussagen zu äus- sern?
Ist der Bundesrat bereit, jene Fragen noch vertiefter behandeln zu lassen, denen die Eges zu wenig Aufmerksam- keit geschenkt hat?
Ist der Bundesrat bereit, dem Parlament auch einen Bericht vorzulegen, der darstellt, was geschieht, wenn das Schweizervolk die zahlreichen, für die Realisierung der ver- schiedenen Eges-Szenarien notwendigen neuen Rechts- grundlagen ablehnt?
Texte de l'interpellation du 29 février 1988
Je pose au Conseil fédéral les questions suivantes:
Etait-il indiqué de donner à l'Office fédéral de l'énergie une position aussi dominante (y compris à la présidence) lors de l'élaboration des scénarios ?
Le Conseil fédéral est-il prêt à faire vérifier par un orga- nisme scientifique indépendant les travaux de la Commis- sion d'experts Scénarios énergétiques (SCEN)?
Est-il prêt à donner l'occasion aux milieux touchés direc- tement, en particulier l'industrie, de s'exprimer officielle- ment au sujet des déclarations figurant dans le rapport du SCEN?
Est-il prêt à faire examiner encore plus à fond les ques- tions auxquelles le SCEN a attaché trop peu d'importance ? 5. Est-il prêt à présenter au Parlement un rapport montrant ce qui se passerait si le peuple suisse rejetait les nom- breuses nouvelles bases légales nécessaires à la réalisation des divers scénarios ?
Mitunterzeichner - Cosignataires: Aliesch, Aregger, Aubry, Auer, Büttiker, Cincera, Früh, Gysin, Loeb, Loretan, Mauch Rolf, Mühlemann, Stucky, Wanner, Weber-Schwyz, Zwingli (16)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Im Nachgang zur Reaktorkatastrophe in Tschernobyl hat der Bundesrat eine Expertenkommission (Eges) zur Erarbeitung von Energieszenarien eingesetzt. Die Eges hat nun im Februar ihren Schlussbericht abgeliefert, von dem bis heute leider nur eine Zusammenfassung veröffentlicht wurde.
Bereits vor Ablieferung des Schlussberichts hat die Eges immer wieder für Schlagzeilen gesorgt.
Zum einen sind durch Indiskretionen laufend Bruchstücke der Eges-Arbeiten an die Oeffentlichkeit gelangt, zum ande- ren sind drei prominente Wissenschafter aus der Experten- kommission ausgetreten, u. a., weil sie das Resultat nicht mit ihrer Vorstellung von Wissenschaftlichkeit vereinbaren konnten. Damit wird die Arbeit der Eges - sieht man von
26 septembre 1988
N
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Politique de l'énergie. Interventions personnelles
jenen Mitgliedern ab, die aus der Bundesverwaltung selbst stammen - gerade noch von fünf externen Experten getra- gen, deren Spezialgebiet teilweise bisher gar nicht im Energiesektor angesiedelt war.
Betrachtet man die heute vorliegenden Materialien der Eges, kommt man um den Eindruck nicht herum, dass wesentliche Fragen von der Kommission nicht oder nur ungenügend behandelt worden sind. Unbefriedigend sind auch verschiedene Vorgänge bei der Erarbeitung der Unter- lagen. Der Eges-Bericht allein genügt deshalb für die Festle- gung der energiepolitischen Marschrichtung nicht.
Der Bundesrat hat sich mit dem Einbezug des BEW in die Eges die Möglichkeit genommen, die Arbeiten der Eges verwaltungsintern durch kompetente Fachleute überprüfen und allenfalls eigene Szenarien entwickeln zu lassen. In der gegenwärtigen Situation würde diese Ueberprüfung durch die gleichen Leute erfolgen, welche auch den Eges-Bericht mitgeprägt und in wesentlichen Teilen gar selbst verfasst haben.
Zur Ueberprüfung des Eges-Berichts käme beispielsweise eine Gruppe von ETH- respektive Universitätsprofessoren in Frage, die allerdings mit der bisherigen Erarbeitung der Unterlagen nichts zu tun haben dürften. Denkbar wäre auch der Beizug ausländischer Experten. Ganz besondere Bedeu- tung bei dieser Ueberpüfung kommt der Frage zu, ob die volkswirtschaftlichen Kosten von Energie- respektive Elek- trizitätssparmassnahmen richtig berechnet und berücksich- tigt wurden. Diesem Umstand wäre bei der Auswahl der Experten Rechnung zu tragen.
Nach den vorliegenden Informationen muss die Art und Weise, wie Wirtschaftskreise in die Erarbeitung der Unterla- gen einbezogen waren, als Alibi-Uebung bezeichnet wer- den. Eine Verknappung und Verteuerung der Elektrizität als Produktionsfaktor hätte in verschiedenen Branchen äus- serst negative Auswirkungen, die nicht bagatellisiert werden dürfen.
Vertiefter behandelt werden sollten internationale Fragen, insbesondere auch im Hinblick auf die marktpolitischen Veränderungen im EG-Raum ab 1992. Eine wesentliche Frage in diesem Zusammenhang ist beispielsweise, ob die Schweiz allein «aussteigt» oder ob man gewissermassen eine zumindest europäische Signalwirkung erwartet und mit den entsprechenden Beschlüssen in anderen Ländern rech- net. Ungenügend bearbeitet wurden auch Fragen im Zusam- menhang mit der wirtschaftlichen Landesvorsorge und der militärischen Landesverteidigung.
Schon das Referenzszenarium geht von zwei neuen Ver- fassungsbestimmungen aus: Energieartikel und Grundlage für eine Energiesteuer. Ausserdem sind gesetzliche Erlasse vorgesehen, die zumindest teilweise referendumsträchtig sind. Das Moratorium und die verschiedenen Ausstiegssze- narien erfordern noch sehr viel stärkere gesetzgeberische Eingriffe, die ein Referendum kaum überstehen würden. Ein klares Konzept für den Fall des Scheiterns dieses staatlichen Dirigismus muss deshalb vorbereitet und zur Diskussion gestellt werden.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom September 1988 Rapport écrit du Conseil fédéral de septembre 1988 Wir verweisen auf Teil II, Ziffer 5.1.
88.560
Postulat Leutenegger Oberholzer Stillegung des Atomkraftwerkes Fessenheim Arrêt de la centrale nucléaire de Fessenheim
Wortlaut des Postulates vom 23. Juni 1988 Der Bundesrat wird eingeladen,
sich wegen der Gefährlichkeit der beiden Reaktoren und der übrigen Anlagen des Atomkraftwerkes Fessenheim bei den französischen Behörden für eine raschestmögliche Stil- legung der gesamten Anlage einzusetzen;
bei Schweizer Firmen, die am Atomkraftwerk Fessenheim beteiligt sind oder dort elektrische Energie beziehen, auf Auflösung geschäftlicher Beziehungen im Zusammenhang mit dem AKW Fessenheim hinzuwirken.
Texte du postulat du 23 juin 1988 Le Conseil fédéral est prié
d'intervenir auprès des autorités françaises et de faire tout ce qui est en son pouvoir pour obtenir la fermeture de toute l'installation dans les plus brefs délais. On sait en effet que les deux réacteurs ainsi que les autres équipernents de la centrale nucléaire de Fessenheim sont dangereux;
d'intervenir auprès des entreprises suisses qui détiennent des parts de la centrale nucléaire de Fessenheim ou qui s'y procurent de l'électricité pour les convaincre de cesser toute relation d'affaires avec la direction de la centrale.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Fankhauser, Fetz, Herc- zog, Thür, Weder-Basel (5)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Seit der Inbetriebnahme des Atomkraftwerks Fessenheim reissen die Pannen und Notabschaltungen nicht ab. Zwar versichern die französischen Behörden, dass sie den beste- henden Problemen ihre volle Aufmerksamkeit schenken. Damit sind die Lecks und Risse im Kühlsystem sowie die Bruchstellengefährdung bei Reaktorstutzen nicht beseitigt. Bis heute ist es nicht gelungen, die beiden Reaktorblöcke in Fessenheim so zu sanieren, dass sie wenigstens den Rah- men der für Fessenheim vorgesehenen Betriebssicherheit erfüllen würden. Allerdings entsprechen die Sicherheitsan- forderungen, die Frankreich an Fessenheim stellt, in keiner Weise mehr dem europäischen oder amerikanischen Stan- dard.
Nun hat die Electricité de France (EDF) angekündigt, dass sie Fessenheim weit über die vorgesehene Laufzeit hinaus betreiben und überdies zwei weitere Blöcke erstellen will. Ein wichtiger Grund für den Widerstand der Region Nord- westschweiz/Elsass/Baden gegen das geplante AKW Kaiser- augst ist die einmalige Ballung von Atomkraftwerken am Oberrhein. Dieser Grund hat seine Gültigkeit in gleicher Weise für das geplante Atomkraftwerk in Wyhl wie für Fes- senheim.
Der Bundesrat hat Verhandlungen mit Frankreich angekün- digt, damit Informationsmängel beseitigt werden können. Das hat seine Bedeutung. Auf die Atomanlage Fessenheim bezogen, kann aber auch eine optimale Information die Problematik der Sicherheit nicht verbessern.
Eine Region mit über einer Million Einwohnerinnen und Einwohnern kann nicht evakuiert werden. Die Atomanlage Fessenehim liegt derart nahe bei den bevölkerungsdichten Gebieten des Oberrheins, dass nur schon ein grösserer Unfall verheerende Folgen hätte.
Die Reaktorkatastrophe von Tschernobyl hat über Tausende von Kilometern Auswirkungen gehabt. Daraus müssen die Lehren in der Praxis gezogen werden. Für Fessenheim kann dies nur die vollständige Stillegung bedeuten.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Interpellation Fischer-Seengen Energieszenarien Interpellation Fischer-Seengen Scénarios énergétiques
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Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1988
Année
Anno
Band
III
Volume
Volume
Session
Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
06
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 88.316
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 26.09.1988 - 14:30
Date
Data
Seite
1193-1194
Page
Pagina
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20 016 678
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