Energiepolitik. Persönliche Vorstösse
1191
September 1988 N
Neben vorgeschobenen Argumenten gegen ein fakultati- ves Referendum gegen Kernkraftwerke, die letztlich auf die Angst vor einem Volksentscheid zurückzuführen sind, wurde ins Feld geführt, ein allfälliger positiver Volksent- scheid würde von den regional Betroffenen als Machtde- monstration gegenüber von Minderheiten empfunden. In dieser Hinsicht sei dieses Referendum ein äusserst proble- matisches Instrument, welches gegen regionale Minderhei- ten gerichtet sei. Diese Argumentation ist indessen unlo- gisch. Erstens muten wir schon einigen Minderheiten Kern- kraftwerke zu. Zweitens wird bei der Realisierung von Kern- kraftwerken nach dem alten Recht den Minderheiten genau dieselbe Auflage zugemutet; bei unserem Vorschlag hätten diese indessen die Möglichkeit, sich mit einem Referendum zu wehren. Das fakultative Referendum gibt diesen Minder- heiten also ein zusätzliches Instrument in die Hand, über das sie heute nicht verfügen. Die Minderheiten werden also durch das Referendum gestärkt und nicht geschwächt.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom September 1988 Rapport écrit du Conseil fédéral de septembre 1988 Wir verweisen auf Teil II, Ziffer 4.2.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- wandeln.
Antrag Fischer-Seengen Die Motion ist abzulehnen
Antrag Savary-Freiburg Die Motion ist abzulehnen.
Proposition Fischer-Seengen Rejeter la motion
Proposition Savary-Fribourg Rejeter la motion
87.376
Motion Schmidhalter Rahmenbewilligung für Kernanlagen. Rückwirkendes fakultatives Referendum Installations nucléaires. Autorisations générales sujettes au référendum facultatif avec effet rétroactif
Wortlaut der Motion vom 19. März 1987
Die Energiekommission ersucht den Bundesrat, die Ertei- . lung von Rahmenbewilligungen für Kernanlagen dem fakul- tativen Referendum zu unterstellen (Motion 87.342 vom 9.2.87).
Der Bundesrat wird ersucht, im Bundesbeschluss zum Atomgesetz diese Unterstellung unter das fakultative Refe- rendum auch auf Kernanlagen mit bereits erteilter Rahmen- bewilligung rückwirkend auszudehnen.
Texte de la motion du 19 mars 1987
La Commission de l'énergie demande au Conseil fédéral de soumettre au référendum facultatif l'octroi d'autorisations générales pour les installations nucléaires (motion 87.342 du 9.2.1987).
Le Conseil fédéral est chargé de préparer une modification de l'arrêté fédéral concernant la loi sur l'énergie atomique et d'étendre cette règle avec effet rétroactif en soumettant
également au référendum facultatif les autorisations géné- rales déjà accordées pour des installations nucléaires.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Keine - Aucun
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Die Energiekommission hat in ihrer Mehrheit dem Parla- ment vorgeschlagen, die Erteilung von Rahmenbewilligun- gen für Kernanlagen dem fakultativen Referendum zu unter- stellen. Dieser Beschluss soll sich aber nur auf die Zukunft erstrecken. Was bereits beschlossen worden ist, soll beschlossen bleiben, zum Kernkraftwerk Kaiseraugst hätten Stimmbürgerinnen und Stimmbürger nichts mehr zu sagen. Ich finde das nicht angebracht. Aus diesem Grunde habe ich in Form einer Motion einen Ergänzungstext eingebracht, der folgendermassen lautet:
«Der Bundesrat wird ersucht, im Bundesbeschluss zum Atomgesetz die Unterstellung unter das fakultative Refe- rendum rückwirkend auf Kernanlagen mit bereits erteilter Rahmenbewilligung auszudehnen.»
Die Energiekommission hat ihre Motion, «Bewilligungen von Kernanlagen zukünftig dem Referendum zu unterstel- len», begründet. Was da gesagt wurde, gilt auch hier. Ich möchte diese Gründe nicht wiederholen. Meine Ergänzung zur Motion der Kommission zielt in erster Linie auf den Bau des Kernkraftwerks Kaiseraugst hin. Für dieses ist die Bewil- ligung bereits erteilt. Diese aber untersteht nicht dem Refe- rendum. Sie sollte es aber. Ich lege zwei Gründe hierfür dar: 1. Der Widerstand gegen die Nutzung von Kernenergie kommt seit Tschernobyl nicht mehr zur Ruhe. Im Gegenteil, er steigt, seitdem nach und nach durchsickert, was diese fahrlässig freigegebene atomare Verseuchung in der engeren Umgebung des Unfallorts für Ausmasse erreicht hat. Die Schäden an der Gesundheit der dortigen Bevölke- rung werden wohl erst nach und nach zu Tage treten, diejenigen auf die Landschaft und die Besiedlung wahr- scheinlich nie ganz. Verschiedene Länder überlegen sich deshalb, ob sie aus der Kernenergie aussteigen wollen oder nicht. Auch in diesem Haus ist diese Frage aufgegriffen worden mit dem Ergebnis, dass der Bundesrat den Räten bis Ende Jahr einen Bericht vorlegen wird. So wie die Dinge liegen, scheint es ganz ausgeschlossen, dass unser Parla- ment in nächster Zeit noch andere Rahmenbewilligungen als für Kaiseraugst erteilen wird. So gesehen, ist die Motion der Energiekommission mindestens für die nächste Zukunft wertlos.
Was ist also logischer, als auch diese Bewilligung, falls sie die eidgenössischen Räte nicht zurückziehen wollen, der 'Volksabstimmung zu unterstellen?
Das gleiche, was hier über Kaiseraugst gesagt wurde, gilt auch für die zweite erteilte Rahmenbewilligung für das Uran- lager Würenlingen.
Ich ersuche Sie daher, meine Motion anzunehmen.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom September 1988 Rapport écrit du Conseil fédéral de septembre 1988 Wir verweisen auf Teil II, Ziffer 4.2.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- wandeln.
Politique de l'énergie. Interventions personnelles
1192
N
26 septembre 1988
Antrag Savary-Freiburg Die Motion ist abzulehnen
Proposition Savary-Fribourg Rejeter la motion
88.370
Motion Leutenegger Oberholzer Atomgesetz. Geltungsbereich Loi sur l'énergie atomique. Extension du champ d'application
Wortlaut der Motion vom 10. März 1988 Der Bundesrat wird aufgefordert, die geltenden gesetzlichen Bestimmungen so auszuweiten und anzupassen, dass
mit Produktionseinrichtungen, Geräten und Stoffen, die in der Atomtechnik benötigt werden,
mit Ausgangsstoffen zur Gewinnung von Kernbrenn- stoffen,
mit nicht allgemein zugänglichen technischen Daten in physischer Form, die für Auslegung, Bau, Betrieb und War- tung von Anreicherungs-, Wiederaufbereitungs- oder Schwerwasserproduktionsanlagen oder von wesentlichen kritischen Bestandteilen solcher Anlagen wichtig sind, dem Atomgesetz unterstellt sind;
Texte de la motion du 10 mars 1988
Le Conseil fédéral est chargé de compléter et d'adapter la législation en vigueur de sorte que la loi sur l'énergie atomi- que s'applique:
des matières de base dont peuvent être extraits des combustibles nucléaires;
des données techniques qui ne sont pas généralement accessibles, qui se présentent sous une forme matérialisée et qui sont importantes pour la planification, la construction, l'exploitation et l'entretien d'installations d'enrichissement, de retraitement ou de production d'eau lourde ou encore pour des éléments critiques essentiels de telles installations; 2. au commerce de l'eau lourde.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Fetz, Herczog, Thür (3)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Atommüllskandal hat gezeigt, dass das geltende Atom- gesetz wegen seines relativ engen Geltungsbereichs immer wieder durch Firmen umgangen wird, die in der Schweiz ansässig sind.
Bereits 1981 hatte Nationalrätin Mascarin im Zusammen- hang mit dem Export von Uran aus Namibia darauf hinge- wiesen, dass Schweizer Firmen unter Umgehung von Uno- Beschlüssen und unter Umgehung des Atomgesetzes im Handel von Namibia-Uran aktiv waren.
Nun hat sich erneut gezeigt, dass das Atomgesetz bis heute keinen Einfluss hat auf Geschäfte, die von der Schweiz aus im Ausland getätigt werden und auch dort abgewickelt werden. Noch ist offen, ob diese Geschäfte den Euratom- und den Atomsperrvertrag verletzen oder nicht. Doch damit wird deutlich, dass das Atomgesetz Lücken aufweist, die Schweizer Firmen ausnutzen, obwohl damit der Sinn des Gesetzes missachtet wird.
Dasselbe gilt für den Handel mit Schwerem Wasser. Der Handel mit Schwerem Wasser untersteht dem Londoner Abkommen, das für Mengen ab 1000 kg eine besondere Bewilligung verlangt. Durch Unterschreiten der Liefermen- gen unter 1000 kg wickeln insbesondere zwei Zuger Firmen, die Inter-Nuclear AG und die Orda AG, einen regen Handel mit Schwerem Wasser über die Schweiz ab. Das ist ein klarer und krasser Missbrauch schweizerischen Territo- riums. Weil der Handel mit Schwerem Wasser in der Schweiz nicht dem Atomgesetz unterstellt ist, ist die Umge- hung des Londoner Abkommens überhaupt möglich.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom September 1988 Rapport écrit du Conseil fédéral de septembre 1988 Wir verweisen auf Teil II, Ziffer 3.5.5 und 4.4.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral
Der Bundesrat beantragt, Ziffer 1 der Motion abzulehnen und Ziffer 2 entgegenzunehmen und als erledigt abzu- schreiben.
88.531
Motion der sozialdemokratischen Fraktion Verzicht auf Wiederaufbereitung von abgebrannten Brennelementen aus Kernkraftwerken
Motion du groupe socialiste Déchets nucléaires. Renonciation à tout retraitement
Wortlaut der Motion vom 22. Juni 1988
Wir bitten den Bundesrat, folgende Massnahmen zu treffen: 1. Die Rücklieferung von Material und Abfällen aus der Wiederaufbereitung von abgebrannten Brennelementen aus Kernkraftwerken wird verboten.
Die Ausfuhr von abgebrannten Brennelementen aus Kernkraftwerken wird verboten.
Der Bundesrat trifft alle weiteren in seiner Kompetenz stehenden Massnahmen, damit die Kernkraftwerk-Betreiber auf die Wiederaufbereitung endgültig verzichten.
Texte de la motion du 22 juin 1988
Le Conseil fédéral est chargé de prendre les mesures sui- vantes:
La restitution de substances obtenues par le retraitement d'éléments combustibles usés provenant de centrales ato- miques est interdite.
L'exportation d'éléments combustibles uses provenant de centrales atomiques est également interdite.
Le Conseil fédéral prend toutes les autres mesures rele- vant de sa compétence pour obtenir que les exploitants de centrales atomiques renoncent définitivement à tout retrai- tement.
Sprecherin - Porte-parole: Mauch Ursula
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Im Bericht des EVED vom 30. Juli 1982 an die Kommission des Ständerates zum Stand der Arbeiten zur nukelaren Entsorgung in der Schweiz wird ausgeführt, dass für abge- brannte Brennelemente aus Kernkaftwerken die Option «Entsorgung mit Wiederaufbereitung» verfolgt werde. Die Option «Entsorgung ohne Wiederaufbereitung» werde jedoch offen gehalten.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion Schmidhalter Rahmenbewilligung für Kernanlagen. Rückwirkendes fakultatives Referendum
Motion Schmidhalter Installations nucléaires. Autorisations générales sujettes au référendum facultatif avec effet rétroactif
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1988
Année
Anno
Band
III
Volume
Volume
Session
Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
06
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 87.376
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 26.09.1988 - 14:30
Date
Data
Seite
1191-1192
Page
Pagina
Ref. No
20 016 675
Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.