Postulat Weder-Basel
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N
26 septembre 1988
schützten Personen bis zu Abwinddistanzen von etwa 10 km (Inhalationsdosis eingeschlossen) auftreten. Schwere akute Strahlenschäden (Dosen bis 200 rem), welche eine medizini- sche Versorgung erforderlich machen würden, sind aber für ungeschützte Personen nur innerhalb der Zone 1 zu erwar- ten (bis zu Abwinddistanzen von etwa 2 km).
Zu Frage 2:
Bevölkerungszahlen (Stand 1980) in der Umgebung der schweizerischen Kernkraftwerke
Standort
Umkreis 10 km
Umkreis 20 km
Umkreis 30 km
Beznau I und II1
98 000
307 000
905 000
Mühleberg
62 000
495 000
812 000
Gösgen1
171 000
347 000
815 000
Leibstadt1
68 000
261 000
663 000
1 inklusive BRD
Zu den Fragen 3, 4 und 5:
Nach dem Vorbeizug der radioaktiven Wolke kann die Umgebung durch den Ausfall radioaktiver Stoffe längerfri- stig kontaminiert sein. Um langfristige Strahlenschäden in der Bevölkerung zu vermeiden, müssten unter Umständen gewisse Gebiete evakuiert werden. Die Evakuierung würde aber nicht kreisförmig erfolgen, sondern es würden nur diejenigen Zonen evakuiert, welche tatsächlich stark konta- miniert sind (Verifikation durch Messungen).
Im schlimmsten Fall müsste gemäss den für den angenom- menen Unfallablauf durchgeführten Berechnungen die Bevölkerung in den betroffenen Gebieten bis zu einer Abwinddistanz von etwa 7 km evakuiert werden. Das Gebiet würde eine Fläche von etwa 6 Quadratkilometer ausma- chen, also etwa 4 Prozent der ganzen Fläche mit einem Radius von 7 km. Das Gebiet, welches auch nach etwa drei Monaten nicht wiederbesiedelt werden könnte, würde eine Fläche von etwa 1 Quadratkilometer umfassen.
Von den 198 000 Personen, welche im 10-km-Umkreis von Kaiseraugst wohnen, würde beim angenommenen Unfallab- lauf nur ein Teil von einer allfälligen Evakuierung betroffen. Von den evakuierten Personen müsste wiederum nur ein Teil für längere Zeit evakuiert werden.
Zu Frage 6:
Edelgase sind die gasförmigen Elemente Helium, Argon, Neon, Krypton, Xenon und Radon. Sie sind farb- und geruchlos und bilden keine chemischen Verbindungen (daher «Edelgase», ähnlich wie Edelmetalle). Es gibt radio- aktive und nicht-radioaktive Isotope der Edelgase. Bei einem Unfall in einem Kernkraftwerk können radioaktive Isotope von Krypton und Xenon freigesetzt werden. Für die in der Chemie geläufige Bezeichnung «Edelgase» gibt es im allge- meinen Sprachgebrauch keinen anderen Begriff; er dient in keiner Weise der Verheimlichung der Radioaktivität.
Edelgase sind, im Gegensatz zu den anderen Nuklidgrup- pen, sehr leicht flüchtig und können praktisch ungehindert durch Fenster-, Türdichtungen und eben auch durch Filter eindringen und eine externe Bestrahlung des Menschen bewirken. Andererseits verursachen radioaktive Edelgase praktisch keine interne Bestrahlung, weil sie nicht im menschlichen Körper eingelagert werden.
Zur Frage «Filter einschalten oder nicht» kann folgendes gesagt werden: Der Aufenthalt im Schutzraum bietet sowohl einen Schutz gegen die externe Wolkenstrahlung als auch gegen die Inhalation. Dabei müssen zwei Fälle unterschie- den werden, nämlich der Aufenthalt bei natürlicher Belüf- tung, d. h. die Tür des Schutzraums ist gegen das Hausin- nere offen, und der Aufenthalt im geschlossenen Schutz- raum mit künstlicher Belüftung über die Gasfilteranlage. In beiden Fällen können die radioaktiven Edelgase durch den Luftwechsel in den Schutzraum gelangen. Ein wesentlicher Unterschied besteht aber darin, dass die natürliche Luft-
wechselrate typischer Schweizer Häuser etwa um einen Faktor 2 bis 3 geringer ist als die Luftwechselrate eines Schutzraums mit künstlicher Belüftung. Die künstliche Belüftung bewirkt also, dass die Edelgase rascher in den Schutzraum eindringen. Die Behörden empfehlen deshalb, die Lüftung auszuschalten und für den Sauerstoffbedarf die Tür des Schutzraums gegen das Hausinnere offen zu lassen. Die Frage, ob in der näheren Umgebung des Unfallorts der vollständige Abschluss der Schutzräume und die Inbetrieb- nahme der künstlichen Belüftung mit Gasfilter einen weite- ren Schutzzuwachs erbringen kann, wird gegenwärtig noch abgeklärt.
Zu Frage 7:
Stark bestrahlte Patienten in Spitalpflege werden je nach Schweregrad der Bestrahlung in Sterilpflegebetten oder in Umkehrisolation (Schutz der Patienten gegen Infektion von aussen) gepflegt. In der ganzen Schweiz gibt es 12 Steril- pflegebetten. In Umkehrisolationen können nur schon in Zürich über 20 Personen gepflegt werden. In der ganzen Schweiz sind es wesentlich mehr. Die genaue Zahl der Betten sagt aber wenig aus, denn gemäss Auskunft von ärztlicher Seite ist nicht die Bettenzahl limitierend; nebst den Betten braucht es u. a. Pflegepersonal und Spender für Blutpräparate und Knochenmark. Aus diesen Gründen ist die Zahl der hochbestrahlten Patienten, die intens v gepflegt werden könnten, limitiert.
Eine Umfrage zu dieser Problematik, die vor zehn Jahren stattgefunden hat, ergab etwa 40 Betten für die ganze Schweiz. Diese Versorgungskapazität, die sich nicht wesent- lich geändert haben dürfte, wird als ausreichend beurteilt. Neben den Beschäftigten des Werks könnten allenfalls Per- sonen, welche sich während dem Durchzug der radioaktiven Wolke in einem Umkreis des Kernkraftwerks von etwa 1 bis 2 km im Freien aufhielten, für den angenommenen Unfallab- lauf eine akute Dosis von mehr als 200 rem erhalten.
Zum Vergleich: Beim Unfall in Tschernobyl trat das akute Strahlensyndrom bei 203 Patienten auf. Dies waren alles Einsatzkräfte, die im Werk vor allem bei der Brandbekämp- fung im Einsatz waren. Durch die Besonderheiten des Unfallablaufs, der bei den in der Schweiz bestehenden Reaktoren nicht möglich ist, wurden diese Personen sehr hohen Strahlenfeldern ausgesetzt. Zudem gab es ganz mas- sive Hautverbrennungen, teils thermischer Art, zum Teil auch wegen den ß-Strahlen. 31 Patienten starben. Wieviele von den restlichen 172 hospitalisierten Personen wirklich intensiv gepflegt wurden, und wieviele primär sorgfältig überwacht werden mussten, ist unbekannt. Von der Bevöl- kerung in der Umgebung erhielt nach russischen Angaben niemand akut gefährliche Dosen.
87.349
Postulat Weder-Basel Atomkraftwerk Kaiseraugst. Erdbebensicherheit Postulat Weder-Bâle Centrale de Kaiseraugst. Protection contre les tremblements de terre
Wortlaut des Postulates vom 17. März 1987 Der Bundesrat wird ersucht, eine unabhängige Experten- kommission einzusetzen, die mit der Anfertigung eines Gut- achtens zu den Fragen der Erdbebengefährdung cler Region Basel und der Erdbebensicherheit des geplanten A-Werkes Kaiseraugst zu beauftragen ist.
Texte du postulat du 17 mars 1987
Le Conseil fédéral est invité à nommer une commission indépendante d'experts chargée d'élaborer un rapport sur
Interpellation Rechsteiner
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les dangers de tremblements de terre dans la région de Bâle et les problèmes de sécurité qui pourraient en découler pour la centrale nucléaire de Kaiseraugst.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Fierz, Grendelmeier, Gün- ter, Gurtner, Jaeger, Maeder-Appenzell, Müller-Bachs, Zwy- gart (8)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit In der Botschaft über die Rahmenbewilligung für das Atom- kraftwerk Kaiseraugst wird festgehalten, dass «neue Erkenntnisse über die seismischen und seismotektonischen Verhältnisse gezeigt haben, dass der Standort Kaiseraugst ungünstiger liegt als früher angenommen und als andere schweizerische Standorte». Es müssen deshalb vor Ertei- lung der nuklearen Baubewilligung weitere zusätzliche Untersuchungen betreffend die Erdbebengefährdung der Region Basel und die Erdbebensicherheit des geplanten Atomkraftwerks Kaiseraugst angestellt werden.
Für das Beibringen dieser Untersuchungen ist die Betreiber- firma, die Kernkraftwerk Kaiseraugst AG, zuständig, die in diesem Fall eine Parteistellung einnimmt. Es ist daher zu erwarten, dass das positive Ergebnis dieses Gutachtens schon zum vorneherein feststeht, insbesondere wenn eine dem Betreiber nahestehende Firma damit beauftragt wird. Im Sinne einer wissenschaftlichen Kriterien genügenden Begutachtung sollte sich die Expertenkommission aus fach- lich anerkannten, kompetenten und unabhängigen in- und ausländischen Fachleuten der Fachgebiete regionale Geolo- gie, Geophysik, Baustatik und Ingenieurwesen zusammen- setzen.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom September 1988
Rapport écrit du Conseil fédéral de septembre 1988
Bei der Neuüberprüfung des Standorts anlässlich des Gesuchs der Kernkraftwerk Kaiseraugst AG um Erteilung der Rahmenbewilligung äusserte sich die Eidgenössische Kommission für die Sicherheit von Kernanlagen (KSA) auch zu den seismotektonischen Verhältnissen um Kaiseraugst. Sie kommt darin u. a. zum Schluss, dass der Standort ungünstiger liege als früher angenommen, und dass die als sehr klein eingeschätzte Wahrscheinlichkeit aktiver, für den Standort relevanten Verwerfungen vor Erteilung der Baube- willigung verifiziert werden müsse (vgl. Kap. 2.2 des Zusatz- gutachtens der KSA vom 17.3.81, KSA 14/49).
Für die parlamentarische Beratung der Rahmenbewilligung für das Kernkraftwerk Kaiseraugst legte die HSK am 24. Juni 1982 den «Technischen Bericht über die seismotektoni- schen Verhältnisse am Standort Kaiseraugst» vor (HSK 14/ 13). Diesen Bericht verfasste die HSK in enger Zusammenar- beit mit den Experten des Ingenieurbüros Basler & Hof- mann. Diese Firma ist seit vielen Jahren als Experte des Bundes für Fragen der Seismik und der Bautechnik beim Bau von Kernkraftwerken tätig und verfügt über langjährige und anerkannt grosse Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet der Seismotektonik. Die Ueberprüfung der tektoni- schen Verhältnisse und die Festlegung der Parameter für die Erdbebenauslegung erfolgte somit unabhängig von der Gesuchstellerin und unter Berücksichtigung der neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse.
Die von der Gesuchstellerin vorzunehmenden, ergänzenden Untersuchungen bezüglich allfälliger, für den Standort rele- vanter Verwerfungen sind inzwischen angelaufen. Sie wer- den von der HSK verfolgt und nach deren Abschluss begut- achtet. Eine positive Beurteilung dieser Untersuchungen durch die Sicherheitsbehörden ist eine Voraussetzung für die Erteilung der Baubewilligung.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.
87.374
Interpellation Rechsteiner AKW. Risiken beim Betrieb Centrales nucléaires. Réexamen des risques
Wortlaut der Interpellation vom 19. März 1987
Nach Tschernobyl und aufgrund der inzwischen gewonne- nen Erkenntnisse drängt es sich auch für die Bundesbehör- den auf, die Risiken beim Betrieb der schweizerischen Atomkraftwerke neu zu überdenken. Ich ersuche den Bun- desrat deshalb, folgende Fragen zu beantworten:
Was hält der Bundesrat von diesen Erkenntnissen? Ist er bereit, den Sicherheitsbegriff und das sogenannte «akzepta- ble Risiko», wie sie z. B. im Bericht der GPK des Nationalra- tes zur Sicherheit der Kernkraftwerke vom 14. November 1980 und der Stellungnahme des Bundesrates vom 7. Januar 1981 umschrieben werden, im Lichte der neuen Erkenntnisse grundsätzlich neu zu überdenken?
Ein Kernschmelzunfall ist prinzipiell auch bei Schweizer Atomkraftwerken möglich (vgl. Antwort des Bundesrates auf die dringlichen Interpellationen Tschernobyl). Lässt man die Eintrittswahrscheinlichkeit ausser acht: Von welchem Scha- densausmass ist bei einem Kernschmelzunfall in einem Schweizer AKW im schlimmsten Fall (nämlich wenn der Druckbehälter versagt) auszugehen? Wieviel Radioaktivität kann im schlimmsten Fall austreten?
Offenbar sind auch für die Schweizer AKW Risikoanaly- sen erarbeitet worden. Von wem und von wann stammen sie (für welche Werke)? Ist der Bundesrat bereit, sie öffentlich zugänglich und damit diskutierbar zu machen (wie dies z. B. in der Bundesrepublik Deutschland geschehen ist und ge- schieht)?
Besondere Probleme stellen sich beim AKW Mühleberg. Dieses weist noch ein sogenanntes Mark I-System auf, wel- ches gemäss amerikanischen Studien den heutigen Anfor- derungen in keiner Weise mehr genüge (vgl. die Verweise in der «Wochenzeitung» vom 13.2.87). Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass das AKW Mühleberg die Bewilligungsvor- aussetzungen im Sinne von Artikel 5f. Atomgesetz nicht mehr erfüllt und diese deshalb zu widerrufen ist?
Texte de l'interpellation du 19 mars 1987
A la suite de l'accident de Tchernobyl et vu les enseigne- ments qui en ont été tirés entre-temps, il s'impose, pour les autorités fédérales également, de procéder à une nouvelle évaluation des risques inhérents à l'exploitation des cen- trales nucléaires suisses. C'est pourquoi je prie le Conseil fédéral de répondre aux questions suivantes:
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Postulat Weder-Basel Atomkraftwerk Kaiseraugst. Erdbebensicherheit Postulat Weder-Bâle Centrale de Kaiseraugst. Protection contre les tremblements de terre
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Jahr
1988
Année
Anno
Band
III
Volume
Volume
Session
Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
06
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
87.349
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Numero dell'oggetto
Datum 26.09.1988 - 14:30
Date
Data
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