Bundesverfassung. Energieartikel
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Bundesverfassung. Energieartikel Constitution fédérale. Article sur l'énergie
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Art. 24octies (neu) Abs. 3 - Art. 24octies (nouveau) al. 3 Fortsetzung - Suite
Präsident: Wir haben am letzten Donnerstag die Diskussion zu Absatz 3 geführt. Es kamen alle Einzel- und Fraktions- sprecher zu Wort. Das Wort haben jetzt die Kommissionsre- ferenten und anschliessend Herr Bundesrat Ogi; dann fol- gen die Abstimmungen zu Absatz 3.
Schüle, Berichterstatter: Bei Absatz 3 geht es um jenen Artikel, der dem Bund das Recht geben soll, Vorschriften über den Energieverbrauch von Anlagen, Fahrzeugen und Geräten zu erlassen sowie die Entwicklung von Energie- techniken zu fördern.
Die Kommission hat diesen bundesratlichen Antrag im Buchstaben b ergänzt: Der Bund solle die Energietechniken fördern, «insbesondere im Bereiche des Energiesparens und der erneuerbaren Energien». Materiell ist damit keine Aenderung verbunden. Wir wollten im Sinne der Prioritäten- setzung zum Ausdruck bringen, wo wir die Schwerpunkte sehen. Es liegen drei Minderheitsanträge vor:
Minderheit I: Herr Stucky will erstens diese Förderungskom- petenz einschränken und zweitens die umfassende Gesetz- gebungskompetenz über den Energieverbrauch von Anla- gen, Fahrzeugen und Geräten ersatzlos streichen.
Es handelt sich bei Absatz 3 zweifellos um ein Kernstück des Verfassungsartikels, ein Kernstück, das für eine wirksame Energiepolitik absolut notwendig ist.
Sie finden auf Seite 4 der Botschaft die Ausführungen des Bundesrates. Er will seine Kompetenzen vor allem im Rah- men des Energiegesetzes nutzen. Dieses wird uns noch zu reden geben. In einer ersten Phase soll vor allem die Waren- deklaration und Etikettierung über den Energieverbrauch realisiert werden. Je nach Energieversorgungslage und Umweltbelastung fallen später auch Energieverbrauchsvor- schriften und Zulassungsbeschränkungen in Betracht. Dabei ist den aussenhandelspolitischen Verpflichtungen der Schweiz Rechnung zu tragen. So steht es in der Botschaft. Es geht also zuerst um die Warendeklaration und Etikettie- rung, dann aber auch um eine Kompetenz, eigentliche «Energiefresser» ausmerzen zu können.
In der Kommission blieb diese Bestimmung unbestritten. Ueber den Minderheitsantrag I von Herrn Stucky haben wir nur bei Absatz 1 (Zielnorm) im Sinne eines Grundsatzent- scheides abgestimmt.
In der Vernehmlassung ist Absatz 3 auf sehr breite Zustim- mung gestossen. Auch von der Konferenz kantonaler Energiedirektoren werden diese Kompetenzen gefordert, weil kantonale Vorschriften über den Energieverbrauch von Anlagen, Fahrzeugen und Geräten ein Unding wären. Selbstverständlich muss hier die handelspolitische Verträg- lichkeit sichergestellt sein. Wir haben aber einen Hand- lungsbedarf in diesem Bereich. Darum ist auch auf die Kann-Formulierung gemäss Minderheit II zu verzichten.
Zur Einschränkung der Förderungskompetenz: Kollege Stucky will diese Kompetenz auf die Unterstützung von Pilot- und Demonstrationsanlagen beschränken. Er will diese Anlagen fördern, nicht aber die Projekte, aus denen erst solche Pilot- und Demonstrationsanlagen hervorgehen können.
Wir haben es mit dem heiklen Bereich staatlicher Förde- rungsmassnahmen zu tun. Nun soll aber, nach Meinung der Kommission, der Staat hier Impulse geben können, weil energiepolitisch die Förderung dieser Energietechniken wichtig und eben auch nötig ist. Kommerziell uninteres- sante, energiepolitisch jedoch richtungweisende Projekte sollen gefördert werden können, wobei Wettbewerbsverzer- rungen selbstverständlich zu vermeiden sind. .
Noch kurz zur Minderheit III: Herr Ammann geht zweifellos von richtigen Feststellungen aus, wenn er zusätzliche Mass- nahmen ergreifen will, um den Anteil der fossilen Energie- träger zu vermindern. Seine Generalklausel richtet sich aber damit einseitig gegen die fossilen Energieträger, gegen das Erdöl ebenso wie gegen das umweltfreundliche Erdgas.
Durch die Grundsätze gemäss Absatz 2 und auch die Vor- schriften gemäss Absatz 3 sind nach Meinung der Kommis- sion diese fossilen Energieträger genügend erfasst. Der Antrag Ammann würde wohl einen Eingriff in die Handels- und Gewerbefreiheit bedeuten und könnte zu starken Wett- bewerbsverzerrungen in der Energiewirtschaft führen. Er beinhaltet auch eine sehr weitgehende Subventionskompe- tenz, weil unter diesem Titel die erneuerbaren Energieträger praktisch unbegrenzt gefördert werden könnten. Wir müs- sen hier im Energieartikel unsere Energiepolitik und nicht unsere Umweltpolitik verfassungsmässig verankern. Mit 10 zu 6 Stimmen empfiehlt Ihnen die Kommission daher, auch diesen Minderheitsantrag abzulehnen.
M. Theubet, rapporteur: Il est question, dans l'alinéa 3 dont nous avons débattu jeudi dernier, d'édicter des prescrip- tions fédérales et d'encourager la technique. La compé- tence donnée à la Confédération par la lettre a est entière- ment justifiée, puisque l'on comble précisément une des lacunes de la législation actuelle. Cet avis ne fait pourtant pas l'unanimité, étant donné que la minorité I veut suppri- mer la lettre a, alors que la minorité Il demande, ici aussi, la forme potestative pour l'ensemble de l'alinéa.
Du côté de la majorité, nous sommes absolument cons- cients que, lors de l'application de cette lettre a, il faudra être très attentif à l'harmonisation des normes sur le plan européen et, surtout, veiller à ce que cette disposition n'ait pas d'incidence fâcheuse sur le plan économique et sur celui de notre politique commerciale.
La lettre b, complétée par rapport au projet initial, apporte une utile précision en soulignant la volonté politique de réaliser des économies d'énergie. C'est certainement la rai- son pour laquelle le Conseil fédéral s'est finalement rallié à cette adjonction.
La minorité I aimerait modifier la lettre b, en mentionnant les installations pilotes et les démonstrations, mais en suppri- mant l'allusion aux économies d'énergie.
Pour la majorité, le premier élément est compris dans le développement de techniques énergétiques. Il n'est donc pas nécessaire de le mentionner expressément. En outre, nous ne pouvons accepter la suppression de la mention des économies d'énergie, qui constitue un des éléments cen- traux de l'article.
La minorité Ill, par la voix de M. Ammann, envisage d'ajouter une lettre c, selon les termes de laquelle la Confédération prendrait des mesures en vue de réduire la part des énergies fossiles par les économies et la promotion des énergies renouvelables. Or, réduire les énergies fossiles sans distinc- tion peut conduire à des situations contradictoires. Que l'on songe, par exemple, aux efforts entrepris afin d'augmenter la part du gaz naturel pour des motifs de diversification et de lutte contre la pollution de l'air. Le mazout et le gaz, qui sont tous deux des énergies fossiles, ne pourraient pas être traités de la même manière.
Il est donc préférable de rester dans les généralités, ce qui sied à un article constitutionnel qui, dans le cas particulier, ne doit pas devenir une loi sur l'environnement ou sur la consommation d'énergie des voitures, pas plus que nous n'avons voulu en faire un article sur l'électricité ou l'énergie nucléaire.
18-N
Constitution fédérale. Article sur l'énergie
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N
26 septembre 1988
La proposition de M. Günter qui consiste à biffer les mots «à commencer», ne fait que préciser le sens de la version de la minorité ill.
Comme pour les alinéas précédents, je vous demande de suivre le Conseil fédéral et la majorité de la commission.
Bundesrat Ogi: Absatz 3 Buchstabe a räumt dem Bund im Bereich Vorschriften über den Energieverbrauch von Anla- gen, Fahrzeugen und Geräten eine Gesetzgebungskompe- tenz ein.
Hier handelt es sich um Bereiche, in denen für das ganze Land einheitliche Regelungen in Frage kommen. Kantonale Massnahmen sind so lange möglich, als keine Bundesrege- Jung vorliegt. In einer ersten Phase sollen vor allem die Warendeklaration und die Etikettierung über den Energie- verbrauch realisiert werden. Das ist etwas Wichtiges, das wir jetzt angehen müssen. Später fallen auch Energiever- brauchsvorschriften mit Zulassungsbeschränkungen in Betracht. Dabei ist auf folgendes zu achten:
Neue technische Energiesparvorschriften sind zusammen mit der Wirtschaft zu erarbeiten - also kein Sololauf. Vor- schriften über den Energieverbrauch von serienmässig her- gestellten Anlagen, Fahrzeugen und Geräten dürfen auslän- dische Produkte nicht diskriminieren. Den aussenhandels- politischen Verpflichtungen der Schweiz und den internatio- nalen Harmonisierungsbestrebungen für technische Nor- men ist Rechnung zu tragen. Frau Spoerry, im Rahmen der EFTA- und Gatt-Abkommen muss der Bund vor dem Erlass von neuen technischen Energievorschriften ein obligatori- sches Notifikationsverfahren durchführen. Es handelt sich also, Frau Spoerry, um ein internationales Vernehmlas- sungsverfahren. Dadurch sollen internationale Normen, soweit als möglich, auch in der Schweiz übernommen wer- den. In einer ersten Phase sollen vor allem die Warendekla- ration und die Etikettierung über den Energieverbrauch realisiert werden. Das möchte ich noch einmal in aller Form zum Ausdruck bringen.
Herr Nationalrat Stucky hat sich für den Minderheitsantrag ausgesprochen. Diesen Minderheitsantrag zu Absatz 3 Buchstabe a lehnt der Bundesrat ab. Wirksame Lösungen über den Energieverbrauch von Anlagen, Fahrzeugen und Geräten erfordern, so meinen wir, eine Bundesregelung. Diese Auffassung wird auch von der Kommission geteilt. Nach dem energiepolitischen Programm des Bundes und der Kantone vom März 1988 ist ebenfalls der Bund für Typenprüfungen und Zulassungsanforderungen zuständig. In der Vernehmlassung stiess die vorgeschlagene Bundes- kompetenz bei den grundsätzlichen Befürwortern eines Energieartikels auf sehr breite Zustimmung. «Das ist eine typische Aufgabe für den Bund», hat man zum Ausdruck gebracht. «Es hat keinen Sinn, wenn 26 verschiedene Vor- schriften von 26 verschiedenen Kantonen aufgestellt werden.»
Wir bitten Sie deshalb, der Kommissionsmehrheit und dem Entwurf des Bundesrates zuzustimmen.
Nationalrat Scherrer sagte am letzten Donnerstag, dass unsere Ozongrenzwerte sehr tief und willkürlich angesetzt worden seien. Diese Behauptung ist nicht richtig. Die Immis- sionsgrenzwerte für Ozon der Luftreinhalteverordnung basieren auf fundierten wissenschaftlichen Untersuchun- gen. Neue Anlagen müssen bereits heute diesen Grenzwer- ten entsprechen. Für bestehende stationäre Anlagen beträgt die ordentliche Sanierungsfrist fünf Jahre. Im weiteren muss gesagt werden, dass die Luftverschmutzung nicht nur durch freiwillige, sondern auch durch staatliche Massnahmen ver- mindert werden muss. Als Beispiel sei die Einführung des Katalysators aufgrund von staatlichen Vorschriften erwähnt. Zu Buchstabe b. Die Förderung der Energieforschung hat bereits im Forschungsartikel eine ausreichende Verfas- sungsgrundlage, (Artikel 27sexies BV). Neu ermöglicht der vorgeschlagene Absatz 3 Buchstabe b die Förderung von Pilot- und Demonstrationsanlagen sowie die Produkteent- wicklung für den ganzen Energiebereich. Nicht erfasst vom Begriff «Entwicklung» ist jedoch die praktische Anwendung von erprobten Verfahren, Materialien und Produkten.
Die Produkteentwicklung im Energiebereich soll auch künf- tig primär von der Wirtschaft getragen werden. Der Bund soll jedoch die Möglichkeit erhalten, energiepolitisch erwünschte Projekte zu unterstützen. Als Richtlinie für die Verstärkung der Forschung gilt das Konzept der Energiefor- schung des Bundes. Sie kennen es. Dieses Konzept wurde auf Vorschlag der eidgenössischen Energieforschungskom- mission vom Bundesrat am 7. Dezember 1987 gutgeheissen und veröffentlicht. Die Mittel für die Nuklearforschung sol- len stabilisiert werden, dagegen soll die Forschung in den Bereichen rationelle Energienutzung, erneuerbare Energien und unterstützende Techniken ausgebaut werden. Ich denke hier an die Energiespeicherung und an die Energie- verteilung. Dabei ist den Umweltaspekten besondere Beach- tung zu schenken. Eine verstärkte Förderung der Energie- forschung bedeutet erstens eine angemessene Erhöhung der Bundesmittel, zweitens einen personellen Ausbau der Energieforschungsinstitutionen und drittens die Bereitstel- lung der erforderlichen Forschungsplätze. Forschungser- gebnisse und Erfahrungswerte von Pilot- und Demonstra- tionsanlagen müssen zudem publiziert werden, urn die indu- strielle Produktionsentwicklung zu begünstigen.
Bei Buchstabe b stimmt der Bundesrat der Fassung der Kommission zu.
Ich komme nun zum Minderheitsantrag I (Stucky). Nach der Meinung des Bundesrates soll künftig die Produkteentwick- lung primär von der Wirtschaft getragen werden. Der Bund soll bloss die Möglichkeit erhalten, energiepolitisch erwünschte Produkte zu unterstützen. Im Vordergrund der vorgeschlagenen Verfassungsgrundlage steht ebenfalls die Förderung von Pilot- und Demonstrationsanlagen. Generell soll die Wettbewerbsneutralität soweit als möglich gewahrt bleiben. Bis heute hat der Bund vor allem die Entwicklung der Kernenergietechnik gefördert. Nutzniesser waren dabei vor allem grosse Unternehmungen. Dabei wurde keine Ver- letzung des Wettbewerbs geltend gemacht. Der Minder- heitsantrag Stucky schränkt den Entwurf des Bundesrates und der Kommissionsmehrheit unnötig ein. Daher lehnt der Bundesrat den Antrag Stucky ab.
Zum Antrag von Nationalrat Ammann (Minderheit III): Die Zielrichtung dieses Minderheitsantrages ist, soweit es um die Verminderung der Erdölprodukte geht, unumstritten. Der Rat hat das Ziel einer breitgefächerten Energieversor- gung ausdrücklich in Absatz 1 aufgenommen. Was die För- derung der Energieträger betrifft, gäbe dies dem Bund eine Generalkompetenz, die unbeschränkt viele Massnahmen erlauben würde. Diese Bestimmung geht zu weit. Sie erlaubt grosse Eingriffe in die Handels- und Gewerbefreiheit der Energiewirtschaft. Der Bund könnte beispielsweise sagen: «In diesem Bereich dürfen Sie nicht mit Oel heizen!» Das wäre ein starker staatlicher Interventionismus. Diese Rege- lung wäre auch gegen das Erdgas gerichtet. Wir sind der Auffassung, dass der Bund aufgrund der Kompetenzen gemäss Entwurf Bundesrat für eine breitgefächerte Energie- versorgung aktiv werden kann, falls es sich als nötig erwei- sen sollte. Aus diesem Grund bitten wir Sie, den Minder- heitsantrag Ammann abzulehnen.
Ich muss hier noch etwas loswerden, meine Damen und Herren: Herr Nationalrat Fierz hat am Donnerstag gesagt, diejenigen, die sagen, Gewähr sei weitgehend gegeben, seien Taschenspieler und Hochstapler. Ich muss diesen Vorwurf zurückweisen. Diejenigen, die sich sehr grosse Mühe geben, die Entsorgung in der Schweiz zu lösen, gehören nicht zur Gilde der Spieler und der Gaukler. Es sind sehr wohl Spezialisten, aber von einer anderen Fakultät! Den Antrag Günter habe ich im Rahmen des Antrages Ammann behandelt. Wir lehnen ihn ebenfalls ab.
Abs. 3 Bst. a - Al. 3 let. a
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Bundesverfassung. Energieartikel
Präsident: Sie haben den Vorschlag für die Durchführung der Bereinigung des Absatzes 3 erhalten. In einer ersten Abstimmung stellen wir den Antrag der Minderheit I allen anderen Anträgen gegenüber.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit Für den Antrag der Minderheit I
119 Stimmen 38 Stimmen
Abs. 3 Bst. b - Al. 3 let. b
Präsident: Der Bundesrat schliesst sich der Mehrheit an. Die Minderheit I wünscht die Förderung von Energietechniken mittels Pilot- und Demonstrationsanlagen.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit Für den Antrag der Minderheit I
118 Stimmen 43 Stimmen
Abs. 3 Bst. c - Al. 3 let. c
Präsident: Der Sprecher der Minderheit III, Herr Ammann, hat dem Antrag Günter - «vorab» zu streichen - bereits zugestimmt. Wird dagegen opponiert? - Das ist nicht der Fall. Im Antrag der Minderheit III ist das Wort «vorab» gestri- chen.
Die Mehrheit, die Minderheiten I, Il und der Bundesrat leh- nen den Antrag der Minderheit III ab.
Abstimmung - Vote
Eventuell - A titre préliminaire
Für den Antrag der Minderheit III Dagegen
67 Stimmen 98 Stimmen
Definitiv - Définitivement
Für den Antrag der Mehrheit 98 Stimmen Für den Antrag der Minderheit II (Kann-Vorschrift) 73 Stimmen
Art. 24octies (neu) Abs. 4 Neuer Antrag des Bundesrates
Der Bund berücksichtigt in seiner Energiepolitik die Anstrengungen der Kantone und ihrer Gemeinwesen sowie der Wirtschaft. Den unterschiedlichen Verhältnissen der ein- zelnen Gebiete des Landes und der wirtschaftlichen Trag- barkeit ist Rechnung zu tragen. Massnahmen zur Nutzung von Energie in Gebäuden werden vor allem von den Kanto- nen getroffen.
Antrag der Kommission Mehrheit
Wirtschaft. Den unterschiedlichen Verhältnissen der ein- zelnen Gebiete des Landes und der wirtschaftlichen Trag- barkeit ist Rechnung zu tragen. Massnahmen ....
Minderheit
(Weber-Schwyz, Kohler, Leuba, Loretan, Neuenschwander, Rüttimann, Savary-Waadt, Schmidhalter, Stucky)
. Wirtschaft, unter besonderer Anrechnung der auf Kan- ... tonsgebiet vorhandenen Energieproduktionsanlagen. Mass- nahmen
Antrag Engler
Der Bund berücksichtigt in seiner Energiepolitik die Anstrengungen der Kantone und ihrer Gemeinwesen sowie der Wirtschaft. Den unterschiedlichen Verhältnissen der ein- zelnen Gebiete des Landes und der wirtschaftlichen Trag- barkeit ist Rechnung zu tragen.
Antrag Brélaz Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Art. 24octies (nouveau) al. 4
Nouvelle proposition du Conseil fédéral
Dans la politique énergétique qu'elle applique, la Confédé- ration tient compte des efforts des cantons et de leurs collectivités ainsi que de l'économie. Elle prend en considé- ration les disparités entre les régions et les limites de ce qui est économiquement supportable. Les mesures touchant l'utilisation d'énergie dans les bâtiments sont prises au premier chaf par les cantons.
Proposition de la commission Majorité ... de l'économie. Elle prend en considération les disparités entre les régions et les limites de ce qui est économique- ment supportable. Les mesures
Minorité
(Weber-Schwyz, Kohler, Leuba, Loretan, Neuenschwander, Rüttimann, Savary-Vaud, Schmidhalter, Stucky)
... de l'économie, en prenant spécialement en considération les installations de production d'énergie située sur le terri- toire des cantons.
Proposition Engler
Dans la politique énergétique qu'elle applique, la Confédé- ration tient compte des efforts des cantons et de leurs collectivités ainsi que de l'économie. Elle prend en considé- ration les disparités entre les régions et les limites de ce qui est économiquement supportable.
Proposition Brélaz Adhérer au projet du Conseil fédéral
Präsident: Bevor wir die Diskussion zum Absatz 4 aufneh- men, möchte ich Sie daran erinnern, dass nach der Schluss- abstimmung zum Energieartikel die Eintretensabstimmung zum vorgezogenen Beschluss über die Energieabgabe unter Namensaufruf stattfinden wird. Die Eintretensdebatte zu die- sem Beschluss ist schon geführt; es wird nur noch abge- stimmt.
Schule, Berichterstatter: In Absatz 4 hat die Kommission einen Zusatz eingefügt: «Den unterschiedlichen Verhältnis- sen der einzelnen Gebiete des Landes und der wirtschaftli- chen Tragbarkeit ist Rechnung zu tragen.» Die Kommission hat diesen Beschluss mit 9 gegen 8 Stimmen gefasst. Man kann sagen, es handle sich um eine Selbstverständlichkeit. Der Bund hat immer den unterschiedlichen Verhältnissen der Regionen und auch der wirtschaftlichen Tragbarkeit angemessen Rechnung zu tragen. Die knappe Mehrheit glaubt jedoch, dass dieser Zusatz aus föderalistischer Sicht positiv zu bewerten ist. Mit Blick auf die Abstimmungshürde könnte diese Aussage doch von einer gewissen Bedeutung sein. Darum beantragen wir Ihnen die Fassung der Mehrheit, die von Herrn Brélaz bestritten ist.
M. Theubet, rapporteur: Le quatrième et dernier alinéa est consacré à la subsidiarité et à la coordination, deux notions qui ne sont pas combattues dans leur essence. La deuxième phrase, ajoutée par la majorité de la commission, renforce la portée de l'article en rappelant le principe de proportionna- lité. D'ailleurs la mention des disparités régionales et des limites de l'économiquement supportable figurait déjà dans la version 1983 de l'article.
Le Conseil fédéral s'étant rallié à la majorité, il ne reste qu'une proposition de minorité. Elle consiste à compléter la première phrase dans le sens d'une prise en considération des installations de production d'énergie situées dans les cantons. Cette adjonction n'a pas été jugée opportune par la majorité de la commission, qui est d'avis que les cas particu- liers, pour autant que ce soit d'eux dont il est question, sont englobés dans la deuxième phrase qui est plus complète.
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26 septembre 1988
D'autre part, toutes les installations de production d'énergie du pays sont situées sur le territoire des cantons, d'où l'ambiguïté du texte proposé.
Präsident: Zur Vertretung des Antrages der Minderheit hat Herr Weber-Schwyz das Wort.
Weber-Schwyz, Sprecher der Minderheit: Der Zeitpunkt wäre eigentlich gekommen, um Rückblick über die Debatte zu halten, man könnte auch bereits den Epilog schreiben. In dieser Diskussion um den Energieartikel haben sich bereits unheilige Allianzen aus zwei Lagern gebildet: Auf der einen Seite die Eiferer, die alle Kompetenzen in diesem Energieartikel dem Bund zusprechen möchten und glauben, das Energieproblem jenseits von Markt- und Weltgeschehen so im Griff zu haben. Auf der anderen Seite haben wir die Beschöniger, die in diesem Energieartikel nur einen harmlo- sen deklamatorischen Verfassungsartikel sehen möchten. Ich habe in unserem Rat einen wahren Realisten entdeckt, das ist unser Kollege Ledergerber. Ich zitiere ihn aus einem Interview, das vergangene Woche in einer grossen Tageszei- tung erschienen ist. Herr Ledergerber sagt, der Energiearti- kel sei eine «Windmaschine im grossen Bundestheater». Ferner bestätigt er, dass tatsächlich Verfassungsgrundlagen vorhanden wären, wenn man handeln wollte. Ich zitiere weiter: «Wir verfügen bereits über das Wasserwirtschaftsge- setz, über die Atomgesetzgebung, über den Konsumenten- artikel, über den Umweltschutz- und Forschungsartikel.» Mit anderen Worten: Auch hier wird bestätigt, dass Bundeskom- petenzen vorhanden sind.
Die Absätze 1 bis 3 sind von der Ratsmehrheit in der griffi- gen und einschneidenden Fassung verabschiedet worden. Absatz 4 bekommt besondere Bedeutung, weil er föderalisti- sche Rücksichtnahme fordert. In der Fassung des Bundes- rates ist eine flaue Absichtserklärung zu föderalistischer Rücksichtnahme enthalten. Die Kommissionsmehrheit hat dies verdeutlicht, indem Grundsätze der Verhältnismässig- keit und der Tragbarkeit bei energiepolitischen Massnah- men gefordert werden. Die Kommissionsminderheit, für die ich hier spreche, verlangt eine eindeutige Klarstellung der Verpflichtungen bei künftigen Massnahmen.
Sie haben in den vergangenen zwei Tagen bedeutende Beschlüsse gefasst. Bund und Kantone hätten in Zukunft verpflichtend Massnahmen zu treffen. Der Bund wird den gesamten Energiemarkt bevormunden können. Er kann Kantonen und Gemeinden die Tarifhoheit entziehen. Der Bund wird für den Energieverbrauch auf allen Anlagen und Geräten Vorschriften erlassen können. Er wird Energietech- niken, gemäss Botschaft, bis zur Marktreife fördern und subventionieren müssen. Darum ist Absatz 4 als Verpflich- tung zur Rücksichtnahme gegenüber den Kantonen und Gemeinden dringend notwendig.
Beim Antrag der Kommissionsminderheit geht es um nichts anderes als um die Rücksichtnahme auf jene Kantone, die bis heute die Energieversorgung unseres Landes gewährlei- stet haben. Es geht auch darum, jene Kantone zu belohnen, die Energieproduktionsanlagen auf ihrem Hoheitsgebiet dulden, und zu verhüten, dass die Einwohner dieser Kan- tone durch unverhältnismässige Sparvorschriften bestraft werden. Es würde beispielsweise nicht verstanden - um es bildhaft darzustellen -, wenn Anwohner von Staumauern und Kraftwerkzentralen dazu verhalten würden, Biogas- oder Solaranlagen zu installieren.
Ich lege hier ganz offen dar, dass diejenigen Gebiete, die während Jahrzehnten die Energieversorgung unseres Lan- des gewährleistet haben und es auch in Zukunft tun werden, einen Vorzug gegenüber jenen Regionen beanspruchen dürfen, die sich weigern, diese Aufgaben der Landesversor- gung mitzutragen. Es geht hier nicht nur um Wasserkraft- werke, es geht auch um Kernkraftanlagen und Raffinerien. Mit dem neuen Verfassungsartikel, wie wir ihn mit den Absätzen 1 bis 3 beschlossen haben, wird unser bis heute dezentral und föderalistisch aufgebautes Versorgungssy- stem verändert, indem man dem Bundesgesetzgeber umfas- sende Lenkungskompetenzen zugesteht. Der Bund könnte
unter Umständen generell - auch wieder als Beispiel - Elektroheizungen verbieten. Das würden die Leute in der Umgebung von Wasserkraftanlagen nicht begreifen. Die Bewohner dieser Gebiete und die der Standorte von Produk- tionsanlagen würden erneut Benachteiligungen erfahren. Dies würde auch durch die Einführung des ominösen Grenz- kostensystems geschehen, was die Nachteile, die ohnehin bei der Besteuerung der Stromproduktionswerke schon bestehen, noch erhöhte. Ich höre bereits die Votanten, die nach mir an die Tribüne treten und die scheinbar staatspoli- tisch fragwürdigen Ziele des Antrages der Minderheit kriti- sieren werden.
Im Vorfeld der Debatten, die morgen und übermorgen statt- finden werden, in denen wir - und ich unterstütze diesen Vorstoss - auf eine Kernkraftwerkanlage verzichten werden, ist das als Ermahnung, sozusagen als Vorhalten eines Spie- gels, gedacht. Man kann sich nicht ungeschoren aus einer staatspolitischen Aufgabe davonschleichen, ohne auch sel- ber Verpflichtungen zu übernehmen. Bei diesen Aufgaben sollten doch alle Landesgegenden möglichst gleichmässig mittragen.
Der Antrag der Minderheit zu Absatz 4 ist nichts anderes als der Wunsch nach vermehrter Gerechtigkeit bei künftigen Massnahmen, die der Bund als Zentralgewalt treffen wird. Ich bitte Sie um Zustimmung zu Absatz 4.
M. Brélaz: Je voudrais tout d'abord vous rappeler que tous les travaux que nous faisons ici sur le plan de la législation, de la constitution, sont soumis par la suite au principe de la proportionnalité. Par conséquent, ce n'est que dans des cas exceptionnels qu'il faudrait préciser le principe de la propor- tionnalité dans un article constitutionnel.
Il y a en effet deux types de danger. Le premier est celui d'affaiblir la portée d'un tel article constitutionnel en mon- trant que, dans ce cas particulier, il faut spécialement faire attention aux intérêts de telle ou telle catégorie. Le second est probablement plus sournois pour les partisans d'un tel article. Il est clair, en effet, que dans l'article sur la protection de l'environnement ou du paysage, il n'est fait aucune référence ni à l'économie ni au problème des régions, ce qui signifie donc, a fortiori, qu'il semble ne plus y avoir aucune raison de tenir compte de ces intérêts dans lesdits articles. Il y a donc un risque constitutionnellement que, à vouloir trop bien faire dans l'article énergétique, on affaiblisse la possibi- lité de combattre des dispositions qui seraient données aux mêmes milieux, dans la protection du paysage ou dans la protection de l'environnement. Il faut à mon avis, dans cette matière, garder des principes très généraux.
D'autre part, a priori, il n'y a aucune raison de s'arrêter aux disparités entre les régions et aux limites de ce qui est économiquement supportable. Pourquoi ne tiendrait-on pas compte des intérêts des agriculteurs, des locataires, des commerçants ou des coiffeurs? Si nous commençons à nous lancer dans ce genre de technique constitutionnelle, nous aboutirons, dans quelques années, à des articles cons- titutionnels qui énuméreront cinquante catégories de population dont on doit spécialement tenir compte en appli- quant l'article constitutionnel.
Quelles que soient les raisons politiques - que je comprends - de la proposition de la majorité - majorité d'une seule voix, en commission - il me semble souhaitable d'éviter de se lancer dans ce type de surenchère purement déclamatoire à l'échelon d'une constitution. Chacun sait ici que la disposi- tion de la majorité n'empêchera jamais aucune mesure législative d'être prise et que c'est seulement une source de conflit juridique potentiel, non seulement dans l'article énergétique, mais aussi quant à la protection de l'environne- ment ou la protection des paysages, où ce type de disposi- tion n'existe pas.
En ce sens, il me semble que la sagesse commande d'en rester à la version primitive du Conseil fédéral, même si celui-ci se rallie aujourd'hui à la commission. M. Weber- Schwyz a d'ailleurs fort bien compris la méthode puisque, du moment qu'on parle de l'économie et des régions, on peut aussi parler des installations de production d'énergie.
Bundesverfassung. Energieartikel
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C'est un des nombreux exemples qui ont été cités tout à l'heure et qui peuvent être pris en considération.
A mon avis, du point de vue constitutionnel, notre parlement commettrait un mauvais travail si, pour des artifices politi- ques - espérer réunir des majorités sur des versions décla- matoires qui n'ont aucun sens au niveau de la loi - il se mettait à voter de pareilles dispositions. C'est pourquoi je vous prie de maintenir la version primitive du Conseil fé- déral.
Präsident: Bevor wir die Diskussion fortsetzen, möchte ich Ihnen eine Mitteilung zur Debatte über die persönlichen Vorstösse machen. Es treffen laufend Anträge ein, mit denen die Motionäre kundtun, sie möchten an der Motion festhalten. Das ist reine Papierverschwendung. Ueberall dort, wo der Bundesrat eine Abänderung beantragt (Umwandlung in ein Postulat oder Ablehnung), erhält der Antragsteller automatisch das Wort. Solche Anträge sind überflüssig. Sie beanspruchen nur Zeit und Papier in unse- rem Sekretariat. Ich bitte Sie, das zu unterlassen.
Ich habe auch das Sekretariat angewiesen, solche Anträge nicht mehr entgegenzunehmen, weil sie selbstverständlich sind.
Nebiker: Im Namen der grossmehrheitlichen SVP-Fraktion bitte ich Sie, den Antrag der Minderheit Weber-Schwyz abzulehnen. Es gibt allerdings bei uns auch Befürworter dieses Antrages; sie stammen hauptsächlich aus dem Kan- ton Aargau - an sich aus einleuchtenden Gründen.
Das Anliegen, das Herr Weber mit seinem Antrag vertritt, wonach eine Anrechnung der Energie, die auf einem Kan- tonsgebiet erzeugt wird, bei allen Energiesparmassnahmen erfolgen soll, ist materiell verständlich. In erster Linie meint man, dass man zuerst die Energie dort verwenden soll, wo sie erzeugt wird. Staatspolitisch ist der Vorschlag aber äus- serst fragwürdig. Die Schweiz ist ein Bundesstaat, zusam- mengesetzt aus unterschiedlichen Kantonen; in einem Bun- desstaat geht es um Geben und Nehmen. Die Kantone haben sich mit der Bundesverfassung zu gegenseitiger Unterstützung verpflichtet. Sie sind nicht nur egoistische Staatsgebilde, die nur für sich allein schauen müssen, son- dern es geht auch darum, dass die anderen und die Nach- barn voneinander profitieren können.
Wenn wir bei der Energie eine solche Sonderregelung tref- fen, besteht die grosse Gefahr, dass wir anderen Egoismen rufen und dass wir einen solchen Egoismus, der nämlich in Wirklichkeit immer vorkommt, in der Verfassung festschrei- ben. Das dürfen wir ganz sicher nicht machen. Ich bin mir des Risikos bewusst, dass ausgerechnet ich als Fraktions- sprecher gegen diesen Antrag antreten muss, da ich aus der Region Nordwestschweiz stamme, die sich gegen die Erstel- lung des Kernkraftwerkes Kaiseraugst gewendet hat.
In diesem Spiel von Geben und Nehmen möchte ich aber darauf hinweisen, dass auch die Region Basel für die übrige Schweiz einiges leistet; dass sie mit ihren grossen Chemie- anlagen bereits grosse Risiken auf sich nimmt, ganz zu schweigen von den Immissionen im Zusammenhang mit den Verkehrsanlagen. In dieser Beziehung steht die Region Nordwestschweiz ganz eindeutig auf der «Gebenseite». Wir profitieren dann von anderem.
Es könnten andere Beispiele angeführt werden: Sagen wir die Regionen Zürich und Schwyz. Die Zürcher können doch nicht eines Tages, wenn Arbeitsplätze knapp würden und Arbeitslosigkeit besteht, sagen, sie würden zuerst die Zür- cher und erst nachher die Schwyzer berücksichtigen. Wir rechnen in solchen Fällen mit der eidgenössischen Solidar- ität; die Kantone helfen einander gegenseitig und stellen sich nicht gegenseitig Barrieren in den Weg. Wir befinden uns nicht mehr im vorigen Jahrhundert, wo noch Zölle zwischen den Kantonen bestanden. Wir bilden jetzt einen Bundesstaat.
Sie können auch andere Beispiele ansprechen, so die Finan- zen. Ueber den Finanzausgleich versuchen wir, die unter- schiedlichen Gegebenheiten der einzelnen Kantone und Regionen auszugleichen. Das erfolgt nicht immer perfekt; es
wird aber immerhin ein Ausgleich gesucht. Dazu ist die interkantonale Solidarität notwendig. Gerade diese Solidar- ität sollte mit einem Verfassungsvorschlag nicht belastet werden.
Es muss auch gesagt werden, dass Energieproduktionsanla- gen nicht nur Nachteile mit sich bringen. Sie bedeuten den Kantonen nicht nur Lasten; in vielen Kantonen stellen sie eine wichtige Einnahmequelle dar; das muss ebenfalls in die Waagschale geworfen werden. Und diese Kantone sind froh darüber, dass es auch Abnehmer ihrer Energie gibt. Eine Energiequelle ist nur etwas wert, wenn Abnehmer vorhan- den sind.
Ich bin davon überzeugt, dass die Fassung der Kommis- sionsmehrheit, wonach den unterschiedlichen Verhältnis- sen der Gegenden Rechnung zu tragen ist, ausreichend ist. Auch nach Absatz 1 unseres Verfassungsartikels haben die Kantone bei der Energiepolitik mitzuwirken. Auf diesem Wege ist sicher Gewähr dafür geboten, dass die energiepro- duzierenden Kantone nicht benachteiligt würden.
Wir beschliessen eine gesamteidgenössische Energiepoli- tik, die umfassend sein soll. Deshalb ist der Vorschlag der Kommissionsminderheit auch energiepolitisch fragwürdig. Wenn wir schon Energiepolitik betreiben wollen, sollten vor dem Gesetz alle Eidgenossen gleich sein und unter der gleichen Verfassungshoheit leben und wirtschaften. Wenn wir schon eine eidgenössische Energiepolitik betreiben, sollte sie umfassend sein.
Das von Herrn Weber angeführte Beispiel, wonach man vorschreiben soll, dass in der Energiezentrale mit Biogas oder Holzschnitzeln geheizt werden müsse, ist so weit her- geholt, dass es sicher nicht zutreffen wird. Zu einer sinnvol- len, effizienten Energieverwendung gehört ganz selbstver- ständlich auch, dass man die Energie dort verwendet, wo sie erzeugt wird. Wir sollten das aber nicht in Form einer «Kon- sumbüchleinrechnung» in der Bundesverfassung fest- halten.
Ich beantrage Ihnen im Namen der Mehrheit der SVP-Frak- tion, der Mehrheit der Kommission zuzustimmen.
Frau Mauch Ursula: Ich möchte Sie im Namen der SP- Fraktion bitten, bei Absatz 4 den Vorschlag der Minderheit abzulehnen. Ich stamme zwar auch aus dem Kanton Aargau. Wir leben aber in der Schweiz nicht von Energie allein. Alle Kantone leisten Beiträge an die Eidgenossenschaft. Je nach Produkt Sonderrücksichtnahmen zu etablieren, wäre nicht nur unsinnig, sondern würde auch den Grundsätzen dieses Staates widersprechen. Es ist eigentlich das Gegenteil von Gerechtigkeit.
Zum Absatz 4, wie ihn die Mehrheit beschlossen hat, möchte ich für die SP-Fraktion noch klarstellen, was wir unter «wirt- schaftlicher Tragbarkeit» verstehen: Wir verstehen darunter volkswirtschaftliche Tragbarkeit von Massnahmen und nicht etwa einzelbetriebliche wirtschaftliche Tragbarkeit.
In diesem Zusammenhang möchte ich kurz auf das Votum vom letzten Donnerstag von Herrn Rychen zurückkommen. Er hat gesagt, gut wirtschaftende Gemeindewerke dürften nicht mit Tarifvorschriften bevormundet werden. Da muss man die Frage stellen: Und wenn diese Tarifvorschriften nicht im volkswirtschaftlichen Interesse sind, wenn also zum Beispiel Tarifstrukturen dergestalt sind, dass höherer Ver- brauch an Energie zu tieferen Gesamtkosten führt?
Das widerspricht doch der Zielnorm unseres Verfassungsar- tikels, wo wir im ersten Absatz geschrieben haben, die Energieversorgung müsse wirtschaftlich sein. Das ist nicht nur unökonomisch, sondern auch unökologisch.
Lassen Sie mich auf den Seiten 42 und 43 der Botschaft noch einmal nachlesen, was gemeint ist. Ich möchte vor allem den Satz zitieren: «Die Kosten der Stromerzeugung und -verteilung sollen möglichst verursachergerecht den Verbrauchern überwälzt und die Anlagen optimal genutzt werden.» Wir wollen doch ganz bestimmt keine nichtopti- male Nutzung der Anlagen. Auch im fossilen Bereich kön- nen wir die wirtschaftliche Tragbarkeit selbstverständlich nur so verstehen, dass die Umweltbelastung durch den
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Energieverbrauch durch die Verursacher zu bezahlen ist. Alles andere ist volkswirtschaftlich unsinnig.
Im übrigen beschlägt der zweite Satz der Fassung der Mehr- heit in Absatz 4 das Verhältnismässigkeitsprinzip, welches ja immer gilt und nicht in jedem Verfassungsartikel wiederholt werden sollte. So wird nämlich dieses Verfassungsprinzip nur abgewertet.
Im übrigen möchten wir, nachdem sich der Bundesrat der Mehrheit der Kommission anschliesst, von Bundesrat Ogi ein konkretes Beispiel hören, wie den unterschiedlichen Verhältnissen der einzelnen Gebiete des Landes Rechnung zu tragen wäre. Uns fällt kein solches Beispiel ein. Und wir nehmen an, dass es sich hier um toten Buchstaben handelt. Wir erachten es zwar nicht als sinnvoll, den Verfassungsarti- kel so aufzublähen, verzichten aber auf einen anderen Antrag und werden der Mehrheit zustimmen.
Fischer-Seengen: Es ist erstaunlich, wenn Herr Nebiker, ein Vertreter aus jenem Kanton, der in seine Staatsverfassung ausdrücklich die Verweigerung der Bundestreue aufgenom- men hat, der Minderheit und Herrn Weber im speziellen Egoismus vorwirft. Herr Nebiker, wir haben die Verweige- rung der Bundestreue nicht erfunden. Das geschah in einer anderen Ecke unseres Landes.
Ich stimme im Prinzip der Auffassung von Herrn Weber- Schwyz zu. Es ist nicht angängig, dass Kantone die Konse- quenzen einer allfälligen Energieknappheit tragen müssen, die loyal ihren Beitrag zur Energieversorgung leisten, wäh- rend andere Kantone diesen eben verweigern. Deshalb ist es richtig, wenn die Beiträge angerechnet werden, welche ein- zelne Kantone und Regionen an die Energieversorgung leisten. Wenn der Bund je zu Massnahmen im Sinne der Abätze 2 und 3 veranlasst würde, so wäre es richtig, wenn hier eine Differenzierung vorgenommen würde.
Ich möchte eine Frage an Herrn Bunderat Ogi richten: Wie legt der Bundesrat die Formulierung der Mehrheit aus, näm- lich «den unterschiedlichen Verhältnissen der einzelnen Gebiete des Landes ist Rechnung zu tragen» ? Ist unter den unterschiedlichen Verhältnissen auch die unterschiedliche Energieproduktionskapazität der einzelnen Kantone und Regionen zu verstehen? Ist deren unterschiedlicher Beitrag an die Energieversorgung auch zu berücksichtigen? Dies wäre meines Erachtens angemessen, soweit nicht dem Prin- zip der Rechtsgleichheit widersprochen würde.
Würde der Antrag der Mehrheit in diesem Sinne ausgelegt, könnte ich mich dem Antrag der Mehrheit anschliessen und darauf verzichten, den Antrag der Minderheit zu unterstüt- zen. Anderenfalls müsste der Antrag der Minderheit unter- stützt werden.
Humbel: Vorerst eine Bemerkung zur Aargauer Kollegin, Frau Mauch: Ich möchte hier festhalten, dass Frau Mauch vorhin ganz sicher nicht den Standpunkt einer grossen Mehrheit der Aargauer Bevölkerung vertreten hat. Ich hoffe, dass Frau Mauch - im Gespräch mit dem Walliser Kollegen Schmidhalter - das gehört hat.
Noch eine Bemerkung zu Herrn Kollege Nebiker: Es haben immerhin neun Kommissionsmitglieder den Antrag der Min- derheit unterschrieben, und diese neun Kollegen aus unse- rem Rat stammen aus sieben Kantonen. Sie haben nur den Aargau erwähnt. Ich möchte das immerhin festgehalten haben.
Ich glaube schon, Herr Nebiker, dass Sie hier einen merk- würdigen Begriff der Solidarität interpretieren und auch einen komischen Begriff von Egoismus. Denken Sie an die Solidarität Ihres Halbkantons Basel-Landschaft unserem Kanton Aargau gegenüber, Herr Nebiker! Was ist hier in den letzten paar Jahren alles passiert? Ich verweise auf die Gewährleistung der Kantonsverfassung Basel-Landschaft. Zum richtigen Thema: Ich bin Kollege Karl Weber sehr dankbar, dass er in der Kommission diesen Antrag gestellt hat. Vergleichen Sie einmal den Text der beiden Anträge der Kommissionsmehrheit und Kommissionsminderheit. Der Antrag der Kommissionsminderheit ist doch klarer, konkre- ter formuliert. Die Formulierung des Antrages der Kommis-
sionsmehrheit ist mir zu vage, zu unbestimmt. Wir wollen doch in unsere Bundesverfassung eindeutige Grundsätze aufnehmen, die später nicht zu Diskussionen, zu Interpreta- tionsschwierigkeiten Anlass geben können. Soweit zum For- mellen.
Nun noch einige Bemerkungen zum materiellen Gehalt des Antrages der Kommissionsminderheit: In der Eintretensde- batte der letzten Woche hat ein Votant darauf hingewiesen, man dürfe die Sozial- und Energiepolitik nicht gegenseitig ausspielen. Die richtigen Zusammenhänge sind doch die folgenden: Ohne Energie keine Arbeitsplätze, ohne Arbeits- plätze keine Wirtschaft, und ohne Wirtschaft gibt es keinen Sozial- und Wohlfahrtsstaat. Das sind die richtigen Zusam- menhänge. Also kommt auch in unserem Land der Energie eine entscheidende Bedeutung zu.
Es geht bei diesem Vorschlag nicht nur um die Kantone mit Kernanlagen, sondern auch um die Bergkantone. Mit der Annahme dieses Absatzes und mit dessen Vollzug - das würde ja noch einige Jahre dauern - kann endlich jene Solidarität erreicht werden, die eigentlich zwischen den Kantonen mit den Energieproduktionsanlagen und den Kan- tonen ohne solche Anlagen notwendig ist. Wohlverstanden, es geht hier nicht um die Deckung von Risiken, z. B. bei Staumauern, sondern es geht um ein Entgegenkommen, um eine Abgeltung, eben um die Solidarität denjenigen Regio- nen und Gemeinden gegenüber, die bereit sind, solche Anlagen im Interesse unseres ganzen Landes überhaupt zu dulden.
Ich möchte noch darauf hinweisen, dass ich vor einigen Jahren in diesem Saale einen parlamentarischen Vorstoss eingereicht habe, der dieses Thema behandelte.
Schliesslich rufe ich als Aargauer Vertreter die Leistungen unseres Kantons bezüglich Energieleistungen in Erinne- rung. Wir haben noch andere Leistungen vorzuweisen, wie andere Kantone selbstverständlich auch. Im Aargau werden immerhin rund 30 Prozent der gesamten Stromproduktion unseres Landes erbracht. Nur einen Viertel brauchen wir in unserem Kanton selber und drei Viertel geben wir an andere Kantone ab. Ist das nicht auch Solidarität?
Ich bitte Sie, stimmen Sie dem Antrag der Kommissionsmin- derheit, dem Antrag unseres Kollegen Weber-Schwyz, zu.
Nebiker: Gestatten Sie mir eine kurze persönliche Erklä- rung. Ich muss doch immerhin richtigstellen, dass es sich bei der Diskussion über die Verfassung des Kantons Basel- Landschaft damals um eine kantonale Verfassung handelte. Hier diskutieren wir über einen Bundesverfassungsartikel. Ich glaube, das sind zwei verschiedene Dinge.
Ferner wurde damals ganz deutlich festgestellt. dass eine kantonale Verfassung mit diesem Inhalt - dass sich die kantonalen Behörden gegen die Erstellung von Kernkraftan- lagen auf ihrem Gebiet und auf dem Nachbargebiet einset- zen sollen - nur innerhalb des Bundesrechtes Anwendung finden könne und nicht darüber hinaus. Das hat also nicht die gleiche Wirkung wie ein Bundesverfassungsartikel.
Ich bin mir ganz klar bewusst, dass die Aargauer etwas aufgebracht sind. Das war auch bei der Kommissionsbera- tung der Fall, aber ich glaube trotzdem, dass ich Sie auf diese staatspolitische Bedeutung aufmerksam machen durfte. In der Bundesverfassung sollten alle Kantone genau gleich behandelt werden.
Schmid: Ich bitte Sie, an der Version des Bundesrates fest- zuhalten, wie dies Fraktionskollege Brélaz Ihnen beantragt. Die Ergänzungen, die im Antrag der Mehrheit der Kommis- sion liegen, sind meines Erachtens nicht nötig, denn die Bundesverfassung sichert bereits zu, dass diesen Anliegen angemessen Rechnung getragen wird.
Was die Wahrung der wirtschaftlichen Interessen betrifft, finden Sie Angaben in Artikel 31bis Absatz 1 und 2 über die wirtschaftliche Sicherung der Bürger und die Berücksichti- gung der schweizerischen Gesamtwirtschaft. Die unter- schiedlichen Verhältnisse der Landesgegenden werden ebenfalls schon in der Bundesverfassung berücksichtigt
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und zwar in Artikel 31bis Absatz 3 Buchstabe c und 31quin- quies Absatz 4.
Die wirtschaftliche Tragbarkeit wird allerdings im Kontext der Bundesverfassung aus einer umgreifenderen volkswirt- schaftlichen Sicht beurteilt. Das schliesst nicht aus, dass dem einzelnen Unternehmer im Sinne des Allgemeinwohls hie und da mal eine Vorschrift zugemutet wird, denn nicht nur Anreize, auch Vorschriften wirken auf Unternehmer zuweilen stimulierend. Denken Sie an die Katalysatortech- nik, den Verzicht auf Freongas usw.
Auch dem Minderheitsantrag Weber könnte in den erwähn- ten Artikeln 31bis und 31quinquies der Bundesverfassung genügend Rechnung getragen werden.
Allerdings wünschen wir nicht eine sogenannte Anrechnung in Form von Gratisstrom oder Billigstrom, denn das würde unserem Energieartikel gänzlich zuwiderlaufen.
Auch die Bewohner von Regionen mit Energieproduktions- anlagen sind gehalten, zu sparen. Es mutet schon eigenartig an, wenn man die Bewohner mit Vergünstigungen ködert, um den Energieartikel, der zum Sparen geschaffen wird, hinterher wieder zu unterlaufen.
Wir bitten Sie daher, die Version des Bundesrates gemäss Antrag Brélaz zu unterstützen und den Minderheits- sowie den Mehrheitsantrag abzulehnen.
Hänggi: Ich unterstütze den Antrag der Minderheit, denn er greift ein zentrales Problem unserer Energiepolitik direkt auf.
Alle wollen bekanntlich Energie, wollen mehr Energie, aber niemand will die Energieproduktionsanlagen. Darüber wer- den wir sicher in der Diskussion von heute und morgen noch mehr hören. Man ist dagegen; man ist gegen alles, sei es nun Energie, Autobahnen oder Sondermüllverbren- nungsanlagen. Dagegen sein wird offenbar zu einem neuen Statussymbol, und die St. Florianspolitik treibt neue Blüten. Ich kann auch die staatspolitischen Bedenken, die hier aufgeführt wurden, nicht teilen, insbesondere deshalb nicht, weil Geben und Nehmen in dieser Frage nicht im Einklang stehen. Man kann hier nicht die Rechnung machen mit Aepfeln und Schuhnägeln.
Ich bin auch nicht einverstanden, wenn man sagt, mit der Formulierung, wie sie die Minderheit vorschlägt, würden Barrieren errichtet. Ich meine, das Gegenteil ist der Fall, es könnten Brücken sein.
Es ist umgekehrt mehr als stossend, wenn Kantone - wie z. B. der Kanton Solothurn - mit einer Energieproduktions- anlage auf ihrem Gebiet mehr für die Energie bezahlen als Kantone, die über keine Anlagen verfügen. Es ist auch stossend, wenn sie Inkonvenienzen, wie sie insbesondere bei Produktionsanlagen im Energiebereich in ausserordent- lichem Masse vorkommen, alleine bewältigen und tragen müssen.
Ich meine deshalb, dass der Antrag der Minderheit weitsich- tig ist und mithelfen kann, in Zukunft ein wenig dazu beizu- tragen, die Bereitschaft für Energieproduktionsanlagen zu fördern.
Ich unterstütze deshalb den Antrag der Minderheit.
Ledergerber: Was will dieser Antrag Weber (und Mitunter- zeichner) denn eigentlich? Er sagt: Anrechnung der auf Kantonsgebiet vorhandenen Energieproduktionsanlagen. Was bedeutet das im Kontext dieses Artikels? Sie haben zwei Absätze beschlossen. Der eine Absatz besagt, dass der Bundesrat Grundsätze erlassen könne, der zweite Absatz besagt, dass der Bundesrat Vorschriften über den Energie- verbrauch von Anlagen, Fahrzeugen usw. erlassen und auch die Entwicklung von Energietechniken fördern könne.
Was heisst nun «Berücksichtigen der Kantone mit mehr Produktionsanlagen»? Das heisst im Klartext, dass zum Beispiel in Kantonen mit mehr Produktionsanlagen die Wär- medämmungsvorschriften weniger hart sind, und das heisst, dass die Autos im Kanton Wallis und im Kanton Aargau offenbar auf 100 km/h zwei Liter Benzin mehr ver- brauchen sollen. Das können Sie doch mit Fug und Recht nicht wollen! Sie müssten ja analog in anderen Bereichen
dann genau so «hirnrissig» legiferieren und sagen, dass man in den Kantonen, die mehr Militäranlagen haben, weni- ger lange ins Militär gehen muss, in Kantonen, die mehr Autobahnen haben, etwas schneller fahren kann, und in Kantonen, wo AKW stehen, die Strahlenschutzbestimmun- gen etwas weniger hart gestaltet. Das macht keinen Sinn, auch wenn man es rückwärts und vorwarts anschaut!
Da, Herr Weber, fällt Ihnen das Wort von den «unheiligen Allianzen» auf die eigenen Füsse zurück. Sie gehören ja zu jenen, die deutlich gemacht haben, dass sie keinen Verfas- sungsartikel haben wollen, und mit diesem Minderheitsan- trag schlagen Sie natürlich den Nagel ein, an dem Sie die Nein-Kampagne gegen den Artikel nachher in der Bevölke- rung aufhängen wollen. Ich bitte Sie, meine Damen und Herren, diesen Minderheitsantrag ganz klar abzulehnen.
Noch zwei, drei Sätze zu diesem neuen Satz in der Fassung der Mehrheit, die vom Bundesrat übernommen worden ist: Dort steht, den unterschiedlichen Verhältnissen der einzel- nen Gebiete des Landes und auch der wirtschaftlichen Trag- barkeit sei Rechnung zu tragen. Wir wissen, dass das eine generelle Randbedingung unseres politischen Handelns und der Legiferierung ist. Im Prinzip könnten wir diesen Satz jedem Bundesverfassungsartikel anfügen, ohne dass wir damit an der Wirklichkeit in diesem Land etwas verändern würden. Wir widersetzen uns diesem Satz nicht - Frau Mauch hat es ausgeführt.
Ich möchte Sie aber nochmals ganz klar daran erinnern: Wenn sie eine Energiepolitik wollen in diesem Land, die den wirtschaftlichen Verhältnissen und der wirtschaftlichen Struktur des Landes angemessen und angepasst ist, dürfen Sie nicht eine Politik der 1000 Gebote machen, sondern der veränderten Randbedingungen. Das heisst, dass Sie in die Diskussion eintreten müssen, wie wir eine marktkonforme Energieabgabe in diesem Lande realisieren können. Das bedeutet: Sie werden auf den Teil B eintreten müssen, wenn Ihnen die Wirtschaftsstruktur in diesem Land tatsächlich am Herzen liegt. Darum bitte ich Sie, auch beim Teil B ja zu stimmen, darauf einzutreten. Sie können dann nachher immer noch ablehnen, wenn die Diskussion eine ableh- nende Schlussfolgerung nahelegt.
Bodenmann: Herr Humbel hat versucht, den Eindruck zu erwecken, als ob die Interessen des Kantons Aargau und die Interessen des Kantons Wallis, als ob die Interessen der Wasserschlosskantone die gleichen wären wie jene der Atomlobby. Ich muss ihm sagen, dass diese Annahme grundfalsch ist. Heute verhält es sich so, dass die billige Energie aus Wasserkraft den teuren Atomstrom verbilligt, so dass wir aus den Randregionen faktisch die Zentren und die in den Zentren getätigten Investitionen subventionieren.
Wenn es ein Interesse der Wasserschlosskantone gibt, dann liegt es dort, wo man den Ausstieg aus der Atomenergie sucht. Das beste Szenario für uns in den Randregionen ist das Szenario «Raus aus der Atomenergie», weil dann wir die grossen Produzenten der Elektrizität sind, dann sind wir stark am Markt.
Ich war erstaunt, als man bei der Beratung der direkten Bundessteuer feststellen konnte, dass die Anliegen der Was- serschlosskantone hier im Nationalrat durch die SP, durch die Grünen, durch den Landesring vertreten wurden, aber nicht mehrheitlich durch die CVP. Von daher muss ich Ihnen sagen: Es gibt Anliegen aus den Wasserschlosskantonen, aber es ist kein Anliegen von uns, dass man in der Schweiz weiter Strom verschwendet. Genau das Gegenteil ist der Fall.
Schüle, Berichterstatter: Herr Weber hat seine Begründung zum Antrag zu Absatz 4 zur Eröffnung der Abstimmungs- kampagne benutzt. Er hat gleich den Teufel des Energiediri- gismus schwarz-weiss an die Wand gemalt: Der Bund könne nun den ganzen Energiemarkt bevormunden. Wenn er so im Abstimmungskampf argumentiert, ist das vielleicht pole- misch, aber wir können ihm das weder verübeln noch ver- bieten. Es wundert mich aber, diese Aussage hier in diesem Hause zu hören.
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Müssen wir uns denn vor uns selber schützen? Wir beschliessen ja dann über das konkrete Energiegesetz, über die konkreten Kompetenzen, mit denen der Bund seine Energiepolitik realisieren soll, und ich nehme an, dass auch Herr Weber seine künftige Handlungsfreiheit bei der Bera- tung des Energiegesetzes nicht bereits heute aufgegeben hat.
Was den Antrag Weber selbst betrifft: Er will in irgendeiner Weise den Beitrag der Kantone an die nationale Energiever- sorgung honorieren, wahrscheinlich eher im finanziellen Sinn, als dass der Bund spezielle Normen und Vorschriften für die Kantone mit eigener Energieproduktion erlassen würde. Das ist ein völlig neuer Ansatzpunkt. In der Tat hatte beispielsweise der Kanton Aargau unter dem Titel «Kaiser- augst» bis heute nur Lasten zu tragen. Die Idee scheint aus diesem Blickwinkel heraus verständlich. Staatspolitisch - das haben verschiedene Votanten gesagt - wäre eine solche Abgeltung jedoch höcht problematisch. Nationalstrassen, Waffenplätze, Entsorgungsanlagen usw. sind alles auch Lasten, die die Kantone im höheren Bundesinteresse auf sich nehmen. Unser Staat kann nur funktionieren, wenn alle ihren Beitrag solidarisch leisten.
Mit 9 zu 6 Stimmen beantragt Ihnen die Kommission Ableh- nung dieses Minderheitsantrages. Ich darf daran erinnern, dass die Kommission Ihnen mit 12 zu 8 Stimmen auch bean- tragt, auf den Beschluss B aus den in der Eintretensdebatte dargelegten Gründen nicht einzutreten.
M. Theubet, rapporteur: Malgré les explications du porte- parole de la minorité, M. Weber-Schwyz, et des partisans de cette proposition, la majorité de la commission ne peut pas y souscrire car les éléments et les situations auxquels ils font allusion seront, dans la mesure du possible et pour autant que cela n'entraîne pas des inégalités de traitement, pris en compte au sens des autres dispositions figurant dans le dit alinéa. Par ailleurs, les orateurs qui se sont exprimés contre la proposition de la minorité ont relevé fort justement les raisons pour lesquelles nous ne pouvons accepter d'intro- duire une telle disposition dans la constitution. Je ne les répéterai donc pas.
Quant à la proposition de M. Brélaz, elle reprend celle primi- tivement émise par le Conseil fédéral qui ne voit maintenant aucun inconvénient à ce rappel.
Pour conclure, je vous invite à repousser la proposition de la minorité et, une dernière fois, à approuver la proposition conjointe du Conseil fédéral et de la majorité de la commis- sion.
Bundesrat Ogi: Nach Absatz 4 Satz 1 berücksichtigt der Bund in seiner Energiepolitik die Anstrengungen der Kan- tone, ihrer Gemeinwesen und der Wirtschaft. Diese Bestim- mung ist mehr von politischer als von rechtlicher Tragweite. Es ist selbstverständlich, dass der Bund seine Energiepolitik komplementär und koordinierend zu den energiepolitischen Anstrengungen der Kantone und ihrer Gemeinwesen sowie der Wirtschaft ausrichtet.
Nach Absatz 4 Satz 2 werden Massnahmen zur Nutzung von Energie in Gebäuden vor allem von den Kantonen getroffen. Der Bund soll für den Gebäudebereich nur subsidiär zu den Kantonen legiferieren. Er kann dies aufgrund der Grundsatz- gesetzgebung nach Absatz 2 tun.
Es ist selbstverständlich, dass in einem Bundesstaat der Bund auf die einzelnen Gebiete des Landes Rücksicht nimmt. Die wirtschaftliche Tragbarkeit ist Ausfluss des Ver- hältnismässigkeitsprinzips, ein Prinzip, das für sämtliches staatliches Handeln Gültigkeit hat. Aus verfassungsrechtli- chen Gründen sollte auf die Ergänzung der Kommission eher verzichtet werden. Der Bundesrat wehrt sich aber nicht dagegen.
Herr Weber hat vom Epilog gesprochen, der schon geschrie- ben werden könnte. Noch sind wir nicht soweit, Herr Weber! Ich gebe die Hoffnung nicht auf. Ich bitte Sie, einmal nach- zudenken, was eine Ablehnung des Energieartikels für Kon- sequenzen bringen würde.
Herr Weber, denken Sie an das, was da kommen wird. Denken Sie vor allem an die beiden Initiativen, die abgelehnt werden sollten, und denken Sie daran, wie wir diese Initiati- ven ohne Energieartikel ablehnen könnten.
Der Minderheitsantrag von Herrn Weber scheint mir - es wurde mehrmals gesagt - aus staatspolitischen Gründen gefährlich. Er lässt viele Interpretationen zu und könnte neue Gräben aufreissen. Wir haben das bereits gehört. Wenn der Bund die Leistungen einzelner Kantone speziell honorieren muss, führt dies in eine ausweglose Lage. Wir bekämen Zustände wie zu Zeiten, als wir in der Schweiz noch Brückenzölle kannten. Ich möchte ein Beispiel anfüh- ren: Wenn die Walliser ihre Energie für sich selber behalten oder nur noch den Schwyzern liefern würden, könnten die Basler die Güter, die den Rhein heraufkommen, auch für sich selbst beanspruchen. So kann unser Staat nicht funk- tionieren! Der Bund hat die Kantone gleich zu behandeln, unabhängig davon, ob der einzelne Kanton Stromproduzent ist oder nicht. Aus diesem Grunde lehnt der Bundesrat diesen Antrag von Herrn Nationalrat Weber-Schwyz ab. Herr Nationalrat Brélaz ist gegen die Ergänzung bezüglich der unterschiedlichen Verhältnisse im Lande und in den Regionen. Der Bundesrat ist nicht gegen den Zusatz, der von der Kommissionsmehrheit beantragt wird. Verfassungs- rechtliche Gründe sprechen zwar eher für den Antrag von Herrn Nationalrat Brélaz. Der Bundesrat wehrt sich aber nicht gegen die Ergänzung der Kommissionsmehrheit.
Präsident: Der Antrag Engler ist abgelehnt worden. Der Bundesrat schliesst sich der Mehrheit an. Herr Brélaz hält den Antrag des Bundesrates aufrecht. Weiter liegt der Antrag der Minderheit Weber-Schwyz vor.
Ich beantrage Ihnen, entgegen dem schriftlichen Vorschlag wie folgt abzustimmen: Minderheit gegen ursprüngliche Fassung Bundesrat, d. h. Antrag Brélaz; Resultat gegen Mehrheit und Bundesrat. - Sie sind damit einverstanden.
Eventualabstimmung - Vote préliminaire
Für den Antrag Brélaz Für den Antrag der Minderheit 61 Stimmen
90 Stimmen
Definitiv - Définitivement
Für den Antrag Brélaz 17 Stimmen
Für den Antrag der Mehrheit/Bundesrat 149 Stimmen
Ziff. II
Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Ch. II Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Präsident: Bevor wir die Gesamtabstimmung durchführen, hat Herr Loretan das Wort gewünscht für eine Erklärung der freisinnig-demokratischen Fraktion.
Loretan: Ich habe Ihnen im Namen der freisinnig-demokrati- schen Fraktion die folgende Erklärung abzugeben:
Die FDP-Fraktion ist für einen Energieartikel, wie sie das im Rahmen der Eintretensdebatte dargelegt hat.
Die freisinnig-demokratische Fraktion wendet sich indes- sen, wie sie es ebenfalls in der Eintretensdebatte dargelegt hat, gegen übertriebene Eingriffsmöglichkeiten des Bundes - zum Beispiel in die Tarifpolitik der Kantone, Gemeinden und Energieversorgungswerke -, wie sie nun gemäss dem Beschluss unseres Rates in Absatz 2 Buchstabe b die ver- fassungsrechtliche Verankerung finden sollen. So soll nach unserer Meinung zum Beispiel die Grenzkostentarifierung nicht von Bundes wegen über das ganze Land gestülpt werden.
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Bundesverfassung. Energieartikel
Die freisinnig-demokratische Fraktion kann daher dem Energieartikel, wie er nunmehr vom Nationalrat beschlossen worden ist, ihre Zustimmung nicht geben. Das Gros der Fraktion wird sich in der Gesamtabstimmung der Stimme enthalten oder nein stimmen.
Unsere Fraktion erwartet vom Ständerat, dass er insbe- sondere für Absatz 2 Buchstabe b eine bessere Lösung fin- det als der Nationalrat, das heisst eine Lösung, die unseren Vorstellungen über das Verhältnis zwischen Bund einerseits und Kantonen/Gemeinden andererseits in der Energiepolitik zu entsprechen vermag.
Die freisinnig-demokratische Fraktion wird ihre definitive Stellungnahme zum neuen Bundesverfassungs-Energiearti- kel vom Ergebnis der Beratungen im Ständerat sowie des Differenzbereinigungsverfahrens abhängig machen.
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Beschlussentwurfes Dagegen
127 Stimmen 42 Stimmen
An den Ständerat - Au Conseil des Etats
B. Bundesbeschluss über eine Energieabgabe Arrêté fédéral concernant une taxe sur l'énergie
Antrag der Kommission Mehrheit Nichteintreten
Minderheit I
(Jaeger, Ammann, Brelaz, Euler, Ledergerber, Longet, Mauch Ursula, Salvioni)
Bundesbeschluss über eine Energieabgabe
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenos- senschaft beschliesst:
1
Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:
Art. 41quater (neu)
Hauptantrag
Der Bund erhebt eine zweckgebundene Energieabgabe mit einer Abstufung nach Umweltbelastung. Eventualantrag
Der Bund kann eine zweckgebundene Energieabgabe mit einer Abstufung nach Umweltbelastung erheben.
11 Dieser Beschluss untersteht der Abstimmung des Volkes und der Stände.
Minderheit II (Ledergerber, Ammann, Brélaz, Euler, Jaeger, Longet, Mauch Ursula)
Bundesbeschluss über eine Energieabgabe
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenos- senschaft beschliesst: -
Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:
Art. 24novies (neu)
Der Bund erhebt eine Abgabe auf fossile Energieträger, Kernenergie und Wasserkraft, die den effizienten Energieeinsatz fördert. Ein minimaler Grundbedarf der Haushalte kann von der Abgabe ausgenommen werden.
Dieser Beschluss untersteht der Abstimmung des Volkes und der Stände.
19-N
Proposition de la commission Majorité Ne pas entrer en matière
Minorité /
(Jaeger, Ammann, Brélaz, Euler, Ledergerber, Longet, Mauch Ursula, Salvioni)
Arrêté federal concernant une taxe sur l'énergie
L'Assemblée fédérale de la Confédération suisse arrête: 1 La constitution fédérale est modifiée comme il suit:
Art. 41quater (nouveau)
Proposition principale
La Confédération perçoit une taxe affectée sur l'énergie, modulée en fonction des effets de chaque agent énergéti- que sur l'environnement ..
Proposition subsidiaire
La Confédération peut percevoir une taxe effectée sur l'énergie, modulée en fonction des effets de chaque agent énergétique sur l'environnement.
Le présent arrêté est soumis au vote du peuple et des cantons.
Minorité II
(Ledergerber, Ammann, Brélaz, Euler, Jaeger, Longet, Mauch Ursula)
Arrêté fédéral concernant une taxe sur l'énergie
L'Assemblée fédérale de la Confédération suisse arrête:
1
La constitution fédérale est modifiée comme il suit:
Art. 24novies (nouveau)
La Confédération prélève, sur les énergies fossiles ainsi que d'origine nucléaire et hydraulique, une taxe qui sert à pro- mouvoir l'utilisation efficace d'énergie. Les besoins fonda- mentaux des ménages pourront être exonérés de la taxe.
=
Le présent arrêté est soumis au vote du peuple et des cantons.
Präsident: Die Eintretensdebatte hat bereits stattgefunden. Für die Abstimmung zum Eintreten haben 40 Ratsmitglieder Namensaufruf verlangt.
Namentliche Abstimmung - Vote par appel nominal
Für den Antrag der Mehrheit (Nichteintreten) stimmen die folgenden Ratsmitglieder:
Votent pour la proposition de la majorité (non-entrée en matière):
Aliesch, Allenspach, Aregger, Aubry, Auer, Basler, Berger, Blatter, Blocher, Bonny, Bonvin, Bremi, Bühler, Burckhardt, Bürgi, Büttiker, Caccia, Cavadini, Cevey, Cincera, Colum- berg, Cotti, Couchepin, Coutau, Daepp, Darbellay, David, Déglise, Dietrich, Dormann, Dreher, Dubois, Ducret, Eggly, Eisenring, Engler, Eppenberger Susi, Etique, Fäh, Feigen- winter, Fischer-Hägglingen, Fischer-Sursee, Fischer-Seen- gen, Frey Claude, Frey Walter, Friderici, Früh, Giger, Graf, Grassi, Gros, Guinand, Gysin, Hänggi, Hari, Hess Otto, Hess Peter, Hildbrand, Hösli, Houmard, Humbel, Iten, Jeanneret, Jung, Keller, Kohler, Kühne, Leuba, Loeb, Loretan, Luder, Maitre, Martin, Massy, Mauch Rolf, Meier Fritz, Mühlemann, Müller-Meilen, Müller-Wiliberg, Nabholz, Nebiker, Neuen- schwander, Nussbaumer, Oehler, Paccolat, Perey, Phili- pona, Portmann, Reich, Reimann Maximilian, Rohrbasser, Ruckstuhl, Rutishauser, Rüttimann, Rychen, Sager, Savary-
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Fribourg, Savary-Vaud, Scheidegger, Scherrer, Schmidhal- ter, Schnider, Schüle, Segmüller, Seiler Hanspeter, Spälti, Spoerry, Steinegger, Stucky, Theubet, Tschuppert, Wanner, Weber-Schwyz, Wellauer, Widrig, Wyss Paul, Wyss William, Zbinden Paul, Zölch, Zwingli (120)
Für den Antrag der Minderheit (Eintreten) stimmen die fol- genden Ratsmitglieder:
Votent pour la proposition de la minorité (entrer en matière): Ammann, Bär, Bäumlin Richard, Bäumlin Ursula, Béguelin, Biel, Bircher, Bodenmann, Borel, Braunschweig, Brélaz, Brügger, Bundi, Carobbio, Danuser, Diener, Dünki, Eggen- berg-Thun, Euler, Fankhauser, Fehr, Fierz, Grendelmeier, Günter, Hafner Rudolf, Hafner Ursula, Haller, Herczog, Hubacher, Jaeger, Jeanprêtre, Lanz, Ledergerber, Leuen- berger-Solothurn, Leuenberger Moritz, Leutenegger Ober- holzer, Longet, Maeder, Matthey, Mauch Ursula, Meier-Glatt- felden, Morf, Müller-Aargau, Neukomm, Oester, Ott, Petit- pierre, Pini, Pitteloud, Rebeaud, Rechsteiner, Reimann Fritz, Ruf, Ruffy, Salvioni, Schmid, Segond, Seiler Rolf, Spiel- mann, Stamm, Stappung, Steffen, Stocker, Thür, Ulrich, Weder-Basel, Widmer, Wiederkehr, Zbinden Hans, Ziegler, Züger, Zwygart (72)
Abwesend sind die folgenden Ratsmitglieder - Sont ab- sents:
Aguet, Baggi, Fetz, Meizoz, Pidoux, Schwab, Uchtenhagen (7)
Präsident Reichling stimmt nicht M. Reichling, président, ne vote pas
An den Ständerat - Au Conseil des Etats
Motion der Kommission (Minderheit) Bundesverfassung. Energieabgabe
(Jaeger, Ammann, Brélaz, Euler, Ledergerber, Longet, Mauch Ursula, Salvioni)
Wortlaut der Motion vom 22. August 1988
Der Bundesrat wird gebeten, dem Parlament eine Vorlage über einen Verfassungsartikel zu einer umwelt- und energie- politisch motivierten Energieabgabe zu unterbreiten, deren Erträge vor allem für die Förderung einer breitgefächerten, wirtschaftlichen und umweltverträglichen Energieversor- gung sowie für eine sparsame und rationelle Energiever- wendung eingesetzt werden.
Motion de la commission (minorité) Constitution fédérale. Taxe sur l'énergie
(Jaeger, Ammann, Brélaz, Euler, Ledergerber, Longet, Mauch Ursula, Salvioni)
Texte de la motion du 22 août 1988
Le Conseil fédéral est invité à proposer au Parlement un article constitutionnel instituant, pour des raisons de politi- que énergétique et d'environnement, une taxe sur l'énergie. Le produit de cette taxe servira avant tout à promouvoir un approvisionnement énergétique diversifié, économique et compatible avec l'environnement, ainsi que l'utilisation éco- nome et rationnelle d'énergie.
Jaeger, Sprecher der Minderheit: Nachdem Sie jetzt nicht auf einen Bundesbeschluss B eintreten wollten, stellt sich natürlich die Frage nach der Interpretation dieses Entschei- des. Ich gehe davon aus, dass verschiedene hier in diesem Rat bei der Abstimmung unter Namensaufruf deshalb nein gestimmt haben, weil sie der definitiven Formulierung, wie sie im Bundesbeschluss vorgegeben worden ist, nicht zustimmen konnten, unter anderem deshalb, weil natürlich für viele diese Vorschläge relativ neu gewesen sind.
Es ist jetzt sicher nicht mehr der Zeitpunkt, wo wir nochmals materiell auf den Vorschlag einer Energieabgabe eingehen und eine grosse Detailberatung durchführen wollen. Immer-
hin möchte ich doch ein weiteres Mal festhalten: Die Grundi- dee, die hier dahintersteckt, ist nicht etwa ein Lenkungsin- strument, sondern die Idee, dass die im Zusammenhang mit der Energienutzung, Energieproduktion entstehenden sozialen Kosten nach dem Verursacherprinzip möglichst denjenigen anzulasten sind, von denen sie ausgehen. In diesem Sinne ist eine Energieabgabe, die zweckgebunden ist und die nach Massgabe der Umweltbelastung angesetzt wird, ein Instrument des marktwirtschaftlichen Umwelt- schutzes.
Das Modell der Energieabgabe ist in verschiedenen Zusam- menhängen bereits besprochen worden. Sie haben vor dem heutigen Entscheid bereits einmal nein gesagt; aber damals ging es um ein finanzpolitisches Instrument, währenddem das, was hier in der Motion vorgeschlagen wird, nicht ein finanzpolitisches Instrument, sondern ein Instrument der Umweltpolitik ist; denn mit einer Energieabgabe wird u. a. auch bezweckt, dass sich längerfristig der Konsum jenen Energieträgern zuwenden soll, die umweltverträglicher sind, die weniger ökologische Folgekosten bei ihrer Produktion und ihrer Nutzung verursachen.
Ich bitte Sie also dringend, mindestens der Idee zuzustim- men. Wir vergeben uns damit nichts. Ich bin der Auffassung, dass das Thema «Energieabgabe» auch mit dem heutigen Entscheid nicht vom Tische ist. Wir werden nämlich früher oder später wieder über die Verankerung des Verursacher- prinzips in Zusammenhang mit Umweltabgaben sprechen müssen. Auch im Zusammenhang vor allem mit der Einfüh- rung einer Steuer, die auf das Mehrwertprinzip ausgerichtet ist, wird die Frage von Umweltabgaben, wird auch die Frage einer Energieabgabe erneut gestellt werden müssen. Aus diesem Grunde scheint es uns richtig zu sein, dass sich der Bundesrat jetzt u. a. auch mit dieser Frage befasst, selbst wenn er entsprechende Schritte angekündigt hat und im Vernehmlassungsverfahren solche Modelle unterbreiten will. Es geht darum, die Modelle des Bundesrates in eine sinnvolle Richtung zu lenken: dass nicht einfach ein finanz- politisches Instrument geschaffen wird, sondern ein Instru- ment, das vor allem hilft, eine umweltverträglichere Energie- versorgung in der Zukunft zu ermöglichen.
Ich bitte Sie, diese Motion zu überweisen oder zumindest der Form des Postulates zuzustimmen; denn nach meiner Auffassung ist es wichtig, dass die ganze Diskussion und auch die ganze Entscheidungsfindung zum Stichwort «Energieabgabe» in die richtige Richtung gehen.
Die Motion der Minderheit zeigt auf, welches die Richtung sein sollte.
Ich bitte Sie also, der Motion der Kommissionsminderheit zuzustimmen.
Schüle, Berichterstatter: «Wir sind zwar dagegen; der Bun- desrat soll diese Frage aber trotzdem prüfen.» Etwa so müsste der Bundesrat einen solchen Auftrag verstehen. Das würde doch etwas stark nach einer Strafaufgabe aussehen. Wir haben uns jetzt klar gegen einen Bundesbeschluss B über eine Energieabgabe ausgesprochen. Damit scheint es mir nur logisch, dass wir bei der Beurteilung dieses Vorstos- ses jetzt auch bei unserem Entscheid bleiben sollten.
Die Kommission hat diese Motion mit 11 gegen 7 Stimmen abgelehnt. In der Kommission hat niemand den Vorschlag aufgenommen, diesen Vorstoss als Postulat zu überweisen. Daraus schliesse ich, dass die Kommission den Vorstoss auch in der Postulatsform ablehnt. Wir sollten jetzt nicht unnötigerweise Aufträge erteilen.
Ich habe Sie beim Eintreten darüber orientiert, dass wir uns konkrete Formulierungsvorschläge für die verfassungs- rechtliche Regelung einer Energieabgabe haben geben las- sen. Wir sind nach der Beurteilung dieser Vorschläge zum Schluss gekommen, dass von einer Energieabgabe Abstand zu nehmen ist. Ich bitte Sie, dabei zu bleiben.
M. Theubet, rapporteur: Le Conseil fédéral tient à examiner la question de la taxe sur l'énergie dans le cadre de la révision du régime des finances fédérales. Lorsque les résul- tats de la consultation y relative lui seront connus, il se
Bundesverfassung. Energieartikel
1143
prononcera sur la forme, la nature et les proportions d'un éventuel impôt sur l'énergie. Pour la majorité de la commis- sion, il s'avère également plus sage de traiter du principe de cette taxe lors du futur débat sur la réforme des finances fédérales. La majorité de la commission a donc rejeté la proposition d'une motion de la minorité par 11 voix contre 7. Elle l'a fait également, compte tenu du vote intervenu lors de la dernière session et vu le libellé ambigu du texte' qu'on nous propose. On y parle effectivement de politique énergé- tique et de politique de l'environnement et l'on ne voit pas très bien s'il s'agit d'une taxe d'incitation ou d'affectation ou les deux à la fois. Nous sommes par ailleurs persuadés que, même sans taxe énergétique, l'article constitutionnel tel que nous venons de l'accepter garde tout son sens. En revanche, la présentation au peuple d'un article énergétique accompagné d'un impôt nouveau ferait courir le risque d'un refus en bloc quasi certain. Le moment est venu de donner une base constitutionnelle à la politique énergétique. Or, pour que l'article soit accepté en votation populaire, il faut absolument éviter de lui attacher un boulet au pied. La motion qu'on nous propose en serait un beaucoup trop lourd.
Tout en étant consciente qu'il faudra établir tôt ou tard un mécanisme de financement des mesures d'application de la politique énergétique, la majorité de la commission main- tient sa décision de rejet de la motion sur une taxe énergéti- que, telle qu'elle nous est présentée. La commission n'a pas discuté de la proposition de transformation de la motion en postulat, elle ne peut donc pas préaviser sur ce point.
Nebiker: Im Namen der einstimmigen SVP-Fraktion bitte ich Sie, zur Motion und allenfalls auch zur Ueberweisung als Postulat nein zu sagen.
Wir haben beim Namensaufruf ganz deutlich die Energieab- gabe abgelehnt. Es wäre nun widersprüchlich, wenn wir das gleiche auf dem Motionsweg wieder verlangen würden. Das wäre wirklich Beschäftigungstherapie für die Verwaltung und für den Bundesrat, um so mehr, als die Motion ja gar nichts anderes will.
Uebrigens sind diese Diskussionen - das möchte ich Herrn Jaeger erwidern - um Energieabgaben - mindestens in unserer Fraktion - nicht etwas Neues. Darüber wird nun schon jahrelang gestritten. Es ist nicht eine neue Materie, die mit dieser Motion erst in Bewegung gesetzt würde. Es gab darüber schon Volksbefragungen bzw. - informationen. Dazu kommt die Problematik des Anliegens ohnehin: Was heisst schon «energiepolitisch motiviert»? Oder was heisst «umweltpolitisch motiviert»? Welche Energie ist jetzt umweltpolitisch zuträglich, und welche Energie ist umwelt- politisch eine gute Energie? Bekanntlich, je nach Stim- mung, wechselt das. Eine Zeitlang war Elektrizität umwelt- politisch eine «gute» Energie. Dann kamen die Atomkraft- werke, dann war sie wieder «schlecht». Jetzt ist das Oel wieder schlecht. Je nachdem, wie die Stimmung ist, ist etwas gut oder besser, etwas belastet die Umwelt stärker, etwas weniger.
Es gibt namhafte Leute, die sagen, dass die Atomenergie die Umwelt am geringsten belastet. Nach Ihrer Meinung ist wahrscheinlich gerade die Atomenergie die schlimmste Energie. Andere Leute sagen: Die fossilen Energieträger sind die schlimmsten. Um überhaupt einen geeigneten Massstab für eine solche Abgabe zu finden - die Energie unterschiedlich, je nach Umweltbelastung, mit Abgaben zu belegen -, müssten Sie auch die verschiedenen Auffassun- gen über die Umweltbelastung der verschiedenen Energie- quellen zuerst auf einen einheitlichen Nenner bringen.
Dazu kommt, dass natürlich jede Energieabgabe - das haben wir schon in anderem Zusammenhang erklärt -, die wir in der Schweiz einführen, handelspolitisch ganz quer in der Landschaft liegt. Kein Land kennt Energieabgaben, wie sie hier vorgeschlagen werden. In irgend einer Form würden wir die schweizerische Wirtschaft, sei es im Inland oder beim Export, belasten. Ich weiss, Sie wenden nun ein, den Betrag könnte man an der Grenze wieder rückerstatten oder allenfalls auf den importierten Gütern wieder belasten. Aber
denken Sie an die Administration: Wenn Sie dann auf impor- tierten Biskuits den Energieanteil wieder belasten müssen, damit diese importierten Biskuits nicht günstiger verkauft werden können als Biskuits, die im Inland z. B. mit Oelhei- zung gebacken werden, geraten Sie in ein Regulierungssy- stem hinein, aus dem Sie nicht mehr herausfinden!
Herr Jaeger, Sie haben angeführt, dass die Verhältnisse gerade im Hinblick auf eine allfällige neue Bundesfinanzord- nung, wo die Mehrwertsteuer zur Diskussion stehen wird, dann wieder stimmen. Das trifft eben nicht zu. Wenn dann allenfalls eine Mehrwertsteuer zustandekommt, wäre natür- lich Energie dieser allgemeinen Mehrwertsteuer unterstellt. Dann würde freilich keine Differenzierung nach sogenannter Umweltbelastung oder nicht vorgenommen, sondern es gälte ja eine wertmässige Besteuerung der Energieträger, der Waren und Dienstleistungen. Gerade im Hinblick auf eine Harmonisierung der indirekten Steuern wäre eine sol- che umwelt- und energiepolitisch motivierte Abgabe fehl am Platz.
Ich bitte Sie, die Motion und eine allfällige Ueberweisung als Postulat abzulehnen.
M. Rebeaud: Le Parti écologiste, comme vous le savez, est favorable à la motion. C'est la dixième fois en moins de deux ans que nous avons le même débat. Je ne vais donc pas allonger sur ce sujet. J'aimerais simplement faire part de mon inquiétude à propos d'un argument qui ne tient pas debout mais que l'on entend depuis pas mal de temps - et encore M. Theubet tout à l'heure - selon lequel les proposi- tions d'une taxe sur l'énergie seraient ambiguës parce que l'on ne saurait pas très bien si la taxe proposée a un but incitatif ou un but fiscal. Les deux sont exacts, car vous ne pouvez pas demander à ce genre de taxe autre chose que de poursuivre à des degrés divers ces deux buts en même temps! Ce genre d'argument me fait penser à quelqu'un qui trouverait une pomme rouge ambiguë parce que l'on ne sait pas si elle est faite pour plaire au regard ou pour plaire au palais au moment où on la mange. Eh bien, elle est faite pour les deux. Pour ma part, je serais très content, et nos débats en seraient plus agréables, si l'on n'avait plus à entendre, du moins plus si souvent, ce genre d'arguments qui n'en sont pas.
Frau Danuser: Ich gebe zu, dass ich den Entscheid von vorhin bedaure und setze mich nun für die Motion ein. Wir haben bei der Legislaturplanung betont, dass Wachstum an sich nicht mehr länger der einzige Motor des wirtschaftli- chen und menschlichen Tuns überhaupt sein darf. Will man indes qualitatives Wachstum, muss man sich dann auch die Frage gefallen lassen, was denn eigentlich wachsen soll. Die Antwort heisst: die Lebensqualität. Kennen Sie den Aphoris- mus von Canetti: Mehr, mehr, mehr, am wenigsten? Es bleibt uns nichts oder nicht viel übrig, wenn wir den Wachs- tumszwängen dauernd nachgeben. Sie werden immer stär- ker und immer intensiver. Sie lassen sich nicht, wie Herr Nebiker sagt, mit gut und böse so einfach und leicht umschreiben. Wir sind durch Abfälle und Immissionen an die Grenze der erträglichen Gesamtbelastung unserer Umwelt gelangt. Zugegeben, diese Wachstumszwänge las- sen sich nicht über Nacht wegzaubern.
Ich denke, dass Sie - obwohl Sie nach der eben abgehalte- nen Abstimmung diese Energieabgabe nicht wollen - es doch mindestens als vernünftig erachten könnten, eine Vor- lage erarbeiten zu lassen, die dieses Anliegen prüft.
Der Energieartikel, über den wir jetzt tagelang geredet haben, soll ja die Wirtschaft ermutigen, die Produktivität zu steigern, d. h. die Effizienz zu steigern und den Einsatz an Energie zu senken, Wärme zurückzugewinnen usw., d. h. zu sparen. Die Energieabgabe aber soll bewirken, dass sich die Nachfrage verringert oder zumindest langsamer zunimmt als bis heute. Die Energieabgabe würde diese erwähnten Bestrebungen unterstützen. Wir wissen, dass der Raubbau an den knappen fossilen Energiequellen aufhören muss. Nicht nur Erdöl und Erdgas gehören dazu, sondern auch Uran. Trotzdem haben wir bis jetzt unter Energiepolitik vor
Constitution fédérale. Article sur l'énergie
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N
26 septembre 1988
allem verstanden, Energie zu beschaffen. Wir haben unter Energiepolitik die bedingungslose Nachfragebefriedigung verstanden. Aus dieser Sackgasse müssen wir heraus- kommen.
Dass der Energieverbrauch, der Rohstoffverbrauch, so eng mit dem Wirtschaftswachstum verknüpft ist, muss nicht sein. Es ist möglich, dass das Sozialprodukt (qualitativ) wächst, ohne dass die Energieverschwendung weitergeht. Die Energieabgabe ermöglicht es, diese Entkoppelung zu vollziehen, in die richtige Richtung zu lenken, indem sie nämlich die Finanzierung der notwendigen Massnahmen erlauben würde.
Ich bitte Sie, der Motion der Kommissionsminderheit zuzu- stimmen.
Fäh: Ich habe vorher den Antrag zum Bundesbeschluss abgelehnt, weil mir die Art und Weise und auch der Inhalt nicht passten. Das Problem, das jetzt aber aufgeworfen wird, ist für mich zu wichtig, als dass ich nicht noch ein paar Worte dazu sagen möchte.
Die FDP redet in ihrem Programm von ökologischer Markt- wirtschaft. Sie ist für den Einbau marktwirtschaftlicher Ele- mente in die Energiepolitik. Nun wird vorgeschlagen, Energiepolitik auch über den Preis zu betreiben. Ist das nicht marktwirtschaftlich? Müssten wir das nicht unterstüt- zen? Vorerst möchte ich vor einem Ueberlegungsfehler war- nen. Es ist nicht dasselbe, ob die Wirtschaft marktwirtschaft- liche Massnahmen trifft oder ob der Staat dies tut. Tut dies nämlich der Staat, so können aus wirtschaftsorientierten Massnahmen rasch wirtschaftswidrige Massnahmen entste- hen. Trotz diesen grundsätzlichen Bedenken ist das Pro- blem für mich zu wichtig, als dass ich den Vorschlag einfach ablehnen möchte. Ich möchte die Türe offen halten.
Um das aufgeworfene Problem überhaupt lösen zu können, müsste man ein paar Untersuchungen anstellen. Die vorge- schlagene Lösung würde nämlich nur funktionieren, wenn folgende Punkte geregelt werden könnten: Man muss sich einig werden über das Belastungssystem, über die Bewer- tungskriterien, über die Kostenwirkung und über die Ver- träglichkeit für Wirtschaft und Europa. Aber etwas ist noch viel wichtiger: Damit es funktionieren könnte, müssten fol- gende Voraussetzungen erfüllt werden:
Die Belastung dürfte nicht höher werden, als sie es bisher schon gewesen ist, ich meine das finanziell, und ich meine das auch administrativ. Auf deutsch heisst das: Wenn ich dieses System einführe, muss ich Verbote aufheben oder etwas schwächer gestalten.
Das System müsste sehr flexibel zu handhaben sein, damit es reagieren kann.
Für mich sind die Fragen, die ich gestellt habe, zurzeit unbeantwortet. Für mich ist auch die Voraussetzung für die Erfüllung noch nicht in Sicht.
Daher kann ich der Motion nicht zustimmen. Sie ist vom Text her zu starr, aber weil ich das Problem auf dem Tisch „haben möchte, könnte ich einem Postulat zustimmen, damit eben die Idee weiter verfolgt wird. Ich mache mir keine Illusionen. Bis es so weit ist, wird einige Zeit verstreichen. Diese Zeit ist primär zu nutzen, um Sparhindernisse, die in Baugesetzen, im Steuerrecht, in Natur- und Heimatschutz- bestimmungen bestehen, abzubauen und um Beratungen offensiv auszubauen.
In diesem Sinne rede ich nicht einer Energieabgabe das Wort, wie wir sie vorher abgelehnt haben, aber ich bin dafür, dass das Problem Marktlenkung durch Preis gründlich stu- diert wird. Ein Postulat könnte den richtigen Weg aufzeigen.
Präsident: Frau Danuser möchte am Motionstext festhalten. Der Bundesrat ist im Rahmen der Finanzplanung mit der Umwandlung in ein Postulat einverstanden.
Herr Jaeger ist mit der Umwandlung in ein Postulat ebenfalls einverstanden.
Herr Nebiker stellt den Antrag, sowohl Motion als auch Postulat abzulehnen.
Abstimmung - Vote
Eventuell - A titre préliminaire
Für Ueberweisung der Motion Für Ueberweisung als Postulat 37 Stimmen
58 Stimmen
Definitiv - Définitif
Für Ueberweisung der Motion Dagegen
61 Stimmen 99 Stimmen
87.266
Vonesch Xaver. Petition betreffend Energiepolitik des Bundes Pétition concernant la politique énergétique de l'Etat fé- déral
Herr Schüle unterbreitet im Namen der Kommission den folgenden schriftlichen Bericht:
Mit Eingabe vom 2. November 1987 verlangt der Petent, dass die beiden Räte den vorgeschlagenen Energieartikel an den Bundesrat zur Neubearbeitung zurückweisen. Er verlangt, dass die Substitution von umweltbelastenden durch umweltverträgliche Energietechniken als Hauptauf- gabe des Bundes formuliert wird. Der Bund soll sich namentlich auch für die Substitution im Ausland einsetzen. Bei diesen Massnahmen seien unwirtschaftliche Lösungen in Kauf zu nehmen.
Gestützt auf Artikel 40 Absatz 1 des Geschäftsreglemen- tes hat das Büro des Nationalrates diese Petition der Kom- mission überwiesen, die mit der Vorberatung des Energiear- tikels beauftragt ist.
Die Kommission hat an mehreren Sitzungen über den Energieartikel beraten und Anträge an den Nationalrat ver- abschiedet. Sie kann dem Petenten nicht zustimmen, dass die Vorlage an den Bundesrat zur Neuüberprüfung zurück- gewiesen werden muss.
Hingegen geht sie mit dem Anliegen des Petenten einig, wonach die Substitution der umweltbelastenden Energiefor- men durch weniger belastende, d. h. in der Regel durch erneuerbare Energien eine wesentliche Aufgabe der zukünf- tigen Energiepolitik sein wird. Deshalb stimmt die Kommis- sion der vom Bundesrat in Absatz 2 Buchstabe a des Entwurfes vorgeschlagenen neuen Kompetenz des Bundes zu, Grundsätze für die Nutzung einheimischer ur d erneuer- barer Energien zu erlassen. Die Kantone werden dann auf- gerufen sein, den vom Bund gesteckten Rahrnen durch eigene Rechtsetzung und durch Massnahmen auszufüllen und zu ergänzen.
Auch die in Absatz 3 Buchstabe b vorgesehene Kompetenz, die Entwicklung von Energietechniken zu fördern, steht im Dienste der Substitution. Die Kommission hat den vom Bun- desrat vorgeschlagenen Wortlaut sogar verdeutlicht.
Schliesslich braucht es eine konsequente Politik des Energiesparens, um möglichst wenig umweltbelastende Energie zu verbrauchen. In Absatz 1 wird das Ziel der spar- samen und rationellen Energieverwendung gleichberechtigt neben die ausreichende, breitgefächerte, sichere, wirt- schaftliche und umweltverträgliche Energieversorgung gestellt, und die in den Absätzen 2 und 3 geschaffenen Rechtsetzungskompetenzen sind auch Grundlage für eine wirksame Sparpolitik.
Weniger realistisch scheint der Kommission das Anliegen des Petenten, dass der Bund die Substituierung von fossilen und nuklearen durch primäre Energiequellen im Ausland fördern soll, um dann diese Energie zu importieren. Sicher muss sich die Schweiz auch in ihren internationalen Kontak- ten für die Förderung der erneuerbaren Energien einsetzen. Der Bund hat diese Kompetenz bereits heute, so dass eine ausdrückliche Erwähnung im Energieartikel nicht nötig ist.
Energiepolitik. Persönliche Vorstösse
1145
Antrag der Kommission Die Kommission beantragt, von der Petition Kenntnis zu nehmen, ihr aber keine Folge zu geben.
Proposition de la commission
La commission propose de prendre acte de la pétition sans lui donner suite.
Zustimmung - Adhésion
Energiepolitik. Persönliche Vorstösse Politique de l'énergie Interventions personnelles
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates zu hängigen Vorstössen
Réponse écrite du Conseil fédéral aux interventions pen- dantes
(Texte français voir «Bulletin officiel»> du Conseil des Etats, session d'automne 1988)
INHALTSVERZEICHNIS
Vorbemerkung
I. Energiepolitische Situation
Ausgangslage
Hängige energiepolitische Geschäfte
Entscheidungsgrundlagen
Energiepolitische Entscheide des Bundesrates
Weiteres Vorgehen
II. Stellungnahme zu den in den parlamentarischen Vor- stossen angesprochenen Sachbereichen
1.1 Energieartikel und Energiepolitisches Programm
1.2 Beschleunigte Einführung von Massnahmen zur ratio- nellen Energieverwendung
1.3 Auslandabhängigkeit der Elektrizitätsversorgung
1.3.1 Beschränkung der Elektrizitätsimporte
1.3.2 Anforderung an die Versorgungssicherheit
1.4 Erweiterung des nicht-nuklearen Elektrizitätsangebots 1.4.1 Förderung der Forschung und der praxisorientierten Anwendung von alternativen Energien und anderen klein- technologischen Anlagen
1.4.2 Erneuerung bestehender Wasserkraftwerke mit Lei- stungserhöhung; selektive Errichtung neuer Werke unter Beachtung der Landschaftsverträglichkeit
1.4.3 Erleichterung der Errichtung von Kombikraftwerken auf Gasbasis unter Einsatz als Wärmekraftkopplungsan- lagen
1.4.4 Zusammenfassende Beurteilung
2.1 Gesetzliche Grundlagen
2.2 Kaiseraugst
2.2.1 Inhalt der parlamentarischen Vorstösse
2.2.2 Für das Projekt Kaiseraugst erteilte Bewilligungen
2.2.3 Rechtliche Fragen im Zusammenhang mit einer Nicht- realisierung
2.2.4 Energiewirtschaftliche Beurteilung
2.2.5 Staatspolitische Ueberlegungen
2.2.6 Die aufgelaufenen Kosten
2.2.7 Zur Frage der Entschädigung
2.2.8 Weiteres Vorgehen
2.2.9 Uebernahme des Projektes Kaiseraugst durch den Bund
2.2.10 Formelle Koppelung der Nichtrealisierung des Projek- tes Kaiseraugst mit energiepolitischen Massnahmen 2.3 Graben
2.4 Verbois
2.5 Offenhalten der Option Kernenergie
3.1 Beschreibung des Kernbrennstoffkreislaufs
3.2 Die für die Kernenergienutzung notwendigen Transporte
3.3 Gesetzliche Grundlagen
3.3.1 Atomrecht
3.3.2 Strahlenschutzrecht
3.3.3 Transportrecht
3.4 Nonproliferationsfragen
3.4.1 Spaltstoffkontrolle
3.4.2 Ausfuhrregelung
3.5 Aktuelle Fälle
3.5.1 Die Affäre Transnuklear
3.5.2 Transporte Mühleberg-Mol
3.5.3 Transporte für andere schweizerische Kernanlagen
durch Transnuklear
3.5.4 Plutonium aus dem Eidgenössischen Institut für Reak- torforschung
3.5.5 Schweres Wasser
3.6 Besondere Fragen der Entsorgung
3.6.1 Die Wiederaufarbeitung
3.6.2 Abfälle aus schweizerischen Kernkraftwerken; Zwi- schenlagerung
3.6.3 Behandlung der Gesuche der Nagra
4.1 Inhalt der Motionen
4.2 Unterstellung der Rahmenbewilligung unter das fakul- tative Referendum
4.3 Vereinfachung und Beschleunigung des Bewilligungs- verfahrens
4.4 Geschäftstätigkeit schweizerischer Firmen im Ausland
5.1 Energieszenarien
5.1.1 Zusammensetzung der Expertengruppe Energieszena- rien (EGES)
5.1.2 Ueberprüfung des Berichtes der EGES durch ein unab- hängiges Gremium
5.1.3 Vernehmlassung bei den direkt betroffenen Kreisen 5.1.4 Weiterführende Studien
5.1.5 Konzept für den Fall, dass die in den Szenarien vorge- sehenen Massnahmen nicht durchgesetzt werden können 5.2 Elektrizitätsstatistik
5.3 Stillegung des AKW Fessenheim
III. Stellungnahme zu den parlamentarischen Vorstössen aus dem Nationalrat
Energiepolitik und Energiesparen
Schweizerische Kernkraftwerkprojekte
Fragen im Zusammenhang mit dem Kernbrennstoffkreis- lauf
Atomgesetzgebung
Verschiedenes
IV. Stellungnahme zu den parlamentarischen Vorstössen aus dem Ständerat
(Dieser Text wird nur im «Amtlichen Bulletin>> des Ständera- tes publiziert - Ce texte n'est publié que dans le «Bulletin officiel» du Conseil des Etats)
Energiepolitik und Energiesparen
Schweizerische Kernkraftwerkprojekte
Atomgesetzgebung
Verschiedenes
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Bundesverfassung. Energieartikel Constitution fédérale. Article sur l'énergie
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1988
Année
Anno
Band
III
Volume
Volume
Session
Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
06
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 87.075
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 26.09.1988 - 14:30
Date
Data
Seite
1133-1145
Page
Pagina
Ref. No
20 016 637
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