S
369
EFTA. Notifikationsverfahren
sichtlich noch für mindestens fünf Jahre im Betrieb bleiben, wird die Möglichkeit einer entsprechenden Datenerfassung für etwa zehn Prozent der Anschlüsse geschaffen. Eine detaillierte Fernmelderechnung wird dem Kunden in der Folge nur auf ausdrückliches Verlangen hin ausgeliefert. Gegenwärtig wird abgeklärt, ob eine detaillierte Datenerfas- sung für alle Telefonanschlüsse eingeführt werden soll, mit Löschung der gespeicherten Daten nach ungefähr einem halben Jahr. Dass solchermassen gespeicherte Daten nur im Rahmen der bundesrätlichen Richtlinien für die Bearbeitung von Personendaten in der Bundesverwaltung bearbeitet werden, versteht sich von selbst. Der PTT-interne Zugriff steht allein den dem Amtsgeheimnis unterworfenen PTT- Bediensteten offen, und diesbezügliche Angaben gegen aussen werden ausschliesslich gegenüber dem Abonnenten gemacht.
Zur dritten Frage: Es trifft nicht zu, dass eine Erweiterung der bei den PTT-Betrieben bestehenden Kapazitäten an Abhöranlagen in dem Sinne geplant wäre oder auch nur zur Diskussion stünde, dass gleichzeitig 20 000 Anschlüsse überwacht werden könnten. Die heutige Kapazität umfasst nur einen kleinen Bruchteil dieser Zahl, die sich auch in Zukunft nur unwesentlich verändern wird. Eine allfällige Kapazitätsanpassung richtet sich nach der durchschnittli- chen Anzahl der bewilligten Ueberwachungsgesuche der eidgenössischen und kantonalen Justiz- und Polizeibehör- den. Es besteht kein Anlass, anzunehmen, dass sich die Verfolgung von strafbaren Handlungen, welche unter den neuen Insider-Artikel fallen werden, auf die Anzahl der bestehenden Abhöranlagen auswirken wird.
Die freiheitlichen Grundsätze unseres Staatswesens werden aufgrund des Gesagten nicht in Frage gestellt.
Hefti: Ich entnehme den bundesrätlichen Ausführungen, für die ich bestens danke, dass der privaten Geheimsphäre alle Beachtung geschenkt wird. Ich habe keinen Anlass, diese Ausführungen zu bezweifeln, und erkläre mich befriedigt.
88.013
EFTA. Notifikationsverfahren über technische Vorschriften AELE. Procédure de notification des projets de règles techniques
Botschaft und Beschlussentwürfe vom 30. März 1988 (BBI II, 373) Message et projets d'arrêté du 30 mars 1988 (FF II, 380)
Beschluss des Nationalrates vom 20. Juni 1988 Décision du Conseil national du 20 juin 1988
Antrag der Kommission
Eintreten und Zustimmung zum Beschluss des National- rates
Proposition de la commission
Entrer en matière et adhérer à la décision du Conseil na- tional
Gadient, Berichterstatter: Am 9. April 1984 beschlossen die Handelsminister der EFTA- und der EG-Staaten in Luxem- burg die Schaffung eines einheitlichen, dynamischen Wirt- schaftsraumes und räumten dabei dem Abbau der techni- schen Handelshemmnisse oberste Priorität ein. Schon vor diesem Treffen diskutierten die EFTA-Länder mit den Euro- päischen Gemeinschaften über die Möglichkeit der Schaf- fung eines die gesamte europäische Freihandelszone abdeckenden gegenseitigen Informationsverfahrens für Entwürfe von technischen Vorschriften. Dabei stiessen sie auf EG-Seite wegen der Freiwilligkeit ihres Systems im Gegensatz zu den diesbezüglichen verbindlichen EG-
Bestimmungen auf Zurückhaltung. 1986 gaben die Europäi- schen Gemeinschaften den EFTA-Ländern zu verstehen, dass eine Verknüpfung der beiden Notifikationsverfahren nur möglich wäre, wenn auf beiden Seiten gleiche Rechte und Pflichten bestünden, was eine Ersetzung des bisherigen freiwilligen EFTA-Systems durch ein verbindliches bedingen würde.
Im Dezember 1987 beschloss der EFTA-Ministerrat die Ein- führung einer gegenseitigen Informationspflicht im Zusam- menhang mit geplanten neuen technischen Vorschriften, was eine Revision der EFTA-Konvention nötig machte. Gleichzeitig erklärten sich die Minister zur Aufnahme von Verhandlungen mit den EG betreffend die Schaffung eines gegenseitigen Informationsverfahrens bereit. Die EG sind zur Zusammenarbeit mit den EFTA-Ländern bereit. Voraus- setzung dazu ist jedoch eine Anpassung des EFTA-Verfah- rens. Das bisher freiwillige Informationssystem muss durch ein verbindliches ersetzt werden, denn nur so ist den EFTA- Ländern ein Brückenschlag zu den EG auf der Basis glei- cher Rechte und Pflichten möglich. Das sei vom Standpunkt der umfassenden Harmonisierung im gesamteuropäischen Raum sehr wünschbar, denn damit könne der Erlass von international abgestimmten Vorschriften besser gewährlei- stet werden, fasst die Botschaft zusammen.
Die Aussenminister der Europäischen Gemeinschaften haben soeben in Luxemburg die EG-Kommission zu Ver- handlungen mit den EFTA-Staaten in zwei Bereichen ermächtigt. Das eine Verhandlungsmandat für die EG-Kom- mission betrifft die gegenseitige Information zwischen EG- und EFTA-Staaten im Bereich dieser technischen Vorschrif- ten. Danach sollen neue Projekte für solche Vorschriften jeweils der anderen Seite notifiziert werden. Diese kann dann ihre Bemerkungen dazu abgeben.
Die einzelnen Bestimmungen: Die Verpflichtung zur Notifi- kation erstreckt sich nicht nur auf Entwürfe für technische Vorschriften, sondern auch auf Entwürfe für obligatorische Zertifizierungssysteme sowie auf alle diesbezüglichen Aen- derungen. Ein notifizierender Staat ist verpflichtet, den noti- fizierten Entwurf während einer Dauer von drei Monaten nach erfolgter Notifikation nicht zu verabschieden. Es han- delt sich um eine sogenannte Stillhaltepflicht. Während die- ser Frist können die anderen am Verfahren beteiligten Staa- ten eine Stellungnahme zum notifizierten Entwurf abgeben. Diese Stillhaltepflicht kann in der Folge um weitere drei Monate bis auf maximal sechs Monate verlängert werden, wenn ein anderer Mitgliedstaat in einer ausführlichen Stel- lungnahme darlegt, dass die geplante technische Vorschrift geändert werden sollte, um allfällige Handelshemmnisse zu verhindern oder soweit als möglich zu begrenzen. Diese Stillhaltepflicht ist die einzige neue Verpflichtung für die EFTA-Länder, die über die bereits im Gatt-Rahmen beste- henden Pflichten hinausgeht. Mit der Uebernahme der Still- haltepflicht durch die EFTA-Staaten ist auch die oben erwähnte Symetrie von Rechten und Pflichten im Verhältnis mit der EG hergestellt. Aus dringenden Gründen, zum Bei- spiel zum Schutz der Gesundheit, kann von der Stillhalte- pflicht abgegangen werden. Eine gleiche Ausnahmerege- lung besteht im EG-System.
Kein Staat ist verpflichtet, die zu seinem Entwurf eingegan- genen Kommentare zu berücksichtigen. Hingegen besteht eine Verpflichtung, Bericht zu erstatten, in welchem Umfang er den eingegangenen Stellungnahmen Rechnung tragen konnte beziehungsweise aus welchen Gründen dies nicht oder nur teilweise möglich war. Beim Vorliegen eines aus- führlichen Kommentars kann der betroffene Staat bilaterale Expertengespräche verlangen oder allfällige Meinungsver- schiedenheiten auch dem Ausschuss, der die Einhaltung des Abkommens zu überwachen hat, unterbreiten. Dieser Ausschuss ist befugt, dem EFTA-Ministerrat diesbezügliche Empfehlungen vorzulegen. Solche Empfehlungen können nur mit Einstimmigkeit verabschiedet werden.
Der Uebergang vom heute freiwilligen Notifikationssystem auf ein obligatorisches Verfahren und die spätere Auswei- tung dieses Systems auf den EG-Raum wird im Bundesamt für Aussenwirtschaft beträchtliche Auswirkungen zeitigen.
Initiative en faveur des petits paysans
370
E 22 juin 1988
Doch ist dieser Uebergang, wie die Botschaft das auf Seite 9 klar zum Ausdruck bringt, eine unerlässliche Vorausset- zung, «wenn die Schweiz beziehungsweise die EFTA-Län- der an der Entstehung eines homogenen gesamteuropäi- schen Wirtschaftsraumes teilhaben und mitwirken wollen.» Die Verwaltung ist aber noch nicht in der Lage abzuschät- zen, wie gross der Aufwand zur Abwicklung des Verfahrens sein wird. Sie glaubt jedoch, in einer ersten Anlaufphase die sich stellenden Aufgaben mit einer zusätzlichen Personal- einheit abdecken zu können. Die Vorlage hat keine Auswir- kungen auf Kantone und Gemeinden.
Der Beschluss, das sei abschliessend bemerkt, liegt ganz auf der Linie der mit der Legislaturplanung soeben verab- schiedeten Strategie, die Zusammenarbeit innerhalb der EFTA, der Schweiz mit der EFTA, aber auch mit der EG auf den Gebieten gemeinsamen Interesses zu verbessern. Die einstimmige Kommission beschloss am 16. Mai 1988, Ihrem Rat Eintreten und Zustimmung zu den beiden Beschlüssen zu empfehlen.
M. Delamuraz, conseiller fédéral: Je serai très bref car il ne me semble pas y avoir dans vos rangs une résistance farouche ni opiniâtre au projet que M. Gadient vient de présenter si excellemment. Mais j'aimerais insister sur la progression que nous accomplissons dans le sens d'une amélioration du fonctionnement de notre libre-échange. En 1972, lorsque nous avons institué le libre-échange entre les Etats de la Communauté et les Etats de l'AELE, nous avons créé la plus vaste zone de libre-échange du monde avec, aujourd'hui, 350 millions d'habitants et de consomma- teurs, par conséquent. Mais si les obstacles tarifaires concernant les biens et les marchandises ont été éliminés les uns après les autres, il demeure des obstacles de toute nature, non tarifaires qui rendent l'accomplissement du libre-échange problématique. Et c'est ainsi que l'existence de normes techniques, nationales, toutes différentes les unes des autres, rend difficiles les échanges. C'est ainsi que des procédures nationales, toutes différentes les unes des autres, compliquent également ces échanges et compro- mettent finalement une partie sensible de ce libre-échange auquel nous avons adhéré en principe.
C'est la raison pour laquelle dans cette volonté de conver- gence européenne, nous travaillons, pays de l'AELE et Com- munauté, à faire tomber les obstacles tarifaires les uns après les autres. Si aujourd'hui, vous êtes d'accord avec la propo- sition que vous fait le Conseil fédéral, comme le Conseil national l'a été lundi après-midi, comme le sont les pays nordiques, comme le sera l'Autriche le 30 juin prochain, c'est-à-dire dans quelques jours, alors, nous aurons accom- pli une étape vers la bonne marche de notre libre-échange et de notre coopération européenne, qui n'est pas uniquement symbolique car la véritable dimension de la décision que vous prenez aujourd'hui n'est pas seulement celle de l'AELE en tant que telle, elle est celle de son extension aux rapports entre AELE et Communauté.
Et nous continuerons ainsi.
La semaine dernière, à Tampere, lors de la réunion des ministres de l'AELE, nous avons signé une convention - cadre pour reconnaître mutuellement les contrôles et les certificats de conformité des pays de production. C'est l'Eu- rope des extincteurs, celle des aspirateurs, en quelque sorte, que nous construisons mais c'est une Europe, elle aussi, utile et vous voyez que la direction est donnée. Il est certain que le rythme, que nous avons suivi jusqu'à mainte- nant dans cette direction, sera accéléré à l'avenir et que nous pourrons ainsi rattraper successivement des retards que nous avons accumulés dans l'accomplissement de notre grand marché européen homogène que nous appe- lons tous de nos voeux du côté communautaire comme du côté AELE.
A Bundesbeschluss über die Genehmigung zur Schaffung eines Notifikationsverfahrens für Entwürfe von techni- schen Vorschriften im Rahmen der EFTA-Konvention. Arrêté fédéral portant approbation de l'introduction d'une procédure de notification des projets de règles techniques dans la Coinvention instituant l'AELE
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière
Detailberatung - Discussion par articles
Titel und Ingress, Art. 1 und 2 Titre et préambule, art. 1 et 2
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Beschlussentwurfes 28 Stimmen (Einstimmigkeit)
B Bundesbeschluss über den Abschluss von Abkommen zur geographischen Erweiterung des Notifikationsverfahrens für Entwürfe von technischen Vorschriften Arrêté fédéral concernant l'extension géographique de la procédure de notification des projets de règles techniques de la Convention instituant l'AELE
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière
Detailberatung - Discussion par articles
Titel und Ingress, Art. 1 und 2 Titre et préambule, art. 1 et 2
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Beschlussentwurfes 30 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Bundesrat - Au Conseil fédéral
88.005
Kleinbauern-Initiative Initiative en faveur des petits paysans
Fortsetzung - Suite
Siehe Seite 347 hiervor - Voir page 347 ci-devant
Onken: Wir nehmen die gestern unterbrochene Beratung wieder auf und stehen - wenn ich das rekapitulieren darf - vor der Frage, ob wir eine erneuerte, eine erweiterte, eine wie auch immer modernisierte verfassungsmässige Grund- lage für unsere Landwirtschaftspolitik brauchen, oder ob eine zeitgemässe Agrarpolitik auch auf den bisherigen Ver- fassungsartikel abgestützt werden kann, den uns nament- lich Herr Kollege Ziegler gestern als klar, griffig und aussa- gekräftig geschildert hat.
Die Initianten ihrerseits bejahen die Frage nach einer neuen verfassungsmässigen Grundlage klar. Sie wollen eine
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
EFTA. Notifikationsverfahren über technische Vorschriften AELE. Procédure de notification des projets de règles techniques
In
Dans
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In
Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1988
Année
Anno
Band
II
Volume
Volume
Session
Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
11
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
88.013
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 22.06.1988 - 08:00
Date
Data
Seite
369-370
Page
Pagina
Ref. No
20 016 602
Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.