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GPK. N/S. Bericht über Inspektionen 1987
Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartement Département des transports, des communications et de l'énergie
Uhlmann, Berichterstatter: Das Eidgenössische Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartement hat in letzter Zeit hoch- politische Entscheide getroffen und wird dies besonders in Zukunft zu tun haben. Ich denke da besonders an die Weichenstellung in der Verkehrs-, Energie- und Medienpoli- tik. Wie die Geschäftsprüfungskommission erfahren konnte, sind die Grundlagen für die für unser Land entscheidenden Beschlüsse in nächster Zeit zu erwarten. Auf die wertvollen Ausführungen im Geschäftsbericht, für die ich dem Bundes- rat danke, brauche ich nicht weiter einzugehen.
Heute will die Geschäftsprüfungskommission dem Bundes- rat die Gelegenheit geben, zu zwei wichtigen Fragen vor dem Plenum Stellung zu nehmen.
Vorkommnisse der letzten Jahre haben im In- und Ausland vermehrt die Frage der Sicherheit von technischen Grossan- lagen aufgeworfen. Ich denke da speziell an Kernkraftwerke, aber auch an Talsperren. Das EVED hat die Aufgabe, die Sicherheit solcher Anlagen zu überprüfen und laufend zu kontrollieren.
Erste Frage an den Bundesrat: Ist das EVED und sind die zuständigen Bundesämter in der Lage, ihre Kontrollpflicht zu erfüllen, und welche Sicherheit ist gewährleistet?
Zweite Frage an den Bundesrat: In letzter Zeit konnten immer wieder Meldungen über Schäden an Nationalstras- sen und Kunstbauten vernommen werden. Die Bevölkerung ist beunruhigt, dass nach so kurzer Zeit Schäden in grossem Ausmass entstehen können. Auch fragt man sich, ob die Sicherheit diesbezüglich gewährleistet ist. Kann der Bun- desrat über das Ausmass des Schadens aus Gebrauch und Abnützung - vor allem durch Korrosion - an den National- strassen Auskunft geben
a) gegliedert nach der Art der Schadenbildung;
b) nach der Intensität der daraus abzuleitenden Bauarbeiten respektive Baustellenmassnahmen;
c) nach Kategorien der betroffenen Strassenstücke und Kunstbauten (Brücken und Tunnel)?
Welche Auswirkungen haben diese baulichen Schäden zeit- lich und örtlich für die Benutzung der Nationalstrassen (Ort und Zeitpunkt von grösseren Baustellen usw.)? Wie ist die Rechtslage für eventuelle Regresse des Bundes, der Kan- tone und der Baufirmen? Gerade dieser Punkt ist, unter besonderer Berücksichtigung der Haftungsfrage, für die Kostentragung von grosser Bedeutung.
Die Antworten auf die gestellten Fragen dürften eine breite Oeffentlichkeit interessieren. Ich danke dem Bundesrat für seine Antwort.
Bundesrat Ogi: Das EVED hat in der Tat wichtige Kontroll- aufgaben zu erfüllen. Es hat für Sicherheit zu sorgen: für die Sicherheit von Kernkraftwerken, von Stauanlagen etc. bis hin zu den Seilbahnen. Wir räumen den Kontrollaufgaben, welche diese Sicherheit betreffen, im EVED erste Priorität zu. Die Sicherheit darf nicht infolge knapper Stellen- und Personalbestände leiden. Der hohe Stellenwert der sicher- heitsrelevanten Kontrollaufgaben geht aber leider zum Teil - das muss ich klar und deutlich zum Ausdruck bringen - auf Kosten anderer wichtiger Bereiche. So müssen die vielfälti- gen konzeptionellen Aufgaben des Departementes mit einem sehr kleinen Personalbestand bewältigt werden. Das EVED ist bekanntlich halb so gross wie das zweitkleinste Departement, nämlich das EJPD. Unser heutiges Departe- ment ist längst aus dem alten, das noch Post- und Eisen- bahndepartement hiess, herausgewachsen. Auch die Infra- struktur des Departementes ist nicht so konzipiert, dass man von ihr sagen könnte, hier werde modern gearbeitet. Wir werden deshalb nicht darum herumkommen, dem Personal- problem gelegentlich einmal grundsätzliche Beachtung zu schenken und mehr Bedeutung zuzumessen, vor allem in Anbetracht der vielen Sicherheitsaufgaben, die wir neu zu erfüllen haben.
In bezug auf die Strassen: Es besteht noch kein technisches Schadeninventar und keine eigentliche Unterhaltsplanung. Derartige Untersuchungen sind vom Aufwand her mit dem heutigen Personalbestand - ich muss das leider auch hier festhalten - nicht möglich. Die im Geschäftsbericht erwähnte Kommission für das Submissionswesen im Natio- nalstrassenbau und -unterhalt bearbeitet nicht technische Fragen, sondern Probleme des Offertwesens, des Werkver- trages und Innenverhältnisse beim Unterhalt durch betei- ligte Parteien. Der Zustand des Nationalstrassennetzes ist insgesamt auch im internationalen Vergleich gut.
Das Risiko einzelner Frühschäden - wie beispielsweise beim Elmenrütiviadukt - ist nie ganz ausschliessbar. Konkret pro- phylaktisch kann sehr wenig unternommen werden. Je mehr Nationalstrassen erbaut sind und je länger sie werden, desto mehr kostet ihr Unterhalt. Man rechnet nach der Erstellung des Netzes im Endausbau - frühestens ab dem Jahr 2000 - mit rund 500 Millionen Franken jährlich. Sie haben festge- stellt, dass 1988 188 Millionen Franken im Finanzplan einge- stellt wurden. Eine detaillierte, verbindliche Baustellenpla- nung auf mehrere Jahre hinaus ist wegen nicht vorausseh- barer zeitlicher Verschiebungen bei den einzelnen Projekten nicht möglich. Eine solche Planung müsste im Interaktions- verfahren zudem laufend den veränderten Verhältnissen angepasst werden. Neu steht als Versuch ein monatlicher Baustellensituationsplan zur Verfügung. Dieses Instrument ist noch ausbaufähig und soll weiter verbessert werden. Es geht vor allem darum, dass wir die Information verbessern können. Die Möglichkeiten des Bundesamtes für Strassen- bau sind in personeller Hinsicht sowie bezüglich der EDV- Hardware einfach beschränkt.
Genehmigt - Approuvé
Bundesbeschluss - Arrêté fédéral
Eintreten ist obligatorisch L'entrée en matière est acquise de plein droit
Detailberatung - Discussion par articles
Titel und Ingress, Art. 1 und 2 Titre et préambule, art. 1 et 2
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Beschlussentwurfes 33 Stimmen
(Einstimmigkeit)
An den Bundesrat - Au Conseil fédéral
88.028
GPK N/S. Bericht über Inspektionen 1987 CDG N/E. Rapport sur les inspections 1987
Bericht der Geschäftsprüfungskommissionen vom 6. April 1988 (BBI II, 665) Rapport des Commissions de gestion du 6 avril 1988 (FF Il, 649) Beschluss des Nationalrates vom 16. Juni 1988 Décision du Conseil national du 16 juin 1988
Antrag der Kommission Kenntnisnahme vom Bericht Proposition de la commission Prendre acte du rapport
Zumbühl, Berichterstatter: Ich habe Bemerkungen zu die- sem Bericht und möchte auf die neu eingeführte Erfolgs-
E 22 juin 1988
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Postulat du Conseil des Etats (Affolter)
kontrolle zu den eigenen Empfehlungen, Seite 4 bis 17, hinweisen. Es kann nicht alles von einem Tag auf den anderen verwirklicht werden. Es kann auch nicht alles Erfolg bringen. Diese Aufstellung gibt uns jederzeit Aufschluss über den Stand der Dinge.
Aus den Berichten können Sie entnehmen, wie Ihre Kom- mission arbeitet und welcher Anliegen sie sich annimmt. Ich empfehle Ihnen, vom Bericht Kenntnis zu nehmen.
Angenommen - Adopté
82.951
Postulat des Ständerates (Affolter) Entwicklungshilfe. Koordination der parlamentarischen Oberaufsicht Postulat du Conseil des Etats (Affolter). Aide au développement. Coordination de la surveillance parlementaire
Schriftlicher Bericht des Büros vom 19. Mai 1988
«Das Problem der parlamentarischen Oberaufsicht über die Verwendung der Gelder für Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe ist erkannt, aber nicht gelöst. Zustän- dig sind die Kommissionen für auswärtige Angelegenheiten NR und SR (entwicklungspolitische Grundsatzfragen), die Wirtschaftskommission NR und die Aussenwirtschaftskom- mission SR (handelspolitische Aspekte), die Geschäftsprü- fungs- und Finanzkommissionen inkl. Finanzdelegation NR und SR (Kontrollfunktionen).
Die notwendige Koordination in der Aufgabenerfüllung die- ser neun Gremien ist aus naheliegenden Gründen nicht gewährleistet. Ueberschneidungen sind nicht zu vermeiden. Die Büros beider Räte werden beauftragt, entweder eine der genannten Kommissionen für die Wahrnehmung der Auf- sichts- und Kontrollfunktionen als federführend zu bezeich- nen oder aus Vertretern dieser Kommissionen ein gemeinsa- mes ständiges Organ zu schaffen, dem u.a. folgende Aufga- ben übertragen werden könnten:
Ueberprüfung der Globalkonzeption des schweizerischen Beitrags an die bilaterale und multilaterale Entwicklungszu- sammenarbeit und humanitäre Hilfe,
Begutachtung ausgewählter Projekte, Programme und Aktionen der DEH,
Koordination der Aufsichts- und Kontrollfunktionen gegenüber der DEH,
Erarbeiten der Problemstellungen zuhanden der verschie- denen zuständigen Kommissionen beider Räte.«
Der Ständerat, der am 7. März 1983 die Motion in der Form eines Postulates entgegengenommen hat, teilte die Ansicht des Motionärs, dass eine verbesserte Koordination zwischen
den sich mit der Entwicklungshilfe befassenden Kommissio- nen erreicht werden soll, insbesondere eine bessere Abstim- mung der Arbeit der sich mit entwicklungspolitischen Grundsatzfragen befassenden und den Aufsichtskommis- sionen. Er war jedoch der Ansicht, dass diese Koordination durch eine bessere Zusammenarbeit der erwähnten Kom- missionen und deren Sekretariate erfolgen soll und nicht über die Schaffung von neuen Gremien bzw. Regelungen.
die Organisation der Finanzaufsicht im Bereich der DEH - die von der EFK bisher durchgeführten und geplanten Inspektionen
Möglichkeiten einer verstärkten Einflussnahme der Entwicklungshilfe auf die Flüchtlingspolitik, ein Thema, das von der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates aufgegriffen wurde und von dieser weiterverfolgt wird.
Die Finanzdelegation wird diese Koordinationssitzungen auch weiterhin organisieren, wie sie in ihrem Bericht vom 21. April 1988 bestätigt. Die Koordination funktioniert aber auch auf der Stufe der Sekretariate und durch den Aus- tausch von Protokollen und Unterlagen.
Rapport écrit du Bureau du 19 mai 1988
«Le problème que pose l'exercice, par le Parlement, de la haute surveillance sur l'utilisation des fonds mis à la disposi- tion de la coopération au développement et de l'aide huma- nitaire est connu, mais n'a pas encore été résolu. Les deux Commissions des affaires étrangères des Chambres, qui traitent les questions fondamentales de la politique en matière de développement, la Commission des affaires éco- nomiques du Conseil national et la Commission du com- merce extérieur du Conseil des Etats, qui s'occupent plus particulièrement des aspects commerciaux de la question, les deux Commissions de gestion et les deux Commissions des finances, ainsi que la Délégation des finances des deux Chambres, qui exercent des fonctions de contrôle, ont toutes des attributions dans ce domaine.
Pour des raisons faciles à comprendre, la coordination nécessaire des travaux de ces neuf commissions n'est pas assurée et on ne peut éviter que certaines tâches ne soient assumées simultanément par plusieurs d'entre elles. Les Bureaux des Chambres sont chargés soit de confier la responsabilité principale des travaux de contrôle et de sur- veillance à une de ces commissions, soit de créer un organe commun et permanent, formé de membres de ces commis- sions et qui aurait notamment pour tâche:
de procéder à l'examen de la conception globale de notre pays en matière de coopération bilatérale et multilatérale au développement et d'aide humanitaire,
de donner son avis sur des projets, des programmes et des campagnes envisagés par la Direction de la coopération au développement et de l'aide humanitaire,
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
GPK N/S. Bericht über Inspektionen 1987 CDG N/E. Rapport sur les inspections 1987
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Dans
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Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1988
Année
Anno
Band
II
Volume
Volume
Session
Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
11
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
88.028
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 22.06.1988 - 08:00
Date
Data
Seite
361-362
Page
Pagina
Ref. No
20 016 596
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