Postulate on parliamentary oversight coordination written off

20016596Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB)22.06.1988Granted

Von Omnilex extrahiert

Omnilex-Zusammenfassung

The Council of States dealt with the 1987 inspection report of the management commissions and a long-standing postulate by Councillor Affolter on better coordination of parliamentary oversight of development aid. After hearing the rapporteurs and the Federal Council, it took note of the report and followed the Bureau’s view that coordination among the relevant commissions had become established through periodic meetings and exchanges, so that no further institutionalization was needed. The postulate was therefore written off.

Omnilex-Regeste

Parliamentary oversight coordination; postulate on development aid supervision written off when the intended coordination between the competent commissions and delegations has in practice become established through regular meetings and exchange of information; further institutionalization may be dispensed with as superfluous (consid. 4).

Gesamter Gesetzestext

  1. Juni 1988 S

361

GPK. N/S. Bericht über Inspektionen 1987

Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartement Département des transports, des communications et de l'énergie

Uhlmann, Berichterstatter: Das Eidgenössische Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartement hat in letzter Zeit hoch- politische Entscheide getroffen und wird dies besonders in Zukunft zu tun haben. Ich denke da besonders an die Weichenstellung in der Verkehrs-, Energie- und Medienpoli- tik. Wie die Geschäftsprüfungskommission erfahren konnte, sind die Grundlagen für die für unser Land entscheidenden Beschlüsse in nächster Zeit zu erwarten. Auf die wertvollen Ausführungen im Geschäftsbericht, für die ich dem Bundes- rat danke, brauche ich nicht weiter einzugehen.

Heute will die Geschäftsprüfungskommission dem Bundes- rat die Gelegenheit geben, zu zwei wichtigen Fragen vor dem Plenum Stellung zu nehmen.

Vorkommnisse der letzten Jahre haben im In- und Ausland vermehrt die Frage der Sicherheit von technischen Grossan- lagen aufgeworfen. Ich denke da speziell an Kernkraftwerke, aber auch an Talsperren. Das EVED hat die Aufgabe, die Sicherheit solcher Anlagen zu überprüfen und laufend zu kontrollieren.

Erste Frage an den Bundesrat: Ist das EVED und sind die zuständigen Bundesämter in der Lage, ihre Kontrollpflicht zu erfüllen, und welche Sicherheit ist gewährleistet?

Zweite Frage an den Bundesrat: In letzter Zeit konnten immer wieder Meldungen über Schäden an Nationalstras- sen und Kunstbauten vernommen werden. Die Bevölkerung ist beunruhigt, dass nach so kurzer Zeit Schäden in grossem Ausmass entstehen können. Auch fragt man sich, ob die Sicherheit diesbezüglich gewährleistet ist. Kann der Bun- desrat über das Ausmass des Schadens aus Gebrauch und Abnützung - vor allem durch Korrosion - an den National- strassen Auskunft geben

a) gegliedert nach der Art der Schadenbildung;

b) nach der Intensität der daraus abzuleitenden Bauarbeiten respektive Baustellenmassnahmen;

c) nach Kategorien der betroffenen Strassenstücke und Kunstbauten (Brücken und Tunnel)?

Welche Auswirkungen haben diese baulichen Schäden zeit- lich und örtlich für die Benutzung der Nationalstrassen (Ort und Zeitpunkt von grösseren Baustellen usw.)? Wie ist die Rechtslage für eventuelle Regresse des Bundes, der Kan- tone und der Baufirmen? Gerade dieser Punkt ist, unter besonderer Berücksichtigung der Haftungsfrage, für die Kostentragung von grosser Bedeutung.

Die Antworten auf die gestellten Fragen dürften eine breite Oeffentlichkeit interessieren. Ich danke dem Bundesrat für seine Antwort.

Bundesrat Ogi: Das EVED hat in der Tat wichtige Kontroll- aufgaben zu erfüllen. Es hat für Sicherheit zu sorgen: für die Sicherheit von Kernkraftwerken, von Stauanlagen etc. bis hin zu den Seilbahnen. Wir räumen den Kontrollaufgaben, welche diese Sicherheit betreffen, im EVED erste Priorität zu. Die Sicherheit darf nicht infolge knapper Stellen- und Personalbestände leiden. Der hohe Stellenwert der sicher- heitsrelevanten Kontrollaufgaben geht aber leider zum Teil - das muss ich klar und deutlich zum Ausdruck bringen - auf Kosten anderer wichtiger Bereiche. So müssen die vielfälti- gen konzeptionellen Aufgaben des Departementes mit einem sehr kleinen Personalbestand bewältigt werden. Das EVED ist bekanntlich halb so gross wie das zweitkleinste Departement, nämlich das EJPD. Unser heutiges Departe- ment ist längst aus dem alten, das noch Post- und Eisen- bahndepartement hiess, herausgewachsen. Auch die Infra- struktur des Departementes ist nicht so konzipiert, dass man von ihr sagen könnte, hier werde modern gearbeitet. Wir werden deshalb nicht darum herumkommen, dem Personal- problem gelegentlich einmal grundsätzliche Beachtung zu schenken und mehr Bedeutung zuzumessen, vor allem in Anbetracht der vielen Sicherheitsaufgaben, die wir neu zu erfüllen haben.

In bezug auf die Strassen: Es besteht noch kein technisches Schadeninventar und keine eigentliche Unterhaltsplanung. Derartige Untersuchungen sind vom Aufwand her mit dem heutigen Personalbestand - ich muss das leider auch hier festhalten - nicht möglich. Die im Geschäftsbericht erwähnte Kommission für das Submissionswesen im Natio- nalstrassenbau und -unterhalt bearbeitet nicht technische Fragen, sondern Probleme des Offertwesens, des Werkver- trages und Innenverhältnisse beim Unterhalt durch betei- ligte Parteien. Der Zustand des Nationalstrassennetzes ist insgesamt auch im internationalen Vergleich gut.

Das Risiko einzelner Frühschäden - wie beispielsweise beim Elmenrütiviadukt - ist nie ganz ausschliessbar. Konkret pro- phylaktisch kann sehr wenig unternommen werden. Je mehr Nationalstrassen erbaut sind und je länger sie werden, desto mehr kostet ihr Unterhalt. Man rechnet nach der Erstellung des Netzes im Endausbau - frühestens ab dem Jahr 2000 - mit rund 500 Millionen Franken jährlich. Sie haben festge- stellt, dass 1988 188 Millionen Franken im Finanzplan einge- stellt wurden. Eine detaillierte, verbindliche Baustellenpla- nung auf mehrere Jahre hinaus ist wegen nicht vorausseh- barer zeitlicher Verschiebungen bei den einzelnen Projekten nicht möglich. Eine solche Planung müsste im Interaktions- verfahren zudem laufend den veränderten Verhältnissen angepasst werden. Neu steht als Versuch ein monatlicher Baustellensituationsplan zur Verfügung. Dieses Instrument ist noch ausbaufähig und soll weiter verbessert werden. Es geht vor allem darum, dass wir die Information verbessern können. Die Möglichkeiten des Bundesamtes für Strassen- bau sind in personeller Hinsicht sowie bezüglich der EDV- Hardware einfach beschränkt.

Genehmigt - Approuvé

Bundesbeschluss - Arrêté fédéral

Eintreten ist obligatorisch L'entrée en matière est acquise de plein droit

Detailberatung - Discussion par articles

Titel und Ingress, Art. 1 und 2 Titre et préambule, art. 1 et 2

Angenommen - Adopté

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble

Für Annahme des Beschlussentwurfes 33 Stimmen

(Einstimmigkeit)

An den Bundesrat - Au Conseil fédéral

88.028

GPK N/S. Bericht über Inspektionen 1987 CDG N/E. Rapport sur les inspections 1987

Bericht der Geschäftsprüfungskommissionen vom 6. April 1988 (BBI II, 665) Rapport des Commissions de gestion du 6 avril 1988 (FF Il, 649) Beschluss des Nationalrates vom 16. Juni 1988 Décision du Conseil national du 16 juin 1988

Antrag der Kommission Kenntnisnahme vom Bericht Proposition de la commission Prendre acte du rapport

Zumbühl, Berichterstatter: Ich habe Bemerkungen zu die- sem Bericht und möchte auf die neu eingeführte Erfolgs-

E 22 juin 1988

362

Postulat du Conseil des Etats (Affolter)

kontrolle zu den eigenen Empfehlungen, Seite 4 bis 17, hinweisen. Es kann nicht alles von einem Tag auf den anderen verwirklicht werden. Es kann auch nicht alles Erfolg bringen. Diese Aufstellung gibt uns jederzeit Aufschluss über den Stand der Dinge.

Aus den Berichten können Sie entnehmen, wie Ihre Kom- mission arbeitet und welcher Anliegen sie sich annimmt. Ich empfehle Ihnen, vom Bericht Kenntnis zu nehmen.

Angenommen - Adopté

82.951

Postulat des Ständerates (Affolter) Entwicklungshilfe. Koordination der parlamentarischen Oberaufsicht Postulat du Conseil des Etats (Affolter). Aide au développement. Coordination de la surveillance parlementaire

Schriftlicher Bericht des Büros vom 19. Mai 1988

  1. Am 16. März 1982 reichte Herr Ständerat Affolter die fol- gende Motion ein:

«Das Problem der parlamentarischen Oberaufsicht über die Verwendung der Gelder für Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe ist erkannt, aber nicht gelöst. Zustän- dig sind die Kommissionen für auswärtige Angelegenheiten NR und SR (entwicklungspolitische Grundsatzfragen), die Wirtschaftskommission NR und die Aussenwirtschaftskom- mission SR (handelspolitische Aspekte), die Geschäftsprü- fungs- und Finanzkommissionen inkl. Finanzdelegation NR und SR (Kontrollfunktionen).

Die notwendige Koordination in der Aufgabenerfüllung die- ser neun Gremien ist aus naheliegenden Gründen nicht gewährleistet. Ueberschneidungen sind nicht zu vermeiden. Die Büros beider Räte werden beauftragt, entweder eine der genannten Kommissionen für die Wahrnehmung der Auf- sichts- und Kontrollfunktionen als federführend zu bezeich- nen oder aus Vertretern dieser Kommissionen ein gemeinsa- mes ständiges Organ zu schaffen, dem u.a. folgende Aufga- ben übertragen werden könnten:

  • Ueberprüfung der Globalkonzeption des schweizerischen Beitrags an die bilaterale und multilaterale Entwicklungszu- sammenarbeit und humanitäre Hilfe,

  • Begutachtung ausgewählter Projekte, Programme und Aktionen der DEH,

  • Koordination der Aufsichts- und Kontrollfunktionen gegenüber der DEH,

  • Erarbeiten der Problemstellungen zuhanden der verschie- denen zuständigen Kommissionen beider Räte.«

  1. Angesichts der Höhe der Aufwendungen des Bundes für die Entwicklungshilfe (1975 noch 242 Mio., 1988 858 Mio. Franken, gemäss Legislaturfinanzplan bis 1991 1 Mrd. Fran- ken pro Jahr) und der Tatsache, dass diese im Volk nicht unumstritten ist, soll die parlamentarische Oberaufsicht ver- bessert werden. Schwierigkeiten ergeben sich bei der Ober- aufsicht des Parlamentes nicht nur wegen der Unmöglich- keit, die Aufsichts- und Kontrollfunktionen an Ort und Stelle wahrzunehmen, sondern auch daraus, dass es sich bei der Entwicklungshilfe um ein departementsübergreifendes Tätigkeitsgebiet handelt. Deshalb befassen sich mehrere Kommissionen mit jeweils unterschiedlicher Akzentsetzung damit.

Der Ständerat, der am 7. März 1983 die Motion in der Form eines Postulates entgegengenommen hat, teilte die Ansicht des Motionärs, dass eine verbesserte Koordination zwischen

den sich mit der Entwicklungshilfe befassenden Kommissio- nen erreicht werden soll, insbesondere eine bessere Abstim- mung der Arbeit der sich mit entwicklungspolitischen Grundsatzfragen befassenden und den Aufsichtskommis- sionen. Er war jedoch der Ansicht, dass diese Koordination durch eine bessere Zusammenarbeit der erwähnten Kom- missionen und deren Sekretariate erfolgen soll und nicht über die Schaffung von neuen Gremien bzw. Regelungen.

  1. In der Zwischenzeit hat sich die Koordination eingespielt. Erstmals im März 1983 und seither periodisch finden jeweils auf Einladung der Finanzdelegation gegenseitige Orientie- rungen und Aussprachen statt, an denen die vom Motionär erwähnten Fragen zur Sprache kommen. An diesen Aus- sprachen nehmen teil die Präsidenten der Gesamtkommis- sionen und Delegationen der Finanz- und Geschäftsprü- fungskommissionen beider Räte, der Kommissionen für auswärtige Angelegenheiten, der Wirtschaftskommission des Nationalrates und der Aussenwirtschaftskommission des Ständerates und Vertreter der betroffenen Amtsstellen. An der letzten Sitzung vom 26. August 1987 kamen z. B. die folgenden Themen zur Sprache:
  • die Organisation der Finanzaufsicht im Bereich der DEH - die von der EFK bisher durchgeführten und geplanten Inspektionen

  • Möglichkeiten einer verstärkten Einflussnahme der Entwicklungshilfe auf die Flüchtlingspolitik, ein Thema, das von der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates aufgegriffen wurde und von dieser weiterverfolgt wird.

Die Finanzdelegation wird diese Koordinationssitzungen auch weiterhin organisieren, wie sie in ihrem Bericht vom 21. April 1988 bestätigt. Die Koordination funktioniert aber auch auf der Stufe der Sekretariate und durch den Aus- tausch von Protokollen und Unterlagen.

  1. Das Büro hat diese Koordinationsbemühungen mitver- folgt. Es ist der Ansicht, dass die Zielsetzungen des Postula- tes damit erfüllt sind. Es erachtet eine weitere Institutionali- sierung oder gar Reglementierung als überflüssig und bean- tragt dem Rat, im Einverständnis mit dem Urheber des Vorstosses, das Postulat abzuschreiben.

Rapport écrit du Bureau du 19 mai 1988

  1. Le 16 mars 1982, Monsieur Affolter, conseiller aux Etats, a déposé la motion suivante:

«Le problème que pose l'exercice, par le Parlement, de la haute surveillance sur l'utilisation des fonds mis à la disposi- tion de la coopération au développement et de l'aide huma- nitaire est connu, mais n'a pas encore été résolu. Les deux Commissions des affaires étrangères des Chambres, qui traitent les questions fondamentales de la politique en matière de développement, la Commission des affaires éco- nomiques du Conseil national et la Commission du com- merce extérieur du Conseil des Etats, qui s'occupent plus particulièrement des aspects commerciaux de la question, les deux Commissions de gestion et les deux Commissions des finances, ainsi que la Délégation des finances des deux Chambres, qui exercent des fonctions de contrôle, ont toutes des attributions dans ce domaine.

Pour des raisons faciles à comprendre, la coordination nécessaire des travaux de ces neuf commissions n'est pas assurée et on ne peut éviter que certaines tâches ne soient assumées simultanément par plusieurs d'entre elles. Les Bureaux des Chambres sont chargés soit de confier la responsabilité principale des travaux de contrôle et de sur- veillance à une de ces commissions, soit de créer un organe commun et permanent, formé de membres de ces commis- sions et qui aurait notamment pour tâche:

  • de procéder à l'examen de la conception globale de notre pays en matière de coopération bilatérale et multilatérale au développement et d'aide humanitaire,

  • de donner son avis sur des projets, des programmes et des campagnes envisagés par la Direction de la coopération au développement et de l'aide humanitaire,

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

GPK N/S. Bericht über Inspektionen 1987 CDG N/E. Rapport sur les inspections 1987

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Dans

In

Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr

1988

Année

Anno

Band

II

Volume

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Session

Sommersession

Session

Session d'été

Sessione

Sessione estiva

Rat

Ständerat

Conseil

Conseil des Etats

Consiglio

Consiglio degli Stati

Sitzung

11

Séance

Seduta

Geschäftsnummer

88.028

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 22.06.1988 - 08:00

Date

Data

Seite

361-362

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Pagina

Ref. No

20 016 596

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Schlagwörter

parliamentary oversightdevelopment aidcoordinationpostulatemanagement commissionsreport taking notewrite-off

Von Omnilex extrahiert

Kernrechtsfrage

Whether the 1987 inspection report should be taken note of.

Extrahierter Entscheid

The Council took note of the report.

Extrahierte Begründung

The report was presented and the commission recommended simple acknowledgment.

Kernrechtsfrage

Whether the postulate on coordinating parliamentary oversight of development aid should be written off.

Extrahierter Entscheid

The postulate was considered fulfilled and was written off.

Extrahierte Begründung

According to the Bureau, coordination among the relevant commissions and delegations had become established through periodic meetings, secretariat exchanges, and document sharing; further institutionalization was deemed unnecessary.

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