297
Postulat Onken
Darf ich aber ein letztes Wort sagen, damit auch bezüglich der damaligen Information klare Verhältnisse geschaffen werden? Es mag sein, dass vielleicht nicht immer die abso- lut beste Information gegeben worden ist. Aber Gewähr bieten für eine bessere Information, dass die Zeitungen einen eindeutigen Skandal, der einigen von ihnen gefällt, nicht wieder hochspielen - von «Killer»-Käsen zehnmal zehn Tage lang schreiben -, können wir nicht. Ich möchte noch erwähnen: Die Information war viel besser, als das, was man ab und zu aus ihr gemacht hat.
Ziff. 1 - Ch. 1 Abgelehnt - Rejeté
Ziff. 2 - Ch. 2 Abgeschrieben - Classe Ziff. 3 - Ch. 3 Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
88.405
Postulat Onken Kulturinformation Information dans le domaine de la culture
Wortlaut des Postulates vom 16. März 1988
Der Bundesrat wird ersucht, den Ueberblick über die vielge- staltige kulturelle Entwicklung in der Schweiz zu verbes- sern, bestehende Dokumentationslücken zu schliessen und vor allem den Zugriff auf Kulturinformationen und -daten zu erleichtern. Seine Massnahmen sollen sich vorab an den praktischen Bedürfnissen der Kulturschaffenden, der Kul- turvermittler und der Kulturorganisationen orientieren. Dabei ist zu prüfen, ob eine eigene Kulturinformationsstelle eingerichtet werden soll, ob sich eine solche Stelle in enger Zusammenarbeit mit interessierten Partnern ermöglichen lässt, oder ob der Weg dank der neuen Möglichkeiten der Telekommunikation gar über eine vernetzte dezentrale Lösung führen kann.
Texte du postulat du 16 mars 1988
Le Conseil fédéral est prié de prendre les mesures qui s'imposent pour permettre aux personnes intéressées d'avoir une meilleure vue d'ensemble des multiples facettes de la culture en Suisse ainsi que de la manière dont elle évolue. Nous lui demandons aussi de combler les lacunes qui subsistent en matière de documentation et avant tout de faciliter l'accès aux informations et aux données relatives à la culture. Il serait bon que ces mesures soient déterminées essentiellement en fonction des besoins de ceux qui oeu- vrent dans le domaine culturel, qu'ils soient créateurs ou diffuseurs, ainsi que des besoins des organisations cultu- relles.
Il convient d'examiner s'il est nécessaire de créer un organe d'information culturelle propre à la Confédération, si un tel organe pourrait éventuellement être constitué en étroite collaboration avec des partenaires intéressés ou si, grâce aux nouvelles techniques de télécommunication, la meil- leure solution ne consisterait pas à créer un réseau d'infor- mation décentralisé.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Bührer, Jaggi, Miville, Pil- ler
(4)
Onken: Als ich dieses Postulat einreichte, war nicht voraus- zusehen, dass es kurz nach dem Postulat von Herrn Kollege
Gadient behandelt würde, das Postulat zur Stärkung unse- rer nationalen Identität, das wir gerade überwiesen haben. Mein Vorstoss zielt in gewisser Weise in die gleiche Rich- tung, allerdings geht er das Problem nicht so umfassend an. Er ordnet sich gleichsam in das grössere Konzept ein, das Herr Gadient anvisiert hat. Er beschlägt im speziellen die Kulturinformation.
Wie schon Herr Gadient festgestellt hat, ist das kulturelle Leben in der Schweiz sehr reichhaltig, sehr vielgestaltig. Darüber können wir uns sicher uneingeschränkt freuen. Aber diese grosse, überquellende Vielfalt kultureller Aktivitä- ten schafft auch gewisse Probleme, Probleme der Ueber- sicht nämlich, der Dokumentation, auch der Vermittlung. Hier möchte nun dieses Postulat einhaken, um dem Bundes- rat erneut einen beförderlichen Impuls zu geben. Ich sage erneut, denn an und für sich ist dieser zentrale Punkt einer jeden Kulturförderung vom Bund schon seit langem erkannt worden. Bereits im vielzitierten Clottu-Bericht des Jahres 1976 wird ein nationales Dokumentations- und Studienzen- trum vorgeschlagen, das - wie es dort heisst - nicht zu einem «sterilen Organ» und nicht zu einem «Informations- friedhof» werden dürfe, sondern sich an den praktischen Bedürfnissen der kulturellen Animation orientieren müsse. Auch in der Botschaft zur eidgenössischen Kulturinitiative vom 18. April 1984 ist die Idee einer Informationsstelle enthalten, eine Anlaufstelle, « .... gespiesen aus zahlreichen bereits vorhandenen, teils erst zu erschliessenden Quellen, die Kulturinformationen zugänglich machen und zu deren Nutzung einladen soll».
Ueberdies hat der Bundesrat mit seinem Auftrag vom 3. Oktober 1983 an den Nationalfonds zur Durchführung eines Forschungsprogramms «Kulturelle Vielfalt und natio- nale Identität» bewiesen, dass er dem Aufbau einer solchen umfassenden Dokumentation im Kulturbereich grosse Bedeutung zumisst.
Es fehlt also nicht an der Erkenntnis, am Problembewusst- sein als solchem, wohl aber - bisher jedenfalls - am konkre- ten Handeln. Dabei stelle ich durchaus in Rechnung, dass die Bestrebungen des Bundes einer noch selbstbewusste- ren, stärker ausstrahlenden Kulturpolitik in der Schweiz zum Durchbruch zu verhelfen, durch die Ablehnung des Kultur- artikels einen Dämpfer erlitten haben. Dieser Rückschlag darf uns allerdings nicht lähmen! Er darf vor allem nicht dazu führen, dass eine wesentliche Aufgabe, die sinnvoll nur vom Bund erfüllt werden kann, weiterhin brachliegt.
In der Tat wächst die Unübersichtlichkeit. Die Orientierung über das kulturelle Geschehen fällt den Kulturschaffenden und den Kulturorganisationen, fällt aber auch den For- schern und den Behörden zunehmend schwerer. Eine Viel- zahl von Instanzen und Fachstellen, über das ganze Land verstreut, beschäftigt sich mit Einzelfragen oder sammelt Daten zu begrenzten Bereichen. Doch die Koordination all dieser wertvollen Anstrengungen, die Systematisierung des vorhandenen Materials, die Erleichterung auch des Zugangs zu den Informationsquellen, all diese Dinge liegen immer noch im argen.
Ausserdem gibt es - das darf man ebenfalls nicht übersehen - Dokumentationslücken, die geschlossen werden müssen. Es gibt auch mancherlei zaghafte Ansätze, die ermutigt und ausgebaut werden sollten.
Kurz: Die heterogene Vielfalt und die mangelnde Transpa- renz im Kulturbereich, die so augenfällig sind wie kaum anderswo, fordern die Vermittlung, die Koordination, auch die Förderung des Bundes förmlich heraus. Das ist nun tatsächlich keine Aufgabe, die von den Kantonen oder gar von einem Kanton wahrgenommen werden könnte. Auch ein privater Träger allein wäre damit wohl überfordert. Es braucht hier die helfende, die lenkende Hand des Bundes. Sie mögen aus meiner Wortwahl ersehen, dass ich die Aufgabe mit einer gewissen Zurückhaltung interpretiere. Der Bund soll nichts an sich reissen, was andere bereits zur allgemeinen Zufriedenheit erfüllen. Aber er muss ergänzen und Bestehendes verknüpfen, er muss die Schwachstellen stärken und «weisse Flecken» zum Verschwinden bringen. Er sollte den Ueberblick gewinnen - auch er selbst - und ihn
Interpellation Schoch
298
E 16 juin 1988
auch weitervermitteln können. Besonders wichtig scheint mir dabei, dass nicht allein das Bestehende, das bereits Realisierte dokumentiert wird, sondern dass man auch dem Neuen nachspürt, dem Geplanten, dem sich Vorbereiten -* den, und auch dieses zu erfassen sucht.
Das Wie, das lasse ich hier ausdrücklich offen. Das will ich nicht vorschreiben. Ob unter den heute gegebenen Umstän- den auf die ambitiöse Konzeption einer eigentlichen schwei- zerischen Informationsstelle für Kulturfragen, die das Bun- desamt für Kulturpflege ja schon 1980 in Umrissen erarbeitet hat, zurückgegriffen werden kann, das wage ich eher zu bezweifeln. Doch es bieten sich ja auch genügend andere Möglichkeiten an. Zu denken ist etwa an die enge Koopera- tion mit direkt interessierten Partnern aus dem Kulturbe- reich, die zu einer wirksamen Trägerschaft zusammenge- schlossen werden können. Möglich wäre auch eine priva- trechtliche Stiftung, vielleicht sogar ohne direkte Mitträger- schaft des Bundes. Prüfenswert sind aber sicher auch die wachsenden Vernetzungsmöglichkeiten, die die moderne Telekommunikation uns heute anzubieten in der Lage ist. Doch wie gesagt: Denken, prüfen, erwägen, das ist das Eine, und man kann fürwahr nicht sagen, dass es in den letzten zwölf Jahren - seit Erscheinen des Clottu-Berichtes - nicht ausgiebig getan worden wäre. Aktiv werden, konkretisieren, handeln, das ist das andere, und daran hat es bisher gefehlt. Ich bitte Sie deshalb, dieses Postulat im Sinne einer Ermuti- gung zum Handeln und einer Aufforderung zur Verbesse- rung und zur Förderung der Kulturvermittlung an den Bun- desrat zu überweisen.
Bundesrat Cotti: Ich darf Ihnen erklären, dass der Bundesrat bereit ist, das Postulat anzunehmen. Ich will die lange Geschichte seit dem Bericht Clottu nicht wiederholen. Sie haben sie in den grossen Zügen erwähnt, von der sogenann- ten Schweizerischen Informationsstelle für Kulturfragen, die dann fallen gelassen worden ist, bis zur heutigen Initiativen des Stapferhauses. Dort versucht man zusammen mit der Pro Helvetia und dem BAK, sich hierüber Gedanken zu machen. Uebrigens sollte man sich zuerst über die Inhalte einer solchen umfassenden Kulturinformation im klaren sein. Dabei müsste man natürlich auch den föderalistischen Bedenken Rechnung tragen. Deshalb steht überhaupt noch nicht fest, ob sich der Bund hier in irgendeiner Form - ausser bei der Ueberlegungs- und Denkarbeit, die jetzt ange- stellt wird - engagieren will.
Wir sind bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
Hefti: Aus den Ausführungen von Herrn Onken schliesse ich, da der Kulturartikel abgelehnt worden ist, wolle man jetzt auf diesem Wege doch noch zum selben Ziele gelan- gen. Ich war gegen den Kulturartikel, und zwar gerade aus Gründen der Kultur. Die Kultur ist bei uns in erster Linie Sache der Kantone, der Regionen und der Sprachgebiete. Ich glaube nicht, dass sich Kultur mit Reglementierungen und mit Zentralisierungen fördern lässt. Kultur muss in Gemeinschaften, wie es die Kantone noch sind, aus sich selber kommen. Es lässt sich nicht bestreiten, dass die Kantone im allgemeinen auf diesem Gebiet sehr viel unter- nehmen. Wenn es einige noch nicht können oder wollen, liegt es an ihnen selber, die Verhältnisse zu ändern.
Nachdem der Bundesrat das Postulat, wie ich den Ausfüh- rungen des Departmentsvorstehers entnehme, mit etwel- cher Zurückhaltung behandelt und sich noch nicht festge- legt hat, möchte ich nicht den Antrag auf Ablehnung stellen. Verschütten wir aber nicht die lebendigen Wurzeln der Kul- tur durch zu viele zentralistisch-etatistische Eingriffe.
Ueberwiesen - Transmis
88.418
Interpellation Schoch Moore und Moorlandschaften. Ausführungsbestimmungen Marais et zones humides. Dispositions d'exécution
Wortlaut der Interpellation vom 17. März 1988
Der durch Volk und Stände am 6. Dezember 1987 angenom- mene Text der «Volksinitiative zum Schutz der Moore - Rothenthurm-Initiative» bezeichnet «Moore und Moorland- schaften von besonderer Schönheit und von nationaler Bedeutung» als Schutzobjekte und legt fest, dass innerhalb dieser Schutzobjekte «weder Anlagen gebaut noch Boden- veränderungen irgendwelcher Art vorgenommen werden» dürfen. Die Uebergangsbestimmung, der Volk und Stände zusammen mit dem Initiativtext zugestimmt haben, schreibt überdies vor, dass Anlagen, Bauten und Bodenveränderun- gen, welche dem Zweck der Schutzgebiete widersprechen und nach dem 1. Juni 1983 erstellt worden sind, «zulasten der Ersteller abgebrochen und rückgängig gemacht wer- den» müssen.
Ausführungsbestimmungen zur neuen Verfassungsnorm gibt es nicht. Der Bundesrat hat zwar kürzlich die durch die eidgenössischen Räte beschlossene (und ursprünglich als indirekter Gegenvorschlag gedachte) Revision des NHG in Kraft gesetzt. Diese Revision nimmt indessen in keiner Weise Bezug auf den neuen Absatz 5 von Artikel 24sexies BV und noch viel weniger auf dessen «Uebergangsbestim- mung».
Wir fragen den Bundesrat daher an, ob er nicht auch der Meinung sei, Artikel 24sexies Absatz 5 BV und die dazu gehörige Uebergangsbestimmung könnten nur dann vollzo- gen werden, wenn entsprechende Ausführungsbestimmun- gen erlassen werden. Zu regeln wären in diesem Sinne insbesondere die folgenden Probleme:
Inventar der unter Schutz gestellten «Moore und Moor- landschaften von besonderer Schönheit und von nationaler Bedeutung».
Ueberprüfung der Frage, ob im Bereich von Schutzobjek- ten seit dem 1. Juni 1983 Anlagen, Bauten oder Bodenverän- derungen, welche dem Zweck der Schutzgebiete widerspre- chen, erstellt worden sind.
Erlass der für den Vollzug der Uebergangsbestimmung erforderlichen Verfahrensvorschriften.
Texte de l'interpellation du 17. mars 1988
L'initiative populaire «pour la protection des marais», dite aussi «Initiative de Rothenthurm», qui a été acceptée le 6 décembre 1987 par le peuple et les cantons, vise à protéger «les marais et sites marécageux d'une beauté particulière et présentant un intérêt national.» Le texte de l'article 24sexies, 5e alinéa qui a été ainsi adopté précise: «Dans ces zones protégées, il est interdit d'aménager des installations de quelque nature que ce soit ou de modifier le terrain sous une forme ou sous autre.» Enfin, la disposition transitoire acceptée avec l'initiative prescrit ce qui suit: «Il y aura lieu de démanteler toute installation ou construction et de remettre dans son état d'origine tout terrain modifié, aux frais du responsable, lorsque ces ouvrages ou ces modifica- tions sont contraires au but visé par la protection et entre- prises après le 1er juin 1983, ... »
Cette norme constitutionnelle n'a pas donné lieu à des dispositions d'exécution. Le Conseil fédéral a, il est vrai, mis récemment en vigueur la révision de la loi sur la protection de la nature et du paysage (LPN), initialement conçue comme contre-projet indirect et ultérieurement approuvée par l'Assemblée fédérale. Or cette révision ne fait aucune référence au nouvel alinéa constitutionnel adopté par le vote
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Postulat Onken Kulturinformation Postulat Onken Information dans le domaine de la culture
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1988
Année
Anno
Band
II
Volume
Volume
Session
Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
08
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 88.405
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
16.06.1988 - 08:00
Date
Data
Seite
297-298
Page
Pagina
Ref. No
20 016 586
Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.