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Feuchtgebiete. Aenderung der Konvention
Wenn Sie mir beipflichten, dass dies ein völlig schiefes, ja absurdes Bild der Zustände und Befindlichkeit in unserem Land darstellt, dann sollten Sie mir auch beipflichten, dass der Strafrahmen zu weit gesetzt ist, insbesondere auch deshalb, weil Bussen über 500 Franken im Strafregister ein- getragen werden müssen. Wir kriminalisieren damit Leute wegen Bagatellen, die angesichts der natürlichen Fehler- quote kaum Schaden anrichten.
Ich bitte Sie, das richtige Augenmass walten zu lassen und mit der Minderheit die maximale Bussenhöhe auf 500 Fran- ken festzusetzen.
Schmid, Berichterstatter: Ich muss nochmals auf ein Argu- ment von Frau Bührer eintreten, auf ihre Angstmacherei, man könnte anständige Leute mit 3000 Franken kriminali- sieren. Ich glaube, wenn man diesen Strafrahmen und die entsprechenden allgemeinen Bestimmungen des Straf- rechts betrachtet, dann geht es um folgendes: Wenn einer aus Nachlässigkeit seinen eigenen Zettel nicht abgibt, dann wird er straflos sein! Aber wenn einer zielbewusst und planmässig agitatorisch darauf ausgeht, zum Beispiel ein ganzes Quartier von der Beteiligung an der Volkszählung abzuhalten, dann hat er - nach unserer Auffassung - die Höchststrafe verdient! Aber es wird nur jener sein, der in dieser machinatorischen Art und Weise zur Vereitelung der Volkszählung beiträgt. Es hat keinen Sinn, die Leute zu erschrecken und ihnen zu sagen: Wenn Sie den Zettel nicht abgeben - z. B. aus Nachlässigkeit oder aus Vergesslich- keit -, werden Sie wie ein Krimineller behandelt. Das ist nicht gemeint. Aber die planmässige, zielgerichtete Vereite- lung der Volkszählung ist eine Sache, die kein Kavaliers- delikt ist.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit Für den Antrag der Minderheit
26 Stimmen 7 Stimmen
Abs. 4 - Al. 4 Angenommen - Adopté
Art. 4, Ziff. II - Art. 4, ch. Il Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Gesetzentwurfes 32 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Nationalrat - Au Conseil national
88.010
Feuchtgebiete. Aenderung der Konvention Zones humides. Modification de la convention
Botschaft und Beschlussentwurf vom 17. Februar 1988 (BBI 11, 1) Message et projet d'arrêté du 17 février 1988 (FF II, 1)
Antrag der Kommission
Eintreten und Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Proposition de la commission Entrer en matière et adhérer au projet du Conseil fédéral
Piller, Berichterstatter: Beim vorliegenden Geschäft handelt es sich um eine Aenderung des Unesco-Uebereinkommens über Feuchtgebiete, der sogenannten Konvention von Ram- sar vom 2. Februar 1971. Insbesondere geht es um die Erhaltung von Feuchtgebieten als Lebensraum für Wasser- und Wattvögel. Erlauben Sie mir, dass ich kurz einige Ziele der Konvention von Ramsar zitiere. Ich habe den Text nur auf französisch:
«La convention relative aux zones humides d'importance internationale particulièrement comme habitats de la sauva- gine, également appelée Convention de Ramsar du nom de la ville d'Iran ou elle fut adoptée en 1971. C'est un traité international qui constitue le cadre de la coopération inter- nationale en matière de conservation des biotopes des zones humides. Les zones humides sont essentielles du point de vue des processus écologiques qui s'y déroulent, mais aussi pour leur richesse en espèces de la faune et de la flore. C'est pourquoi la convention a pour objectifs géné- raux d'enrayer leur disparition et d'assurer leur conserva- tion. A ces fins, elle impose aux Etats qui sont parties "contractantes, l'obligation générale de conserver les zones humides se trouvant sur leur territoire, et plus spécialement celles qui figurent sur la liste des zones humides d'impor- tance internationale.»
Das Uebereinkommen wurde von der Bundesversammlung am 19. Juni 1975 und am 16. Januar 1976 in Kraft gesetzt. Heute zählt das Uebereinkommen 45 Staaten zu den Ver- tragsparteien. Um eine bessere Wirkung des Uebereinkom- men zu erzielen, hat die Konferenz der Vertragsparteien am 28. Mai 1987 in Kanada einstimmig verschiedene Aenderun- gen des Uebereinkommen beschlossen. Es sind dies die Schaffung eines ständigen Sekretariats, eines neunköpfigen Komitees und die Einführung eines dreijährigen Budgets, wobei die Beiträge entsprechend dem bei der Uno prakti- zierten Parteischlüssel auf die Vertragsparteien verteilt werden.
Ihre Kommission empfiehlt Ihnen einstimmig, auf die Vor- lage einzutreten und dieser Aenderung zuzustimmen. Herr Bundesrat Cotti führte vor der Kommission aus, dass es sich auf den ersten Blick wohl um eine unbedeutende Aende- rung handle; es gehe aber letztlich darum, die revidierte Konvention von Ramsar anzunehmen. Dies ist in der Tat eine äusserst wichtige Konvention. Wir alle wissen, wie wichtig es ist, international alles zu unternehmen, um die noch einigermassen intakten Feuchtgebiete zu erhalten. Es handelt sich um wertvolle Biotope, von denen viele - wohl schon zuviele - irreparable Schäden haben. Die Schweiz muss und kann dabei einen aktiven Beitrag leisten.
Von der Schweiz sollen übrigens neu in die Konvention folgende Gebiete aufgenommen werden: der Klingnauer Stausee, Gebiete am Bodensee, wie das Ermatingerbecken, ferner eine Erweiterung der bereits angemeldeten Gebiete am Neuenburgersee.
In der Kommission wurde bei der Beratung auch angeführt, dass es etwas deprimierend wirke, wenn wir zusehen müs- sen, wie gewisse Staaten das Abkommen verletzen und es
Postulat Gadient
292
E 16 juin 1988
gar nicht erst ratifizieren. Dies treffe selbst bei westeuropäis- chen Staaten zu. Die Schweiz solle via Europarat aktiver werden, um solche Staaten zur Umkehr zu bewegen. Ich bitte Sie im Namen der einstimmigen Kommission, dem Bundesbeschluss zuzustimmen.
Gadient: Diese Aenderung ist zu begrüssen, und das Engagement der Schweiz ohne Zweifel sehr gerechtfertigt. Die Schweiz besitzt 12 Feuchtgebiete von internationaler Bedeutung für Wasservögel. Davon wurde bisher nur eines «Baie du Fanel et du Chablais» am Neuenburgersee sowie zusätzlich die «Bolle di Magadino» dem Abkommen unter- stellt. Nach der Inkraftsetzung des Bundesgesetzes über die Jagd und den Schutz der wildlebenden Säugetiere und Vögel sollen nun auch die erklärten Absichten in die Tat umgesetzt und die Schutzvoraussetzungen geschaffen wer- den, um die übrigen Feuchtgebiete ebenfalls dem Abkom- men unterstellen zu können. Durch Schaffung eines ständi- gen Sekretariats bei der Internationalen Union für die Erhal- tung der Natur und der natürlichen Reichtümer und eines Komitees sowie eines Dreijahresbudgets wird die Wirksam- keit des Ramsar-Abkommens stark verbessert.
Erlauben Sie mir einige Bemerkungen zum Schutz der Zug- vögel vor Fang und Jagd: Wenn ein besserer Schutz der Feuchtgebiete als Rast- und Ueberwinterungsgebiete reali- siert wird, ist es im Grunde genommen ein fataler Wider- spruch, wenn andererseits die in einigen Mittelmeerstaaten zum Teil illegal immer noch praktizierte Jagd sowie der Fang von Zugvögeln ungestört fortgesetzt werden. Das Fan- gen und Abschiessen von Zugvögeln fällt bei der starken Bedrohung vieler Arten durch die Zerstörung der Brutbio- tope, Rastplätze und Winterquartiere zunehmend ins Gewicht. Nach einer Studie des Internationalen Rates für Vogelschutz werden in den Mittelmeerländern jährlich meh- rere Hundertmillionen Vögel geschossen oder gefangen. Dies entspricht schätzungsweise bis 15 Prozent der durch- ziehenden Vögel. Es ist bedenklich, dass diesem Tiermord nicht endlich Einhalt geboten wird. Ich bitte den Bundesrat, seinen Einfluss geltend zu machen, um dieser Forderung zum Durchbruch zu verhelfen. Auch bietet sich im Europarat die Möglichkeit zur Intervention, vielleicht auch aus Anlass der Verabschiedung der heutigen Vereinbarung, zur Inter- vention im Ministerkomitee aber auch in der parlamentari- schen Versammlung, denn die Sünder sind durchwegs Mit- glieder des Europarates. Trotz internationaler Verpflichtun- gen und nationalen Gesetzen werden in verschiedenen Län- dern längst überholte Jagd- und Fangmethoden praktiziert, und diese umfassen das ganze Spektrum an Brutalitäten. Das sind Methoden, die von der Anwendung vom Leimruten ·bis zur Bestückung mit Vogelfallen und Vogeljägern einer ganzen Insel führen.
Noch ein kurzer Hinweis auf das Bonner Uebereinkommen zum Schutz ziehender Arten. Dieses Abkommen, darunter fallen auch die Zugvögel, sollte unbedingt verstärkt werden. Die Schweiz hat dieses Abkommen bisher noch nicht ratifi- ziert und unterzeichnet. Es wäre meines Erachtens zu prü- fen, ob ein Beitritt unseres Landes zum Bonner Abkommen nicht sinnvoll wäre. Ich möchte deshalb Herrn Bundesrat Cotti anfragen, ob er bereit ist, dies zu prüfen.
M. Cotti, conseiller fédéral: Je serai très bref, les modifica- tions de détail et de forme que nous vous proposons d'ap- porter à la convention ne soulevant aucune objection de la part de ce conseil, je me bornerai à dire à M. Gadient que le sujet qu'il évoque nous préoccupe aussi. Nous essayons également, dans nos contacts internationaux, de signaler ces problèmes, qui concernent aussi certains pays qui nous entourent. Toutefois, il faut reconnaître que le problème ne pourra réellement être résolu que lorsque l'opinion publique de ces pays se sera convaincue de l'aspect absolument négatif de cette attitude, qui a d'ailleurs une longue histoire. Il me semble d'ailleurs, Monsieur Gadient, que l'opinion publique dans ces différents pays commence à en prendre conscience et je suis de ce fait assez optimiste quant à son évolution, même à court terme. Nous examinons également
le problème de la Convention de Bonn à l'échelon du Département de l'intérieur et d'entente avec le Département des affaires étrangères.
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière
Detailberatung - Discussion par articles
Titel und Ingress, Art. 1 und 2 Titre et préambule, art. 1 et 2
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Beschlussentwurfes 29 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Nationalrat - Au Conseil national
87.958
Postulat Gadient Nationale Identität. Stärkung Renforcer le sentiment d'identité nationale
Wortlaut des Postulates vom 10. Dezember 1987
Die Schweiz versteht sich als eine Willensnation, gebildet aus 26 kulturell, konfessionell, soziologisch und wirtschaft- lich vielgestaltigen Kantonen mit vier Sprachregionen. Ein- heit in der Vielfalt ist zur Staatsmaxime geworden. Indes muss nicht nur die Vielfalt geschützt und akzeptiert, son- dern auch die Einheit immer wieder neu gefunden und erarbeitet werden. In den letzten Jahren mehrten sich die zentrifugalen Kräfte:
Im kulturellen Bereich ist einerseits eine Ausrichtung auf mondiale, vorwiegend angelsächsische Werke und Produk- tionen festzustellen, andererseits findet ein Rückzug in par- tikulare kleinräumige Refugien mit Dominanz der Dialekte statt; die Kenntnis der Landessprachen ist rückläufig, gemeinsame Verständigungsbasis ist häufig englisch.
Im Bereiche der elektronischen Medien wachsen auf Kosten der nationalen Identität die Sprachregionen Europas zunehmend zusammen.
Die wirtschaftliche Integration Europas und die Aussicht auf den 1992 zu erwartenden Binnenmarkt der EG verschärfen die negativen Folgen des regionalwirtschaftlichen Gefälles in der Schweiz. Die Gefahr struktureller Bereinigungen aus- serhalb des sogenannten goldenen Wirtschafsdreiecks steigt.
Der Bundesrat wird eingeladen, Massnahmen zur Förde- rung der nationalen Identität auf kulturellem, medienpoliti- schem und wirtschaftlichen Gebiet zu prüfen. Insbesondere schlagen wir die Prüfung folgender Massnahmen vor:
Stärkere Integration und ausgeglichenere wirtschaftliche Entwicklung aller Landesteile mittels gezielter Massnahmen in den Bereichen Infrastrukturpolitik (Energie, Telekommu- nikation, Verkehr) des Einkaufswesens und der Personalpo- litik des Bundes.
Obligatorisches Semester für höhere Mittelschüler in einer anderen Sprachregion.
Verstärkte Vertretung sprachlicher Minderheiten in Exper- tenkommissionen zur Vorbereitung eidgenössischer Vor- lagen.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Feuchtgebiete. Aenderung der Konvention Zones humides. Modification de la convention
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Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1988
Année
Anno
Band
II
Volume
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Session
Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
08
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 88.010
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 16.06.1988 - 08:00
Date
Data
Seite
291-292
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Pagina
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20 016 583
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