E 15 juin 1988
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Postulat Bührer
88.318 Postulat Bührer Bodensee-Schiffahrtsordnung. Novellierung Révision de l'ordonnance concernant la navigation sur le lac de Constance
Wortlaut des Postulates vom 29. Februar 1988 Die internationale Schiffahrtskommission für den Bodensee hat im Jahre 1985 unter Mitwirkung der Bundesrepublik Deutschland, Oesterreichs, des Bundes und der Kantone Schaffhausen, St. Gallen und Thurgau eine Novellierung der Bodensee-Schiffahrtsordnung ausgearbeitet. Diese sah u. a. befristete Zulassungsbeschränkungen vor: Einen Stopp für Neuzulassungen von Fahrzeugen mit Motoren mit Gemischtschmierung und von Vergnügungsfahrzeugen mit Motoren mit einer Gesamtleistung von über 100 kW (136 Din-PS) sowie den Nachweis für einen Liegeplatz im Wasser als Voraussetzung für die Zulassung. Von diesen Zulas- sungsbeschränkungen versprach man sich eine namhafte, sofort wirksame Begrenzung des Eintrages von Schadstof- fen in die Gewässer und eine Beruhigung auf den Gewäs- sern durch die Stabilisierung der Anzahl Motorboote. Der Bund verweigerte schliesslich die Zustimmung unter Hinweis darauf, dass möglichst einheitliche Schiffahrtsvor- schriften für alle schweizerischen Gewässer gelten sollten, ohne Sonderregelungen für Grenzgewässer.
Der Bundesrat wird eingeladen zu prüfen, ob es nicht zweckmässig und möglich wäre, bis zur Einführung schärfe- rer Emissionsnormen den befristeten Massnahmen zuzu- stimmen und insbesondere auch den Liegeplatznachweis einzuführen, oder ob zumindest unverzüglich die Vorausset- zungen geschaffen werden könnten, die für eine Zustim- mung nötig sind.
Texte du postulat du 29 février 1988
En 1985, la Commission internationale de la navigation sur le lac de Constance, composée de représentants de la République fédérale d'Allemagne, de l'Autriche, de la Confé- dération et des Cantons de Schaffhouse, Saint-Gall et Thur- govie, a mis au point un projet de révision de l'ordonnance concernant la navigation sur le lac de Constance. Dans ce projet, elle avait notamment prévu de restreindre temporai- rement l'admission de bâtiments en prenant les mesures suivantes: renoncer à admettre de nouveaux bâtiments à moteur utilisant un mélange de carburant et de lubrifiant et de nouvelles embarcations de plaisance ayant un moteur d'une puissance de plus de 100 kW (136 CV DIN) ainsi qu'exiger la preuve que la nouvelle embarcation dispose d'une place de mouillage. La Commission avait la conviction que des restrictions de ce genre permettraient de réduire la pollution des eaux de manière efficace et rapide ainsi que de stabiliser le trafic sur le lac grâce à une limitation du nombre des bateaux à moteur.
La Confédération a finalement refusé d'approuver la révi- sion en relevant qu'il était important de disposer, pour tous nos cours d'eau, d'une réglementation qui soit la plus uni- forme possible et qu'il aurait donc été gênant d'adopter des règles particulières pour la navigation sur les eaux limi- trophes.
Le Conseil fédéral est invité à examiner s'il ne serait pas possible et opportun d'approuver tout de même ces mesures temporaires jusqu'à ce que soient introduites des normes plus sévères en ce qui concerne les émissions d'agents polluants et, plus particulièrement, de n'admettre à la navigation que les embarcations disposant d'une place de mouillage. Au cas où le Conseil fédéral ne pourrait pas approuver ces mesures telles quelles, lui serait-il pour le moins possible de veiller à ce que toutes les conditions nécessaires à une telle approbation soient réunies dans les plus brefs délais?
Mitunterzeichner - Cosignataire: Seiler (1)
Frau Bührer: Das Bemühen der Anrainerstaaten des Boden- sees, die unvergleichliche Landschaft von Bodensee und Rhein - dieses Juwel, darf man sagen - zu erhalten und zu pflegen, hat bereits verschiedentlich Früchte getragen. Die jüngste Erfolgsmeldung betrifft eine Vereinbarung über die Tempolimiten. Auf der Rheinstrecke zwischen Stein am Rhein und Schaffhausen sollen ab 1. Januar 1989 - sofern der Bund zustimmt, und wir sind da vorläufig optimistisch - für die Bergfahrt Höchstgeschwindigkeiten von 10 km/h und für die Talfahrt von 20 km/h gelten.
Leider sind nicht alle Anstrengungen der internationalen Schiffahrtskommission von Erfolg gekrönt. Es gab in der jüngeren Vergangenheit einen bedauerlichen Fehlstart. Die- ses Postulat handelt davon. Die Anrainerstaaten, das heisst die Bundesrepublik Deutschland, Oesterreich und die Kan- tone St. Gallen, Thurgau und Schaffhausen, waren und sind sich einig, dass eine Beruhigung auf dem und im Wasser dringend notwendig sei. Der Schadstoffeintrag in den grös- sten Trinkwasserspeicher Europas muss begrenzt und wenn möglich reduziert werden. Es stellt sich die Frage, wie rasch Verbesserungen realisiert werden können und sollen, ob allenfalls bis zum Erlass von Emissionsnormen zugewartet werden kann. Die Delegationen in der internationalen Schiff- fahrtskommission waren der Meinung, dass nicht zugewar- tet werden darf, dass so schnell wie möglich wenigstens befristete Massnahmen zu ergreifen seien. Beunruhigend erschien und erscheint vor allem, dass aus der Vergnü- gungsschiffahrt nichtabbaubare Kohlenwasserstoffe in beachtlichen Mengen in den See eingebracht werden. Als Sofortmassnahme wurde deshalb vereinbart, keine Neuzu- lassungen von Fahrzeugen mit Motoren mit Gemischt- schmierung und von Vergnügungsfahrzeugen mit Motoren mit einer Gesamtleistung von über 100 kW zuzulassen sowie, als Voraussetzung für eine Zulassung von Motorboo- ten, den Nachweis eines Liegeplatzes im Wasser zu verlan- gen. Von diesen Zulassungsbeschränkungen versprach man sich eine namhafte und vor allem sofort wirksame Begrenzung der Anzahl Motorboote und damit eine Entla- stung der Gewässer.
Bedauerlicherweise, ja unverständlicherweise versagte der Bund die Zustimmung zu dieser Vereinbarung, die die Anrai- nerstaaten in Zusammenarbeit mit den Bundesdelegierten in zweijähriger Arbeit ausgehandelt hatten. Der Bundesrat begründete sein Ausscheren in letzter Minute im wesentli- chen damit, dass erstens der Schadstoffausstoss durch Erlass technischer Emissionsnormen reduziert werden solle und zweitens unbedingt im Rahmen einer, gesamtschweize- rischen Regelung, die auch auf den Binnengewässern Anwendung finde, gehandelt werden solle. Die Argumenta- tion erstaunt. Der Bundesrat will offenbar ausschliesslich durch technische Emissionsnormen Verbesserungen errei- chen. Er will keine vorläufigen und befristeten Massnahmen, die sofort wirksam würden, und er will vorerst die Binnen- schiffahrtsordnung anpassen und koordinieren.
Müssen sich angesichts dieser Haltung die Delegationen der anderen Staaten, die zwei Jahre in guten Treuen mitgearbei- tet haben, nicht düpiert vorkommen ? Es wird das Geheimnis des Bundesrates bleiben, warum er so spät erst die Katze aus dem Sack gelassen hat. Soviel zum Vorgehen.
Es bleibt die Frage, ob die Haltung des Bundesrates von der Sache her vertretbar ist. Die Regierungen der Kantone St. Gallen, Thurgau und Schaffhausen waren jedenfalls anderer Meinung. Sie zeigten sich in einem Brief an den Bundesrat vom Dezember 1985 sehr enttäuscht von der Haltung des Bundesrates. Sie erachteten es als nicht vertret- bar, mit Massnahmen zuzuwarten, bis Emissionsnormen für Motorboote geschaffen seien, und in der Zwischenzeit untä- tig zu bleiben. Insbesondere hoben die Kantonsregierungen hervor, dass die vorgeschlagenen Massnahmen in perfekter Uebereinstimmung mit der Antwort des Bundesrates auf eine Einfache Anfrage Mühlemann stünden. Seit diesem Briefwechsel Ende 1985 sind zweieinhalb Jahre ins Land (oder ins Wasser) gegangen, ohne dass eine Begrenzung
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Postulat Seiler
oder gar eine Reduktion des Schadstoffeintrages durch den motorisierten Verkehr in die Gewässer von Bodensee und Rhein realisiert werden konnte. Es zeigt sich, dass die Bedenken der Kantonsregierungen, die Schaffung von Emissionsnormen würde erst nach Ablauf mehrerer Jahre greifen, begründet waren. Diese Dinge brauchen Zeit. Haben wir diese Zeit? Will der Bundesrat tatsächlich weiter- hin verantwortlich sein dafür, dass nichts geschieht, dass allseitig akzeptierte Massnahmen abgeblockt bleiben mit - ich scheue nicht, es auszusprechen - eher fadenscheinigen Argumenten? Oder setzt vielleicht der Bundesrat die Gewichte anders als beispielsweise die Bundesrepublik Deutschland und die Anrainerkantone? Verkennt er die ein- zigartige Bedeutung des Trinkwasserspeichers Bodensee? Ich bitte den Bundesrat dringend, nochmals über die Bücher zu gehen und zu prüfen, ob bis zur Einführung von Emissionsnormen, die wir alle begrüssen werden, und bis zur Revision der Binnenschiffahrtsordnung nicht den bereits ausgehandelten, befristeten Massnahmen zuge- stimmt werden könnte. Zumindest aber sollten unverzüglich die Voraussetzungen für eine Zustimmung geschaffen wer- den. Ich danke dem Bundesrat, wenn er das Postulat wohl- wollend aufnimmt.
Bundesrat Ogi: Der Bundesrat ist bereit zu handeln. Er muss warten, bis die Revision, die jetzt läuft, abgeschlossen ist. Ich muss auch etwas in Geschichte machen, Frau Ständerä- tin Bührer. Im Jahre 1985 hat die Internationale Schiffahrts- kommission für den Bodensee eine Novellierung der Boden- see-Schiffahrtsordnung ausgearbeitet. Diese sah, wie Sie ausgeführt haben, befristete Zulassungsbeschränkungen vor. Der Bund hat dann, wie Sie auch ausgeführt haben, die Zustimmung verweigert. Er wandte sich vor allem gegen Sonderregelungen für Grenzgewässer, also Sonderregelun- gen für den Bodensee, das Juwel, das Sie angesprochen haben.
Mit Schreiben vom 30. April 1986 hat der Bundesrat den Regierungen der Kantone Schaffhausen, St. Gallen und Thurgau mitgeteilt, dass er sich der Bedeutung der Gewäs- ser als Trinkwasserspeicher und als Lebensraum voll bewusst ist und einen ganzheitlichen, dem Versorgerprinzip verpflichteten Gewässerschutz bejaht. Soweit Umweltschutz und im besonderen Gewässerschutz neue Massnahmen erfordern, sind nach Auffassung des Bundesrates die Vor- aussetzungen dafür durch eine geeignete Weiterentwick- lung des gesamtschweizerisch geltenden Schiffahrtsrechts zu schaffen. Eine entsprechende Teilrevision der Verord- nung vom 8. November 1978 über die Schiffahrt auf schwei- zerischen Gewässern steht kurz vor ihrem Abschluss und wird am 1. April 1989 in Kraft gesetzt werden können. Der Entwurf von ergänzenden Emissionsvorschriften für Schiffs- motoren, wie Sie sie angesprochen haben, wird ebenfalls noch im Laufe dieses Jahres vorliegen. Angesichts dieser Sachlage sieht sich der Bundesrat im jetzigen Zeitpunkt nicht veranlasst, der Einführung befristeter Massnahmen im Sinne des Postulats zuzustimmen. Es wäre eine zu kurze Uebergangszeit.
Zusätzlich muss ich noch folgendes festhalten: Die Schiffs- führerbewilligung und die Schiffsbewilligung wollen die Ostschweizer Kantone - entgegen den klaren Bestimmun- gen des Bundes - einfach nicht einhalten respektive nicht anerkennen. Schon deshalb wäre ein jetziger Sonderzug sehr problematisch.
Ich muss auch festhalten, dass das Parlament bis anhin Sonderregelungen für den Bodensee immer abgelehnt hat. Ich kann Ihnen aber versichern, dass die Verhandlungen zwischen Oesterreich, Deutschland und der Schweiz im Moment laufen, und ich versichere Ihnen auch, Frau Stände- rätin Bührer: Sollten wider Erwarten bei diesen Verhandlun- gen Schwierigkeiten entstehen, bin ich bereit, nochmals über die Bücher zu gehen und auf Ihr Anliegen zurückzu- kommen. Ich glaube aber, dass wir Lösungen mit den bei- den Nationen finden werden.
Frau Bührer: Ich danke dem Bundesrat für die wohlwollen- den Worte. Ich bedaure natürlich, dass er nicht bereit ist, das Postulat entgegenzunehmen. Ich meine, dass die Haltung zumindest in der Vergangenheit dem Sonderfall «Boden- see» nicht gerecht wurde. Ich habe die Zusagen aufmerk- sam zur Kenntnis genommen, und ich kann dem Bundesrat versichern, dass wir in der Nordost-Ecke des Landes die Dinge sehr aufmerksam verfolgen werden. Den schönen Worten müssen Taten folgen, und zwar rasch.
Abstimmung - Vote
Für Ueberweisung des Postulats Dagegen
5 Stimmen 16 Stimmen
88.319
Postulat Seiler Oeffentlicher Verkehr in der Region Schaffhausen. Förderung
Développement des transports publics dans la région schaffhousoise
Wortlaut des Postulates vom 29. Februar 1988
Die Förderung des öffentlichen Verkehrs in der Region Schaffhausen wird erschwert durch die Tatsache, dass der Kanton Schaffhausen eine Randregion darstellt und ver- kehrsmässig zu einem bedeutenden Teil durch die Deutsche Bundesbahn (DB) erschlossen wird. Der Bundesrat wird daher eingeladen, in einem Bericht umfassend darzulegen, in welcher Weise im öffentlichen Verkehr der Region Schaff- hausen ein gleiches Leistungsangebot erreicht werden kann, wie es das Konzept «Bahn 2000» für das Netz der Schweizerischen Bundesbahnen, der Privatbahnen, Postau- tos und konzessionierten Busbetriebe bringen wird. In die- sem Bericht ist im besonderen darzulegen,
welche Funktion der internationalen Verbindung Zürich- -Schaffhausen-Stuttgart in der Zukunft beigemessen wird und bis wann diese Linie vollständig zweispurig ausgebaut und elektrifiziert werden kann;
wie der Huckepack-Verkehr im Raume Singen (BRD)/ Schaffhausen ausgebaut werden kann, wobei als Alternative zur Linienführung über (Schaffhausen-)Etzwilen-Singen auch die Variante eines Huckepack-Verkehrs zwischen Rie- lasingen (BRD)-Thayngen-Schaffhausen gleichwertig zu prüfen isť;
wie die Zusammenarbeit mit der Deutschen Bundesbahn im Bereiche der Investitionen, des Betriebs und der Tarife mit dem Ziel eines gleichwertigen Leistungsangebots enger gestaltet werden kann. Dabei ist die Möglichkeit einer Abgel- tung der seitens der Deutschen Bundesbahn erbrachten gemeinwirtschaftlichen Leistungen durch die Eidgenossen- schaft mitzuprüfen.
Texte du postulat du 29 février 1988
Le développement des transports publics dans la région de Schaffhouse est freiné du fait que ce canton constitue une zone marginale et qu'il est desservi en grande partie par les Chemins de fer allemands. C'est pourquoi le Conseil fédéral est invité à exposer en détail dans un rapport comment on pourrait parvenir, dans les transports publics de la région schaffhousoise, à une offre de prestations comparable à celle que prévoit le projet Rail 2000 pour le réseau des Chemins de fer fédéraux, des chemins de fer privés, des cars postaux et des entreprises concessionnaires d'autobus. II s'agira de préciser notamment dans ce rapport:
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
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Consiglio degli Stati
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Séance
Seduta
Geschäftsnummer 88.318
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Datum 15.06.1988 - 08:00
Date
Data
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