Fonds monétaire international. Arrêté fédéral
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E 9 juin 1988
. 87.060
Diplomatische Beziehungen Wiener Uebereinkommen Relations diplomatiques. Convention de Vienne
Botschaft und Beschlussentwurf vom 16. September 1987 (BBI III, 352) Message et projet d'arrêté du 16 septembre 1987 (FF III, 344)
Antrag der Kommission Eintreten und Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Proposition de la commission Entrer en matière et adhérer au projet du Conseil fédéral
Hänsenberger, Berichterstatter: Sie haben hier zwei Fakul- tativprotokolle, die identisch sind. Das eine bezieht sich auf die diplomatischen und das andere auf die konsularischen Beziehungen. In der Kommission haben sie keine Diskus- sion ausgelöst.
Es geht darum - auch das stimmt mit schweizerischem Recht überein -, dass nicht Familienangehörige einer diplo- matischen oder konsularischen Vertretung automatisch durch das Recht des Empfangslands dessen Staatsangehö- rigkeit bekämen. Die Schweiz kann sich da ohne weiteres anschliessen.
Die Kommission empfiehlt Ihnen, beiden Fakultativprotokol- - len beizutreten.
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière
Detailberatung - Discussion par articles
Titel und Ingress, Art. 1 bis 3 Titre et préambule, art. 1 à 3
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Beschlussentwurfes 28 Stimmen Einstimmigkeit
An den Nationalrat - Au Conseil national
87.072
Internationaler Währungsfonds. Verlängerung des Bundesbeschlusses
Fonds monétaire international. Prorogation de l'arrêté fédéral
Botschaft und Beschlussentwurf vom 25. November 1987 (BBI 1988 1, 617)
Message et projet d'arrêté du 25 novembre 1987 (FF 1988 1, 584) Beschluss des Nationalrates vom 16. März 1988 Décision du Conseil national du 16 mars 1988
Antrag der Kommission Eintreten
Proposition de la commission Entrer en matière
Gadient, Berichterstatter: Die Allgemeinen Kreditvereinbar- ungen (AKV) des Internationalen Währungsfonds (IWF) sol- len um weitere fünf Jahre, von 1989 bis 1993, verlängert werden. Die AKV stellen ein eigentliches Beistandsabkom- men an den IWF dar und versetzen diesen damit in die Lage, allfälligen schwerwiegenden Krisen im internationalen Finanz- und Währungssystem wirksam entgegentreten zu können.
Die Allgemeinen Kreditvereinbarungen bestehen heute aus einem Sicherheitsnetz im Umfang von 17 Milliarden Sonder- ziehungsrechten (etwa 38 Milliarden Franken), wobei sich der schweizerische Anteil auf 1020 Millionen Sonderzie- hungsrechte beläuft. Diese Summe, und damit auch der Anteil der Schweiz, soll in den nächsten Jahren unverändert bleiben.
Was heisst Sonderziehungsrecht? 1969 suchte der IWF anstelle des Dollars nach einer stabileren Einheit: D-Mark, Dollar, Pfund, französische Franken, Yen. Die Sonderzie- hungsrechte sind ein Währungskorb, der die fünf wichtig- sten Währungen umfasst, gewichtet nach ihrer Bedeutung. Diese festen Einheiten werden täglich ermittelt. Diese Mischrechnung ergibt dann auch gegenüber dem Schwei- zerfranken gewisse Schwankungen, die jedoch bedeutend geringer sind als gegenüber dem Dollar.
Der Einsatz von AKV-Mitteln erfolgt über rückzahlbare Kre- dite, im Falle unseres Landes über die Nationalbank. Aller- dings sind seit der letzten Verlängerung Ende 1983 keine AKV-Mittel mehr beansprucht worden. Der Grund dafür liegt in der Rückläufigkeit der Ziehungen auf den IWF und den sehr restriktiven AKV-Aktivierungsbedingungen. Diese Entwicklung hat zur Folge, dass die Allgemeinen Kreditver- einbarungen heute zu einer Art eiserner Reserve des Inter- nationalen Währungsfonds geworden sind.
Der Bundesrat hat überzeugend begründet, dass die Allge- meinen Kreditvereinbarungen trotz ihrer gegenwärtigen Nichtbeanspruchung ihre Bedeutung als Sicherheitsnetz für aussergewöhnliche Lagen nicht verloren haben. Herr Bun- despräsident Stich hat das folgendermassen formuliert: «Auch wenn ich nicht der Meinung bin, dass der IWF eine Organisation ohne Fehl und Tadel ist, so bin ich doch überzeugt, dass er eine wichtige Aufgabe erfüllt, die Auf- gabe nämlich, Rahmenbedingungen für das internationale Währungssystem zu setzen.»
Die Schweiz war zwischen 1964 und April 1984 assoziertes Mitglied der Allgemeinen Kreditvereinbarungen und betei- ligte sich in dieser Eigenschaft an entsprechenden Aktionen zugunsten Grossbritanniens und Italiens. Als die Allgemei- nen Kreditvereinbarungen 1983 revidiert worden sind - seit- her kann der IWF nicht nur Kredite an Länder der Zehner- gruppe, sondern unter gewissen Voraussetzungen auch an andere Mitgliedländer, namentlich an Entwicklungsländer, über die AKV refinanzieren -, benutzte die Schweiz die
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Internationaler Währungsfonds. Bundesbeschluss
Gelegenheit, um auf April 1984 Mitglied der AKV und damit auch der Zehnergruppe zu werden.
Die Aussenwirtschaftskommission behandelte die Vorlage am 16. Mai 1988. Die Vorlage war unbestritten.
Noch ein Wort zur erwähnten entwicklungspolitischen Kom- ponente: Inzwischen ist Ihnen ein Schreiben der Erklärung von Bern zugegangen. Die Verschuldenskrise, so wird argu- mentiert, könne nicht durch immer härtere Austeritätspro- gramme gelöst werden. Schon im geltenden Bundesbe- schluss über den Beitritt zu den Allgemeinen Kreditverein- barungen des Internationalen Währungsfonds vom 14. Dezember 1983 wurde der Bundesrat beauftragt, in sei- ner Beitrittserklärung zuhanden des IWF auf die Grundsätze des Bundesgesetzes über die internationale Entwicklungs- zusammenarbeit und humanitäre Hilfe hinzuweisen, die bei Aktionen zugunsten von Entwicklungsländern beachtet wer- den sollen.
Auf die entsprechende Frage in der Kommission bestätigte Herr Bundespräsident Stich, dass er vor vier Jahren im Zehnerklub diese Vorbehaltserklärung persönlich abgege- ben habe. Bedeutung und Gewicht einer solchen Erklärung sollte indessen nicht durch eine Wiederholung in Frage gestellt werden. Auch besteht dazu deswegen kein Anlass, weil sich an den schweizerischen Prinzipien für die interna- tionale Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe nichts geändert hat. Die Voraussetzungen, unter denen die Schweiz den Allgemeinen Kreditvereinbarungen beigetreten ist, gelten unverändert weiter.
Die einstimmige Kommission beantragt Zustimmung zum Bundesbeschluss über die Verlängerung der Teilnahme der Schweiz an den Allgemeinen Kreditvereinbarungen des Internationalen Währungsfonds.
Onken: Ich bin mit dem Kommissionspräsidenten darin ein- verstanden, dass es sich hier in erster Linie um eine wäh- rungspolitische Massnahme handelt. Diese Allgemeinen Kreditvereinbarungen dienen der Refinanzierung des Inter- nationalen Währungsfonds und nichts anderem. Ich weiss auch, dass es das Ziel ist, Zahlungsbilanzschwierigkeiten ausgleichen und in Finanz- und Währungskrisen die Welt- wirtschaft im Gleichgewicht halten zu können. Ich weiss zudem, dass wir nicht Mitglied des IWF sind, und auch nicht der Weltbank, und dass unser Einfluss auf diese Gremien entsprechend gering ist.
Trotz dieser ausgeprägt währungspolitischen Grundlage gibt es noch andere Komponenten, die ich kurz ansprechen möchte. Der Aufgabenkreis des Internationalen Währungs- fonds hat sich in den letzten Jahren stark gewandelt. Im Zentrum steht heute die Verschuldenskrise, und die Kredit- nehmer des IWF sind längst nicht mehr die Industrienatio- nen wie ehedem, sondern es sind die Entwicklungsländer. Die Darlehensgewährung des IWF an diese Entwicklungs- länder - Herr Gadient erwähnte es - ist sehr oft mit rigiden, um nicht zu sagen rigorosen Zielvorgaben für das Wachs- tum und für die Stabilität in diesen Ländern verbunden. Es wird teilweise bittere Medizin verschrieben, und zwar für Entwicklungen, für die diese Länder nicht unbedingt selbst verantwortlich sind, und auch für Umstände, die sehr oft von externen Einflüssen abhängig sind. Die gestellten Anforde- rungen haben Auswirkungen, nachhaltige sogar, und sehr oft wirken sie sich insbesondere auf die benachteiligten, auf die ärmeren Bevölkerungsschichten dieser Länder aus, stra- fen also gerade jene, die wir andererseits wieder mit unserer Entwicklungszusammenarbeit zu unterstützen suchen.
Diese Zusammenhänge müssen wir uns vergegenwärtigen, auch wenn wir nur einen geringen Einfluss haben, weil wir nicht Mitglied des IWF sind. Ich halte aber dafür, Herr Bundespräsident, dass dieser entwicklungspolitische Vor- behalt, den der Kommissionspräsident bereits angespro- chen hat, auch bei der Verlängerung dieser Allgemeinen Kreditvereinbarungen wieder und dezidiert angebracht wird. Die Botschaft teilt mit, dass dem im Jahre 1984 dadurch Rechnung getragen worden sei, dass der Botschafter in Washington dem Direktor des IWF einen Brief überreicht habe. Ich glaube nicht, dass die Ueberreichung dieser Note
derart eindrucksvoll und nachhaltig war, dass sie nicht auch heute bei der Verlängerung nochmals wiederholt werden könnte.
Ich bin auch der Auffassung, dass es Anstrengungen der Schuldnerländer braucht, dass es Selbsthilfe braucht, dass eine Anpassungspolitik geleistet werden muss. Aber dieser Vorbehalt, dass bei solchen Anpassungsmassnahmen Rück- sicht genommen werden muss auf die ärmsten Bevölke- rungskreise, bleibt.
Es kommt vielleicht noch ein weiterer dazu: Es ist in der Botschaft auch davon die Rede, dass insbesondere das Wachstum eine Zielvorgabe sei; es ist von «Wachstums- orientierung» die Rede. Ich meine, dass auch hier nicht allein das quantitative Wachstum im Vordergrund stehen darf, sondern auch bei diesen Entwicklungsländern das qualitative. Es wäre absurd, wenn wir unsere Regierungs- richtlinien unter dem Titel des qualitativen Wachstum disku- tieren wollten, bei den Entwicklungsländern hingegen bloss ein Wachstum des Bruttosozialproduktes im Auge hätten. Der Bundesrat äussert in seiner Botschaft überdies die Meinung, dieser Vorbehalt müsse deshalb nicht mehr unbe- dingt angebracht werden, weil sich die Zielsetzungen unse- rer Entwicklungszusammenarbeit nicht verändert hätten. Das haben sie in der Tat nicht, das ist richtig. Aber Kriterium ist auch, ob diesen Zielsetzungen, diesen Grundsätzen unserer Entwicklungszusammenarbeit vom IWF ausrei- chend Rechnung getragen wird.
Es gibt genügend Anhaltspunkte dafür, dass das nicht der Fall ist. Dass der Vorbehalt erneut angebracht wird, scheint mir um so mehr erforderlich, als ja nun auch eine Annähe- rung an den IWF stattfindet. Das Parlament wird in absehba- rer Zeit, wenn ich richtig informiert bin, über einen Kredit von 200 Millionen zu befinden haben, der dem IWF direkt gewährt werden soll, der nicht mehr aus den Mitteln der Nationalbank kommt, sondern aus Staatsmitteln zu finanzie- ren ist, und über den wir deshalb zu befinden haben. Man hört auch, dass wir in Zukunft nicht mehr nur informiert, sondern sogar konsultiert werden sollen. Hier findet also eine gewisse Annäherung statt. Im Rahmen dieser Annähe- rung ist es durchaus angebracht, dass der IWF erneut mit den Kriterien unserer Entwicklungszusammenarbeit vertraut gemacht wird.
Ich wäre dem Herrn Bundespräsidenten dankbar, wenn er seine Bereitschaft, diesen entwicklungspolitischen Vorbe- halt nochmals anzubringen, vor diesem Rate bekräftigen könnte- vor dem Nationalrat hat er sie ja bereits signalisiert.
Gadient, Berichterstatter: Die Kommission hat sich diesen entwicklungspolitischen Konsequenzen keineswegs ver- schlossen. Sie hat sich damit befasst, aber ich habe Ihnen auch einlässlich dargelegt, weshalb wir für die Auffassung des Bundesrates Verständnis hatten. Er wird diesen von Herrn Onken erwähnten Vorbehalt nicht noch einmal auf- nehmen.
Gerade mit Blick auf das von Kollege Onken erwähnte weitere Vorgehen scheint uns das nicht zwingend. Der entwicklungspolitische Bereich soll mittels Aufstockung der sogenannten Strukturanpassungsfazilitäten später in Angriff genommen werden. Auch unser Land ist aufgefor- dert, sich an dieser Aktion zu beteiligen.
Die Botschaft über die Gewährung des erwähnten zinsfreien Kredits in der Grössenordnung von 200 Millionen Franken an Sonderziehungsrechten an den IWF, gewährt auf eine Dauer von etwa zehn Jahren, wird uns demnächst unterbrei- tet. Er ist für die 60 ärmsten Länder der Welt bestimmt. In diesem Zusammenhang verpflichtet sich der IWF, zweimal jährlich auf hoher Ebene über die entwicklungspolitischen Zielsetzungen bei der Verwendung der Mittel zu diskutieren. Wir halten also dafür, dass Ihrem Gedanken im Rahmen dieser Strategie durchaus Rechnung getragen ist.
Dies vorausgesetzt wertet die Kommission die Allgemeinen Kreditvereinbarungen doch in erster Linie als ein währungs- politisches Instrument. In der Tat hängen Vollbeschäftigung und wirtschaftliche Prosperität unseres Landes, durch die letztlich auch unsere Leistungskraft in der Entwicklungspo-
Double imposition. Convention avec la Côte d'Ivoire
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E 9 juin 1988
litik bestimmt wird, in hohem Masse von den internationalen Währungsverhältnissen ab.
Mit der Beteiligung an den Allgemeinen Kreditvereinbarun- gen und der Mitgliedschaft im Zehnerklub sichern wir uns die aktive Mitgestaltung und Mitwirkung.
Bundespräsident Stich: Ich möchte zuerst dem Kommis- sionspräsidenten für die Darlegung der Botschaft danken und ganz kurz zu den Ausführungen von Herrn Onken Stellung nehmen.
Es ist richtig, diese Vorlage soll eigentlich dazu dienen, für alle Fälle gewappnet zu sein, d. h. man kann rasch entschei- den, wenn irgendwo akute Zahlungsbilanzprobleme auftau- chen. An sich ist es ja so, dass die Mitgliedländer des Zehnerklubs die Entscheidung treffen, ob sie einen Kredit geben wollen oder nicht. Insofern ist damit ein gewisses Mitspracherecht verbunden.
Die Zweifel, die in gewissen Kreisen in der Schweiz gegen- über dem Währungsfonds bestehen, waren für eine gewisse Zeit zweifellos berechtigt. Wenn man die ganze Geschichte betrachtet, muss man aber auch sehen, dass es einige Entscheide gegeben hat, die vielleicht nicht einmal beson- ders geschickt waren, obwohl man geglaubt hätte, man täte das Beste.
Ich denke hier an die Oelkrise. Während dieser hat man versucht, den stark belasteten Ländern das Geld zum Aus- gleich einfach zu geben, damit sie sich nicht einschränken mussten. Es wäre vermutlich besser gewesen, man hätte ihnen das Geld nicht gegeben oder nicht in so reichlichem Masse. In dem Fall hätten sie nämlich konstant Anpassun- gen vornehmen und so ihre Wirtschaft ausrichten müssen. Wenn man Zahlungsbilanzhilfen gibt, ist es an sich klar, dass das Land sich verpflichten muss, diese Hilfen zurück- zuzahlen. Das ist selbstverständlich. Hier muss man viel- leicht wieder einmal festhalten, dass es jedem Land völlig freisteht, ob es eine Hilfe des Währungsfonds akzeptieren will oder nicht. Es entscheidet also vollkommen autonom, ob es bereit ist, anzunehmen oder nicht.
Die Wahl, die ein Land hat - es ist immer die grosse Masse der Leute, die betroffen wird -, ist meistens aber relativ einfach. Auf der einen Seite würde es dem Land zweifellos schlechter gehen, auch der grossen Masse, wenn es diesen Kredit nicht bekäme. Deshalb werden in der Regel diese Kredite auch akzeptiert. Umgekehrt muss man natürlich sehen, dass es, wenn ein Land eine schlechte Politik führt, zu Inflation und zu Unrast kommt, so dass diese Leute auch wieder am meisten leiden.
Eine gewisse Besserung kann man in diesen Ländern nur erreichen, wenn sie zu einer Politik finden, die auf eine gewisse Stabilität ausgerichtet ist, dass sie also versuchen, die Teuerungsraten zurückzunehmen, so dass die einzelnen Leute vielleicht sogar die Möglichkeit hätten, noch etwas zu sparen. Oder dass - was noch wichtiger wäre - in diesen Ländern, weil die Währung, die Wirtschaft stabil ist, die Gelder nicht mehr in andere Länder abfliessen würden; dies wird bei uns gelegentlich dann als Fluchtgeld bezeichnet. Das ist eine wichtige Voraussetzung.
Im Währungsfonds ist man sich bewusst, dass es nicht Aufgabe sein kann, heute, da viele Länder sehr stark ver- schuldet sind, primär einfach zurückzuzahlen. Das setzt ja auch voraus, dass sie überhaupt zurückzahlen können, dass sie an sich auch liefern können. Hier bin ich mit Ihnen einig: Im Grunde genommen muss man dafür sorgen, dass diese Länder dazukommen, ihre Wirtschaft zu entwickeln, aber nicht primär für den Export, sondern primär, um ihre eigene Situation im Landesinnern zu verbessern. Das muss man erreichen.
Diese Bereitschaft ist aber heute weitgehend vorhanden. Also die Zusammenarbeit zwischen diesen Entwicklungs- ländern und dem Währungsfonds ist zweifellos günstiger, als sie auch schon war.
Zur Erklärung: Persönlich halte ich nicht sehr viel davon, Erklärungen zu wiederholen; man geht ja dann davon aus, dass die erste Erklärung vielleicht nicht genügend gewesen
sei. Und eine Erklärung kann immer nur allgemein gehalten sein.
Natürlich kann man die schweizerische Entwicklungshilfe- politik darstellen. Aber von uns aus gesehen ist es besser, wenn wir in Zukunft direkt mit dem Managing Director des Währungsfonds über konkrete Situationen diskutieren. Im erwähnten Abkommen, das wir geschlossen haben - Sie werden es demnächst erhalten -, ist es so, dass der Direktor, Herr Camdessus, sich bereit erklärt hat, mit uns zweimal im Jahr über Entwicklungsprobleme zu diskutieren, über Fra- gen, die uns interessieren, so dass wir dort Stellung nehmen können.
Er ist auch daran interessiert, beispielsweise einmal mit den Leuten zusammenzukommen, die in der schweizerischen Entwicklungshilfe tätig sind, die draussen an der Front sind, die Erfahrung haben, die sehen, wie die Sache tatsächlich abgewickelt wird, so dass er auch davon profitieren könne. Er hat sich bereit erklärt, auch diese Leute - auf meine Empfehlung hin - zu treffen, und ich bin durchaus der Meinung, dass das eine sinnvolle Arbeit und für die Entwick- lungshilfe des Bundes natürlich auch sehr wichtig wäre. Davon verspreche ich mir sehr viel, mehr als von einer Wiederholung einer Erklärung, die ich vor vier Jahren in Washington bzw. in Rom bereits abgegeben habe.
Ich verzichte hier gerne darauf, die Erklärung zu wiederho- len. Wir haben immer wieder Gelegenheit im Zehnerklub über diese Probleme zu diskutieren und unsere Position im einzelnen zu markieren.
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière
Detailberatung - Discussion par articles
Titel und Ingress, Art. 1-2 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Titre et préambule, art. 1-2 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Beschlussentwurfes 24 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Nationalrat - Au Conseil national
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Doppelbesteuerung. Abkommen mit der Elfenbeinküste Double imposition. Convention avec la Côte d'Ivoire
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Botschaft und Beschlussentwurf vom 27. Januar 1988 (BBI 1, 1401) Message et projet d'arrêté du 27 janvier 1988 (FF I, 1345)
Antrag der Kommission Eintreten und Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Proposition de la commission Entrer en matière et adhérer au projet du Conseil fédéral
Gadient, Berichterstatter: Doppelbesteuerungsabkommen dienen der Liberalisierung des Wirtschaftsverkehrs und der Steuergerechtigkeit. Die Abkommen mit Entwicklungslän- dern sind insofern oft schwierig zu treffen, als im wirtschaft-
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Internationaler Währungsfonds. Verlängerung des Bundesbeschlusses Fonds monétaire international. Prorogation de l'arrêté fédéral
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1988
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Sessione
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Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
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04
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 87.072
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Datum 09.06.1988 - 08:00
Date
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