Places d'armes, d'exercice et de tir
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E 6 juin 1988
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière
Detailberatung - Discussion par articles
Titel und Ingress - Titre et préambule Angenommen - Adopté
Art. 1
Jagmetti, Berichterstatter: Der Artikel 1 enthält wie immer nur den Gesamtkredit, aber es ist klar, dass wir mit diesem Gesamtbetrag die einzelnen Tranchen bewilligen, mit dem Vorbehalt, der in Artikel 2 kommt. Nachdem von niemandem dieser Betrag in Frage gestellt worden ist, möchte ich Sie auch im Namen der einstimmigen Kommission bitten, dem Artikel 1 zuzustimmen.
Angenommen - Adopté
Art. 2, 3 Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Beschlussentwurfes 43 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Nationalrat - Au Conseil national
87.040
Waffen-, Schiess- und Uebungsplätze. Stand und Planung Places d'armes, d'exercice et de tir. Situation et planification
Bericht des Bundesrates vom 13. Mai 1987 (BBI II, 857) Rapport du Conseil fédéral du 13 mai 1987 (FF II, 869) Beschluss des Nationalrates vom 10. März 1988 Décision du Conseil national du 10 mars 1988
Antrag der Kommission Kenntnisnahme vom Bericht Proposition de la commission Prendre acte du rapport
Jagmetti, Berichterstatter: Hier liegt kein Beschlussentwurf vor, sondern ein Bericht, von dem wir nur Kenntnis zu nehmen haben.
Den Bericht möchte ich zunächst namens der Kommission verdanken, er war knapp gehalten aber sehr instruktiv. Nachdem für den eiligen Leser eine kurze Zusammenfas- sung vorliegt, werden Sie es angesichts der vorgerückten Stunde ihrem Präsidenten nicht übelnehmen, dass er sei- nerseits nicht versucht, eine noch bessere Zusammenfas- sung zu geben.
Der Bericht enthält zunächst Angaben über Erreichtes, die hier nicht unbedingt zu wiederholen sind; wir haben davon mit Interesse Kenntnis genommen. Der Bericht enthält einen Abschnitt über Rothenthurm, wozu ich Ihnen keine eigenen Ausführungen machen möchte, weil Herr Ständerat Schoch darüber ausführlicher berichten wird. Das ist ja der heikle Punkt in diesem Bericht, nachdem die Armee dort ein Auf- klärungs- und ein Infanteriegelände vorgesehen hatte und das Aufklärungsgelände sicher in die Entscheidung fällt, die am 6. Dezember mit der Annahme der Rothenthurm-Initia- tive (d. h. Artikel 24sexies Absatz 5 plus Uebergangsbestim- mung BV) getroffen worden ist.
Wie gesagt, Herr Schoch wird sich über die Rechtslage und die Probleme in Rothenthurm noch speziell äussern. So möchte ich mich auf den Ausblick beschränken, den Sie im Bericht unter der Ziffer 3 haben.
Bei diesem Ausblick sind zunächst die Anliegen der Armee aufgelistet worden. Angesichts der Rückgänge der Rekru- tenzahlen werden es nicht die Kasernen sein, die uns in erster Linie mit Sorge erfüllen - wenn auch an gewissen Orten und insbesondere in Rothenthurm das Problem ak- tuell bleibt. Es sind vielmehr die Schiess- und Uebungs- plätze, mit denen wir uns befassen müssen, die Baubot- schaften und die übrigen Kreditvorlagen. Da stossen wir an Grenzen, angesichts der Waffenwirkung und der Probleme, die sich in diesem Zusammenhang stellen. Es werden auch die zivilen Rahmenbedingungen genannt. In einem knappen Abschnitt werden die Probleme der Schiessplätze im Aus- land dargelegt mit den genutzten Möglichkeiten, aber auch den engen Grenzen, die diesen Möglichkeiten gestellt sind. So möchte ich mich nur noch zu dem äussern, was im Bericht als zivile Rahmenbedingung benannt wird. Ich erlaube mir, hier die Thematik etwas weiterzusetzen und zwar deshalb, weil es nicht einfach um einen Gegensatz in der Nutzung unseres Raumes geht, zwischen den Bedürfnis- sen der Armee und denjenigen der Zivilbevölkerung, also unseren täglichen Bedürfnissen. In unserem engen und dicht besiedelten, stark genutzten Raum ergibt sich eben eine ganze Reihe von Zielkonflikten. Wir haben durch eine Raumplanung versucht, eine bessere Bewältigung dieser gegenseitigen Abhängigkeiten, aber auch der gegenseitig auftretenden Konflikte zu finden.
Ich erinnere Sie nur daran, dass bei der Raumplanung die Begrenzung von überbautem und freizuhaltendem Gebiet ein zentrales Anliegen ist, dass wir uns damit bei der Bera- tung des Raumplanungsberichtes auseinandergesetzt haben und dass diese Problematik natürlich nicht unbese- hen an der Armee vorbeigeht, das ist naheliegend. Aber auch im nichtüberbauten Gebiet gibt es Gegensätze, etwa zwischen einer intensiven Landwirtschaft - wie wir sie an sich begrüssen -, der Erhaltung von Biotopen - die wir auch wünschen - und andern Massnahmen, etwa im Interesse der Erholung der Bevölkerung. Es kann sich also nicht darum handeln, dass wir in unserem eng begrenzten Raum zwi- schen erwünschten und unerwünschten Anliegen eine Grenze ziehen. Wir müssen unter verschiedenem Erwünsch- ten versuchen, eine vernünftige Lösung zu finden. Da ist natürlich die Armee in die Problematik eingebettet und sehr stark betroffen, weil es ohne Lärm nicht abgeht und weil andere Konflikte in diesem Zusammenhang auftreten.
Wenn Ihnen die Kommission empfiehlt, von diesem Bericht Kenntnis zu nehmen - ich werde Ihnen den Antrag noch detailliert vorlesen -, so will sie damit zum Ausdruck brin- gen, dass die Probleme angegangen worden sind, dass sie von der Auseinandersetzung mit dem Problemkreis Kennt- nis genommen hat, dass sie aber so gut wie der Bundesrat und das Militärdepartement der Auffassung ist, dass diese Probleme uns auch in Zukunft begleiten werden. Wir wer- den sie nicht lösen können, indem wir das eine für gut und das andere für schlecht halten, sondern indem wir versu- chen, die verschiedenen Bedürfnisse, die in unserem eng begrenzten Raum vorhanden sind, aufeinander abzustim- men und eine Lösung im Sinne der Synthese zu finden. Ich möchte mich auf dies paar Bemerkungen konzentrieren, nachdem Rothenthurm noch erwähnt wird, und Ihnen sagen, was die Kommission Ihnen vorschlägt:
Die Kommission nimmt vom Bericht in zustimmendem Sinne Kenntnis und teilt die Sorge, dass die Truppe zuneh- mend Mühe hat, in unserem dicht besiedelten Land die notwendige Ausbildung sicherzustellen, weil die Anlagen knapp werden. In diesem Sinne möchte die Kommission auch im Blick auf die Zukunft vom Bericht Kenntnis nehmen.
Schoch: Die Kommission hat sich bei der Behandlung des bundesrätlichen Berichts zu den Waffen-, Schiess- und Uebungsplätzen selbstverständlich auch mit dem ohne
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Waffen-, Schiess- und Uebungsplätze
Zweifel publizitäts- und medienträchtigsten Teilaspekt, näm- lich mit dem Projekt Rothenthurm, befasst. Dabei war für die Kommission zum vorneherein klar, dass dieses Projekt nach der Annahme der Rothenthurm-Initiative am 6. Dezember des letzten Jahres nicht mehr in der Form realisiert werden kann, wie dies durch das Parlament seinerzeit beschlossen worden war.
Der uns vorliegende, bereits vom 13. Mai letzten Jahres datierte Bericht des Bundesrates entspricht demnach hin- sichtlich des Projektes Rothenthurm nicht mehr dem aktuel- len Stand der Dinge.
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Ueber die neue Situation und über seine entsprechenden Absichten hat sich der Bundesrat im Rahmen der Beantwor- tung zweier parlamentarischer Vorstösse im Nationalrat bereits während der vergangenen Wintersession geäussert. Bundesrat Koller hat die aktuelle Lage gegenüber der Mili- tärkommission Ihres Rates wie folgt zusammengefasst:
In erster Linie wird der Bundesrat, und das war nach der Annahme der Initiative ganz selbstverständlich, auf das Auf- klärungsgelände verzichten, die entsprechenden Enteig- nungsverfahren sind eingestellt worden.
Zum zweiten soll das Uebungs- und Schiessgelände Chol- mattli durch die Truppe weiterbenützt und im vorgesehenen Rahmen auch ausgebaut werden. Das Cholmattli liegt undiskutabel ausserhalb des Rothenthurmer Hochmoores und auch ausserhalb der Moorlandschaft, was immer darun- ter schliesslich auch einmal zu verstehen sein wird, eine entsprechende Interpretation dieses neu in die Verfassung aufgenommenen Begriffes steht noch aus.
Die Benutzung des Geländes Cholmattli ist während der ganzen Dauer und dem ganzen Abstimmungskampf vor dem 6. Dezember des letzten Jahres nie in Frage gestellt worden.
Drittens will der Bundesrat am Kasernenprojekt Rothen- thurm festhalten. Der Kasernenstandort muss gegenüber den ursprünglichen Plänen indessen überprüft werden. Es ist zur Zeit noch völlig offen, wo der Kasernenneubau schliesslich hinzustehen kommen soll. Der Bundesrat wird und muss diesbezüglich eine neue Vorlage präsentieren. Soweit die Absichtserklärung des Chefs des Militärdeparte- ments. Die Militärkommission hat von dieser Erklärung zustimmend Kenntnis genommen. Die Kommission geht davon aus, dass der Bau der Kaserne Rothenthurm nach wie vor erwünscht, ja dringend geboten ist, und zwar im wesent- lichen aus zwei Gründen, die sich ganz knapp zusammen- fassen lassen:
Zum einen soll angestrebt werden, die Unterkünfte mög- lichst nahe beim Uebungsgelände zu erstellen. Auf diese Weise ist anzustreben, dass die jetzt leider noch notwendi- gen täglichen Transportfahrten von den Unterkünften zum Uebungs- und Schiessgelände in Zukunft überflüssig werden.
Zum zweiten drängt es sich auf, für unsere Wehrmänner, und insbesondere für die jüngsten unter ihnen, nämlich für die Rekruten, zeitgemässe Unterkünfte zur Verfügung zu stellen. Die heutigen Zustände für die Schule, die im Raum Rothenthurm untergebracht ist und dort übt, sind rudimen- tär, um nicht mehr bzw. weniger zu sagen. Insbesondere was die sanitären Anlagen betrifft, ist die Situation in höch- stem Masse unbefriedigend.
Nun steht aber fest, dass wir nicht darum herum kommen werden, bis zum Zeitpunkt, in dem das Kasernenprojekt Rothenthurm einmal realisiert werden kann, noch ein rech- tes Mass an Geduld aufzubringen. Das EMD wird nämlich erst dann in der Lage sein, die Neuprojektierung an die Hand zu nehmen, wenn umfangreiche Vollzugsfragen im Zusammenhang mit der neu angenommenen Verfassungs- norm geregelt sind. Zugleich werden Probleme der Ausle- gung zu bereinigen sein, zum Beispiel - ich habe kurz darauf hingewiesen - eine Definition des Begriffes «Moor- landschaft». Moorlandschaften sind jetzt nach geltendem Verfassungsrecht ebenfalls geschützt. Es müssen also, bevor eine Neuprojektierung durch das EMD überhaupt an die Hand genommen werden kann, zahlreiche Präliminarien bereinigt werden, Präliminarien, die nicht nur im Zusam-
menhang mit dem Kasernenneubau Rothenthurm, sondern ganz generell von grossem Interesse sind. Die Entscheidun- gen bezüglich dieser Präliminarien können nicht durch das EMD gefällt werden, sondern diesbezüglich ist vorerst der Bundesrat oder im jetzigen Zeitpunkt das sachbearbeitende Departement, jenes des Innern, am Ball. Erst wenn der Bundesrat die notwendigen Prämissen geschaffen hat, wird das EMD mit seiner Projektierung weitermachen können. Bis dahin hat aber das EMD noch gebundene Hände, muss das Militärdepartement zwangsläufig abwarten. Soviel zum Projekt Rothenthurm.
Lauber: Ich habe zum vorliegenden Bericht drei Bemerkun- gen anzubringen: Zuerst möchte ich einen positiven Aspekt erwähnen und dann zwei kritische Punkte kurz beleuchten. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die Bejahung der Not- wendigkeit, Truppen auch dort unterzubringen, wo Schiess- möglichkeiten zur Verfügung stehen, aus unserer Sicht befürwortet werden kann. Die Feststellung im Bericht unter · Punkt 128, dass über die Raumplanung die Aspekte der Regionalpolitik im Zusammenhang mit Ausbildungsplätzen und Truppenstationierungen einen erhöhten Stellenwert erhalten, erachten wir als bedeutungsvoll. Dieses Aufgaben- und Tätigkeitsgebiet stellt gerade für die Berggebiete, die ja den Hauptteil der Uebungsplätze anbieten, einen der vor- dringlichsten Bereiche dar. In ganz allgemeiner Form möch- ten wir hier die Bemerkung anbringen, dass die volkswirt- schaftliche Abgeltung der überdurchschnittlichen Bela- stung in gewissen Kantonen durch die Schaffung von Arbeitsplätzen oder anderen Massnahmen etwas zügiger und etwas umfangreicher erfolgen sollte.
Armee und Tourismus: Ausgesprochene Konflikte im Ver- hältnis Militär/Tourismus bestehen insbesondere in den Sommermonaten und im Frühherbst. Aufgrund der beson- deren Problematik des Sommertourismus gewinnt der Herbst - und dabei insbesondere auch der September - zunehmend an Bedeutung. Daraus resultiert die Forderung, dass ab Mitte Juli bis Ende September keine grösseren Truppenverbände aufgeboten werden, das heisst, dass wäh- rend dieser Zeit analog der Truppenbelegung in den Mona- ten Juli/August lediglich Bereitschaftseinheiten aufgeboten werden sollten. Aehnliche Konflikte bestehen im Verhältnis zwischen Armee und Landwirtschaft.
Die Nutzung von Gelände im Oberwallis für Ausbildungs- zwecke gehört zu den vielfältigsten im Alpenraum. Zahlrei- che militärische Nutzungen wie Flugplätze, Flab- und Schiessplätze, Artillerie- und Infanterieschiessplätze ver- schiedenster Art überlagern sich. Daraus entstehen in zunehmendem Mass Konflikte zwischen zivilen und militäri- schen Nutzungsansprüchen mit zeitlich und räumlich unter- schiedlichen Schwerpunkten. Insbesondere der Schiessbe- trieb auf dem Flabschiessplatz Gluringen stellt generell wäh- rend des Schiessbetriebes eine Lärmbelastung dar. Vor allem in der Zeit vom Januar bis Mai ergeben sich hier Konflikte mit der wachsenden Zahl der Feriengäste. Ande- rerseits stellt der Flugbetrieb im Oberwallis aufgrund der Topographie und der besonderen Anordnung der Dörfer in der Längsachse eine Grundbelastung der Mehrheit der Dör- fer und im besonderen der direkten Anliegergemeinden dar. Die Pendenz bezüglich der Verträge mit den Gommer Gemeinden betreffs Benutzung des Flabschiess-Sektors Gluringen wird in diesem Bericht überhaupt nicht erwähnt. Wir erachten es als notwendig, dass auch dieser Bereich bald einer vernünftigen Regelung zugeführt wird.
Schmid: Die Präsentation dieses Berichtes und der Bericht als solcher sind in einem verhalten optimistischen Ton abge- fasst. Ich kann mich diesem Ton nicht anschliessen. Ich halte die Situation im Bereich der Waffen- und Uebungs- plätze für alarmierend. Man will Strom, aber man ist gegen Kaiseraugst. Man will Alternativenergien, aber überall ist man gegen Wasser- und Flusskraftwerke. Man will die Armee, aber man lässt sie nicht üben.
Sie haben vor ungefähr einer halben Stunde einer Rüstungsbotschaft zugestimmt. Damit haben Sie unter
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anderem beschlossen, für die Artillerie sogenannte neue Munition, diese Tochtergeschosse zu beschaffen. Lesen Sie, was da drin steht! Wir können in der Schweiz in Friedenszei- ten keinen Schuss dieser Munition abfeuern. Wir müssen das irgendwo auf den Hebriden tun. Sie haben im gleichen Atemzuge sechs neue Artilleriehaubitzen-Abteilungen bewil- ligt. Gehen Sie einmal hin, fragen Sie diesen roten Herrn, wieviele Tage pro WK sie mit den heute schon bestehenden Kanonen schiessen können. Sie werden auf drei bis fünf Tage kommen. Was macht man im Rest des WK? Man manipuliert. Fragen Sie Herrn Gadient, wieviele Male er mit seinem Truppenkörper, seinen Panzern in der Schweiz Ver- bandsschulung üben konnte. Der Kampf der kombinierten Waffen, der verbundenen Waffen, findet eher im Kopf der militärischen Führer als auf einem Uebungsgelände statt. Wir schiessen unsere Fliegerabwehrwaffen in Witzell ab, machen die Jägerausbildung irgendwo in Decimomanu. Es ist tatsächlich Zeit, sich zu überlegen, ob wir nicht viel mehr an die Ausbildungsmöglichkeiten unserer Armee denken sollten als auf die finanziellen Schranken zu achten, die unserer materiellen Bereitschaft gesetzt sind. Sie können das Rüstungsprogramm aufblähen, wie Sie wollen: wenn Sie nicht einmal bereit sind, für die Uebungsmöglichkeiten der Armee auch auf Verbandsstufe zu sorgen, dann hat alles andere wenig Sinn mehr.
Ich bin der Auffassung, dass wir diesen Bericht ernst neh- men sollten, dass wir aber auch dem Bundesrat den Rücken stärken sollten, wenn es darum geht, in technischer, aber auch in Verbandschulungshinsicht für Uebungs- und Waf- fenplätze zu sorgen. Ich glaube, die Situation ist nicht gut.
Bundesrat Koller: Ich kann mir gut vorstellen, dass Sie zu dieser vorgerückten Stunde von mir eine möglichst konzise Antwort erwarten. Ich möchte daher keine langen, allgemei- nen Ausführungen zu diesem Bericht machen, sondern nur noch einmal den Tenor des ganzen Berichtes wiederholen, der darin besteht, dass wir uns im EMD bewusst sind, dass es heutzutage bei der dichten Besiedlung unseres Landes unrealistisch wäre, wenn wir glauben würden, wir könnten neben den in diesem Bericht bereits angekündigten Waffen- plätzen noch neue errichten. Daher muss die Leitlinie für die kommende Praxis auf diesem Gebiete darin bestehen, die vorhandenen Waffen- und Schiessplätze möglichst optimal zu nutzen und ständig neuen Ausbildungsbedürfnissen anzupassen. Das wird nun eben noch dadurch erschwert, dass von ziviler Seite her - auch die Diskussion hier im Rat hat das gezeigt - immer mehr Forderungen auf Rücksicht- nahmen an uns gestellt werden. Insofern möchte ich Herrn Ständerat Schmid für sein mutiges Votum herzlich danken. Dass diese Rücksichtnahmen, die wir immer wieder und in grossem Umfange üben, dort eine Grenze finden müssen, wo es um die Kriegstauglichkeit, um eine kriegsgenügende Ausbildung unserer Armee geht, muss oberste Leitlinie bleiben.
Im übrigen darf ich Ihnen versichern, dass auf diesem Gebiet sehr viel erfolgreiche Kleinarbeit geleistet wird. Wenn man gelegentlich in den Medien von einem Waffenplatz hört, über den es zu Konfrontationen kommt, sind das wirklich die grossen Ausnahmen. Von den über 40 Waffen- plätzen, die wir in unserem Land haben und einer noch grösseren Anzahl von vertraglichen Schiessplätzen, können wir diese diffizile Abstimmung zwischen militärischen und zivilen Bedürfnissen, also vor allem gegenüber Tourismus und landwirtschaftlicher Nutzung, in der Regel erfolgreich durchführen. Ich glaube, das verdient hier doch auch einmal festgehalten zu werden, vor allem auch als Dank für meine Mitarbeiter, die diesbezüglich mit sehr viel Geduld sehr viel und im ganzen sehr erfolgreiche Kleinarbeit leisten.
Noch ein Wort zum Waffenplatz Rothenthurm: Das ist ja auch ein Projekt, das in diesem Bericht angekündigt ist, aber nun noch der Verwirklichung bedarf. Ich habe den Ausführungen von Herrn Ständerat Schoch eigentlich nur noch folgendes beizufügen: Die Initianten selber haben immer erklärt, ihre Initiative sei eine reine Naturschutzinitia- tive und gegen ein reduziertes Waffenplatzprojekt in
Rothenthurm hätten sie nichts einzuwenden. Wir haben uns daher sofort nach der Annahme der Rothenthurm-Initiative an die Arbeit gemacht, um ein reduziertes und modifiziertes Projekt zu erarbeiten. Ich habe daher im Nationalrat erklärt, ich hoffe, dass ich dem Parlament das neue Projekt schon mit der Baubotschaft des nächsten Jahres unterbreiten kann. Nun hat sich leider eine wichtige Verzögerung erge- ben, weil unser Hauptpartner, der Kanton Schwyz, feststel- len musste, dass dieser neue Verfassungsartikel sehr viele Auslegungs- und Vollzugsprobleme im Gebiete der Raum- planung ganz generell stellt, die weit über das Waffenplatz- projekt hinausgehen. Dem EMD bleibt daher zurzeit nichts anderes übrig, als abzuwarten, bis diese notwendigen Voll- zugsarbeiten zum neuen Verfassungsartikel - es geht vor allem um die Definition des neuen Begriffes «Moorland- schaft von besonderer Schönheit und von nationaler Bedeu- tung» - im zuständigen Departement und im Bundesrat verabschiedet sind. Sobald das der Fall ist, werden wir Ihnen ein reduziertes und modifiziertes Waffenplatzprojekt Rothenthurm unterbreiten, denn militärisch ist der Bau einer Kaserne dringend. Die Zustände sind in den Behelfsunter- künften alles andere als befriedigend.
Was den Flab-Schiessplatz Gluringen betrifft, kann ich Herrn Ständerat Lauber mitteilen, dass zwar die beiden hauptsächlich beteiligten Gemeinden den Vertrag unter- schrieben haben, andere Gemeinden sich zu diesem Schritt aber noch nicht entschliessen konnten. Trotzdem hoffe ich, dass in naher Zukunft eine allgemein befriedigende Lösung gefunden werden kann.
Präsident: Es wird Ihnen beantragt, vom Bericht Kenntnis zu nehmen.
Zustimmung - Adhésion
Schluss der Sitzung um 20.20 Uhr La séance est levée à 20 h 20
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1988
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Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
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01
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Seduta
Geschäftsnummer
87.040
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Numero dell'oggetto
Datum
06.06.1988 - 18:15
Date
Data
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134-136
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