Interpellation Leutenegger Oberholzer
967
sichtigung von Ausnahmen, insbesondere für spezielle medizinische Anwendungen, zu verbieten. Eine entspre- chende Revision der Stoffverordnung ist in Vorbereitung und soll in der ersten Hälfte dieses Jahres in die Vernehm- lassung gehen. Der freiwillige Beschluss der Assoziation der Schweizerischen Aerosolindustrie von Ende August 1987, bis Ende 1990 auf FKW weitgehend zu verzichten, erleichtert das Vorgehen wesentlich.
Das federführende Bundesamt für Umweltschutz hat im Auftrag des Bundesrats im Laufe des Jahres 1987 mit den anderen Industriezweigen, die FKW verwenden, Gespräche geführt, um auch hier den FKW-Verbrauch so weit wie möglich zu vermindern. Betroffen sind im wesentlichen die Branchen Kältetechnik (Kühlschränke, Klimaanlagen, Wär- mepumpen usw.), Schaumstoffe (v. a. Wärmedämmstoffe im Bauwesen) und Reinigungstechnik (Elektronikindustrie, Metallindustrie, Textilpflege). Weitere Abklärungen sind vor- gesehen bei denjenigen Wirtschaftszweigen, die bromhal- tige Fluorkohlenwasserstoffe (Halone) verwenden (v. a. Feu- erlöschanlagen). Bevor konkrete gesetzliche Massnahmen ins Auge gefasst werden können, müssen in diesen Berei- chen noch eine Reihe technischer und ökonomischer Fra- gen geklärt werden. An Lösungen zu diesen Fragen wird auch in anderen Ländern sowie in internationalen Organisa- tionen gearbeitet. Unser Land beteiligt sich am diesbezügli- chen internationalen Informationsaustausch. Es muss ver- mieden werden, dass durch die Lösung eines Umweltpro- blems andere Umweltprobleme geschaffen werden.
Ein wissenschaftlicher Bericht der Forschungsanstalt für Agrikulturchemie und Umwelthygiene Liebefeld zeigt, dass aus der schweizerischen Landwirtschaft - grösstenteils durch den Hofdüngereinsatz - jährlich über 100 000 Tonnen Stickstoff in die Atmosphäre verloren gehen. Etwa 20 000 Tonnen davon entweichen als Distickstoffoxid (N2O); der Beitrag der Stickstoff-Handelsdünger ist dabei gering. Der dem N2O zuzuordnende gesamte klimawirksame Effekt macht heute etwa 4 Prozent jenes von CO2 aus; er dürfte aber in den kommenden fünfzig Jahren auf gegen 15 Pro- zent ansteigen. Eine direkte Kontrolle der N2O-Abgabe aus Düngern in die Luft ist nicht durchführbar, weil dieser Ver- lust durch die schwer beeinflussbare Denitrifikation von Stickstoffverbindungen aus Hofdüngern, Handelsdüngern und anderen Quellen im Boden entsteht. Die Denitrifika- tionsverluste sind besonders hoch bei hohen Gaben stick- stoffhaltiger Dünger im Wiesland und auf durchnässten Böden. So darf Wiesland nicht überdüngt werden, und durchnässte Böden dürften überhaupt nicht gedüngt wer- den. Es geht letztlich darum, den Stickstoffumsatz in der Landwirtschaft zu reduzieren, d. h. weniger stickstoffhaltige Dünger in der Landwirtschaft einzusetzen. In diesem Bereich wirken die Düngungsvorschriften der Stoffverord- nung vom 9. Juni 1986, welche einen gezielten, an die Pflan- zenbedürfnisse angepassten Düngereinsatz verlangen, die Massnahmen des Bundesrats zur Beschränkung der Höchsttierbestände und die im revidierten Gewässerschutz- gesetz vorgeschlagene strenge Begrenzung des Hofdünger- einsatzes (3-Düngergrossvieheinheiten-Regelung). Im übri- gen verursachen leider auch Bodenverdichtungen durch schwere Landmaschinen zusätzliche Stickstoffverluste in Form von N2O.
Zu dieser Frage verweist der Bundesrat auf seine ausführ- liche Stellungnahme zur Interpellation der grünen Fraktion vom 9. März 1988, Tropenholzimport und einheimische Waldwirtschaft.
Der Bundesrat ist überzeugt, dass es angesichts des grenzüberschreitenden und globalen Charakters des CO2- Problems einer Intensivierung der internationalen Zusam- menarbeit bedarf. Er wird deshalb auch künftig internatio- nale Initiativen zur Reduktion des weltweiten Energiever- brauchs sowie zur Verminderung der Zerstörung tropischer Wälder unterstützen. In Anbetracht der Bedeutung, die ins- besondere der Sensibilisierung der Bevölkerung für Energiesparanstrengungen zukommt, wird der Bundesrat auch weiterhin die Aufklärungsarbeit internationaler Organe, wie z. B. des Umweltprogramms der Vereinten
Nationen (PNUE) oder des Internationalen Naturschutzbun- des (UICN), fördern, in deren Arbeitsprogrammen For- schung, Ausbildung, Erziehung und Information besonders breiten Raum einnehmen.
Am 16. September 1987 hat die Schweiz in Montreal gemeinsam mit 23 anderen Staaten und den Europäischen Gemeinschaften ein Protokoll über ozonschichtabbauende Substanzen unterzeichnet. Es wird frühestens am 1. Januar 1989 in Kraft treten; die Ratifikation durch die Schweiz ist noch in diesem Jahr vorgesehen. Dieser nach zähen Ver- handlungen zustande gekommene internationale Vertrag dürfte innerhalb von gut zehn Jahren zu einer Reduktion des globalen FKW-Verbrauchs von rund 50 Prozent führen. Das Protokoll von Montreal - ein erstes Zusatzprotokoll im Rah- men des Wiener Uebereinkommens zum Schutze der Ozon- schicht - sieht u. a. auch eine periodische Ueberpüfung der international getroffenen Massnahmen vor. Der Bundesrat wird sich für eine rasche und möglichst weitgehende Reduktion des FKW-Verbrauchs einsetzen.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag auf Diskussion offensichtliche Mehrheit Minderheit
Dagegen
Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes- rates teilweise befriedigt.
88.344
Interpellation Leutenegger Oberholzer Flughafen Basel-Mülhausen. Abflugverfahren Aéroport de Bâle-Mulhouse. Procédure de départ
Wortlaut der Interpellation vom 7. März 1988 Der Flughafen Basel-Mulhouse will in diesem Jahr diversen Pressemeldungen zufolge ein neues Abflugverfahren ein- führen. Dabei sollen die Stadt Basel und angrenzende Gemeinden von bestimmten Flugzeugtypen nicht mehr mit einer S-Kurve in weitem Bogen umflogen, sondern direkt überflogen werden. Zu befürchten ist aufgrund des neuen Abflugverfahrens eine vermehrte Lärmbelastung dichtbesie- delter Gebiete (v. a. Stadt Basel und angrenzende Gemein- den) sowie ein erhöhtes Sicherheitsrisiko durch das Ueber- fliegen von Wohn- und Industriegebieten und Lagerstätten. Ich bitte deshalb den Bundesrat um Beantwortung folgen- der Fragen:
Hat der Bundesrat Kenntnis vom neuen Abflugverfahren auf dem Flughafen Basel-Mulhouse? Wer hat das neue Abflugverfahren ausgearbeitet, beschlossen und geneh- migt? Wurden die betroffenen Kantone und Gemeinden dabei konsultiert? Sind auch Aenderungen beim Landever- fahren vorgesehen?
Wie schätzt der Bundesrat die erhöhte Lärmbelastung und das erhöhte Sicherheitsrisiko durch die Direktflüge des neuen Verfahrens ein?
Ist der Bundesrat bereit, in Anwendung von Artikel 7 des Luftfahrtgesetzes zur Eindämmung der Lärmbelästigung und zur Wahrung der Sicherheit der betroffenen Bevölke- rung das Ueberfliegen der dichtbewohnten Gebiete der Agglomeration Basel und von Industriegeländen, Lagerstät- ten, Spitälern etc. zu verbieten oder einzuschränken? Ist er bereit, sich dafür einzusetzen, dass mindestens die Hälfte aller Starts und Landungen vom Flughafen Basel-Mulhouse gegen Norden erfolgen müssen?
Welche Bestimmungen gelten für den Flughafen Basel-
N 23 juin 1988
968
Interpellation Thür
Mulhouse in bezug auf das Nachtflugverbot? Werden Aus- nahmen bewilligt?
Texte de l'interpellation du 7 mars 1988
On a pu lire dans la presse que les responsables de l'aéro- port de Bâle-Mulhouse entendaient prévoir une nouvelle procédure de décollage dans le courant de cette année. Cette nouvelle procédure permettrait à certains types d'ap- pareils de survoler la ville de Bâle et les communes avoisi- nantes, au lieu de contourner l'agglomération par un grand virage en S comme le prévoit la procédure actuelle. On peut craindre que cette nouvelle procédure provoque d'une part une augmentation du bruit auquel est exposée la population de l'agglomération bâloise et d'autre part un accroissement du danger existant déjà du fait du décollage et de l'atterris- sage d'avions à proximité de zones résidentielles et de zones industrielles où se situent de nombreux entrepôts. Je demande au Conseil fédéral de bien vouloir répondre aux questions suivantes:
A-t-il connaissance de la nouvelle procédure de décollage prévue? Qui a mis au point, décidé et approuvé cette nou- velle procédure? Les communes et les cantons concernés ont-ils été consultés? Des changements sont-ils aussi pré- vus en ce qui concerne la procédure d'approche ?
Dans quelle mesure les décollages en droite ligne rendus possibles du fait de la nouvelle procédure pourraient-ils augmenter le bruit et le danger auxquels est exposée la population?
Le Conseil fédéral est-il prêt, en application de l'article 7 de la loi fédérale sur la navigation aérienne et afin de limiter le bruit ainsi que le danger que court la population, d'inter- dire ou de limiter le survol des zones les plus peuplées de l'agglomération, des zones industrielles, des entrepôts, des hôpitaux, etc. ? Est-il disposé à intervenir pour obtenir que la moitié au moins des avions qui desservent l'aéroport de Bâle-Mulhouse effectuent leurs manoeuvres d'approche et de décollage en survolant la zone située au nord de l'aéro- port ?
Quelles sont les dispositions applicables à l'aéroport de Bâle-Mulhouse en ce qui concerne l'interdiction d'atterrir et de décoller la nuit? Des dérogations sont-elles accordées? 5. Le Conseil fédéral est-il prêt à intervenir afin d'obtenir que l'association pour la protection de la population touchée puisse participer aux consultations organisées en vue de la mise au point de nouvelles procédures d'approche et de décollage pour l'aéroport de Bâle-Mulhouse ?
Mitunterzeichner - Cosignataires: Fankhauser, Fetz, Gren- delmeier, Herczog, Hubacher, Maeder, Nebiker, Ott, Thür, Weder-Basel (10)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Die Urheberin verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 25. Mai 1988
Rapport écrit du Conseil fédéral du 25 mai 1988
Von August 1984 bis August 1985 wurde ein vereinfachtes Abflugverfahren für gewisse Flugzeugtypen erprobt. Die Ergebnisse des Versuches waren insgesamt positiv, deckten
aber zusätzlich Verbesserungsmöglichkeiten für andere Verfahren auf. Zweck des nun geplanten, zweiten Versuches ist es, die kombinierte Wirkung der ersten und der neu vorgeschlagenen Aenderungen zu ermitteln. Die Verfahren wurden aufgrund eines Vorstosses in der Paritätischen Flug- lärmkommission durch die nach Staatsvertrag zuständige französische Luftfahrtbehörde in Zusammenarbeit mit dem Bundeamt für Zivilluftfahrt (BAZL) und mit weitgehender Abstimmung mit der Kommission ausgearbeitet. Die Kan- tone Basel-Stadt und Basel-Land, Anwohnergemeinden, Schutzverbände sowie das Bundesamt für Zivilluftfahrt sind · in der Kommission vertreten.
Aenderungen der Anflug- und Landeverfahren stehen zur- zeit nicht an.
Es ist Sinn und Zweck des zweiten Versuches, die Auswir- kungen der vorgeschlagenen Verfahrensänderung auf die Umwelt abzuklären. In bezug auf die Gesamtlärmbelastung wird eine weitere Verbesserung erwartet. Das Sicherheitsri- siko wird durch das neue Verfahren nicht erhöht; dieses weist nach dem Start einen wesentlich längeren Geradeaus- flug auf als bisherige Verfahren. Gerade Flugwege in der Startphase sind potentiell sicherer als Kurven.
Unter den gegebenen Umständen sind weder ein Ueber- flugverbot noch besondere Ueberflugbeschränkungen für die Agglomeration Basel gerechtfertigt.
Im Betrieb des Flughafens wird schon heute eine ausgewo- gene Verteilung der Starts gegen Norden und Süden ange- strebt. Eine weitere Erhöhung des Startanteils gegen Nor- den würde auch vermehrte Landungen von Süden her bewirken. Im Norden des Flughafens wird heute ungefähr doppelt soviel Verkehr abgewickelt wie im Süden, weil prak- tisch alle Anflüge von Norden her erfolgen. Wichtig ist die Startpriorität (Abflüge gegen Norden) während der Nacht; in dieser Zeit benutzen weniger als 5 Prozent des Verkehrs südliche An- oder Abflugverfahren.
Im Grundsatz sehen die Nachtflugbeschränkungen für die Flughäfen Basel-Mülhausen, Genf-Cointrin und Zürich gleich aus: zwischen 22.00 und 06.00 Uhr (05.00 Uhr für Landungen) besteht eine Nachtflugsperre. Die Detailrege- lungen sind, z. B. für Charterflüge, von Flugplatz zu Flug- platz unterschiedlich. Ausnahmen sind, z. B. bei Verspätun- gen, zulässig.
Wie unter Ziffer 1 erwähnt, sind Vertreter der Anwohner- schaft, darunter auch Mitglieder des Schutzverbandes, in der Paritätischen Fluglärmkommission vertreten und haben bei den Beratungen über die neuen Verfahren mitgearbeitet. Festzuhalten bleibt, dass Basel und die Schweiz den Flugha- fen brauchen.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag auf Diskussion offensichtliche Mehrheit Minderheit
Dagegen
Präsident: Die Interpellantin ist von der Antwort des Bun- desrates nicht befriedigt.
88.398
Interpellation Thür Plutonium aus Würenlingen Plutonium de Würenlingen
Wortlaut der Interpellation vom 16. März 1988 In der Fragestunde vom 14. März 1988 wies Bundesrat Cotti darauf hin, dass es nicht zutreffe, dass am EIR je Plutonium in der Bilanz gefehlt habe. Das aus dem Diorit-Reaktor des EIR bei Eurochemic wieder aufbereitete Plutonium sei vom EIR mangels Bedarf nicht zurückgefordert worden. Es sei
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Interpellation Leutenegger Oberholzer Flughafen Basel-Mülhausen. Abflugverfahren Interpellation Leutenegger Oberholzer Aéroport de Bâle-Mulhouse. Procédure de départ
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Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
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Année
1988
Anno
Band
II
Volume
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Session
Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
14
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 88.344
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Numero dell'oggetto
Datum 23.06.1988 - 08:00
Date
Data
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967-968
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Pagina
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20 016 495
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