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Interpellation der grünen Fraktion
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88.360
Interpellation der grünen Fraktion Tropenholzimport und einheimische Waldwirtschaft Interpellation du groupe écologiste Importation de bois tropicaux et protection de l'économie forestière
Wortlaut der Interpellation vom 9. März 1988
1986 importierte die Schweiz 35 000 Tonnen tropische Höl- zer für 28,5 Millionen Franken. 1987 führte nun auch die SBB für Hochgeschwindigkeitsweichen 1300 m3 Yellow Balau-Holz aus Malaysia ein. Nun unterstützen gerade schweizerische Entwicklungshilfeorganisationen Gruppie- rungen in Malaysia, welche mit legalen Mitteln gegen den Raubbau an den Tropenwäldern kämpfen, auf der andern Seite aber beziehen die SBB als Kunde Harthölzer aus Malaysia. Dies ist ein unerträglicher Widerspruch. Wir fragen deshalb den Bundesrat an:
Teilt der Bundesrat die Ansicht, dass auf den Gebrauch von tropischen Harthölzern in der Schweiz möglichst weit- gehend verzichtet werden sollte, bis Gewähr für eine ökolo- gisch vertretbare, nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder in den Lieferländern gegeben ist?
In welchem Umfange und welche Holzarten wurden 1987 für Zwecke des Bundes (Bauten, SBB etc.) aus Ländern der Dritten Welt eingeführt?
Welche verbindlichen Richtlinien bestehen für Bund und Bundesbetriebe zur Förderung von einheimischem Holz im Hinblick auf den Verzicht von Tropenhölzern?
Welche Möglichkeiten stehen der Schweiz als GATT-Mit- glied offen, um Importe einzuschränken, so die einheimi- sche Holzwirtschaft zu berücksichtigen und so dem ökologi- schen Raubbau in der Dritten Welt nicht Vorschub zu lei- sten? Inwieweit begünstigt die Schweiz über Zollpräferen- zen Tropenholzimporte sogar?
Sieht der Bundesrat die Möglichkeiten, auf einen weitge- henden Verzicht zum Einsatz von Tropenholz hinzuwirken, z. B. über die einschlägigen Berufsverbände?
Welche Erfahrungen hat die Schweiz im Rahmen der Mitarbeit beim Internationalen Tropenholzabkommen gemacht, um mit der Förderung einer nachhaltigen, die ökologischen Gegebenheiten respektierenden Bewirtschaf- tung der Zerstörung tropischer Regenwälder Einhalt zu ge- bieten?
Texte de l'interpellation du 9 mars 1988
En 1986, la Suisse a importe 35 000 tonnes de bois tropicaux d'une valeur de 28,5 millions de francs. En 1987, les CFF figuraient eux aussi parmi les importateurs. Ils ont en effet acheté à la Malaisie 1300 m3 de Yellow Balau destiné à la fabrication de traverses de chemins de fer pour les lignes à grande vitesse. Or, des organisations suisses de coopéra- tion au développement, qui travaillent en Malaisie précisé- ment, s'efforcent par tous les moyens légaux de lutter contre l'exploitation éhontée des forêts tropicales. Nous nous trou- vons donc face à une situation à la fois paradoxale et inadmissible.
Nous demandons au Conseil fédéral de répondre aux ques- tions suivantes:
N'est-il pas lui aussi d'avis qu'il serait bon de renoncer dans toute la mesure du possible à l'importation de bois durs, pour le moins jusqu'à ce que les pays producteurs puissent garantir que leur forêts sont exploitées de façon respectueuse de leur équilibre écologique afin d'assurer leur existence à long terme?
Quelles sont les quantités et les sortes de bois qui ont été achetées aux pays du tiers monde en 1987 pour couvrir les besoins de la Confédération (construction, CFF etc.)? .
Quelles sont les directives contraignantes que la Confédé- ration et ses régies doivent respecter en ce qui concerne la promotion du bois indigène et dans quelle mesure ces directives permettent-elles d'importer des bois tropicaux ? 4. Quels moyens la Suisse a-t-elle en tant que membre du GATT de limiter les importations, ce qui permettrait à la fois de relancer l'économie forestière indigène et de ne pas encourager les abus constatés dans l'exploitation des richesses naturelles du tiers monde ? Dans quelle mesure la Suisse favorise-t-elle même les importations de bois tropi- caux en accordant des préférences tarifaires ?
Le Conseil fédéral estime-t-il qu'il serait possible d'obte- nir, par exemple en intervenant auprès des associations professionnelles, que l'on renonce peu à peu à utiliser des bois tropicaux.
Quelles expériences la Suisse a-t-elle faites dans le cadre de sa participation aux travaux de la Convention internatio- nale concernant les bois tropicaux, qui a pour but de mettre un frein à la destruction des forêts tropicales en encoura- geant une exploitation qui soit respectueuse de leur équili- bre écologique et qui garantisse leur conservation à long terme?
Sprecher - Porte-parole: Meier-Glattfelden
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Die Urheber verzichten auf eine Begründung und wünschen eine schriftliche Antwort.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 1. Juni 1988
Rapport écrit du Conseil fédéral du 1er juin 1988
Auch der Bundesrat ist besorgt über die fortschreitende Zerstörung der Tropenwälder infolge verschiedener menschlicher Einflüsse. Zwar bewirkt die in einigen Entwicklungsländern nach wie vor praktizierte Uebernut- zung der Waldressourcen zum Zweck der Ausfuhr nur einen geringeren Teil dieser Zerstörung. Trotzdem muss auch für die tropische Export-Waldwirtschaft das Prinzip der nach- haltigen Bewirtschaftung gelten, dies sowohl im eigenen Interesse wie auch dem des Gemeinwohls. Die Verantwor- tung für die Erreichung und Einhaltung dieses Prinzips liegt jedoch in erster Linie bei den betroffenen Ländern. Der Entscheid zum Gebrauch oder Nichtgebrauch von tropi- schen Hölzern ist seinerseits Sache des Konsumenten. Eine diesbezügliche Einflussnahme durch den Staat ist entschie- den abzulehnen. Ebenso wären aus souveränitätspoliti- schen Gründen Massnahmen abzulehnen, die direkt oder indirekt die Rechtsetzungshoheit dieser Länder tangieren würden. Hingegen unterstützt der Bund die Entwicklungs- länder in ihren Bestrebungen zu einer ökologisch vertretba- ren Bewirtschaftung durch aktive Zusammenarbeitsmass- nahmen. Zahlreiche bilaterale Massnahmen sowie die Teil- nahme an der Erarbeitung und Durchführung des «Aktions- plans für tropische Wälder» in der Ernährungs- und Land- wirtschaftsorganisation (FAO), am Umweltprogramm (UNEP) und an der Internationalen Tropenholzorganisation (ITTO) sind nur einige Beispiele für den Beitrag der Schweiz zur Walderhaltung wie auch zur Aufforstung für die Holzpro- duktion geeigneter Flächen. Der Bundesrat ist auch bereit, die Teilnahme an zukünftigen multilateralen Vereinbarun- gen mit ökologischen Aufgaben zu prüfen. Abgesehen von den obenerwähnten Organisationen ist die Schweiz auch Mitglied zahlreicher internationaler Konventionen auf dem Gebiet des Naturschutzes.
Die Bundesverwaltung verfügt nicht über die notwendi- gen Mittel, um über die Art und die Herkunft der für ihre Bauten und sonstigen Materialien benötigten Hölzer Buch zu führen. Generell kann jedoch gesagt werden, dass Hölzer tropischen Ursprungs nur in Ausnahmefällen und in beschränkten Quantitäten verwendet werden. Dies trifft namentlich für die in der interpellation erwähnten Schwellen für Hochgeschwindigkeitsweichen der SBB sowie für einige nicht standardisierte Möbel zu.
Interpellation Fetz
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23 juin 1988
Grundsätzlich ist der Bund als Verbraucher von Holzpro- dukten bereit, auf deren Herkunft zu achten und einheimi- schen Provenienzen den Vorzug zu geben, soweit dies die internationalen und nationalen Beschaffungs- und Aus- schreibungsvorschriften erlauben. Allerdings ist dies nur in Fällen möglich, in denen das GATT-Uebereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen oder ähnliche Bestim- mungen nicht zur Anwendung gelangen. Artikel IV Absatz 3 dieses Uebereinkommens verbietet Hinweise auf einen bestimmten Ursprung der zu beschaffenden Waren.
Die Zollpositionen für Holz (inkl. Tropenholz) sind allesamt im Rahmen des GATT konsolidiert. Es besteht deshalb keine Möglichkeit zur autonomen Heraufsetzung der entsprechenden Zollansätze. Eine allfällige Abschaffung der Zollpräferenzen für Entwicklungsländer sind aus entwicklungspolitischen Gründen abzulehnen (Verminde- rung nicht der Gesamteinfuhren an Tropenholz, sondern derjenigen direkt aus Entwicklungsländern und damit Ver- minderung des durch die lokale Verarbeitung für sie anfal- lenden Mehrwerts). Schliesslich kommen auch mengenmäs- sige Einfuhrbeschränkungen oder -verbote nicht in Frage, da sie gegen Artikel XI des Gatt verstossen würden. Art. XX enthält wohl Bestimmungen zum Schutz von Pflanzen. Ohne internationale Vereinbarungen könnten jedoch solche Handelsbeschränkungen als unzulässige protektionistische Massnahme beanstandet werden.
Der Bundesrat lehnt einseitige Handelsbeschränkungen in diesem Bereich ab (vgl. Antwort auf Frage 1). Eine indi- rekte Förderung der einheimischen Holzwirtschaft würde allerdings durch multilaterale Vereinbarungen erzielt, wel- che mit der schweizerischen Gesetzgebung vergleichbare ökologische Auflagen auch für Tropenhölzer einführen wür- den. Der Bundesrat ist bereit, sich in diesem Sinne auf internationaler Ebene einzusetzen.
Nach mehrjährigen Startschwierigkeiten konnte die durch das Abkommen von 1983 gegründete Internationale Tropen- holzorganisation anfangs 1987 ihre Tätigkeit aufnehmen. Die Schweiz beteiligt sich aktiv an dieser Organisation und ist mit ihrer Ankündigung von freiwilligen Beiträgen in der Höhe von einer Million US-Dollar als bisher zweitgrösster Geldgeber bereit und - auch aufgrund ihrer Erfahrungen im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit - in der Lage, diesen Punkt der Interpellation mit Nachdruck zu vertreten. Die Verhandlungen in diesem oder anderen Gremien zeigen jedoch, dass es nur in enger Zusammenarbeit mit den exportierenden und importierenden Ländern einerseits und mit dem Handel und den Umweltschutzorganisationen anderseits gelingen wird, die anstehenden Probleme zu lösen. Obwohl der Anteil der Schweiz am internationalen Tropenholzhandel weniger als ein Prozent beträgt und zudem ständig abnimmt, wird sich der Bundesrat aktiv für die nachhaltige Bewirtschaftung dieses besonders für Entwicklungsländer bedeutsamen und erneuerbaren Roh- stoffs verwenden.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag auf Diskussion Dagegen
offensichtliche Mehrheit Minderheit
Präsident: Die Interpellanten sind von der Antwort des Bun- desrates nicht befriedigt.
88.302
Interpellation Fetz Rechtswidrige Ausschaffung von Mathieu Musey nach Zaire
Refoulement illégal de Mathieu Musey vers le Zaïre
Wortlaut der Interpellation vom 29. Februar 1988
In einer grotesken, militärisch aufgezogenen Aktion wurden am 11. Januar 1988 der zairische Asylbewerber Mathieu Musey sowie seine Angehörigen in sein Herkunftsland abge- schoben. Die Abschiebung erfolgte nach siebzehnjährigem Aufenthalt in der Schweiz. Nachdem Musey sich zuerst zu Studienzwecken hier aufgehalten hatte, verlor er 1982 die zeitweise innegehabte Professorenstelle an der nationalen Universität von Zaire. Zur gleichen Zeit verlor seine Frau ihre Stelle an der zairischen Botschaft in Bern. Nachdem ein naher Verwandter in Zaire unter obskuren Umständen gestorben war und sich die Anzeichen einer Gefahr für das Leben Museys im Falle einer Rückkehr nach Zaire gehäuft hatten, hatte er für sich und seine Familie ein Asylgesuch gestellt. Als Mitglied der zairischen Oppositionsbewegung und der zairischen Exilregierung steht Musey zweifellos auf der Liste der wichtigsten Regierungsgegner des Landes. Die Unterzeichnete bittet den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:
Aus welchem Grunde wurde Mathieu Musey und seinen Angehörigen das Asyl verweigert, obwohl deutliche Anzei- chen dafür bestanden, dass er das Missfallen der zairischen Regierung auf sich gezogen hatte?
Aus welchem Grunde wurde in dieser Situation eine Rückschaffung vorgenommen? Wie ist diese Rückschaf- fung mit der Genfer Flüchtlingskonvention zu vereinbaren? Muss die Art und Weise ihrer Durchführung nicht als völlig unverhältnismässig bezeichnet werden?
Wie kann eine Asylverweigerung und gar eine Rückschaf- fung bei Gesuchstellern verantwortet werden, die aus einem Staat stammen, der jegliche Grundsätze der Gesetzlichkeit vermissen lässt, missliebigen Personen mit völliger Willkür, Folter und physischer Liquidation begegnet?
Ist die Rückschaffung Mathieu Musey und seinem Rechts- vertreter ordnungsgemäss in Form einer Verfügung eröffnet worden, wann und wo?
Sind zwischen den zairischen und den schweizerischen Behörden Absprachen über die Rückschaffung von Mathieu Musey und dessen Angehörigen getroffen worden?
Kann das EJPD und namentlich seine Vorsteherin, Frau Bundesrätin Kopp, dafür garantieren, dass Mathieu Musey und seine Angehörigen über die unmittelbare Zukunft hin- aus langfristig keiner Bedrohung durch die zairischen Behörden ausgesetzt sind?
Texte de l'interpellation du 29 février 1988
Au cours d'une opération grotesque montée le 11 janvier 1988, le demandeur d'asile zaïrois Mathieu Musey et sa famille ont été refoulés manu militari dans leur pays d'ori- gine. Cette personne a été renvoyée après dix-sept ans de séjour en Suisse. M. Musey était tout d'abord venu dans notre pays pour y faire ses études. Par la suite il s'est vu retirer, en 1982, la chaire de professeur qui lui avait été attribuée temporairement à l'université nationale zaïroise. A la même époque, sa femme a perdu son poste à l'ambas- sade du Zaïre à Berne. Un proche parent de M. Musey étant décédé au Zaïre dans des circonstances obscures et les indices de danger pour sa vie - au cas où il retournerait dans son pays - s'étant multipliés, M. Musey a déposé une demande d'asile pour lui-même et pour sa famille.
Membre du mouvement d'opposition zaïrois et du gouverne- ment zaïrois en exil, M. Musey est sans aucun doute en tête de liste des opposants au régime dans son pays.
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Interpellation der grünen Fraktion Tropenholzimport und einheimische Waldwirtschaft Interpellation du groupe écologiste Importation de bois tropicaux et protection de l'économie forestière
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In
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Jahr
1988
Année Anno
Band
II
Volume
Volume
Session
Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
14
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
88.360
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 23.06.1988 - 08:00
Date
Data
Seite
963-964
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Pagina
Ref. No
20 016 492
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