N 23 juin 1988
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Interpellation Loretan
tion pourra entamer cette matière complexe au terme de cette révision seulement.
Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes- rates teilweise befriedigt.
88.400 Interpellation Loretan Ansteigen der Bodenpreise Augmentation du prix des terrains
Wortlaut der Interpellation vom 16. März 1988 In der Schweiz sind in den letzten paar Jahren die Preise für unüberbaute wie überbaute Grundstücke sowohl im Bauge- biet als auch im Nichtbaugebiet stark gestiegen, explosions- artig aber vorab für baureife, noch unüberbaute Parzellen in Bauzonen. Die in verschiedener Beziehung sehr problemati- sche Entwicklung dauert an.
Ich bitte daher den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten.
Was gedenkt der Bundesrat kurzfristig, d. h. in diesem und im kommenden Jahr, unter voller Ausschöpfung seiner Verordnungskompetenzen, vorzukehren, damit der unheil- vollen, explosionsartigen Entwicklung der Bodenpreise raschmöglichst Einhalt geboten werden kann?
Welchen Kurs gedenkt der Bundesrat bei der anstehen- den Revision des Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG) einzuschlagen?
Was hält der Bundesrat von der Besteuerung von baurei- fen, unüberbauten Parzellen zum vollen Verkehrswert?
Ist der Bundesrat bereit, im Rahmen seiner mittelfristigen Massnahmen Mietern, Mietergemeinschaften, Wohnbauge- nossenschaften, entsprechenden Stiftungen und politi- schen Gemeinden unter gewissen Voraussetzungen ein Vor- kaufsrecht an Mehrfamilienhäusern einzuräumen?
Ist der Bundesrat bereit, Vorkehren auch im Bereiche der Zinsgestaltung bei Baurechten gemäss Zivilgesetzbuch zu treffen ?
Texte de l'interpellation du 16 mars 1988
En Suisse, le prix des terrains et des parcelles déjà bâties a énormément augmenté au cours des dernières années, aussi bien dans les zones destinées à la construction qu'ail- leurs; c'est tout particulièrement le cas pour les terrains déjà équipés. Cette évolution, qui est fâcheuse à bien des égards, se poursuit.
Je prie le Conseil fédéral de répondre aux questions sui- vantes:
Qu'entend-il entreprendre à brève échéance, c'est-à-dire cette année et l'année prochaine, en faisant entièrement usage de sa compétence de légiférer par voie d'ordon- nances, afin de stopper aussitôt que possible l'énorme et regrettable progression du prix des terrains?
Quelle attitude a-t-il l'intention d'adopter lors de la pro- chaine révision de la loi sur l'aménagement du territoire ?
Que pense-t-il de l'imposition à la valeur marchande inté- grale des terrains équipés mais non encore bâtis?
Est-il prêt, dans le cadre des mesures à moyen terme qu'il a l'intention de prendre, à accorder à certaines conditions aux locataires, aux communautés de locataires, aux coopé- ratives de construction de logements, aux autres fondations de ce genre et aux communes politiques un droit de préemption sur les immeubles locatifs ?
Est-il prêt à prendre également, comme le lui permet le code civil, des mesures concernant les intérêts sur les droits de superficie ?
Mitunterzeichner - Cosignataires: Auer, Büttiker, Eppenber- ger Susi, Fäh, Kohler, Mauch Rolf, Müller-Meilen, Nabholz, Petitpierre, Scheidegger, Schule, Wanner, Wyss Paul (13)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit 1. Man könnte dem Interpellanten entgegenhalten, sein Vor- stoss renne «offene Türen» ein, nachdem der bundesratli- che Raumplanungsbericht 1987 vor dem Parlament liegt und nachdem ein ebenfalls dem Parlament unterbreitetes Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steu- ern der Kantone und Gemeinden (Steuerharmonisierungs- gesetz) Gelegenheit bietet, die entsprechenden Anträge zu stellen.
Leider spricht sich der bundesrätliche Raumplanungsbe- richt ausgerechnet zur brisantesten Frage, die gegenwärtig den Vollzug des Raumplanungsrechtes von Bund, Kantonen und Gemeinden erschwert, zur explosionsartigen Entwick- lung der Baulandpreise, nur sehr am Rande aus. Insbeson- dere wird das Problem der Baulandhortung allzu behutsam angegangen. Solange es sich sehr wohl lohnt, in baureife, unüberbaute Parzellen zu investieren, und solange diese Geldanlage erst noch steuerlich begünstigt ist, solange ist wohl gegen die Baulandhortung kein Kraut gewachsen. Dagegen können auch Gemeinden nicht aufkommen, die an sich erschliessungswillig sind und über die nötigen Finan- zen zur vorschussweisen Bezahlung dieser Erschliessungen verfügen. Anstelle von gesetzlichen Ueberbauungszwängen sollte der Weg über das «Portemonnaie», das heisst über das Steuerrecht des Bundes und der Kantone, gesucht werden.
Die Entwürfe für die neuen Bundesgesetze über die Har- monisierung der direkten Steuern sowie über die direkte Bundessteuer bekunden im Parlament offensichtlich Mühe, und es wird voraussichtlich noch Jahre dauern, bis auch die Schlussabstimmungen in den Räten überstanden sind. Je nach Ausgestaltung der zentralen, umstrittenen Artikel in den beiden Gesetzen könnte es noch zu einem oder ver- schiedenen Referenden kommen. Das Schicksal der beiden Gesetzesentwürfe muss heute als ungewiss bezeichnet wer- den. Auf ihr Inkrafttreten kann zur Lösung der mit der Interpellation aufgeworfenen Probleme nicht gewartet werden.
Die Probleme im Zusammenhang mit dem anlagesuchen- den Kapital von Einrichtungen der 2. Säule sind erkannt und harren der Lösung.
Von der unheilvollen Explosion der Bodenpreise werden nicht nur Bauwillige betroffen, sondern auch das grosse Volk der Mieter, immer mehr auch solche aus dem Mittel- stand. Hohe Bodenpreise treiben die Mietzinse in Neubau- ten, aber auch das allgemeine Mietzinsniveau in die Höhe. Ein grosser Teil der Bevölkerung kann sich heute schon (und erst recht morgen und übermorgen) solche Mietzinse nicht mehr leisten. Sie wird in weniger günstige Wohnlagen abgedrängt. Es kann auf das Postulat Früh (87.565) verwie- sen werden.
Im weiteren steigt der Druck auf Einzonung von noch relativ günstig zu erwerbendem Land im Uebergangsbereich zwi- schen Bauzonen und Nichtbaugebiet.
Fast überflüssig beizufügen, dass die endliche Durchset- zung des Raumplanungsrechtes auf allen drei Stufen unse- res Bundesstaates in der Umweltschutzpolitik einen hohen Stellenwert einnehmen muss. Der Bundesrat führt in seinem Raumplanungsbericht 1987 richtigerweise aus: «Raumpla- nung muss vermehrt im Dienste der Umweltvorsorge ste- hen.» Er fährt weiter: «Wenn die ökologischen Belange und die umweltrelevanten Ziele und Grundsätze des RPG bei Planung und Interessenabwägung den nötigen Stellenwert erhalten, wird Raumplanung vermehrt vorbeugender Umweltschutz.» Im heute stark vernetzten System gegensei- tiger Abhängigkeiten kommt also der Lösung der Boden- preisfrage in einem freiheitlichen, auf die Zielsetzungen der sozialen Marktwirtschaft ausgerichteten Sinne eine hohe umwelt- und allgemein politische Bedeutung zu. Der Bun- desrat hat dies an sich erkannt; er möge nun auch danach handeln.
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Interpellation Loretan
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 25. Mai 1988
Rapport écrit du Conseil fédéral du 25 mai 1988 Allgemeine Hinweise:
Meldungen über besonders krasse Einzelfälle und Ergeb- nisse von einzelnen Untersuchungen und Umfragen bestäti- gen überdurchschnittliche Preissteigerungen in letzter Zeit sowohl bei landwirtschaftlichen Grundstücken als auch bei Bauland und bei Wohn- und Geschäftsliegenschaften.
. National vollständige, differenzierte und vergleichbare Daten über Boden- und Liegenschaftspreise liegen jedoch nicht vor. Eine umfassende Bodenstatistik soll erst aufge- baut werden (vgl. Motion Ruffy, 86.938).
Ebenso unzureichend sind die Kenntnisse über die vielfälti- gen Ursachen der Preissteigerungen und deren gegensei- tige Abhängigkeiten; damit fehlen auch die Voraussetzun gen für eine widerspruchsfreie Ursachenbekämpfung. Im Rahmen des Nationalen Forschungsprogrammes «Nutzung des Bodens» und in der darauf aufzubauenden Ressortfor- schung (vgl. Raumplanungsbericht, Kapitel 362) werden ein- zelne Untersuchungen zu diesem Thema durchgeführt, wobei es auch darum geht, Preissteigerungen in längerfri- stige Entwicklungsreihen einzuordnen.
Ursächlich und vorwiegend geht es wohl nicht nur um die Preisentwicklung in unüberbauten, neu erschlossenen oder noch zu erschliessenden Bauzonen. Die absolute Knappheit des Angebotes im Verhältnis zum Bedarf und vor allem zum anlagesuchenden Kapital führt - nach den «Gesetzen» des Marktes - bei den bestehenden Liegenschaften und beim guten Landwirtschaftsboden zu beschleunigten Preissteige- rungen. Deren Auswirkungen schlagen damit beispielsweise auf dem ganzen Wohnungsmarkt durch und nicht nur auf jene rund 1 1/2 Prozent, um die der Wohnungsbestand zur Zeit jährlich zunimmt.
Mit Artikel 22quater BV wurden Bund und Kantone beauf- tragt, eine der zweckmässigen Nutzung des Bodens und der geordneten Besiedlung des Landes dienende Raumplanung zu schaffen. Raumplanung hat also dafür zu sorgen, dass eine Nutzungsvielfalt erhalten bleibt; sie gibt eine differen- zierte Nutzungsordnung vor, die unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und ökologischen Bedürfnisse das Wo und Wie der verschiedenen Nutzungs- arten regelt.
Fehlende Grundlagen über Preisentwicklungen und deren Bestimmungsgründe hindern indessen den Bundesrat nicht daran, im Rahmen seiner Kompetenzen Massnahmen zu treffen oder einzuleiten. Massnahmen, die beitragen sollen, die Boden- und Liegenschaftsmärkte dort zu entlasten, wo durch staatliche Vorschriften die Nachfrage bisher noch gefördert oder wo das Angebot durch nicht vollzogene Vorschriften künstlich verknappt wurde. Zahlreiche solcher Massnahmen sind im Bericht einer interdepartementalen Arbeitsgruppe über die Weiterentwicklung des Bodenrechts vom Dezember 1985, der vom Bundesrat veröffentlicht wurde, dargestellt.
Bestehendes Bodenrecht und die geltende Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen setzen seinem Handeln im Zielkonflikt zwischen haushälterischer Bodennutzung, Sicherstellung der Nutzungsvielfalt und Eigentumsförde- rung jedoch klare Grenzen.
Zu den einzelnen Fragen:
Der «explosionsartigen Entwicklung der Bodenpreise» - und damit auch der Liegenschaftspreise - kann nicht im Rahmen der bundesratlichen Verordnungskompetenz «raschmöglichst Einhalt» geboten werden. Eine Diskussion über die Lenkungs- und Verteilungsfunktion der Boden- und Liegenschaftspreise ist nur im Rahmen einer Aenderung der Verfassungsgrundlagen möglich. Jedoch kann der Bundes- rat, wie eingangs erwähnt, Wege zur Entlastung von Boden- märkten vorschlagen. Eine solche Entlastung wird zum Bei- spiel mit dem Gesetzentwurf zum bäuerlichen Bodenrecht für den landwirtschaftlichen Bodenmarkt angestrebt. Der Bundesrat wird die entsprechende Botschaft voraussicht- lich im Herbst 1988 verabschieden.
In erster Linie gilt es, das geltende RPG zu vollziehen.
Durch zweckmässige Nutzungszuweisungen können wirt- schaftlich unterschiedlich leistungsfähige Teilmärkte von- einander getrennt werden, ohne dass innerhalb der so fest- gelegten Nutzungszonen die Preise ihrer Funktionen beraubt würden. Durch zeitgerechte Erschliessung könnte das Angebot an baureifem Land in den - gesamthaft gese- hen immer noch zu gross dimensionierten - Bauzonen vergrössert werden. Auch durch den noch weitgehend aus- stehenden angemessenen Ausgleich für erhebliche Vor- und Nachteile, die durch Planungen entstanden sind, lies- sen sich Marktberuhigungen unterstützen. Die Kantone haben ihren Auftrag nach Artikel 5 Absatz 1 RPG noch nicht oder nur teilweise erfüllt.
Zudem hat der Bundesrat einer Expertenkommission unter der Leitung von Ständerat Jagmetti den Auftrag erteilt, Vor- schläge für eine Revision des RPG zum besseren Vollzug der Raumplanung zu entwickeln. Die Kommission wird dem EJPD noch in diesem Sommer Vorschläge abliefern.
4./5. Für den Siedlungsbereich ist die Einsetzung einer ver- waltungsinternen Arbeitsgruppe geplant, die konkrete Vor- schläge zum Thema der Kapitalanlage institutioneller Anle- ger auf dem Bodenmarkt sowie zur möglichen Weiterent- wicklung der Eigentums- und Nutzungsrechte erarbeiten wird (Auftrag des Bundesrates an das EJPD vom 28. August 1985). Die Arbeitsgruppe wurde noch nicht eingesetzt, weil gegenwärtig (bis zur Verabschiedung der Botschaft bäuerli- ches Bodenrecht) die nötigen Kapazitäten fehlen.
Die Arbeitsgruppe wird im Rahmen der Eigentums- und Nutzungsrechte (unter anderem) sicher die Frage des Vor- kaufsrechts der Mieter oder Mietergemeinschaften prüfen. Ein solches Vorkaufsrecht nützt aber nur dann etwas, wenn es zu akzeptablen Bedingungen faktisch auch ausgeübt werden kann. Die juristischen und politischen Probleme, die damit verbunden sind, bedürfen noch genauer Abklä- rungen.
Aehnliches lässt sich zur Gestaltung der Baurechtszinse sagen. Gegenwärtig fehlen die rechtlichen Grundlagen für bundesrechtliche Vorkehren. Denkbar wäre die Schaffung einer Missbrauchsgesetzgebung analog zum Mietrecht. Dies wird ebenfalls von der erwähnten Arbeitsgruppe unter- sucht werden.
Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes- rates nicht befriedigt.
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1988
Anno
Band
II
Volume
Volume
Session
Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
14
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 88.400
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
23.06.1988 - 08:00
Date
Data
Seite
950-951
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Pagina
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