N 23 juin 1988
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Interpellation du groupe socialiste
abfallintensiver als jene für kohlensäurefreie Flüssigkeiten. Leichte Verpackungen aus Karton oder Kunststoff, wie sie für die Milch verwendet werden (Tetrapackung), haben aus ökologischer Sicht gegenüber dem Mehrweggebinde weni- ger Nachteile. Zudem erweist sich eine Bepfandung solcher Verpackungen als wenig sinnvoll, weil eine materielle Ver- wertung der zurückgegebenen Packungen nicht möglich ist.
Der Bundesrat anerkennt die Erfolge der auf Gemeinde- ebene organisierten Glassammlungen durch die private Industrie. Wie eingangs dargelegt, ist eine Gefährdung des gut funktionierenden Glasrecyclings nicht beabsichtigt. Allerdings führen Massnahmen zur Stützung des Mehrweg- systems zwangsläufig auch zu weniger Einwegflaschen, zu weniger Altglas und zu verminderter Neuproduktion.
Das für Abfallfragen zuständige Bundesamt für Umwelt- schutz ist vom Bundesrat beauftragt worden, zusammen mit Vertretern des Handels, der Getränkeproduzenten und inter- essierter Umweltschutzorganisationen mögliche Strategien zur erfolgversprechenden Stützung des Mehrwegsystems, zu einem effizienten Recycling wiederverwertbarer Packun- gen und zu einer Entlastung der Abfallwirtschaft zu erarbei- ten. Diese Gespräche führten zu keiner Lösung, die dem umweltpolitischen Ziel entsprochen hätte und die von allen Seiten akzeptiert worden wäre. Deshalb sollen die Vorarbei- ten für eine Verordnung zur Einführung eines Pfandes auf kohlensäurehaltigen Getränken so geführt werden, dass bis zu den Sommerferien 1988 ein Entwurf vorliegt. Allerdings wird auch in Zukunft jede vorgeschlagene realistische Alter- native zu einem Pfand geprüft.
Dabei ist auch die Frage eines Verbots von Verpackungsma- terialien aufzuwerfen, falls die Bemühungen zur Stützung des Mehrwegsystems und zur Erhöhung der Rücklaufquote im Recycling von Einwegverpackungen nicht den ge- wünschten Erfolg zeitigen.
Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes- rates teilweise befriedigt.
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Interpellation der sozialdemokratischen Fraktion Smog-Empfehlungen des Bundesrates
Interpellation du groupe socialiste Smog. Recommandations du Conseil fédéral
Wortlaut der Interpellation vom 14. Dezember 1987
Der Bundesrat hat am 30. November 1987 die seit langem erwarteten Empfehlungen über das Vorgehen bei Winter- smog beschlossen. Das ist grundsätzlich begrüssenswert. Die zum Teil ungehaltenen Reaktionen bei betroffenen Kan- tonen und in der Presse, insbesondere über den sehr hohen empfohlenen Interventionswert, werfen aber verschiedene Fragen auf. Es ist u. E. wenig sinnvoll, Bundesempfehlun- gen zu beschliessen, die von zuständigen Kantonsstellen, u. a. weil sie allzu sehr von den LRV-Normen abweichen und mangels echten Anwendungsmöglichkeiten als «unbrauch- bar», «Papiertiger» usw. zurückgewiesen werden müssen. Wir bitten deshalb, folgende Fragen zu beantworten:
Weshalb hat der Bundesrat den Interventionswert für Massnahmen bei Wintersmog mit 350 Mikrogramm/m3 SO2 (Tagesmittel) auf den dreieinhalbfachen LRV-Immissions- Grenzwert festgelegt? Muss nicht die LRV weiterhin als massgebliche und verbindliche Vorschrift gelten? Wäre des- halb nicht ein höchstens zweifacher Wert als stark alarmie- rend zu werten, wenn man nicht den sehr seriös begründe- ten Tagesmittelwert der LRV (100 Mikrogramm) unterlaufen will?
Weshalb hat der Bundesrat den entsprechenden Antrag der vom EDI dafür eingesetzten Fachexperten, also der Eidgenössischen Kommission für Lufthygiene (EKL), nicht befolgt, welche Interventionsmassnahmen bei 200 Mikro- gramm NO2 bzw. SO2 verlangt hatte?
Hatte der Bundesrat bzw. das Departement vor dem Entscheid Kontakt mit den betroffenen kantonalen Stellen, die nun mit den Empfehlungen nichts anfangen können? Wenn nicht, weshalb hat man ihre Erfahrungen und Bedürf- nisse nicht einbezogen?
Stimmt es, dass nach dem Antrag der Eidgenössischen Kommission für Lufthygiene (EKL) von seiten der Strassen- verkehrsverbände Druck ausgeübt worden ist, um die Emp- fehlung im Sinne des nun vorliegenden Ergebnisses zu entschärfen? Was für Kontakte haben in welcher Form statt- gefunden? Ist der NO2-Interventionswert auch deshalb fal- lengelassen worden (Auto = Hauptemittent)?
Der hohe Smog-Empfehlungswert führt dazu, dass nun jeder Kanton nach seinen Bedürfnissen und Erfahrungen arbeitet und allenfalls sinnvollerweise bereits bei tieferen Werten interveniert (BS bei 100 Mikrogramm). Wäre es aber nicht vielmehr der Sinn solcher Empfehlungen der Bundes- behörden, eine harmonisierte Praxis auf einem vernünftigen und akzeptierbaren sowie mit dem Schutz der menschlichen Gesundheit begründbaren Niveau zu erreichen?
Texte de l'interpellation du 14 décembre 1987
Le Conseil fédéral a adopté le 30 novembre 1987 les recom- mandations concernant la lutte contre le smog hivernal, attendues depuis longtemps. Si la chose en soi est à saluer, les réactions parfois vives des cantons et de la presse, notamment à l'égard du seuil d'intervention relativement élevé, soulèvent quelques questions. Il est selon nous peu judicieux que la Confédération publie des recommanda- tions qui seraient repoussées par les services cantonaux compétents parce qu'elles s'éloigneraient trop des normes de l'ordonnance sur la protection de l'air (OPair) ou en raison d'un manque de possibilités d'application.
Nous prions donc le Conseil fédéral de répondre aux ques- tions suivantes:
Pourquoi a-t-il fixé la valeur d'intervention en cas de smog hivernal à 350 microgrammes par mètre cube de SO2 (moyenne journalière), soit 3,5 fois plus que la valeur-limite d'immission prévue par l'OPair? Celle-ci ne doit-elle pas rester la base légale déterminante et contraignante? Ne faudrait-il donc pas au moins considérer le double de ladite limite comme alarmant si l'on ne veut pas que la valeur journalière moyenne fixée par l'OPair (100 microgrammes) perde son sens?
Pourquoi n'a-t-il pas suivi la proposition des experts engagés par le DFI, reprise par la Commission fédérale pour l'hygiène de l'air (CHA), laquelle exigeait que la valeur d'in- tervention soit fixée à 200 microgrammes par mètre cube de NO2 ou de SO2.
Le gouvernement ou le département ont-ils consulté avant de prendre leurs décisions, les services cantonaux compétents, lesquels semblent actuellement perplexes devant les recommandations? Dans la négative, pourquoi n'a-t-on pas fait appel à leur expérience et tenu compte de leurs besoins?
Est-il vrai que, après le dépôt de la proposition de la commission, les associations d'usagers de la route ont exercé des pressions afin d'atténuer la sévérité des recom- mandations? Y a-t-il eu des contacts et si oui sous quelle forme? Est-ce pour cette raison que la valeur d'intervention relative au taux de NO2 a été abandonnée, alors que les véhicules automobiles en sont la principale source ?
Vu le niveau élevé des valeurs d'intervention en cas de smog, chaque canton se prépare à agir en fonction de son expérience et selon ses besoins, et à intervenir à juste titre à des valeurs inférieures (dès 100 microgrammes). Les recom- mandations fédérales ne devraient-elles pas tendre à une harmonisation de la pratique sur la base d'un niveau raison- nable et compatible avec la protection de la santé humaine ?
Juni 1988
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Interpellation der sozialdemokratischen Fraktion
Sprecherin - Porte-parole: Mauch Ursula
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Die Interpellanten verzichten auf eine Begründung und wünschen eine schriftliche Antwort.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 14. März 1988
Rapport écrit du Conseil fédéral du 14 mars 1988
Der Bundesrat beantwortet die Fragen der Interpellation wie folgt:
Eine Smog-Situation liegt - in Anlehnung an Vorschläge der Eidgenössischen Kommission für Lufthygiene (EKL) - dann vor, wenn eine austauscharme Wetterlage vorliegt und für Schwefeldioxid (SO2) im Tagesmittel eine Konzentration von 200 Mikrogramm/m3 erreicht oder überschritten ist.
Entsprechend den Empfehlungen sollen die Behörden beim Auftreten einer Wintersmog-Situation, d. h. bei einem SO2- Wert von 200 Mikrogramm/m3 (Warnstufe), zu freiwilligen Einschränkungen beim Heizen und Autofahren aufrufen. Steigt die Luftbelastung dennoch weiter an, so sollen bei einem SO2-Wert von 350 Mikrogramm/m3 (Interventions- stufe) Massnahmen zur Plafonierung der Luftbelastung ver- bindlich angeordnet werden.
Die EKL hat vorgeschlagen, beim Erreichen oder Ueber- schreiten eines SO2-Wertes von 200 Mikrogramm/m3 sowohl Empfehlungen an die Bevölkerung als auch verbindliche Massnahmen durch die Behörden vorzusehen. Dies hätte in der Vollzugspraxis ohnehin zur Folge gehabt, dass in abge- stufter Weise mit zunehmender Belastung jeweils auch strengere Massnahmen angeordnet worden wären.
Es bleibt den Kantonen natürlich völlig anheim gestellt, ob und wie sie die empfohlene Abstufung konkretisieren wol- len. Das vom Bundesrat empfohlene Vorgehen in zwei Stu- fen stellt somit eine Konkretisierung des EKL-Vorschlages dar.
Die gegenüber der EKL zusätzlich vom Bundesrat einge- führte Interventionsstufe bei einem SO2-Wert von 350 Mikro- gramm/m3 wurde nach eingehender Prüfung der vorhande- nen Grundlagen in die Empfehlungen aufgenommen. Es wurde dabei (auch im Sinne einer minimalen Harmonisie- rung mit einer praktisch gleichzeitig getroffenen ausländi- schen Normierung) das Smog-Alarm-Gesetz (vom öster- reichischen Parlament am 21. Oktober 1987 erlassen) ein- schliesslich den Erläuterungen der Oesterreichischen Aka- demie der Wissenschaften mitberücksichtigt, ebenso wie die Auffassung einiger Schweizer Aerzte und Medizinprofes- soren.
Die Wintersmog-Empfehlungen des Bundesrates haben die Bedeutung einer Uebergangsregelung. Ziel der Luftreinhal- tepolitik des Bundesrates ist die Einhaltung der strengen Immissionsgrenzwerte, welche gemäss den Kriterien des Umweltschutzgesetzes festgelegt und in der Luftreinhalte- Verordnung (LRV) rechtsverbindlich verankert sind. Dabei sind die in der LRV festgelegten Fristen zu berücksichtigen. 2. Wir verweisen auf die Argumente unter Ziffer 1: Sie haben allein den Bundesrat dazu geführt, einzig bei der Frage des stufenweisen Vorgehens eine andere Lösung zu wählen als diejenige der Mehrheit der EKL.
Soweit dem Bundesrat bekannt ist, haben demgegenüber
zahlreiche Kantone die Empfehlungen des Bundesrates weitgehend übernommen. Mehrere Kantone haben kaum Probleme mit Wintersmog. Einzelne Kantone prüfen zusätz- liche Massnahmen für den Winter 1989/1990.
Nach dem allzu frühzeitigen Bekanntwerden der Vorschläge der EKL in der Presse haben zwar der Schweizerische Strassenverkehrsverband (FRS) sowie der TCS beim EDI um eine Aussprache nachgesucht, welcher am 9. Oktober bzw. am 4. November 1987 stattgegeben wurde. An der Ausspra- che mit dem FRS waren der Präsident der EKL sowie der Direktor des BUS anwesend, welcher auch am Gespräch mit dem TCS teilnahm.
Der Verzicht auf den von der EKL vorgeschlagenen Stick- oxidwert (NOx) ist bereits vor den Kontakten mit den Auto- mobilverbänden zwischen dem Bundesamt für Umwelt- schutz und dem Präsidenten der EKL diskutiert worden, übrigens ohne irgendwelchen Druck von seiten der politi- schen Behörde. Als Folgerung ergab sich, dass im Sinne einer Vereinfachung des Vollzugs ein Verzicht auf einen NOx-Wert vertretbar sei und Schwefeldioxid als Leitsub- stanz für die bei Wintersmog gesamthaft auftretenden Schadstoffe vorerst genüge. Dabei wurde auf den bei Win- tersmog-Episoden in der Regel gleichsinnigen Verlauf von SO2- und NOx-Konzentrationen abgestellt, wie dies im übri- gen in den Empfehlungen des Bundesrates in Kapitel 27 dokumentiert ist.
Der Präsident der EKL hat übrigens in der Oeffentlichkeit immer wieder betont, dass bei Wintersmog-Episoden die Beschränkung auf die Leitkomponente Schwefeldioxid ver- tretbar ist.
Aus den Wintersmog-Empfehlungen des Bundesrates geht schliesslich klar hervor, dass trotz Beurteilung der Winter- smog-Situation anhand der Leitsubstanz SO2 auch die Emis- sionen anderer Schadstoffe wie beispielsweise der NOx während Smogepisoden vermindert werden sollen.
Präsident: Die Interpellanten sind von der Antwort des Bun- desrates nicht befriedigt.
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Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
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Seduta
Geschäftsnummer 87.960
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Datum
23.06.1988 - 08:00
Date
Data
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