Interpellation Frey Claude
939
bei der Einfuhr in die EG geführt hat. Diese Erhöhung wurde durch die Exporteure aller EFTA-Länder festgestellt. Die Schweiz hat im Einvernehmen mit der FIAL auf bilatera- ler Ebene bei den zuständigen Stellen der EG-Kommission interveniert, um Erklärungen über diese die schweizeri- schen Exporteure treffenden Erhöhungen zu erhalten. Die Kommission hat uns versprochen zu überprüfen, ob die erhobenen Beträge den Regeln des EG-Systems und den im Protokoll Nr. 2 des Abkommens Schweiz-EWG vorgesehe- nen Höchstansätzen entsprechen.
Die EFTA-Länder haben anlässlich des Treffens vom 13. April 1988 zwischen den Experten der EFTA-Länder und der EG wegen der fehlenden Information seitens der EG und den Auswirkungen des neuen Systems ihrer Ueberraschung und ihrer Besorgnis Ausdruck verliehen. Sie haben über Funktionsweise und Auswirkungen des Systems Fragen gestellt. Die Kommission hat sich ihrerseits bereit erklärt, mit jedem EFTA-Land alle Fälle zu diskutieren und jene zu überprüfen, in welchen das neue System zu einer bedeuten- den Ueberkompensation der Preisdifferenzen der verarbei- teten Agrarprodukte geführt hat. Die Schweiz wird im Ein- vernehmen mit der FIAL im Hinblick auf eine formelle Inter- vention in Brüssel ein Dossier auf der Grundlage konkreter Fälle erstellen.
Der Bundesrat wird seine Anstrengungen sowohl auf bilate- raler Ebene als auch im Rahmen der Expertengespräche zwischen den EFTA-Ländern und der EG fortsetzen, um sicherzustellen, dass das neue, durch die EG angewandte System nicht zu einer den Bestimmungen des Abkommens Schweiz-EWG widersprechenden Ueberkompensation führt.
Das von der EG am 1. Januar 1988 für einen Teil der land- wirtschaftlichen Verarbeitungsprodukte eingeführte neue System weist als wesentliches Merkmal einen sogenannten Raster mit den vier Parametern Stärke, Zucker, Milchfett und Milchproteine auf. Diese Parameter sind nach Massgabe der Gehaltszahlen in verschiedene, für die Höhe der Abschöp- fung massgebende Gruppen unterteilt.
Zwischen den beiden Systemen bestehen indessen keine grundsätzlichen Unterschiede, da auch dem Raster Standard- rezepturen zugrunde liegen. Die Unterschiede wirken sich vorab auf der praktischen Ebene aus. Das neue System der EG bringt eine Ersparnis bei der Unterteilung des Zollta- rifs, kann aber praktisch nur unter Einsatz von EDV durch- geführt werden.
Zwischen der EG-Kommission und den EFTA-Staaten sind seit Frühjahr 1987 Gespräche im Gange betreffend eine grösstmögliche Harmonisierung der Preisausgleichsmass- nahmen bei landwirtschaftlichen Verarbeitungsprodukten. Die schweizerische Haltung wird in Zusammenarbeit mit den interessierten schweizerischen Wirtschaftskreisen fest- gelegt. Letztere stimmen einer Harmonisierung der Systeme grundsätzlich zu.
Der Bundesrat ist sich der Notwendigkeit einer internationa- len Abstimmung unseres Preisausgleichsystems bewusst und prüft die Möglichkeiten im Lichte der Entwicklung innerhalb der EG und der Vorstellungen der übrigen EFTA- Länder.
Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes- rates teilweise befriedigt.
87.433
Interpellation Frey Claude Nationalstrasse Le Locle-Bern Route nationale Le Locle-Berne
Wortlaut der Interpellation vom 9. Juni 1988
Die Neuenburger Deputation des Nationalrates hat mit Erstaunen vom heutigen Beschluss des Bundesrates Kennt- nis genommen, die parlamentarischen Vorstösse betreffend die Nationalstrasse Le Locle-Bern im Rahmen des Geschäftsberichts 1987 zur Abschreibung zu empfehlen.
Kann uns der Bundesrat im einzelnen angeben, was ihn bewogen hat, einen solch überraschenden Beschluss zu fassen?
Ist der Bundesrat nicht mehr der Ansicht, dass gute Ver- kehrsverbindungen zu den unerlässlichen Voraussetzungen für die Erhaltung der Arbeitsplätze und die wirtschaftliche Entwicklung benachteiligter Regionen gehören, vor allem wenn diese nicht ans Nationalstrassennetz angeschlossen sind?
Texte de l'interpellation du 9 juin 1988
La députation neuchâteloise du Conseil national a pris con- naissance avec stupéfaction de la décision de ce jour du Conseil fédéral proposant, dans le cadre du rapport de gestion 1987, le classement des interventions parlemen- taires concernant la route nationale du Locle à Berne.
Le Conseil fédéral peut-il nous dire de façon détaillée les raisons qui l'ont conduit à une décision aussi surprenante? Le Conseil fédéral n'estime-t-il plus que de bons moyens de communication constituent une des conditions indispensa- bles à la sauvegarde de l'emploi et au développement éco- nomique des régions défavorisées, surtout lorsque celles-ci ne sont pas reliées au réseau des routes nationales?
Mitunterzeichner - Cosignataires: Cavadini, Deneys, Jean- neret (3)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit L'auteur renonce au développement et demande une réponse écrite.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 11. Mai 1988
Rapport écrit du Conseil fédéral du 11 mai 1988
Le 10 septembre 1986, le Conseil fédéral a proposé à l'ap- probation des Chambres le rapport sur la stratégie de lutte contre la pollution atmosphérique. A la lettre A, chiffre 3, le document prévoit la mesure suivante: «Abandon du déve- loppement du réseau adopté des routes nationales».
Lors de son examen tant par le Conseil national que par celui des Etats, cette mesure n'a pas été contestée. Nous l'avons donc concrétisée sous forme d'un arrêté. Le 9 juin 1987, nous avons notamment décidé:
«1. Le Conseil fédéral renonce à soumettre au Parlement une extension du réseau des routes nationales adopté. 4. Dans le Rapport de gestion 1987, le Conseil fédéral recommande aux Chambres fédérales de classer les affaires suivantes:
Le postulat formulé en 1981 correspondant à 79.201, route nationale Le Locle-Berne (N 19.3.1981, Commission des pétitions et de l'examen de constitutions cantonales).
L'initiative déposée par le canton de Neuchâtel en 1979, 79.201, route nationale Le Locle-Berne (S 29.1.1979, canton de Neuchâtel)».
Interpellation Hafner Rudolf
940
N
23 juin 1988
Nous ne pouvons revenir sur notre décision relative à la non- extension du réseau des routes nationales.
Cependant, la question très complexe d'une liaison routière Le Locle-Neuchâtel-Berne fera encore l'objet d'une entre- vue entre le Conseil d'Etat du canton de Neuchâtel et nous- mêmes. Nous avons dès lors renoncé à demander le classe- ment du postulat et de l'initiative susnommés.
Ces deux interventions restent donc pendantes.
Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes- rates befriedigt.
88.438
Interpellation Hafner Rudolf Kinderkrankheiten. Impfkampagne Maladies infantiles. Campagnes de vaccination
Wortlaut der Interpellation vom 18. März 1988
Das Bundesamt für Gesundheitswesen (BAG) propagiert bei den Aerzten und in der Oeffentlichkeit die Ausrottung der Kinderkrankheiten Masern, Mumps und Röteln mittels einer Kombinationsimpfung (MMR). Zum Einsatz kommen Bro- schüren für die Aerzte, Merkblätter, Radio- und TV-Spots für die Eltern.
Mit der Impfung MMR finden schwerwiegende Eingriffe in das Immunsystem von Kindern statt. Die MMR-Kampagne bezweckt aber auch eine generelle Veränderung der Immu- nitätslage der schweizerischen Bevölkerung. Es wird dabei behauptet, der langfristige Nutzen sei erwiesen und der mögliche Schaden mit grosser Sicherheit unerheblich. Eine solche Aussage dürfte aber nur aufgrund von soliden wis- senschaftlichen Erkenntnissen gemacht werden. Bei der vom BAG lancierten Impfstrategie MMR bestreitet jedoch eine grosse Zahl von Aerzten (ca. 150) das Vorhandensein von genügend wissenschaftlichen Grundlagen. Die Aerzte- gruppe hat ihre Bedenken und ihre Forderungen in Schrei- ben vom 24. November 1987 und 19. Februar 1988 ausge- drückt. Nachdem das BAG in seinem Brief vom 9. Dezember 1987 auf die Argumente der Aerztegruppe nicht näher einge- gangen ist und die Werbeoffensive fortführt, wird der Bun- desrat um die Beantwortung von folgenden Fragen gebeten: 1. Welche Fachleute wurden ausser der sogenannten eidge- nössischen Impfkommission zur Erarbeitung der Impfkam- pagne konsultiert? - Stimmt es, dass die sogenannte eidge- nössische Impfkommission nicht vom Bundesrat offiziell ernannt wurde? - Wer kam für die Kosten auf?
Weshalb wurden die führenden Epidemiologen (z. B. von der Universität Bern) - die die Folgen der laufenden Impf- offensive für die Volksgesundheit am ehesten beurteilen können - nicht vor der Lancierung der Kampagne kontak- tiert ?
Macht das BAG selber eine fortlaufende Auswertung der in- und ausländischen Fachliteratur, und wertet es neue Erkenntnisse aus? - War dem BAG bei der Herstellung der Radio- und TV-Spots bereits bekannt, dass die Universität Bern aufgrund einer als Postulat überwiesenen Motion Haf- ner vom Jahre 1987 (Wissenschaftliche Erforschung der Auswirkungen von Impfungen zur Ausrottung der klassi- schen Kinderkrankheiten) daran ist, eine vertiefte Literatur- Studie vorzunehmen? - Wird das BAG diese Erkenntnisse auswerten und allenfalls die Impfkampagne abbrechen?
Laut dem bereits genannten Aerztekreis muss aufgrund der internationalen Erfahrungen mit Impfrisiken gerechnet werden. - Wer trägt die finanziellen Folgen von Impfkompli- kationen (der Bund mit seiner Impfkampagne, die impfen- den Aerzte, die Impfstoffhersteller usw.)? - Nachdem die Behörden über die Problematik der Impfungen informiert
wurden, stellt sich noch die Frage, ob die verantwortlichen Beamten bei Schäden zivil- und strafrechtlich eingeklagt werden können?
Laut Aerztebroschüre vom Oktober 1986, Seite 16, ist bei einem angeborenen oder erworbenen Immunmangelsyn- drom eine Kontraindikation gegeben. - Welches sind die möglichen Folgen einer MMR-Impfung, falls der impfende Arzt das Vorhandensein einer Immunschwäche nicht erkennt? - Werden die zu impfenden Kinder systematisch auf allfällige Immunschwächen untersucht (eventuell mit HIV-Test?), und weshalb ist diese brisante Problematik in der Aerztebroschüre, die in Zusammenarbeit mit dem BAG entstanden ist, nicht erläutert?
Bei der MMR-Impfkampagne wird immer noch ein lebens- langer Schutz behauptet. Wie stellt sich der Bundesrat zum Umstand, dass in andern Ländern (z. B. Schweden) bereits routinemässig Wiederholungsimpfungen vorgenommen werden, dies aber vom BAG in seiner Kampagne nicht einmal angetönt wird?
Wie beurteilt der Bundesrat den Widerspruch, dass die Impfungen vom BAG zwar als freiwillig deklariert werden, laut der bereits erwähnten Aerztegruppe aber doch zu einem faktischen Impfzwang führen könnten (Brief vom 19.1.1988):
«- Die Einseitigkeit der Information bewirkt unnötige Angst vor Kinderkrankheiten und ein unkritisches Vertrauen in Nutzen und Sicherheit der Impfungen.
Die Hauptstossrichtung der Informationskampagne wird in der Schlagzeile auf dem französischen Elternmerkblatt am deutlichsten zum Ausdruck gebracht: «Qui aime bien, vaccine bien». Die Impfung wird dadurch zur moralischen Verpflichtung guter Eltern erhoben und die Impfverweige- rung zur potentiellen Kindsmisshandlung gestempelt.
Mit zunehmender Impfdichte wird sich wegen der gebrem- sten, aber nie eliminierten Viruszirkulation jeder Nichtge- impfte, der die natürlichen Kinderkrankheiten nicht durch- gemacht hat, spätestens vor der Pubertät zur Impfung gezwungen sehen ... »
Wie beurteilt der Bundesrat die moralisierende Haltung des BAG gegenüber den Eltern (Schlagzeile: Qui aime bien, vaccine bien)? Wie erklärt sich der Bundesrat den Umstand, dass er die Realität von Entwicklungsfortschritten der Kin- der als Folge der Kinderkrankheiten anerkennt (Antwort vom 15.6.1987 auf Anfrage Grendelmeier), das BAG aber weder in der Aerztebroschüre noch im Elternmerkblatt auch nur mit einem Wort auf diesen wichtigen Sachverhalt ein- geht?
Auf welche Rechtsgrundlagen stützt sich das BAG bei der Herausgabe von Elternmerkblättern, Radio- und TV-Spots angesichts der Tatsache, dass diese in ihrer einseitigen Ausgestaltung eine Zwangssituation schaffen und somit zahlreichen Bürgern die freie Entscheidung in einem beson- ders schützenswerten persönlichen Bereich verunmögli- chen?
Wie beurteilt der Bundesrat die Dringlichkeit dieser Impf- kampagne MMR im Vergleich zum Beispiel zu den Gesund- heitsrisiken des Autoverkehrs oder der Luftverschmutzung?
Texte de l'interpellation du 18 mars 1988
L'Office fédéral de la santé publique (OFSP) fait auprès du corps médical et au sein de la population de la propagande en faveur de l'éradication des maladies infantiles que sont la rougeole, les oreillons et la rubéole au moyen d'une vaccina- tion combinée (ROR). A cet effet il recourt à l'envoi de brochures aux médecins ainsi qu'à des notices et à des spots radiodiffusés ou télédiffusés à l'intention des parents. La vaccination ROR porte de graves atteintes au système immunitaire des enfants. Mais la campagne ROR vise aussi une modification fondamentale de l'état immunitaire de la population suisse. On prétend en l'occurrence que les avan- tages à long terme sont prouvés et que les dommages possibles sont insignifiants à un degré élevé de certitude. Mais une telle assertion ne devrait être faite que sur la base de solides connaissances scientifiques. Or, dans le cas de la campagne de vaccination lancée par l'OFSP, un grand nom-
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Interpellation Frey Claude Nationalstrasse Le Locle-Bern Interpellation Frey Route nationale Le Locle-Berne
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
Année
1988
Anno
Band
II
Volume
Volume
Session
Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
14
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
87.433
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
23.06.1988 - 08:00
Date
Data
Seite
939-940
Page
Pagina
Ref. No
20 016 475
Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.