899
Postulat Weder-Basel
namentlich auch die Frage der Schaffung einer eidgenössi- schen Anstalt für Lufthygiene, in diesem Zusammenhang zu prüfen.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat ist bereit, das Postulat im obigen Sinne entgegenzunehmen.
Ueberwiesen - Transmis
88.325
Postulat Müller-Meilen Gesetze und Verordnungen. Umweltauswirkungen Lois et ordonnances. Incidences sur l'environnement
Wortlaut des Postulates vom 2. März 1988
Der Bundesrat wird eingeladen, einen Bericht über die Aus- wirkungen von umweltwirksamen Gesetzen und Verordnun- gen, insbesondere auch von Steuern, Abgaben und Subven- tionen, auf das Umweltverhalten zu erstellen. Der Bericht soll zugleich Wege aufzeigen, um durch die Revision beste- hender Rechtsgrundlagen umweltfreundliches Verhalten zu fördern und Umweltschädigungen zu verhindern.
Texte du postulat du 2 mars 1988
Le Conseil fédéral est invité à élaborer un rapport faisant apparaître les incidences sur le comportement des consom- mateurs et des entreprises, des lois et ordonnances, et notamment aussi des impôts, redevances et subventions, pouvant avoir un impact sur l'environnement. Le rapport devra en outre mettre en évidence les moyens d'encourager un comportement respectueux de l'environnement et d'em- pêcher les atteintes portées au milieu naturel, en proposant des révisions de bases légales en vigueur.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Basler, Büttiker, Eppen- berger Susi, Früh, Giger, Gysin, Loretan, Nabholz, Petit- pierre, Pidoux, Scheidegger, Schüle, Spälti, Spoerry, Zwin- gli
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Schriftliche Begründung - Développement par écrit Die Schweiz verfügt heute über beinahe hundert Gesetze und Verordnungen, die eine umweltpolitische Bedeutung haben. Viele wurden erlassen, als der Schutz der Umwelt noch nicht die Bedeutung hatte, die ihm heute zugemessen wird. Vor allem wurden noch zahlreiche Steuern, Abgaben und Tarife festgelegt, ohne die umweltpolitischen Auswir- kungen zu berücksichtigen. Neue Abgaben stossen zudem häufig auf Widerstand oder Ablehnung. Um so mehr drängt sich eine Durchsicht der bestehenden Gesetze und Verord- nungen aus dem Blickwinkel des Umweltschutzes auf. Sie dürfte zahlreiche Verbesserungen ermöglichen, deren Gesamtwirkung nicht zu unterschätzen ist. Ein ähnlicher Bericht der Koordinationsstelle für Umweltschutz im Kanton Bern hat auf kantonaler Ebene vielfache Verbesserungs- möglichkeiten aufgezeigt. Nicht selten würde eine Revision bestehender Gesetze neue Erlasse unnötig machen. Vor allem wäre es auch wünschbar, nach dem Erlass zahlreicher Umweltschutzbestimmungen die Rechtsverhältnisse auf eine Gesamtsicht auszurichten und Widersprüche oder Ueberschneidungen zu eliminieren.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 18. Mai 1988
Rapport écrit du Conseil fédéral du 18 mai 1988
Der Bundesrat anerkennt die Tatsache, dass unser Land über viele Gesetze und Verordnungen verfügt, die noch erlassen worden sind, ehe dem Umweltschutz der heutige Stellenwert beigemessen worden ist. Neben dem Ausarbei- ten eigentlicher Umweltschutzvorschriften ist deshalb auch das umweltfreundliche Ausgestalten bestehender Vorschrif- ten in den verschiedensten Bereichen eine wichtige Stoss- richtung der schweizerischen Umweltpolitik.
Das Anpassen bestehender Vorschriften an die Notwendig- keiten des Umweltschutzes geschieht laufend. Bei jeder Gesetzes- oder Verordnungsrevision haben die für den Umweltschutz zuständigen Dienststellen die Möglichkeit, sich im Rahmen des verwaltungsinternen Mitberichtsverfah- rens zu äussern und so den Umweltschutzstandpunkt einzu- bringen.
Angesichts dieses laufenden Anpassens und des zu erwar- tenden grossen Arbeitsaufwandes möchte der Bundesrat darauf verzichten, einen Bericht über die Auswirkungen umweltwirksamer Gesetze und Verordnungen sowie über die Wege zur Revision bestehender Rechtsgrundlagen aus- zuarbeiten. Der Frage der Auswirkungen einzelner umwelt- wirksamer Vorschriften wird aber voraussichtlich im Rah- men der interdepartementalen Arbeitsgruppe «Gesetzeseva- luation», die am 6. Oktober 1987 von Frau Bundesratin Kopp eingesetzt worden ist, Beachtung geschenkt werden. Zudem hat der Bundesrat ein Nationales Forschungspro- gramm beschlossen, das sich im besonderen mit den Wir- kungen staatlichen Handels befasst (NFP 27). Es ist durch- aus möglich, dass dieses Programm auch Wirkungen umweltbedeutsamer Erlasse untersuchen wird.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat ist bereit, das Postulat im Sinne der obigen Ausführungen entgegenzunehmen.
Ueberwiesen - Transmis
87.515
Postulat Weder-Basel «Bodenhaltungs-Eier». Irreführende Bezeichnung Postulat Weder-Bâle «Oeufs d'élevage au sol». Désignation trompeuse
Wortlaut des Postulates vom 19. Juni 1987 Der Bundesrat wird ersucht, das Bundesamt für Gesund- heitswesen (BAG) zu beauftragen, unverzüglich die notwen- digen Schritte in die Wege zu leiten, um die Deklaration «Bodenhaltungs-Ei» so rasch wie möglich abzuschaffen und zu ersetzen durch den bereits im Kreisschreiben Nr. 7 des BAG vom 11. Mai 1984 enthaltenen Begriff «Hallenhal- tungs-Ei».
Texte du postulat du 19 juin 1987
Le Conseil fédéral est prié de charger l'Office fédéral de la santé publique (OFSP) de prendre immédiatement les mesures nécessaires pour que la désignation «oeufs d'éle- vage au sol» soit supprimée dans les plus brefs délais et remplacée par le terme «oeufs d'élevage en halle» déjà utilisé dans la circulaire des l'OFSP no 7 du 11 mai 1984.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Keine - Aucun
Postulat Günter
900
N
23 juin 1988
Schriftliche Begründung - Développement par écrit In seiner Arbeit vom 20. Mai 1987 auf meine Einfache Anfrage vom 15. Dezember 1986 hat der Bundesrat das Resultat der beiden repräsentativen Umfragen der Konsu- menten-Arbeitsgruppe zur Förderung tierfreundlicher und umweltgerechter Nutzung von Haustieren (KAG, St. Gallen) Kenntnis genommen. Der Bundesrat weiss also, dass mehr als die Hälfte der Konsumenten der Meinung ist, dass «Bodenhaltungs-Eier» von Hühnern mit täglichem Auslauf ins Freie stammen würden, während sie tatsächlich von Hühnern ohne jeden Auslauf stammen, die bis zu elf Tiere pro Quadratmeter und zu Tausenden in geschlossenen Hal- len eingesperrt sind. Der Bundesrat weiss zweitens auch, dass wiederum mehr als die Hälfte aller Konsumenten den Begriff «Hallen-Ei» für derartige Eier auf Anhieb richtig verstehen würde. Dennoch ist der Bundesrat nicht bereit, entsprechende Aenderungen der Lebensmittelverordnung (Artikel 173a) zu veranlassen; hingegen hat er dem ohnehin überlasteten Bundesamt für Gesundheitswesen den Auftrag erteilt, die amtlich bewilligte und fortgesetzte Irreführung «durch geeignete Information» im Nachhinein wieder rück- gängig zu machen. Im übrigen verschanzte sich der Bundes- rat in seiner Antwort hinter einer Verordnung der EG, die ebenfalls von «Bodenhaltungs-Eiern» spreche, verschweigt aber, dass dieselbe EG jahrelang von Freilandeiern gar nichts wissen mochte und sie erst vor zwei Jahren unter dem Druck des schweizerischen Beispiels in die Verord- nung aufgenommen hat.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 27. April 1988
Déclaration écrite du Conseil fédéral du 27 avril 1988
Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
Ueberwiesen - Transmis
87.978
Postulat Günter Massnahmen gegen Aids. Bericht Mesures contre le SIDA. Rapport
Wortlaut des Postulates vom 16. Dezember 1987 Der Bundesrat wird ersucht, möglichst bald einen Bericht dem Parlament vorzulegen, der sich mit den Massnahmen zur Bekämpfung von Aids (Verhinderung der Ausbreitung/ Impfung/Behandlung Betroffener/soziale Sicherung Betrof- fener) befasst. Es wird angeregt, den Bericht ähnlich wie denjenigen zur Walddebatte abzufassen. Er soll namentlich enthalten, welche Massnahmen durch den Bundesrat
bereits getroffen wurden und allfällige Resultate;
bereits für 1988 und später beschlossen sind, inklusive Zeitplan;
die bei einer weiteren Ausbreitung der Seuche wahr- scheinlich beschlossen werden; mit Angabe der Interven- tionskriterien (z. B. Zahl HIV-Positiver oder Erkrankter, wel- che diese Beschlüsse auslösen);
als möglich erachtet werden, wo aber
a. rechtliche, b. politische, c. andere Hinderungsgründe be- stehen,
Texte du postulat du 16 décembre 1987
Le Conseil fédéral est invité à soumettre au plus vite au Parlement un rapport concernant les mesures de lutte contre le SIDA (lutte contre la propagation de la maladie, mise au point d'un vaccin, traitement et assurance sociale des malades). Nous suggérons que ce rapport soit structuré
de la même manière que celui qui a servi au débat sur le dépérissement des forêts.
Il devra notamment indiquer quelles sont:
les .mesures que le Conseil fédéral a déjà prises et les résultats obtenus;
les mesures qui seront prises en 1988 et les années suivantes (prière d'en indiquer le calendrier);
les mesures qui devraient être prises si la maladie conti- nuait à se propager, ainsi que le stade à partir duquel elles le seraient (par exemple, le nombre de séropositifs ou de malades atteints du SIDA);
les mesures que le Conseil fédéral considère comme praticables mais qui se heurtent à des obstacles
a. juridiques, b. politiques, c. ou d'autre nature.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Basler, Biel, Dormann, Dünki, Fierz, Früh, Grendelmeier, Hösli, Jaeger, Leuenber- ger-Solothurn, Maeder, Müller-Aargau, Leutenegger Ober- holzer, Oester, Stamm, Stappung, Wiederkehr (17)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Nichts deutet gegenwärtig auf eine verlangsamte Ausbrei- tung von Aids weltweit, aber auch in der Schweiz hin. Die Problematik der Krankheit hat sich tendenziell sogar eher verschärft, so in folgenden Punkten:
Zahl und Zunahme der HIV-Positiven
Latenz bis zum Ausbruch der Krankheit (Inkubations- dauer)
Zunehmende Zahl an Erkrankungen mit fortschreitender Inkubationszeit
Extrem hohe Mortalität der Erkrankten
Die Existenz virus-positiver, aber test-negativer Infektions- träger
Explodierende Gesundheitskosten in kommenden Jahren durch exponentiell steigende Fallzahlen und mindestens proportional steigende Kosten pro Erkrankungsfall (verbes- serte und teure Behandlung, längere Ueberlebenszeit).
Das Hauptproblem der Bekämpfung der Ausbreitung von Aids besteht in der extrem langen Inkubationszeit. Sie führt dazu, dass der Hauptkampf gegen die Ausbreitung zu einem Zeitpunkt geführt werden muss, wo die Folgen der Krank- heit noch weitgehend unsichtbar sind.
Werden weitergehende Massnahmen erst beschlossen, wenn vier- bis fünfstellige Erkrankungszahlen vorliegen, ist es für die meisten der möglichen Massnahmen zu spät, oder sie haben zumindest einen grossen Teil der möglichen Wir- kung eingebüsst. Andererseits dürfte es politisch schwierig sein, weitergehende Massnahmen bereits zu einem frühen Zeitpunkt zu realisieren. Es ist daher wichtig, dass der Bun- desrat ein breit gefächertes Interventionsszenario vorlegt, inklusive «worst-case>-Planung. Das Parlament sollte möglichst noch 1988 seriös und in Ruhe darüber beraten können. Es ist deshalb wichtig, dass der Bericht konkret wird und detaillierte Vorschläge, allenfalls mit möglichen Alternativen, enthält.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 18. Mai 1988 Déclaration écrite du Conseil fédéral du 18 mai 1988 Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
Ueberwiesen - Transmis
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Postulat Weder-Basel "Bodenhaltungs-Eier". Irreführende Bezeichnung Postulat Weder-Bâle "Oeufs d'élevage au sol". Désignation trompeuse
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Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
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1988
Anno
Band
II
Volume
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Sommersession
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Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
14
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
87.515
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 23.06.1988 - 08:00
Date
Data
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899-900
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Pagina
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20 016 426
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