N 23 juin 1988
898
Postulat Steinegger
Texte du postulat du 9 mars 1988
Dans le cadre de l'ordonnance sur les prestations complé- mentaires à l'assurance-vieillesse, survivants et invalidité, le Conseil fédéral est invité à élaborer une solution afin que l'époux qui reste à la maison reçoive la moitié du revenu du couple, éventuellement limité vers le haut, lorsque l'autre conjoint doit demeurer définitivement dans un home ou dans un établissement hospitalier.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Ammann, Bär, Bäumlin Richard, Bäumlin Ursula, Béguelin, Borel, Braunschweig, Brügger, Carobbio, Danuser, Diener, Fehr, Fierz, Hafner Ursula, Lanz, Longet, Matthey, Mauch Ursula, Meier-Glattfel- den, Morf, Ott, Rechsteiner, Reimann Fritz, Ruffy, Stocker, Ulrich, Zbinden Hans, Züger (28)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Wenn einer der beiden Ehegatten - meistens ist es der Ehemann - im Alter in ein Pflegeheim eintreten muss, ver- bleibt dem weiterhin zu Hause wohnenden Ehepartner nicht die Hälfte des gemeinsamen Einkommens, wie dies eigent- lich nach dem neuen Eherecht sein sollte. Ausgerechnet bei pflegebedürftigen Rentnerehepaaren gilt diese Regel nicht. Statt dessen muss vom gemeinsamen Einkommen vorweg das Pflegeheim für den da lebenden Ehepartner bezahlt werden. Dem zu Hause wohnenden Ehepartner verbleibt nur das Einkommen, das durch Ergänzungsleistungen garan- tiert wird.
Das ist eine doppelte Diskriminierung gegenüber den betag- ten Ehefrauen (sie sind von dieser Regelung mehrheitlich betroffen). Statt der Hälfte des gemeinsamen ehelichen Ein- kommens bleibt ihnen in vielen Fällen nur etwa ein Drittel. Diese Einkommenseinbusse zwingt sie, den kranken Ehe- partner auch dann zu Hause zu pflegen - gratis zugunsten des Fiskus - wenn sie selbst gebrechlich sind. Oder aber sie müssen das gemeinsame Heim vorzeitig aufgeben. Diese Lösung ist für die Gemeinschaft eindeutig die kostspieli- gere.
Besonders betroffen von den in der Schweiz gebräuchli- chen Heimtaxen sind die mittleren Familieneinkommen. Eine Korrektur der Ausrichtung von Ergänzungsleistungen in diesen Fällen drängt sich auf.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 18. Mai 1988 Déclaration écrite du Conseil fédéral du 18 mai 1988 Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
Ueberwiesen - Transmis
87.966
Postulat Steinegger Lufthygiene Hygiène de l'air
Wortlaut des Postulates vom 15. Dezember 1987 Der Bundesrat wird beauftragt, über den Stand der Lufthy- gienemessung in der Schweiz, deren Organisation sowie über die Koordination der Auswertung Bericht zu erstatten und die Schaffung einer eidgenössischen Anstalt für Lufthy- giene zu prüfen.
Texte du postulat du 15 décembre 1987
Le Conseil fédéral est invité à présenter un rapport sur l'état des travaux de mesure de la qualité de l'air en Suisse, sur l'organisation des services ad hoc et sur la coordination des
résultats des analyses, ainsi qu'à étudier la possibilité de créer un Institut fédéral pour l'hygiène de l'air.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Allenspach, Auer, Basler, Bircher, Blatter, Bonny, Bühler, Dormann, Eppenberger Susi, Fierz, Fischer-Hägglingen, Fischer-Seengen, Giger, Hess Peter, Hösli, Lanz, Loretan, Meier-Glattfelden, Mühle- mann, Müller-Meilen, Müller-Wiliberg, Nussbaumer, Petit- pierre, Pini, Rebeaud, Ruffy, Rutishauser, Schmid, Seiler Rolf, Spälti, Spoerry, Stocker, Tschuppert, Wanner, Weber- Schwyz, Wyss Paul, Zwingli (37)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Das schweizerische Beobachtungsnetz für Lufthygiene scheint teilweise den Bedrohungsszenarien für Mensch, Wald und übrige Umwelt nicht ganz zu entsprechen. Eine koordinierte Auswertung und die systematische Sammlung aller Daten ist erst im Aufbau begriffen. Es kann behauptet werden, dass die vorhandenen Daten und der Koordina- tionsgrad hinter der Sorge vieler Medien und eines grossen Teils der Bevölkerung im Zusammenhang zum Beispiel mit dem Waldsterben zurückbleiben.
Im Bundesamt für Umweltschutz besteht eine aktive Abtei- lung Luftreinhaltung. Ebenso ist die Eidgenössische Kom- mission für Lufthygiene tätig. Aus nationalen Forschungs- programmen fliessen interessante Daten. Weitere Daten werden von Kantonen und Gemeinden erhoben. Eine zen- trale Stelle für Forschung, Lehre, Auswertung und Beratung scheint aber zu fehlen. Es stellt sich deshalb die Frage, ob nicht eine Anstalt für Lufthygiene nach dem Vorbild der Eidgenössischen Anstalt für Wasserversorgung, Abwasser- reinigung und Gewässerschutz (EAWAG) zu schaffen ist. Obwohl das Bundesamt für Umweltschutz gemäss Artikel 42 Absatz 2 USG als Fachstelle des Bundes amtet und für die eher praktische Auswertung im Vordergrund steht, dürfte es angezeigt sein, personelle und einrichtungsmässige Kapazi- täten für Forschung, Auswertung, Koordination und Bera- tung zu schaffen bzw. freizumachen.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 25. Mai 1988
Rapport écrit du Conseil fédéral du 25 mai 1988
Lufthygienische Messungen werden in der Schweiz von Forschungsinstituten und von Vollzugsorganen (Bundes- stellen, kantonale und städtische Fachstellen) durchgeführt. Im Forschungsbereich sind eingespielte Strukturen im Schulratsbereich (Eidgenössische Technische Hochschulen Zürich und Lausanne, Annexanstalten) sowie an den land- wirtschaftlichen Forschungsanstalten vorhanden, die lufthy- gienische Untersuchungen u. a. im Rahmen von Nationalen Forschungsprogrammen (z. B. NFP 14, NFP 14+, NFP 26) durchführen. Der Bereich der Grundlagenforschung ist damit auf Bundesebene zur Zeit relativ gut abgedeckt. Für die Zukunft werden verschiedene weitere Forschungspro- jekte vorbereitet.
Im Dienstleistungsbereich der langzeitigen Umweltüberwa- chung sowie der Massnahmen- und Erfolgskontrolle besteht dagegen ein Kapazitätsbedarf, da die Forschungsinstitutio- nen vor allem Forschungs- und nur beschränkt routinemäs- sige Daueraufgaben, wie sie Lufthygienemessungen darstel- len, übernehmen können. Bedürfnisse bestehen vor allem für Aufgaben im Messbereich (z. B. das Erproben und Aus- arbeiten von Messvorschriften für die Vollzugspraxis, Kali- brierungskampagnen und Vergleichsmessungen), für konti- nuierliche langzeitige Erhebungen, für die Durchführung spezifischer Messkampagnen sowie im Bereich der Daten- sammlung und -koordination. Eine ähnliche Situation besteht auch beim Nationalen Beobachtungsnetz für Luft- fremdstoffe (NABEL), das heute betrieblich dem Schulrats- bereich angegliedert ist und das demnächst grundlegend modernisiert und erweitert werden soll. Die Frage der Orga- nisation und des Betriebes der Messnetze des Bundes bildet Gegenstand der gegenwärtig laufenden Mckinsey-Untersu- chung «Querschnittmassnahme Messnetze». Der Bundesrat erachtet es als zweckmässig, die Anliegen des Postulanten,
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Postulat Weder-Basel
namentlich auch die Frage der Schaffung einer eidgenössi- schen Anstalt für Lufthygiene, in diesem Zusammenhang zu prüfen.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat ist bereit, das Postulat im obigen Sinne entgegenzunehmen.
Ueberwiesen - Transmis
88.325
Postulat Müller-Meilen Gesetze und Verordnungen. Umweltauswirkungen Lois et ordonnances. Incidences sur l'environnement
Wortlaut des Postulates vom 2. März 1988
Der Bundesrat wird eingeladen, einen Bericht über die Aus- wirkungen von umweltwirksamen Gesetzen und Verordnun- gen, insbesondere auch von Steuern, Abgaben und Subven- tionen, auf das Umweltverhalten zu erstellen. Der Bericht soll zugleich Wege aufzeigen, um durch die Revision beste- hender Rechtsgrundlagen umweltfreundliches Verhalten zu fördern und Umweltschädigungen zu verhindern.
Texte du postulat du 2 mars 1988
Le Conseil fédéral est invité à élaborer un rapport faisant apparaître les incidences sur le comportement des consom- mateurs et des entreprises, des lois et ordonnances, et notamment aussi des impôts, redevances et subventions, pouvant avoir un impact sur l'environnement. Le rapport devra en outre mettre en évidence les moyens d'encourager un comportement respectueux de l'environnement et d'em- pêcher les atteintes portées au milieu naturel, en proposant des révisions de bases légales en vigueur.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Basler, Büttiker, Eppen- berger Susi, Früh, Giger, Gysin, Loretan, Nabholz, Petit- pierre, Pidoux, Scheidegger, Schüle, Spälti, Spoerry, Zwin- gli
(15)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Die Schweiz verfügt heute über beinahe hundert Gesetze und Verordnungen, die eine umweltpolitische Bedeutung haben. Viele wurden erlassen, als der Schutz der Umwelt noch nicht die Bedeutung hatte, die ihm heute zugemessen wird. Vor allem wurden noch zahlreiche Steuern, Abgaben und Tarife festgelegt, ohne die umweltpolitischen Auswir- kungen zu berücksichtigen. Neue Abgaben stossen zudem häufig auf Widerstand oder Ablehnung. Um so mehr drängt sich eine Durchsicht der bestehenden Gesetze und Verord- nungen aus dem Blickwinkel des Umweltschutzes auf. Sie dürfte zahlreiche Verbesserungen ermöglichen, deren Gesamtwirkung nicht zu unterschätzen ist. Ein ähnlicher Bericht der Koordinationsstelle für Umweltschutz im Kanton Bern hat auf kantonaler Ebene vielfache Verbesserungs- möglichkeiten aufgezeigt. Nicht selten würde eine Revision bestehender Gesetze neue Erlasse unnötig machen. Vor allem wäre es auch wünschbar, nach dem Erlass zahlreicher Umweltschutzbestimmungen die Rechtsverhältnisse auf eine Gesamtsicht auszurichten und Widersprüche oder Ueberschneidungen zu eliminieren.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 18. Mai 1988
Rapport écrit du Conseil fédéral du 18 mai 1988
Der Bundesrat anerkennt die Tatsache, dass unser Land über viele Gesetze und Verordnungen verfügt, die noch erlassen worden sind, ehe dem Umweltschutz der heutige Stellenwert beigemessen worden ist. Neben dem Ausarbei- ten eigentlicher Umweltschutzvorschriften ist deshalb auch das umweltfreundliche Ausgestalten bestehender Vorschrif- ten in den verschiedensten Bereichen eine wichtige Stoss- richtung der schweizerischen Umweltpolitik.
Das Anpassen bestehender Vorschriften an die Notwendig- keiten des Umweltschutzes geschieht laufend. Bei jeder Gesetzes- oder Verordnungsrevision haben die für den Umweltschutz zuständigen Dienststellen die Möglichkeit, sich im Rahmen des verwaltungsinternen Mitberichtsverfah- rens zu äussern und so den Umweltschutzstandpunkt einzu- bringen.
Angesichts dieses laufenden Anpassens und des zu erwar- tenden grossen Arbeitsaufwandes möchte der Bundesrat darauf verzichten, einen Bericht über die Auswirkungen umweltwirksamer Gesetze und Verordnungen sowie über die Wege zur Revision bestehender Rechtsgrundlagen aus- zuarbeiten. Der Frage der Auswirkungen einzelner umwelt- wirksamer Vorschriften wird aber voraussichtlich im Rah- men der interdepartementalen Arbeitsgruppe «Gesetzeseva- luation», die am 6. Oktober 1987 von Frau Bundesratin Kopp eingesetzt worden ist, Beachtung geschenkt werden. Zudem hat der Bundesrat ein Nationales Forschungspro- gramm beschlossen, das sich im besonderen mit den Wir- kungen staatlichen Handels befasst (NFP 27). Es ist durch- aus möglich, dass dieses Programm auch Wirkungen umweltbedeutsamer Erlasse untersuchen wird.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat ist bereit, das Postulat im Sinne der obigen Ausführungen entgegenzunehmen.
Ueberwiesen - Transmis
87.515
Postulat Weder-Basel «Bodenhaltungs-Eier». Irreführende Bezeichnung Postulat Weder-Bâle «Oeufs d'élevage au sol». Désignation trompeuse
Wortlaut des Postulates vom 19. Juni 1987 Der Bundesrat wird ersucht, das Bundesamt für Gesund- heitswesen (BAG) zu beauftragen, unverzüglich die notwen- digen Schritte in die Wege zu leiten, um die Deklaration «Bodenhaltungs-Ei» so rasch wie möglich abzuschaffen und zu ersetzen durch den bereits im Kreisschreiben Nr. 7 des BAG vom 11. Mai 1984 enthaltenen Begriff «Hallenhal- tungs-Ei».
Texte du postulat du 19 juin 1987
Le Conseil fédéral est prié de charger l'Office fédéral de la santé publique (OFSP) de prendre immédiatement les mesures nécessaires pour que la désignation «oeufs d'éle- vage au sol» soit supprimée dans les plus brefs délais et remplacée par le terme «oeufs d'élevage en halle» déjà utilisé dans la circulaire des l'OFSP no 7 du 11 mai 1984.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Keine - Aucun
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Postulat Steinegger Lufthygiene Postulat Steinegger Hygiène de l'air
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1988
Année
Anno
Band
II
Volume
Volume
Session
Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
14
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 87.966
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 23.06.1988 - 08:00
Date
Data
Seite
898-899
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Pagina
Ref. No
20 016 424
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