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Motion Hafner Rudolf
hende Instrumentarium zur Unterstützung von Erneuerun- gen an bestehenden Wohnbauten kleiner und mittlerer Bau- ernbetriebe im Talgebiet verbessert werden kann.
Der Auftrag der vom Eidgenössischen Volkswirtschaftsde- partement eingesetzten Expertenkommission für Fragen der öffentlichen Förderung der Altbausanierung umfasst auch die Prüfung dieses Anliegens.
Der gegenwärtige Stand der Abklärungen erlaubt keine ver- bindliche Zusage über die Vorlage eines Gesetzesentwurfes.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- wandeln.
Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
88.310 Motion Scheidegger Nationalratswahlen. Termin Election du Conseil national. Modification de la date
Wortlaut der Motion vom 29. Februar 1988
Der Bundesrat wird beauftragt, den eidgenössischen Räten eine Vorlage zu unterbreiten, worin Artikel 19 des Bundes- gesetzes über die politischen Rechte vom 17. Dezember 1976 (SR 161.1) dahingehend abgeändert wird, dass die Wahlen für die ordentliche Gesamterneuerung des National- rates bereits im Monat September stattfinden.
Texte de la motion du 29 février 1988
Le Conseil fédéral est chargé de soumettre aux Chambres un projet de modification de l'article 19 de la loi fédérale du 17 septembre 1976 sur les droits politiques (RS 161.1) afin d'avancer la date des élections ordinaires pour le renouvel- lement intégral du Conseil national au mois de septembre.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Büttiker, Leuenberger- Solothurn, Nabholz, Wanner (4)
.
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Die Nationalratswahlen finden heute jeweils Mitte Oktober statt. Somit fallen die Wahlen, insbesondere nach dem koor- dinierten Schulbeginn, mitten in die Herbstferien. Wie nun die allgemeine Erfahrung zeigt, haben sich die Ferienge- wohnheiten der Schweizer Bevölkerung in letzter Zeit verän- dert. Die Schweizer verreisen vermehrt in den Herbstferien. Somit haben die veränderten Feriengewohnheiten sicher ihre Auswirkungen auf die Wahlbeteiligung. Dies darf aus staatspolitischen Gründen nicht einfach hingenommen wer- den. Deshalb sollen die Nationalratswahlen nicht mehr wie bisher im Monat Oktober, sondern bereits einen Monat früher, im Monat September stattfinden. Dadurch könnte ein Beitrag zur Bekämpfung der Wahlabstinenz geleistet wer- den. Die Wahlen in den Ständerat sind zwar Sache der Kantone. Es darf aber damit gerechnet werden, dass die Kantone - wie dies heute fast überall der Fall war - die Ständeratswahlen weiterhin zusammen mit den National- ratswahlen stattfinden lassen.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 13. April 1988 Rapport écrit du Conseil fédéral du 13 avril 1988 Der Bundesrat hat sich am 17. Februar 1988 bereit erklärt, ein Postulat Bonny (87.990) entgegenzunehmen, welches einen Bericht über die Möglichkeiten anderer Wahltermine verlangt, und die Bundeskanzlei ermächtigt, eine Arbeits-
gruppe einzusetzen, welche dieses und verschiedene andere Probleme der Rechtsanwendung des Bundesgeset- zes über die politischen Rechte untersuchen und Vor- schläge erarbeiten soll.
Dass der zweitletzte Oktobersonntag heute ein ungünstiger Wahltermin ist, ist erkannt. Er fällt nicht nur in verschiede- nen Kantonen in die Ferienzeit, sondern erschwert den aktiven Parlamentariern wegen der unmittelbar vorangehen- den Herbstsession auch das Eingreifen in den Wahlkampf. Eine Vorverschiebung des Termins droht freilich Behörden und Parteien angesichts der je nach Landesgegend stark variierenden Sommerferien in arge Nöte zu bringen, derweil ein Wahltermin im November zufolge der Erwahrungs- und Beschwerdefristen zwangsläufig auch die Verlegung des Legislaturbeginns nach sich ziehen müsste. Eine Verschie- bung des Wahltermins erheischt daher mannigfache Abklä- rungen.
Der Bundesrat beantragt daher, die Motion in ein Postulat umzuwandeln, weil ihre Vorgabe des September-Wahlter- mins sich als zu starr erweisen könnte. Gerade die neue Vereinheitlichung des Schuljahrbeginns durch Artikel 27 Absatz 3bis BV («zwischen Mitte August und Mitte Septem- ber») ist zu flexibel, als dass sich der Wahltermin gefahrlos ohne nähere Abklärungen bereits fix auf den September vorverschieben liesse.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- wandeln.
Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
88.432
Motion Hafner Rudolf Werbung der PTT. Wettbewerbsneutralität Publicité des PTT. Neutralité au plan de la concurrence
Wortlaut der Motion vom 18. März 1988 Der Bundesrat wird wie folgt beauftragt:
Die PTT haben die laufende Werbekampagne (Schlag- zeile: Das Shoppyland hat jetzt ein grosses PLUS) derart zu ändern, dass sie wettbewerbsneutral wird, bzw. weder direkt noch indirekt ein Grosseinkaufszentrum begünstigt.
In den Werberichtlinien der PTT ist die Wettbewerbsneu- tralität ausdrücklich zu verankern und deren Einhaltung zu überwachen.
Texte de la motion du 18 mars 1988 Le Conseil fédéral est chargé:
d'ordonner aux PTT de modifier leur campagne publici- taire en cours (slogan: «Das Schoppyland hat jetzt ein grosses PLUS»; trad. «Le Shoppyland vous offre maintenant un avantage de PLUS») afin d'en assurer la neutralité sur le plan de la concurrence et d'éviter ainsi qu'un grand centre d'achat soit directement ou indirectement privilégié.
de faire inscrire expressément le principe de la neutralité au plan de la concurrence dans les directives des PTT en matière de publicité et de garantir le respect de ces direc- tives.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Bär, Diener, Fierz, Meier- Glattfelden, Rebeaud (5)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Bundesrat Ogi hat in der Fragestunde vom 7. März 1988 erklärt, eine direkte Werbung der PTT für das Shoppyland
N 23 juin 1988
892
Motion du groupe démocrate-chrétien
werde nicht geduldet. In den laufenden Inseraten nimmt jedoch die Schlagzeile - Das Shoppyland hat jetzt ein grosses PLUS - den halben Raum ein. Dies wird vom Leser zweifellos als eine direkte Werbung für das Shoppyland wahrgenommen. Erst im kleinen Text wird ersichtlich, dass sich das PLUS auf eine neue Zahlungsmethode bezieht. Der Grosse Rat des Kantons Bern hat am 12. Mai 1987 einen Grundsatzbeschluss (Motion Hafner; Walderhaltung, Mass- nahmen zur Verringerung des Einkaufsverkehrs) gefasst, wonach im Kanton Bern Massnahmen zur Verringerung des Einkaufsverkehrs durchgeführt werden müssen. Im Inter- esse einer Reduktion des Einkaufsverkehrs bzw. der Luftver- schmutzung muss die Beachtung des kantonalen Beschlus- ses gefordert werden. Ferner kann es nicht Aufgabe der PTT sein, die Wirtschaftsstrukturen (Förderung der Grossein- kaufszentren bzw. Ladensterbens) einseitig zu beeinflussen.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 25. Mai 1988
Rapport écrit du Conseil fédéral du 25 mai 1988
Für die Werbung der PTT sind zudem folgende spezifische Gegebenheiten zu berücksichtigen:
Die PTT arbeiten in vielen Dienstleistungsbereichen eng mit der Privatwirtschaft (z. B. Geräteherstellern) zusammen, indem sie Produkte eines Dritten übernehmen und vermark- ten. Diese Lieferanten haben ein Recht darauf, dass die Herkunft des Produkts in der Werbung der PTT nicht ver- schwiegen wird. Die Kunden andererseits besitzen einen Anspruch darauf zu erfahren, wer hinter einer Dienstleistung oder einem Produkt steht.
Bei gewissen PTT-Dienstleistungen stellen die PTT die Infrastruktur als Dienstleistung zur Verfügung, während das mit dieser Infrastruktur zu verbindende Produkt (z. B. Teil- nehmergerät) durch Dritte vermarktet wird. In die Werbung für diese Dienstleistungen muss deshalb auch der Anbieter des Produkts miteinbezogen werden.
PTT-Partner beziehen die PTT vielfach in ihre Werbung ein; dies geschieht dadurch, dass das Signet in der Wer- bung mitverwendet wird. Dem Kunden wird damit die Gewissheit gegeben, dass das Angebot den Qualitätsanfor- derungen der PTT entspricht.
Die PTT arbeiten bei der Einführung neuer Dienstleistun gen oft eng mit ausgewählten Partnern zusammen, indem sie mit diesen Pilotprojekte mit einem beschränkten Benüt- zerkreis durchführen. In der Werbung für diese Pilotprojekte müssen deshalb auch die Partner miteinbezogen werden. Diese Gegebenheiten schliessen eine strikte Wettbewerbs- neutralität in der Werbung der PTT aus. Sollten die PTT dazu verpflichtet werden, käme dies praktisch einem Werbever- bot gleich; in jedem Fall würden aber die Werbemöglichkei- ten und damit die Information der Oeffentlichkeit über das Produkt- und Dienstleistungsangebot der PTT einge- schränkt.
Die PTT als öffentliches Dienstleistungsunternehmen sind sich vollauf bewusst, dass sich ihr Marketing von dem der Privatwirtschaft unterscheiden muss. Dies bedeutet, dass auch in der Werbung die Auflagen, die sich aus dem gesetz- lichen Auftrag und dem Charakter als öffentliche Unterneh- mung ergeben, zu berücksichtigen sind. Dies heisst u. a., dass die Dienstleistungen und Produkte der PTT grundsätz- lich jedermann zugänglich sein müssen und nicht einzelne Gruppierungen im privaten oder geschäftlichen Bereich bevorzugt werden dürfen. Die Werbung soll deshalb soweit als möglich dem Erfordernis der Wettbewerbsneutralität Rechnung tragen.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- wandeln.
Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
88.367
Motion der christlichdemokratischen Fraktion Wohneigentumsförderung
Motion du groupe démocrate-chrétien Accès à la propriété de logements
Wortlaut der Motion vom 9. März 1988
Der Bundesrat wird eingeladen, gestützt auf Artikel 34quater Absatz 6 und Artikel 34sexies der Bundesverfassung, Vor- schläge für neue und die Verbesserung bisheriger Massnah- men zur Wohneigentumsförderung von Privaten vorzule- gen, insbesondere
Vorschläge bei der Revision des Raumplanungsgesetzes zur besseren Nutzung bestehender Bausubstanz sowie zur Erhöhung der Ausnutzungsziffern bis zu deren Freigabe in den Kernzonen. Die Gesetzesänderung soll darauf zielen, die Ausscheidung, Erschliessung und Verfügbarmachung von zweckmässigem Bauland zu verbessern und dessen haushälterische Nutzung sicherzustellen.
Vorschläge für eine bessere Nutzbarmachung der
Vorsorgegelder auch im vor- und überobligatorischen Bereich für den Wohneigentumserwerb durch vorzeitige Revision des BVG und Anpassungen im OR. Dabei soll vor allem eine bessere Verpfändbarkeit der Vorsorgeansprüche sowie der gezielte Einsatz der Vorsorgemittel für Hypothe- kardarlehen oder Amortisationsleistungen auf bestehenden Hypotheken unter gleichzeitiger Verbesserung der Freizü- gigkeitsregelung erreicht werden.
Vorschläge für eine Revision des Stockwerkeigentums- rechts. Zielrichtung der Revision soll die Besserstellung des Stockwerkeigentümers, die Erleichterung des Zugangs zu Stockwerkeigentum sowie die Anpassung der gesetzlichen Bestimmungen an die neue Rechtsprechung sein.
Erhöhung der Bundesdarlehen zur jährlichen Aeufnung des Fonds de roulement gemäss Wohnbau- und Eigentums- förderungsgesetz. Entsprechend der Erhöhung der Bundes- beiträge sind auch die Leistungen von Kantonen und Gemeinden anzuheben.
Texte de la motion du 9 mars 1988
Le Conseil fédéral est invité à soumettre au Parlement, en vertu de l'article 34quater, alinéa 6, et de l'article 34sexies, de la Constitution fédérale, des propositions concernant l'adoption de nouvelles mesures et l'amélioration des dispo- sitions en vigueur relatives à l'encouragement de l'acces- sion de particuliers à la propriété de logements, et surtout: 1. des propositions relatives à la révision de la loi sur l'amé- nagement du territoire, destinées à améliorer l'exploitation des bâtiments existants et à augmenter les coefficients d'utilisation des parcelles jusqu'à ce que l'on renonce à les appliquer dans les zones centrales. La révision de la loi doit avoir pour objet d'améliorer la délimitation des terrains particulièrement aptes à la construction, de les équiper mieux et de les mettre à disposition dans de meilleures conditions, notamment de façon à en assurer une exploita- tion ménagère.
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Motion Hafner Rudolf Werbung der PTT. Wettbewerbsneutralität Motion Hafner Rudolf Publicité des PTT. Neutralité au plan de la concurrence
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Année
1988
Anno
Band
II
Volume
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Session
Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
14
Séance Seduta
Geschäftsnummer 88.432
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 23.06.1988 - 08:00
Date
Data
Seite
891-892
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Pagina
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20 016 417
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