N 23 juin 1988
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Motion Leutenegger Oberholzer
verantwortlich, dass die von ihnen betriebenen Anlagen und Einrichtungen den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Die Vollzugsorgane der Kantone und Gemeinden haben lediglich zu kontrollieren, ob die Bestimmungen technisch korrekt und in der vorgegebenen Zeit eingehalten werden. Sie können allenfalls noch eine beratende Funktion über- nehmen, soweit sie dazu in der Lage sind.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 18. Mai 1988
Rapport écrit du Conseil fédéral du 18 mai 1988
Der Bundesrat erachtet den Vorschlag des Motionärs als prüfenswert. Allerdings müssen sich die Sanierungsbestim- mungen der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) an den vorge- gebenen Rahmen des Umweltschutzgesetzes halten. So sehen Artikel 16 Absatz 3 und Artikel 17 Absatz 1 des Geset- zes für bestimmte Fälle die Anordnung der Sanierung durch die Behörde vor, weshalb eine umfassende Aenderung der LRV im Sinne des Motionärs nicht möglich sein wird. Der Bundesrat ist jedoch bereit, bei der nächsten Revision der LRV zu prüfen, ob für bestimmte Sanierungsmassnahmen (z. B. für bereits in der LRV konkret festgelegte vorsorgliche Emissionsbegrenzungen) eine unmittelbar verbindliche Sanierungspflicht eingeführt werden kann.
Formal fallen die verlangten Massnahmen in den delegier- ten Rechtsetzungsbereich des Bundesrates, so dass der Vorstoss nicht in der Form einer Motion entgegengenom- men werden kann.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral
Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- wandeln.
Präsident: Herr Ledergerber hat das Wort zu einer persönli- chen Erklärung zu seiner Motion.
Ledergerber: Ich kann mir die Empfänglichkeit Ihrerseits bezüglich Erklärungen vorstellen und will mich kurz fassen. Ich habe eine Motion eingereicht zum Thema «Luftreinhalte- verordnung» und den Bundesrat gebeten, bei der nächsten Revision den Vollzug anders zu regeln. Der Vollzug ist heute im Bereich Industrie und Gewerbe so geregelt, dass die Kantone den einzelnen Betrieben nachweisen müssen, dass sie die Luftreinhalteverordnung nicht einhalten, um nachher Sanierungspläne zu verlangen und festzusetzen.
Dieses Verfahren ist äusserst aufwendig, führt zu einem grossen bürokratischen Apparat und wird die Kantone in den nächsten Jahren Millionen von Franken kosten. Ich habe vorgeschlagen, eine Lösung zu wählen, die die Betriebe verpflichten würde, innerhalb einer angemessenen Frist die vorgeschriebenen Grenzwerte einzuhalten, und dass die Kantone dann nur eine Aufsichts- und Kontrollfunk- tion ausüben sollten.
Der Bundesrat ist bereit, diese Motion als Postulat entge- genzunehmen, macht aber Einschränkungen, die durch das Gesetz über den Umweltschutz gegeben seien.
Ich bin der Auffassung, dass das Gesetz für Umweltschutz nicht so einschränkend ist, dass diese Lösung im Rahmen einer Revision der Luftreinhalteverordnung nicht übernom- men werden kann und meine, dass generell bei diesen neuen umweltpolitischen, umweltrechtlichen Erlassen ein wesentlich stärkeres Gewicht auf die Vernünftigkeit der Voll- zugslösungen gelegt werden muss.
Ich bin bereit, diese Umwandlung in ein Postulat zu akzep- tieren, weise aber darauf hin, dass wir im Dezember letzten Jahres bei der Revision der Geschäftsordnung ausdrücklich festgehalten haben, dass wir im Bereich des delegierten Rechts motionieren wollen, und dass wir uns dieses Recht vorbehalten.
Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
88.416
Motion Leutenegger Oberholzer Verringerung der Benzindämpfe Vapeurs d'essence. Récupération
Wortlaut der Motion vom 17. März 1988
Der Bundesrat wird beauftragt, dafür zu sorgen, dass bei sämtlichen Umfüllaktivitäten von Benzin (z. B. Rheinschiff- Grosstanklager/Grosstanklager-Tankwagen/ Tankwagen- Vorratsbehälter Tankstelle/Tankstelle-Fahrzeug) möglichst umgehend Sanierungsmassnahmen zur Reduktion entwei- chender Benzindämpfe vorgenommen werden.
Benzindämpfe (Kohlenwasserstoffe) tragen wesentlich zur Bildung von Smog und Ozon bei. Allein beim Umfüllen von Benzin (z. B. von der Tanksäule ins Auto) sind in der Schweiz 1984 ungefähr 16 000 Tonnen Benzin entwichen. Darin enthalten sind rund 5 Prozent Benzol, eine hochtoxi- sche, krebserzeugende Verbindung. Technische Vorrichtun- gen, die einen grossen Teil des beim Umfüllen verdampften Benzins zurückzuholen vermögen, sind längst bekannt und in den USA z. B. in smogbelasteten Gebieten seit 1982 in Gebrauch. Auch wenn der Vollzug der Luftreinhalteverord- nung den Kantonen obliegt, drängen sich hier von seiten des Bundes koordinierende Massnahmen auf.
Texte de la motion du 17 mars 1988
Le Conseil fédéral est chargé de faire en sorte que des dispositions soient prises pour réduire les vapeurs d'es- sence lors des transvasements (notamment des dépôts aux camions-citernes, des camions aux réservoirs, des pétroliers rhénans aux stations d'essence, enfin de ceux-ci aux véhi- cules).
Ces vapeurs contiennent en effet des hydrocarbures et contribuent à la formation de smog et d'ozone. Le seul transvasement - par exemple de la pompe à essence au véhicule - a donné lieu à quelque 16 000 tonnes de vapeurs d'essence en Suisse pendant l'année 1984, dont 5 pour cent de benzol, une substance hautement toxique et cancéri- gène. Les dispositifs techniques permettant de récupérer les vapeurs d'essence produites lors du transvasement existent depuis longtemps et sont utilisés depuis 1982 dans les régions à smog aux Etats-unis. Quoique l'exécution de l'ordonnace sur la protection de l'air incombe aux cantons, des mesures coordinatrices de la Confédération restent nécessaires.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Bär, Bäumlin Ursula, Die- ner, Fankhauser, Fetz, Herczog, Meier-Glattfelden, Stocker, Thür (9)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Die Urheberin verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 18. Mai 1988
Rapport écrit du Conseil fédéral du 18 mai 1988
Der Bundesrat geht mit den materiellen Anliegen der Motio- närin einig. Entsprechende Arbeiten sind denn auch bereits aufgenommen worden. Formell fallen die verlangten Mass- nahmen jedoch in den delegierten Rechtsetzungsbereich des Bundesrates, so dass der Vorstoss nicht in Form einer Motion entgegengenommen werden kann.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- wandeln.
. Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
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Motion Leutenegger Oberholzer Verringerung der Benzindämpfe Motion Leutenegger Vapeurs d'essence. Récupération
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Jahr
1988
Année
Anno
Band
II
Volume
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Sommersession
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Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
14
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 88.416
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 23.06.1988 - 08:00
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Seite
886-886
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20 016 410
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