National Council approves alcohol administration building credit

20016400Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB)23.06.1988Other

Von Omnilex extrahiert

Omnilex-Zusammenfassung

The National Council considered a federal decree granting CHF 22.8 million for the extension and interior renovation of the Federal Alcohol Administration building in Bern. After hearing the commission rapporteurs, it entered into the matter and approved the decree unanimously. In the same sitting, it also dealt with Parliamentary Initiative Günter on a generalized financial referendum. Following the commission report and its concerns about budgetary blockage and limited democratic benefit, the Council decided not to give the initiative follow-up.

Omnilex-Regeste

Parliamentary approval of an object credit and handling of a parliamentary initiative; the Council may approve a building credit where the project is necessary, balanced and compatible with preservation concerns. A generalized financial referendum initiative may be refused follow-up where the commission reasonably concludes that it would subject most commitment credits, and potentially the annual budget, to referendum with disproportionate risks of delay and impairment of state functions; the existence of cantonal models does not compel federal adoption.

Gesamter Gesetzestext

  1. Juni 1988 N

847

Alkoholverwaltung. Erweiterungsbau, Innensanierung

Vierzehnte Sitzung - Quatorzième séance

Donnerstag, 23. Juni 1988, Vormittag Jeudi 23 juin 1988, matin

8.00 h

Vorsitz - Présidence: Herr Reichling

Mitteilung - Communication

Präsident: Die interfraktionelle Arbeitsgruppe für die Vorbe- reitung der Richterwahlen schlägt vor, dass die Ersatzwahl ins Bundesgericht für den zurücktretenden Präsidenten, Bundesrichter Schwery, in der Septembersession stattfin- den soll, damit der Neugewählte per 1. Januar 1989 sein Amt antreten kann.

88.009

Alkoholverwaltung. Erweiterungsbau und Innensanierung Régie des alcools. Bâtiment complémentaire et assainissement in- térieur

Botschaft und Beschlussentwurf vom 17. Februar 1988 (BBI I, 1510) Message et projet d'arrêté du 17 février 1988 (FF I, 1444) .

Antrag der Kommission Eintreten Proposition de la commission Entrer en matière

Wellauer, Berichterstatter: Die Alkoholverwaltung beschäf- tigt insgesamt 300 Personen. Hinzu kommen rund 2300 nebenamtliche Brennerei-Aufsichtsstellenleiter.

In der Zentralverwaltung in Bern, im Gebiet der Länggass- und Fellenbergstrasse, arbeiten rund 240 Beschäftigte. Der Rest ist im Aussendienst tätig, entweder als Inspektoren oder in den vier Alkohollagern Daillens/VD, Delsberg/JU, Romanshorn/TG und Schachen/LU sowie in der Zentral- stelle für häusliche und bäuerliche Obstverwertung in Affol- tern am Albis.

Die Zentralverwaltung in Bern ist in verschiedenen Gebäu- den untergebracht. Diese sind in den Jahren 1895, 1904 und 1948 erstellt worden. Die Räumlichkeiten genügen schon seit Jahren nicht mehr. Mitarbeiter der Alkoholverwaltung arbeiten u. a. auch in einer zugekauften 6-Familien- und einer 2-Familien-Liegenschaft. Die Wege zu den einzelnen Abteilungen sind lang und wetterungeschützt, mit Niveau- unterschieden und natürlich auch nicht rollstuhlgängig. Zudem fehlen ein Konferenzraum, Instruktions-, Lager-, Auf- enthalts- sowie Erfrischungsräume und selbstverständlich auch Büroräume. Die zentralen Büroräumlichkeiten in heute verschiedenen Gebäuden erschweren nicht nur die interne Kommunikation, sondern auch das sinnvolle Zusammenfas- sen von zusammengehörenden Organisationseinheiten.

Mit dem Abbruch von zwei Liegenschaften und der Errich- tung eines Erweiterungsbaus anstelle der abgebrochenen Gebäude und der Renovation der Liegenschaft Länggass- strasse 37 sollen nun die prekären Raumverhältnisse saniert werden. Zum Sanierungskonzept gehören auch die Innenre- novation des Jugendstilgebäudes und die Erneuerung der Sanitär-, Heizungs- und Elektroinstallationen. Hierfür soll

ein Objektkredit von 22,8 Millionen Franken zulasten der Rechnung der Alkoholverwaltung gewährt werden.

Die Bautengruppe und die Alkoholdelegation des National- rates haben gemeinsam eine Besichtigung vorgenommen. Die Mitglieder konnten sich von der Notwendigkeit der Erweiterung und Innensanierung, aber auch von der Erhal- tungswürdigkeit der wertvollen Bausubstanz des Jugendstil- gebäudes, das im übrigen unter Denkmalschutz steht, über- zeugen.

Die Aussensanierung des Jugendstilbaues wurde aber bereits durchgeführt. Die Kosten für die Fassadenrenovation betragen rund 1,5 Millionen Franken, verteilt auf drei Jahre. Für die Dachsanierung werden 1,7 Millionen Franken aufge- wendet. Fassadenrenovation und Neubau wurden deshalb nicht koordiniert, weil die Aussenrenovation dringend not- wendig war und der Dachstock während des Umbaues für Büroräume benutzt werden sollte. Diese Unterhaltskosten für die Aussenrenovation wurden über die jährlichen Bud- gets der Alkoholverwaltung abgewickelt. Dieses Vorgehen erschien uns richtig, weil sonst irreparable Schäden am Sandsteinmauerwerk - es besteht aus Berner Sandstein - entstanden wären.

Bei der Innensanierung handelt es sich nun noch vorwie- gend um die Verbesserung der Sanitär-, Heizungs- und elektrischen Installationen, der Telefonzentrale und des Liftes.

Wie in der Botschaft vermerkt, befindet sich im Erdgeschoss des Erweiterungsbaues eine Postfiliale. Diese bleibt beste- hen und wird im Rahmen des vorliegenden Bauprojektes den Bedürfnissen des Postbetriebes angepasst. Die Postlo- kale im Erdgeschoss haben eine Nutzfläche von 360 Qua- dratmeter. Zur Erschliessung dieser Räume werden ein behindertengerechter Postzugang und eine Rampe für die Zu- und Abfuhr des Postgutes errichtet. Im weiteren sind im Hof sechs Kunden- und zwei Personalparkplätze für die PTT vorgesehen.

Für diese baulichen Veränderungen sind die PTT bereit, einen Mietzins von 72 000 Franken pro Jahr zu entrichten, dies exklusive Heizkosten. Der bisherige jährliche Mietzins beläuft sich auf 50 000 Franken. Die Inneneinrichtungen gehen voll zulasten der PTT.

Ihre Kommission kann mit Befriedigung von der seriösen Vorbereitung und einem ausgewogenen Projekt Kenntnis nehmen. Wie schon erwähnt, sind wir von der Notwendig- keit dieses Bauvorhabens überzeugt und beantragen Ihnen einstimmig Zustimmung zum vorgesehenen Bundesbe- schluss.

Ich gebe Ihnen auch gleichzeitig die Zustimmung der CVP- Fraktion zu diesem Beschluss bekannt.

M. Frey Claude, rapporteur: La Régie fédérale des alcools emploie 300 personnes dont quelque 240 à Berne. Mal logée dans la capitale, la régie envisagea son déplacement à Wabern, mais elle dut abandonner son projet à la suite de l'opposition de la ville de Berne qui tenait à garder ces emplois dans ses murs.

Le crédit de 22,8 millions de francs qui nous est demandé permettra d'assainir l'intérieur du bâtiment «Jugendstil>> sis à la Länggasstrasse 37, et de construire un bâtiment com- plémentaire. Ainsi, on pourra regrouper une partie des locaux administratifs, tout en diminuant l'occupation de logements par des bureaux.

La commission a siégé le 20 avril 1988. Elle approuva le crédit à l'unanimité. Elle constata avec satisfaction que le concours d'architecture qui a été organisé a permis de trouver une bonne solution qui tient compte des nécessités urbanistiques, architecturales et d'exploitation. On respecte le bâtiment tout en offrant de bonnes conditions de travail. Rappelons que la réfection des façades et de la toiture est intervenue par la voie budgétaire, compte tenu de l'urgence de pallier la dégradation de la pierre, tout particulièrement. La rénovation des façades a coûté 1,5 million de francs, répartis sur trois ans. La toiture a nécessité un investisse- ment de 1,7 million de francs sur deux ans.

N 23 juin 1988

848

Initiative parlementaire (Günter)

Précisons encore que le loyer de la poste sera adapté et passera de 50 000 à 72 000 francs.

A l'unanimité, la commission vous propose d'approuver le crédit de 22,8 millions de francs, parce que c'est un projet bien conçu.

Präsident: Die sozialdemokratische Fraktion, die liberale Fraktion, die SVP-Fraktion und die FDP-Fraktion erklären, dass sie für Eintreten sind und der Vorlage zustimmen. Weitere Diskussionsredner sind keine eingetragen.

Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière

Detailberatung - Discussion par articles

Titel und Ingress, Art. 1 und 2 Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Titre et préambule, art. 1 et 2 Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral

Angenommen - Adopté

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble

Für Annahme des Beschlussentwurfes 109 Stimmen (Einstimmigkeit)

An den Ständerat - Au Conseil des Etats

86.236

Parlamentarische Initiative (Günter) Allgemeines Finanzreferendum Initiative parlementaire (Günter) Référendum financier généralisé

Wortlaut der Initiative vom 9. Oktober 1986 Allgemeines Finanzreferendum Artikel 89 Bundesverfassung ist wie folgt zu ergänzen: Abs. 6 (neu)

Absatz 2 gilt auch für einfache Bundesbeschlüsse, die Ver- pflichtungskredite enthalten, welche insgesamt den Betrag von zwei Prozent des Voranschlages des Vorjahres über- steigen.

Texte de l'initiative du 9 octobre 1986 Référendum financier généralisé

L'article 89 de la constitution doit être complété comme il suit:

Al. 6 (nouveau)

L'alinéa 2 s'applique aussi aux arrêtés fédéraux simples portant sur des crédits d'engagement qui représentent au total plus de deux pour cent du budget de l'exercice précé- dent.

Herr Reich unterbreitet im Namen der Kommission den folgenden schriftlichen Bericht:

Wir unterbreiten Ihnen hiermit gemäss Artikel 21ter des Geschäftsverkehrsgesetzes den Bericht der vorprüfenden Kommission über die von Nationalrat Günter in der Herbst- session 1986 eingereichte parlamentarische Initiative, mit der die Einführung eines allgemeinen Finanzreferendums verlangt wird.

Die Kommission hat an ihren Sitzungen vom 23. Februar und 23. März 1987 den Initianten sowie zwei Experten, die Staatsrechtsprofessoren Etienne Grisel und Peter Saladin, angehört. Ausserdem hat sie zu ihren Beratungen Vertreter der Eidgenössische Finanzverwaltung beigezogen.

Die Kommission hat mit 13 zu 3 Stimmen bei zwei Enthal- tungen beschlossen, dem Nationalrat zu beantragen, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben. Die Kom- mission hat auch mit 11 zu 7 Stimmen darauf verzichtet, den Bundesrat mit einem Kommissionsvorstoss zu beauftragen, Vorschläge im Sinne der Initiative zu erarbeiten.

Die Kommission hat festgestellt, dass nach dem Wortlaut der parlamentarischen Initiative und nach der auf Artikel 24 Absatz 1 und 2 des Finanzhaushaltgesetzes gestützten Pra- xis nicht nur die allermeisten Verpflichtungskredite, son- dern jeweils auch der jährliche Voranschlag der Eidgenos- senschaft dem Finanzreferendum unterstellt wären. Dies würde zu einer unerträglichen Verzögerung, ja zu einer Blockierung der Staats tätigkeit führen. Zwar könnte die Bundesversammlung die nicht mit einer separaten Bot- schaft unterbreiteten Verpflichtungskredite aus dem Bun- desbeschluss über den Voranschlag herauslösen und in einzelne Beschlüsse aufteilen; dadurch könnte die Zahl der dem Referendum unterstehenden Beschlüsse reduziert wer- den. Aber auch dann befürchtet die Kommission, dass die nötige Kontinuität bei der Erfüllung wichtiger, teilweise durch die Verfassung oder Gesetze vorgeschriebener staat- licher Aufgaben - etwa in den Bereichen Landesverteidi- gung, Entwicklungszusammenarbeit oder Wohnbauförde- rung - gefährdet sein könnte.

Die Kommission bezweifelt, ob sich die durchaus positiven Erfahrungen der Kantone und Gemeinden, welche das Finanzreferendum kennen, ohne weiteres auf den Bund übertragen lassen. Dort geht es meistens um kleinere Beträge und um für den Bürger überschaubarere Projekte. Die Verpflichtungskredite des Bundes beziehen sich dage- gen auf längerfristige, grössere und umfassendere Vorha- ben, die dem Bürger weniger leicht erläutert werden können.

Es wurde auch in Frage gestellt, ob das vorgeschlagene Finanzreferendum wirklich zu einer sinnvollen Stärkung der Volksrechte führen würde: grosse Ausgaben werden häufig durch Zahlungskredite beschlossen - etwa im Bereich der Landwirtschaft -, und zahlreiche Entscheide von grosser politischer Bedeutung wie der Bau von Nationalstrassen oder die Bewilligung von Kernenergieanlagen würden vom Finanzreferendum nicht erfasst.

Ein weiterer Haupteinwand ergibt sich aus der Stellung und Funktion der Bundesversammlung. Das Parlament soll seine staats- und finanzpolitische Führungsaufgabe nicht aufge- ben. Es hat für den Ausgleich der verschiedenen Interessen zu sorgen und diesen immer wieder vor dem Volk zu verant- worten. Auch ohne Finanzreferendum besteht bei den Sachabstimmungen, den Volksinitiativen und bei Wahlen eine ständige Kontrolle des Volkes über die Entscheide der Bundesversammlung.

Die Kommissionsminderheit hält einen Ausbau der Volks- rechte für wünschenswert. Sie bestreitet, dass damit die Rechte der Bundesversammlung geschmälert werden und verweist auf die Erfahrungen in den Kantonen und Ge- meinden.

Auch die Minderheit steht allerdings dem formulierten Vor- schlag des Initianten skeptisch gegenüber. Sie wünscht eine umfassendere Untersuchung des Problemkreises und bean- tragt deshalb mit einer Motion, der Bundesrat möge der Bundesversammlung Anträge zur Weiterentwicklung des fakultativen Referendums unterbreiten. Es soll namentlich auch geprüft werden, ob dieses Anliegen durch eine Revi- sion der Artikel 4 ff. des Geschäftsverkehrsgesetzes verwirk- licht werden kann.

Die Minderheit erachtet es für nötig, die Institutionen der Demokratie immer wieder zu überprüfen, will aber nicht auf die vom Bundesrat beantragte Totalrevision der Bundesver- fassung warten.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Alkoholverwaltung. Erweiterungsbau und Innensanierung Régie des alcools. Bâtiment complémentaire et assainissement intérieur

In

Dans

In

Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr

1988

Année

Anno

Band

II

Volume

Volume

Session

Sommersession

Session

Session d'été

Sessione

Sessione estiva

Rat

Nationalrat

Conseil

Conseil national

Consiglio

Consiglio nazionale

Sitzung

14

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 88.009

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 23.06.1988 - 08:00

Date

Data

Seite

847-848

Page

Pagina

Ref. No

20 016 400

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Schlagwörter

building creditparliamentary initiativefinancial referendumrenovationhistoric preservationbudgetary procedurecommittee report

Von Omnilex extrahiert

Kernrechtsfrage

Whether to enter into and approve the CHF 22.8 million building credit for the Federal Alcohol Administration.

Extrahierter Entscheid

The Council entered into the matter and approved the federal decree without opposition.

Extrahierte Begründung

The project was considered necessary, well prepared, and balanced; the building stock was inadequate, and the renovation and extension would improve working conditions while preserving the historic building.

Kernrechtsfrage

Whether the parliamentary initiative requesting a generalized financial referendum should be given follow-up.

Extrahierter Entscheid

The Council decided not to give the initiative follow-up.

Extrahierte Begründung

The commission feared that the proposal would subject most commitment credits and even the annual budget to referendum, risking unacceptable delays and a blockage of state activity, while its democratic benefits appeared limited and incomplete.

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