N 22 juin 1988
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Initiative parlementaire (Christinat)
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Parlamentarische Initiative (Christinat) Schutz der schwangeren Frauen und Mütter Initiative parlementaire (Christinat) Protection des femmes enceintes et des mères
Beschluss des Nationalrates vom 9. Oktober 1987 Décision du Conseil national du 9 octobre 1987
Herr Müller-Aargau unterbreitet im Namen der Kommission für soziale Sicherheit den folgenden schriftlichen Bericht:
Gestützt auf Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes und auf Artikel 27 des Geschäftsreglementes des Nationalra- tes reichte Nationalrätin Christinat am 10. Dezember 1986 folgende parlamentarische Initiative in der Form des ausge- arbeiteten Entwurfes ein:
«Arbeitsgesetz
Art. 35 Abs. 2 (neu)
Der Mutterschaftsurlaub dauert 16 Wochen, wovon minde- stens 10 Wochen nach der Geburt bezogen werden müssen.»
Die Kommission für soziale Sicherheit führte gemäss Artikel 21ter des GVG die Vorprüfung der Initiative durch und gab der Initiantin Gelegenheit, ihren Vorstoss zu begründen (Art. 21quinquies Abs. 1 GVG). Da die Initiative einen engen Zusammenhang mit dem Mutterschaftstaggeld hat, beschloss die Kommission am 26. August 1987, die Beratun- gen auszusetzen und über die parlamentarische Initiative erst nach der Volksabstimmung über die Kranken- und Mutterschaftsversicherung vom 6. Dezember 1987 zu befin- den. Sie legte dem Rat einen diesbezüglichen Zwischenbe- richt vor.
Nachdem das Volk das Mutterschaftstaggeld abgelehnt hat, ist der parlamentarischen Initiative die Grundlage entzogen. Die Kommission ist der Meinung, dass eine Bestimmung über einen obligatorischen Mutterschaftsurlaub ohne gleichzeitige finanzielle Absicherung wenig sinnvoll wäre.
Die Initiantin ging vom revidierten Bundesgesetz über die Kranken- und Mutterschaftsversicherung (KMVG) aus, wel- ches bei Mutterschaft ein Taggeld nach dem System der Erwerbsersatzordnung vorsah. Danach wäre während eines Mutterschaftsurlaubs von 16 Wochen ein Taggeld ausge- richtet worden.
Die Initiantin wollte die finanzielle Absicherung der Mütter durch eine Bestimmung über den körperlichen Schutz ergänzen. Zu diesem Zweck sollte das Arbeitsgesetz durch eine Vorschrift ergänzt werden, welche einen zwingenden Urlaub - also ein Arbeitsverbot - von 16 Wochen (wovon mindestens 10 Wochen nach der Geburt) beinhaltet. Die Initiantin wollte so verhindern, dass gewisse Mütter trotz Ausrichtung eines Taggeldes relativ früh nach der Geburt bereits wieder arbeiten gehen.
Die Kommission für soziale Sicherheit stellt zunächst fest, dass es richtig war, den Ausgang des Referendums vom 6. Dezember 1987 über das KMVG abzuwarten und erst anschliessend über das Schicksal der Initiative zu entschei- den. Mit dem Nein des Volkes zum KMVG und damit zum Mutterschaftstaggeld ist der parlamentarischen Initiative der Boden entzogen. Es wäre nach Meinung der Kommission nicht sinnvoll, für schwangere Frauen und Mütter einen obligatorischen Mutterschaftsurlaub zu dekretieren, ohne die betroffenen Frauen gleichzeitig finanziell abzusichern.
Zum gleichen Schluss kam die eidgenössische Arbeitskom- mission, welche als Expertenkommission zurzeit die Revi- sion des Arbeitsgesetzes vorbereitet. Nach der Abstimmung vom 6. Dezember hat sie die Frage der Ausdehnung des Arbeitsverbotes für schwangere Frauen und Mütter auf 16 Wochen nicht mehr weiter geprüft. Die Kommission war sich denn auch einig, dass der parlamentarischen Initiative nicht Folge gegeben werden kann.
Eine Mehrheit der Kommission möchte es aber nicht bei der blossen Ablehnung der Initiative bewenden lassen. Sie geht davon aus, dass für das Anliegen des Gesundheitsschutzes der schwangeren Frauen und jungen Mütter ein Konsens besteht. Deshalb möchte sie mit einem parlamentarischen Vorstoss den Bundesrat auffordern, diesen Schutz auszu- bauen. Nach längerer Diskussion und Prüfung verschiede- ner Texte beschloss die Kommission mit 10 zu 7 Stimmen, dem Rat eine Motion zu beantragen, in welcher ein Mutter- schaftsurlaub von 16 Wochen gefordert wird, während des- sen Dauer die erwerbstätigen Frauen wirtschaftlich abgesi- chert sind und der Kündigungsschutz gewährleistet ist (vgl. Motionstext).
Die Kommissionsmehrheit will mit dieser Motion einerseits den Verfassungsauftrag (Art. 34quinquies Abs. 4 Bundesver- fassung) erfüllen, sie trägt damit aber auch gewissen Ein- wänden gegen die abgelehnte Vorlage Rechnung. So wird z. B. die wirtschaftliche Absicherung auf die erwerbstätigen Frauen beschränkt und die Art und Weise der Absicherung (arbeitsvertragliche Regelung, Versicherung usw.) bewusst offen gelassen.
Die Kommissionsminderheit verweist auf die massive Ableh- nung des Mutterschaftstaggeldes in der Volksabstimmung und erachtet den Zeitpunkt für einen Vorstoss zu diesem Thema als verfrüht. Nach Ansicht der Minderheit hat das Nein des Stimmbürgers insbesondere dem Mutterschafts- taggeld gegolten, weshalb es nicht angängig ist, in dieser Sache jetzt schon wieder aktiv zu werden.
M. Müller-Argovie soumet au nom de la commission de la sécurité sociale le rapport écrit suivant:
Conformément à l'article 21bis de la loi sur les rapports entre les conseils et à l'article 27 du règlement du Conseil national, Mme Christinat, conseillère nationale, a dépose le 10 décembre 1986 l'initiative individuelle suivante sous la forme d'un projet rédigé de toutes pièces.
Loi federale sur le travail
Art. 35 al. 2 (nouveau)
Le congé maternité est de 16 semaines dont 10 semaines au moins après l'accouchement.
La Commission de la sécurité sociale a procédé, conforme- ment à l'article 21ter de la loi sur les rapports entre les conseils, à l'examen préliminaire de l'initiative et a donné à son auteur la possibilité de motiver son intervention (art. 21quinquies, 1er al., LREC). Étant donné que l'initiative est étroitement liée à la question de l'allocation de maternité, la commission a décidé, le 26 août 1987, de suspendre ses travaux et de ne trancher sur l'initiative parlementaire qu'a- près la votation populaire sur l'assurance-maladie et mater- nité, qui a eu lieu le 6 décembre 1987. Ella a remis un rapport intermédiaire y relatif à la Chambre.
Le peuple ayant rejeté le projet relatif à l'allocation de maternité, l'initiative parlementaire est désormais sans objet. La commission estime qu'une disposition concernant un congé obligatoire de maternité ne se justifie pas si on ne la complète pas par des mesures garantissant la sécurité financière des intéressées.
L'auteur de l'initiative s'est fondé sur le projet de loi fédérale révisée concernant l'assurance-maladie et maternité, où il était prévu d'instituer une allocation de maternité conçue selon le système de l'allocation pour perte de gain. Une
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indemnité journalière aurait dû être versée aux mères durant un congé de seize semaines. L'auteur de l'initiative voulait compléter la sécurité financière accordée aux mères par une disposition concernant la protection de leur santé. A cet effet, la loi sur le travail aurait dû être complétée par une disposition instituant un congé obligatoire - donc une inter- diction de travail - de seize semaines (dont dix semaines au moins après l'accouchement). Elle voulait ainsi empêcher que certaines mères reprennent le travail relativement tôt, en dépit de l'allocation.
La Commission de la sécurité sociale constate qu'il était judicieux d'attendre le résultat du référendum du 6 décem- bre 1987 sur la loi concernant l'assurance-maladie et mater- nité pour se prononcer sur la présente initiative.
Le rejet de ce projet de loi par le peuple - et, partant le refus d'accorder une allocation de maternité - fait que l'initiative parlementaire est désormais sans objet. Selon la commis- sion, on ne saurait décréter un congé de maternité obliga- toire si on n'accorde pas simultanément aux intéressées la sécurité financière indispensable. La commission fédérale du travail, qui s'occupe actuellement, en tant que commis- sion d'experts, de la révision de la loi sur le travail, en est arrivée à la même conclusion. Après la votation du 6 décem- bre, elle n'a plus examiné la question de l'extension de l'interdiction de travailler pour les femmes enceintes et pour les mères et la fixation de cette interdiction à seize semaines. La commission considérait aussi à l'unanimité que l'initiative parlementaire doit être classée.
La majorité de la commission ne voudrait cependant pas se contenter de rejeter l'initiative. Elle estime que tout le monde est d'accord pour assurer la protection de la santé des femmes enceintes et des accouchées. Aussi désire-t- elle, par une intervention parlementaire, inviter le Conseil fédéral à renforcer cette protection.
Après un long débat, au cours duquel plusieurs textes ont été examinés, elle a décidé, par 10 voix contre 7, de soumet- tre à la Chambre un projet de motion pour les femmes exerçant une profession; elles jouiraient durant cette période d'une protection sur le plan financier et ne pour- raient être licenciées (cf. texte de la motion).
Par cette motion, la majorité de la commission veut à la fois remplir le mandat donné par la constitution (art. 34quin- quies, 4e al., de la constitution) et tenir compte de certaines objections au projet rejeté en votation. Ainsi, la sécurité accordée sur la plan financier est limitée aux femmes exer- çant une profession; en outre, on renonce sciemment à déterminer le système qui doit garantir cette sécurité (règle- ment dans un contrat de travail, assurances, etc.).
La minorité de la commission relève en revanche que le projet d'allocation de maternité a été massivement rejeté par le peuple lors de la votation et estime qu'une intervention en ce sens est prématurée. An son avis, l'opposition des citoyens était dirigée surtout contre l'allocation de mater- nité, de sorte qu'il n'est pas judicieux de revenir sur cette question maintenant déjà.
Antrag der Kommission
Die Kommission beantragt einstimmig, der parlamentari- schen Initiative keine Folge zu geben.
Die Kommission möchte aber vermeiden, dass die Frage des Mutterschaftsschutzes auf unbestimmte Zeit ad acta gelegt wird. Sie beantragt deshalb mit 10 zu 7 Stimmen, ihre Motion an den Bundesrat zu überweisen.
Motion der Kommission für soziale Sicherheit Mutterschaftsschutz
Der Bundesrat wird beauftragt, eine Vorlage zur Regelung des Mutterschutzes zu unterbreiten, welche folgende Aspekte berücksichtigt:
a. Mutterschaftsurlaub von insgesamt 16 Wochen, wovon mindestens acht Wochen nach der Geburt liegen;
b. Wirtschaftliche Absicherung der erwerbstätigen Frauen während der Dauer des Mutterschaftsurlaubes;
c. Kündigungsschutz für die Dauer der Schwangerschaft und des Mutterschaftsurlaubs.
Proposition de la commission
La commission propose à l'unanimité de ne pas donner suite à l'initiative parlementaire.
Toutefois, la commission ne voudrait pas renvoyer l'examen de l'allocation de maternité aux calendes grecques. Aussi propose-t-elle par 10 voix contre 7 de transmettre sa motion au Conseil fédéral.
Motion de la Commission de la sécurité sociale Protection de la maternité
Le Conseil fédéral est chargé de présenter un projet d'acte législatif en vue de protéger la maternité. Ce projet doit contenir des dispositions garantissant:
a. un congé-maternité d'une durée totale de seize semaines, dont huit au moins après l'accouchement;
b. le revenu des femmes exerçant une activité lucrative pendant toute la durée du congé-maternité;
c. la protection contre les licenciements pendant toute la durée de la grossesse et du congé-maternité.
Antrag Widrig Ablehnen der Motion der Kommission
Antrag Déglise
Ueberweisung der Motion der Kommission in der Form eines Postulates
Antrag Früh Ablehnen der Motion der Kommission auch in der Form des Postulates
Proposition Widrig Rejeter la motion de la commission
Proposition Déglise Adopter la motion de la commission sous forme de postulat
Proposition Früh
Rejeter la motion de la commission même sous forme de postulat
Präsident: Die Kommission beantragt, der Initiative sei keine Folge zu geben.
Dieser Beschluss ist eigentlich nicht umstritten. Es haben sich Diskussionsredner zur Motion eingetragen. Ich meine, wir sollten die Diskussion rationellerweise auf die Motion beschränken.
Wünscht sich jemand auszusprechen zum Antrag der Kom- mission, keine Folge zu geben? - Das ist nicht der Fall. Ich stelle fest, dass Sie diesem Antrag zugestimmt haben.
Müller-Aargau, Berichterstatter: Erlauben Sie mir zuerst eine Vorbemerkung.
Ich bedaure, dass sich die Diskussion vom ersten Tage der Frühjahrs-Session heute voraussichtlich wiederholen wird. Es wäre arbeitsökonomischer gewesen, wenn wir diese Materie damals anschliessend an die Debatte über den Kündigungsschutz bei Schwangerschaft behandelt hätten. In der einen wie in der andern Vorlage spielt nämlich die Abstimmung vom 6. Dezember 1987 eine wichtige Rolle, und Interpretationen des Resultates und der Beweggründe zum Nein in allen Varianten dürften hier wieder aufgerollt werden.
Sie wissen aus dem schriftlichen Bericht, dass die Kommis- sion einhellig zum Schluss kam, dass eine Bestimmung über ein Arbeitsverbot - sprich obligatorischer Mutterschaftsur- laub - ohne finanzielle Absicherung wenig sinnvoll wäre. Deswegen haben wir dieser parlamentarischen Initiative auch keine Folge gegeben.
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Damit haben die Mitglieder der Kommission zur Genüge manifestiert, dass sie den Volksentscheid ernst nehmen, und sie haben entsprechend entschieden. Die Voten wäh- rend der Kommissionsberatung zeigten deutlich, dass die Mehrheit der Mitglieder den Entscheid vom 6. Dezember nicht als Absage an den Mutterschaftsschutz interpretierte, sondern dass vor allem der Finanzierungsmodus und die Ausdehnung auf Nichterwerbstätige im Vorfeld der Abstim- mung kritisiert wurden. Zudem aber besteht ein Verfas- sungsauftrag, der verlangt, dass früher oder später eine neue, der Volksmeinung angepasste Version eines Mutter- schaftsschutzes ausgearbeitet wird.
Zweitens werden wohl auch die verschiedenen Punkte der Krankenkassenvorlage bald wieder beraten werden. Es gehört eben zum Schicksal eines sogenannten Multipake- tes, dass weitgehend unklar bleibt, was eigentlich Stein des Anstosses war, weshalb der in diesem Saale in der Früh- jahrs-Session immer wieder zitierte Respekt vor dem Volks- willen gar nicht zum Tragen kommen kann: sonst müssten wir in umgekehrter Konsequenz sofort eine Vorlage ausar- beiten mit dem Ziel, den Mutterschaftsschutz aus der Verfas- sung zu entfernen. Und wer hätte schon solchen Todesmut, ein unsoziales Anliegen von solcher Tragweite zu initiieren! Obwohl einige Mitglieder der Kommission vor einer Wieder- aufnahme des Anliegens warnten, entschied die Kommis- sion mit 10 gegen 6 Stimmen, anstelle der Initiative dem Rate eine Motion oder ein Postulat zu unterbreiten mit dem Ziel, die Arbeit am Mutterschaftsschutz in irgendeiner Form wieder aufzunehmen. Die Motion der Kommission, die mit 10 zu 7 Stimmen verabschiedet wurde, hat folgenden Wort- laut: «Der Bundesrat wird beauftragt, eine Vorlage zur Rege- lung des Mutterschutzes zu unterbreiten, welche folgende Aspekte berücksichtigt:
a) Mutterschaftsurlaub von insgesamt 16 Wochen, wovon mindestens 8 Wochen nach der Geburt liegen;
b) Wirtschaftliche Absicherung der erwerbstätigen Frauen während der Dauer des Mutterschaftsurlaubs;
c) Kündigungsschutz für die Dauer der Schwangerschaft und des Mutterschaftsurlaubs.»
Mit der offenen Formulierung wird signalisiert, dass eine Regelung des Mutterschutzes in irgendwelchen Gesetzen geschehen kann. Der 16wöchige Urlaub ist eigentlich nie bestritten gewesen. Zum Finanzierungsmodus wird nichts gesagt, und der Kündigungsschutz ist nur als - vielleicht auch überflüssige - Sicherung gedacht, falls der in Verab- schiedung begriffenen Vorlage des Kündigungsschutzes noch etwas geschehen sollte. Die Referendumsfrist läuft in 6 Tagen ab. Im Ganzen ist es also eine Motion, die den Minimalkonsens zum Ausdruck bringt und in ihrer Offenheit dem Bundesrat weiten Spielraum für einen neuen Anlauf einräumt.
Es war eine grundsätzliche Frage, die in der Kommission die Meinungen geteilt hat, und es wird auch heute im Plenum nicht anders sein, nämlich: Gibt es in jedem Falle eine Anstandsfrist, die eingehalten werden muss, wenn ein Volksentscheid vorliegt? Ist es psychologisch ungeschickt, ja provozierend, überhaupt über diese Sachgebiete zu reden? Eine Minderheit der Kommission mahnt zur Vor- sicht. Aber wir können über die Krankenkassenprobleme auch nicht schweigen, wenn Volksinitiativen vorliegen, die uns zu Stellungnahmen zwingen und die sogar älter sind als der Volksentscheid vom 6. Dezember. In gleicher Weise ist das Anliegen von Frau Christinat so oder so pendent und muss behandelt werden.
Die Mehrheit der Kommission ist der Meinung, dass es der Initiantin primär um die Gesundheit der schwangeren Frau und der jungen Mutter geht. Sie können dieses Anliegen nicht fallenlassen. Zudem ist in der ersten Sessionswoche der letzten Session im Ständerat bereits ein Vorstoss von Frau Jaggi vom 17. Dezember 1987 als Postulat überwiesen worden. Dieser Vorstoss ist in seiner Anlage viel detaillierter und weitreichender, führt also weit über die vorliegende Motion hinaus. Daher besteht eine gute Chance, dass unsere Version, um so mehr als sie von einer ständigen Kommission kommt, auch vom Ständerat gutgeheissen
wird. Uebrigens ist ein weiterer Vorstoss von der sozialde- mokratischen Fraktion zum gleichen Thema im Nationalrat eingereicht; er steckt in der Pipeline. Es ist unmöglich und unrealistisch zu glauben, wir könnten über dieses Anliegen für eine längere Zeit den Schleier des Vergessens legen. In der Antwort zu einer Interpellation von Frau Nabholz hat der Bundesrat bereits Stellung genommen: «In Frage käme wahrscheinlich höchstens eine Lösung, bei welcher der Anspruch auf Leistungen sich auf Mütter beziehungsweise Familien mit geringen eigenen finanziellen Mitteln beschränkt.» Das heisst also, der Bundesrat kommt eigent- lich einer Form des Postulates bereits in der Antwort auf die Interpellation entgegen. Es wäre daher nach meiner Ansicht ungeschickt, bei einer solchen Sachlage die Motion in ein Postulat umzuwandeln. Das ist meine persönliche Meinung, denn in der Kommission ist die Frage Postulat überhaupt nicht diskutiert worden. Ich habe jetzt auch keine zusätzli- che Sitzung der Kommission einberufen lassen, da wir ja das Thema Postulat sogar zur Abstimmung gebracht haben. Aber es hat in der Kommission niemand den Wunsch geäus- sert, dass ein Postulat verfasst würde. Im weiteren gibt es in der gleichen Angelegenheit neuerdings auch die Standesin- itiative des Kantons Genf. Der Ständerat als Prioritätsrat wird sich zu dieser Frage also auch dort äussern. Ich sehe daher nicht ein, weswegen wir nicht eine Motion an den Ständerat delegieren sollen, die er zusammen mit der Stan- desinitiative des Kantons Genf im gleichen Arbeitsgang behandeln könnte.
Daher beantrage ich Ihnen zusammen mit der mehrheitli- chen Kommission, die Motion an den Bundesrat zu überwei- sen. Ich lehne in meinem eigenen Namen ab, einer Umwand- lung in ein Postulat zuzustimmen.
M. Philipona, rapporteur: Le problème de la protection des femmes enceintes et des mères n'a pas été définitivement résolu par la votation populaire du 6 décembre 1987. La Commission de la sécurité sociale a examiné la question et a conclu que le problème de fond demeure. Même si le peuple a refusé la révision de la loi sur l'assurance-maladie de manière très nette, il n'a pas refusé toute protection de la maternité. Il est certes difficile de déterminer les motifs exacts qui ont entraîné le refus du peuple. On constate toutefois qu'il y a eu addition de multiples oppositions émanant de différents milieux. Personne n'a formellement combattu une protection de la santé des femmes enceintes et des accouchées. Nous ne pouvons pas ignorer un fait fondamental qui demeure, c'est l'article 34quinquies, ali- néa 4, de la constitution, qui dit expressément ceci: «La Confédération instituera par voie législative l'assurance- maternité». Il y a donc lieu d'aller de l'avant en tenant compte à la fois de la norme constitutionnelle mais égale- ment des objections au projet rejeté en votation populaire le 6 décembre 1987.
La commission a examiné plusieurs textes et a finalement proposé, par 10 voix contre 7, de vous soumettre une motion chargeant le Conseil fédéral de présenter un projet d'acte législatif en vue de protéger la maternité. La commis- sion renonce volontairement à déterminer avec précision le système qui devra garantir cette sécurité. La question doit rester très ouverte. Pour la minorité de la commission, le fait que le peuple a massivement rejeté le projet d'allocation de maternité justifie que cette motion soit considérée comme prématurée. Permettez-moi de vous rappeler qu'à la session de mars dernier, au chapitre de la protection des travailleurs contre les licenciements, le Conseil national a repoussé une proposition qui demandait de réexaminer la disposition por- tant sur la protection contre les licenciements des femmes enceintes pendant toute la durée de la grossesse et les seize semaines qui suivent l'accouchement. Considérant en outre que, d'une part, le vote du 6 décembre 1987 n'a certes pas résolu un problème que chacun reconnaît et que, d'autre part, la constitution nous demande de légiférer en la matière, la majorité de la commission vous propose de transmettre la motion au Conseil fédéral.
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M. Cotti, conseiller fédéral: Je vous exposerai brièvement les arguments du Conseil fédéral face à cette motion qu'il considère d'ailleurs, je le dis d'emblée, comme plutôt inat- tendue.
Tout d'abord, on peut argumenter à loisir au sujet du vote populaire du mois de décembre passé: le peuple suisse a voté «non» et les interprétations même les plus subtiles n'y changent rien. Le non a été sans distinction aussi bien contre le projet de révision de l'assurance-maladie que contre celui de l'assurance-maternité. Le Conseil fédéral souhaite éviter que l'on revienne quelques mois plus tard avec une motion chargeant le Conseil fédéral de présenter un nouveau projet de loi, projet qui ne serait d'ailleurs pas très différent de celui qui a été soumis au peuple. Il s'agit donc, en premier lieu, de respecter le résultat du vote populaire.
Ensuite, comme cela a été souvent souligné au cours de la campagne électorale, les cantons ont eux-mêmes la possibi- lité de régler une série de problèmes concernant la mater- nité. Je tiens à souligner que, par exemple, les cantons de Schaffhouse, de Zoug, de St-Gall, ont déjà trouvé une solu- tion à ces problèmes. Le Conseil fédéral estime donc qu'il appartient maintenant aux cantons de se pencher sur cette question.
Le troisième élément, le seul qui incite le Conseil fédéral à vous suggérer la transformation de la motion en un postulat, c'est que le problème reste posé, et c'est là une bonne raison de voter un postulat qui n'a, pour le Conseil fédéral, aucune autre signification que celle de rappeler que le problème subsiste. Mais en aucune manière le Conseil fédé- ral n'envisage de soumettre, dans des délais prévisibles, un nouveau projet au Parlement.
Telles sont les raisons pour lesquelles le Conseil fédéral se borne à vous proposer un postulat et telle est l'interprétation très restrictive qu'il donne à cette proposition.
Widrig: Trotz der heutigen Ausführungen des Kommissions- präsidenten weiss ich immer noch nicht, woher die Schöpfe- rinnen und Schöpfer dieser neuen Kommissionsmotion die feste Gewissheit haben, in der Volksabstimmung vom 6. Dezember 1987 seien die sogenannte wirtschaftliche Absicherung des Mutterschaftsurlaubes und die Erweite- rung des Gesundheitsschutzes, lies Beschäftigungsverbot, von 8 auf 16 Wochen absolut unbestritten gewesen, und woher sie so genau wissen wollen, dass sich die Opposition nur gegen den Einbezug der Nichterwerbstätigen gerichtet habe. Was ich hingegen weiss, ist, dass sich die im Refe- rendum des Gewerbeverbandes formierte Opposition nicht nur gegen mehr Lohnprozente, sondern auch gegen die sogenannte Versicherungslösung richtete. Wenn Sie diese nun durch eine erweiterte Lohnfortzahlungspflicht umge- hen, höre ich bereits wieder jene Frauen in bestimmten beruflichen Tätigkeiten, die damals eine weniger weitge- hende Regelung wünschten und sich durch diese starre gesamtarbeitsvertragliche Lösung benachteiligt fühlten!
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Im neuen Motionstext ist das Reizwort «Lohnprozente» nicht mehr enthalten. Aber irgendwer muss ja auch diese wirtschaftliche Absicherung bezahlen. Letztlich werden es wieder Arbeitnehmer und Arbeitgeber in irgendeiner Form sein, mit den bekannten direkten und/oder indirekten Aus- wirkungen auf die Lohnzusatzkosten.
Die Kommission für soziale Sicherheit beantragt mit 10 gegen 7 Stimmen Motionsüberweisung. Als Kommis- sionsmitglied und als einer der sieben Neinstimmenden bekämpfe ich diesen Antrag. Ich bitte Sie, die Motion nicht zu überweisen, dies im wesentlichen aus den folgenden drei Gründen, die Bundesrat Cotti soeben angeführt hat:
Zum einen ist heute, sechs Monate nach dem 6. Dezember, in diesem Bereich eine Pause gefragt. Es ist ja nicht verbo- ten, den Volkswillen zu respektieren! Wenn Sie den vorlie- genden Text in der Motionsform überweisen, heisst es wie- der zu Recht: «Die machen ja doch, was sie wollen.» Ich frage Sie, wieso Sie sich über den Rückgang der Stimmbe- teiligung überhaupt noch wundern!
Zum Zweiten stehen heute dringendere Aufgaben im Sozial-
bereich an. Wir haben hier in diesem Haus vor 14 Tagen die Legislaturziele behandelt: kein Wort von einer Mutter- schaftsversicherung, nicht im Bericht, nicht in der dreitägi- gen Debatte. Im Gegenteil! Am 8. Juni dieses Jahres hat der Nationalrat mit seinem Beschluss, Anliegen der Krankenver- sicherung in die erste Hälfte der Legislaturperiode vorzuzie- hen, diese Prioritäten wieder bestätigt. Konzentrieren wir uns doch auf das Notwendige: Krankenversicherung, Revi- sion des Gesetzes, 10. AHV-Revision, BVG-Revision - Stich- wort Freizügigkeit.
Der dritte Grund: Wenn Sie heute im Bereich Mutterschutz aktiv werden wollen, dann können und sollen Sie dies auf kantonaler Ebene tun. Ich habe mich persönlich 1985 im St. Gallischen Grossen Rat für das inzwischen rechtskräftig gewordene Mutterschaftsgesetz eingesetzt. Es gibt auch andere Kantone, die ein ausbaufähiges Mutterschaftsgesetz haben, das gezielt dort hilft, wo es auch notwendig ist - nach dem Subsidiaritätsprinzip -, was beim Bürger besser ankommt.
Was hin und wieder nottut, ist die Information. Da gebe ich Ihnen recht. Die Anspruchsberechtigung der Mutter sollte viel besser bekannt sein. Mutterschaftsbeiträge sind keine Fürsorgeleistungen.
Schliesslich denke ich auf kantonaler Ebene auch an den Ausbau der Familienausgleichskassen bei einkommens- schwachen Familien. Da gehe ich mit Ihnen einig, Frau Fankhauser.
In der CVP-Fraktion hat sich bis zum heutigen Zeitpunkt niemand für diese Motionsüberweisung ausgesprochen. Die CVP-Fraktion lehnt die Motionsannahme also ab. Hingegen ist eine Mehrheit unserer Fraktion bereit, den vorliegenden Text in der Form eines Postulates zu überweisen. Das Thema bleibt ein Anliegen unserer Partei. Aber nach diesem Volksentscheid ist die Postulatsform geeigneter, damit der Bundesrat vernünftige Verbesserungen im Rahmen des Kündigungsschutzes verwirklichen kann.
Kollegin Déglise hat nach meiner Eingabe auf Ablehnung der Motion einen Antrag auf Ueberweisung der Motion in Postulatsform gestellt, und sie wird sich dazu äussern. Mein Antrag auf Motionsablehnung richtet sich nicht gegen den Antrag Déglise. Ich werde also eine Ueberweisung in der Postulatsform nicht bekämpfen. Ich gehe nicht so weit wie Kollege Früh. Wenn die Ueberweisung in der Motionsform verhindert wird, ist mein Anliegen erfüllt.
Mein Antrag richtet sich vor allem gegen den Beschluss der Kommissionsmehrheit, nur sechs Monate nachdem der Souverän eine ähnliche Vorlage mit 71 Prozent Nein gegen 29 Prozent Ja ganz massiv abgelehnt hat, doch noch durch die Hintertüre einer verbindlichen Motion ein solches Anlie- gen zu realisieren.
Ich halte also an meinem Antrag auf Ablehnung der Motionsüberweisung fest: deshalb, weil die Kommissions- minderheit auch recht beachtlich war; deshalb auch, weil diese neue Motion die nichterwerbstätigen Frauen von den erwerbstätigen Frauen abkoppelt und ausklammert und so wieder zwei Kategorien schafft: die einen erhalten etwas, die andern erhalten nichts. Ich lehne die Motion auch deshalb ab, weil ich meine: wenn man schon übereinstimmend fest- stellt, das Anliegen habe nicht erste Dringlichkeitsstufe, dann soll man nicht im gleichen Atemzug eine solche Motion überweisen.
Ich beantrage Ihnen in diesem Sinne, die Motion der Kom- mission für soziale Sicherheit vom 19. Januar 1988 abzu- lehnen.
Mme Déglise: Avec ma proposition, je n'entends pas déve- lopper plus largement les arguments qui militent en faveur d'une protection de la maternité. M. le rapporteur de la commission et les collègues qui la soutiennent l'ont fait et le feront encore largement. Il m'appartient principalement de vous proposer d'accepter cette motion sous forme de postu- lat. En voici les raisons. Tout d'abord, la forme de la motion est trop contraignante pour le Conseil fédéral et, de ce fait, ne respecte pas suffisamment la volonté populaire qui s'est exprimée le 6 décembre dernier. Il est vrai aussi que le
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Conseil fédéral et une grande majorité du Parlement avaient défendu, avec raison, le projet d'assurance-maternité. Avec eux, je crois que nous ne devons pas abandonner l'idée de mettre sur pied une véritable protection de la maternité. D'abord, il s'agit de remplir le mandat constitutionnel auquel, quoiqu'on dise, on n'a toujours pas donné suite. De plus, la protection de la maternité est un élément essentiel de la politique familiale, soutenue avec vigueur et constance par notre parti. Pourtant, la forme de la motion ne s'impose pas absolument pour arriver au but, d'autant plus que le problème est déjà en discussion au Conseil des Etats. Une commission a déjà été désignée en effet, en vue de traiter une initiative du canton de Genève. De plus, la commission qui traite de l'initiative populaire du concordat des caisses- maladies étudie également la possibilité de lui opposer un contre-projet qui pourrait contenir des éléments allant dans le sens d'une protection de la maternité. D'ailleurs, le pro- blème du congé-maternité a été en partie résolu par la modification du code des obligations.
En conclusion, ma démarche s'inscrit dans ma conviction que la protection de la maternité est un problème qui doit être résolu, dont l'étude est en train de se poursuivre. La forme de la motion ne s'impose pas, la forme du postulat par contre tient mieux compte de la volonté populaire et permet au Conseil fédéral et au Parlement de poursuivre le travail d'une manière moins contraignante. Ce sont les raisons pour lesquelles je vous invite à suivre ma proposition.
Früh: Volksabstimmungen sind keine Meinungsumfragen, über deren Ergebnisse sich dieses Parlament einfach nach Gutdünken hinwegsetzen kann. Volksentscheide sind nach wie vor demokratisch zustandegekommene Plebiszite, die von uns Parlamentariern zu respektieren sind. Vielleicht sollten wir uns wieder einmal in Erinnerung rufen, was ein Plebiszit ist. Die verfassungsmässigen Volksabstimmungen über ein Referendum oder eine Initiative sind Einrichtungen der direkten Demokratie. Daher wird das schweizerische Regierungssystem auch plebiszitäre oder Referendumsde- mokratie genannt. Es bedeutet, dass das Volk in politischen Entscheiden das letzte Wort hat. Ich finde jeweils schon die Unsitte fehl am Platz, die Höhe der Ja- und Neinstimmenan- teile zu prüfen und in der Folge - je nach Standort - Volksmeinungen hineinzuinterpretieren.
Am Abstimmungsresultat betreffend Mutterschaftstaggeld vom 6. Dezember 1987 gibt es nun wahrlich nichts zu deu- ten. Die Eindeutigkeit lässt keine Zweifel offen, was die Bürgerin und der Bürger wollten oder was sie eben nicht wollten. Das Volk hat nein gesagt, vor allem zum Mutter- schaftstaggeld. Zu dieser Aussage fühle ich mich nun wirk- lich legitimiert. Wer im Abstimmungskampf in der ersten Reihe stand und dazu noch gut zuhören konnte, hat die Meinung hierüber klar und deutlich vernehmen können. Im Moment finden die Fussball-Europameisterschaften statt. Beim Fussball gibt es die Einrichtung des Schiedsrichters. Er entscheidet über das Foul-Spiel oder nicht. Bei unserem Spiel ist der Schiedsrichter das Volk. Der Entscheid liegt nur beim Volk.
Ich möchte auch darauf hinweisen - weil Herr Widrig das angesprochen hat -, dass auch bei uns im Appenzellerland, wo ich diesbezüglich eine sehr grosse Unterstützung hatte, sich etwas tut. Ich habe das Präsidium einer Kommission im Kanton übernommen, die sich mit der Frage der Mutter- schaft befasst.
Wir tragen Verantwortung, Verantwortung gegenüber dem Stimmbürger, der von uns verlangt, dass seine Entscheide in die politische Tätigkeit einfliessen, dass seine Entscheide Respekt finden. Mit dieser Motion wirken wir genau in die entgegengesetzte Richtung. Das ist eine krasse Missach- tung des Volkswillens. Diese Motion - entschuldigen Sie die Härte meines Ausdrucks - macht die Volksabstimmungen zur Farce. Ich finde es auch müssig, mit dem Abstimmungs- ergebnis des Namensaufrufs vom 12. Dezember 1984, das jetzt verteilt worden ist, die noch im Rat anwesenden Kolle- ginnen und Kollegen disziplinieren zu wollen. Zwischen
dem 12. Dezember 1984 und heute liegt eine Volksabstim mung.
Zur Frage Motion, Postulat oder gar nichts: Ich habe Herrn Bundesrat Cotti gut zugehört. Ich bitte Sie, auf einen Vor- stoss zu verzichten, und zwar aus dem folgenden Grund: Schauen Sie, wenn wir jeweils hier darüber diskutieren, ob man z. B. den Punkt 3 einer Motion in Motionsform oder eher in der Form eines Postulates überweisen will, ist das für den Stimmbürger eine akademische Uebung. Er unterschei- det nicht in so differenzierter Form. Für ihn ist wichtig, ob ein Vorstoss überwiesen wurde oder nicht. Sogar die Presse unterscheidet oftmals nur noch nach Ueberweisung oder Nichtüberweisung. Auch bei einer Ueberweisung dieses Postulates könnten Sie beispielsweise morgen in der Zei- tung lesen: Mutterschaftstaggeld in Sicht, Nationalrat über- weist parlamentarischen Vorstoss.
Darf ich zum Schluss auf ein Zitat von Walo von Greyerz zurückgreifen, das meines Erachtens zu beherzigen ist und das auch ausgesprochen bei dieser Vorlage zu beherzigen wäre: «Die Beobachter eidgenössischer Abstimmungen wis- sen, dass das Schweizervolk eine ganz eigenwillige Unab- hängigkeit im Urteil besitzt und schon mehrmals Vorlagen verworfen hat, obschon sie ihm von allen oder fast allen Parteien und Verbänden des Landes und fast allen Zeitun- gen empfohlen worden waren. Gegenüber dem Anspruch von Parteien und Verbänden, die Stimme des Volkes und das wahre Interesse des Landes zu vertreten, wirkt der wirkliche Entscheid durchs Volksmehr oft wie ein reinigen- des Gewitter. Das Volksmehr, das frei ausgedrückt wird und von dem auch in den schwierigsten Kriegs- und Krisenzeiten nie irgendeine Gruppe abgehalten wurde, wird als letzte Instanz allgemein anerkannt.»
Ich bitte Sie, sehr wohl zu überlegen, ob Sie nach dem eindeutigen Resultat über die Gesetzgebung zu Kranken- und Mutterschaftsversicherung nicht doch auf diese Recht- haberei - so kurz nach der Abstimmung - verzichten möch- ten. Ich bitte Sie im Namen des Volkes - sonst spricht ja niemand mehr im Namen des Volkes -, auf Motion und Postulat zu verzichten.
Präsident: Es liegt ein Antrag vor, die Motion in ein Postulat umzuwandeln. Es liegt ein Antrag vor, die Motion abzuleh- nen, und es liegt ein Antrag vor, auch das Postulat abzu- lehnen.
Für die Abstimmung Motion oder Postulat haben 36 Rats- mitglieder schriftlich die Abstimmung unter Namensaufruf verlangt. Diese Abstimmung wird morgen gegen 11 Uhr stattfinden.
Es folgen jetzt die Fraktionssprecher.
Frau Stocker: Auch ich habe gute Gründe, Sie um die Ueberweisung der Motion zu bitten, obwohl ich weiss, dass es immer Wichtigeres gibt, als den Mutterschutz zu realisie- ren, obwohl ich auch weiss, dass dafür nie der richtige Zeitpunkt ist, und obwohl ich weiss, dass am 6. Dezember eine Volksabstimmung stattgefunden hat. Meine Gründe:
Mindestens die Option auf eine Lösung ist aufrechtzuer- halten, denn es handelt sich nicht um einen Luxusartikel, den wir irgendwo herholen, sondern es handelt sich um einen Verfassungsauftrag, der seit mehr als vierzig Jahren unerfüllt ist.
Das Versprechen und die Argumentationen der Gegnerin- nen und der Gegner im Vorfeld der Volksabstimmung vom 6. Dezember waren sehr häufig ein «Nein, aber eventuell in anderer Form». Darauf möchte ich diese Gegnerinnen und Gegner jetzt auch behaften. Ich habe keine Lust, auf dem Teppich zu bleiben, Herr Bundesrat. Ich möchte eigentlich lieber hier in die Luft gehen!
Es geht um den wirtschaftlichen und sozialen Schutz für eine Gruppe, die ihn braucht, die ihn verdient und die darauf ein Anrecht hat. Die Bürgerinnen, die Arbeitnehmerinnen in unserem Land, die sich zu einer Mutterschaft entschliessen, machen das auch nicht nur zu ihrem Privatvergnügen und um irgendwoher Geld zu kriegen, sondern das sind Arbeit-
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nehmerinnen und Bürgerinnen, die ihren Teil an die soziale Sicherheit seit Jahr und Tag leisten.
Zu Punkt 1 und 2 meiner Begründung will ich gar nicht weiter ausholen. Da appelliere ich einfach an Ihr politisches Gewissen.
Zu Punkt 3 habe ich mir die Mühe genommen, einerseits die Argumentationen im Vorfeld der Abstimmung vom 6. Dezember nochmals nachzulesen und zweitens bei mei- nen Kolleginnen auf einer Mütterberatungsstelle einmal nach statistischem Material zu forschen. Hier das Ergebnis. Die Argumente vor dem 6. Dezember waren u. a .: Da zwingt ihr ja Frauen, die nur Hausfrauen und Mütter sind und das bleiben wollen, sich subventionieren zu lassen. Das geht doch nicht! Das ist eine Subvention für die Reichen. Wohin führt denn das? Die, die es sich noch leisten können, Kinder zu kriegen, die sollen das halt, das ist Privatsache.
Heute tönen die Argumente um 180 Grad umgedreht, und ich weiss nicht, wie Sie das mit Ihrem Gewissen machen können, wie Sie das hinkriegen, jetzt zu sagen: Ja, du lieber Himmel, das geht jetzt wieder nur um die Berufstätigen, und da sind die Hausfrauen diskriminiert.
Und das aus derselben Ecke, wo vor sechs Monaten ganz anders argumentiert wurde! Für mich ist es hier ganz beson- ders schmerzlich, dass dieser Graben offenbar auch unter den Frauen herrscht.
Nun aber zur Statistik einer Mütterberatungsstelle, das ist realitätsnahe Alltagserfahrung, es sind nicht irgendwo aus der Luft geholte Paragraphen! Diese Alltagserfahrung fehlt den Herren, die hier Ablehnungsanträge stellen, schlicht und einfach. In über 600 Beratungsgesprächen wurden die folgenden Probleme genannt, und zwar in der Reihenfolge ihrer Häufigkeit:
Alimentenbevorschussung, Stellensuche wegen erfolgter Kündigung, Stempeln, Aussteuerungsdrohung, Lohnfort- zahlungsverweigerung, Kündigungsdrohung, Schonzeit gefährdet durch Drohungen des Arbeitgebers. Und durch diese ganze Litanei hindurch immer wieder die finanzielle Not dieser Frauen. Sie haben schlicht und einfach keine wirtschaftliche Absicherung; nicht genug für den Mietzins, nicht genug für den Lebensunterhalt und schon gar nicht für die Schonung, die in dieser Lebensphase von Bedeutung wäre.
Eine reiche Schweiz, die sich hier sagt: Jetzt machen wir mal eine Denkpause, jetzt lassen wir's mal bleiben mit dem Mutterschutz - das ist für mich eine Schweiz, die eine Absage an die Zukunft erteilt. Die berufstätigen Frauen, die ihren Beitrag an die Sozialversicherung leisten - und aus den Sozialversicherungsgeldern wird ja allerlei bezahlt, aber eben nicht die Mutterschaft -, haben einen Anspruch, dass wir hier mindestens die Option auf einen neuen Lösungsver- such anstreben.
Ich bitte Sie, geben Sie diesem Schritt hin zur Aufhebung dieser Diskriminierung eine Chance! Es wäre materiell - da bin ich überzeugt - und noch mehr immateriell eine gute, eine notwendige Investition - im wahrsten Sinne des Wortes - in die Zukunft.
Frau Fankhauser: Schon unsere parlamentarischen Vorfah- ren hatten die Notwendigkeit des Mutterschaftsschutzes erkannt und eine Arbeitspause von 8 Wochen im Arbeitsge- setz stipuliert. Amélia Christinat, die Optimistin und Kämpfe- rin, wollte im Felde der Kranken- und Mutterschaftsversiche- rungs-Revision die Arbeitspause im Arbeitsgesetz von 8 Wochen auf 16 Wochen ausdehnen. Sie war optimistisch gestimmt und dachte, es wäre nur eine formelle Anpassung. Vor gut 500 Monaten wurde der entsprechende Verfas- sungsartikel aufgenommen, und seither sucht die Politik nach der richtigen Lösung. Die Notwendigkeit einer Arbeits- pause für Schwangere und bei Mutterschaft ist nach wie vor unbestritten. Nötig ist diese Pause nicht nur für die Gesund- heit der Mutter, das Kind braucht diesen Schutz auch. Besonders dem Kind zuliebe sollten wir die Schutzbestim- mung jetzt im Gesetz ausdehnen. Herr Früh, diese Kinder haben tatsächlich kein Stimmrecht, sie melden sich anders! Mehrere Untersuchungen - ich verweise auf damalige Aus-
sagen von Herrn Gautier - beweisen, dass die Kindersterb- lichkeit bei berufstätigen Frauen in den unteren Einkom- mensbereichen am grössten ist. Wir wissen auch, dass das Gewicht der Neugeborenen bei diesen Bevölkerungsschich- ten unterdurchschnittlich ist. Diese Erkenntnisse verpflich- ten uns zum politischen Handeln.
Aber was soll ich Ihnen das alles erzählen? Wir waren uns in diesem Rat spätestens 1984 einig, dass der Mutterschafts- schutz eine absolute Notwendigkeit sei. Der Mutterschafts- urlaub, diese im Arbeitsgesetz verankerte Arbeitspause, ist aber ohne wirtschaftlichen Schutz nichts anderes als ein Erwerbsverbot. Die Mutterschaft soll offenbar nach wie vor wie eine Krankheit behandelt werden, nach der bekannten Berner Skala, wonach eine Frau 14 Jahre am Arbeitsplatz treu dienen sollte, bis sie auf 16 Wochen bezahlten Mutter- schaftsurlaub Anspruch erheben kann. Das ist, nach meiner Erfahrung der Frauenbiographie, mehr eine Grossmutterre- gelung als eine Mutterregelung.
Verschiedene Ratsmitglieder begründen ihre jetzige Ableh- nung mit einer hypothetischen Interpretation des Volkswil- lens vom 6. Dezember. Ich erinnere noch ganz kurz an die damaligen Argumentationen: Die Vorlage wurde unter ande- rem mit dem Slogan «Keine Taggelder für die Reichen» bekämpft. Niemand wandte sich öffentlich generell gegen den Schutz der Mutterschaft. Im übrigen haben wir kürzlich erfahren, dass der Krankenversicherungsteil dieser Abstim- mung gar nicht so unbestritten war, dass die Gegenpropa- ganda also nicht telle quelle geschluckt wurde.
Die Interpretation des Volkswillens ist in diesem Fall sehr- wahrscheinlich nicht sicherer als das heutige oder gestrige Horoskop von Mme Tessier.
M. le Conseiller fédéral, votre interprétation de cette votation me semble très dure.
Ein Konsens schien mindestens insofern da zu sein, als die Geburt keine existentiellen Probleme für die Mütter verursa- chen solle. Ob wir jetzt eine föderalistische Lösung für diese Problematik wollen? Ich bin nach wie vor überzeugt, dass die Schwangeren und die Mütter gesamtschweizerisch einen besseren Schutz zugute haben!
Einen Schritt haben wir getan, als wir im Frühjahr die Vernunft walten liessen und der Kündigungsschutz verbes- sert wurde.
Die Kommission für soziale Sicherheit in ihrer Mehrheit hat den zweiten Schritt eingeleitet. Falls das Problem, wie der Herr Bundesrat sich äusserte, auf dem Teppich bleiben sollte, scheint es mir richtiger, dass wir es nach guter Hausfrauen- und Hausmännerart anpacken und richtig behandeln - und nicht auf dem Teppich liegen lassen!
Im Europavergleich ist die schweizerische Annäherung nötig. Das versuchen uns die Wirtschaftsleute seit Monaten einzuhämmern. Nicht 20 cm breitere Lastwagen sind lebenswichtig, oh nein, aber einige Rahmenbedingungen für das Zusammenleben der Arbeitnehmerinnen und Arbeit- nehmer wie z. B. der Mutterschaftsschutz.
Ich bitte Sie noch, kurz über die Vorteile des Mutterschafts- schutzes und über die Notwendigkeit der Solidarität mit den Arbeitnehmerinnen nachzudenken. Haben Sie sich schon überlegt, welche Kosten die Gemeinschaft tragen muss, weil bis heute die arbeitenden Mütter schäbig behandelt wer- den? Frauenarbeit ist kein Luxus. Frauenarbeit ist eine soziale und wirtschaftliche Verantwortung und Notwendig- keit. Frauenarbeit ist Realität, und der Schutz der Mutter- schaft gehört zu dieser Realität.
Deshalb bitte ich Sie im Namen der SP-Fraktion, die Motion - als Schritt in die richtige Richtung - zu überweisen. Den Punkt c der Motion können wir uns zum Glück schenken, weil wir den ersten Schritt gemacht haben.
Im Namen auch der Kinder, denen dieser Entscheid zugute kommt, bitte ich Sie, diese Motion zu unterstützen.
Aliesch: Gegen diese Motion könnten jetzt ohne weiteres viele materielle Gründe aufgeführt werden, beispielsweise in bezug auf die Behauptung der Kommissionsmehrheit - der Kommissionspräsident hat das auch vorgetragen -, mit der Motion wolle man einen Verfassungsauftrag erfüllen. In Arti-
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kel 34quinquies Absatz 4 der Bundesverfassung wird bekanntlich verlangt, dass der Bund auf dem Wege der Gesetzgebung eine Mutterschaftsversicherung einrichte. Wir könnten uns hier einmal mehr darüber streiten, ob dieser Verfassungsauftrag bereits erfüllt ist oder nicht. Zu diesem Punkt will ich lediglich aus der Botschaft vom 17. November 1982 über die Mutterschaftsinitiative zitieren. Schon damals schrieb der Bundesrat auf Seite 31: «Bereits heute besteht, wenn nicht dem Namen, so der Sache nach, eine Mutterschaftsversicherung.» Und weiter: «Die oft vor- gebrachte Behauptung, der Verfassungsauftrag von Artikel
Dieser Aussage möchte ich nichts beifügen. Dies um so weniger, als wir die Motion in erster Linie politisch werten müssen. Ausgangspunkt dieser Ueberlegung bildet auch für mich die Volksabstimmung vom 6. Dezember 1987 über die Kranken- und Mutterschaftsversicherung. Diese Vorlage wurde von 72 Prozent der Stimmbürgerinnen und Stimm- bürger abgelehnt. Das Nein galt damals - und darin waren sich Befürworter und Gegner für einmal einig - vor allem dem Mutterschaftstaggeld, dem Mutterschaftsurlaub und den neuen Lohnprozenten. Gerade diese Forderung will nun aber die Kommissionsmehrheit - kaum ist die Abstimmung vorbei - trotzdem realisiert wissen.
Damit ist aber eine Grundsatzfrage angesprochen. Unser Staatswesen - so meine ich - kann auf Dauer nur funktionie- ren, wenn Mehrheitsentscheide von den unterlegenen Min- derheiten anerkannt werden. Wir, Bundesrat und Parlament, verlangen dies - ich meine zu Recht - von den in einer Volksabstimmung in die Minderheit versetzten Bevölke- rungsgruppen. Respekt vor den Mehrheitsentscheiden des Souveräns sollten wir aber auch vom Parlament verlangen dürfen, ob es dem einzelnen von uns passt oder nicht.
Diese Achtung vor dem Volkswillen bildete für die FDP- Fraktion den Hauptgrund für ihre Ablehnung der Motion. Aus rechtsstaatlichen Ueberlegungen wird die Motion des- halb auch von den meisten Fraktionsmitgliedern abgelehnt, welche die KMVG-Revision befürwortet haben, und das war die Mehrheit der FDP-Fraktion.
Heute können wir uns nicht über den Willen von 1,4 Millio- nen Schweizerinnen und Schweizern hinwegsetzen, die am 6. Dezember 1987 eine Mehrheit unseres Parlamentes in die Minderheit versetzt haben. Wenn heute eine Kommissions- mehrheit mit ihrer Motion von neuem die Einführung eines Mutterschaftstaggeldes und -urlaubes verlangt, fragen sich unsere Stimmbürgerinnen und Stimmbürger mit gutem Recht, warum sie denn noch an die Urne gerufen werden, wenn ihr Parlament den Volksentscheid dann doch nicht respektiert. Dabei ist es absolut nebensächlich, dass das Mutterschaftstaggeld jetzt «nur» für erwerbstätige Frauen verlangt wird. Das Schweizervolk hat auch dazu nein gesagt. Die Motion geht in einem wesentlichen Teil sogar noch weiter als die verworfene Vorlage. Verlangt wird nämlich ein eigentliches Beschäftigungsverbot von 16 Wochen, und das ist neu. Die Befürworter der Motion verweisen mit einer Kopie, die wir ausgeteilt erhielten, auf einen Eventualantrag von Herrn Nationalrat Allenspach bei der Behandlung des Mutterschaftstaggeldes im Rahmen der KMVG-Revision. Dieser Antrag wurde damals als Gegenvorschlag einge- reicht, um eine noch weit schlimmere Regelung zu verhin- dern. Darum haben diesem Eventualantrag 49 Ratskollegin- nen und Ratskollegen zugestimmt.
Das alles ist aber nach dem Volksverdikt vom 6. Dezember 1987 eigentlich völlig nebensächlich. An jenem Abstim- mungswochenende wurden alle Befürworter eines irgend- wie gestalteten Mutterschaftstaggeldes und neuer Lohnpro- zente ins Unrecht versetzt. In einer Demokratie ist es - so meine ich - immer gut, wenn das Parlament auf diesen Schiedsrichter, das Volk, hört. Und unser Volk wird auch wenig Verständnis aufbringen, wenn jetzt eine Nein-Mehr- heit von 72 Prozent in ein Ja zu einem Mutterschaftsurlaub uminterpretiert wird, wie das hier an diesem Pult gemacht worden ist.
Ich befürworte darum, dass wir unter Namensaufruf über die
Motion entscheiden können. Unsere Stimmbürgerinnen und Stimmbürger wissen dann wenigstens genau, wer von uns einen Mehrheitsentscheid des Volkes akzeptiert und wer nicht.
Namens der FDP-Fraktion beantrage ich Ihnen, dem Antrag von Herrn Widrig zuzustimmen, die Motion also abzulehnen. Meine Fraktion lehnt auch die Umwandlung der Motion in ein Postulat ab, wie dies Frau Déglise verlangt. Die Respek- tierung des Volkswillens ist für uns unteilbar. Die Forderung bleibt nämlich inhaltlich dieselbe, ob es sich um eine Motion oder um ein Postulat handelt.
Hier wird die Beratung dieses Geschäftes unterbrochen Le débat sur cet objet est interrompu
Schluss der Sitzung um 19.55 Uhr La séance est levée à 19 h 55
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Parlamentarische Initiative (Christinat) Schutz der schwangeren Frauen und Mütter Initiative parlementaire (Christinat) Protection des femmes enceintes et des mères
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In
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Jahr
Année
1988
Anno
Band
II
Volume
Volume
Session
Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
13
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
86.239
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
22.06.1988 - 16:00
Date
Data
Seite
840-846
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Pagina
Ref. No
20 016 398
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