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Motion Fetz
86.123 Motion Fetz Nordtangente in Basel. Verbesserung Amélioration de la tangente nord à Bâle
Wortlaut der Motion vom 8. Dezember 1986
Das Ergebnis der Volksabstimmung im Kanton Basel-Stadt vom 7. Dezember 1986 zeigt eine knappe Mehrheit für das sogenannte «Dreirosen-Tief»-Projekt. In der Stadt Basel hal- ten sich Befürworter und Gegner dieses Projektes genau die Waage.
Die Befürworter der Autobahn haben im Abstimmungs- kampf bekanntgegeben, dass Verbesserungen des Projek- tes möglich seien. Sowohl die Art der Rheinüberquerung, die Zahl der Anschlüsse wie auch die Form der Quartierver- bindungen seien diskutierbar.
Das ganze Projekt ist noch keiner Umweltverträglichkeits- prüfung unterzogen worden.
Der Bundesrat wird deshalb beauftragt, dahin zu wirken,. dass
eine Verminderung der Anschlüsse von heute fünf inner- halb von 3 km auf höchstens zwei geplant wird;
die Wohnquartiere entlang der Stadtautobahn keinen Zu-/ Abfahrtsverkehr der Autobahn als Neuverkehr aufnehmen müssen;
die Quartierplanung in West- und Kleinbasel derart entwickelt wird, dass die Ausbaupläne des öffentlichen Ver- kehrs (S-Bahnbetrieb, z. B. St. Johann-Bahnhof; Tram-Ver- bindungen zu den Grossbetrieben etc.) durch die Autobahn- planung und Bau nicht behindert werden;
die Zulassung von Schwerverkehrstransporten von hoch- giftigen Chemikalien auf der Autobahn strengstens verboten wird;
die neue Rheinüberquerung bezüglich ästhetischen Anforderungen und Massnahmen zum Lärmschutz und zur Entgiftung der Abgase grundlegend verbessert wird (auch für die unterirdisch geführten Teile);
die vom Umweltschutzgesetz vorgesehene Umweltver- träglichkeitsprüfung für das grundlegend verbesserte Pro- jekt durchgeführt wird unter Einbezug der - durch den Ausbau der öffentlichen Verkehrsmittel möglichen - Umstei- geeffekte und der durch die unterirdische Linienführung ausserordentlich aufwendigen technischen Aufwendungen und deren Energieverbrauch.
Texte de la motion du 8 décembre 1986
Le résultat de la votation populaire du 7 décembre 1986 dans le canton de Bâle-Ville montre qu'une faible majorité est favorable au projet «Dreirosen-Tief». Dans la ville de Bâle, il y a autant de partisans que d'adversaires de ce projet.
Les partisans de l'autoroute ont fait savoir pendant la cam- pagne qui a précédé la votation que des améliorations pouvaient être apportées au projet. A leur avis, tant le passage sur le Rhin et le nombre des jonctions que les raccordements des quartiers peuvent être discutés.
L'ensemble du projet n'a pas encore fait l'objet d'une étude . de l'impact sur l'environnement.
C'est pourquoi le Conseil fédéral est chargé de faire en sorte:
que le nombre des jonctions - le projet actuel en prévoit cinq sur une longueur de 3 km - soit ramené à deux au maximum;
que les quartiers d'habitation situés le long de l'autoroute urbaine ne doivent pas absorber - en plus de la circulation actuelle - le trafic empruntant les voies d'accès et de sortie de l'autoroute;
que les plans de quartier de la partie ouest de la ville et du Petit-Bâle soient conçus de telle façon que les plans et la
construction de l'autoroute ne gênent pas les projets d'ex- tension des transports publics (chemin de fer suburbain, p. ex. gare de St. Johann; liaison par tram pour les grandes entreprises, etc.);
que l'accès à l'autoroute des poids lourds transportant des produits chimiques hautement toxiques soit strictement interdit;
que le nouveau passage prévu sur le Rhin soit fortement amélioré en ce qui concerne l'esthétique, les mesures de protection contre le bruit et la détoxication des gaz d'échap- pement (également pour les tronçons en tunnel);
que le nouveau projet, qui devra être fortement amélioré, fasse l'objet de l'étude d'impact prévue par la loi sur la protection de l'environnement et que l'on tienne également compte du fait que les gens utiliseront peut-être davantage les transports publics - en raison de l'amélioration de ceux- ci - et que le tracé souterrain rendra nécessaire des installa- tions techniques extrêmement coûteuses qui consomme- ront beaucoup d'énergie.
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Nur durch grosse Versprechungen für Verbesserungen am heute existierenden Projekt wurde die «Dreirosen-Tief»- Variante der Nordtangente ganz knapp akzeptiert. Alle direkt betroffenen Wahlkreise sprachen sich für die Initiative, d. h. gegen die Autobahn aus. Somit sind grundlegende Verbes- serungen am Projekt notwendig. Dafür müssen sich auch die in die Planung einbezogenen Bundesämter einsetzen. Sonst besteht die Gefahr, dass nach der Abstimmung die Versprechungen leere Worte bleiben.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 18. Februar 1987
Rapport écrit du Conseil fédéral du 18 février 1987
Am 7. Dezember 1986 haben die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger des Kantons Basel-Stadt eine Standesinitiative mit dem Titel «Basel ohne Nordtangente» mit 27 062 Nein gegen 24 465 Ja abgelehnt. Damit hat sich eine Mehrheit der Stimmberechtigten des Kantons in einer rechtlich als Kon- sultativabstimmung zu qualifizierenden Meinungsäusse- rung für das Projekt der im Nationalstrassennetz enthalte- nen N 2 Nordtangente Wiese-Landesgrenze CH/F ausge- sprochen.
Das Projektbereinigungs- und Genehmigungsverfahren für diesen Nationalstrassenabschnitt nimmt nun den im Bun- desgesetz über die Nationalstrassen vorgeschriebenen rechtlichen Lauf. Dabei sind Projektauflage- und Einspra- cheverfahren vorgesehen, die es allen vom Projekt Betroffe- nen und den direkt Interessierten ermöglichen, Begehren zu stellen und Verbesserungswünsche anzubringen. Ueber die eingelangten Einsprachen und Beschwerden entscheiden im gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren die zuständigen kantonalen und Bundesinstanzen. Im Rahmen dieses Pro- jektbereinigungs- und Genehmigungsverfahrens ist auch die Umweltverträglichkeit des Projektes zu prüfen.
Angesichts dieser gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren ist es dem Bundesrat nicht möglich, auf die einzelnen in der Motion gestellten Begehren einzutreten und diesbezüglich irgendwelche Zusicherungen abzugeben.
Die Motion ist aber auch aus rechtlichen Gründen unzuläs- sig. Nach dem Nationalstrassengesetz ist die Bereinigung und Genehmigung von Nationalstrassenprojekten nicht Sache des Parlaments, sondern der Kantone und der zuständigen Bundebsehörden, nämlich des Bundesrates und des Eidgenössischen Verkehrs- und Energiewirtschafts- departements. Durch eine Motion kann der Bundesrat nicht verpflichtet werden, in dem ihm delegierten Kompetenzbe- reich in einer bestimmten Weise tätig zu werden.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
Präsident: Der Bundesrat beantragt, die Motion abzuleh- nen. Damit ist die Diskussion eröffnet. Das Wort hat Frau Fetz.
Motion Fetz
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13 juin 1988
Frau Fetz: Vor anderthalb Jahren gab es im Kanton Basel- Stadt eine Abstimmung über ein Nationalstrassenprojekt. Es lag eine Initiative vor, die sich dagegen gewehrt hat. Sie wurde hauchdünn, mit ganz wenigen Stimmen mehr, abge- lehnt, nicht zuletzt deswegen, weil die Befürworter des Nationalstrassenprojektes - der sogenannten Nordtangen- ten-Autobahn - im Abstimmungskampf immer wieder ver- sprochen haben, das Projekt solle redimensioniert werden. Das war natürlich ein wichtiges Argument. Auf den Zusam- menhang von mehr Strassenbau, mehr Verkehr, mehr Luft- verschmutzung brauche ich hier nicht weiter hinzuweisen. Das dürfte allgemein bekannt sein. Die letzte Sanasilva- Studie könnte nicht schlimmer sein.
In einem Stadt-Kanton wie Basel-Stadt kumulieren sich alle diese Probleme natürlich auf engstem Raum. Man kennt die Luftverschmutzungsquellen, die Bodenverschmutzung, die Wasserverschmutzung - ich erinnere Sie nur an den Rhein! Die Probleme sind dort noch viel konzentrierter als in ande- ren Gebieten. Die Stimmung in der Basler Bevölkerung ist auch entsprechend. Deshalb haben die Befürworter des Nationalstrassenprojektes im Abstimmungskampf so sehr mit diesen Redimensionierungen gefochten. Genau um diese Redimensionierungsvorschläge geht es in meiner Mo- tion.
Da das Bereinigungs- und Genehmigungsverfahren nun sei- nen rechtlichen Lauf nimmt - wie der Bundesrat auch in seiner Antwort schreibt -, ist es wichtig, dass seitens der Bundesbehörden auf jeden Fall auf eine Redimensionierung des Nationalstrassenprojektes, dieser Nordtangentenauto- bahn, hingewirkt wird. Dabei stehen folgende Forderungen im Vordergrund, die auch von den Befürwortern der Auto- bahn immer wieder genannt worden sind:
Eine Verringerung der Auf- und Abfahrten dieser Auto- bahn. Sie müssen sich vorstellen, es geht durch äusserst dicht besiedelte Quartiere und wird natürlich Mehrverkehr bringen. Bei Auf- und Abfahrten ist es wichtig, ob es viele oder wenige davon gibt, damit die Wohnquartiere, die direkt betroffen sind, nicht noch mehr Verkehr ertragen müssen. 2. Die zweite Forderung ist auch sehr wichtig. In Basel wird diese Autobahn die Chemietangente genannt, weil sie näm- lich einen Teil von Basel mit der chemischen Industrie verbindet; darum die Forderung, dass keine hochgiftigen Frachten durch diese dicht besiedelten Gebiete fahren dür- fen, weil das viel zu gefährlich wäre.
Ein dritter Punkt ist die Umweltverträglichkeitsprüfung. Wie Sie wissen, muss laut Umweltgesetz ein Projekt dieser Grossenordnung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen werden. Das wird in Basel auch gemacht, aller- dings - und das wird offenbar zur neuen Taktik werden - wird nicht das ganze Projekt, sondern jedes Teilstück ein- zeln begutachtet werden. Hier könnten die Bundesbehörden doch ein Auge darauf werfen, dass sich diese Stückpolitik der kantonalen Behörden nicht durchsetzen kann, weil sie schlicht und einfach der Umgehung der Vorschriften des Umweltschutzgesetzes gleichkommt.
Der Bundesrat sagt weiter in seiner Antwort, dass die Motion rechtlich nicht haltbar sei, weil das Parlament keine Kompe- tenz in bezug auf Nationalstrassenprojekte hat. Darum bitte ich den Bundesrat, die ganze Sache als Postulat anzuneh- men und damit die Möglichkeit zu haben, im Genehmi- gungsverfahren darauf hinzuwirken, dass diese kleinen Redimensionierungsvorschläge, die für die Bevölkerung äusserst wichtig sind, auch durchgeführt werden können. Ich bitte Sie um Ueberweisung als Postulat.
Weder-Basel: In diesem Zusammenhang möchte ich Herrn Bundesrat Ogi darauf aufmerksam machen, dass zu dieser Nordtangente in Basel neu eine Volksinitiative eingereicht worden ist, die verlangt, dass so lange mit dem Baubeginn gewartet wird, bis die Luft in Basel saniert ist. Es ist die sogenannte Moratoriumsinitiative. Ich zweifle keinen Moment daran, dass diese Initiative in Basel angenommen wird und dass Zeit bleibt, um die Prüfungen, die Frau Fetz verlangt hat, sorgfältig durchzuführen. Es ist stadtbekannt, dass zu viele Ab- und Auffahrten vorgesehen sind. Wir
möchten auch keine Gifttransporte über diese Strasse. Es ist schrecklich, was in einem dicht besiedelten Gebiet gesche- hen könnte. Wir verlangen ferner eine Umweltverträglich- keitsprüfung. Das ist der Inhalt dieser Motion.
Ich bitte den Bundesrat, das Begehren als Postulat entge- genzunehmen.
Burckhardt: Es handelt sich hier um ein baslerisches Trak- tandum. Ich möchte doch einige beruhigende Worte sagen. Zunächst zur Störung des Wohnteiles der Stadt. In jenem Teil, wo tatsächlich dichte Wohnquartiere sind, wird die Autobahn unterirdisch geführt werden. Ganz allgemein meine ich doch auch, dass diese Autobahn Stadtverkehr auf sich konzentrieren und deshalb die Stadt entlasten wird. Es ist ein alter Streitpunkt. Die Berechnungen werden meine Auffassung aber doch unterstreichen.
Die Auf- und Abfahrten sind im heutigen Projekt reduziert. Es gibt verschiedene Varianten. Die Hauptanschlüsse sind beim Zoll gegen Frankreich vorgesehen. Was die Chemie betrifft, sind die Zentren Sandoz und Ciba-Geigy Klybeck an die Nordtangente angrenzend. Sandoz wird ihre Produktion in Basel-Stadt eher zurücknehmen; Ciba-Geigy wohl auch, so dass eher eine Reduktion der Gefährdungen stattfindet. Im übrigen sollten ja nirgends Gefährdungen entstehen.
Ich wäre dankbar, wenn man diese Frage nicht emotionie- ren, sondern den mit der Aufgabe betrauten Fachleuten Vertrauen schenken würde. Sie werden sorgfältig und voll- endet den Vorschriften von Bundes- und anderen gesetzge- berischen Seiten Nachachtung verschaffen. Wir können die- ses Vertrauen haben.
Ich bitte Sie deshalb, auch auf das Postulat zu verzichten.
Bundesrat Ogi: Die Motion Fetz datiert vom 8. Dezember 1986. Mit Beschluss vom 18. Februar 1987 hat der Bundesrat Ablehnung der Motion beantragt. In ihrer Motion bemängelt Frau Fetz, dass das Projekt der Nordtangente in Basel unter anderem noch keiner Umweltverträglichkeitsprüfung unter- zogen worden sei. Zudem will sie den Bundesrat verpflich- ten, jetzt noch verschiedene, teils grundlegende Projektän- derungen durchzusetzen.
Das Projektbereinigungs- und Genehmigungsverfahren für diesen Nationalstrassenabschnitt nimmt indessen den im Nationalstrassengesetz vorgeschriebenen Verlauf. Damit sind auch all die Prüfungen, die Nationalrat Burckhardt angesprochen hat, einbezogen. Es sind Projektauflagen und Einspracheverfahren durchzuführen, die es allen vom Pro- jekt Betroffenen und den direkt Interessierten ermöglichen, Begehren zu stellen und Verbesserungswünsche anzubrin- gen. Ueber die eingelangten Einsprachen und Beschwerden entscheiden im gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren die zuständigen kantonalen und Bundesinstanzen. Im Rahmen dieses Projektbereinigungs- und Genehmigungsverfahrens wird auch die Umweltverträglichkeitsprüfung vorge- nommen.
Angesichts dieses vom Gesetz vorgeschriebenen Projektbe- reinigungsverfahrens ist es dem Bundesrat nicht möglich, auf die einzelnen, in der Motion gestellten Begehren einzu- treten und diesbezüglich irgendwelche Zusicherungen ab- zugeben.
Ich bitte Sie deshalb, auch das Postulat abzulehnen.
Präsident: Frau Fetz ist, um dem Kompetenzkonflikt auszu- weichen, mit der Umwandlung in ein Postulat einverstan- den. Der Bundesrat bekämpft auch das Postulat.
Abstimmung - Vote
Für die Ueberweisung als Postulat Dagegen
42 Stimmen 47 Stimmen
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Motion Fetz Nordtangente in Basel. Verbesserung Motion Fetz Amélioration de la tangente nord à Bâle
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1988
Année
Anno
Band
II
Volume
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Session
Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
06
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 86.123
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 13.06.1988 - 14:30
Date
Data
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663-664
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