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Geschäftsbericht des Bundesrates
Fünfte Sitzung - Cinquième séance
Donnerstag, 9. Juni 1988, Vormittag Jeudi 9 juin 1988, matin
8.00 h
Vorsitz - Présidence: Herr Reichling
88.021
Geschäftsbericht des Bundesrates, des Bundesgerichtes und des Eidgenössischen Versicherungsgerichtes 1987
Gestion du Conseil fédéral, du Tribunal fédéral et du Tribunal federal des assurances 1987
Fortsetzung - Suite
Siehe Seite 595 hiervor - Voir page 595 ci-devant
Volkswirtschaftsdepartement Département de l'économie publique
Allenspach, Berichterstatter: Die Geschäftsprüfungskom- mission hat sich im Bereich des Eidgenössischen Volkswirt- schaftsdepartementes vor allem mit drei Fragen befasst: mit der Exportrisikogarantie, der beruflichen Ausbildung und dem 6. Landwirtschaftsbericht.
Zur Exportrisikogarantie: Die Exportrisikogarantie - das sei in Erinnerung gerufen - ist eine Organisation des Bundes, die dem Exporteur gegen angemessene Prämie die politi- schen Risiken absichert. Im Vordergrund stehen Transferri- siken, Moratorien, Lieferprobleme aus politischen Gründen und dergleichen.
Bis 1. April 1985 waren auch die Wechselkursrisiken einge- schlossen.
Die ERG wurde 1934 zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit geschaffen. Der Gedanke der Arbeitsplatzerhaltung steht noch heute im Vordergrund. Ziel ist für die Schweiz, auch in jenen Sektoren präsent zu sein, deren Güter- und Dienstlei- stungsexporte hohen politischen Risiken ausgesetzt sind. Praktisch alle Industriestaaten haben ähnliche Institutionen geschaffen. Die ausländischen ERG-Institutionen sind aber aktive Exportförderungsorganisationen geworden, die mit geringeren Prämien oft wesentlich weitergehende Risiken abdecken und regelmässig staatliche Zuschüsse erhalten. Die Notwendigkeit der Exportrisikogarantie wird von keiner Seite in Frage gestellt. Ueber die konkrete Ausgestaltung hingegen gehen die Auffassungen auseinander. Bis 1977 wies die ERG zumeist Ueberschüsse aus. Die eingehenden Prämien überstiegen die Verluste. Nachher folgte eine emp- findliche Verlustperiode. 1981 waren die Reserven aufge- braucht. Trotz Aktivierung der Konsolidierungsguthaben in der Jahresrechnung 1986 erreichte der Passiv-Ueberschuss Ende 1987 die Summe von 285 Millionen Franken. Der ver- zinsliche Bundesvorschuss zur Aufrechterhaltung der Liqui- dität überstieg im letzten Jahr erstmals die Milliardengrenze. Dass neue Ueberlegungen hinsichtlich der ERG angestellt werden müssen, ergibt sich als eine zwingende Folge der Rechnungs- und Bilanzanalyse. Die Versicherung der Wäh- rungsrisiken, die das Parlament im Rahmen der jeweiligen Rezessionsdebatten als dringend und unerlässlich bezeich-
net hatte, hat Verluste von über 600 Millionen Franken verur- sacht. Deshalb wurde auch die Währungsrisikoversicherung 1985 ersatzlos aufgehoben.
Währungsverluste sind aber unwiderruflich. Es stellt sich die Frage, ob den künftigen Versicherten die Verzinsung und Amortisation längst vergangener Währungsverluste über- haupt zugemutet werden kann. Die Verzinsung des Bundes- vorschusses, der auch alle Währungsverluste umfasst, kostete die ERG im vergangenen Jahr 42,7 Millionen Fran- ken. Die gesamten Prämieneinnahmen betrugen aber nur 33 Millionen Franken.
Unter diesen Umständen muss klar gesagt werden - auch das Parlament muss sich darüber Rechenschaft geben -, dass die ERG jedenfalls die Bundesvorschüsse zur Deckung der Währungsverluste nie wieder zurückbezahlen kann. Der Bundesrat ist sich dieser Problematik bewusst. Er will nach Abwicklung der letzten Währungsgarantieverluste noch in diesem Jahr einen Bericht über die Währungsgarantien, über die Deckung der aus der Währungsgarantie erwachse- nen Verluste und über die Zukunft der ERG ausarbeiten. Eine diesbezügliche Botschaft ist auf Ende 1988 zu er- warten.
Zur beruflichen Ausbildung: Die Geschäftsprüfungskommis- sion hat sich intensiv mit Fragen der beruflichen Aus- und Weiterbildung befasst. Die Abnahme der Zahl der neuabge- schlossenen Lehrverträge lässt zwar nicht auf ein Nachlas- sen der Ausbildungsbereitschaft der jungen Generation oder auf mangelnde Attraktivität der Berufslehre schliessen, sondern ist eine voraussehbare Folge der demografischen Entwicklung. Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass die Zahl der in den nächsten Jahren ins Erwerbsleben tre- tenden Jugendlichen geringer sein wird und dass die Wirt- schaft zahlenmässig mit weniger qualifiziert ausgebildeten Jugendlichen auskommen muss.
Der Mangel an qualifizierten Fachkräften auf allen Stufen könnte die Innovation und alsdann auch die Wettbewerbs- kraft der schweizerischen Wirtschaft tangieren. Die Auslän- derpolitik kann wenig dazu beitragen, diesen Mangel zu beheben. Die Möglichkeit der gezielten Rekrutierung von ausländischen Mitarbeitern ist klein. Die Zahl der Umwand- lungen von Saisonbewilligungen in Jahresaufenthaltsbewil- ligungen ist heute grösser als das Total der kantonalen Kontingente für die Neurekrutierung erwerbstätiger Jahres- aufenthalter. Dazu kommt, dass der Einfluss des Bundes auf die Berücksichtigung des qualitativen Elementes bei der Inanspruchnahme der kantonalen Kontingente klein ist.
Nur beim Biga-Kontingent, das 2250 Neurekrutierungen erlaubt, kann der Bund Akzente setzen. Er tut dies auch, denn zu zwei Dritteln wurde das Biga-Kontingent für die Neurekrutierung von Hochqualifizierten in Anspruch genommen. Ob das genügt, ist allerdings eine offene Frage. Ich bin der Auffassung, dass hier noch mehr getan werden sollte.
Im EVD befassen sich sodann Biga und Bundesamt für Konjunkturfragen mit der beruflichen Weiterbildung. Kon- zeptionsgemäss agieren diese beiden Bundesämter auf zwei unterschiedlichen Aktionsfeldern. Das Biga fördert die berufliche Weiterbildung im Sinne langfristiger Berufsbil- dungspolitik im Rahmen der traditionellen Träger in umfas- sender Weise. Das Bundesamt für Konjunkturfragen führt thematisch und zeitlich begrenzte Aktionen im Sinne von Impulsprogrammen durch und ist bestrebt, durch eine enge Kooperation von Staat, Wirtschaft und Wissenschaft ausbil- dungspolitische Engpässe in technologischen Schlüsselbe- reichen schnell und unkompliziert zu überwinden. Dabei sollen Erkenntnisse und Erfahrungen aus den Impulspro- grammen auch in die anderen Ausbildungsbereiche ein- fliessen. .
Anhand der bisherigen Impulsprogramme hat das EVD dar- legen können, dass die Kombination von Biga und BSK spielt und kaum Doppelspurigkeiten entstehen. Schwierig- keiten können sich vor allem dort ergeben, wo im Rahmen von Impulsprogrammen geschaffene Schulen und Einrich- tungen nach Ablauf des Impulsprogrammes vom Biga über-
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nommen bzw. in den Rahmen des Berufsbildungsgesetzes überführt werden müssen.
Zur Agrarpolitik: Die Geschäftsprüfungskommission hat sich sodann intensiv mit der Agrarpolitik auseinanderge- setzt - im Wissen darum, dass in keinem anderen Bereich der Bundesrat dermassen viele Entscheidungs-, Interven- tions- und Gestaltungskompetenzen besitzt. Im 6. Landwirt- schaftsbericht werden unter anderem als Oberziele genannt: Vorsorge für Zeiten gestörter Zufuhren und Erhal- tung der Produktionsbereitschaft sowie Erhaltung einer bäuerlich strukturierten Landwirtschaft und Beitrag zur dezentralisierten Besiedlung des Landes.
Von den genannten Oberzielen beginnt der Bundesrat in der praktischen Ausgestaltung der Agrarpolitik teilweise abzu- rücken. Der Selbstversorgungsgrad unseres Landes ist auf 55 Prozent gesunken. Die Aushöhlung der Klein- und Mittel- betriebe nimmt zu. Die Abwanderung aus den Berggebieten ist nicht gestoppt. Wenn die Nebenverdienstmöglichkeiten in abseits liegenden Gegenden schwieriger und unzurei- chend sind, wenn die PTT die Poststellen mangels Rentabili- tät in diesen Regionen aufhebt und möglicherweise der Kanton Klein- und Zwergschulen zwecks Optimierung des Schulsystems zentralisiert, werden nicht nur die Existenzbe- dingungen dieser landwirtschaftlichen Bevölkerung tan- giert, sondern auch ihre Lebensgrundlagen gesamthaft ver- schlechtert. Die Verfolgung der Oberziele des 6. Landwirt- schaftsberichtes ist dergestalt in einen Gesamtzusammen- hang hineinzustellen.
Die Direktzahlungen geben immer wieder zu Diskussionen Anlass. Dies war auch in der Geschäftsprüfungskommission der Fall.
Der Bundesrat hat darauf hingewiesen, dass im Budget 1988 insgesamt 720 Millionen Franken Direktzahlungen vorgese- hen sind. Die Entwicklung zu vermehrten Direktzahlungen ist unverkennbar. Direktzahlungen sind aber für recht viele verschiedene Zwecke vorgesehen. Deshalb wird das EVD nicht darum herumkommen, bei jeder Art von Direktzahlun- gen die Zielsetzungen zu definieren, damit die eingangs erwähnten Oberziele des 6. Landwirtschaftsberichtes kon- sequenter verfolgt werden.
Die Geschäftsprüfungskommission stimmt im übrigen den Anträgen des Bundesrates über die Abschreibung der im vierten Teil erwähnten Motionen und Postulate zu.
Präsident: Es haben sich keine Redner zu Wort gemeldet.
M. Delamuraz, conseiller fédéral: Je ne saurais pour le seul plaisir vouloir instaurer une discussion que vous n'entendez pas ouvrir avec le Département de l'économie publique, épuisés sans doute par les longues discussions sur les lignes directrices qui ont marqué le début de cette session. Je veux simplement intervenir très brièvement, conformé- ment au voeu exprimé par le président de la Commission de gestion, sur les trois thèmes qu'il a abordés.
En ce qui concerne tout d'abord la révision de la GRE, j'insiste sur le fait qu'un des fléaux de l'économie mondiale actuelle est le protectionnisme et la tendance au protection- nisme d'un certain nombre de partenaires de l'économie mondiale. Un autre danger qu'il faut dénoncer est celui qui découle du subventionnement public à l'exportation et nous devons prendre garde, en administrant l'instrument qu'est la GRE, de ne pas tomber nous-mêmes dans le travers du protectionnisme et, par l'intermédiaire de cet instrument, d'accorder des subventions publiques à l'exportation. C'est en vertu de cette volonté politique que nous analysons actuellement les moyens d'améliorer le fonctionnement de la GRE.
Comme le préopinant vient de le dire, il s'agira pour nous de conduire la révision de la garantie des risques à l'exporta- tion dans quatre directions.
Premièrement, il s'agira de trouver une solution au pro- blème de l'avance de plusieurs centaines de millions de francs que la Confédération a faite à cette institution et dont la Commission des finances de votre conseil a longuement discuté. Faut-il procéder à l'amortissement pur et simple de
la dette de la GRE envers la Confédération? Faut-il prolon- ger pendant un certain nombre d'années le prêt sans intérêt consenti par la Confédération à cette institution ? La ques- tion est ouverte. De toute façon, s'il devait s'agir d'un amor- tissement, celui-ci ferait l'objet d'un message à votre conseil et vous auriez donc la possibilité de vous exprimer à ce sujet.
Deuxièmement, il faut mieux différencier les primes de la GRE en fonction des risques que présente l'affaire. Actuelle- ment, les tarifs sont trop uniformes et ne tiennent pas compte dans une mesure suffisante du degré de risque que présentent les affaires à garantir. Il s'agira d'en tenir compte à l'avenir d'une manière beaucoup plus substantielle et plus large.
Troisièmement, nous pensons qu'il faut éliminer de la GRE des risques décidément trop élevés et, à cet égard, la sup- pression de la couverture du risque inhérent au change était un premier pas utile. Il conviendra de poursuivre dans cette direction.
Enfin, nous souhaitons, c'est la quatrième direction, obtenir une meilleure discipline au plan international, une meilleure entente entre les Etats afin que leur conception en matière d'aide publique destinée à couvrir les risques à l'exportation soit plus univoque, plus cohérente. C'est dans ce sens que nous plaiderons, notamment devant l'OCDE et le GATT, mais aussi dans d'autres conférences multilatérales où nous sommes représentés et actifs.
J'en viens au deuxième thème qui a été évoqué par M. Al- lenspach, qui est le perfectionnement professionnel. Je note - je dois le répéter ici car c'est la base de notre réflexion - que dans certains domaines, par exemple dans celui de l'informatique et plus particulièrement dans le secteur éco- nomique tertiaire, le recrutement, tant en qualité qu'en quantité, de la main-d'oeuvre nécessaire à l'accomplisse- ment des fonctions - dont beaucoup sont des fonctions nouvelles, caractérisées par une technologie nouvelle et qui exigent par conséquent des formations renouvelées et parti- culièrement intenses - se heurte à des difficultés toujours plus grandes.
Face à ces lacunes qui, je le répète, s'aggravent d'année en année, il existe un certain nombre de solutions théoriques. La première consiste à recourir davantage à de la main- d'oeuvre étrangère, mais vous savez vous-mêmes que des raisons politiques principalement, des raisons économico- sociales aussi, rendent impossible l'augmentation du contingent de main-d'oeuvre étrangère chez nous. Dès lors, faut-il modifier la composition de ce contingent de main- d'oeuvre étrangère travaillant en Suisse? C'est ce que nous faisons à la faveur d'une politique des petits pas, mais cette politique a des limites car, vous le savez fort bien, dans les secteurs de l'hôtellerie, de la restauration et du tourisme, dans le secteur hospitalier, dans ceux de la construction et du génie civil et, dans une moindre mesure, dans le secteur de l'agriculture, la demande de main-d'oeuvre étrangère est toujours aussi considérable qu'auparavant, en raison du désintérêt que manifestent les Suisses pour certaines car- rières, notamment pour les plus humbles d'entre elles. Dès lors, la politique consistant à recourir à la main-d'oeuvre étrangère également pour des fonctions haut de gamme, des fonctions spécialisées, ne peut être qu'une politique des petits pas; on ne peut donc espérer trouver une solution en se dirigeant exclusivement dans cette direction.
La deuxième démarche que nous envisageons et que nous avons d'ailleurs déjà entreprise consiste à élargir encore davantage l'accès des femmes à des formations profession- nelles de base. Si, en effet, la quasi-totalité des jeunes Suisses de 18 ans se destinent soit à des études universi- taires, soit à une formation professionnelle complète, en revanche, un certain nombre de jeunes Suissesses seraient disponibles pour acquérir une formation professionnelle. C'est sans doute dans cette direction qu'il faudra s'engager, d'autant plus que la diminution de la population que l'on notera au cours des prochaines années raréfiera encore l'offre de main-d'oeuvre.
Enfin, je citerai comme troisième solution la formation en
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cours d'emploi, les cours de perfectionnement, la réorienta- tion professionnelle. C'est sans doute, en plus d'une forma- tion de base bien dispensée, dans cette direction qu'il faut aller et j'en donne décharge au rapporteur de la commis- sion, qui a fait l'analyse de ce que nous entreprenons pour parvenir à de meilleures solutions.
Qu'il soit dit d'une manière claire et nette ici que le rôle que jouent dans ce domaine la Confédération, les cantons, les écoles publiques, professionnelles, polytechniques, d'ingé- nieurs et toutes les autres écoles de formation profession- nelle est sans doute un rôle important et même très impor- tant, mais on ne saurait concevoir que seul l'Etat joue un rôle dans ce domaine.
Il s'agit d'abord de la responsabilité des organisations pro- fessionnelles, des syndicats, de tout ce qui touche les parte- naires de l'économie de marché et c'est de ce côté-là, en coopération très étroite avec les pouvoirs publics, que nous parviendrons à de bonnes solutions.
Je crains que nous n'y mettions trop de temps et que nous ne rations peut-être un certain nombre de trains déjà en marche. Je le crains d'abord parce que je ne mesure pas grande appétence chez nos concitoyens à vouloir ces cours de perfectionnement ou de recyclage, à vouloir s'intéresser à une formation continue. Dans la mesure où la situation économique et sociale de la Suisse est exceptionnellement favorable, comparée à celle de tous les pays qui nous entourent, on en sent évidemment moins le désir et la volonté.
Un problème qui a toute son importance est celui, compor- tant nombre de difficultés, de retrouver du personnel ensei- gnant qui soit rompu à ces techniques nouvelles et qui ait la volonté de se consacrer, en plus de sa mission de formation de base, à la mission de formation continue en cours d'em- ploi et de réorientation.
Il s'agit là de deux problèmes qui préoccupent fort le chef du Département de l'économie publique ainsi que les respon- sables de l'économie, qu'il s'agisse des employés ou des employeurs. J'espère que ces consciences continuellement éveillées permettront de faire bouger plus vite et plus pro- fondément les choses et les esprits dans un domaine où l'on vit décidément un peu trop sur l'acquis confortable des années de la très haute conjoncture.
Enfin, si j'aborde le troisième sujet évoqué par M. Allens- pach, soit celui de l'agriculture, je n'aurai pas la prétention d'en traiter tous les aspects aujourd'hui. Je dirai simple- ment, de manière très rapide, qu'en ce qui concerne l'éta- blissement du revenu comparable, c'est-à-dire du salaire paritaire, il faut sans doute avoir l'esprit ouvert et mobile et faire entrer dans le calcul des données nouvelles qu'amè- nent la vie moderne et un changement d'habitudes et de moeurs. C'est à l'étude de cette nouvelle appréciation que nous travaillons aujourd'hui, non pas en vase clos ou dans le cadre de l'administration publique, ce qui serait une grave erreur, mais en coopération d'ouverture avec les milieux de la profession.
L'orientation des productions - deuxième thème abordé - est sans doute un des problèmes les plus préoccupants que nous ayons dans le domaine de l'agriculture afin de combat- tre les surplus agricoles qui nous font tant de mal. Bien que cela soit moins grave en Suisse que dans un monde suc- combant sous le flux des surproductions agricoles grandis- santes, cette situation existe dans quatre ou cinq secteurs de notre économie. Partant, notre travail vise à combattre et à juguler ces surproductions.
Le moyen que nous avons choisi, notamment dans le sec- teur du lait, est nouveau. Il est basé sur la confiance accor- dée au secteur producteur ainsi qu'aux méthodes d'auto- discipline que le producteur peut engager lui-même. Les résultats que nous avons obtenus, pour ne pas être défini- tifs, sont extrêmement prometteurs. Et là où nous le pour- rons, non seulement dans celui du lait mais aussi dans d'autres secteurs, nous appliquerons cette façon de faire et . nous éviterons ainsi de recourir d'entrée de jeu à des méthodes dirigistes, là où la profession, avec souplesse et
prise de conscience convenable, peut assumer elle-même ses responsabilités.
Les paiements directs - troisième thème - ne sont pas un sujet nouveau. En effet, ils sont distribués depuis de nom- breuses années. Le budget pour 1988 comprend d'ailleurs une somme de 720 millions à cet effet, dont la plus grande partie est mise au crédit de l'agriculture alpine et préalpine qui, vous ne l'ignorez pas, assume des fonctions extra- nutritionnelles essentielles à l'équilibre de la Confédération. Sans pouvoir être appliqué à des prix agricoles économi- quement suffisants, le complément doit bel et bien être le fait de l'Etat.
Or, par 90 millions, nous avons étendu de manière relative- ment nouvelle le système des paiements directs à l'agricul- ture, en visant particulièrement les moyennes et petites exploitations agricoles qui respectent certaines conditions écologiques de production et qui se trouvent en situation économiquement défavorable par rapport aux plus grandes exploitations. Ce système est provisoire. Il ne saurait débou- cher, à coup sûr, sur une méthode de paiements directs généralisée. J'en combats non seulement le terme, mais l'idée.
En mots extrêmement clairs, le Conseil fédéral n'a jamais eu une telle pensée, malgré le procès d'intention qui lui en est fait parfois. Il s'agit pour nous, dans le travail que nous conduisons actuellement, de voir comment un certain nom- pre de paiements directs orientés pourraient constituer un complément à l'arsenal dont nous disposons ainsi qu'un complément indispensable là où la politique des prix a dit tout ce qu'elle pouvait et là où, manifestement, nous ne pouvons, par la méthode des prix, en obtenir encore davan- tage. Que les choses soient précisées en toute clarté!
Enfin, en ce qui concerne l'auto-suffisance alimentaire, je constate que notre taux d'auto-alimentation est actuelle- ment de l'ordre de 61 pour cent. Il est en augmentation. Il ne fait donc pas de nous des exportateurs de produits agricoles qui mettent en péril le marché agricole mondial par la suralimentation que nous en ferions. Ce ne sont pas les quelques tonnes d'excellent gruyère qui vont évangéliser le monde, qui sont de nature à accentuer les déséquilibres agricoles mondiaux.
Cela n'est non plus une raison pour considérer que nous pouvons bénéficier d'un statut de privilège exclusif jusqu'à la fin des siècles. C'est bien dans le sens de la discussion de ce statut que nous nous employons avec beaucoup de zèle et d'engagement, à Genève, dans le cadre de la négociation du GATT, dite cycle de l'Uruguay, où les difficultés dépas- sent toute espérance. Nous y tenons toutefois bon, car les intérêts de la Suisse, notamment ceux de notre agriculture, valent bien ce combat et n'ont pas une valeur purement alimentaire.
Abschreibung - Classement
Präsident: Der Rat ist einverstanden mit der beantragten Abschreibung bzw. Aufrechterhaltung von Motionen und Postulaten.
Zustimmung - Adhésion
Bundeskanzlei - Chancellerie fédérale
Braunschweig, Berichterstatter: Ich habe Ihnen namens der GPK zwei Problemkreise darzulegen, erlaube mir aber, vor- gängig eine Information über die Kontrolle der Einhaltung der Regierungsrichtlinien zu geben. Dieser Hinweis ist nach dieser dreitägigen Debatte über den Bericht Legislaturpla- nung aktuell, und wir haben uns in der Kommission damit befasst.
Die Kontrolle der Realisierung der Regierungsrichtlinien erfolgt bis heute nur formal. Eine materielle Prüfung war aus zeitlichen und personellen Gründen in den letzten Jahren nicht möglich. Da von vorgesehenen Geschäften einer neuen Legislaturperiode nur eine kurze Skizze besteht, ist
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später ein Vergleich mit dem Erreichten sehr schwierig. In der Zwischenzeit hat der Bundesrat aber die Zusicherung gegeben, dass eine Ausgestaltung vorgängig der Regie- rungsrichtlinien erfolgen soll. Dies würde eine Evaluation ermöglichen.
Zum Thema der direkten Abgabe druckfertiger Disketten an die Druckereien: Texte, die auf Textverarbeitungsgeräten erstellt worden sind, werden ab Herbst 1988 den Drucke- reien nur noch zum Druck ab bundeseigenen Datenträgern überlassen. Diese Zusicherung haben wir von der Bundes- kanzlei bekommen und wollen sie sogleich an Sie weiterge- ben. Die Vorteile sind offensichtlich: Zeitersparnis, weniger Fehlerquellen, Verminderung des Korrekturaufwandes und Senkung der Satzkosten.
Hingegen steht die Errichtung einer eigenen Druckerei des Bundes, die technisch durch den Vormarsch der elektroni- schen Informationsverarbeitung möglich wäre, nicht zur Diskussion. Jedenfalls hat die Bundeskanzlei eine solche Zusicherung ausdrücklich abgegeben und dies auch durch konkludentes Handeln bestätigt.
Ob direkt oder indirekt Einsparungen des Bundes möglich wären, ist umstritten, da diese Frage nur verwaltungsintern geprüft worden ist. Jedenfalls standen rein wirtschaftlichen Ueberlegungen gewerbepolitische Bedenken gegenüber. Niemand würde es gut oder fortschrittlich finden, wenn einzelne Druckereien einen wichtigen Teil ihres Auftragsvo- lumens verlieren würden. Der Bund müsste dann noch alle Fertigungsarbeiten übernehmen und sich vorerst Erfahrun- gen erwerben. Die Druckaufträge des Bundes belaufen sich auf rund 42 Millionen Franken pro Jahr. Ein grosser Betrag und doch bescheiden, gemessen am Gesamtvolumen des graphischen Gewerbes.
Selbstverständlich haben wir uns wie schon in früheren Jahren auch nach der Vergabe der Druckaufträge erkundigt. Es werden jeweils Offerten von vier Firmen eingeholt und in der Folge Leistungsfähigkeit und Preise verglichen. Die Regionen werden aufgrund der Angestelltenzahl im graphi- schen Gewerbe eines Kantons berücksichtigt. Einzig Bern wird ganz leicht bevorzugt, sozusagen als Gastgeber der Bundesverwaltung! Die Kommission bekam den Eindruck, der Bundeskanzler und seine Mitarbeiter und Mitarbeiterin- nen bemühten sich um Wirtschaftlichkeit und Gerechtigkeit. Das Zweite: Nehmen wir eine gute Entwicklung zur Vermin- derung der zahlreichen ausserparlamentarischen Experten- kommissionen voraus. Wenn vor zehn Jahren noch von 373 Expertenkommissionen die Rede war, sank die Zahl gemäss Zählung der Bundeskanzlei vom gestrigen Tag auf 280.
Aus zwei Gründen haben wir uns nach wenigen Jahren neuerdings um die ausserparlamentarischen Kommissio- nen, ihre früher grosse Zahl und ihre gerechte Zusammen- setzung gekümmert. Zum einen wurde auch letztes Jahr wieder Kritik mehrfacher Art geübt, z. B. in einer Abhand- lung von Professor Wolf Linder im Schlussbericht des natio- nalen Forschungsprogramms Nr. 6 («Entscheidungsvor- gänge in der schweizerischen Demokratie, Bern und Stutt- gart 1987»).
Die zweite Begründung ist aktueller. Im Oktober 1988 wählt der Bundesrat die Mitglieder dieser Kommissionen, d. h. für die Amtsperiode 1989 bis 1992 werden die Kommissionen neu bestellt. Die Vorbereitungsarbeiten sind im Gange; dazu gehört auch die Ueberprüfung der bestehenden Kommis- sionsrichtlinien aus den Jahren 1974 und 1977: Amtszeitbe- schränkung auf 16 Jahre und Altersgrenze bei 70 Jahren, Höchstzahl der Kommissionsmitglieder, ihre Zusammenset- zung nach Sprachen und Regionen.
Von diesen Richtlinien kann abgewichen werden. Aber diese Abweichungen müssen ausdrücklich im Antrag an den Bundesrat begründet werden. Für die Vertreter der Sozialp- artner besteht eine Sonderregelung, die nicht bestritten ist. Ebenso muss die Frage geprüft werden, ob Aufgaben erfüllt sind (so dass einzelne Kommissionen aufgehoben werden können) oder ob Aufgabenkreise neu umschrieben oder ob Kommissionen zusammengelegt werden müssen. Daraus ist
die Reduktion der Anzahl der Kommissionen in den letzten Jahren entstanden.
Die Geschäftsprüfungskommission lädt den Bundesrat ein, von den Ausnahmemöglichkeiten zurückhaltend Gebrauch zu machen und weiterhin dem früher geäusserten Wunsch Rechnung zu tragen, vermehrt Mitglieder aus Berg- und Randgebieten zu berücksichtigen, da zwangsläufig die städ- tischen, wirtschaftlichen und Universitätszentren eher über- vertreten sind. Unter allen Umständen sollten häufiger Frauen in die Kommissionen aufgenommen werden, ebenso junge Menschen, die eindeutig untervertreten sind.
Es ist richtig, dass für eine fruchtbare und schöpferische Arbeit Sachverstand und grosse Berufs- und Lebenserfah- rung unverzichtbare Eigenschaften sind. Aber neue Mitglie- der und junge Menschen bringen ihrerseits neben den bis- herigen Qualitäten zusätzlich neue Aspekte für die Zukunft mit, neue Ideen, Spontaneität. Diese Werte haben ebenfalls ihre Bedeutung und sollten vermehrt berücksichtigt werden. Es hat sich die Frage gestellt, ob allenfalls einzelne Perso- nen in mehreren Kommissionen vertreten sind, ob es soge- nannte «Multikommissionsmitglieder», Mehrfachvertretun- gen, gebe. In der Praxis hat sich dieses Problem als nicht bestehend erwiesen. 82 Prozent der Kommissionsmitglieder gehören nur einer einzigen Kommission an, und zu den übrigen 17 Mitgliedern gehören auch die Vertreter der Bun- desämter, die von Amtes wegen und zwangsläufig in mehre- ren Kommissionen vertreten sind. Nur gerade 12 Prozent der Mitglieder nehmen Einsitz in 2 Kommissionen, 3 Prozent in 3 Kommissionen und 1 Prozent in 4 oder mehr Kommis- sionen.
Parlamentarier sollen weiterhin mit Zurückhaltung in Kom- missionen eingesetzt werden. In vereinzelten Fällen kann es richtig sein, Parlamentarier in Kommissionen zu haben. Grundsätzlich gesehen ist aber eine Art Gewaltentrennung oder jedenfalls eine Trennung zwischen verschiedenen Funktionen sinnvoll.
Einzelne Probleme sind gegenwärtig oder überhaupt unge- löst. Ich denke an die Bezahlung, die sehr bescheiden ist; es scheint mir wichtig, dass dies bekannt ist. Die Expertenkom- missionsmitgliedern stellen sich den Kommissionen sehr bereitwillig zur Verfügung.
Eine grundsätzliche Frage bleibt offen. Das Gesetzesvorver- fahren wurde in den letzten Jahrzehnten ausgebaut, teil- weise auf unsere Kosten, das heisst auf Kosten der gesetz- gebenden Behörde. Diesen Konflikt müssen wir offenbar in unserer Zeit ertragen.
Bundeskanzler Buser: Nur drei kurze Erklärungen:
Was die Druckereien anbetrifft, möchte ich bestätigen, dass wir keineswegs die Absicht haben, beim Bund eine eigene Druckerei zu schaffen. Es wird dabei bleiben, dass wir die Aufträge von rund 40 Millionen Franken an die Pri- vatwirtschaft vergeben. Wir müssen aber von den Drucke- reien erwarten können, dass auch sie sich den modernen technischen Entwicklungen nicht verschliessen und mit uns auf der technischen Ebene zusammenarbeiten.
Ich danke Herrn Braunschweig für die Hinweise auf die Zusammensetzung der Kommissionen. Ein Problem, das uns immer wieder beschäftigt, sind die Ausnahmemöglich- keiten bei der Zusammensetzung. Die Frage stellt sich vor allem bei der Amtsdauer von 16 Jahren. Bei der Altersgrenze von 70 Jahren ist noch nie eine Ausnahme gemacht worden. Die Amtsdauer von 16 Jahren kann man wirklich bei bestimmten Vertretern von Organisationen, die nun einmal Spezialisten sind und die wir als Spezialisten brauchen, verlängern. Aber es ist so, wie der Referent ausgeführt hat: die Praxis des Bundesrates ist zurückhaltend. Sie wird nicht extensiv sein.
Zu den Expertenhonoraren: Ich danke dem Referenten für den Hinweis darauf, dass wir die Mitglieder vieler Experten- kommissionen sehr schlecht bezahlen. Ich kenne einige, die noch den alten Ansatz von 100 Franken pro Tag haben. Gelegentlich werden 110 oder 120 Franken bezahlt. Daraus muss das gemeinsame Mitagessen in Bern bezahlt werden, und dann gehen die guten Leute mit 60, 70 Franken
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Entschädigung in der Tasche wieder nach Hause - für einen ganzen Tag, oft einschliesslich der Vorbereitung. Mit ande- ren Worten: Ich glaube, die Expertenkommissionen sind heute zu schlecht bezahlt. Das Thema muss in absehbarer Zeit aufgegriffen werden.
Abschreibung - Classement
Präsident: Sie haben die Aufrechterhaltung von einem Postulat stillschweigend genehmigt.
Damit ist der Geschäftsbericht der Bundeskanzlei behan- delt.
Zustimmung - Adhésion
Departement für auswärtige Angelegenheiten Département des affaires étrangères
Braunschweig, Berichterstatter: Es scheint, die Helden seien müde geworden. Das ist der Grund, weswegen ich sogleich wieder antreten muss. Es ist Tradition, dass der Verantwortliche für die Bundeskanzlei innerhalb der Geschäftsprüfungskommission auch verantwortlich ist für das Eidgenössische Departement für auswärtige Angele- genheiten.
Ich habe Ihnen zwei gute und erfreuliche Informationen weiterzugeben - das gibt es in diesem Departement -, und ich tue es gerne. Es betrifft den neuen Koordinator für die internationale Flüchtlingspolitik im EDA. Herr Botschafter Weiersmüller hat diese Verantwortung am 15. Januar 1988 angetreten, und interne Kenner sagen, dass die ersten Erfahrungen ausgesprochen positiv seien. Es ist ganz klar - und darüber gibt es keinen Zweifel -: die Federführung in Flüchtlingsfragen liegt weiterhin beim Delegierten für das Flüchtlingswesen.
Herr Weiersmüller hat sofort und vordergründig vor allem zwei Aufgaben, die departementsinterne und die departe- mentsübergreifende Koordination in allen Belangen des Flüchtlingswesens. Längerfristig soll er uns - in dieser Beziehung setzen wir grosse Hoffnungen auf ihn - Vor- schläge zur Stabilisierung oder Verhinderung von Wande- rungsbewegungen ausarbeiten, ein Postulat, das in diesem Saale in zahlreichen Flüchtlingsdebatten gestellt worden ist. Mit dem neuen Koordinator sind jedenfalls die organisatori- schen und personellen Voraussetzungen erfüllt.
Die zweite Information betrifft das Schweizerische Katastro- phenhilfekorps, das uns bekanntlich in den letzten Jahren grosse Sorge bereitet hat. Ich spreche nur zur neuen Orga- nisation und nicht zur Personenfrage, weder zur alten noch zur neuen Person. Die Stellung des Delegierten für Katastro- phenhilfe wurde neu geregelt. Der Amtsinhaber wird offiziell den Titel «Delegierter für Katastrophenhilfe im Ausland» führen und gleichzeitig als Vizedirektor dem Chef der Direk- tion für Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe unterstellt sein. Er kann nicht zwei Titel tragen. Deshalb musste diese Entscheidung getroffen werden.
In dringlichen Fällen verfügt der Delegierte über grosse Entscheidungskompetenzen, nämlich dann, wenn ein Ein- satz des Katastrophenhilfekorps vorbereitet und durchge- führt werden muss. In allen anderen Fällen hat er sich der Politik der Direktion für Entwicklungszusammenarbeit unterzuordnen. Das Freiwilligenkorps wurde über diese Lösung informiert. Eine Abwanderung hat erfreulicherweise nicht stattgefunden. Wir können also feststellen, dass dort die erwünschte Ruhe wieder eingekehrt ist.
Gleichzeitig haben wir im Gespräch mit Herrn Bundesrat Felber und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern den Eindruck bekommen, dass er sich nach den berühmten 100 Tagen bereits in ausgezeichneter Weise eingearbeitet hat. Zu einer Frage, die etwas weniger spektakulär war und ist: Es geht um den Atomsperrvertrag. Wir haben uns damit befasst, weil im Jahre 1990 die nächste Revisionskonferenz stattfindet, die schon seit einiger Zeit vorbereitet wird, und weil der Vertrag 1995 auslaufen wird. Es handelt sich
bekanntlich bei diesem Vertrag aus dem Jahre 1968 um einen zeitlich beschränkten Vertrag.
Das Departement ist der Auffassung, dass 1990 bereits die Weichen für das weitere Vorgehen gestellt werden müssen. Da wollten wir wissen, wie es mit den Vorbereitungen stehe. Wir wissen, dass wir gerade in diesem Bereich mit Jahren rechnen müssen.
Um diese Vorbereitungen besser zu verstehen, sind gewisse Informationen nötig: Dem Vertrag haben sich 130 Staaten angeschlossen. Seit seinem Abschluss sind keine neuen Kernwaffenstaaten entstanden. Hingegen gibt es eine Reihe von Schwellenländern, z. B. Indien, Pakistan, Israel, Süd- afrika, Argentinien, Brasilien, die allerdings den Vertrag nicht unterzeichnet haben. Selbst Frankreich und China anerkennen heute die Ziele der Nonproliferation, der Nicht- weiterverbreitung von Atomwaffen. Ausserdem ist es gelun- gen, eine multi- und bilaterale Zusammenarbeit bei der Nutzung der friedlichen Atomenergie aufzubauen.
Die Internationale Atomenergieagentur ist heute für die Kon- trolle und Förderung dieser Zusammenarbeit weltweit aner- kannt. Allerdings kann seit 1968 zwischen der Nutzung der Atomenergie zu friedlichen und militärischen Zwecken nicht mehr so genau unterschieden werden, wie man sich das bei der Ausarbeitung des Vertrages dachte.
Soweit die positiv zu beurteilenden Entwicklungen. Nun aber auch das weniger Erfreuliche:
Die Universalität des Vertrages konnte nicht erreicht wer- den. Einige Staaten empfinden die ungleiche Verteilung der Rechte und Pflichten zwischen Atom- und Nichtatomwaffen- staaten als ungerecht und diskriminierend. Andere haben die Unterzeichnung abgelehnt, weil der Vertrag ihren eige- nen Sicherheitsbedürfnissen nicht entspricht.
Kritisch zu beurteilen ist die fortgesetzte nukleare Aufrü- stung der Atomwaffenstaaten. Bei der nuklearen Abrüstung konnten bisher nur bescheidene Erfolge erzielt werden. Wir haben darüber am Rande diskutiert, als wir in den letzten Tagen sicherheitspolitische Fragen angeschnitten haben. Gemäss Beurteilung des Departementes ist eine Revision des Vertrages unter diesen Voraussetzungen sehr riskant. Ein Konsens wie in den sechziger Jahren könne kaum mehr erreicht werden; vielleicht bleibe als einzige Lösung die unveränderte Verlängerung des Vertrages. Zurzeit unter- nimmt das Departement Vorsondierungen und informelle Konsultationen im Hinblick auf die Ueberprüfungskonferenz von 1990. Die Schweiz wird insbesondere abklären, ob wesentliche Bestimmungen des Vertrages ins Völkerge- wohnheitsrecht überführt werden können.
Frau Bäumlin Ursula: Ich möchte mich zu einem Satz auf Seite 27 äussern. Er ist im Abschnitt B, Politische Direktion, unter der Ueberschrift «V. Politische Sonderfragen» geschrieben. Der Satz heisst: «Die Gefahr der Proliferation chemischer Waffen dauert an.»
Was ist der Kontext zu diesem Satz? Man stösst zuerst auf die Verhandlungen der Genfer Abrüstungskonferenz, die die Schweiz als Beobachter im Sonderausschuss für chemische Waffen begleitet hat. Erst nachher kommt der direktere Hinweis auf die tatsächliche Verwicklung der Schweiz in dieses grauenhafte, seit Jahrzehnten - mindestens theore- tisch und wörtlich - in den Verhandlungen geachtete Geschäft der Proliferation chemischer Waffen zum Aus- druck.
Es hat sich offenbar als nötig erwiesen, eine verstärkte Exportkontrolle für besonders gefährliche Substanzen ein- zuführen, wie auf Seite 233 des Berichtes (EMD) bestätigt wird. Das ist, wenn man die Geschichte der Waffenausfuhr und der Waffenausfuhrkontrolle nur ein bisschen kennt, ausserordentlich. Es hängt mit der Realität, die sich in der Golfregion abspielt, zusammen. Es hängt damit zusammen, dass über Dreiecksgeschäfte und auch direkt chemische Substanzen aus der Schweiz in den Giftgaskrieg in der Golfregion gelangt sind. Das ist für mich ein solcher Skan- dal, dass ich hier ans Mikrofon gekommen bin, um mich dazu zu äussern.
Ich denke, dass es damit zusammenhängt, dass unsere
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Beziehungen zu Kriegs- und Krisenregionen undurchsichtig sind, dass Waffen- und potentielle Kriegsmaterialexporteure an dieser Undurchsichtigkeit interessiert sind. Offenbar gibt es auch nur bilaterale Aussenbeziehungen; jedenfalls im Bericht des EDA.
Lesen Sie diesen Bericht «Politische Direktion» (Seite 23, I. Bilaterale Beziehungen) nach. Auf den ersten Blick scheint auf Seite 25 die Referenz auf Zentralamerika eine Ausnahme zu machen. Aber wer die schweizerische Zentralamerika- Politik ausserhalb des EDA und zum Beispiel in den Medien verfolgt hat, hat gesehen, dass auch dieses Kriegs- und Krisengebiet nicht als Ganzes aufgefasst und aussenpoli- tisch behandelt wird.
Es geht nicht an, den neuen Aussenminister für Dinge ver- antwortlich zu machen, die vor seinem Amtsantritt gelaufen sind. In der aussenpolitischen Kommission, soweit ich die schon miterlebt habe, ist die Führerschaft des Aussenmini- steriums in der Europafrage postuliert und gewünscht wor- den. Ich möchte nun auch eine gewisse Führerschaft unse- res Aussenministers gegenüber Krisengebieten postulieren und würde von ihm sehr gerne ein paar Worte in dieser Hinsicht hören.
Mühlemann: Meine Fragen beziehen sich auf die Tätigkeit der Koordinationskommission für die Präsenz der Schweiz im Ausland. Es steht im Geschäftsbericht, dass die Kommis- sion verschiedene Optionen erwäge, um die audiovisuelle Präsenz der Schweiz im Ausland zu verstärken. Ich begrüsse diese Idee, diesen Versuch, die Stimme und das Bild der Schweiz im Ausland zu verstärken. Soviel mir bekannt ist, macht die SRG erstmals Versuche mit Programmen franzö- sischsprachiger Art in Kanada. Soviel mir bekannt ist, ist auch ein Programmversuch im Raume Nordamerika/Ver- einigte Staaten in Vorbereitung. Es ist interessant zu wissen, dass im Raum New York 45 000 Schweizer leben und dass sie ein Anrecht darauf haben, die Stimme der Heimat zu hören.
Aber es geht mir nicht nur um diese Präsenz für den Schwei- zer im Ausland, sondern es geht darum, dass die Stimme der Schweiz im benachbarten Europa mehr gehört wird, und zwar im Rahmen einer politischen Dimension, die immer wichtiger wird.
Sie, Herr Bundesrat, haben kürzlich zu Recht bemerkt, dass wir die Interpretation der schweizerischen Neutralität über das Moskauer Memorandum im Zusammenhang mit der österreichischen Neutralität erleben. Das ist eine Entwick- lung, die uns nicht gleichgültig sein kann. Wir müssen unsere Neutralität selber interpretieren. Wir müssen sie im Ausland bekanntmachen, und wir müssen die Unterschiede zwischen dieser spezifischen Eigenart unseres Landes und der Aussenpolitik anderer Länder darstellen können. Darum scheint mir diese audiovisuelle Präsenz der Schweiz in Europa besonders wichtig.
Ich weise auch darauf hin, dass die entscheidenden Hinder- nisse für einen Beitritt zur Europäischen Wirtschaftsgemein- schaft darin liegen, dass wir unsere direkte Demokratie nicht aufgeben können. Wenn wir dort Vorbehalte machen, müs- sen wir rechtzeitig diese direkte Demokratie - ihre Mecha- nismen, ihre Geheimnisse - unseren ausländischen Vertrag- spartnern breit darstellen. Dasselbe gilt auch im Bereich der förderalistischen Systems. Das verlangt jetzt und heute eine verstärkte Präsenz im Ausland.
Ich frage deshalb Herrn Bundesrat Felber im Zusammen- hang mit dem Geschäftsbericht: Welche Optionen sind tat- sächlich in dieser Koordinationskommission erwogen wor- den? Gehen diese Optionen auch Richtung Präsenz in Europa, Präsenz in unseren Nachbarstaaten? Wenn nicht, möchte ich Sie ermuntern, dies mehr zu fördern, und ich bitte auch den Bundesrat, etwas grosszügig in der Interpre- tation der Konzession zu sein. Wenn die SRG diese Aufgabe übernimmt, leistet sie viel mehr, als wenn sie innerhalb unseres Landes Kooperationsmodelle für die vierte Sende- kette sucht.
Frau Bär: Ich äussere mich zum Bericht Seite 25: Kapitel Afrika/Asien/Lateinamerika. Dort ist dem Krisengebiet Zen- tralamerika nur ein ganz kleiner Abschnitt gewidmet; gerade dazu hätte ich eine Frage: Wir wissen, dass kurz vor Weih- nachten 1987 in Guatemala wieder eine Grossoffensive der Armee eingeleitet wurde. Dort wird das Stammesgebiet eines Indianervolkes systematisch grossflächig bombar- diert. Dazu werden Pilatus-Porter (PC-7), die aus unserem Land kommen, benutzt. Es wurden ebenfalls ständig neue Ersatzteile zu diesen Flugzeugen geliefert. Ich habe dazu Unterlagen von der mexikanischen Menschenrechtskom- mission, von der Kirche im Asyl in Mexiko, und ich weiss, dass das IKRK diese Praxis verurteilt hat.
Ich möchte Herrn Bundesrat Felber anfragen, ob er den Eindruck hat, dass die Bombardierungen und die Beliefe- rung mit Ersatzmaterial zu den PC-7 in Guatemala in der Praxis im Einklang mit dem Kriegsmaterialgesetz stehen. Ich möchte auch wissen, ob es nicht dringend an der Zeit wäre, die Verordnung zum Kriegsmaterialgesetz zu ändern. Ich möchte von Herrn Bundesrat Felber weiter wissen, ob er nicht auch der Ansicht ist, dass wir mit dieser unmöglichen Praxis auch unsere Moral verkaufen.
Frau Stocker: Ich spreche zum Bericht Seite 32, zum Engagement der Schweiz in der ESA. Am 9. und 10 Novem- ber letzten Jahres fand in Den Haag eine Ratstagung auf Ministerebene statt, die «einen Meilenstein darstellt». In einem Programmpaket wurden 50 Milliarden Franken gut- geheissen. Dieses Programmpaket umfasst das bereits etab- lierte Programm auf dem Gebiet der Weltraumforschung und -technologie, aber neuerdings wird auch die Frage geprüft, ob sich unter anderem die Schweiz an diesem Labormodulprojekt als europäischem Beitrag an dem inter- nationalen System der amerikanischen Raumstation mitbe- teiligt.
Ich frage Sie, Herr Bundesrat: Welche Perspektiven hat die Schweiz an diesem Projekt? Was ist das Ziel? Aufgrund welcher Gesetzesgrundlage sind wir da aktiv, und mit wel- chen Kosten wird zu rechnen sein?
Braunschweig, Berichterstatter: Die meisten Fragen sind an den Vorsteher des Departementes gerichtet. Ich beschränke mich auf diejenige nach den internationalen Bemühungen, den Krieg im Bereich der chemischen Waffen einzuschrän- ken. Wir haben diese Frage in unserer Sektion berührt und die Information bekommen, dass die Schweiz weiterhin ihre Stellung als Beobachter an der entsprechenden Konferenz in Genf wahrnehmen wird, dass sie gerade auf diesem Gebiet, das in engem Zusammenhang mit dem humanitären Völkerrecht steht, bei jeder Gelegenheit ihre Meinung kund- tut, interveniert und Vorschläge unterbreitet, um die Fabri- kation von Forschung und Entwicklung von chemischen Waffen zu unterbinden, zu verbieten.
Die grosse Hürde, die noch besteht, ist die Kontrolle allfälli- ger Vereinbarungen. Sie ist uns nicht unbekannt. Bei allen Rüstungsbeschränkungs- und Abrüstungsmassnahmen steht immer die Kontrolle im Vordergrund. Immerhin haben die Weltmächte beim jüngsten auf diesem Gebiet stattgefun- denen Schritt einen Fortschritt erzielt. Vielleicht ist die Hürde und diesen Erfolg nicht mehr ganz so unüberwind- bar, wie wir vor einiger Zeit noch fürchten mussten. Ein Hoffnungszeichen besteht.
Für die übrigen Fragen verweise ich auf die Ausführungen von Herrn Bundesrat Felber.
M. Felber, conseiller fédéral: Nous tenterons de répondre brièvement aux différentes questions qui ont été posées et dont quelques-unes soulèvent évidemment des problèmes extrêmement importants. Nous aimerions tout d'abord remercier le rapporteur de la section «Affaires étrangères» de la Commission de gestion de votre conseil, de s'être exprimé sur les trois principaux problèmes, qui avaient été discutés au sein de la Commission de gestion.
En ce qui concerne la nomination d'un coordinateur aux problèmes des réfugiés en la personne de l'Ambassadeur
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Weiersmüller, nous ne croyons pas utile de reprendre les propos de M. Braunschweig. La tâche de ce coordinateur est lourde, ardue et les résultats sont incertains. C'est en fait une espèce de défi que le Conseil fédéral veut lancer au sujet du problème extrêmement difficile des réfugiés. Ce défi consiste non pas à rechercher - ce qui est naturelle- ment nécessaire aussi - des solutions aux questions posées par l'arrivée de réfugiés en Suisse, mais, si possible, de devancer l'arrivée de ces réfugiés et de présenter notre pays avec un certain nombre de solutions dans les pays qui sont fournisseurs de réfugiés et où nous pouvons observer des flux migratoires extrêmement importants. C'est à ce niveau- là qu'il est souhaitable d'intervenir pour fixer ces popula- tions en les aidant. Nous vous remercions d'ores et déjà de l'appui que vous pourrez accorder aux efforts du Conseil fédéral et, plus particulièrement, du coordinateur du Dépar- tement fédéral des affaires étrangères pour les problèmes de réfugiés.
Au sujet du Corps suisse pour l'aide en cas de catastrophes, je crois que les Chambres fédérales se sont longuement et souvent exprimées à ce sujet. Nous souhaitons, comme l'a déclaré votre rapporteur, aboutir à la paix et au calme à l'intérieur de ce Corps. Ce sont les efforts que nous avons entrepris. Nous croyons que les solutions qui ont été choi- sies par le Conseil fédéral seront de nature à mobiliser, à motiver les volontaires du Corps suisse pour l'aide en cas de catastrophes. S'il fallait modifier encore telle ou telle partie de la structure qui a été définie par le Conseil fédéral, nous pourrions le faire puisqu'il s'agit d'une ordonnance du Conseil fédéral qui peut être aussi, à son tour, modifiée. Le traité sur la non-prolifération des armes nucléaires comme le traité interdisant les essais d'armes nucléaires arrive à son terme en 1995. En 1990 - comme vous l'avez souligné Monsieur le rapporteur - aura lieu la dernière conférence qui examinera ce traité avant son échéance. Celle-ci sera déterminante pour l'avenir du traité. Sa prépa- ration est en cours actuellement, elle en est à la phase des sondages et des consultations internationales. La Suisse y participe déjà sur la base des appréciations qu'elle a pu faire connaître en particulier. Nous estimons que ce traité devra être reconduit.
Il serait dangereux d'ouvrir une nouvelle négociation sur toutes ces dispositions. La Suisse poursuivra la politique menée jusqu'à présent et devra examiner si elle peut soute- nir des efforts ayant pour but de transformer en droit coutu- mier, dans les législations nationales, des dispositions essentielles du traité sur la non-prolifération des armes nucléaires.
Je réponds maintenant brièvement aux questions qui m'ont été posées par divers orateurs.
La question du matériel de guerre a été soulevée par Mmes Bäumlin et Bär. Nous vous rappelons que l'ordonnance sur le matériel de guerre prévoit à l'article 12 que la direction de l'Administration militaire fédérale est compétente pour don- ner les autorisations d'importation, d'exportation et de transit. L'article 13, cependant, statue - et c'est la raison de vos interventions justifiées - que ces demandes d'autorisa- tion et d'exportation doivent être soumises au Département fédéral des affaires étrangères pour avis. La Commission de gestion s'est penchée sur les problèmes posés. Le chef du Département militaire fédéral, le conseiller fédéral Koller répondra en détail à toute une série de questions. Il le fera par le truchement d'un rapport supplémentaire qui lui a été, d'ailleurs, demandé.
Ce rapport apportera donc des réponses aux questions concrètes. Il répondra entre autres, Madame Bäumlin, au problème de l'exportation de produits chimiques servant à la fabrication d'armes chimiques qui sont utilisées dans le conflit Iran-Irak. J'ajouterai que nous avons, sur proposition de notre département, inscrit dans la liste des produits qui sont exclus d'une autorisation d'exportation, huit produits chimiques nouveaux. Il y en a probablement davantage. De toute manière ils sont extrêmement difficiles à définir.
La difficulté - c'est aussi une réponse à Mme Bär - consiste non seulement à déterminer avec le maximum de précision
les produits qui figurent dans la liste qui les interdit à l'exportation mais encore de déterminer quels sont les pays qui doivent être placés dans une liste de pays exclus à l'exportation d'armes.
Il est de la responsabilité de mon département de définir et de fixer quels sont les pays qui devraient être privés de matériel de guerre suisse. C'est une question qui nous préoccupe constamment et il n'y a pas de semaine sans doute où nous ne posons pas la question au Département militaire avec lequel, nous devons le souligner ici, la collabo- ration est bonne. Mais il faut aussi avouer qu'il est quelque- fois difficile, sur la base de l'exportation d'un produit, de déterminer exactement à quoi il sera utilisé. Et c'est, mal- heureusement, souvent après coup que nous sommes ren- seignés sur les transformations que subiront à l'étranger ces produits, et qui en feront des armes de guerre.
Nous nous engageons à suivre cependant de très près ces problèmes et à reposer aussi les problèmes des situations de guerre et de conflit en Amérique centrale comme dans les pays du Golfe. Voilà pour l'instant et sur la base des renseignements que nous avons, les réponses que nous pouvons vous apporter. Nous savons qu'elles sont très incomplètes, mais nous pouvons vous dire que nous nous préoccuperons de ces questions-là qui nous paraissent, à nous aussi, extrêmement importantes.
Un autre sujet d'inquiétude dans ce domaine, c'est évidem- ment celui du détournement de nos prescriptions à travers d'autres entreprises dans d'autres pays qui reçoivent le matériel librement et qui peuvent ensuite le transformer pour le réexporter dans des pays de guerre. C'est un sujet difficile et je puis simplement vous donner ici l'information suivante: nous allons, de concert avec le Département mili- taire, nous réunir très prochainement - la décision est prise - pour reprendre l'étude de nos possibilités de contrôle de ces exportations d'armes. Voilà la situation telle qu'elle est aujourd'hui.
En ce qui concerne les questions relatives à l'ESA posées par Mme Stocker, le Conseil fédéral a déjà pris connais- sance avec beaucoup d'intérêt de tout ce qui a été discuté au sein même des Chambres fédérales à ce sujet. J'aimerais, Madame Stocker, vous donner une première information: La Suisse participe au programme Ariane et au programme Hermes avec une dépense d'environ 50 millions de francs par an. Nous jugeons cela non seulement utile mais néces- saire pour la formation de nos chercheurs, pour la possibi- lité d'associer des entreprises de haute technologie à des potentialités réelles de développement. Nous soulignons que la Convention de l'ESA a été signée par la Suisse et c'est ce qui nous permet d'avoir une base légale pour intervenir. Le Conseil fédéral, et je pense que c'est là le sujet de votre inquiétude, a renoncé à participer à un projet dans le cadre du développement d'Ariane: c'est le projet le plus contro- versé sur le plan militaire, le projet Columbus. Nous avons donc renoncé officiellement à financer ce projet, puisque, précisément, vous l'avez souligné, intervenaient là des cri- tères d'ordre militaire. En effet, ce projet intéressait les Etats-Unis d'Amérique qui n'ont pas voulu s'associer à nos efforts et qui ne pouvaient pas nous promettre qu'ils n'utili- seraient pas les résultats de ces recherches pour des buts militaires. Nous nous sommes donc dégagés de ce projet. Je voudrais vous dire, Monsieur Mühlemann, que nous vous remercions de bien vouloir nous appuyer dans les efforts que nous tentons pour imposer davantage la présence de la Suisse à l'étranger. Nous partageons tout à fait votre point de vue. S'il est utile d'apparaître au Canada, s'il est utile d'apparaître dans tous les autres continents, il est aujour- d'hui devenu indispensable d'être un peu plus présent en Europe. Notre présence sur les ondes en Europe est évidem- ment un peu plus compliquée à cause du très grand nombre de stations de télévision et de radio. Nous avons donc, à travers cette Commission de coordination pour la présence de la Suisse à l'étranger, pratiqué une approche pragmati- que du problème. Nous mettons, et nous mettrons de plus en plus, une grande masse de documents qui illustrent la Suisse et ses positions, ses traditions et sa politique, sous la
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forme d'enregistrements radio ou télévisuels, à disposition des stations européennes. C'est cette voie-là que nous avons choisie plutôt que d'émettre directement depuis notre territoire. Cependant, cette question continue d'être exami- née. Nos contacts et ceux de la COCO avec la SSR sont constants. Ils sont d'autant plus facilités que dans notre commission de coordination, nous avons un représentant de la SSR. Nous croyons que c'est avec lui que nous devrons poursuivre les efforts pour cette présence de la Suisse en Europe.
Abschreibung - Classement
Präsident: Sie haben den Anträgen betreffend Abschrei- bung von Motionen und Postulaten stillschweigend zuge- stimmt.
Damit ist der Geschäftsbericht des Departementes für aus- wärtige Angelegenheiten abgeschlossen.
Zustimmung - Adhésion
Justiz- und Polizeidepartement Département de justice et police
Leuenberger Moritz, Berichterstatter: Die Sektion EJPD der GPK hat wiederum zahlreiche Eingaben betreffend Flücht- lingsfragen erhalten. Wir müssen darauf hinweisen, dass wir keine Rekursinstanz oberhalb des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes darstellen. Wir können uns nur mit Aspekten von genereller Tragweite befassen, diese jeweils mit dem EJPD besprechen und darauf aufmerksam machen, wenn unserer Ansicht nach eine Praxis nicht geset- zeskonform ist. Entscheide des EJPD umstossen, wie das viele Leute von uns erwarten, können wir nicht. Pendent sind in diesem Zusammenhang noch die beiden Fälle Musey und Maza. Die GPK hat diese Untersuchungen noch nicht abgeschlossen.
Ein weiterer Problemkreis, der uns beschäftigt: Die GPK ist von Gesetzes wegen verpflichtet, auch die Rechtsmässigkeit der Bundesratsverordnungen zu überprüfen. In welchem Ausmass und zu welchem Zeitpunkt das Justizdepartement, das dieselbe Ueberprüfung auch vornimmt, orientieren muss, soll, darf oder kann, ist noch nicht entschieden. Wir sind noch nicht zu einer Einigung mit dem EJPD gekom- men. Das bleibt einer Arbeitsgruppe «Verwaltungskontrolle» zur weiteren Prüfung vorbehalten.
Darüber hinaus haben wir uns insbesonders mit der Bun- desanwaltschaft beschäftigt. Auch diese Untersuchung ist noch nicht abgeschlossen. Immerhin hat eine Anfrage über die geführten Karten, Fichen und Dossiers bei der Bundes- anwaltschaft ergeben, dass das eine ganz erhebliche Zahl ist.
Die Aufgabe der GPK wird es nun sein, zu überprüfen, ob diese Kartei sauber verwaltet wird, ob sie im Interesse des Persönlichkeitsschutzes auch rechtzeitig wieder gelöscht werden, ob die Vernichtungen rechtzeitig vorgenommen werden, ob die Organisation in der Bundesanwaltschaft selbst gesetzmässig verläuft.
Eine besondere Aufgabe war die politische Aufsicht über die Arbeit der Politischen Polizei. Aktuell wurde das Ganze an einem Fall Truninger aus Zürich. Es handelte sich um einen sogenannten V-Mann der Zürcher Stadtpolizei. Als die dor- tige Geschäftsprüfungskommission des Gemeinderates Auskunft von den Zürcher Behörden verlangte, sagten diese, das sei Sache der Bundesanwaltschaft, sie dürften den politischen Behörden in Zürich nichts sagen.
Unsere Geschäftsprüfungskommission hat die Bundesan- waltschaft diesbeszüglich auch befragt; wir stehen nun nach einem gewissen Hin und Her vor folgender Situation: Wir haben ein Einverständnis zwischen der GPK und der Bundesanwaltschaft erreicht, das ich hier zusammenfassen möchte: Grundsätzlich ist auch die Politische Polizei dem Parlament und der Geschäftsprüfungskommission über ihre Tätigkeit Rechenschaft schuldig. Im Fall Truninger waren es .
die Zürcher Behörden, die für die Aktivitäten verantwortlich waren, und sie wären ihrem Parlament und ihrer GPK zur Rechenschaft verpflichtet gewesen. Hätten sie dazu die Akten, die sie in der Zwischenzeit an die Bundesanwalt- schaft gesandt haben, gebraucht, hätten sie diese Akten bei der Bundesanwaltschaft verlangen können, und sie wären ihnen vom Bundesanwalt auch herausgegeben worden, wie dieser uns audrücklich bestätigte.
Soweit die Akten jetzt bei der Bundesanwaltschaft sind, ist die Bundesanwaltschaft bereit - und sie hat das auch getan -, der Geschäftsprüfungskommission des National- und Ständerates Einsicht zu gewähren.
Wie gesagt, sind die Verhandlungen über die Tätigkeit der Bundesanwaltschaft noch nicht abgeschlossen. Ich wollte Ihnen nur aus den laufenden Arbeiten berichten.
Im übrigen warten wir noch auf zwei Dinge: Das eine ist der Frauenbericht, nämlich über die Stellung der Frauen aus der Dritten Welt, vor allem ihre rechtliche Stellung hier in der Schweiz. Und eine Frage, die auch jedes Jahr wiederkehrt und nicht versiegen wird, ist, wann die Koordination des Haftpflichtrechtes in Angriff genommen werden kann.
Im übrigen danken wir für die Tätigkeit und die Auskunftsbe- reitschaft sämtlicher Beteiligter im EJPD.
Frau Stocker: Ich spreche zum Abschnitt «Flüchtlingspoli- tik», insbesondere zu den Empfehlungen der Geschäftsprü- fungskommission in ihrem Bericht betreffend die Textbau- steine im Asylverfahren.
Die Seiten 46 ff. des Berichts zeigen eine zweifache Not: einerseits die Not der Menschen, die ein Asylbegehren stel- len, andererseits - und darauf möchte ich mich konzentrie- ren - die Not des Personals, das dieses Asylverfahren durch- ziehen muss. Diese zweite Not, diese Beratungsnot, ist mir vertraut.
Als Sozialarbeiterin und als Ausbildnerin von Sozialarbeite- rinnen und Sozialarbeitern kenne ich die Schwierigkeit, in einem Gespräch der individuellen und sozialen Not eines Menschen gerecht zu werden. Gespräche zwischen Men- schen bleiben ja immer subjektiv und unperfekt, dafür auch lebendig. Sie sind sicher immer auch von der helfenden, der beratenden Person geprägt. Ich kenne daher auch das Bedürfnis, durch Leitfäden, Checklisten usw. solche Gespräche zu objektivieren, zu rationalisieren, sie vielleicht tatsächlich ein Stück weit von der Subjektivität der Befra- genden zu befreien.
Ich habe daher Verständnis dafür, dass der Delegierte für das Flüchtlingswesen automatisierte Textbausteine entwik- keln liess und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern empfahl, diese anzuwenden. Sie können eine Hilfe sein in dieser Not, rationell und objektiv der je subjektiven Not eines Menschen gerecht zu werden. Es ist aber eine Frage der Fairness und auch des beruflichen Know-hows und der fachlichen Kompetenz, sich nicht allein durch automati- sierte Bausteine leiten zu lassen.
Ich bitte daher, Frau Bundesrätin Kopp - bei allem Verständ- nis für diese Massnahmen -, dringend den Empfehlungen der Geschäftsprüfungskommission nachzukommen, die meines Wissens noch immer auf einen Bericht wartet, der bis zum 14. März hätte erstattet werden sollen. Ich bitte Sie aber auch, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Dele- gierten für Flüchtlingswesen genügend und kontinuierlich zu schulen und in ihrer schwierigen Arbeit zu begleiten. Nur so kann man auch ihrer Not und ihrem beruflichen Tätigsein einigermassen gerecht werden.
Frau Fankhauser: Am 2. März 1987 haben wir uns bereits mit den Fragen der internationalen Kindesentführungen befasst. Frau Bundesrätin Kopp hatte festgestellt, dass sie dieser Frage hohe Priorität beimessen werde, dass man diese Fälle sehr ernst nehme und dass Verhandlungen mit verschiedenen Ländern für bilaterale Abkommen im Gang seien, unter anderem mit Ländern wie Marokko, Algerien und Tunesien. Insbesondere war davon die Rede, dass man die Verwaltung reorganisieren würde. Es war immer noch in
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Geschäftsbericht des Bundesrates
Prüfung, ob man die Stelle, die beim Bund für diese Fälle reserviert ist, aufstocken möchte.
Ich habe im Rahmen der Budgetberatung versucht, eine Aufstockung durchzubringen, und wurde auf diese Reorga- nisation verwiesen. Inzwischen hat die Zahl der Fälle zuge- nommen. Wenn man vorher von 100 Fällen pro Jahr sprach, weiss man, dass es jetzt gut 200 Fälle pro Jahr sind. Die Privatorganisationen, die sich damit befassen, sind überla- stet. Es ist ein Drama für die betroffenen Familien, dass die Bundesverwaltung nicht mehr helfen kann. Diese Stelle, die vorher als volle Stelle betrachtet wurde, ist aus verschiede- nen Gründen zu fast einer halben Stelle zusammenge- schrumpft.
Das war die Auskunft, die ich vor ein paar Wochen bekam. Meine Frage an Frau Bundesrätin Kopp: Wie steht es mit der Reorganisation? Welche Priorität wird ihr jetzt beigemes- sen? Wie sind die bilateralen Verhandlungen? Welche Mög- lichkeiten hat der Bundesrat, seine Beschlüsse, auch die Beschlüsse der Gerichte in den Kantonen, durchzusetzen, auch in den Ländern, wo solche Abkommen bestehen?
Wir wissen, dass die Prozedur jeweils sehr lange dauert. Ist sich Frau Bundesrätin Kopp im klaren, dass für diese 200 Fälle dringend mehr Einsatz der Bundesverwaltung nötig ist, weil diese Schweizer Kinder, die plötzlich ins Ausland versetzt sind, im Grunde genommen auch eine Art Landesverteidigung zugute haben?
Wenn wir sehen, welche Summe jetzt auf dem Spiel steht, um eine schnelle personelle Aufstockung durchzubringen, meine ich, das dies eine fast lächerliche Summe ist im Vergleich zu den Beträgen, die wir sonst in diesem Rate bewilligen.
Ich möchte Frau Bundesrätin Kopp dringend bitten, sich mehr damit auseinanderzusetzen und der Bevölkerung etwas anzubieten, was eine rechte Hilfe bedeutet.
Frau Morf: Ich rede zum Kapitel «Bundesamt für geistiges Eigentum», und zwar zum Abschnitt «Markenschutz und Urheberrecht». Mein Anliegen ist das neue Urheberrecht, auf das wir schon sehr lange warten, und der Einbezug der sogenannten Nachbarrechte, die ja alle 10 Jahre einen neuen Namen bekommen haben: einmal hat es Interpreten- recht geheissen, dann wieder Ton- und Bildschutzrecht usw.
In letzter Minute kam man in der Kommission auf die Idee, das Gesetz nochmals an den Bundesrat zurückzuweisen und ein ganz neues Recht einzubeziehen - eigentlich eine Art Teenager im Urheberrecht -: das Recht für den Schutz auf Computerprogramme und elektronische Halbleiterschal- tungen. Das Vorhaben ist zwar berechtigt, aber es ist auch ein Zeitverlust, der vor allem für die Autoren sehr bedauer- lich ist. Immerhin gehen tagtäglich Millionen von Franken durch Piraterie an geistigem Eigentum verloren.
Letzte Woche fand in Strassburg eine «Pirateriekonferenz» des Europarates und der EG statt. Ein Vertreter der Ameri- can Motion Pictures Export Ass., die diesbezüglich Erhe- bungen gemacht hat, stellte fest, dass den Urhebern und Nutzern weltweit jährlich 1,5 Milliarden Dollar verloren gehen wegen der immer schlimmer überhandnehmenden Piraterie (Symphoniekonzerte, TV-Satellitenkanäle, Video- kassetten, Bestseller, wissenschaftliche Werke) - alles wird geraubt.
Wer hat dann noch Interesse, so etwas legal herzustellen, Geld zu investieren, Risiken zu übernehmen, wenn irgend jemand, der Raubdrucke oder -kopien macht, diese - ohne eigene Leistungen zu erbringen - kommerziell verwertet und den Gewinn einstreicht? Kein Verlag oder Autor wird mehr interessiert sein, teure wissenschaftliche Werke zu veröffentlichen. Das hat nicht nur wirtschaftliche, sondern es hat auch soziokulturelle Folgen, die negativ sein werden. Es ist nicht über die eigene Nasenspitze hinausgedacht, wenn man meint, die Konsumenten würden von dieser Situation profitieren, die Produkte würden für sie ja billiger. Das ist das allgemeine Problem im Zusammenhang mit dem Urheberrecht. Dieses muss so schnell wie möglich gestärkt werden, auch im Strafrecht. Ich habe gehört, dass es Staa-
ten gibt, die heute bis zu drei Jahre Gefängnis als Strafe für Piraterie aussprechen. Es ist erstaunlich, dass wir in der Schweiz nur ganz lächerliche Geldstrafen kennen, wenn es um den Raub von geistigem Eigentum geht, wo wir doch sonst das Eigentum ganz anders verteidigen.
Mein zweites Anliegen ist eine Frage nach Ihrer Ansicht, Frau Bundesrätin, über Zwangslizenzen. Unter den Autoren herrscht zurzeit vor allem in den audiovisuellen Medien. eine verständliche Beunruhigung. Sie wissen, dass von EG-Seite her im Rahmen des Projektes «TV sans frontières» und des berüchtigten «Livre vert» auf eine Zwangslizenz hingearbei- tet wurde, also auf eine Art obligatorischen Vertrag zwi- schen Urhebern und Werknutzern. Er würde die Rechte der Autoren erheblich einschränken. Der Urheber würde also nicht gestärkt, wie es unsere ursprüngliche Absicht war, er würde sogar geschwächt. Manche Autoren reden in diesem Zusammenhang bereits von moderner Versklavung. Ich würde es immerhin eine Art «legalisierte Piraterie» nennen. Von der deutschen Regierungsvertreterin habe ich gehört, dass die Regierungsvertreter allgemein sich gegen eine Zwangslizenz ausgesprochen haben. Da von Schweizer Seite nichts darüber gesagt wurde, würde mich Ihre Stel- Jungnahme interessieren. Ich möchte wissen, ob diese EG- Absichten irgendeinen Einfluss auf unser Urheberrecht haben könnten. Ich hoffe sehr, dass das nicht der Fall sein wird.
Bäumlin Richard: Ich spreche zum Abschnitt L über den Delegierten für das Flüchtlingswesen und beziehe mich ebenfalls auf den Bericht der Geschäftsprüfungskommis- sion vom 19. Mai 1987. Eigentlich hatte ich erwartet, dass - wenn auch in aller Kürze - im Geschäftsbericht des Bundes- rates dargetan worden wäre, wie man die Forderungen und Empfehlungen der GPK in Sachen Verfeinerung und Ver- besserung der Praxis realisiert hat. Da ich es nicht ver- nehme, gestatte ich mir, ein paar Fragen zu stellen.
Einmal zur Geltendmachung sogenannter Nachflucht- gründe. Wenn sie geltend gemacht werden, ist auf jeden Fall eine erneute Anhörung vorzunehmen. Das hat die GPK mit Recht verlangt. Auch nach neuem Verfahrensrecht müsste in solchen Fällen ein volles Verfahren, eine Anhörung durch den Bund vorgenommen werden. Dann gibt es Probleme, die sich im Zusammenhang mit der Akteneinsicht ergeben. Ich verweise auf die Forderungen der GPK auf Seite 12 des zitierten Berichtes. Die Akteneinsicht sollte möglichst voll- ständig sein. Die Gesuchsteller sollten in die Lage versetzt werden, sich zu Berichten äussern zu können, die schweize- rische Botschaften vorlegen, besonders wenn in den Akten Widersprüche auftreten.
Manchmal hat man den Eindruck, dass im Verfahren sogar alles getan wird, um Widersprüche zu produzieren. Gesuch- steller müssen also - vor allem dann, wenn Widersprüche vorliegen - Gelegenheit haben, sich in einem geeigneten Zeitpunkt äussern zu können, sei es im Rahmen der Anhö- rung oder eventuell auch später. Ich weiss, dass das Depar- tement dieser Forderung der GPK gegenüber zunächst kri- tisch eingestellt war. Aber man hat sich dann doch bereit erklärt, dieser Sache nachzugehen. Ich weiss nicht, was da herausgeschaut hat.
Frau Stocker hat die Textbausteine schon erwähnt. Ich kann mich hier auf den Hinweis beschränken und will nicht wie- derholen, was sie bereits gesagt hat. Ich schliesse mich der von Frau Stocker gestellten Frage an. Es gibt ein Gutachten. Die GPK befasst sich erneut mit der Angelegenheit. Ich glaube, man ist auch hier noch nicht zu einem befriedigen- den Ergebnis gekommen.
Ich will Ihnen gerne sagen, welches der Eindruck von aus- senstehenden Spezialisten ist. Ich habe mit einem, der in der Angelegenheit bewandert ist und Kontakte zu vielen Hilfs- werken hat, gesprochen. Er hat mir gesagt, man habe den Eindruck, einiges habe sich in der Praxis verbessert, aber es gebe noch offene Fragen, wobei er an Beispielen das anführte, was ich mir heute vorzutragen gestattet habe.
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Mme Jeanprêtre: J'aimerais aborder un thème qui a été peu évoqué, soit celui de l'adoption internationale.
Au début de 1987, le Département fédéral de justice et police a ouvert une consultation sur deux projets de révision d'or- donnance relative à l'adoption. Ces projets prévoient essen- tiellement des exigences plus strictes à l'égard des candi- dats à l'adoption, notamment si l'enfant est atteint d'un handicap, s'il est âgé de plus de 18 mois ou si la famille adoptive a déjà plus de trois enfants à charge. Le motif de ce durcissement est officiellement la lutte contre les abus, les filières.
Si nous comprenons et partageons les préoccupations du département, c'est davantage sur la procédure que j'inter- viens. Cet avant-projet, élaboré par un groupe de travail, prescrivait notamment que, lors de l'enquête qui doit être effectuée avant tout placement d'enfant, l'autorité doit faire preuve d'une attention particulière, aussi bien lorsqu'il s'agit du placement d'un enfant suisse que de celui d'un enfant du tiers monde. En raison des circonstances, de grandes apti- tudes doivent être exigées des parents nourriciers.
Si des exemples de telles circonstances étaient énoncés
. dans le texte rédigé par le groupe de travail, en revanche, on ne savait guère ce qu'il fallait entendre par de grandes aptitudes exigées de la part des futurs parents adoptifs. Or, cette condition semble être, à plus d'un titre, la porte' ouverte à l'arbitraire.
De plus, nous disions dans l'interpellation Longet du 10 mars 1988 que renforcer les exigences dans les cas d'enfants à problèmes, c'est en fait faciliter l'adoption d'en- fants qui ne sont pas dans cette situation.
En tout état de cause, il doit être absolument clair que l'adoption a pour but de trouver, à des enfants existants et qui n'ont plus de parents, une famille et non l'inverse.
Enfin, si l'examen des capacités d'accueil familial se justifie bien évidemment, il faut là aussi ne pas tomber dans une méfiance systématique ou dans le perfectionnisme. En effet, peut-on attendre que l'éducation d'enfants adoptés se fasse sans conflit avec l'entourage, alors que de tels conflits sont assumés comme normaux, inévitables, voire salutaires dans toute vie de famille et tout processus éducatif? Ce sont surtout des milieux qui sont confrontés quotidiennement à des situations d'adoption marchant bien qui font ces remar- ques et aimeraient faire part de leurs témoignages.
Le premier projet de modification des ordonnances a donc été retiré après qu'il eut soulevé beaucoup de critiques et de polémiques pour être remanie par la commission. Or, il semblerait que seuls des représentants de milieux qui sont confrontés aux cas difficiles de l'adoption étaient repré- sentés dans cette commission. Des membres d'associations qui auraient apporté une vision moins alarmiste, plus objec- tive des choses et qui auraient des suggestions à faire dans un sens constructif auraient souhaité non seulement être consultés mais aussi participer aux travaux de la commis- sion.
C'est donc afin d'éviter des blocages futurs et d'engager le plus large consensus possible que je demande à Mme la conseillère fédérale si le Département de justice et police a fait preuve d'ouverture dans ce domaine, qui peut soulever des passions, et s'il a tout mis en oeuvre pour ouvrir la consultation la plus large possible à tous les milieux inté- ressés, dans le but d'éviter le confrontation et de ralentir la procédure?
Ruf: Ich aussere mich - Sie werden kaum erstaunt sein - zum Kapitel L, Delegierter für das Flüchtlingswesen. Jahr für Jahr muss der Bundesrat in seinem Geschäftsbe- richt unter diesem Titel darlegen, wie die Zahl der neuen - und damit auch der unechten - Asylbewerber im Vorjahr neue Rekordhohen erreicht hat. Sie kennen ja die entspre- chenden Statistiken. Dies kommt faktisch einem Einge- ständnis des Versagens der behördlichen Politik gleich, welche die immer schlimmere, grossenteils selbst verschul- dete Lage - ich denke an das viel zu freizügige Asylgesetz -, in keiner Weise in den Griff bekommen kann!
Dem Bundesrat drohen von Jahr zu Jahr die Zügel mehr zu entgleiten, weil die längst überfälligen Massnahmen nicht ergriffen werden. Dabei hat er die Tragweite der Problematik durchaus erkannt, wenn er auf Seite 209 schreibt: «Da die Zahl der Asylsuchenden, deren Fluchtmotive der Flücht- lingskonvention und somit dem Asylgesetz entsprechen, europaweit ständig abnimmt, müssen die heutigen Flücht- lingsströme je länger, je mehr unter dem Gesichtspunkt einer weltweiten Migration betrachtet werden.» Ueber 90 Prozent der Gesuche werden durch den Bund bekannt- lich abgewiesen.
Das deutliche Ja des Schweizervolkes am 5. April 1987 zur zweiten Revision des Asylgesetzes bedeutete ein eindrückli- ches Bekenntnis zur nationalen Selbstbehauptung! Der Souverän bekräftigte unmissverständlich, dass er die bishe- rige Asylpolitik, die eine Ueberflutung unseres kleinen Lan- des durch Wirtschaftsflüchtlinge und Asyltouristen erst ermöglicht hat und dadurch letztlich die Existenz des Schweizervolkes aufs Spiel setzt, nicht länger zu akzeptie- ren bereit ist!
Wie die Nationale Aktion schon vor langem erkannte, vermö- gen die oberflächlichen Aenderungen im Verfahrensbereich die bedrohliche Situation nicht zu meistern. Sie bedeuten höchstens einen kleinen Schritt in die richtige Richtung. Um dem Grundübel wirklich beizukommen, muss die Attraktivi- tät des fragwürdigen Gesetzes für Scheinasylanten im mate- riellen Bereich beseitigt werden, wie wir dies in parlamenta- rischen Vorstössen - leider immer wieder vergeblich - ver- langt haben.
Bedenklich ist jedoch, dass der Bundesrat und der Flücht- lingsdelegierte bei der Anwendung des gültigen Gesetzes nicht den ganzen, ihnen zur Verfügung stehenden Spiel- raum ausnutzen, um die Missstände einzudämmen, im Gegenteil! Lassen Sie mich dies im jetzigen und im näch- sten Votum in zwei Punkten konkret erläutern.
Das Hauptproblem im ganzen Asylwesen ist doch die Voll- zugskrise bei den negativen Entscheiden. Die Magnetwir- kung unseres Landes auf neue Scheinflüchtlinge nimmt vor allem aufgrund der unhaltbaren Tatsache ständig zu, dass der überwiegende Teil der rechtskräftig abgewiesenen Asy- lanten nicht ausgewiesen wird.
Man stelle sich den riesigen administrativen Leerlauf einmal vor: Durch rund 200 Beamte beim Delegierten für das Flüchtlingswesen werden jährlich Tausende von Asylgesu- chen gewissenhaft geprüft, und der überwiegende Teil mit guten Gründen abgelehnt. Das bedeutet im Klartext, dass die betroffenen Asylanten in ihren Heimatländern nicht ver- folgt sind, denn sonst würde ihnen Asyl gewährt. Nun aber kommt ein zweites Verfahren in Gang, indem die soge- nannte «Zumutbarkeit der Wegweisung» geprüft wird. In zahlreichen Fällen wird auf die Ausweisung verzichtet, weil im Falle der Rückkehr angeblich doch eine Gefährdung bestehe, oder aber die Kantone erteilen fremdenpolizeiliche Aufenthaltsbewilligungen, natürlich ohne Anrechnung an die kantonalen Ausländerkontingente!
Bei 8292 abgelehnten Bewerbern wurden 1987 nur 616 wirklich ausgeschafft, also weit weniger als 10 Prozent; ein kleiner Teil reiste freiwillig aus. Der grosse Rest verbleibt - offiziell oder illegal - in der Schweiz. Genaue Zahlen kennen auch die Behörden nicht.
Damit ist die Asylpolitik vollends zur Farce geworden, die mit der Aufnahme von wirklich Verfolgten überhaupt nichts mehr zu tun hat. Was nützt eine schnellere Gesuchserledi- gung durch immer mehr Beamte, wenn die abgewiesenen Scheinasylanten grösstenteils, unter welchen Rechtstiteln auch immer, doch hier bleiben dürfen, ihr Ziel also erreicht haben, weiterhin Fürsorgegelder abkassieren und auf Kosten des Steuerzahlers ein Leben in Saus und Braus führen können?
Faktisch besteht weitgehend ein eigentlicher Asylautomatis- mus, wodurch die Werbewirkung auf neue Asyltouristen erneut zunimmt und die Einwanderungsflut noch mehr anschwillt. Wohl nicht zu Unrecht werden die Schweizer im Ausland immer wieder als das dümmste Volk der Welt bezeichnet, das sich am meisten ausnützen lässt!
Geschäftsbericht des Bundesrates
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Neukomm: Ich spreche zu Seite 219, zum Haftpflichtrecht. Man konnte in den letzten Tagen den Medien entnehmen, dass die Europäischen Gemeinschaften die Richtlinien über die Produktehaftung auf den 1. August 1988 in Kraft setzen. Bereits 1967, also vor 21 Jahren, hat der Schweizerische Juristentag in Neuenburg die Notwendigkeit betont, das schweizerische Haftpflichtrecht einer generellen Ueberprü- fung zu unterziehen, seine Vereinheitlichung und Anpas- sung an die Bedürfnisse unserer Zeit in die Wege zu leiten, wobei insbesondere auch die Produktehaftung zur Sprache kam. Diese «anspruchsvolle Aufgabe» ist seither - so sagte es Bundesrat Furgler zu meinem Vorstoss 1979 - fester Bestandteil unseres Gesetzgebungsprogramms.
Herr Bundesrat Furgler hat 1979, also vor neun Jahren, meine Ueberlegungen geteilt, dass bei Entwicklungs- und Fabrikationsfehlern, vor allem bei sogenannten Ausreissern, die gesetzlichen Lücken zum Nachteil der Konsumenten offensichtlich seien.
Bei der heutigen Massenproduktion mit dem immer breite- ren Angebot von komplizierteren Waren und dem internatio- nalen Güteraustausch sind die Risiken für den Letztverbrau- cher erheblich gestiegen, und nach der geltenden Haftungs- ordnung von 1911 des Obligationenrechts bietet das Gesetz dem Konsumenten bei Mangelfolgeschäden ungenügenden Schutz. Wir haben das beispielsweise schon bei Medika- menten, bei Chemieunfällen, aber auch bei technischen Produkten in der Alltagspraxis immer wieder beobachten können.
Im einzelnen Fall ist es dem Konsumenten einfach unmög- lich, aufgrund der heutigen Verschuldungshaftung seine Ansprüche durchzusetzen. Die Europaratskonvention und die EG-Regelung sehen grundsätzlich die Kausalhaftung vor. Ich wäre Frau Bundesrätin Kopp dankbar, wenn sie uns grob das Programm, den Fahrplan vorlegen könnte, was der Bundsrat in der nächsten Zeit zu tun gedenkt.
M. Salvioni: J'interviens sur le chapitre C, chiffre V, du rap- port sur la circulation routière et le contrôle des gaz d'échappement. Peut-être vous souvenez-vous que j'avais participé, avec d'autres collègues, à une conférence de presse dans laquelle on avait mis en doute l'efficacité du système de contrôle que le Conseil fédéral s'apprêtait à introduire pour les gaz d'échappement des moteurs diesel. On disait en particulier que ce système n'était pas en mesure de donner satisfaction dans le domaine des particules de ce carburant. J'avais alors fait déjà une réserve, disant que je donnais cette conférence de presse en me fondant sur l'hypothèse que les informations techniques qui m'avaient été délivrées étaient correctes. Par la suite, étant donné qu'il s'agit d'un problème important, celui de la pollution de l'air, je suis allé en personne à l'Ecole polytechnique fédérale de Zurich contrôler avec le Professeur Eberle, qui est chargé de faire ces vérifications, quelles étaient les différences entre le système EC 49, proposé par le département, et le système américain Transient. La conclusion, c'est que le système proposé par le département donne exactement le même résultat que le système américain, hormis quelques petites différences négligeables, avec l'avantage de coûter moins cher et d'être plus maniable.
Par conséquent, la position que j'avais prise lors de la conférence de presse n'est plus soutenable et je donne acte au Conseil fédéral qu'il a fait un bon choix. Ce qui est gênant, c'est que cette information est partie de l'Office fédéral de la protection de l'environnement, qui a alarmé la presse quant au choix que le Conseil fédéral s'apprêtait à faire. J'ai déjà demandé que l'administration - et je réitère cette invitation - règle ses querelles intestines avant de demander la participation des parlementaires et de la presse en leur donnant des informations qui ne sont pas exactes et provoquent des complications inutiles. On a déjà assez de problèmes à résoudre sans en inventer!
Präsident: Herr Ruf hat zum zweiten Mal zu diesem Geschäft das Wort verlangt. Er hat das Wort.
Ruf: Die Vollzugskrise bei der Ausschaffung abgewiesener Asylbewerber manifestiert sich am deutlichsten am Beispiel der tamilischen Scheinasylanten aus Sri Lanka. Seit Jahren wird immer wieder angekündigt, demnächst werde nun eine Rückschaffung erfolgen - vermutlich um das Volk zu beru- higen. Was sich abspielt, ist nichts anderes als eine eigentli- che Schmierenkomödie, die eines Rechtsstaates schlicht- weg unwürdig ist!
Offensichtlich lässt sich der Bundesrat immer wieder von der linkslastigen, pseudohumanitären Asylantenlobby unter Druck setzen, um von einer Rückschaffung abzusehen, obschon eine solche ohne weiteres möglich wäre. Bekannt- lich sind aus dem indischen Bundesstaat Tamil Nadu seit November 1987 12 000 Tamilen freiwillig nach Sri Lanka zurückgekehrt; weitere 8000 wurden unter Aufsicht des Uno-Hochkommissariats für Flüchtlinge nach Sri Lanka zurückgeführt. Also ist offensichtlich keine Gefährung vor- handen, die einen Rückkehrprozess verunmöglichen würde. Es ist deshalb völlig unverständlich, weshalb die abgewiese- nen tamilischen Asylanten aus der Schweiz nicht zurück- kehren sollen, wie dies der Bundesrat unlängst wieder beschlossen hat. Es fehlt ihm ganz eindeutig am erforderli- chen politischen Willen!
Dass der Bundesrat und seine Organe die Probleme im Asylantenbereich aber nicht nur verschleppen, wie in die- sem Falle, sondern in gewissen Fällen sogar noch selbst verschärfen, sei am folgenden Beispiel dokumentiert: Es ist mittlerweile hinlänglich bekannt, dass sich die Grenztor- Regelung als Flop erwiesen hat, indem praktisch alle Asylbe- werber illegale Eindringlinge sind. Darüber muss man sich aber nicht wundern. Einen Nutzen hätte die Grenztor-Rege- lung ja nur dann, wenn alle illegal Eingereisten schnur- stracks wieder ausgeschafft würden. Dies ist jedoch nur vorgesehen, wenn «ein Gesuchsteller bei der illegalen Ein- reise angehalten» wird, wie es in Artikel 8 der Asylverord- nung heisst. Die dazugehörige Weisung des EJPD spricht von einem «grenznahen Zwischengelände», in dem die Rückschiebung möglich sei.
Wer sich bereits in der Schweiz aufhält - in Bern, Basel, wo auch immer -, kann sich aber wie bisher bei einer Amtsstelle melden und wird anschliessend in eine der Empfangsstellen weitergeleitet - genauso, als ob die Grenztore gar nicht vorhanden wären. Dann muss man sich nicht wundern, dass das Ganze zu einem Flop geworden ist!
Jetzt kommt aber erst der Clou: Jeder illegale Eindringling, der im grenznahen Zwischengelände angehalten und zurückgeschickt wird - meist von einem Grenzwächter -, ebenso jeder Asylant, der sich an einem nichtbezeichneten Grenzübergang meldet, erhält amtlich und hochoffiziell von den Bundesbeamten ein Merkblatt mit Angaben, wie und wo er sein Asylgesuch am einfachsten deponieren könne. Wir haben das entsprechende Merkblatt in der März/April-Aus- gabe unseres Parteiblattes abgedruckt.
Der nur für dienstlichen Gebrauch deklarierte «Anhang V» zur «Weisung 2 zum Asylgesetz» des EJPD vom 15. Dezem- ber 1987 enthält nicht nur die einschlägigen Gesetzesvor- schriften, sondern sogar noch eine Uebersichtskarte mit den 25 Grenztoren, ganz im Sinne einer Quasi-Einladung - fak- tisch also eine Anleitung der Bundesbehörden für illegale Eindringlinge, wie sie ihr meist missbräuchliches Asylge- such hinterlegen sollen. Selbstverständlich gibt es das Merkblatt auf Deutsch, Französisch, Italienisch, Englisch, Spanisch und Türkisch. Dass es nicht noch auf Tamilisch erhältlich ist, muss direkt verwundern.
Statt dass die Bundesbehörden froh wären um jede Anhal- tung und Rückschiebung von illegalen Eindringlingen, betreiben sie also noch Propaganda für die Anmeldung als Asylbewerber. Dummheit kennt offenbar wirklich keine Grenzen! Warum wohl ist für das Merkblatt die Klassifizie- rung «nur für den dienstlichen Gebrauch» verfügt worden? Sollen dem Schweizervolk einmal mehr die herrschenden Missstände verheimlicht werden, wie seinerzeit beim soge- nannt vertraulichen Bericht der Bundesanwaltschaft über die Missstände im Asylantenunwesen?
Das Beispiel beweist eindrücklich, wie sich die Bundesbe-
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Gestion du Conseil fédéral
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N
9 juin 1988
hörden bedenkenlos über den klaren Willen des Schweizer- volkes, wie er im April 1987 zum Ausdruck gekommen ist - nämlich die Asylantenflut zu bekämpfen -, hinwegsetzen und den Souverän einmal mehr für dumm verkaufen. Dabei erwartet das Volk endlich ein energisches Durchgreifen des Bundesrates, mindestens im Rahmen des ihm zur Verfü- gung stehenden Spielraumes innerhalb des Asylgesetzes! Wenn der Bundesrat handeln würde, wären die Probleme viel, viel weniger schlimm!
M. Ziegler: Le hasard me fait parler après M. Ruf et, malheu- reusement, il n'y a plus personne dans la salle. Les âneries énoncées par M. Ruf nous font dresser les cheveux sur la tête.
Vous savez bien que les réfugiés ne vivent pas dans le luxe, aux crochets du contribuable. Ils vivent très mal. La pratique de Mme Kopp est tout de même connue. C'est quand même un comble que je doive défendre sa politique mais, comme je ne prends pas la parole pour cela, je passe très rapide- ment.
Les contre-vérités émises par M. Ruf sont tout à fait inadmis- sibles. Il n'y a pas d'automatisme dans l'attribution du droit d'asile. Il y a, en revanche, des examens beaucoup trop détaillés et tatillons qui entraînent le refus de 90 pour cent environ des demandes d'asile. De ce fait, les requérants refusés vivent notamment en Italie du nord, à la lisière des frontières du deuxième pays le plus riche de la terre, dans une misère absolument terrible. Toute la presse, toutes les organisations pour les réfugiés en ont parlé et plusieurs parlementaires ont été invités par ces organisations à visiter ces véritables dépotoirs où sont parqués les hommes, les femmes et les enfants, des familles entières du Liban, de Turquie ou d'ailleurs, dont la demande est refusée en vertu de notre législation beaucoup trop restrictive et qui vivent dans la misère la plus absolue, le long de nos frontières. Il faut donc récuser totalement les allégations de M. Ruf qui n'honorent pas du tout notre Parlement et qui sont contraires à la vérité.
J'ai pris la parole pour poser une question précise à Mme- Kopp en relation avec le chapitre consacré à la police fédérale dans le rapport de gestion. Ces dernières années, Genève, hélas, est devenue la capitale du trafic d'armes international. Or, selon l'Institut stratégique de Londres, il y a eu en 1987 143 conflits dits régionaux. L'année dernière, en 1987, plus de 2,8 millions de personnes ont été tuées ou blessées dans ceux-ci. Ces conflits régionaux sont ali- mentés en armes essentiellement par les trafiquants privés qui se trouvent, principalement, à Genève. A la police fédé- rale, deux commissaires sont chargés particulièrement de la répression de ce trafic d'armes. Avec tout le respect que je lui dois, je me demande ce que ces derniers font. Je vous donne deux exemples précis.
J'imagine qu'on sait lire à la police fédérale et qu'on s'in- forme. Deux livres viennent de paraître, l'un est traduit dans toutes les langues, rédigé par une équipe du Washington Post (CIA, The secret war, 81-87, signé par l'équipe de Woodward) qui nous apprend, détails à l'appui (adresse, numéro de téléphone, etc.), les agissements des trafiquants. M. Starkmann, à la rue du Cendrier, qui se trouve derrière la société Star-System, dont L'Hebdo a parlé dans son numéro de Pentecôte 1988, est un des principaux fournisseurs en armement dans le conflit du Sahara occidental. Il vend des armes, y compris les fusées, à l'armée marocaine et lui donne ainsi la possibilité de poursuivre sa guerre d'extermi- nation contre le peuple sahroui.
· Un deuxième livre (Des armes pour l'Iran, Walter De Bock et Jean-Charles Deniau, Gallimard) contient une description minutieuse - c'est un travail de recherche journalistique extraordinaire - sur les agissements du nommé Schmitz que tout le monde connaît. C'est un des très grands trafiquants, luxueusement installé à Genève.
Je suis ces problèmes régulièrement et, très souvent, les personnes responsables de la répression du trafic d'armes me rétorquent qu'il est difficile d'avoir des preuves et qu'on ne peut pas savoir réellement ce qui s'est passé. Je ne doute
pas de la bonne foi de ces commissaires de la police fédérale.
Or, le 21 avril dernier à Genève, des pacifistes proches de Radio Zone ont intercepté - cela a été publié dans le Courrier - des bandes d'écoute de conversations téléphoni- ques impliquant un des trafiquants d'armes nommés. Que s'est-il passé? Le jeune Suisse qui a des conceptions paci- fistes profondes et qui possède certaines connaissances techniques a été arrêté et le trafiquant d'armes est sorti de l'affaire triomphant. Le Courrier, qui est un journal tout à fait honorable et, hélas, pas du tout socialiste, avait publié sur deux pages les transcriptions non contestées des conversa- tions téléphoniques diffusées par Radio Zone d'où ressor- tait, avec une clarté éblouissante, le caractère délictueux des agissements de Starkmann.
Comme il ne faut jamais être trop négatif dans une interven- tion parlementaire, je formule un espoir en demandant à Mme Kopp de s'engager à donner des instructions energi- ques et précises à la police fédérale afin de l'inciter à poursuivre, à expulser de Suisse et à faire condamner au moins les deux trafiquants d'armes contre lesquels - hélas il y en a encore beaucoup d'autres - nous avons des preuves absolument irréfutables. Je la remercie d'avance de sa ré- ponse.
M. Eggly: Madame la Conseillère fédérale, vous le savez, je suis de ceux qui pensent que vous appliquez, en matière de politique d'asile, la politique qui a été voulue par ce Parle- ment et par le peuple suisse. Je ne pense pas du tout comme M. Ziegler, ainsi qu'il l'a dit dans une réunion publique dernièrement, que vous seriez raciste, parce que l'expres- sion du radicalisme zurichois; c'est à peu près ce que M. Ziegler a dit devant une assemblée d'étudiants. Mais, Madame la Conseillère fédérale, j'ai une question à vous poser sur un point précis. J'ai eu l'occasion de remarquer et de constater que le service du délégué aux réfugiés, grâce à son organisation, a réussi, en quelque sorte, à se mettre à jour par rapport aux demandeurs d'asile. Je crois qu'en effet, il y a là petit à petit un «épongement» des anciens dossiers. En revanche, la plupart des requérants d'asile font des recours et il semble qu'à l'instance de recours on n'arrive pas à liquider les anciens dossiers ou qu'on y arrive qu'extrêmement lentement. Il y a donc là un problème de fonctionnement, un problème d'organisation et j'aimerais savoir si votre département a des projets de réorganisation ou d'amélioration du fonctionnement de l'instance de re- cours.
Le président: Herr Ziegler hat das Wort verlangt für eine kurze persönlische Erklärung.
M. Ziegler: Vous savez d'avance ce que je vais dire. M. Eggly, rédacteur du Journal de Genève, a récemment perdu, hélas pour lui, un débat public à l'Université de Genève consacré à la xénophobie en Suisse. J'ai dit dans ce débat qui a été rapporté dans la presse que, personnellement, comme beaucoup d'autres, j'étais opposé à la politique des réfugiés telle qu'elle est pratiquée actuellement par le Département fédéral de justice et police, parce que beau- coup trop restrictive, en contradiction avec les traditions d'accueil généreux de notre pays. Mais à aucun moment, mais vraiment à aucun moment, ni en rêve ni consciemment ni en parole j'ai formulé une accusation contre Mme Kopp, telle que M. Eggly l'a inventée tout à l'heure pour les besoins de sa cause.
(Interruption de M. Eggly: Menteur! Menteur professionnel!)
Bundesrätin Kopp: Frau Stocker und Herr Bäumlin haben sich nach dem Bericht und die Anwendung der Textbau- steine erkundigt. Der Bundesrat hat diesen Bericht noch nicht verabschiedet; er befindet sich gegenwärtig im Mitbe- richtsverfahren.
Der Bericht betrifft die Textbausteine generell, nicht nur im Asylbereich, und er befasst sich vor allem mit der rechtli- chen Bedeutung dieser Textbausteine. Diese dienen nur der
Geschäftsbericht des Bundesrates
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Rationalisierung des Verfahrens, worauf Frau Stocker ja selber hingewiesen hat. Sie dienen keineswegs dazu, das «Prüfprogramm» zu bestimmen.
Frau Stocker hat ein wichtiges Problem angesprochen, nämlich die Frage der psychischen Belastung der Mitarbei- ter beim Delegierten, aber auch beim Beschwerdedienst. Ich informiere Sie, dass sehr viel getan wird in bezug auf die Betreuung dieser Mitarbeiter, denn das ist notwendig. Sie müssen sich aussprechen können. Aber auch in bezug auf die Fortbildung der Mitarbeiter, insbesondere beim Dele- gierten, der sich - wie dies Herr Eggly zu recht dargelegt hat - nun dank dem beschleunigten Verfahren etwas mehr Kapazität frei gemacht hat, ist es möglich, dass sie beispiels- weise einmal einen Aufenthalt im Ausland in einem der Fluchtländer einschalten können, um sich so mit den Ver- hältnissen besser vertraut zu machen.
Auch im Beschwerdedienst wird sehr viel unternommen. Leider ist es dort nicht im gleichen Umfang möglich wie bei den Mitarbeitern des Delegierten. Aber sowohl der Chef des Beschwerdedienstes wie auch der Delegierte sind sich die- ses Problems bewusst. Ich glaube, es wird das Maximum dessen unternommen, was überhaupt möglich ist.
Frau Fankhauser hat sich erkundigt, was in bezug auf die Kindsentführungen konkret vorgekehrt werde. Ich teile mit Frau Fankhauser die Besorgnis über die Zunahme dieser Kindsentführungen. Die Reorganisation des Bundesamtes für Justiz steht kurz vor dem Abschluss; dem Anliegen von Frau Fankhauser wird dabei Rechnung getragen werden. Die Verhandlungen mit den entsprechenden Staaten, die sie genannt hat, sind noch im Gange. Sie konnten noch nicht abgeschlossen werden, aber wir hoffen auch hier auf einen Erfolg. Im übrigen muss ich darauf hinweisen, dass die Kompetenzen der Bundesverwaltung beschränkt sind und die Hauptkompetenzen bei den Kantonen liegen. Was aber auf Bundesebene vorgekehrt werden kann, soll im Sinne der Bemerkungen von Frau Fankhauser realisiert werden.
Frau Morf hat sich nach dem Urheberrechtsgesetz erkun- digt. Sie ist im Bild über den Stand. Es ist erfreulicherweise ein einstimmiger Kompromiss innerhalb der vorbereitenden Expertenkommission erzielt worden, so dass ich hoffe, dass der Zeitplan, wie ich ihn dem Parlament vorgelegt habe, eingehalten werden kann: nämlich dass Ende dieses Jahres der Entwurf dieses Gesetzes und die Botschaft dem Parla- ment zugeleitet werden können.
In bezug auf die Zwangslizenzen kann ich Frau Morf beruhi- gen. Im Expertenentwurf - wie er jetzt vorliegt - sind solche Zwangslizenzen nicht vorgesehen.
Herr Bäumlin hat ebenfalls gewisse Fragen zum Asylverfah ren gestellt. Zunächst die Frage nach dem rechtlichen Gehör bei den sogenannten Nachfluchtgründen. Wenn diese Nachfluchtgründe während des Verfahrens bekannt sind, werden sie im Rahmen der kantonalen Befragung ermittelt. Treten solche Nachfluchtgründe erst auf, nachdem die kantonalen Befragungen durchgeführt sind, führt der Delegierte über die Nachfluchtgründe noch eine zusätzliche Anhörung durch.
In bezug auf das Akteneinsichtsrecht kann ich Herrn Bäum- lin ebenfalls beruhigen. Dieses Akteneinsichtsrecht wird den Asylbewerbern gewährt. Sie können sich insbesondere spe- ziell äussern, wenn zwischen Beweisen Widersprüche entstehen; dann werden sie zu diesen Widersprüchen noch speziell angehört.
Frau Jeanprêtre hat sich erkundigt, ob in bezug auf die vorgesehene Aenderung der Adoptionsverordnung noch einmal ein Vernehmlassungsverfahren durchgeführt werde. Es liegt mir daran, Ihnen darzulegen, wie es überhaupt zu dieser vorgeschlagenen Aenderung der Adoptionsverord- nung kam:
Ausschlaggebend war die Sorge der kantonalen Jugendäm- ter, die feststellten, dass nicht so sehr Kinder neue Eltern suchen, sondern dass es sehr oft Eltern gibt, die Kinder suchen, und dass daher ausgesprochene Missbräuche ein- getreten sind. Es war in keiner Phase je die Meinung, dass man Adoptionen erschweren sollte oder dass man gar ver- hindern sollte, dass Kinder aus der Dritten Welt oder handi-
kapierte Kinder adoptiert werden. Aber die kantonalen Jugendämter haben festgestellt, dass sehr oft die Adoptivel- tern nachher nicht in der Lage waren, entsprechend für diese Kinder zu sorgen. Denn handikapierte Kinder und Kinder aus einem anderen Kulturkreis erfordern selbstver- ständlich eine besondere Aufmerksamkeit, benötigen eine besondere Pflege; auch die Eltern müssen über das nötige Rüstzeug verfügen, um diesen Kindern wirklich die leibli- chen Eltern ersetzen zu können. Es wurde festgestellt, dass sehr oft solche Adoptionen rückgängig gemacht werden mussten.
Sie können sich vorstellen, dass das für diese Kinder ausser- ordentlich hart ist - für die Eltern auch -, wenn eine solche Adoption nicht funktioniert. Der ganze Sinn einer Aende- rung der Verordnung besteht darin, dass die Eltern besser vorbereitet werden auf die Aufnahme namentlich von Kin- dern schwieriger Kategorien, eben von Kindern aus anderen Kulturkreisen oder handikapierten Kindern. Das war der Ausgangspunkt der Revision.
Anstoss dazu haben die kantonalen Jugendämter gegeben. Das Amt ist nun daran, die Vernehmlassungen, die zum Teil sehr kontrovers ausgefallen sind, auszuwerten; kontrovers wahrscheinlich deshalb, weil tatsächlich der Ursprung miss- verstanden wurde. Wir sind nicht der Meinung, dass noch- mals ein grosses Vernehmlassungsverfahren durchgeführt werden sollte, weil die Meinungen an sich klar aus der Vernehmlassung hervorgingen. Hingegen werde ich meiner- seits Gespräche mit den zuständigen Organisationen füh- ren, die sich speziell besorgt über diese Revision gezeigt haben, damit ich sie über das weitere Vorgehen direkt orientieren kann.
Herr Ruf, wenn die Zahl der Asylbewerber in der Schweiz laufend steigt, ist das kein Versagen der schweizerischen Behörden, sondern Sie wissen genau, dass wir weltweit ein Ansteigen der Asylbewerber oder Flüchtlingsströme zu ver- zeichnen haben. Ein Teil davon kommt in die Schweiz. Im Gegenteil, die Schweiz hat in den letzten Jahren sehr grosse Fortschritte im ganzen Asylbereich gemacht. So wurden neu der Dienst des Delegierten und die Stelle des Delegierten geschaffen. Es ist nicht nur gelungen, die laufenden Gesu- che zu behandeln, sondern trotz der hohen Bewerberzahlen gelang es, auch alte Fälle abzubauen, so dass wir hoffen, bis Ende nächsten Jahres einigermassen à jour zu sein.
Nun die angeklagte Vollzugsschwäche: Herr Ruf behauptet, von den abgewiesenen Asylbewerbern wären nur 616 ausge- schafft worden. Diese Zahl 616 bezieht sich auf diejenigen, die quasi manu militari von der Polizei ausgeschafft wurden und deren Vollzug dann tatsächlich dem Delegierten gemel- det wurde. Aber in der 'Regel erhalten Asylbewerber eine Frist, um unser Land zu verlassen. Wir können schliesslich nicht einem abgewiesenen Asylbewerber - kaum ist das Gesuch abgewiesen - die Polizei ins Haus schicken und ihn ausschaffen, sondern wie jeder freie Mensch hat er Gele- genheit, freiwillig das Land zu verlassen. Er erhält eine Frist, damit er seine Angelegenheiten regeln kann, und die Auffor- derung, das Land zu verlassen. Nach Ablauf dieser Frist · kontrolliert die Polizei, ob er sich noch an seinem Wohnort befindet oder nicht. Wenn er sich nach Ablauf dieser Frist immer noch in der Schweiz befindet - erst dann -, hat die Polizei die Möglichkeit und das Recht, einen Asylbewerber auszuschaffen.
Von einer Vollzugskrise kann in keiner Art und Weise gesprochen werden, auch wenn es sicher hin und wieder vorkommt, dass sich ein Asylbewerber ohne rechtliche Bewilligung noch in der Schweiz aufhält. Das ist eine kleine Minderheit, die nicht repräsentativ ist für das Ganze.
Herr Ruf, es trifft zu, dass viele abgewiesene Asylbewerber in der Schweiz bleiben. Wir haben allein im letzten Jahr 1400 humanitäre Bewilligungen für abgelehnte Asylbewerber erteilt. Dabei handelt es sich ausnahmslos um Familien, die in der Schweiz integriert sind und deren Ausweisung eine besondere Härte bedeutet hätte. Ich gebe gerne zu, dass damit der Bestand der Ausländer in der Schweiz weiter zugenommen hat. Aber in der Abwägung zwischen auslän- derrechtlichen Ueberlegungen und dem humanitären Auf-
Recours hiérarchique du canton du Jura
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N 9 juin 1988
trag der Schweiz haben wir dem humanitären Auftrag der Schweiz den Vorzug gegeben.
Der Bundesrat ist überzeugt, dass er mit dieser Politik - nämlich einer grosszügigen Aufnahmepolitik gegenüber den «alten» Flüchtlingen - auch dem Wunsch des Parla- mentes und einer weiteren schweizerischen Oeffentlichkeit Rechnung trägt. Das Parlament hat damals die Globallö- sung, wie Sie sich erinnern, nur knapp abgelehnt. Der Bun- desrat sieht darin einen Auftrag, bei diesen «alten» Fällen, in denen Kinder bei uns zur Schule gehen, eine humanitäre Bewilligung zu geben. Es ist übrigens anzunehmen, dass diese Zahl jetzt zurückgehen wird, weil wir daran sind, die alten Fälle abzubauen.
Herr Ruf, ich bin überzeugt, dass das Schweizervolk nicht Ihre Politik verfolgt, sondern will, dass die Asylbewerber korrekt behandelt werden, dass sie Anspruch darauf haben, einem fairen Verfahren unterzogen zu werden, dass über- mässige Härten vermieden werden sollen. Es verlangt aber auch - davon bin ich überzeugt -, dass abgewiesene Asylbe- .werber nachher die Schweiz auch verlassen. In aller Regel wird das durchgeführt. Das ist die Politik des Bundesrates; es war die Politik von Anfang an, und es ist diejenige, die wir auch in Zukunft durchführen werden.
Herr Neukomm hat sich nach dem Haftpflichtrecht erkun- digt. Ich kann ihm versichern, dass es auch mir ein grosses Anliegen ist. Die Produktehaftpflicht soll nicht - wie Sie ja wissen - separat verwirklicht werden, sondern sie soll in den Rahmen einer Gesamtrevision des Haftpflichtrechtes gestellt werden. Die entsprechende Arbeitsgruppe in mei- nem Departement unter der Leitung von Herrn Dr. Widmer wird in diesem Sommer eingesetzt. Sie wird bis nächstes Jahr einen ersten Bericht erarbeiten. Anschliessend wird die Expertenkommission eingesetzt; wir hoffen, bis zum Jahre 1992 einen entsprechenden Entwurf vorlegen zu können.
Herr Salvioni ist auf die Abgasvorschriften für schwere Die- selfahrzeuge zu sprechen gekommen. Ich möchte hier das, was er ausgeführt hat, in aller Form wiederholen: Das Ver- fahren, das der Bundesrat gewählt hat, nämlich das soge- nannte ECR-49 Verfahren, führt zu den genau gleichen Ergebnissen wie das sogenannte US-Transient-Verfahren. Es kann also keine Rede davon sein, dass man nun unter dem Druck der EG eine umweltunfreundliche Lösung getroffen hat. Der Bundesrat hat die Lösung getroffen, die sich mit den Vorschriften der EG verträgt, die aber der Umwelt nicht weniger, sondern sogar mehr bringt. Denn einmal sind die Emissionen - das kann man dank einem Korrelationsverfahren klarstellen - bei diesem Verfahren nicht weniger stark als beim sogenannten US-Transient- Verfahren. Dazu hat die Lösung den Vorteil, dass sie einfa- cher durchzuführen ist, dass es möglich ist, auch Serien- überprüfungen zu machen.
Das US-Transient-Verfahren, das von verschiedenen Kreisen empfohlen wurde, ist ein ausserordentlich kompliziertes Verfahren. Im Amerika bestehen beispielsweise nur zwei solcher Prüfsysteme. Es ist also ausgeschlossen, Serien- überprüfungen durchzuführen.
Mit unserem Verfahren können, wie gesagt, auch Serien- überprüfungen durchgeführt werden, d. h. dass die Automo- bil- und Lastwagenhersteller bei der Konstruktion wesent- lich sorgfältiger sein werden, weil eben auch die Serien überprüft werden.
Wie gesagt: es war nicht eine Alternative EG oder Umwelt- schutz, sondern wir waren in der glücklichen Situation, ein Verfahren zu wählen, das sowohl EG-tauglich ist als auch dem Umweltschutz ein Optimum bringt.
Die zweite Intervention von Herrn Ruf betraf die Rückfüh- rung der Tamilen. Wie Sie den Zeitungen entnehmen konn- ten, fanden diesbezüglich internationale Gespräche statt, und zwar auch mit dem Uno-Hochkommissar. Es ist geplant, eine stufenweise Rückführung - koordiniert mit den ver- schiedenen anderen europäischen Staaten - durchzufüh- ren. In Europa befinden sich um die 70 000 Tamilen. Diese können, um grosse Probleme für das Land zu vermeiden, nur stufenweise zurückgeführt werden. Wir sind daran,
einen diesbezüglichen Plan zu erarbeiten, der mit Integra- tionsmassnahmen in Sri Lanka kombiniert ist.
Zum Anliegen, das Herr Ziegler vorgebracht hat, kann ich Ihnen einfach zusichern, dass ich ihm meine ganze Auf- merksamkeit schenken werde.
Herr Eggly hat die berechtigte Frage nach dem Stand der Gesuche im Beschwerdeverfahren aufgeworfen. Es ist tat- sächlich so, dass der Delegierte nun dank dem neuen Ver- fahren etwas «Luft» bekommen hat, dass er Schritt halten kann mit den neu eingehenden Gesuchen, weil er zum Teil auf eine zusätzliche mündliche Befragung verzichten kann. Beim Beschwerdedienst macht sich aber ein gewisser Rück- stau bemerkbar. Der Beschwerdedienst hat - das ist eine grosse Sorge für uns - auch Rekrutierungsprobleme. Wir konnten nicht alle Stellen besetzen, die das Parlament uns bewilligt hat. Das Departement unternimmt gegenwärtig grosse Anstrengungen, damit diese Stellen besetzt werden können. Leider ist es auch so, dass die Kündigungen einen sehr hohen Stand erreicht haben, weil die Arbeit - wie ich dies im Zusammenhang auch mit der Frage von Frau Stok- ker beantwortet habe - belastend ist. Sie ist im Beschwerde- dienst fast noch belastender als beim Delegierten.
Der Beschwerdedienst wurde einer gründlichen Ueberprü- fung durch das Departement unterzogen. Was organisato- risch an Rationalisierung möglich ist, wurde gemacht. Nun gilt es, die zusätzlichen Mitarbeiter zu gewinnen, und allenfalls zu prüfen, wie auch im Beschwerdedienst noch vermehrt mit Textbausteinen gearbeitet werden kann.
Es gibt aber eine gewisse Grenze. Man erwartet vom Beschwerdedienst zu Recht eine Qualität der Entscheide, die einem gerichtlichen Beschwerdeverfahren ähnlich ist; man verlangt zu Recht vom Beschwerdedienst sorgfältige Arbeit und nicht ein Schnellverfahren. So stehen wir vor einem ständigen Zielkonflikt: einerseits muss der Beschwer- dedienst möglichst viele Entscheide möglichst rasch behan- deln, auf der anderen Seite wird hohe Qualität verlangt. Ich versichere Ihnen, dass wir das Möglichste tun, um diesen beiden sich widersprechenden Forderungen gerecht zu werden.
Abschreibung - Classement
Präsident: Sie haben stillschweigend der Abschreibung von Motionen und Postulaten und der Aufrechterhaltung von alten Motionen und Postulaten gemäss Antrag des Bundes- rates zugestimmt.
Zustimmung - Adhésion
Eidgenössische Gerichte - Tribunaux fédéraux
Leuenberger Moritz, Berichterstatter: Zu den eidgenössi- schen Gerichten habe ich keine Bemerkung.
Zustimmung - Adhésion
87.261
Aufsichtsbeschwerde des Kantons Jura gegen den Bundesrat Recours hiérarchique du canton du Jura auprès du Conseil fédéral
Leuenberger Moritz unterbreitet im Namen der Geschäfts- prüfungskommission den folgenden schriftlichen Bericht zur Aufsichtseingabe der Regierung des Kantons Jura gegen den Bundesrat:
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Geschäftsbericht des Bundesrates, des Bundesgerichtes und des Eidgenössischen Versicherungsgerichtes 1987 Gestion du Conseil fédéral, du Tribunal fédéral et du Tribunal fédéral des assurances 1987
In
Dans
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In
Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1988
Année
Anno
Band
II
Volume
Volume
Session
Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
05
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
88.021
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 09.06.1988 - 08:00
Date
Data
Seite
603-616
Page
Pagina
Ref. No
20 016 359
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