N 7 juin 1988
522
Programme de la législature 1987-1991
Zweite Sitzung - Deuxième séance
Dienstag, 7.Juni 1988, Vormittag Mardi 7 juin 1988, matin
08.00 h
Vorsitz - Présidence: Herr Reichling
88.001
Legislaturplanung 1987-1991 Programme de la législature 1987-1991
Fortsetzung - Suite
Siehe Seite 493 hiervor - Voir page 493 ci-devant
Fortsetzung - Suite
2.2. Sicherheitspolitik - Politique de sécurité
Richtlinienmotion der sozialdemokratischen Fraktion Finanzielle Gesichtspunkte der Sicherheitspolitik
Wortlaut der Motion vom 1. Juni 1988
Angesichts der bereits heute real hohen Ausgaben für die Landesverteidigung werden die EMD-Ausgaben für die kom- menden vier Jahre auf dem heutigen Stand real eingefroren. Der Bundesrat wird beauftragt, seine Vorgaben entspre- chend zu überarbeiten.
Mit dieser Politik kommt der Bundesrat wenigstens teilweise dem Anliegen der Mehrheit der Schweizer Bevölkerung entgegen, welche bei den Militärausgaben sogar Einsparun- gen sehen möchte.
Motion relative au programme de la législature du groupe socialiste Aspects financiers de la politique de sécurité
Texte de la motion du 1er juin 1988
Étant donné que les dépenses qu'entraîne la défense natio- nale sont déjà importantes en valeur réelle, le volume des dépenses du DMF pour les quatre années à venir sera bloqué à sa valeur réelle actuelle.
Le Conseil fédéral est chargé de revoir en conséquence les données de sa planification.
En agissant ainsi, le Conseil fédéral donnera du moins partiellement satisfaction à la majorité de la population suisse, qui voudrait qu'on réalise des économies aussi dans le domaine militaire.
Blocher, Berichterstatter: Das Kapitel Sicherheitspolitik befasst sich mit allen Massnahmen zur Förderung der Sicherheit dieses Landes - also nicht nur mit der Armee, wie es auch aufgrund der eingereichten Motion den Anschein macht. Die Ziele der Sicherheitspolitik sind: Rüstungskon- trolle, Friedenssicherung, gute Dienste, Schutz der Men- schenrechte als Element aktiver Sicherheitspolitik, mit dem Zweck, die Glaubwürdigkeit der bewaffneten Neutralität zu erhalten. Dazu gehören der ganze Bereich Zivilschutz und die Notwendigkeit einer gesicherten Landesversorgung. Wir halten fest, dass alle diese Ziele angestrebt werden und dass
in allen Bereichen der Bundesverwaltung Teile der Mass- nahmen vorgesehen sind, um diese Ziele zu erreichen. Nun wird - nicht zum ersten Mal - die Frage gestellt, ob alle diese Ziele genügen können. Man hat hier ehrlich einzuge- stehen, dass wir ein Kleinstaat sind und jeder Staat, und vor allem ein Kleinstaat, für diese Ziele nur beschränkte Mittel hat. Das letzte Mittel - aber wirklich nur das letzte Mittel - ist und soll - auch in den nächsten Jahren - die Armee sein. Wir haben eine Armee, um dieses Mittel schlussendlich dann einzusetzen, wenn es notwendig sein sollte, wobei natürlich im Vordergrund die Abschreckung stehen soll. Es geht darum, für einen allfälligen Aggressor den Eintrittspreis und den Aufenthaltspreis in diesem Lande so heraufzusetzen, dass es gar nicht zu einer Verletzung unserer staatlichen Souveränität kommt.
Zur Richtlinienmotion der sozialdemokratischen Fraktion. Sie ist halbwegs bereits begründet worden. Es werden zwei Sachen geltend gemacht:
Die Schweiz müsse vom Ost-West-Dialog Kenntnis neh- men. Ja, das muss sie. Die Frage ist nur: Was bringt uns für unsere Sicherheit dieser Ost-West-Dialog eigentlich? Es ist festzuhalten, dass bis heute weder auf der einen noch auf der anderen Seite nur eine einzige Waffe abgebaut worden ist.
Es ist fraglich und bleibt genau zu untersuchen, ob und wieweit die Sicherheit durch diese Abrüstungsgespräche für Europa und besonders für unser Land besser oder schlech- ter wird. Was bedeutet das insbesondere in bezug auf die konventionelle Rüstung? Diese Frage lässt sich nämlich nicht eindeutig beantworten. Eine schwärmerische Auffas- sung, jetzt sei doch ein Vertrag über Abrüstung abgeschlos- sen worden und es sei nun die Frage zu stellen, was wir mit unserer Armee anfingen, nachdem man sie nicht mehr brau- che, ist eine leichtsinnige Auffassung und kann natürlich nicht Ausdruck finden im Regierungsprogramm.
Ich erinnere daran, dass kriegerische Konflikte immer in Zeiten der Abrüstung und der Abrüstungseuphorie entstan- den sind, in Zeiten, wo man glaubte, man hätte mit über- haupt keiner kriegerischen Auseinandersetzung zu rechnen. Es ist schon in den einleitenden Voten von gewissen Damen und Herren geltend gemacht worden, bei uns hätten die Kosten für die Armee und für die Landesverteidigung ein überdurchschnittliches Wachstum hinter sich. Ich erinnere Sie daran, dass es in der Rechnung 1987, die Sie diese Woche beraten werden, nur drei Aufgabengebiete gibt, wo wir Kostenabnahmen gegenüber der Rechnung 1986 zu verzeichnen haben:
die Landesverteidigung mit minus 1,3 Prozent,
die Finanzausgaben wegen den sinkenden Zinssätzen mit 7,1 Prozent,
die Polizei mit 1,8 Prozent.
Alle anderen Gebiete weisen Steigerungen auf. Nun muss man bei der Armee das Ganze immer auch langfristig sehen. Es gibt Jahre mit Mehrausgaben und dann wieder Jahre mit Minderausgaben. Also ich will hier nicht den Eindruck erwecken, wir hätten eine abnehmende Tendenz. Aber 1987 ist es so.
Wie sieht es denn aus, wenn wir den Durchschnitt der Jahre anschauen? Wenn wir 1970 bis 1987 anschauen - ich nenne da nicht irgendwelche obskure Zahlen, sondern entnehme sie dem Führer durch die Staatsrechnung 1987 -, dann werden Sie sehen, dass sich das Ausgabenwachstum für die Landesverteidigung relativ bescheiden ausnimmt. Von einem überdurchschnittlichen Wachstum kann nicht die Rede sein.
Wie sieht es in den nächsten vier Jahren aus? In den nächsten vier Jahren werden wir für die Sicherheitspolitik total eine Steigerungsrate von 5,8 Prozent haben. Das liegt tatsächlich über dem durchschnittlichen Ausgabenwachs- tum von 5 Prozent. Diese Ausgaben teilen sich natürlich auf verschiedene Gebiete auf. Es wird jetzt herausgepickt - das werden Sie noch sehen -, dass die militärischen Investitio- nen pro Jahr um neun Prozent steigen. Das ist vor allem der Fall, weil eine Beschaffungsspitze eintritt, aber die laufen- den Ausgaben steigen nur um 2,8 Prozent. Das ist meines
Legislaturplanung 1987-1991
523
Erachtens ein erwünschter Effekt. Wir wollen in der Landes- verteidigung das Geld nicht vor allem für das EMD und für die Verwaltung einsetzen, sondern wenn wir das Geld ein- setzen müssen, dann wollen wir es tür moderne Waffen einsetzen. Das kommt hier zum Ausdruck.
Wenn Sie alle Gebiete der Bundesverwaltung betrachten - das steht hinten im Anhang des Berichtes, bei der Legisla- turfinanzplanung -, dann können Sie alle diese Gebiete anstreichen, für welche die Ausgaben um weniger als 5,9 Prozent wachsen. Sie werden nicht allzu viele Gebiete finden. Das hängt wieder damit zusammen, dass die Finanz- ausgaben am wenigsten stark zunehmen, nämlich um 3,4 Prozent. Das hängt mit der geringeren Verschuldung und den geringeren Zinssätzen zusammen. Nehmen Sie Gebiete wie Raumplanung und Entwicklungspolitik, 25 Pro- zent; die Ausgabensteigerung für den öffentlichen Verkehr beträgt 11 Prozent; nehmen Sie den Bereich Forschung mit 7 Prozent usw. Die Gebiete, die gestern genannt worden sind, werden mit einer wesentlich höheren Zuwachsrate bedacht.
Es ist gestern auch geltend gemacht worden, es gehe darum, dass die Landesverteidigung heute schon einen relativ grossen Anteil der Staatsausgaben beschlagen würde.
Ich darf wieder auf den Führer durch die Finanzrechnung verweisen und dort auf die Ausgaben nach Sachgruppen: Wenn Sie dort den ganzen öffentlichen Haushalt zusam- mennehmen, dann stehen wir mit den Mitteln für die Lan- desverteidigung bescheiden da - auch im Vergleich zum Ausland -; eine Ausnahme bildet hier immer Oesterreich; ob das in bezug auf die Landesverteidigung ein erstrebenswer- ·ter Zustand ist, darüber will ich das Urteil Ihnen überlassen. Zur Motion der Sozialdemokraten im besonderen: Es wird behauptet, die realen Ausgaben seien heute besonders hoch. Ich habe Ihnen dargelegt, dass das nicht stimmt, das geht auch aus der Darstellung der Unterlagen des Bundes- rates hervor. Es wird behauptet, mit dieser Politik kämen wir teilweise dem Anliegen der Mehrheit der Schweizer Bevöl- kerung entgegen, weil sie bei den Militärausgaben sogar Einsparungen vornehmen möchte. Wer gibt den Sozialde- mokraten das Recht, das einfach zu behaupten? Wenn es so wäre, hätte Ihr Rüstungsreferendum längstens Erfolg haben müssen. Dort haben Sie gesagt, man solle dafür sorgen, dass man weniger Geld ausgebe, und es gibt auch Bürgerli- che, die meinen, man könnte da und dort, nicht nur im EMD - aber auch dort -, sparen: also wenn Sie so sicher wären, hätten Sie dort Erfolg gehabt. Aber es gehört ja dazu, dass, wenn man in einer Abstimmung Schiffbruch erleidet, man dann erst recht sagt, man hätte gewonnen. Das ist das übliche Spiel. Sie stützen sich da scheinbar auf eine Mei- nungsumfrage. Gut, ich habe Verständnis; Herr Bodenmann ist der Sprecher, er ist noch nicht allzu lange in der eidge- nössischen Politik; darum glaubt er immer noch an Mei- nungsumfragen; Ihnen wird dieser Glaube auch noch abhanden kommen, es sei denn, dass Sie die Meinungsum- frage selbst gefälscht hätten, dann würde sie auch für Sie noch stimmen, nicht wahr?
Im Namen der Kommission darf ich Ihnen sagen: Wir hätten, wäre diese Motion vorgelegen, sie schon in der Kommission abgelehnt. Auch wir haben zwar beim Finanzplan festge- stellt, dass das Wachstum im gesamten etwas allzu rasant ist. Wäre die Motion vorgelegen, hätten wir dann den Rotstift auch andernorts ansetzen müssen, wo wirklich ein über- durchschnittliches Wachstum vorliegt: dazu gehört die Entwicklungshilfe, und dazu gehören die Forschungsausga- ben, beispielsweise.
Ich bitte Sie, diese Motion abzulehnen.
M. Cevey, rapporteur: A vrai dire, en séance de commission, le chapitre concernant la politique de sécurité a révélé un sentiment assez proche du consensus quant aux grands principes. Nous nous sommes demandé en toute cons- cience si l'on pouvait tirer argument des tentatives d'accord sur la réduction de l'armement nucléaire pour préconiser la diminution de notre effort en matière de défense nationale.
Nous ne connaissions pas la motion du groupe socialiste; c'est dommage, sans doute, mais comme l'a relevé M. Blo- cher, président de la commission, nous l'eussions probable- ment écartée déjà au stade des débats de la commission. J'y reviendrai tout à l'heure.
Nous sommes également largement ouverts à toute nouvelle contribution de la Suisse au maintien de la paix et à l'élimi- nation des tensions dans la mesure où il est possible de dépasser le simple exercice-prétexte, l'«Alibiübung», comme certains travaux de la CSCE ont pu en donner parfois l'impression.
Je ne veux pas reprendre tout le détail des objectifs et mesures énoncés par le Conseil fédéral dans le chapitre relatif à la politique de sécurité. Je voudrais cependant rappeler qu'il s'agit de mener une politique active par le contrôle de l'armement, le maintien de la paix, les bons offices, la protection des droits de l'homme, mais qu'il s'agit aussi de maintenir la crédibilité de la neutralité armée. Personne dans ce Parlement ou ailleurs n'entend s'en pren- dre à cet édifice majeur de notre politique internationale, la neutralité armée, et dès lors nous devons en tirer les consé- quences et accepter l'effort qu'elle suppose. De même, chacun admet la nécessité d'assurer l'approvisionnement du pays et de le préparer.
En ce qui concerne les dépenses prévues, on a déjà relevé que les dépenses pour la défense nationale militaire subi- ront une augmentation, si l'on en juge d'après les prévisions du Conseil fédéral, de 5,9 pour cent de 1987 à 1991, et celles pour la défense nationale civile de 4,1 pour cent. Il faut souligner que les investissements militaires comprennent les dépenses pour les constructions, pour les programmes de recherche, de développement et d'essai, pour l'équipe- ment personnel, le renouvellement du matériel, etc. Si l'on considère les chiffres en faisant abstraction des pointes de paiement et des compensations - il s'agit notamment du gros morceau que représente le préfinancement du nou- veau char de combat - il apparaît que les dépenses pour la défense militaire du pays augmenteront en moyenne de 4,5 pour cent par an (selon le plan financier de 5,9 pour cent). Mais je passe sur ces chiffres, que vous avez certaine- ment déjà appréciés à la lecture du rapport du Conseil fédéral.
Au total, c'est une enveloppe de 11 milliards de francs qui est mise à disposition pour les investissements de 1988 à 1991. A ce propos, le Conseil fédéral dit ceci: «Il est ainsi répondu dans une large mesure aux demandes présentées par le DMF.» Nous nous sommes demandé ce que signifiait exactement l'expression «dans une large mesure». Nous avons été moyennement rassurés par les renseignements obtenus depuis lors.
J'en viens maintenant à la motion de nos collègues socia- listes et je relèverai tout d'abord un point, qui est politique sans doute mais qui mérite tout de même une observation. Dans le troisième alinéa de cette motion, il est dit: «Le Conseil fédéral donnera, du moins partiellement, satisfac- tion à la majorité de la population suisse, qui voudrait qu'on réalise des économies aussi dans le domaine militaire.» II me paraît pour le moins présomptueux de vouloir invoquer la caution de la majorité du peuple suisse alors que toutes les votations de ces dernières années, voire de ces dernières décennies, concernant l'effort de défense nationale ont montré qu'au contraire la majorité du peuple suisse était favorable à notre politique de défense telle qu'elle est préci- sée d'année en année par le Conseil fédéral.
Ensuite, il faut bien entrer sur le fond et rappeler que, s'il constitue un début prometteur, le traité signé en décembre dernier par les Etats-Unis et l'URSS en vue de l'élimination de tous les missiles nucléaires à portée intermédiaire ou courte - la suite de ces efforts de rapprochement des points de vue à Moscou n'infirme d'ailleurs pas notre remarque - touche moins de 5 pour cent du potentiel nucléaire existant. Il faut rappeler aussi que cet effort de réduction ne suffit pas à créer ou à recréer l'équilibre des forces ni dans le monde, ni surtout en Europe. Rien non plus ne permet d'entrevoir à court ou même à moyen terme un accord tendant à la
.
Programme de la législature 1987-1991
524
N
7 juin 1988
réduction des moyens conventionnels et chimiques. Or, il s'agit bien pour nous de prendre en compte et d'analyser le secteur des armes conventionnelles pour déterminer notre propre effort. Il faut encore rappeler que la distance qui sépare de nos frontières les places de stationnement des innombrables véhicules de certaines armées, particulière- ment bien pourvues en blindés, n'a pas diminué; c'est plutôt la vitesse de ces blindés qui a augmenté au fil des années du fait des progrès techniques.
Revenons-en aux chiffres. Si l'on considère l'évolution des dépenses au compte d'Etat de 1970 à 1987 en pour-cent et par secteur de fonction, on voit qu'en matière de protection de l'environnement, nous avons accepté une augmentation de ces dépenses de 10,7 pour cent. En matière de pré- voyance sociale, pour la même période, l'augmentation des dépenses s'est chiffrée à 8,5 pour cent. Et, toujours entre 1970 et 1987, l'augmentation des dépenses de défense nationale s'est limitée à 5,1 pour cent. Il faut aussi se souve- nir que, dans l'ensemble des dépenses fédérales, la part des dépenses concernant la défense nationale est passée de 37,3 pour cent en 1960 à 18,9 pour cent en 1987, alors que celle de la prévoyance sociale passait de 12,5 pour cent en 1960 à 22,3 pour cent en 1987. Ainsi, vous le constatez, ces parts sont respectivement passées du double au simple pour la première et du simple au double pour la seconde. Ayons conscience du coup de frein donné au secteur de la défense par rapport à l'augmentation générale des dépenses dans les comptes de la Confédération.
En conclusion, je vous recommande le rejet de la motion socialiste. On peut se réjouir de l'effort que la Confédération a pu supporter pour améliorer par exemple la sécurité sociale de ses habitants ou, plus récemment, pour agir dans le domaine de la protection de l'environnement, mais il est une autre sécurité qui réclame de la part de responsables tels que nous une attitude positive ou tout simplement sérieuse, une attitude qui sera celle de la grande majorité d'entre vous, je l'espère, à savoir le refus de la motion du groupe socialiste.
Bodenmann: Die Regierungsrichtlinien widerspiegeln das politische Kräfteverhältnis. Während die Forderung nach' qualitativem Wachstum - vielleicht weil sich jeder das Seine darunter vorstellen kann - von allen Seiten Zuspruch findet, möchte ich hier im Namen der SP-Fraktion quantitatives Wachstum im Bereich der Militärausgaben in Frage stellen. Die Schweiz ist heute gut bewaffnet. Pro Quadratkilometer haben wir europäisch gesehen am meisten Soldaten, am meisten Panzer und auch am meisten Flugzeuge und Feuer- kraft. Die höchsten Offiziere der Schweiz verweisen mit Stolz auf diese Tatsachen. Die Gruppe für Generalstabsdien- ste schrieb dazu: «Die militärische Dichte ist mit Abstand die grösste, und bezogen auf die Kleinheit des Landes besitzen wir eine eindrückliche Anzahl Panzer, Flugzeuge und Artille- riegeschütze.» Der Militärpublizist Dominik Brunner seiner- seits meint sogar: «Ich behaupte, wir waren noch nie so stark wie heute.»
Umfragen - ich glaube nicht blind an Umfragen, aber wenn alle Umfragen in die gleiche Richtung deuten, dann nehme ich sie zumindest zur Kenntnis, Herr Blocher - zeigen uns auf, dass die Mehrheit der Schweizerinnen und Schweizer, wenn man ihnen die Frage stellt, wo denn gespart werden solle, antworten: «Beim Militär.» Wir haben eine Milizarmee. Die Befragten in der Schweiz kennen die Verhältnisse aus eigener Anschauung. Wenn nicht bei der Armee, wo denn soll des Volkes Stimme gehört werden? Aber auch Abstim- mungen, Herr Blocher, haben durchaus Signale gesetzt. Wenn wir nur an das Rüstungsreferendum denken, das mit kleinem finanziellem Aufwand ein ausgezeichnetes Ergeb- nis geschafft hat, wenn wir an Rothenthurm denken, womit wie beim Rüstungsreferendum immer wieder die Frage der Bedrohung der Armee verknüpft wurde, dann müssen wir sagen, beim Volk ist die Stimmung durchaus für Sparen in Sachen Militär.
Sparen würde heissen: real weniger ausgeben als bisher. Unsere Fraktion will in einem ersten Schritt (weil die ersten
Schritte immer die schwierigsten sind) nicht so weit gehen. Wir schlagen Ihnen nur vor, die Militärausgaben auf dem heutigen hohen Stand einzufrieren, was heisst, für die kom- menden vier Jahre keinen Abbau vorzusehen, sondern sogar einen nominellen, wenn auch keinen realen Zuwachs zu postulieren. Die Armee soll in der heutigen Zeit, wo immerhin Bewegung in der Abrüstungspolitik zu sehen ist - wenn auch noch keine Resultate -, ein Zeichen setzen und sich einmal für vier Jahre kostenneutral weiterentwickeln. Was bringt unser Vorschlag an Einsparungen ? Es sind nicht weniger als 1,3 Milliarden Franken, die wir in den nächsten Jahren sinnvoller für effektiv qualitatives Wachstum ausge- ben könnten. Wer die EMD-Zahlen etwas genauer unter die Lupe nimmt, stellt unschwer folgendes fest: das EMD weist - wie übrigens auch die Landwirtschaft - im Bundesbudget jeweils nicht seine gesamten Kosten aus. Viele Leistungen werden von Dritten zusätzlich erbracht. Effektiv müssten wir über Kosten in der Grössenordnung von 7 bis 8 Milliarden Franken reden.
Der. «Tagesanzeiger» hält in diesem Zusammenhang fest: «Wichtig ist bei den Vergleichen: für die Schweiz wurden nur die Militärausgaben des Bundes eingesetzt - dort, wo man sie international vergleicht; würde man alle Aufwen- dungen miteinbeziehen, so hätte man es mit einem Wert von rund 8 Milliarden Franken im Jahr zu tun. In diesem Fall schiebt sich unser Land in den Ranglisten beträchtlich nach oben. Bei den Ausgaben pro Kopf der Bevölkerung käme es unter den westlichen Staaten hinter der Grossmacht USA vermutlich auf Platz 2 zu liegen.»
Wir haben gestern immer wieder über die europäische Annäherung geredet. Hier gäbe es auch eine Annäherungs- möglichkeit auf durchschnittliche europäische Ausgaben. Was die ausgewiesenen Kosten betrifft, so stellen wir fest - und das aufgrund der Zahlen des EMD -, dass in fast keinem einzigen europäischen Land die realen Militärausgaben - um die geht es - in den Jahren 1975 bis 1985 prozentual stärker gewachsen sind als in der Schweiz. Warum sollen wir - frage ich mich - unter dem Banner des qualitativen Wachstums ausgerechnet die Rüstungsausgaben um nicht weniger als 9 Prozent wachsen lassen? Das sind Zuwachs- raten, von denen andere Departemente und Aufgabenfelder nur träumen können.
Genau genommen war natürlich Oesterreich während der letzten zehn Jahre Europameister beim realen Wachstum der Militärausgaben. Nur geschieht dieses Wachstum auf einem tieferen Niveau. Die Oesterreicher geben pro Jahr und Kopf nur 281 Franken für die militärische Sicherheit aus, während wir in der Schweiz auf 781 ausgewiesene Franken kommen und - faktisch gesehen - weit über 1000 Franken pro Kopf der Bevölkerung ausgeben.
Wollen wir die Rüstungsspirale auf Kosten der Steuerzahler immer schneller drehen? Diese Frage steht im Raum. Oft entsteht der Eindruck, dass wegen der anstehenden Initia- tive, die eine «Schweiz ohne Armee» fordert, die Frage vergessen geht, welche Armee den Vorstellungen und Inter- essen der Mehrheit in diesem Land entspricht. Und diese Mehrheit will gerade bei überrissenen Rüstungsprojekten - wie etwa dem neuen Kampfflieger - den Sparstift ansetzen. Das war ja auch der Grund, warum das Rüstungsrefe- rendum so heftig und mit teilweise falschen Argumenten bekämpft wurde. Ein solcher Schritt führt notgedrungen zu einer defensiveren Bewaffnung unserer Armee, was ihrer Aufgabe im übrigen auch gerechter wird.
Ich bin mit Herrn Blocher einer Meinung: Unser Kleinstaat hat beschränkte Mittel. Wir schlagen Ihnen vor, das quanti- tative Wachstum in diesem Sektor zu beschränken. Unser Vorschlag beinhaltet aber auch eine Besitzstandsgarantie für die Armee, die noch nie so stark war wie heute und es folglich bleiben wird. Setzen wir finanziell neue Schwer- punkte besser auf dem Gebiet der Sozial- und Umweltpolitik denn auf dem Gebiet der Rüstungspolitik.
Bundespräsident Stich: Der Bundesrat nimmt zur SP- Motion wie folgt Stellung:
Die von Zahlungsspitzen und Kompensationen für die
N
525
Legislaturplanung 1987-1991
Finanzierung der Panzer 87 Leopard und der Arbeitsbe- schaffungsmassnahmen 1983 bereinigten Finanzplanzahlen des EMD weisen 1988 bis 1991 im Durchschnitt jährlich ein Wachstum von 4,5 Prozent auf. Diese Zuwachsrate liegt unter derjenigen von 5 Prozent für die Bundesausgaben insgesamt. Weil die Kompensationen teilweise 1987 gelei- stet wurden, ergibt sich dadurch die höhere Wachstumsrate von 6,1 Prozent.
Der Legislaturplanung wurde eine durchschnittliche jährli- che Teuerung von 2,5 Prozent zugrunde gelegt. Somit resul- tiert für die militärische Landesverteidigung ein reales Wachstum von 2 Prozent. Dieses liegt 0,5 Prozentpunkte unter demjenigen des Bundeshaushaltes insgesamt und ist unerlässlich, um bei einem schnellen Technizitätsfortschritt im Rüstungsbereich mithalten zu können. Um die Mittel für die Realisierung des Ausbauschrittes 1988 bis 1991 sicher- zustellen, wurden durch erhebliche Einsparungen die lau- fenden Ausgaben des EMD auf ein jährliches Wachstum von 2,8 Prozent gedrückt.
Die Motion verlangt ein reales Nullwachstum für die Militär- ausgaben. Ihre Realisierung hätte zur Folge, dass die Ausga- ben des EMD in der Legislaturperiode 1988-1991 um mehr als eine Milliarde gekürzt werden müssten. Angesichts der bereits sehr knappen laufenden Ausgaben müsste eine sol- che Reduktion voll zulasten der Kredite für die militärischen Investitionen gehen. Dies hätte schwerwiegende Auswirkun- gen auf die Realisierung des Ausbauschrittes 1988 bis 1991 der Armee. Wesentliche Vorhaben könnten nicht verwirk- licht werden. Da die militärische Landesverteidigung eine ausschliessliche Bundesaufgabe ist, wirken sich Kürzungen unmittelbar aus, da im Gegensatz zu anderen Aufgabenge- bieten weder die Kantone noch die Gemeinden die finanziel- len Lasten mittragen helfen.
Die Schweiz liegt mit einem Militärausgabenanteil von 1,6 Prozent am Bruttosozialprodukt im internationalen Ver- gleich in der unteren Hälfte der westeuropäischen Nationen. Die Glaubwürdigkeit der Armee sollte nicht aufs Spiel gesetzt werden. Auch die Militärausgaben werden wie alle anderen Ausgaben immer und immer wieder auf ihre Not- wendigkeit hin überprüft.
Der Bundesrat beantragt Ihnen, die Motion abzulehnen.
Hari: Gestatten Sie mir, dass ich namens der Schweizeri- schen Volkspartei einige Gedanken zu dieser Motion dar- lege.
Diese Richtlinienmotion der sozialdemokratischen Fraktion stellt einen Angriff auf unsere Sicherheitspolitik und auf das wichtigste Instrument unserer Sicherheitspolitik, die Armee, dar. Wir alle wissen, dass unsere Armee dringend neues Material und neue Ausrüstungen braucht, vom einzelnen Wehrmann über die Flugwaffe, die Artillerie, die Infanterie, kurz: bei allen Waffengattungen.
Unsere Armee ist eine Friedensarmee, die nur dem Frieden dient. Darum stösst unser Prinzip der Milizarmee im Ausland auf immer grösseres Interesse. Wir alle wissen, dass das Hauptziel unserer Armee die Kriegsverhinderung durch Ver- teidigungsbereitschaft, die sogenannte Dissuasion, ist und dass man diese Dissuasion nur mit modernen Ausrüstungen und modernem Material wie auch einer gut ausgebildeten Kampftruppe erreichen kann; ganz abgesehen davon, dass unsere Truppe mit modernem Material besser motiviert ist, den Kampf nötigenfalls zu führen.
.
Herr Bodenmann hat in seinen Ausführungen festgestellt, unsere Armee sei heute auf dem höchsten Stand. Das ist gut so. Stillstand wäre Rückschritt. Es ist uns allen bekannt, dass die Militärausgaben im Vergleich zu den Ausgaben im Sozialbereich in den letzten Jahren ständig zurückgegan- gen sind und dass die Militärausgaben heute einen unteren Plafond erreicht haben, der nicht noch weiter unterschritten werden darf.
Es dürfte auch allen hier im Saal bekannt sein, dass die Sicherheitspolitik alleinige Aufgabe des Bundes ist. In fast allen anderen Bereichen ist es nicht nur der Bund, sondern es sind auch die Kantone, die Gemeinden und sogar Private, die Aufgaben im Dienste der Gemeinschaft wahrnehmen.
Weil niemand anderes als der Bund für die Aufgaben der Landesverteidigung einzustehen hat, so hat er bei der finan- ziellen Planung dieser Gegebenheit und den Bedürfnissen dieses Bereichs absolute Priorität einzuräumen. Die Plan- zahlen für die militärische Landesverteidigung ergeben für die Jahre 1988 bis 1991 ein durchschnittliches Wachstum von knapp 6 Prozent. Diese Ausgaben teilen sich auf in militärische Investitionen und laufende Ausgaben. Bei den Investitionen - also Beschaffungsvorhaben. und militäri- schen Bauten - beträgt die jährliche Zuwachsrate rund 9 Prozent. Bei den laufenden Ausgaben - also Personalaus- gaben und Sachausgaben - ist ein weit unterdurchschnittli- ches Wachstum von 2,8 Prozent vorgesehen.
Ziel des Bundesrates und des Eidgenössischen Militärde- partementes ist es, durch Sparsamkeit bei den laufenden Ausgaben möglichst viele Mittel für die eigentlichen Investi- tionen freizusetzen, zum Beispiel auch zur Beschaffung der dringend benötigten 40 Kampfflugzeuge. Wir alle wissen, dass diese Motion nicht der erste offene oder verdeckte Angriff auf unsere Armee ist. Ob der Zeitpunkt dieses Angriffs geschickt gewählt ist, muss die SP auch im Hinblick auf die Armeeabschaffungsinitiative selber beantworten. Der Behauptung, dass es dem Willen der Mehrheit der Schweizer Bevölkerung entspreche, dass im Militärbereich Einsparungen gemacht werden, trete ich mit Nachdruck entgegen. Mit Umfragen lässt sich bekanntlich alles bele- gen, je nachdem, wie man das zu befragende Publikum auswählt. Ich bitte Sie, diese SP-Motion klar und deutlich zu verwerfen. Sie ist für unsere Wehrmänner eine Zumutung.
Fäh: Ich äussere mich nicht zur Richtlinienmotion der Sozialdemokraten - das werden andere Sprecher aus unse- rer Fraktion machen -, sondern ich kehre zurück zu unse- rem Thema, zur Sicherheitspolitik als Ganzes. Ich sage kurz etwas zur Sicherheitspolitik und dann im speziellen zum. Zivilschutz und zur Katastrophenhilfe. Der Bundesrat hat den Zwischenbericht über die Sicherheitspolitik ins Sam- melverzeichnis der weniger bedeutenden Vorlagen einge- reiht. Ich halte diese Prioritätensetzung für falsch. Ange -. sichts der Tatsache, dass sich die Rahmenbedingungen seit 1979 geändert haben, dass Problemlösungen zum Teil har- zig voranschreiten und dass in der Katastrophenhilfe ein Nachholbedarf besteht, erwarte ich, dass der Bericht über die Sicherheitspolitik in dieser Legislaturperiode vorgelegt wird.
Wenn man den Legislaturplanungsbericht liest, stellt man fest, dass der Bundesrat «nur» Ausführungen zur Aussenpo- litik, zur militärischen Landesverteidigung und zur wirt -. schaftlichen Landesversorgung gemacht hat. Die übrigen sicherheitspolitischen Instrumente sind nicht erwähnt. Ich habe Veständnis dafür, da sie den Berichtsrahmen sprengen würden. Da aber auch in den übrigen Bereichen Probleme bestehen, ist es auch aus dieser Sicht notwendig, dass der Bericht über die Sicherheitspolitik baldmöglichst vorgelegt wird.
Zum Zivilschutz: Der Zivilschutz ist im Bericht nur mit Zah- len erwähnt. Zeilen war er offenbar keine wert. Dabei prä- sentiert sich die Lage wie folgt: Das Schutzbautenziel, vom Bundesrat selbst im Zwischenbericht 79 aufgestellt, ist ohne mehr Mittel - etwa 500 Millionen bis 1999 - nicht erreichbar. Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement hat den Bericht über die Nothilfe im Katastrophenfall durch den Zivilschutz der Oeffentlichkeit vorgestellt. Die meisten Mass- nahmen, die dort erwähnt werden, sind sinnvoll, einige sind diskutabel. Aber die Realisation der Nothilfe durch den Zivilschutz - eine sehr sinnvolle Massnahme - braucht auch etwas Geld, weil der Zivilschutz Material benötigt. Es braucht aber auch etwas anderes, einen sanften Druck des Bundes, damit diese Massnahmen auch raschmöglichst rea- lisiert werden. Die Ausgaben beim Zivilschutz pendeln seit Jahren zwischen 200 und 250 Millionen Franken. Das sind, wenn ich alles bedenke, was ich ausführte, pro Jahr etwa 100 Millionen zuwenig. Man könnte die Finanzsituation des Zivilschutzes auch so charakterisieren: Null-Wachstum auf tiefer Ebene.
5-N
Programme de la législature 1987-1991
526
N
7 juin 1988
Aus all diesen Gründen erwartet die FDP-Fraktion, dass der Bundesrat seine Priorität ändert und klar sagt - entweder in einem selbständigen Bericht oder im Bericht über die Sicherheitspolitik -, wie es mit dem Zivilschutz weitergehen soll.
Schliesslich noch ein Wort zur Katastrophenhilfe in Frie- denszeiten: Ich weiss, dass Katastrophenhilfe in vielen Fäl- len primär die Aufgabe der Gemeinden und Kantone ist. Ich weiss auch, dass rechtliche Massnahmen zur Katastrophen- verhütung in Bearbeitung stehen (Ereignisvorsorgeverord- nung). Es ist mir auch bewusst, dass solche rechtlichen Massnahmen bis zur Realisierung etwas Zeit brauchen. Aber wir haben wenig Zeit. Eine rasche Gangart ist auch in diesem Bereich angebracht. Ich weiss auch, dass sich die zuständigen Bundesstellen mit den Problemen der Katastro- phenbewältigung befassen, aber Sich-Befassen allein genügt nicht. Gerade in diesem Bereich ist rasche Verwirkli- chung geboten. Dazu brauchen wir auch den Bund, koordi- nierend, unterstützend, helfend. Ich erwarte, dass der Bun- desrat die Katastrophenhilfe ernst nimmt, dass der Bundes- rat alles daran setzt, damit Lücken, die sich im Nachgang zu «Tschernobyl» und «Schweizerhalle» gezeigt haben, raschmöglichst geschlossen werden. Ich erwarte im beson- deren, dass die Information der Oeffentlichkeit verbessert wird, dass das sanitätsdienstliche Konzept für Grosskata- strophen ausgearbeitet wird, dass die Alarmierung ver- einfacht wird, dass der Bund finanziell mithilft, die Alarm- auslösung zu beschleunigen und dass alles getan wird, damit der Zivilschutz im Rahmen des bisherigen Konzeptes als Nothilfeinstrument optimal eingesetzt werden kann. Ich erwarte keine dicken Berichte und Konzepte. Ich erwarte Taten, denn Katastrophen warten nicht!
Meier-Glattfelden: Ich spreche zur Sicherheitspolitik im all- gemeinen und zur logischen Folgerung: der Richtlinienmo- tion.
Die grüne Fraktion will, dass die schweizerische Sicherheits- politik neu überdacht wird. Selbstverständlich begrüssen wir die aktive Mitwirkung der Schweiz an multilateralen Rüstungskontroll- und Abrüstungsabkommen. Wir begrüs- sen das Engagement unseres Landes in der Friedenssiche- rung und das Einstehen für die friedliche Beilegung interna- tionaler Konflikte. Auch steht für uns das Prinzip der bewaff- neten Neutralität nicht in Frage. Wir sind auch bereit, die dafür nötigen Mittel, z. B. für den besseren Schutz und für die moderne Bewaffnung der Infanterie, zu bewilligen.
Die militärische Bedrohung aber ist nur eine und gar nicht mehr die grösste Bedrohung. Es ist nicht zu verstehen, dass in einer Zeit erfreulicher Entspannungsbestrebungen der Grossmächte, die einen Krieg in Europa unwahrscheinlicher machen, dass in einer Zeit, wo ein Tschernobyl-ähnlicher Unfall in Gösgen oder Leibstadt die Schweiz an den Rand der Existenz bringen würde, dass in einer Zeit der schlei- chenden Vergiftung von Luft, Boden und Wasser - am Nordseedebakel ist die Schweiz mitschuldig -, dass in einer Zeit, wo Armut und Hunger in den Ländern der Dritten Welt Anlass zu riesigen sozialen Spannungen und zu einer neu einsetzenden Völkerwanderung sind, die Schweiz massiv aufrüstet und Milliarden für Panzer und Flugzeuge ausgibt und noch ausgeben will. Eine solche Grossmachtarmee in Taschenformat gibt uns ein falsches Sicherheitsgefühl. Es lenkt uns davon ab, dass unsere Sicherheitspolitik nur dann gut ist, wenn alle Bedrohungen ernst genommen werden. Wir müssen deshalb unsere Sicherheitspolitik weiterentwik- keln und die nichtmilitärischen Bedrohungen mit einbezie- hen. Es ist ein Unsinn, es ist moralisch nicht vertretbar, Milliardenbeträge für die Rüstung auszugeben und für die viel grössere Bedrohung im Umweltbereich und die Solida- rität mit den Schwachen der Völkergemeinschaft zu wenig Geld zu haben.
Aus all diesen Gründen werden wir die Richtlinienmotion über finanzielle Gesichtspunkte der Sicherheitspolitik unter- stützen.
M. Leuba: Vous me permettrez de faire ici quelques remar- ques au nom du groupe libéral. En effet, les deux rappor- teurs de la commission ont déjà invoqué les arguments essentiels qui nous paraissent s'opposer à l'acceptation de la motion socialiste. Cette dernière est marquée du sceau de l'idéologie abstraite, elle fleure bon l'antimilitarisme qui a empreint les années vingt et trente. Il est donc véritablement difficile de se débarrasser de certains de ces vieux démons. Premièrement, la part des dépenses militaires, on l'a sou- ligné, n'a cessé de diminuer, en valeur relative, dans le cadre du budget de la Confédération. Encore n'a-t-on qu'une vue partielle lorsqu'on parle du budget de la Confédération, puisqu'il est tout à fait évident que la part des dépenses militaires a diminué dans une proportion beaucoup plus forte si l'on prend l'ensemble des dépenses des pouvoirs publics: Confédération, cantons et communes. Dans ces deux derniers, la part des dépenses sociales, par exemple, a augmenté beaucoup plus rapidement que les quelques dépenses militaires qui leur incombent. Dans ces condi- tions, il est clair que le tableau auquel on a fait allusion à la page 21 du Guide du compte d'Etat 1987 ne traduit qu'une partie de la réalité. Il nous paraît dès lors que les prémices mêmes de la motion socialiste sont infondées.
Deuxièmement, la méthode consistant à fixer un plafonne- ment général est pour le moins curieuse. Que diriez-vous si nous procédions de la même manière avec les dépenses sociales ou avec celles en faveur de l'environnement, sans tenir compte des besoins réels? On n'a jamais dépensé autant pour l'armée, a dit M. Bodenmann. On n'a, non plus, jamais investi autant pour la protection de l'environnement, et pourtant personne ne propose qu'on plafonne tout d'un coup les dépenses à cet effet.
Troisièmement, fixer les dépenses militaires, sans tenir compte de la menace, est là aussi une démarche absurde sur le plan de la logique formelle. Cette menace a-t-elle véritablement diminué? En effet, les accords Reagan-Gor- batchev ne concernent que l'armement nucléaire - la Suisse y a renoncé, on a déjà donné dans ce domaine - et une diminution de 3 à 5 pour cent de l'arsenal nucléaire des grandes puissances. Ces accords ne concernent en rien les armements classiques, c'est-à-dire ceux dans lesquels la Suisse doit maintenir son potentiel de défense.
Quatrièmement, dans les dépenses militaires figurant au budget, une partie importante est consacrée à la protection de l'environnement, soit plusieurs dizaines de millions de . francs. On peut se demander si là est véritablement l'endroit où devraient figurer ces dépenses. Dans tous les cas, je vois mal que notre Parlement renonce à ce type de dépenses, ce qui serait vraisemblablement le cas si l'on suivait la motion socialiste.
Enfin, cinquièmement, il nous paraît hasardeux de préten- dre que la majorité du peuple désire aussi des économies dans le domaine militaire. Le rapport du Conseil fédéral l'énonce clairement, les dépenses militaires sont aussi sou- mises à l'examen en vue d'économies et toutes les demandes du Département militaire fédéral n'ont pas été satisfaites. Nous connaissons le résultat de la votation popu- laire sur le référendum facultatif en matière de dépenses militaires. Jusqu'à nouvel avis, 40 pour cent ne font pas encore une majorité en Suisse.
En réalité, il nous importe que les dépenses militaires soient, elles aussi, soumises à un examen critique du point de vue des dépenses et de celui des économies à réaliser. Mais cet examen doit se faire objet par objet, en fonction de la nécessité, du besoin de l'armement et de l'équipement, et non pas de manière abstraite et illogique comme nous le propose la motion du groupe socialiste.
Feigenwinter: Ich nehme im Auftrag der CVP-Fraktion zur Richtlinienmotion der SP und gleichzeitig zur Sicherheits- politik, wie sie im Legislaturbericht festgehalten ist, Stel- lung.
Ich kann mir eine Stellungnahme zu den Zahlen ersparen, weil sie bereits von den Kommissionssprechern erläutert worden sind. Herr Bodenmann hat heute morgen zwar wie-
527
Legislaturplanung 1987-1991
der neue Zahlen in die Diskussion geworfen. Die Frage ist, ob diese Zahlen der Diskussion wert sind. Ich bin der Auffas- sung, dass es keine relevanten Zahlen sind, sondern dass Herr Bodenmann dem Prinzip gefolgt ist, mit Zahlen lasse sich trefflich streiten.
Zum ersten: Wenn man der Motion folgen wollte, müssten die Militärausgaben um eine Milliarde Franken gekürzt wer- den. Die laufenden Ausgaben sind schon sehr eng gehalten, lassen keinen Spielraum mehr, resultiert doch dort nur ein Wachstum von 2,8 Prozent. Demzufolge müssten die Rüstungsausgaben eingeschränkt werden. Die Glaubwür- digkeit unserer Wehrbereitschaft würde dadurch weder national noch international gesteigert. Zudem liegen wir im internationalen Vergleich mit 1,6 Prozent, gemessen am Bruttosozialprodukt - das ist der richtige Wertmassstab -, eher am Schwanz der europäischen Länder, welche 3 bis 4 Prozent ihres Bruttosozialproduktes für ihre Wehranstren- gungen ausgeben. Zum Vergleich: Die USA geben 6 Prozent aus, die Sowjetunion gar 12 Prozent.
Zum zweiten - hier komme ich auf des Pudels Kern - lehnen wir diese Motion wegen ihrer Begründung ab. Die effektive Begründung hat nicht Herr Bodenmann heute morgen gegeben, sondern gestern Herr Hubacher. Ich möchte sagen: aus der sicheren Distanz der Artillerie, deren Stellung gut getarnt ist. Er hat seine Ausführungen gestern unter den Obertitel «Sicherheitspolitik» gestellt. Dass Sicherheitspoli- tik mehr ist als militärische Landesverteidigung, hat auch der Bundesrat im Bericht ausgeführt, und dies ist unbe- stritten.
Die Schweiz erbringt im Rahmen ihrer kleinstaatlichen Mög- lichkeiten ihren Beitrag zur Friedenssicherung. Nicht folgen kann man allerdings der Forderung von Herrn Hubacher, wenn er ausführt, die USA und die Sowjetunion seien bereit abzurüsten, während bei uns «gleichwohl in den nächsten Jahren die Militärausgaben überdurchschnittlich zuneh- men, bei den militärischen Bauten sogar um 80 Prozent». Herr Hubacher, Sie wissen so gut wie jeder in diesem Saal, dass das Abkommen zwischen den USA und der Sowjet- union ungefähr 5 Prozent des nuklearen Potentials betrifft. Das gewaltige Angriffspotential im nuklearen und konven- tionellen Bereich - im letzteren vor allem ein Ungleichge- wicht zulasten des Westens - besteht nach wie vor. Die Schweiz hat somit wegen dieser Schwalbe, die längst kei- nen Frühling macht, überhaupt keinen Grund, in ihren Wehranstrengungen nachzulassen.
Sie rügen den Einsatz von ein paar Milliarden für drei Dutzend Kampfflugzeuge, von fast einer Milliarde für den «maroden» Panzer 68 und für fragwürdige Panzerhaubitzen und ziehen daraus den Schluss, wir hätten eine Gross- machtarmee im Taschenformat im Sinn.
Man braucht keine «Kriegsgurgel» zu sein und die Armee keineswegs als heilige Kuh zu betrachten, um auf den Gedanken zu kommen, dass derartig süffisante Qualifikatio nen doch eher bei den Freunden einer Schweiz ohne Armee zu suchen sind. Sie stehen zwar, Herr Hubacher - das möchte ich Ihnen durchaus zugestehen -, zur Armee. Ich frage mich allerdings langsam, zu welcher Sie stehen und ob Sie Ihre Flexibilität angesichts der Auseinandersetzung in Ihrer eigenen Partei zur Frage der Schweiz ohne Armee nicht überstrapazieren.
Auch Ihre Argumentation, unsere Sicherheit sei vielfältig tangiert, zum Beispiel durch den Binnenmarkt der EG - wie Sie ausführen -, den Nord-Süd-Konflikt oder den drohenden Zusammenbruch des Oekosystems, kann nicht bestritten werden. Nur die Schlussfolgerung, dass deshalb die Vertei- digungsausgaben eingeschränkt werden müssten, ist ein Fehlschluss. Unser Staat hat diese Probleme selbstverständ- lich auch zu lösen und tut viel mehr als viele andere, z. B. im Bereich des Umweltschutzes. Die potentielle militärische Bedrohung wird durch andere Probleme aber nicht etwa kleiner, obwohl sie im Bewusstsein der Bevölkerung ver- ständlicherweise gegenüber aktuellen Problemen in den Hintergrund treten kann.
Einer akuten militärischen Bedrohung können wir nicht den Umweltschutz entgegenhalten, sondern nur eine schlagkräf-
tige Armee, die dem Gegner einen möglichst hohen Ein- trittspreis abringt.
Der Bundesrat und das Parlament sind dafür verantwortlich. Wir sind gewillt, diese Verantwortung im Sinne des si vis pacem para bellum wahrzunehmen.
M. Martin Jacques: Permettez-moi, au nom du groupe radi- cal, de vous inviter fermement à refuser la motion du groupe socialiste. Les raisons militant pour ce refus sont nom- breuses. Elles ont déjà été évoquées à cette tribune, je me contenterai dans ce long débat de ne relever que les princi- pales.
Je cite tout d'abord les conclusions du texte de la motion: «En acceptant la proposition socialiste, le Conseil fédéral donnerait satisfaction à la majorité du peuple suisse qui voudrait qu'on réalise des économies aussi dans le domaine militaire.» Cette affirmation quant à la majorité du peuple suisse est tout à fait gratuite. Cette approche simpliste à caractère subjectif est une démonstration du peu de sérieux des arguments développés. L'armée, en relation avec le rôle qu'elle a joué dans ce pays et qu'elle jouera encore, mérite une meilleure argumentation.
Il est vrai que les dépenses militaires, avec celles consenties à la prévoyance sociale, sont parmi les plus élevées des finances fédérales, en valeur réelle environ 20 pour cent. Il est bon de rappeler, à titre comparatif, qu'elles se montaient à plus de 30 pour cent, même 38 pour cent dans la période 1955-1965 et que l'on constate objectivement une baisse proportionnelle permanente nous amenant au taux actuel. En outre, dans l'éventail global des dépenses publiques de ce pays - Confédération, cantons et communes - le rapport se réduit à 8,2 pour cent. La raison de ce faible pourcentage s'explique par la concentration des dépenses militaires au seul plan fédéral, alors que les autres - par exemple, charges sociales ou instruction publique - sont amplifiées par la participation des cantons et des communes.
Cette comparaison absolument claire et réaliste donne une image objective de l'évolution de notre effort de défense durant les trente dernières années. Plus précisément, l'ar- mée et ses charges occupent aujourd'hui le cinquième rang après l'instruction publique, la prévoyance sociale, les trans- ports, les communications et l'énergie:
Mais, en dehors des chiffres et des rangs, il faut rappeler que notre armée a reçu de la Constitution fédérale, donc d'une véritable majorité populaire, une mission claire. Cette mis- sion dans l'accélération constante de la sophistication des technologies requiert, malheureusement, de nouveaux capi- taux. Il n'est pourtant pas possible d'envoyer nos citoyens soldats au front sans leur donner le minimum de moyens pour assurer la défense de nos frontières. L'option de la dissuasion retenue actuellement dans notre stratégie pos- tule obligatoirement un effort constant d'équipement.
Comment serions-nous crédibles, dans l'analyse que ferait un ennemi potentiel, en rechignant quant aux moyens à donner à nos soldats? Le bon sens veut que notre volonté de défense soit clairement exprimée aux yeux du monde. Le débat d'aujourd'hui, comme les débats que nous aurons bientôt en relation avec la suppression de l'armée - initiative que vous connaissez - sont déjà un signe de faiblesse, une remise en question.
Notre armée ne vit pas sur un grand pied. Elle ne baigne pas dans le luxe, ni pour l'uniforme, ni pour son armement. Elle est prête à remplir son rôle, sans plus.
La motion socialiste, dans sa modération matérielle, est subtile car elle engendrerait un processus difficile à bloquer si elle passait. Ne succombons pas au chant des sirènes évoquant les économies faciles et refusons clairement cette motion.
Mühlemann: Wir haben alle den Richtlinien im Legislatur- plan hohes Lob gezollt. Ich möchte dem nichts beifügen. Vielleicht dürfen wir auch einmal die illustrierte Beilage, herausgegeben von der Bundeskanzlei, als hervorragendes Mittel bezeichnen, die Regierungspolitik des Bundesrates dem Volk klar und einfach darzustellen. Es gibt ein einziges
Programme de la législature 1987-1991
528
N 7 juin 1988
Kapitel in diesem ganzen Bericht, das mich nicht befriedigt: das Kapitel Sicherheitspolitik, weil hier in einseitiger Weise von einem Bedrohungsbild ausgegangen wird, das nicht mehr mit dem aktuellen Zustand übereinstimmt. Nach wie vor gelten die Grundsätze des Jahres 1973 für die Ueberle- gungen des Bundesrates. Das stimmt in bezug auf die militärische Bedrohung. Wenn die Abrüstungsverhandlun- gen so weit gediehen sind, wie sie das heute sind, so ist das höchst erfreulich, und wir hoffen auch, dass es weiter geht nach dem französischen Muster «pourvu que cela dure». Aber der Erfolg hängt nicht ab vom amerikanischen Präsi- denten, ob er künftig nun Dukakis oder Bush heisst, auch nicht von den Wunschträumen der Westeuropäer, sondern steht klar in der Entscheidungsmacht des Politbüros in Moskau. Hier sind bekanntlich die Mehrheitsverhältnisse prekär geworden. Man arbeitet mit wechselnden Mehrhei- ten, und demzufolge ist die Gewissheit der Lage nicht grös- ser geworden.
Die militärische Bedrohung bleibt bestehen. Unsere Armee als Instrument, unsere Aussenpolitik mit bewaffneter Neu- tralität und Solidarität sind tradierte Werte. Ich begreife deshalb den sehr heftigen Angriff von Herrn Hubacher eigentlich nicht und verstehe ihn eher als einen Versuch, mit der bipolaren Situation in seiner Partei fertig zu werden. Ich bin auch nicht seiner Meinung, dass man militärische Bedrohung gegen Umweltkatastrophen ausspielen soll. Ich bin aber mit ihm der Ansicht, dass in dieser sicherheitspoliti- schen Beurteilung die Bedrohung durch äussere Ereignisse, wie technologische Grosskatastrophen oder auch katastro- phale Naturereignisse, fehlt. Das ist ein Kapitel, das noch geschrieben werden muss. Wir stehen hier vor einer ganz anderen Bedrohungssituation im Vergleich mit der militäri- schen.
Hier geht es um grenzüberschreitende Phänomene, die nach einem anderen Instrument rufen. Die Armee kann hier zwar Hilfeleistung bieten, aber die Lösung geht doch eher in Richtung des Votums unseres Kollegen Fäh. Es geht darum, Krisenvorsorge zu betreiben, ein Krisenmanagement zu entwickeln, das einem neuen «Tschernobyl» gerecht würde. Ich bin nicht sicher, ob wir so weit vorbereitet sind. Es geht auch darum, das wahrscheinlich wichtigste Instrument in diesem Bereich, den Zivilschutz, umzuformen.
Frau Bundesrätin Kopp hat hier sehr verdienstvolle Arbeit geleistet. Es gilt, auf diesem Wege weiterzugehen.
Es gibt aber einen dritten Bereich, eine dritte Bedrohungssi- tuation, über die wir uns geflissentlich ausschweigen: Das ist die innenpolitische Destabilisierung. Wir haben höchste Mühe, in diesem Staat unsern politischen Willen durchzu- setzen: Was als Vollzugsproblem auftaucht im Bereich der Asylfrage, im Bereich auch des Umweltschutzes, kann nicht einfach vom Tisch gewischt werden. Wir stehen auch unechten Minderheiten gegenüber, die Mühe haben, sich in diesem Staat zurechtzufinden.
Wenn der evangelische Kirchenbund von einem bedingten Widerstandsrecht in Asylfragen spricht, gehört das in das schwierige Klima innenpolitischer Erosionserscheinungen. Ich bin der festen Ueberzeugung, dass man gegen all diese vielschichtigen Bedrohungsprobleme angehen sollte. Die Kommission von Professor Karl Schmid hat 1973 in höchst erfolgreicher Weise ein sicherheitspolitisches Konzept vor- gelegt. Schon damals waren Bedrohungen, die nicht direkt durch feindliche Mächte ausgelöst werden, sondern durch äussere Ereignisse oder sogar durch unser eigenes Unver- mögen, im Bericht erwähnt, aber sie wurden dann ausge- klammert. Der Zwischenbericht von 1978 ist nichtssagend. Wir haben deshalb in der freisinnigen Fraktion 1984 ein Postulat eingereicht. Der Bundesrat hat es entgegengenom- men, aber was jetzt geschieht, befriedigt mich nicht. Wenn ein Beamter der Gesamtverteidigung die Berichte der sie- ben Departemente sammelt und zusammenstellt, ist das eben keine neue Lagebeurteilung, ist das nicht die Schaf- fung eines neuen Konzeptes. Man kann sich darüber strei- ten, ob die Armee die Federführung haben muss, aber immerhin haben wir im militärischen Bereich echte Krisen- vorsorge. Immerhin arbeitet man dort mit dem Mittel des
vorbehaltenen Entschlusses, hat man eine Art Krisenmana- gement geschaffen. Vor allem sind es ausgezeichnete Schu- lungsbestrebungen, die eben Vorbereitung auf einen ernst- haften Krisenfall sind.
Es ist das Verdienst des scheidenden Divisionärs Däniker, dass er in der Gesamtverteidigungsübung dieses Jahres noch einmal die Probleme angeht.
Ich möchte den Bundesrat einladen, den Blickwinkel bei der Sicherheitspolitik zu öffnen, weiterzugehen, alles durchden- ken zu lassen. Im Buch «La paix dangereuse» von Professor Freymond in Genf sind sehr bedenkenswerte Anregungen zu diesem Thema. Es gilt auch hier nach wie vor das Wort von Matthias Claudius: «Die Wahrheit richtet sich nicht nach uns, sondern wir haben uns nach ihr auszurichten.»
Braunschweig: In einem Punkt sind wir uns einig: Wir stehen auf dem Boden der Demokratie. Zur Demokratie gehört die Opposition. Diese Opposition kann auch die Fragen der militärischen Landesverteidigung oder allge- mein der Sicherheitspolitik treffen. Von da her - Herr Hari - kann ich nicht verstehen, dass Sie von Angriff auf die Armee und Zumutung sprechen. Weshalb soll gerade in diesem Bereich Opposition nicht stattfinden? Wir haben Erfahrun- gen gemacht in den letzten Jahren und Jahrzehnten: In jenen Gebieten, wo es keine Opposition gab, entstanden Entwicklungen, die wir heute teilweise bedauern. Ich denke an die Krisen beim Zivilschutz oder bei der Gesamtverteidi- gung. Es wäre gut gewesen, wenn es dort mehr Wider- spruch und Kritik gegeben hätte. Das hätte die Verantwortli- chen gezwungen, mehr und sorgfältiger darüber nachzu- denken.
Sie sagen, Herr Hari, Stillstand sei Rückschritt. Es ist richtig: die Motion, die wir vorlegen, bringt einen vorübergehenden Stillstand. Ich brauche einen Begriff aus dem militärischen Bereich, damit Sie mich besser verstehen: Es gibt dort den Marschhalt. Er hat die Bedeutung anzuhalten, die Landkarte oder den Kompass zu konsultieren, die gegebenen Befehle und Aufträge nochmals zu lesen und zu überprüfen, ob wir uns auf dem richtigen Weg befinden, das richtige Tempo haben, ob die Richtung richtig ist. Darum geht es: sich einmal auch im politischen Bereich eine Atempause - einen Marschhalt - zu erlauben. Da könnte man sich überlegen: Stabilität im aussen- oder europapolitischen Bereich ist heute nicht nur eine militärische, sondern auch eine Frage der Aussenpolitik, der Wirtschaft, der Umwelt, des Transit- verkehrs. Darüber müssen wir nachdenken. Herr Feigenwin- ter, wenn Sie zugeben, dass der Stellenwert der Armee nicht mehr derselbe ist wie vor Jahren oder Jahrzehnten, weil die Bedrohungen vielfältiger geworden sind und auf verschie- denen Gebieten stattfinden, ist die Armee nur noch ein Instrument der Sicherheitspolitik neben anderen. Diese Zurückstufung müsste auch bei Rüstungsschritten, beson- ders im finanziellen Bereich, ihren Ausdruck finden. Das ist der Sinn dieser Motion.
Zur Frage Stabilität oder Destabilisierung in unserem Lande, die Sie, Herr Mühlemann, befürchten: Es ist richtig, diese Einheit - beinahe Gleichschaltung -, die es während Jahren und Jahrzehnten gegeben hat, ist heute einer Meinungsviel- falt gewichen. Da gibt es nur die demokratische Möglichkeit, an der Stabilität durch das Gespräch zu arbeiten: Der Dialog muss auf allen Ebenen stattfinden. Deshalb bedauerte ich, dass einzelne sogleich über diese Motion herfielen und die Auseinandersetzung gar nicht gesucht haben. Ich befürchte, dass auch künftig das Gespräch in diesem Bereich nicht gesucht, sondern auf eine Minderheit, eine Opposition, gezielt wird, ohne zur innenpolitischen Stabilisierung etwas beizutragen.
Ich muss auch Sie, Herr Mühlemann, und Ihre Fraktion nennen: Wenn wir in diesen Gesprächen nicht mehr mit einer Zusammenarbeit rechnen können, die letztlich auch in einer Volksabstimmung durchgehalten werden kann, dann trägt diese Unzuverlässigkeit wesentlich zur politischen Destabilisierung bei.
Von da her antworte ich Herrn Blocher: Ich weiss, dass Auffassungen, wie sie gestern und heute von unserer Seite
Legislaturplanung 1987-1991
529
vertreten worden sind, in diesem Volke keine, noch keine Mehrheit haben. Aber das andere erwähne ich auch: Sie können nicht darüber hinwegsehen, dass die Millionenpro- paganda für den Militärischen Frauendienst im letzten Jahr völlig erfolglos verlief. Bekanntlich hat das EMD nur gerade 147 Frauen in der Schweiz für den Militärischen Frauen- dienst finden können! Da müssen Sie doch endlich nach- denken, welcher Bewusstseinswandel stattfindet. Denken Sie über die Instruktoren nach, die fehlen, und über die Feldprediger, die fehlen. (teilweise Heiterkeit) Ich weiss, dass Sie, Herr Blocher, lachen, wenn es um das Nachdenken geht. Das ist Ihr Beitrag zum Dialog!
Ueber 5000 junge Menschen lassen sich Jahr für Jahr psy- chiatrisch ausmustern, damit sie keinen Militärdienst leisten müssen, und das Militärdepartement versucht mit allen Mit- teln, die genauen Zahlen zu verschweigen, um die Verunsi- cherung zu verdrängen. Nehmen Sie doch endlich zur Kenntnis, dass heute die Aktivdienstgeneration kaum mehr aktiv ist und politische Verantwortung trägt; die Verantwor- tung wird heute von Menschen in diesem Staate getragen, deren Väter und Mütter den Aktivdienst hinter sich gebracht haben, und junge Leute kennen den Aktivdienst nur noch von ihren Grosseltern. Das hat Veränderungen zur Folge, von denen wir Kenntnis nehmen müssen. Das kommt in Umfragen zum Ausdruck, auch wenn ich weiss, dass ihre Ergebnisse mit Vorsicht zu geniessen sind.
Ein Problemkreis wurde erwähnt: der Konflikt Armee/ Umwelt. Ich nenne beispielhaft einen zweiten: Jeder Rüstungsschritt führt uns mehr in Abhängigkeit vom Aus- land - genauer: von einem Teil des Auslandes. Diese unge- wollte Entwicklung müssen wir zur Kenntnis nehmen.
Dazu habe ich eine Frage. Auf Seite 45 des Berichtes über die Legislaturplanung steht: «Wirtschaftliche Sachzwänge führen ähnlich wie im zivilen Bereich auch in der Rüstungs- industrie zu internationaler Zusammenarbeit. Die Schweiz als kleines Land kann und will sich dieser Entwicklung angesichts der militärischen Anwendungsmöglichkeiten neuer Technologien nicht verschliessen.» Ist denn das nicht ein Widerspruch zur Idee der Unabhängigkeit, die mit der militärischen Landesverteidigung verteidigt werden soll? Was bedeutet diese Formulierung im Klartext? Eine Bestäti- gung des Bisherigen (dann wäre sie in einem Planungsbe- richt fehl am Platze) oder Hinweis auf etwas Neues, eine rüstungspolitische Zusammenarbeit mit den Staaten des Warschauer Paktes oder mit einem Rüstungs-Pool der Drit- ten Welt? Oder gehen wir noch einen Schritt weiter Rich- tung Nato? Gerade in dieser Beziehung ist ein Unbehagen in der Bevölkerung vorhanden, von dem Sie endlich Kenntnis nehmen sollten.
Nebiker: Zuerst eine kurze Vorbemerkung: Es ist bedauer- lich, dass die Motion der SP-Fraktion der Kommission nicht vorlag und damit auch nicht in den Fraktionen diskutiert werden konnte.
Das Thema wäre es nämlich durchaus wert - da bin ich mit Herrn Braunschweig einig -, eingehend diskutiert und seriös behandelt zu werden. Die Weltsituation ist laufend im Wandel, und es ist auch wichtig, dass wir unsere Sicher- heitspolitik der weltpolitischen Lage immer wieder anpas- sen und ihr gegenüber überprüfen. Es ist also bedauerlich, dass wir hier nur so kurz über diese wichtige Motion disku- tieren können. Zum Inhalt:
Sparen beim Militär ist unbestritten, und bekanntlich besteht die Eidgenossenschaft aus lauter militärischen Fachexperten. Jeder, der Militär leistet, sieht irgendwo irgend etwas, das an sich zu teuer ist. Es ist sehr populär und einfach zu sagen, beim Militär wird Sparen akzeptiert. Es ist auch so, dass der einzelne von Militärausgaben keinen Nutzen zieht. Es ist die Allgemeinheit, die schlussendlich von den Militärausgaben profitieren kann. Der einzelne hat natürlich mehr von einer höheren AHV. Deshalb ist die Fragestellung an sich nicht richtig, und auch die Meinungs- umfragen haben einen sehr geringen Stellenwert in dieser Auseinandersetzung.
Der Bundesrat legt in seinem Bericht zu Recht Gewicht auch auf die nichtmilitärischen Sicherheitsbemühungen. Es ist wichtig, dass neben den militärischen Anstrengungen auch alles andere im politischen Bereich, in der Aussenpoli- tik an Bedeutung gewinnt. Wir sind ja dabei - es drückt sich weniger in Budgetzahlen aus -, Verhandlungen, Konferen- zen, KSZE-Bemühungen, Gute Dienste, Mithilfe bei Abrü- stungsgesprächen usw. anzubieten. Aber das allein genügt nicht. Auch wenn diese Bemühungen heute in einem besse- ren Umfeld stehen, kann die militärische Sicherung unserer Unabhängigkeit und Neutralität mit militärischen Mitteln nicht vernachlässigt werden. Das ist heute leider nicht billig; denn die Landesverteidigung muss auch angesichts einer weiteren technischen Entwicklung glaubhaft sein, um über- haupt Wirkung zu haben. Die Folgen davon sind ein über- durchschnittliches Wachstum bei militärischen Investitio- nen. Wie Sie aber auch sehen, hat man sich bemüht, bei den laufenden Ausgaben ein unterdurchschnittliches Wachstum anzustreben mit etwa 2,9 Prozent in den nächsten drei Jahren.
Es ist weiter für unser Land und für Europa sehr erfreulich, dass das INF-Abkommen, das Abrüstungsabkommen, zustande gekommen ist. Damit wird bezeugt, dass Abbau von Misstrauen auf unserer zerstrittenen Welt offenbar mög- lich ist. Man muss aber feststellen: das INF-Abkommen bezieht sich ausschliesslich auf Mittelstreckenraketen. Das sind etwa ein Viertel aller Nuklearwaffen. Das ist zweifellos ein sehr wichtiger erster Schritt; aber für Europa und damit für uns von Bedeutung ist die Abrüstung im konventionellen Bereich. Hier wird noch immer konferiert; konkrete Ergeb- nisse liegen noch keine vor und liegen auch in einer erhebli- chen Ferne. Im Gegenteil - und das ist an sich bedauerlich - muss man feststellen: es bestehen Anzeichen von fortge- setzten Rüstungsanstrengungen im konventionellen Bereich bei allen Staaten. Wir sind von einem Kräftegleich- gewicht - allein in Europa - doch sehr weit entfernt. Nach den verlässlichen Angaben des Institutes für internationale strategische Studien in London bestehen noch massive Ungleichgewichte: bei den Kurzstreckenraketen beispiels- weise 13 zu 1, bei den Kampfflugzeugen 2 zu 1, bei den Panzern und der Artillerie 3 zu 1 zugunsten der Warschauer- Pakt-Mächte.
Wir sind damit einverstanden, dass unsere Sicherheitspolitik und die militärischen Bemühungen laufend der internatio- nalen Lage anzupassen sind. Heute genügt nicht mehr ein- fach militärische Angstmacherei vor Bedrohungen oder mili- tärische Kraftmeierei. Wir müssen aber Realisten bleiben. Eine starke schweizerische Landesverteidigung bedroht nie- manden. Sie ist vielmehr ein Stabilisierungsfaktor und damit ein echter Beitrag zur Friedenssicherung.
Blocher, Berichterstatter: Man kann Zahlen so durcheinan- der bringen, dass niemand mehr weiss, wo man steht. Herr Bodenmann hat für die Landesverteidigung bereits 7 Milliarden angegeben; er bezieht sich auf den «Tages- Anzeiger», wie er sagt. Ich kenne diese Zahlen nicht. Eine Zahl aber, Herr Bodenmann, kenne ich, das ist die Zahl, wie sie uns zur Verfügung steht. Es ist so: Wenn Sie die Aufwen- dungen von Bund, Kanton und Gemeinden zusammenzäh- len - Sie müssen alle zusammennehmen -, dann beläuft sich der Bundesanteil auf 89,5 Prozent. Und der Kanton und die Gemeinden teilen sich in den Rest; das sind 10,5 Pro- zent. Damit ist auch ziemlich klar, wie hoch die Ausgaben sind. Jetzt kann man natürlich sagen: Ja, wo zählen die Wirtschaft und die Lohnausfälle? Die gehören auch dazu, und persönliche Opfer sind auch noch zu tragen! Wieweit man die Sachen zusammennimmt, steht natürlich frei; nur müssten Sie es in anderen Ländern auch tun; weil dort die Rekrutenschulen länger dauern, dafür keine WK geleistet werden, werden keine Arbeitsausfälle berechnet; aber diese müssten Sie ehrlicherweise auch berechnen, und diese dürften dann ungefähr gleich hoch sein. Ich sage das ein- fach, damit wir nicht glauben, wir gäben gleichviel aus wie die Amerikaner; ein Sonderfall Schweiz in Ehren, aber es ergibt sich in dieser Beziehung kein weiterer.
N
Programme de la législature 1987-1991
530
7 juin 1988
Zu den Zuwachsraten: Ich möchte nochmals betonen, was Herr Bundespräsident Stich gesagt hat: Es ist nicht wahr, dass wir hier in der Landesverteidigung weit überdurch- schnittliche Zuwachsraten haben, wie das von mehreren Rednern dargestellt worden ist.
Herr Meier, Sie reden von Aufrüstung der Schweiz. Das Wort «Aufrüstung» kommt aus einem anderen Vokabular. Bei uns kennen wir doch keine Aufrüstung. Wir erarbeiten uns immer wieder ein neues Bedrohungsbild - weil es sich verändert hat -, darauf stellen wir unsere Bedürfnisse ab und dann gehen wir an das Rüstungsprogramm. Natürlich ist das grosse Problem der modernen Armeen, dass sie teurer werden, und ein Kleinstaat Schweiz hat sich immer wieder die Frage zu stellen, wieweit er hier mitgehen kann. Sie haben gesagt, man könnte einfach die Infanterie besser bewaffnen und auf die Flugzeuge verzichten. Das würde bedeuten, dass wir unseren Luftraumschutz preisgäben. Das kann man sachlich diskutieren. Sie müssen es dann beim Rüstungsprogramm tun; das sind zwei verschiedene Modelle. Ich selbst hätte den Mut nicht, den Schutz des Luftraumes preiszugeben, vor allem, wenn man die Angriffs- geschwindigkeiten kennt.
Zum Letzten, Herr Braunschweig: Wir vermögen die Opposi- tion schon zu ertragen; aber Sie können nicht verlangen, dass wir der Opposition auch noch Recht geben. Das wäre dann auch zuviel verlangt, weil Sie somit keine Opposition mehr wären.
Sie haben gesagt, wir sollten zur Kenntnis nehmen, dass es viele Drückeberger gebe, die nicht mehr Dienst leisten wol- len, sich psychiatrisch ausmustern lassen. Militärdienst lei- sten war noch nie eine angenehme Angelegenheit. Die Frage ist für uns als Politiker, ob wir einfach sagen dürfen: Weil es schöner ist, keinen Militärdienst zu leisten, und viele es nicht wollen, geben wir nach. Steuern zahlen ist schliess- lich auch keine schöne Angelegenheit. Wir könnten dann hier auch noch sagen: Wenn wir die Landesverteidigung nicht hätten, hätten wir 20 Prozent weniger Bundessteuern zu bezahlen. Das wäre für uns auch angenehm. Verantwor- tungslos ist es alleweil.
M. Cevey, rapporteur: Décidément, lorsqu'il s'agit de parler chiffres en matière de défense nationale, on ne s'entend jamais sur les données de base avec nos collègues socia- listes.
Comme l'a relevé M. Blocher tout à l'heure, nous travaillons sur des chiffres officiels publiés dans le «Guide du compte d'Etat», ce document bleu joint aux comptes annuels; et ils sont clairs. De 1960 à 1987, les dépenses de prévoyance sociale ont passé de 12,5 pour cent des dépenses totales de la Confédération à 22,3 pour cent, soit à peu près du simple au double. Durant la même période, les dépenses en matière de défense nationale sont descendues de 37,3 pour cent à 19,8 pour cent, c'est-à-dire à peu près du double au simple. Si nous prenons le tableau qui concerne la répartition des ressources de la Confédération, des cantons et des com- munes, entre les domaines de tâches classées suivant leur importance financière, nous constatons qu'au titre de l'en- seignement et de la recherche, Confédération plus cantons plus communes totalisent un montant de 19,9 pour cent de l'ensemble des dépenses, en matière de prévoyance sociale 15,4 pour cent et en matière de défense nationale 8,2 pour cent. Je le répète, ce sont des chiffres officiels.
Prônez des économies dans le département concerné comme dans d'autres et nous pourrons dire que nous sommes d'accord. Mais non pas en risquant de porter atteinte à la capacité d'intervention de notre armée par un blocage aussi grossièrement schématique que celui pro- posé par nos collègues socialistes!
.
Monsieur Bodenmann, devons-nous regretter d'apparaître plus forts que jamais, comme vous semblez l'avoir lu sous la plume de M. Dominique Brunner, alors que jamais les armées du Pacte de Varsovie, pour ne prendre que cet exemple, n'ont été aussi fortes en armement conventionnel? Je ne parle pas du secteur des armes chimiques, ni de celui des armes nucléaires, puisque nous ne faisons pas partie du
club de la terreur au sein duquel se sont développés ces moyens d'anéantissement réellement terrifiants.
Je pense que les auteurs de la motion nous proposent un pari dangereux, dans leur conception de notre politique de défense. Or, si nous perdons ce pari, c'est la Suisse et son peuple qui risquent d'en faire les frais, et non pas les seuls auteurs de cette motion. C'est pourquoi nous avons le devoir, nous, responsables, de rejeter cette proposition.
Bundespräsident Stich: Bei einer solchen Diskussion kann man leicht feststellen, wie Wertungen sehr unterschiedlich sind. Der Herr Kommissionspräsident hat gerade angeführt, dass Steuern zahlen nichts Schönes sei. Das finde ich eigentlich demotivierend für einen Finanzminister, wenn man so mit seinen lieben Mitbürgern umgeht, die einem redlich das Geld abliefern. Ich muss sagen, dass ich es völlig anders sehe. Ich betrachte es als einen ausgesprochenen Vorzug, wenn man in der Schweiz Steuern bezahlen darf und vor allem, wenn man kann; denn meines Erachtens sind diejenigen, die in der Schweiz keine Steuern zahlen müssen, wirklich «arme Teufel», mit denen man Mitleid haben sollte. Denjenigen, die Steuern zahlen können, geht es immer noch leidlich gut.
Ich hoffe aber, dass Herr Fäh die Aeusserungen unseres verehrten Kommissionspräsidenten gehört hat. Herr Fäh wollte nämlich mindestens 100 Millionen mehr für Zivil- schutzbauten. Es ist nötig, dass der Bundesrat Prioritäten setzt. Wir hatten hier eine kurze Diskussion über Sicher- heitspolitik. Sicherheitspolitik ist eine wichtige Frage für jeden selbständigen Staat. Er muss dauernd, immer und immer wieder, die Frage nach seiner Sicherheit, nach seiner Sicherheitspolitik stellen. Deshalb hat der Bundesrat Ihnen ja auch angekündigt, er werde in dieser Legislaturperiode einen Zwischenbericht zur Sicherheitspolitik unterbreiten. Das ist sicher notwendig. Die Ziele unserer Sicherheitspoli- tik bleiben zwar bestehen - sie dient der Friedenssicherung -, aber möglicherweise ändern sich eben die Bedrohungen. Es ist durchaus möglich, dass sie sich ändern, wenn in Europa eine wirtschaftliche Grossmacht entsteht. Dies wird auch politische Konsequenzen haben in den nächsten Jah- ren und Jahrzehnten. Auf der anderen Seite stellen wir fest, dass heute die beiden Supermächte - USA und UdSSR - doch bestrebt sind, Abkommen über die Begrenzung von Waffensystemen zu treffen. Das ist an sich etwas sehr Er- freuliches.
Umgekehrt ist es für einen Staat wie die Schweiz auch selbstverständlich, dass er eine solche Entwicklung begrüsst. Die Geschichte lehrt uns jedoch, dass man von einer Entwicklung nicht im voraus sagen kann, wie lange sie andauert - ob ein, zwei oder zehn Jahre - und ob sie eine Epoche des wirklichen Friedens und der Abrüstung einleitet. Das wird sich in der Zukunft zeigen.
Herr Braunschweig hat es richtig gesagt: Die Armee ist nur eines der Mittel zur Friedenssicherung, der Sicherheitspoli- tik. Es ist ein teures Mittel, auf das man allerdings nicht kurzfristig einfach verzichten und im darauffolgenden Jahr, wenn die Lage anders aussieht, wieder zurückkommen kann. Deshalb ist nach Ansicht des Bundesrates hier eine gewisse Kontinuität erforderlich. Er möchte diese Kontinui- tät wahren. Deshalb lehnt er die Motion ab. Er findet, dass wir noch keine Garantie für den ewigen Frieden auf dieser Welt haben.
Herrn Fäh ist zu sagen, dass auch ein Bericht über den Einsatz des Zivilschutzes zur Nothilfe in Aussicht steht. Er ist im Amt fertiggestellt und befindet sich zurzeit beim Departe- ment. Wir werden dann Gelegenheit haben, zuerst zu prü- fen, was wirklich notwendig, was dringend ist und was wir in der Zukunft weiter tun müssen. Aber es wäre völlig falsch, einfach zu sagen, wir müssten mehr Geld ausgeben. So stark ist die Bedrohungslage auch wieder nicht, dass wir jetzt forciert Schutzräume erstellen müssten. Ganz abgese- hen davon, dass es nicht einmal für die Bauwirtschaft sehr sinnvoll wäre, denn die ist auch gut ausgelastet. Das einzige, was wir damit bewirken würden, wären höhere Preise, aber sicher keinen höheren Schutz.
N
531
Legislaturplanung 1987-1991
Abstimmung - Vote
Für die Erheblicherklärung der Motion Dagegen
47 Stimmen 113 Stimmen
2.3. Innovation - Arbeit - Kultur Innovation - travail - culture
Richtlinienmotion V der Kommission des Nationalrates Arbeitsgesetz, Krankenversicherungsgesetz. Prioritäten
Wortlaut der Motion vom 19. April 1988
Der Bundesrat wird beauftragt, die Prioritäten bei den Richt- linien-Geschäften 1987-1991 wie folgt zu verändern:
Die Revision des Arbeitsgesetzes wird der Bundesver- sammlung in der 1. Legislaturhälfte unterbreitet.
Die Revision des Krankenversicherungsgesetzes wird der Bundesversammlung in der 1. Legislaturhälfte unterbreitet.
Motion relative au programme de la législature V de la commission du Conseil national Loi sur le travail, loi sur l'assurance-maladie. Priorités
Texte de la motion du 19 avril 1988
Le Conseil federal est chargé de modifier de la manière suivante l'ordre de priorité fixé dans la liste des objets du programme de la législature 1987-1991:
Le projet de révision de la loi sur le travail sera soumis aux Chambres au cours de la première moitié de la législa- ture.
La révision de la loi sur l'assurance-maladie sera soumise aux Chambres au cours de la première moitié de la legisla- ture.
Blocher, Berichterstatter: Ich gehe hier nicht im Detail auf dieses Kapitel ein, weil es in der vorliegenden Fassung mehr oder weniger unbestritten war.
Zwei Punkte haben sich ergeben: Im kulturellen Bereich wurde die Frage aufgeworfen, ob, nachdem sowohl die Kulturinitiative wie der Gegenvorschlag vom Volk abgelehnt worden sind, nicht darauf verzichtet werden sollte, in dieser Legislaturperiode einen weiteren Kulturartikel vorzulegen. Die Kommission hat sich aber dann mehrheitlich dafür entschieden, hier beim Programm des Bundesrates zu bleiben.
Wir schlagen hier eine Motion vor. Es ist nichts Weltbewe- gendes. Es geht um die Frage, zu welchem Zeitpunkt die Revision des Arbeitsgesetzes vorgelegt werden kann. Wegen der sich stark verändernden Verhältnisse in der modernen Industrie und Wirtschaft, aber auch in der moder- nen Gesellschaft, ist eine Revision des Arbeitsgesetzes not- wendig. Das ist unbestritten. Die Ständeratskommission hat in der Vorberatung eine Richtlinienmotion verabschiedet, wonach das Arbeitsgesetz in den ersten Teil dieser Legisla- turperiode gesetzt werden sollte. Wir haben dies nach der Ueberprüfung, ob das überhaupt möglich sei, für richtig befunden. Inhaltlich haben wir nicht über das Arbeitsgesetz gesprochen. Das ist beim Regierungsprogramm auch nicht notwendig. Das bleibt der entsprechenden Revision überlas- sen. Auch der Bundesrat hat hier keine inhaltlichen Anga- ben gemacht.
Das sind die Erläuterungen zu diesem Kapitel.
M. Cevey, rapporteur: Le chapitre relatif à l'innovation, au travail et à la culture a permis au Conseil fédéral de souli- gner en particulier l'importance de la recherche en vue d'une croissance «qualitative». On retrouve ce leitmotiv! Notre commission approuve les intentions exprimées à ce sujet, comme celles concernant l'amélioration de la forma- tion professionnelle, la collaboration entre hautes écoles, industries et pouvoirs publics. En revanche, les projets esquissés dans le domaine culturel ont suscité certaines oppositions. Notre commission a rejeté deux motions invi- tant le Conseil fédéral à renoncer à soumettre au cours de cette législature un nouvel article constitutionnel sur la
culture et une révision de l'article sur les langues. Il faut bien comprendre que même des partisans - dont j'étais - des dispositions en matière culturelle, qui ont été largement rejetées par le peuple, admettent qu'il ne convient pas de repartir trop tôt avec des propositions d'intervention de la Confédération en matière culturelle. Certains pourraient en effet estimer que de telles propositions sont quelque peu provocatrices et nous risquerions alors d'aboutir à un débat parfaitement stérile et ensuite à un refus du peuple.
La majorité de notre commission a cependant jugé qu'en ce domaine il importait de se saisir du dossier, tout en faisant preuve de beaucoup de circonspection, et notamment en évitant de susciter à nouveau les réflexes fédéralistes qui se sont manifestés lors de la votation fédérale sur l'article culturel.
Nous vous proposons par ailleurs une motion de la commis- sion concernant la loi sur le travail, motion par laquelle nous demandons que le projet de révision de cette loi soit soumis aux Chambres au cours de la première moitié de la législa- ture. Aux dires de M. Buser, Chancelier de la Confédération, en commission, l'objet n'est pas assez avancé, dans son étude, pour qu'on puisse en anticiper la présentation. C'est pourquoi le gouvernement envisageait de ne saisir le Parle- ment d'un projet à ce propos que dans la deuxième partie de la législature. Souvenons-nous cependant que cette idée était déjà dans l'air lors de la discussion des «Richtlinien» il y a quatre ans. En fin de compte, nous avons tenu à ce que l'on avance dans toute la mesure du possible les proposi- tions qui seront faites au Parlement à ce sujet. C'est la raison pour laquelle nous vous demandons d'accepter notre mo- tion.
Bundespräsident Stich: Die Richtlinien sehen eine Unter- breitung der Revisionsvorlage zum Arbeitsgesetz in der zweiten Legislaturhälfte vor. Nach derzeitigem Stand und interner Planung kann das Geschäft den Räten vor Ende 1990 vorgelegt werden. Eine Vorlage noch in der ersten Legislaturhälfte, das heisst vor Ende 1989, erscheint uns dagegen aus folgenden Gründen problematisch: Bis heute liegen erst Vorentwurf und Bericht eines Ausschusses der Eidgenössischen Arbeitskommission vor. Eine breitange- legte Revisionsdiskussion über diesen engen Expertenkreis hinaus hat bisher nicht stattgefunden. Die Eidgenössische Arbeitskommission hat sich Ende Mai 1988 erstmals mit der Vorlage befasst. Gerade ein sozialpolitisch heikles und kom- plexes Geschäft sollte aber schon in früherer Phase einem breiten politischen Meinungsbildungs- und Reifeprozess unterzogen werden. Es sollte deshalb für die Beratungen der Arbeitskommission und insbesondere für die Vernehm- lassung und deren Auswertung ausreichend Zeit zur Verfü- gung stehen. Auch wenn die Vorarbeit zu einer Botschaft parallel dazu an die Hand genommen werden kann, hat dies doch Grenzen. Das Vernehmlassungsverfahren kann tief- greifende Aenderungen bedingen. Schliesslich ist in einem der zentralen Revisionsbereiche - beim Nachtarbeitsverbot für Frauen - auf internationaler Ebene einiges in Bewegung geraten. An der Internationalen Arbeitskonferenz im Juni 1989 wird die Diskussion über die Revision des Ueberein- kommens Nummer 89 über die Nachtarbeit der Frauen in der Industrie aufgenommen werden. Nach Möglichkeit sollte die Arbeitsgesetzvorlage in Kenntnis erster Ergeb- nisse der internationalen Entwicklung ausgearbeitet und beraten werden können.
Eine Unterbreitung des Geschäftes an die Räte schon in der ersten Legislaturhälfte erscheint dem Bundesrat aus den dargelegten Gründen als zu knapp bemessen. Er kann des- halb der Motion als verbindlichem Zeitplan nicht zustimmen. Hingegen versteht er den Vorstoss als Auftrag, dieses wich- tige Revisionsgeschäft speditiv zu behandeln und baldmög- lichst den eidgenössischen Räten vorzulegen.
Der Bundesrat ist bereit, den Punkt 1 dieser Motion als Postulat entgegenzunehmen.
Hess Peter: In den letzten Jahren durften wir erfreut feststel- len, dass auf Bundesebene Bewegung in die während langer
Programme de la législature 1987-1991
532
N
7 juin 1988
Zeit etwas starren Bereiche Bildung sowie Forschung und Entwicklung gekommen ist. Beispielhaft seien hier erwähnt das Forschungsgesetz vom 7. Oktober 1983, der Bericht des Bundesrates vom 22. Oktober 1985 über die Ziele der For- schungspolitik des Bundes in den Jahren 1988 bis 1991 oder die Botschaft vom 14. Dezember 1987 über ein ETH-Gesetz. In diesen Berichten und Erlassen anerkennt der Bundesrat die Tatsache, dass wir im Bereich der neuen Schlüsseltech- nologien Ende der siebziger Jahre den Anschluss an die Weltspitze teilweise verloren haben. Es hat uns an der Fähig- keit, am Willen und an den Instrumenten gefehlt, mögliche künftige technologische Entwicklungen frühzeitig zu erken- nen und die so gewonnenen Erkenntnisse in unser Bil- dungssystem einfliessen zu lassen. Dieser Vorwurf trifft unsere Bildungspolitik allgemein, insbesondere aber auch die Hochschulorgane und nicht zuletzt die Wirtschaft selbst. Ergebnis dieses Rückstandes ist unter anderem die Tatsa- che, dass es uns heute an hochqualifizierten Spezialisten in den Sparten Elektronik, Elektrotechnik, Betriebsingenieur- wissenschaften und insbesondere Informations- und Kom- munikationstechnik mangelt.
Erschwert wurde die Situation zusätzlich dadurch, dass weitgehend auch Weiterbildungsmöglichkeiten für Mitarbei- ter im mittleren Alterssegment fehlten.
Kurzfristig geht es nun darum, die bereits eingeleiteten Massnahmen zur Ausbildung weiterer Informatikspeziali- sten zu intensivieren. Dabei kann es aber nicht oberstes Ziel sein, möglichst viele Informatiker auszubilden. Gefragt sind vor allem bedarfsgerecht ausgebildete junge Nachwuchs- leute mit dem neuesten Wissen sowie fähige Projektleiter mit Verhandlungsgeschick und Teamfähigkeit; dies geht aus einem Leitbild einer von Vertretern namhafter Unterneh- men gegründeten Gruppe «Ingenieure für die Schweiz von morgen» hervor.
Beim Studium des Berichtes über die Legislaturplanung wird uns bestätigt, dass der Bundesrat gewillt ist, seine Bemühungen, Verpasstes aufzuholen, zu verstärken. Er anerkennt die grosse Bedeutung von neuen Schlüsseltech- nologien für den weltweiten wirtschaftlichen Strukturwan- del. Er weist darauf hin, dass zahlreiche neue Technologien das qualitative Wachstum fördern helfen, z. B. durch einen reduzierten Verbrauch nicht erneuerbarer Rohstoffe.
Andererseits stellt der Bundesrat zu Recht fest, dass der Staat vor allem über seine Wirtschafts-, Bildungs- und For- schungspolitik zu einem investitions- und innovations- freundlichen Klima beitragen kann.
Welches sind nun die konkreten Zielvorgaben des Bundes- rates für die von ihm gewünschte Vorwärtsstrategie im Bereich Bildung, Forschung und Entwicklung? Auf Seite 18 lesen wir: Der Bundesrat will die bisherige Forschungspoli- tik weiterführen und die internationale wissenschaftliche Zusammenarbeit ausbauen. Er will die enge Zusammenar- beit der Wirtschaft mit den Hochschulen und den Höheren Technischen Lehranstalten und damit den Technologie- stand fördern. Und er will an den Hochschulen und im Bildungswesen Weiterbildung gezielt unterstützen. Parallel dazu soll das Hochschulförderungsgesetz überarbeitet und dem Schulratsbereich mit dem neuen ETH-Gesetz eine zeit- gemässe Struktur gegeben werden. Genügt das?
So gut gemeint die Willenskundgebungen des Bundesrats sind, müssen wir doch in aller Deutlichkeit feststellen, dass sich damit die grundsätzliche Problematik im Bildungssek- tor nicht oder zumindest nicht zeitgerecht lösen lässt. Bereits in seinem Bericht über die Ziele der Forschungspoli- tik führte der Bundesrat aus: «Erst im Laufe der neunziger Jahre ist in grösserem Umfang mit der allmählichen Erneue- rung des Lehrkörpers an den Hochschulen zu rechnen. Zahlreichen dynamischen und fähigen jüngeren Forschern bleibt so die Aussicht auf eine Professorenstelle an der Hochschule verbaut. Es besteht daher die Gefahr, dass die Schweiz in einigen Jahren in einzelnen Fachrichtungen nicht mehr über genügenden eigenen und qualifizierten Forschernachwuchs für ihre Hochschulen verfügen wird.» Heute wissen wir, dass dem neuen ETH-Gesetz, das viel- leicht erste Ansatzpunkte für eine diesbezüglich etwas flexi-
blere Anstellungspolitik brächte, seitens des VSS und des VSETH erneut das Referendum droht.
Ein anderes Beispiel: Von anerkannten Professoren und Forschern hören wir, dass die Lehrpläne und Stoffinhalte verschiedener Fachbereiche einer zukunftsorientierten Aus- bildung entgegenstehen, da sie dem Tempo der technologi- schen Entwicklung nicht zu folgen vermögen.
Hier müssen wir enttäuscht feststellen, dass im Bericht keine Anstrengungen aufgezeigt werden, diese Missstände zu beheben. Die CVP-Fraktion wird daher heute noch eine Motion verabschieden, welche den Bundesrat einlädt, im Bildungsbereich endlich die Strukturen so zu überarbeiten, dass die Ausbildung den Verfall- oder Halbwertszeiten für relevante neue Technologien zu folgen vermag. Bei aller gebotenen Rücksichtnahme auf die Autonomie der Hoch- schulen, der Forschungsanstalten und der für die Lehre und Forschung verantwortlichen Professoren hat es der Bundes- rat in der Hand, durch eine subtile Einflussnahme auf die Gestaltung von Lehrplänen und Lehrinhalten sowie auf die Grundsätze der Personalpolitik entscheidende Akzente zu setzen.
Noch ein kurzes Wort zur Motion V: Die Motion wird von der CVP-Fraktion als Motion abgelehnt. Es herrscht keine zeitli- che Dringlichkeit für die beiden Anliegen. Die Vorlage, wie uns eben dargelegt wurde, ist noch nicht aussprachereif. Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass die erste Legislatur- hälfte ohnehin überlastet sein wird. Ich beantrage Ihnen daher, diese Motion höchstens als Postulat zu überweisen.
Frau Haller: Das qualitative Wachstum als Leitmotiv des Berichtes über die Legislaturplanung ist unbestritten. Wich- tig ist aber festzuhalten, dass qualitatives Wachstum nicht von selbst entsteht, sondern bewusst herbeigeführt werden muss, indem in allen Lebensbereichen Neuerungen einge- leitet, starre Ideen aufgegeben werden und innovatives Han- deln unterstützt wird.
Die Fähigkeit zur Innovation hängt direkt von der Ausbil- dung ab. Ausbildung ist heute nicht mehr ein für allemal erworben, sie muss ständig erweitert und angepasst wer- den. Ständige Weiterbildung ist deshalb von zentraler Bedeutung für die Zukunft der Gesellschaft unseres Landes. Die Förderung der ständigen Weiterbildung möglichst aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kann vom Bund wir- kungsvoll mitgetragen werden. Aber in dieses Bild passt es sehr schlecht, wenn die Subventionen in der Berufsbildung für die Grundausbildung höher sind als die Subventionen für Weiterbildung und die Subventionen für weitere innova- tive Tätigkeiten. So ist es in Artikel 64 des Berufsbildungsge- setzes heute vorgesehen.
Ein zweiter Punkt, der schlecht damit zusammenpasst: Es ist mit dem Geist und der Tendenz der Legislaturplanung unvereinbar, dass die Subventionssätze des Berufsbildungs- gesetzes von 1978 kurz nach Inkrafttreten des Erlasses gekürzt worden sind, und zwar nicht nur linear, sondern im Zuge gezielter Sparbestrebungen. Hier muss unbedingt kor- rigiert werden, wenn es dem Bundesrat ernst mit dem quali- tativen Wachstum, mit der Innovation und mit der Weiterbil- dung ist.
Seite 147 des Berichtes entnimmt man, dass eine Revision des Berufsbildungsgesetzes vorgesehen sei. Es ist aller- dings nicht ersichtlich, in welchen Punkten das geschehen soll. Ich setze voraus, dass entsprechend der Zielsetzung der Legislaturplanung die Subventionssätze in Artikel 64 des Berufsbildungsgesetzes gemäss der Zielsetzung des qualitativen Wachstums abgeändert werden sollten, indem eben Weiterbildung gleich hoch subventioniert wird wie die Grundausbildung und vor allem, indem die Subventions- sätze für weitere innovative Tätigkeiten in der Berufsbildung angehoben werden.
Eine letzte Bemerkung: Eine unlängst publizierte Studie des Bundesamtes für Statistik ergibt, dass das Konzept des lebenslangen Lernens erst in Teilausschnitten realisiert ist. Aus den Zahlen geht hervor, dass grössere Gruppen von der Weiterbildung noch kaum angesprochen werden. Diese Gruppen sind namentlich Frauen, Personen über 30 Jahre,
Legislaturplanung 1987-1991
533
Berufsleute ausserhalb des technisch-administrativen Berei- ches. Mit anderen Worten: In der Mehrzahl waren die erfass- ten Weiterbildungsbeflissenen in den Jahren 1986/87 junge Männer. Das ist gut. Aber es ist unverantwortlich, die ande- ren Gruppen beiseite zu lassen. Es sind für die Gestaltung des Angebots, für dessen finanzielle Trägerschaft und für die Vernetzung diverser Möglichkeiten noch sehr grosse Anstrengungen zu unternehmen. Ich erwarte, dass der Bun- desrat in dieser Hinsicht tätig wird, nicht zuletzt mit einer Anpassung von Artikel 64 im vorher erwähnten Sinne.
Columberg: Die Massnahmen zur wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Förderung der Rand- und Berggebiete müs- sen auch in dieser Legislaturperiode ergänzt und verstärkt werden, damit das Gefälle zwischen arm und reich nicht zunimmt. Die Probleme werden nicht leichter, im Gegenteil. Der europäische Zusammenschluss wird unter anderem auch erhebliche Auswirkungen auf die Regionen haben. Grundlegende Veränderungen ergeben sich ferner durch die neuen Kommunikationssysteme. Die Regionalpolitik muss deshalb neue Dimensionen erhalten. Stichworte wie Anpassung der Wirtschaftsstruktur, Mithalten im techni- schen Wandel, vorab im Bereich der Kommunikationstech- nologie, geben die künftige Marschrichtung an. Die abgele- genen Talschaften können nur überleben, wenn sie an der Spitze der technologischen Entwicklung stehen. Der Staat muss diese Umstrukturierung, muss diese Neuausrichtung tatkräftig unterstützen, beispielsweise durch eine rasche Ausstattung der Berggebiete mit den neuen Netzleitungen und mit möglichst distanzunabhängigen Tarifen. Eine zen- trale Forderung ist die bessere und effizientere Koordination der Massnahmen mit regionalpolitischen Auswirkungen. Ich verweise diesbezüglich auf die wertvollen Weisungen des Bundesrates vom 26. November 1986 über die regionalpoli- tische Koordination der Bundestätigkeit. Diese schönen Grundsätze müssen allerdings auch von der gesamten Bun- desverwaltung inklusive Regiebetriebe befolgt werden.
Die Regierungsrichtlinien enthalten einige markante Aussa- gen zur Neugestaltung der Regionalpolitik, insbesondere zur Telekommunikation, zum erleichterten landesweiten Zugang zu diesen neuen Möglichkeiten, zu den neuen Medien und zum Technologietransfer. Es sind allerdings nur allgemein gehaltene Grundsätze und es fehlen Hinweise, wie diese Ziele erreicht werden sollen. Der neu gebildete bundesrätliche Ausschuss für Regionalpolitik sollte sich deshalb intensiv mit diesen Anliegen befassen.
Der Bericht enthält leider überhaupt keine Aussagen zum Tourismus, obwohl es sich um einen wichtigen Wirtschafts- zweig handelt. Das ist ein grosser Mangel, und ich hoffe, dass der Bundesrat auch dem Gastgewerbe und der Hotelle- rie die nötige Beachtung schenkt. Ferner wird auch gar nichts über den Finanzausgleich ausgesagt. Ohne dieses Korrektiv kann unser föderalistisches System nicht funktio- nieren. Diese Lücke sollte ebenfalls geschlossen werden. Schliesslich noch einige Ausführungen zur Kultur: Im Legis- laturplan ist die Ausarbeitung eines Sprachen- und Kulturar- tikels vorgesehen. Es geht um den Schutz der sprachlichen und kulturellen Minderheiten in unserem Land. Der Kulturar- tikel soll der schnell wachsenden Bedeutung der Kultur in der Gesellschaft Rechnung tragen. Damit können der kultu- relle Föderalismus und die gesellschaftliche und kulturelle Vielfalt gestärkt werden.
Im Ständerat liegen Anträge zur Streichung beider Vorlagen vor. Die CVP-Fraktion wird diese Anträge bekämpfen, u. a. deshalb, weil es die beiden einzigen kulturellen Vorlagen sind. Gerade in unserer Zeit brauchen wir ein Gegengewicht zur rasanten technischen Entwicklung, zur Dominanz von Elektronik und Kommunikation. Darum darf das ohnehin bescheidene kulturelle Programm nicht noch zusätzlich gekürzt werden.
Zbinden Hans: Ich spreche zum Kapitel 2.13 Bildung. Sie wissen, es gibt auch im Rahmen der Politik ab und zu eine Art Gespenstergeschichten. Es gibt Phänomene, über die diskutiert wird, über die alle sprechen, bei denen man aber
nie richtig weiss, um was es sich eigentlich handelt. Ich spreche von der sogenannten Weiterbildungsoffensive. Ein Begriff, der immer wieder in der Bildungslandschaft herum- geistert. Er wird von Magistraten bei staatspolitischen Vor- trägen gerne verwendet. Ich möchte einmal genau wissen, was dahinter steckt. «Weiterbildungsoffensive»: der zweite Teil des Begriffs ist aus der militärischen Sprache entliehen. Man könnte also davon ausgehen, dass hier sehr systema- tisch gearbeitet wird, dass die Kräfte konzentriert werden, dass es sich um konzertierte Aktionen verschiedener Instan- zen handelt. Wenn ich die Ausführungen des Bundesrates sehe, muss ich sagen, dass im Bereich der beruflichen Weiterbildung eine Systematik zu erkennen ist. Aber Beruf und Arbeit, Erwerb also, ist nur eine Rolle des Menschen. Es gibt daneben andere Lebensbereiche, die notabene immer wichtiger werden. Wir sind nicht nur arbeitende Menschen. Wir sind auch Medienbenutzer. Wir sind auch Freizeitgestal- ter. Wir haben uns mit neuen Technologien auseinanderzu- setzen. Auch in diesen Bereichen ist der Wandel rasant, nicht nur in beruflichen Bereichen. Es müssen Antworten auf Entwicklungen im ausserberuflichen Bereich gegeben werden. Diese Antworten fehlen mir im Legislaturprogramm vollständig.
Sie kennen unser Schweizer Bildungswesen: eine Konstruk- tion des letzten Jahrhunderts. Dieses schweizerische Bil- dungswesen geht nach wie vor davon aus, dass man neun Jahre in die Schule geht: Man hat eine Art Sockelausbil- dung. Man füllt sie in seinen Bildungsrucksack, und sie sollte als Bildungsproviant für den weiteren Lebensweg genügen. Sie haben gehört:im Ausbildungsbereich, im beruflichen Bereich gilt dieses Rucksackprinzip nicht mehr. Oder wenn man schon einen Bildungsrucksack hat, dann muss man ab und zu Proviant hinauswerfen und neuen Proviant aufnehmen.
Aber in allen ausserberuflichen Bereichen scheint dieses Prinzip immer noch nicht zu gelten. Niemand ist für die Erwachsenenbildung in diesem Land zuständig. Es gibt hier kommerzielle und nichtkommerzielle Anbieter, es gibt pri- vate und öffentliche Anbieter, es gibt seriöse oder weniger seriöse Anbieter. Aber die Bildungsinteressierten haben vor allem keine Uebersicht. Es wird hier keine systematische Uebersichtsarbeit geleistet. Man weiss nicht, welche Bil- dungsangebote sind teuer, welche sind gratis, welche sind gut, welche sind systematisch in einem Bausteinsystem zusammenfügbar. Diese Orientierungshilfe fehlt. Ich weiss: Die Kantone finden, das sei Sache der Privaten. Die Privaten finden, es wäre auch noch Sache der Wirtschaft, die Wirt- schaft findet, der Bund könnte sich eigentlich auch einmal engagieren. Alle warten auf alle, und Sie wissen, was da herauskommt: Nichts!
Ich möchte nun vom Bundesrat in den nächsten vier Jahren einmal hören, welche Rolle er hier in diesem Trauerspiel einnehmen will. Will er zum Beispiel Koordinator werden? Will er die vielen möglichen Träger einmal zusammenfüh- ren, oder will er das einfach dem Spiel der freien Kräfte überlassen? Dann werden wir folgenden Effekt erleben: Diejenigen, die schon Bildung haben, werden noch mehr Bildung via Weiterbildung erwerben, und diejenigen, die keine Bildung haben, werden auf einer veralteten Bildung sitzen bleiben.
Ich habe das im Sinne eines Richtlinienpostulates eingege- ben. Ich weiss, Richtlinienpostulate gibt es laut Geschäftsre- glement nicht. Aber ich habe trotzdem bemerkt: Es wurden Postulat I und V eingereicht, und meines ist nun vielleicht VII. Ich hätte gerne, dass der Bundesrat in den nächsten vier Jahren seine Rolle in dieser Sache einmal bekanntgibt.
Leuenberger-Solothurn: Ich rede zum Abschnitt «Arbeit» in diesem Kapitel, das jetzt zur Diskussion steht, und befasse mich vor allem mit der angestrebten Revision des Arbeitsge- setzes. Ich möchte ausrufen: Unter dem Obertitel «Leitmotiv qualitatives Wachstum» hat in der Tat viel Platz! Es finden sich dort Flexibilisierung der Arbeits- und Ruhezeitbestim- mungen oder Revision des Arbeitsgesetzes, was im wesent- lichen Abbau von Arbeitnehmerschutzbestimmungen meint.
6-N
Programme de la législature 1987-1991
534
N
7 juin 1988
Aus meiner gewerkschaftlichen Sicht enthält das Arbeitsge- setz im wesentlichen Bestimmungen zum Schutze der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, und die Flexibilisie- rung, wie sie in manchen Köpfen herumspukt, meint nichts anderes als einen Abbau dieser Bestimmungen. Ich frage mich und uns alle als Verfechter qualitativen Wachstums, ob es denn qualitatives Wachstum bedeute, wenn wir mehr Nachtarbeit, mehr Sonntagsarbeit, mehr Ueberzeitarbeit, mehr Schichtarbeit haben, um nur vier Beispiele zu nennen! Schichtarbeit ist ein Lieblingsthema von mir. Ich bin Sohn eines Schichtarbeiters, und wenn ich gestern gehört habe, wie Frau Segmüller beklagt hat, über Familienpolitik werde hier nichts gesagt, dann möchte ich ihr sagen: Doch, es steht etwas darüber hier. Wer nämlich beispielsweise für mehr Schichtarbeit eintritt, der vertritt keine familienfreund- lichen Postulate, weil just Schichtarbeit das Familienleben nicht fördert. Es gibt nach wie vor Arbeit - das müssen wir zugeben -, die krank macht, die die Gesundheit frisst, es gibt Arbeit, die das Leben verkürzt. Schauen Sie sich die Lebenserwartungsstatistiken an; diese sprechen eine deutli- che Sprache.
Arbeitnehmerschutzbestimmungen wird es weiterhin brau- chen, weil es nicht nur - der Bundesrat schreibt das richtig - die erfüllende, die sinnvolle, die angenehme Arbeit gibt. Es gibt auch die andere, die körperlich sehr schwere, eben die krankmachende, und was in diesem Zusammenhang die Flexibilisierung der Arbeitsbedingungen erreichen möchte, lässt sich wohl kaum so leicht vertreten. Was mir in diesem Abschnitt fehlt, ist der Europabezug, der in so manch ande- rem Bereich jetzt gefordert wird. Ich weiss natürlich warum: weil etliche unserer europäischen Nachbarn Arbeitnehmer- schutzbestimmungen kennen, die weit über die unsrigen hinausgehen; deshalb hat man hier den Europabezug wohl fallen gelassen. Ich nehme an, dass auch meine Nachredner in dieser Frage den Europabezug kaum fordern werden. Ich könnte mir vorstellen, dass einige Nachredner, wenn sie Flexibilisierung sagen, Profit meinen.
Es ist ein hehres Ziel des Bundesrates - und ich möchte das voll unterstützen -, dass bei dieser Revision ein verstärkter Schutz der Gesundheit und der Persönlichkeit des Arbeit- nehmers anzustreben sei. So weit, so gut. Nur will mir scheinen, der Bundesrat habe Angst vor seiner eigenen Programmcourage bekommen, wenn ich etwa daran denke, wie er sich mit Händen und Füssen dagegen wehrt, eine Motion entgegenzunehmen, die die Genehmigung des Abkommens 161 der Arbeitsorganisation fordert, in welcher die Vorschriften über die betriebsärztlichen Dienste geregelt sind. Der Bundesrat, der einerseits in seinen Programmen von diesem verstärkten Gesundheitsschutz redet, schreibt dann in der Beantwortung der Motion, es fehle der politi- sche Wille, im Rahmen der Revision der arbeitnehmer- schutzrechtlichen Gesetzgebung und der entsprechenden Vollzugsarbeiten die Voraussetzungen für die Ratifizierung des Abkommens 161 zu schaffen. Ich frage mich, ob wir dem Bundesrat nicht wünschen müssen, dass er sich vor allem an seine Programmerklärung im Bericht hält und weniger an die Erklärung des Volkswirtschaftsdepartemen- tes in der erwähnten Motionsbeantwortung.
Es liegt eine Kommissionsmotion vor, die will, dass das Arbeitsgesetz in der ersten Hälfte der Legislaturperiode revi- diert und eine Vorlage unterbreitet werden soll. Ich kann dazu mit dem Bundesrat nur sagen: Es ist wichtig, dass alle Vorarbeiten unter diesem mir etwas suspekten Titel «Flexibi- lisierung» sehr sorgfältig diskutiert und auch mit den Sozialpartnern abgestimmt werden, und daher möchte ich Ihnen zurufen: Beeilt euch, aber übereilt euch nicht!
Allenspach: Der Motion der Kommission, die verbindlich festlegen will, dass die Revision des Arbeitsgesetzes schon in der ersten Hälfte der Legislaturperiode dem Parlament vorzulegen sei, kann ich nicht zustimmen. Es wäre bedauer- lich, wenn auf diese Weise zuwenig Zeit bliebe zur Konsens- bildung unter den Sozialpartnern und dann, weil kein Sozialpartnerkonsens vorliegt, die parlamentarischen Bera- tungen um so länger dauern würden. Es hat sich jedesmal
gelohnt, Gesetzesrevisionen sorgfältig vorzubereiten. Wir haben damit immer qualitativ und zeitökonomisch etwas gewonnen.
Nun zu den Ausführungen des Bundesrates betreffend Wei- terbildung. Ich begrüsse es, dass der Bundesrat seine Mit- verantwortung an der Erhaltung und Verbesserung der beruflichen Qualifikationen aller Berufstätigen verstärkt wahrnehmen will. Wir brauchen die berufliche Weiterbil- dung auf allen Stufen. Hauptträger dieser beruflichen Wei- terbildung ist der Arbeitsplatz, der Betrieb. Dort werden die neuesten Bedürfnisse am raschesten sichtbar. Diese berufli- che Weiterbildung am Arbeitsplatz und im Betrieb wird statistisch nicht erfasst, und deshalb gibt die Statistik kein vollständiges Bild. Die meisten Verbände haben sodann differenzierte, flexible und zielgerichtete Weiterbildungs- möglichkeiten geschaffen. Die privaten Weiterbildungsein- richtungen sind angesichts der Auffächerung des berufli- chen Wissens und der beruflichen Notwendigkeiten wichti- ger denn je. Bei der vom Bundesrat angekündigten Weiter- bildungsoffensive muss es in erster Linie darum gehen, die betrieblichen, verbandlichen und privaten Aktivitäten zu unterstützen und zu ergänzen. Alles andere ergäbe nicht ein Mehr, sondern ein Weniger an Weiterbildung.
Das vom Bundesrat angestrebte, regional abgestützte Netz von Beauftragten für Weiterbildungsfragen könnte sich mei- nes Erachtens als kontraproduktiv erweisen, wenn die Akzente auf Reglementierung gesetzt werden. Die anvisier- ten Zertifikate für Weiterbildungskurse wären problema- tisch, wenn sie zu einer Schematisierung führen würden. Die vom Bundesrat erwähnten Musterverträge für die Betei- ligung von Angestellten an Weiterbildungsveranstaltungen könnten als unbefugte Einmischung der Verwaltung in pri- vate Arbeitsverhältnisse Bumerangwirkungen haben, wenn der Staat nicht in erster Linie die Zusammenarbeit mit den Betrieben und den im Weiterbildungsbereich tätigen Ver- bänden suchen würde. Angesichts des Mangels an qualifi- zierten Fachleuten aller Stufen sollte heute keine Zeit mit ideologischen Grabenkriegen oder mit dem Erarbeiten lang- fristiger Gesamtkonzeptionen verloren gehen. Was wir dies- bezüglich von der Verwaltung wünschen, sind mehr Bereit- schaft, auch einmal vom Gewohnten abzuweichen, weniger Kompetenzstreitigkeiten und Instanzenwege, mehr Mut zum Experiment.
Im übrigen muss neben der Weiterbildung auch der Verbes- serung der Erstausbildung volle Aufmerksamkeit geschenkt werden. Am internationalen Berufswettbewerb vom Februar 1988 ist die Schweiz bei 19 beteiligten Nationen auf den ungewohnten achten Platz zurückgefallen - überflügelt von Grossbritannien, Oesterreich und der Bundesrepublik Deutschland. Wenn die Qualität der Erstausbildung der Schweiz dergestalt ins breite Mittelfeld absinkt, dann verliert unser Land auch alsbald die wirtschaftliche Spitzenposition. Diesen Mangel an Erstausbildung können wir nicht mit Forschungskrediten, Innovationsförderungsmassnahmen und dergleichen auffangen. Die Erstausbildung ist die Grundlage jeder beruflichen Tätigkeit.
Bonny: Ich möchte mich äussern zu einer Aussage im Zusammenhang mit der Forschungs- und Technologiepoli- tik auf Seite 50 des Berichtes. Es heisst da unter anderem, dass die forschungs- und wissenschaftspolitischen Organi- sationsstrukturen überprüft und wenn nötig Massnahmen zu ihrer Verbesserung in die Wege geleitet werden sollen. Ich muss einmal ganz klar sagen: So sehr ich gestern die Ausführungen des Bundesrates zur Aussenpolitik unterstüt- zen konnte, so wenig befriedigt mich der derzeitige Zustand im Bereich der Forschungs- und Technologiepolitik. Das gilt insbesondere für die relativierte Aussage, «wenn nötig» Massnahmen zur Verbesserung der Organisationsstruktu- ren im Bereiche der Forschungs- und Technologiepolitik zu treffen. Natürlich sind wir mit der Absicht einverstanden, aber es sollte endlich einmal vorwärts gehen. Das ist eine Diskussion, die nun in diesem Lande nicht erst seit Jahren, sondern schon seit Jahrzehnten geführt wird. Man stellt fest,
N
535
Legislaturplanung 1987-1991
dass die derzeitige Struktur der Forschungspolitik nicht befriedigt, aber es passiert wenig bis nichts.
Ich darf darauf hinweisen, dass ich im Dezember 1985 ein Postulat eingereicht habe, das endlich einmal einen klaren Schritt machen wollte und forderte, dass die Federführung in der Technologiepolitik beim Bundesamt für Konjunktur- fragen anzusiedeln sei. Der Bundesrat hat diesem Postulat zugestimmt. Nun muss ich leider feststellen, dass auch hier nichts passiert ist. Es gibt - schon damals wurde darauf hingewiesen - eine Verordnung über die Aufgaben der Departemente, Gruppen und Aemter vom 9. Mai 1979, aus der bis jetzt keine Konsequenzen gezogen worden sind. Wir haben eine eigentliche Misere auf dem Gebiete der europäi- schen technologischen Kooperation mit Projekten wie Eureka und anderen. Ich zitiere einen Satz aus meiner damaligen Begründung zum Postulat: «Schliesslich könnte endlich auch bei den für unser Land und seine Wirtschaft höchst bedeutsamen europäischen Forschungsprogram- men, z. B. Eureka, die heute von verschiedenen Bundesäm- tern gemeinsam betreut werden - ein hinsichtlich Effizienz absolut unbefriedigender Zustand -, die dringend notwen- dige Konzentration der Federführungen bei einem Amt `erreicht werden.»
Die Klagen in der Wirtschaft und ganz allgemein - ich weiss, dass von einem Fraktionskollegen, Herrn Büttiker, ein Vor- stoss in Vorbereitung ist - mehren sich, und es muss einmal vom Bundesrat Ordnung geschaffen werden, und zwar nicht «wenn nötig», sondern wir erwarten, dass etwas geht in dieser Richtung.
1
Wenn meine Informationen richtig sind, Herr Bundespräsi- dent, sind derzeit Bestrebungen im Gange - sie sind noch nicht sehr weit gediehen -, die Forschungspolitik umfas- send in der Gegend des Schulrates und damit im Departe- ment des Innern anzusiedeln. Ich glaube, das wäre ein unkluger Schritt, der höchstens weitere Doppelspurigkeiten einleiten würde. Es ist ganz klar, dass diese Forschungs- und Technologiepolitik in andere Bereiche eingebettet sein muss: es geht nicht nur um Forschung und Bildung, son- dern - wenn diese Politik effizient sein will, und das muss sie wegen unserer internationalen Wettbewerbsfähigkeit - auch um andere Sektoren, die berücksichtigt werden müssen. Ich nenne das Problem der Marktregulierungen, die Wettbe- werbspolitik im Innen- und Aussenverhältnis, aber auch die Ausländerpolitik, das Arbeitsrecht, das Aktienrecht usw. und, Herr Bundespräsident, auch die Fiskalpolitik. Wir erwarten also mit Bestimmtheit, dass in der laufenden Legis- latur in Sachen Reorganisation der Forschungspolitik endlich etwas geschieht, und zwar etwas, das realitätsbezo- gen ist.
Reimann Fritz: Unter Kapitel 2.14 der Legislaturplanung kündigt der Bundesrat an, er werde dem Parlament noch in dieser Legislatur die Revision des Arbeitsgesetzes unterbrei- ten. Mit der Richtlinienmotion V soll der Bundesrat beauf- tragt werden, dem Parlament schon in der ersten Hälfte dieser Legislatur die Vorlage zu unterbreiten.
Ich möchte mich heute nicht zum Materiellen der Revision äussern, auch wenn diese einige Brisanz beinhaltet. Der Bundesrat weist denn auch mit Recht auf bestimmte Gefah- ren hin, falls bestehende Regelungen und Schutzbestim- mungen zugunsten von flexibleren Lösungen aufgegeben werden.
Die Komplexität der Revision, mit der man unterschiedliche Ziele verfolgen möchte, aber auch die unter Umständen recht einschneidenden Auswirkungen, welche die Revision auf die Arbeitswelt haben kann, erfordern eine möglichst seriöse vorparlamentarische Behandlung. Zwar sind die Vorarbeiten in der Eidgenössischen Arbeitskommission recht weit vorangeschritten. Voraussichtlich kann die letzte Sitzung in der zweiten Hälfte August stattfinden. Damit sind allerdings die Differenzen zwischen den unterschiedlichen interessierten Kreisen nicht ausgeräumt. Wir stehen damit erst am Anfang der vorparlamentarischen Behandlung.
Der Revisionsentwurf der Eidgenössischen Arbeitskommis- sion muss zuerst vom Departement bearbeitet und dem
Bundesrat unterbreitet werden, bevor er in die Vernehmlas- sung geht. Ich gehe davon aus, dass eine solche Vernehm- lassung, wenn sie seriös durchgeführt werden soll, etwa sechs Monate in Anspruch nehmen dürfte.
Die Bedeutung der Revision für Arbeitgeber und Arbeitneh- mer erfordert eine gründliche Vernehmlassung bei den Sozialpartnern. Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisatio- nen müssen ihrerseits Gelegenheit haben, ihre Mitglieder in die Vernehmlassung einzubeziehen, was einen gewissen Zeitaufwand mit sich bringt. Auch der Bundesrat braucht Zeit für die Botschaft, wenn die Meinungen der vernomme- nen Organisationen und politischen Gruppierungen berück- sichtigt werden sollen. Hinzu kommt die Tatsache, dass die Behandlung der Vorlage im Parlament kaum möglich sein wird, ohne dass der Inhalt der Verordnung I bekannt ist.
Wenn man das Zeiterfordernis dieser Vorarbeiten zusam- menrechnet, kommt man bald einmal an das Ende der ersten Hälfte der Legislatur, bis der Bundesrat dem Parla- ment die Vorlage unterbreiten kann.
Ich habe nichts gegen eine speditive Behandlung von Geschäften im Parlament, aber mir scheint, wir sollten nicht wegen Zeitdruck auf eine seriöse Behandlung einer so wich- tigen Revision verzichten. Vor allem wäre es falsch, die Vernehmlassung unter Zeitdruck durchzuführen.
Ich möchte in meinem Votum nicht etwa gegen die Motion opponieren, würde jedoch einem Postulat den Vorzug geben. Ich möchte auch bitten, dass man den interessierten Kreisen auf Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite genügend Zeit einräumt, um sich zur Revision vernehmen zu lassen, auch wenn der gesteckte Zeitrahmen für die Behandlung nicht auf den Tag genau eingehalten werden kann.
Auer: Beim Kapitel «Innovation - Arbeit - Kultur> fanden in unserer Fraktion insbesondere die Ausführungen des Bun- desrates über Innovation und Forschung eine gute Auf- nahme. Von den drei Zielen der Forschungspolitik des Bun- des stehen für uns die beiden ersten im Vordergrund, näm- lich neue Technologien sowie Schutz der Umwelt.
Zurzeit erscheinen in den Medien zum Thema «20 Jahre nach 1968» zahlreiche Kommentare zum damaligen Auf- bruch der Jugendlichen und der Studenten - positive und negative, nostalgische und andere. Zwar sei die verfettete, verkrustete, versteinerte, vereiste und degenerierte kapitali- stische und imperialistische Gesellschaft nicht wunschge- mäss zusammengebrochen, doch seien Schulen, Universitä- ten, Kirchen, die Politik und selbst die Justiz, Familie und Gesellschaft liberaler geworden - allerdings zum Teil auch nur libertarer!
An einer der Verdammungen jener Zeit leiden wir heute, nämlich an jener der Technik. Es mangelt uns an Nach- wuchs. Bereits heute sind 30 Prozent der Ingenieure mit Hochschulabschluss in unserer Industrie Ausländer. Von den über 200 in der letzten Zeit pro Jahr vom grössten Basler Chemie-Unternehmen neu eingestellten Akademi- kern sind über 50 Prozent Ausländer, weil man keine Schweizer - oder nicht in genügender Zahl oder nicht mit genügender Qualifikation - findet.
Bei allem Respekt vor den Geisteswissenschaften: Wo besteht ein Bedarf nach den über 3000 immatrikulierten Studenten in Psychologie, den 1300 Politwissenschaftern und den rund 700 Soziologen? 9300 studieren Juristerei, aber bei den gesamten Ingenieur-Wissenschaften sind es nur 8700, davon bloss 1635 Chemiker, immerhin nun auch 1556 Informatiker.
Dabei brauchen wir die Naturwissenschafter nicht nur in Forschung und Entwicklung an den Universitäten und in der Industrie, sondern vor allem auch zur Lösung der ökologi- schen Probleme.
Weiterbildung - ich komme zurück auf das Votum von Herrn Allenspach - ist in erster Linie Sache der Wirtschaft selbst. Es sei in diesem Zusammenhang an einem Beispiel erwähnt, dass sich von den 15 000 Mitarbeitern der Schweizerischen Kreditanstalt im Durchschnitt ständig 12 Prozent oder 1800 Mitarbeiter in Ausbildung befinden und dass diese Bank
Programme de la législature 1987-1991
536
N
7 juin 1988
letztes Jahr allein 846 interne Kurse mit 1800 Teilnehmern zur Weiterausbildung durchgeführt hat.
Unsere Fraktion ist der Auffassung, dass dem Sprachenarti- kel vordringliche staatspolitische Bedeutung zukommt. Die Schweiz ist eine Willensnation und als solche darauf ange- wiesen, dass sich auch die verschiedenen Sprachgruppen gegenseitig verständigen können. Bereits heute können viele nicht einmal schriftlich in der eigenen Sprache mitein- ander verkehren, wohl vor allem wegen des Fernsehens. Nicht nur ist das frühere Welschlandjahr für die Deutsch- schweizer aus der Mode gekommen, wir kaprizieren uns überdies mit einem als Sprachbarriere wirkenden törichten Dialektfimmel, selbst an den Hochschulen, wenn dort nicht gerade englisch gesprochen wird. Der Sprachenartikel sollte nicht nur dem Schutz der sprachlichen Minderheiten dienen, sondern auch zur Ueberwindung des zu Recht beklagten «Röstigrabens» beitragen.
Schmid: Die Reihenfolge der Lebensbereiche Wirtschaft, Lebensraum und Gesellschaft, wie sie in den Ueberschriften festgehalten ist, widerspiegelt sehr deutlich - und nicht ganz in unserem Sinn - die gegenwärtigen Prioritäten unse- rer Politik. Wirtschaft, Technik und Organisation haben gegenüber dem Lebensraum, den sozialen und kulturellen Anliegen immer noch unangefochtenen Vorrang. Es ist gewiss nicht zu bestreiten, dass in wirtschaftlichen Krisen den materiellen und ökonomischen Belangen die nötige Aufmerksamkeit zu schenken ist, aber selbst dann nicht so, als wären sie reiner Selbstzweck. Sie bilden lediglich eine Voraussetzung dafür, dass der Mensch frei und disponibel wird, sich jenen Dingen im Leben zuzuwenden, die eigent- lich erst Lebensqualität ausmachen, nämlich erspriessliches Zusammenleben, Bildung, Kultur und entsprechende Erhal- tung und Gestaltung unseres Lebensraums.
Qualitatives Wachstum bedeutet somit, das Schwergewicht unserer politischen Bemühungen auf eben diese Belange zu verlagern und der Wirtschaft aus dieser Gesamtsicht, wenn nötig durch Anreize oder Vorschriften, entsprechende Wir- kungsbereiche zu öffnen oder zuzuweisen. Qualitatives Wachstum ist nicht, wie es im Bericht den Anschein macht, quantitatives Wachstum wie bisher, von dem irgendein Deus ex machina die dabei entstehenden Umweltbelastungen abzukoppeln vermöchte. Qualitatives Wachstum erfordert ein neues Denken und damit verbunden ein entsprechend modifiziertes Verständnis von Forschung, Bildung und Arbeit. Einige hoffnungsvolle Ansätze hiezu sind in Abschnitt 2.1 erkennbar.
Wenn die Arbeit nicht das ganze Leben bedeutet, so ist ihre Verquickung mit der individuellen Existenz, dem Wirt- schaftswachstum und der Altersvorsorge problematisch. Es gilt, künftig die Produkte vermehrt auf ihre Notwendigkeit und Umweltverträglichkeit hin zu beurteilen. Was schädlich und überflüssig ist, wird nicht einmal dadurch gut, dass es reissenden Absatz findet. Aus diesem Grund begrüssen wir die Bestrebungen des Bundesrates, eine Flexibilisierung der allgemeinen Arbeits- und Ruhezeitvorschriften anzustreben. Flexibilität ist aber auch hinsichtlich der beruflichen Tätig- keit notwendig. Arbeitsplätze sind nicht mehr Grund genug, mit umweltbelastender und überflüssiger Produktion weiter- zufahren. Damit auch hier die notwendige Flexibilität für Unternehmen und auf dem Arbeitsmarkt erreicht werden kann, ist das Angebot an Umschulungs- und Weiterbil- dungsmöglichkeiten auf allen Stufen zu erweitern. Mit einer einmaligen beruflichen oder akademischen Ausbildung kann nicht alles vorweggenommen werden, womit sich die Menschen im Laufe ihres Lebens konfrontiert sehen.
In der Forschung schliesslich muss das logisch-rationale Denken durch ein sinnverstehendes Denken ergänzt wer- den. Nicht alles, was machbar ist, ist auch sinnvoll. Nur von der Sinnfrage her lässt sich auch beurteilen, welche Techno- logien oder welche Technologietransfers erstrebenswert sind. Die Angst, irgendwelche fragwürdigen Anschlüsse zu verpassen, rechtfertigt es nicht, jede technische Ausgefal- lenheit mitzumachen. Darum fragen wir uns schon, was der rekordsüchtige Gigantismus der europäischen Forschungs-
programme eigentlich soll. Der Lebenssinn ist nicht in Mil- liarden von Lichtjahren von uns entfernt auffindbar, und er steckt auch nicht im Atom. Eine stärkere Förderung der Human- und Sozialwissenschaften wäre erwünscht, sofern man sich in den entsprechenden Fakultäten nicht einfach auch auf naturwissenschaftliche Forschungsmethoden be- schränkt.
Und das ist eben das Problem, Herr Auer: Die Geisteswis- senschafter fliehen in naturwissenschaftliches Denken und werden daher ihrem Gegenstand nicht gerecht. Darum müsste auch einmal das antiquierte und einseitige Wissen- schaftsverständnis des Schweizerischen Nationalfonds zur Förderung wissenschaftlicher Forschung unter die Lupe genommen werden.
Burckhardt: Im Kapitel «Innovation - Arbeit - Kultur> betont der Bundesrat die Bedeutung des Ganzheitlichen in der Forschung als einer wesentlichen Grundlage unseres Lebens und damit unserer Wirtschaft.
Das Ganze ist zunächst beim vorliegenden Abschnitt einer Münze vergleichbar, deren eine Seite Oekonomie und deren andere Seite Oekologie heisst. Ohne fortschrittliche Oeko- nomie kann unsere Gesellschaft nicht existieren; ohne fort- schrittliche Oekologie kann diese Oekonomie nicht verant- wortet werden. Unsere Existenz ist von beiden in dramati- scher Weise abhängig. Es ist deshalb Aufgabe des Staats, d. h. unserer gesamten Gesellschaft, die ständige Erneue- rung einer Oekonomie zu ermöglichen, welche sich in ihrer eigenen Oekologie verantworten kann.
Dieser Weg ist nur mit Hilfe wissenschaftlicher Forschung und Entwicklung möglich. In diesem Zusammenhang wirft der Bund eine zweite Münze auf, deren eine Seite staatliche Grundlagenforschung, deren andere Seite private ange- wandte Forschung heisst. In der Tat liegt der echte Fort- schritt in diesem Spannungsfeld. Die Wirtschaft - ich spre- che jetzt als Basler primär aus der Sicht der chemischen Industrie - nützt der Gesellschaft besonders dann, wenn sie ihr qualitatives und quantitatives Wachstum primär aus eige- ner Neuprodukte-Entwicklung sicherstellt.
Unsere internationalen Konzerne bekennen sich zu diesem Prinzip. Der Beweis: sie geben jährlich Milliardenbeiträge für ihre Forschung und Entwicklung aus. Wollen sie Welt- konzerne ex Schweiz aktiv führen, so können sie das vor allem über neue, in der Schweiz entwickelte ökonomische und ökologische Verfahren. Die entsprechende For- schungsarbeit muss durch in der Schweiz erzielte Produk- tionsgewinne finanziert werden.
Für die Gesellschaft, die Gemeinde, für Kanton und Bund ist es lebenswichtig, der Wirtschaft einen Kreislauf Forschung, Oekologie und Oekonomie zu ermöglichen, das heisst, eine gesetzliche und strukturelle Basis für die forschungskosten- tragende Produktion anzubieten.
Ein Beispiel im Klartext der Praxis: Die Chemie braucht einen Hochleistungsofen für die ökologische Perfektionie- rung der Vernichtung ihrer Abfälle. Wird dieser aufgrund emotionaler Reaktionen nicht bewilligt, so ist die entspre- chende Produktion in der Schweiz in Frage gestellt und damit der angewandten Forschung der materielle Boden unter den Füssen weggezogen. Fallen in der Schweiz indu- strielle Produktion und damit angewandte Forschung mittel- fristig aus, so bleibt die staatliche Grundlagenforschung als einsames «Bein» allein stehen - oder sie fällt um.
Zum Schluss bezüglich des staatlichen Auftrages «Wissen- schaft» eine Bemerkung allgemeiner Natur: Es entspricht schweizerischer Tradition, dass die Privatinitiative mit aller Kraft dem Ganzen dient, indem sie in dessen Rahmen ihr Detail erkennt und pflegt. Der Staat ist dabei ihr Partner, nicht nur als Mitglied eines Gesamtforschungsteams, son- dern vor allem als Erzieher des Nachwuchses. Diesem muss er mehr mitgeben als nur das technische Rüstzeug, nämlich Humanbildung, Arbeits- und Denkfähigkeit. So viel Funda- mentales läuft zurzeit bezüglich Bildung Gefahr, im falsch verstandenen Wohlstand zu verschwinden, in der Meinung nämlich, Bildung heisse primär belehrendes Besserwissen und sei nicht das sokratische «Ich weiss, dass ich nichts
537
Legislaturplanung 1987-1991
weiss». Mehr und mehr wird vergessen, dass die Basis unserer Oekonomie und Oekologie über das Technologi- sche hinaus eine menschliche Ethik des Verantwortungsbe- wusstseins und des Fleisses braucht, welche weit über das Verwalten und Managen hinausgeht.
Diese allgemeine Bildung muss auch von den Eidgenössi- schen Technischen Hochschulen gepflegt werden, will man nicht Gefahr laufen, den Blick für das Ganzheitliche, das ja gefordert und stipuliert wird, zu verlieren, d. h. den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr zu sehen.
Mühlemann: Der Bund will die Kulturförderung mit einem Sprachenartikel und einem neu aufgelegten Kulturartikel weiterführen. Es regt sich etwas Widerstand gegen das Vorhaben, den Kulturartikel so kurze Zeit nach der Volksab- stimmung von 1986 erneut dem Volk vorzulegen. Da liegt ein Minderheitsantrag aus der ständerätlichen Kommission vor. Ich gebe offen zu, dass auch in unserer Fraktion eine Mehr- heit eher dazu neigt, hier zuzuwarten. Ich habe Verständnis für dieses Zögern, da die Volksabstimmung doch erst 1986 stattgefunden hat und leider zu einem negativen Ergebnis führte. Ich habe deshalb auch alle Vorstösse zur Wiederauf- lage des Kulturartikels nicht unterschrieben, bin aber doch der Auffassung, dass wir uns gründlich überlegen müssen, ob nicht doch eine verfassungsmässige Grundlage geschaf- fen werden muss. Der Bund hat kulturelle Aufgaben. Er übt sie jetzt auf gesetzlichen Grundlagen aus, die mindestens zweifelhaft sind. Es würde uns gut anstehen, die Kulturför- derungstendenz des Bundesrates zu fördern.
Ich bin nach wie vor der Ansicht, dass die besten Lösungen im kulturellen Bereich von unten kommen, dass sie im kleinen Raum entstehen, im föderalistischen, im Bereich der Gemeinden, der Kantone, vor allem aber, dass sie durch private Mäzene am besten gefördert werden. Wenn Sie gewisse nationale Projekte betrachten und die Schwierig- keiten, in unserem Land grössere Projekte überhaupt durch- zusetzen, dann muss man jedoch Verständnis dafür haben, dass der Bund auch hier seine Kraft einsetzen sollte. Unser ehemaliger Kollege Hofmann hat mir sein Leid geschildert, das er mit dem Freilichtmuseum Ballenberg hat, immerhin eine attraktive Ausstellungsstätte für inländische und aus- ländische Besucher. Es ist ein Armutszeugnis, wenn wir diese Institution nicht tatsächlich erneuern und verbessern können. Ich könnte die Zahl ähnlicher nationaler kultureller Projekte noch vergrössern.
Ich glaube aber auch, dass wir im Wettbewerb mit dem Ausland stehen und - im besondern im Zeichen der Annähe- rung an Europa - uns nicht nur wirtschaftlich präsentieren dürfen. Wenn wir tatsächlich ein echter Partner sein wollen in diesem schwierigen Wettkampf, brauchen wir auch eine kulturelle Präsenz in Europa, und die kann ja wohl nicht durch Kantone und Gemeinden erfolgen, sondern hier hat der Bund eine Aufgabe zu erfüllen.
Im weiteren möchte ich darauf hinweisen, dass wir in einer zunehmend technisch beherrschten Umwelt leben, in einer Welt, die bestimmt wird durch verstandesmässige Denkmu- ster, in der Logik, Mathematik, Geometrie eine zentrale Rolle spielen, in welcher der Utilitarismus ganz gross geschrieben wird. Wenn in diesem Zusammenhang die Forderung nach einer alternativen kulturellen Gesellschaft erhoben wird, ist dies meines Erachtens nur legitim. Wir brauchen auch irra- tionale Werte, wir benötigen auch die gemüthaften Dimen- sionen, und ich glaube, dass in dieser Beziehung einmal mehr Lothar Späth erwähnt werden darf. Der Ministerpräsi- dent von Baden-Württemberg nimmt in sein Kabinett einen Theaterdirektor auf, offenbar um - auch wieder in einer Art Zukunftsvision - die kulturelle Weitsicht zu bewahren. Wir tun gut daran, dies nicht aus den Augen zu verlieren.
Ich möchte den Bundesrat bitten, an seiner Absicht festzu- halten, einen massvollen Kulturartikel vorzulegen, und Sie bitte ich, der Kultur gegenüber positiv eingestellt zu bleiben. All jene, die dagegen sind, mögen das aus Sorge um die Kultur tun. Ich weiss aber nicht, ob sich dahinter nicht auch ein Schuss Banausenhaftigkeit versteckt.
Frey Walter: Erlauben Sie mir noch einige Bemerkungen zum Abschnitt «Innovation - Arbeit - Kultur», die mir am Herzen liegen.
Stichwort Arbeit. Die Schweiz ist heute der einzige Industrie- staat, der die Vollbeschäftigung kennt. Vollbeschäftigung ist sicher die beste Basis für soziale Politik. Der Arbeitnehmer, der auf eine Nachfrage nach seiner Arbeitskraft zählen kann, ist sicher in einer besseren Lage als der, der sich mühsam seine Arbeit suchen muss. Vollbeschäftigung ist aber nicht einfach gottgegeben. Die Rahmenbedingungen für die Wirt- schaft müssen stimmen. Die Schweiz muss wirtschaftlich konkurrenzfähig sein. Einseitige Akzentsetzung, die diese Konkurrenzfähigkeit stört, ist gefährlich. Ganzheitliches Denken ist also auch hier und nicht nur in der Forschung gefragt. Umweltschutz an erster Stelle, wie Kollege Huba- cher gestern forderte, oder die Wirtschaft zu zwingen, umweltfreundlich zu sein, um sich langfristig richtig zu verhalten, wie das Herr Bundespräsident Stich gestern for- derte, ist eine einseitige Betrachtungsweise. Ich möchte Herrn Bundespräsident Stich auffordern, auch das Beispiel Frankreich anzuschauen, wo heute gerade die Wahlen für die Legislative stattfinden und das Wort Umweltschutz leider nicht in den Parteiprogrammen zu finden ist.
Dass auf der anderen Seite der Umweltschutz beim Thema «qualitatives Wachstum» eine sehr wichtige Stellung ein- nimmt, ist unbestritten. Er kann übrigens marktwirtschaft- lich auch denkbar gut genutzt werden. Machen wir aber nicht den Fehler, bei jeder Massnahme, die wir planen, nur die Umweltverträglichkeitsprüfung zu fordern. Denken wir daran, dass eine noch zu definierende «WVP», nämlich Wirtschaftsverträglichkeitsprüfung, sich in Zukunft als ebenso wichtig erweisen könnte. Bis heute hat sich die Schweiz in allen Bereichen - Umweltschutz, Sozialpolitik, Sicherheitspolitik, Lebensstandard usw. - international als die Spitzennation erwiesen. Die Schweiz hat das geschafft mit einer Wirtschaft, der grösstmögliche Freiheit gewährt wurde. Sie nun einseitig zu behindern, wäre gefährlich.
In diesem Sinne stimme ich qualitativem Wachstum zu. Ohne Wachstum werden wir aber unsere politischen Zielset- zungen nicht erreichen. Wachstum kann auf einer technolo- giefeindlichen Basis, wie sie hier zum Teil zum Ausdruck kam, nicht mehr gedeihen.
In den Richtlinien plant der Bundesrat durchschnittliche Ausgabensteigerungen von 6,9 Prozent in der Forschung, 3 Prozent in der Bildung, 4,3 Prozent beim Titel «Kultur, Erholung, Sport». Bei einem geplanten qualitativen Wirt- schaftswachstum von netto 1,5 Prozent ist das recht viel, meiner Meinung nach sogar sehr viel. Wir alle, die das akzeptieren, werden in Zukunft die Verantwortung dafür zu tragen haben.
Zum Schluss: Ich habe in bezug auf den Kulturartikel eine etwas abweichende Meinung - das kommt selten vor - von derjenigen meines Kollegen Mühlemann. Nachdem das Nein des Volkes 1986 zum Kulturartikel und zum Gegenvorschlag doch recht deutlich war, empfehle ich dem Bundesrat, vor- sichtig zu sein mit der Ausarbeitung eines neuen Verfas- sungsartikels. Man soll den Bogen nicht überspannen. Ich weiss, dass die verfassungsrechtlichen Grundlagen für die heutigen Ausgaben nicht vorhanden sind. Trotzdem fördern wir die Kultur von Bundes wegen ja doch ziemlich stark. Anschliessen kann ich mich der Meinung von Kollege Müh- lemann, wenn er sagt, dass Kultur vor allem auch auf Gemeinde- und Kantonsebene stattfindet.
Blocher, Berichterstatter: Im Auftrag der Kommission habe ich etwas nachzutragen. In der Kommission wurde eine Motion eingereicht mit dem Ziel, die Förderung der hoch- deutschen Sprache im schweizerdeutschen Sprachbereich zu verbessern. Dies aus zwei Gründen:
Programme de la législature 1987-1991
538
N
7 juin 1988
Grundübel, das heute schon bei den Mittelschulen und Hochschulen beginnt, wo sogar Lektionen in der Mund- artsprache abgehalten werden und auch in Vorlesungen Mundart gesprochen wird. Wieweit der Bund hier etwas unternehmen kann, das konnten wir in dieser Kommission nicht eindeutig eruieren.
Eine weitere Bemerkung: Ich habe eine Umfrage bei den Kommissionsmitgliedern durchgeführt. Wir können uns damit einverstanden erklären, dass wir in Uebereinstim- mung mit dem Bundesrat die vorgelegte Motion «Arbeits- recht» als Postulat an den Bundesrat überweisen. Die Kom- mission hat diese Motion übernommen, um keine Differenz zum Ständerat zu schaffen. Aber nachdem die meisten Kom- missionsmitglieder der Meinung sind, ein Postulat wäre eigentlich besser, und nachdem auch die meisten Fraktio- nen sich ähnlich geäussert haben, steht dem Postulat nichts im Wege.
Zur Bildung, Ausbildung usw .: Es ist nicht so, dass wir die verschiedenen hier vorgetragenen Meinungen nicht erörtert hätten. Die Frage ist, ob - gemäss Auffassung von Herrn Zbinden und von Frau Haller - der Weiterbildung und der sogenannt kreativen Beschäftigung ein gleicher Stellenwert beizumessen sei wie der Grundausbildung. Wir sind der Meinung, dass der Grundausbildung absolute Priorität ein- geräumt werden muss, dass die Weiterbildung in die Eigen- initiative des Menschen und der Wirtschaft fällt. Es ist ein Trugschluss zu glauben, dass Bildung immer nur mit organi- sierten Kursen erreicht werden könne. Das tägliche Leben bietet sehr viele Möglichkeiten, sich selbst zu bilden.
M. Cevey, rapporteur: Dans mon exposé introductif, j'ai déjà abordé quelques problèmes en rapport avec la culture. J'aimerais cependant préciser différents points.
Nous nous sommes trouvés en présence de plusieurs propo- sitions au sein de la commission. M. Jeanneret proposait de biffer de la liste des objets à traiter au cours de la législature celui d'article constitutionnel sur la culture ainsi que celui de révision constitutionnelle sur les langues. M. Fischer- Hägglingen, dans une première proposition, suggérait aussi que nous biffions l'article sur la culture de cette liste. Ces deux propositions ont été rejetées. Notre commission, dans sa majorité, a préféré maintenir la possibilité pour le Conseil fédéral d'aborder à nouveau le problème de l'article consti- tutionnel sur la culture au cours de la présente législature. A mes yeux - je répète ce que je vous ai dit tout à l'heure - il y a quelque danger à revenir trop tôt devant le peuple avec un projet d'article constitutionnel dans ce domaine.
Une deuxième proposition de M. Fischer-Hägglingen a donné lieu à une discussion intéressante. M. Fischer demandait qu'en plus de la révision de l'article 116 de la constitution sur les langues, le Conseil fédéral soit chargé d'élaborer un programme en vue d'améliorer la communica- tion entre les différents groupes linguistiques de notre pays. Il s'agissait pour lui, notamment, de promouvoir un usage accru du bon allemand à l'école, à la radio et à la télévision. Différents avis se sont exprimés que je résume. Il est apparu tout d'abord très délicat, pour des raisons psychologiques compréhensibles, d'imposer, dans le domaine linguistique, l'usage d'une langue aux radios et télévisions de portée locale, car, ne l'oublions pas, pour la grande partie de nos compatriotes, le dialecte représente simplement la première langue, la langue maternelle. Différent est le problème posé
au niveau des médias de portée nationale (je pense à la radio et à la télévision dans la juridiction de la Société suisse de radiodiffusion et télévision). Là, il semble bien que la tendance à l'usage de plus en plus fréquent du dialecte pose des problèmes, notamment aux Romands - et ils sont relati- vement nombreux, je vous l'avoue - qui souhaitent de temps en temps suivre des débats, suivre des spectacles, des entretiens, des conférences sur la chaîne alémanique. Peut- on aller jusqu'à imposer un usage plus large du bon alle- .mand? La question est également délicate, mais là elle se pose en des termes réellement nationaux et j'aimerais que l'on puisse réfléchir sereinement à ce problème. Par ailleurs, sur le plan culturel, sur le plan aussi du rayonnement de la Suisse dans les pays germanophones, il y a un intérêt évident à ce que l'usage du «Schriftdeutsch» reste une préoccupation constante. Dès lors, nous comprenons par- faitement le souci de M. Fischer-Hägglingen d'agir déjà au niveau scolaire.
Pour toutes sortes de raisons qui touchent à notre fédéra- lisme - ne l'oublions pas - la commission, dans un vote assez problématique, par deux voix pour la motion Fischer et cinq voix contre, a rejeté celle-ci, neuf membres de la commission s'abstenant. C'est dire que nous pouvons considérer que le problème reste ouvert.
En ce qui concerne la motion de la commission dont nous avons parlé tout à l'heure, le Conseil fédéral propose de la transformer en postulat. Cette proposition peut être ac- ceptée.
Präsident: Frau Grendelmeier hat das Wort zu einer kurzen persönlichen Erklärung.
Frau Grendelmeier: Ich finde es schade, dass dieses Thema, das jetzt eben von Herrn Blocher und Herrn Cevey aufgegrif- fen worden ist, so am Rande diskutiert wird. Wir müssen sehr aufpassen - und ich rede jetzt als Deutschschweizerin -, dass wir uns nicht in eine Isolation hineinmanövrieren, in welcher die deutsche Sprache - ich rede nun von der Vatersprache, dem Hochdeutschen, und nicht von der Mut- tersprache, dem Schweizerdeutschen - nicht mehr gepflegt wird. Wir haben nicht nur eine politische Aufgabe in bezug auf unsere Mitbürger im Welschland und im Kanton Tessin, sondern auch uns selber gegenüber. Was wir verlieren, ist unsere ganze kulturelle Identität, die sich an der deutschen Sprache orientiert. Ich wäre sehr froh, wir könnten in diesem Hause einmal zu diesem Thema eine Debatte führen, die dann vielleicht in einen Vorstoss ausmünden würde, der dem Bundesrat die Möglichkeit gäbe, auf diesem Gebiet tätig zu werden und beispielsweise Richtlinien zu erlassen zur Einführung der deutschen Sprache in der deutschen Schweiz als erster Fremdsprache.
Bundespräsident Stich: Darf ich Sie wieder einmal daran erinnern, dass die Regierungsrichtlinien nicht zu allem und für jeden irgend etwas auftragen? Der Bundesrat hat sich bemüht, einige Schwerpunkte zu setzen. Er wollte also nicht einfach alles, was er heute und in der Zukunft ohnehin tun muss, wieder aufführen. Dinge, die nicht expressis verbis aufgeführt sind, werden nicht einfach vergessen. Wir wer- den hiefür weiter Subventionen bezahlen. Sie müssen keine Angst haben: Die Subventionen werden weiter fliessen, auch wenn es nicht ausdrücklich in jedem Einzelfall gesagt worden ist.
Ich selber bin froh, dass man in diesem Rat nicht vorge- schlagen hat, auf den Kultur- und auf den Sprachenartikel zu verzichten. Es sind Aufgaben, die gestellt bleiben. Es gibt entsprechende Motionen, und es gibt auch die entsprechen- den Probleme. Es ist sicher richtig, dass die Kultur nicht etwas vom Bunde Verordnetes sein kann; aber im Bereich der Kultur hat der Bund zweifellos auch eine Aufgabe. Diese zu umschreiben dürfte Zweck eines Verfassungsartikels sein, damit wir auch eine verfassungsmässige Grundlage dafür haben.
Bei der Ausbildung hat Herr Zbinden vor allem kritisiert, dass man nur an die berufliche Aus- und Weiterbildung
Legislaturplanung 1987-1991
539
denke, nicht aber an andere Sparten; Arbeit sei nicht das ganze Leben. Das ist sicher so. Auf der anderen Seite muss man aber auch hier festhalten, dass der Bund an sich zuständig ist für die berufliche Aus- und Weiterbildung. Es schadet sicher nichts, wenn Sie, Herr Zbinden, Ihre Offen- sive für die Ausbildung in den Kantonen unternehmen, damit die Kantone in dieser Hinsicht etwas tun. Auf der anderen Seite kann man doch beim Bund annehmen und feststellen, dass er tut, was nötig ist.
Auch Frau Haller muss ich sagen: Subventionen allein brin- gen nichts. Es ist nicht gesagt, dass der Bund alles subven- tionieren muss; sondern Kantone, Städte, Gemeinden kön- nen gerade in diesem Sektor, im kulturellen Bereich, in der Ausbildung, in ausserberuflichen Gebieten tätig werden; hier haben sie ein sehr grosses Freifeld, wo sie sich betati- gen und Gutes leisten können, wenn möglich ohne Einmi- schung des Bundes.
Zur Forschung hat es auch verschiedene kritische Voten gegeben. Wenn man Forschung betreiben will, braucht es zweifellos Geld und gewisse Organisationen. Vor allem aber braucht es Forscher, sonst nützen Organisation und Geld nicht sehr viel. Wir müssen also dafür sorgen, dass wir ein Umfeld schaffen und erhalten, das Forschern die Möglich- keit gibt, sich bei uns zu betätigen. Es ist eine der gestellten Aufgaben, dass sie Stellen finden. Sie ist vielschichtig und auch nicht sehr einfach zu lösen. Es gibt bereits in der Ausbildung Notwendigkeiten für entsprechende Arbeits- plätze. Auf der anderen Seite muss man sich dann auch überlegen: Wann sollen beispielsweise Professoren zurück- treten müssen, und wann sollen junge Leute dort eingesetzt werden? Das sind Fragen, mit denen wir uns dauernd be- schäftigen.
Herr Bonny hat die Frage der Zuständigkeit für die For- schung, vor allem für die angewandte Forschung, angespro- chen; er hätte sie gerne im Volkswirtschaftsdepartement, näher bei der Industrie, angesiedelt gesehen. Insgesamt darf man feststellen, dass die Industrie selber viel forscht. Wenn der Bund sich mit Forschung beschäftigt, wird dies an den Annexanstalten der Eidgenössischen Technischen Hoch- schulen gemacht. Diese Anstalten gehören nun einmal zum Departement des Innern. Hier ist es zweckmässig, eine gewisse Konzentration der Kräfte vorzunehmen.
Etwas enttäuscht - muss ich sagen - hat mich Herr Frey, wenn er dem Bundesrat vorwirft, er sei sehr einseitig in der Beurteilung. Herr Frey, ich habe angenommen, es sei ange- sichts der heutigen Situation klar - denken Sie an die Beispiele Skagerrak und Kattegat oder an die Berner Gemeinden, die ihre Trinkwasserversorgung abstellen müs- sen, weil man zuviel gedüngt hat -, dass man in guten Treuen dem Bundesrat nicht mehr vorwerfen sollte, er sei wirtschaftsfeindlich. Ich muss hier mit aller Klarheit feststel- len, Herr Frey: Es gibt eine Freiheit, die Umwelt zu zerstören, und es wäre sehr gut, wenn Sie sich das auch merken würden. Nur wenn der einzelne bereit ist, tatsächlich etwas zu tun, kommt man darum herum, allzu viele Verbote aufzu- stellen. Der Bundesrat selber möchte nicht allzu viele Ver- bote aufstellen. Es wäre ihm sympathischer, die Leute wür- den sich sonst vernünftig verhalten. Der Bundesrat schlägt auch Lösungen vor, die marktwirtschaftlich funktionieren, die dem Bürger zeigen sollen, dass Umwelt etwas kostet, dass man nicht beliebig einfach darüber verfügen kann. Aber diese Einsicht ist in weiten Kreisen noch nicht durch- gedrungen.
Ich hoffe zuversichtlich, die Diskussion über das qualitative Wachstum führe doch noch dazu, dass man nicht so einsei- tig urteilt und glaubt, man könne eine Freiheit erhalten, die darin besteht, die Umwelt zu zerstören. Diese Freiheit gibt es nicht!
Präsident: Der Bundesrat beantragt, Punkt 1 der Motion V in ein Postulat umzuwandeln. Aus dem Rat und von der Kommission ist dieser Umwandlung keine Opposition erwachsen. Damit ist Punkt 1 in der Form eines Postulates überwiesen.
Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
Präsident: Wir kommen zum nächsten Schwerpunkt. Ich möchte, dass wir vor Sitzungsschluss die Berichte und alle Motionen begründen und dass auch der Bundesrat noch Stellung zu den Motionen nimmt, damit wir morgen mit der Diskussion beginnen können.
2.4. Umwelt - Landschaft - Infrastruktur Environnement - Paysage - Infrastructure
Richtlinienmotion II der Kommission des Nationalrates Ausserordentliche allgemeine Strassenbeiträge
Wortlaut der Motion vom 19. April 1988
Der Bundesrat wird beauftragt, dafür zu sorgen, dass den Kantonen die bisherigen ausserordentlichen allgemeinen Strassenbeiträge in Höhe von 150 Millionen Franken alljähr- lich mindestens während der vollen Legislaturperiode 1987-1991 weiterhin ausgerichtet werden. Der Legislaturfi- nanzplan ist für die Jahre 1990 (vorgesehene Kürzung: 100 Millionen Franken) und 1991 (gänzlicher Wegfall vorge- sehen) entsprechend abzuändern.
Motion relative au programme de la législature Il de la commission du Conseil national Subventions routières générales (part extraordinaire) aux cantons
Texte de la motion du 19 avril 1988
Le Conseil fédéral est chargé de faire en sorte que les cantons continuent à recevoir, au minimum pendant toute la législature 1987-1991, les subventions routières générales (part extraordinaire), qui s'élèvent actuellement à 150 mil- lions de francs par année. Le plan financier de la législature doit être modifié en conséquence pour les années 1990 (où la réduction prévue est de 100 millions de francs) et 1991 (où il est prévu de supprimer entièrement la subvention).
Richtlinienmotion der Kommissionsminderheit des Natio- nalrates
(Mauch Ursula, Hubacher, Rebeaud, Uchtenhagen) Oekobilanz der Bundesbetriebe
Wortlaut der Motion vom 19. April 1988
Der Bundesrat wird eingeladen, anzuordnen, dass alle Ver- waltungs- und Regiebetriebe des Bundes eine jährliche Oekobilanz erstellen. Die Oekobilanz soll dazu führen, dass sich jeder Betrieb über sein ökologisches Verhalten Rechen- schaft gibt, wie er sich durch die Kostenbilanz über sein finanzielles Gebaren Rechenschaft gibt.
Im weiteren soll eine Oekobilanz die Grundlage schaffen für Einkaufs- und Auftragsvergabeentscheide, welche nicht nur finanzielle, sondern auch ökologische Aspekte berücksich- tigen.
Motion relative au programme de la legislature de la mino- rité de la commission du Conseil national (Mauch Ursula, Hubacher, Rebeaud, Uchtenhagen) Bilan écologique des entreprises de la Confédération
Texte de la motion du 19 avril 1988
Le Conseil fédéral est chargé de donner les ordres néces- saires pour que toutes les entreprises et régies fédérales établissent chaque année un bilan écologique. Dans ce document, chaque entreprise rendra compte de son com- portement à l'égard du milieu naturel, un peu comme elle fait pour sa gestion financière, dans le cadre de son bilan. Au surplus, le bilan écologique sera censé servir de base aux décisions en matière d'acquisitions et d'adjudications, décisions qui doivent prendre en compte des aspects non seulement financiers, mais encore écologiques.
N
7 juin 1988
540
Programme de la législature 1987-1991
Postulat I der Kommission des Nationalrates Botschaften an das Parlament. Oekologische Auswir- kungen
Wortlaut des Postulates vom 19. April 1988 Der Bundesrat wird eingeladen, die Leitidee des qualitativen Wachstums für die laufende Legislaturperiode u. a. insofern zu konkretisieren, als in jeder Botschaft an das Parlament die ökologischen Auswirkungen des jeweiligen Geschäftes dargelegt werden.
Postulat I de la Commission du Conseil national Messages du Conseil fédéral. Conséquences écologiques
Texte du postulat du 19 avril 1988
Le Conseil fédéral est chargé de concrétiser l'idée-force de croissance qualitative que sous-tend le programme de l'ac- tuelle législature, en exposant dans chaque message qu'il adresse au Parlement les conséquences écologiques du projet en question.
Richtlinienmotion der sozialdemokratischen Fraktion Verlagerung des Güterfernverkehrs auf die Schiene
Wortlaut der Motion vom 1. Juni 1988
Der Bundesrat wird aufgefordert, unverzüglich alle notwen- digen und sinnvollen Massnahmen zu ergreifen, um den Güterfernverkehr weitgehend von der Strasse auf die Schiene zu verlegen. Er fördert dabei schwergewichtig den Containerverkehr. Diese Massnahmen drängen sich um so mehr auf, als eine neue Eisenbahn-Alpentransversale bestenfalls mittelfristig eine tragende Rolle spielen kann. Weiter prüft der Bundesrat, vorab in Zusammenarbeit mit Oesterreich, welche Möglichkeiten offen stehen, um gemeinsam eine Verkehrspolitik im europäischen Raum zu entwickeln.
Motion relative au programme de la législature du groupe socialiste Transport des marchandises à grande distance par le rail
Texte de la motion du 1er juin 1988
Le Conseil fédéral est invité à prendre immédiatement toutes les mesures utiles et nécessaires pour que le trans- port des marchandises à grande distance se fasse surtout par le rail et non plus par la route. Pour ce faire, il encoura- gera principalement le transport par conteneurs. Ces mesures s'imposent d'autant plus qu'une nouvelle ligne ferroviaire transalpine ne pourra jouer un rôle important qu'à moyen terme dans le meilleur des cas.
En outre, le Conseil fédéral examinera, en premier lieu avec l'Autriche, quelles sont les possibilités de développer une politique commune de rationalisation des transports en Eu- rope.
Richtlinienmotion Fischer-Hägglingen Alkoholgesetz. Aenderung
Wortlaut der Motion vom 19. April 1988
Der Bundesrat wird beauftragt, in der nächsten Legislatur- periode eine Aenderung des Alkoholgesetzes betreffend Einführung der Allgemeinverbindlichkeit von Selbsthilfe- massnahmen der Produzenten aufgrund des durchgeführ ten Vernehmlassungsverfahrens zu beantragen unter gleichzeitiger Abklärung, wie weit in der Landwirtschaft Verbandsbeschlüsse allgemeinverbindlich erklärt werden können, die zum Ziel haben, die Eigenverantwortung in der Produktionslenkung zu stärken und die Selbsthilfemassnah- men der Produzenten wirksamer zu gestalten.
Motion Fischer-Hägglingen relative au programme de la législature Loi sur l'alcool. Modification
Texte de la motion du 19 avril 1988
Le Conseil fédéral est chargé de proposer au cours de cette législature une modification de la loi sur l'alcool ayant pour but, à la suite de la procédure de consultation organisée à ce sujet, de conférer force obligatoire générale aux mesures d'entraide décidées par les producteurs. Il convient de se demander, à ce propos, dans quelle mesure les décisions prises par les associations des producteurs agricoles pour- raient acquérir force obligatoire générale lorsqu'elles ont pour but d'accroître la responsabilité des producteurs en matière d'orientation de la production et de rendre leurs mesures d'entraide plus efficaces.
Blocher, Berichterstatter: Es versteht sich, dass über das Thema «Umwelt - Landschaft - Infrastruktur> relativ viel und ausführlich gesprochen wurde, weil das ja ein aktuelles und politisch besonders beliebtes Thema der heutigen Zeit darstellt.
Inhaltlich und punkto Zielsetzung brachte die Diskussion wenig Abweichungen. Dass im Umweltbereich das Schwer- gewicht in den nächsten vier Jahren bei der Ergänzung, dem Vollzug der Umweltschutzgesetzgebung und bei weiteren Massnahmen zur Reduktion der Luftschadstoffe liegt, ist ja wohl verständlich und leicht einsehbar. Die Frage stellt sich: Ist es richtig, das Umweltschutzgesetz, das noch nicht ein- mal vollständig für alle Verordnungen in Kraft ist, schon wieder zu revidieren? Sollte man nicht eher das, was jetzt vorhanden ist, zuerst einmal anwenden? Die Kommission ist dann aber zur Ueberzeugung gelangt, dass es gewisse Punkte gibt, bei denen eine Revision notwendig ist. Das betrifft zum Beispiel die Beseitigung der mangelnden Kom- petenzordnung im Bereich der Abfallbeseitigung. Es gibt Abfälle, die man nicht in jeder Gemeinde, in jedem Kanton entsorgen kann, weil davon pro Gemeinde zu wenig anfal- len. Es braucht daher eine überregionale, überkantonale Abfallversorgung. Der Bund muss notwendigerweise gewisse Kompetenzen haben - beim Sondermüll vor allem -, sonst kann er die Massnahmen nicht richtig treffen. Diese fehlen heute. Das wäre z. B. ein solcher Programmpunkt für die Revision des Umweltschutzgesetzes.
Es wurde selbstverständlich viel über den Vollzug und den Vollzugsnotstand gesprochen. Auch mit der Zielrichtung, dass die Kantone beim Vollzug der Umweltschutzgesetzge- bung durch den Bund mitwirken und ihn unterstützen, konnte sich die Kommission einverstanden erklären.
Im Bereich des Landschaftsschutzes gingen die Meinungen auseinander. Der Bund hat beim Natur- und Heimatschutz die Verstärkung des Biotopschutzes besonders hervorgeho- ben. Es ist fraglich, ob dieser tatsächlich den grössten Stellenwert haben soll. Hingegen ist die Kommission mit der Schonung und nachhaltigen Nutzung von Natur und Land- schaft - was immer das auch heissen mag - einverstanden. Beim Waldschutz vor Natur- und Zivilisationsgefahren, bei der Raumplanung, bei den zusätzlichen Massnahmen für eine haushälterische Bodennutzung und Besiedlung im Rahmen des Raumplanungsgesetzes, dann bei den Bestre- bungen in der Regionalpolitik war man auch einverstanden. Bei der Landwirtschaftspolitik haben wir uns nicht konkret über diese angedeutete neue Marschrichtung geäussert. Ein Grund dafür war wohl, dass keine Landwirtschaftsvertreter in dieser Kommission gesessen haben. Die Frage, was der Ausbau von Ausgleichszahlungen und die Förderung natur- naher Produktionen für die Landwirtschaftspolitik über- haupt bedeuten, wurde nicht näher überprüft. Die Kommis- sion hat vorderhand einmal zur Kenntnis genommen, dass der Bundesrat in diese Richtung weist und Ziele zu formulie- ren versucht. Was, ist hier nicht im einzelnen dargelegt. Nicht zur Diskussion Anlass gab die Erhaltung des bäuerli- chen Grundeigentums. Umstritten sind und werden bleiben die Lenkungsabgaben auf bestimmten Produktionsmitteln, namentlich in bezug auf ihre Wirksamkeit.
Legislaturplanung 1987-1991
541
Auch beim Verkehr ist man mit den formulierten Zielen einverstanden. Die Massnahmen sind sehr summarisch auf- geführt, so dass die Diskussionen, die an sich zu erwarten waren, gar nicht stattgefunden haben.
Das gleiche gilt für die Energie: Gegen die Gewährleistung einer ausreichenden und sicheren wirtschaftlichen und umweltschonenden Energieversorgung kann wohl niemand sein. Aber wenn es dann um die Verwirklichung geht, wenn über die Wege zur Erreichung dieses Zieles gesprochen wird, kommt es darauf an, ob die ausreichende, wirtschaftli- che Energie oder ob die Umweltschonung im Vordergrund stehen soll. Dort treten dann die Zielkonflikte zutage. Das sind die aufgebrochenen - oder besser: nicht aufgebroche- nen - Konflikte und die Uebereinstimmungen in den Zielen. Das Kapitel «Umwelt - Landschaft - Infrastruktur> sieht die grössten Ausgabensteigerungen in den nächsten vier Jah- ren vor: In der Forstwirtschaft 15,3 Prozent, bei den Gewäs- serkorrekturen durchschnittlich 9,3 Prozent, bei den Lawi- nenverbauungen 15,2 Prozent, bei der Raumplanung/ Entwicklungspolitik 25 Prozent, bei der Wohnbauförderung 8,3 Prozent, bei Industrie und Gewerbe 10,4 Prozent. Beim öffentlichen Verkehr haben wir ein durchschnittliches Wachstum von 11,7 Prozent.
Sehr bescheiden ist hingegen das Wachstum von 1,9 Pro- zent bei der Landwirtschaft. Es ist allerdings zu erwähnen, dass die periodischen Preisbeschlüsse, die ja sehr stark auch mit der Teuerung zusammenhängen, hier nicht enthal- ten sind.
Zu den Abänderungen, die die Kommission vornehmen möchte, das heisst zu den Motionen: Einen sehr wesentli- chen Teil hat die Diskussion eingenommen über die Absich- ten des Bundesrates im Bereich der ausserordentlichen Strassenbeiträge. Die Verkehrsausgaben gesamthaft stei- gen in den vier Jahren um 4,9 Prozent, bleiben also leicht unter dem durchschnittlichen Wachstum von 5 Prozent. Dabei - wie gesagt - ist es der öffentliche Verkehr, der das grösste Wachstum verzeichnet, nämlich 11,7 Prozent.
Im Jahre 1991 fallen auf den Strassenbereich lediglich noch 45 Prozent von den gesamten Verkehrsausgaben. 1987 waren es noch 51 Prozent. 1991 werden 51 Prozent auf den öffentlichen Verkehr entfallen; 1987 waren es noch 44 Pro- zent. Die restlichen Prozente fallen auf den Bereich der Luftfahrt.
Zum Strassenbereich: Der Bundesrat hat nun vorgeschla- gen, dass die «ausserordentlichen allgemeinen Strassenbei- träge», wovon heute 150 Millionen Franken an die Kantone abgegeben werden, 1990 um 50 Millionen reduziert werden sollen auf 100 Millionen und 1991 überhaupt nicht mehr ausgerichtet werden sollen. Die Kantone sind der Meinung, dass man ihnen ausserordentliche Strassenbaubeiträge von seiten des Bundes kürze, dass der Bund einen Teil der Beiträge, die für den Strassenbau bestimmt sind, den Kanto- nen vorenthalte.
Die Kommission ist der Auffassung der Kantone gefolgt, dass der Bund für die ganze Legislaturperiode - nachher muss das Parlament wieder entscheiden - den Kantonen diese 150 Millionen zuzuweisen hätte, wobei allerdings diese 150 Millionen Franken dann auch für das Strassenwe- sen und nicht für andere Dinge verwendet werden sollen. Natürlich ist der Anfall an Strassenbauarbeiten in den ver- schiedenen Kantonen verschieden, aber wir haben festge- stellt, dass Strassenbaukosten in den einzelnen Kantonen doch erheblich sind.
Der Bundesrat hat zwar geltend gemacht, gemäss den Pro- gnosen der Kantone für die nächsten vier Jahre brauchten die Kantone dieses Geld gar nicht. Dazu ist zu sagen, dass sich das erstens auf die Jahre 1990/1991 bezieht und die Kantone natürlich nicht dieses perfekte Planungssystem wie der Bund haben. Es ist völlig offen, wieviele Ausgaben die Kantone 1990/1991 werden tätigen müssen. Wenn die Kan- tone dann diese Ausgaben für das Strassenwesen nicht brauchen, dann wird ihnen eben aus diesem Fonds nichts ausbezahlt werden.
Damit schlägt Ihnen die Mehrheit der Kommission vor, in Abweichung zum Bundesrat die ausserordentlichen allge-
meinen Strassenbeiträge für die Dauer des ganzen Legisla- turfinanzplans, also auch ab 1990, ungekürzt auszurichten. Es lag der Kommission eine Richtlinienmotion vor, welche nun durch eine Kommissionsminderheit eingereicht wird, nämlich die Pflicht zur Erstellung einer «Oekobilanz der Bundesbetriebe». Danach soll der Bundesrat für alle Verwal- tungs- und Regiebetriebe des Bundes eine jährliche Oekobi- lanz erstellen. Die Oekobilanz soll dazu führen, dass sich jeder Betrieb über sein ökologisches Verhalten Rechen- schaft gibt, wie er sich durch die Kostenbilanz über sein finanzielles Gebaren Rechenschaft gibt.
Im weiteren soll eine Oekobilanz die Grundlage schaffen für Einkaufs- und Auftragsausgaberichtlinen usw. Die Kommis- sion lehnt diese Motion in Uebereinstimmung mit der bun- desrätlichen Stellungnahme ab: Das Erstellen von allerlei Berichten und Zusatzberichten wird natürlich einen erhebli- chen Aufwand verursachen, und wir glauben nicht, dass darin etwas mehr oder weniger Brauchbares und Geschei- tes steht. Natürlich wird jeder Betrieb, jede Verwaltungs- stelle am Ende des Jahres auflisten, was für Oekohirsche dort am Werke sind, aber die Effekte sind aus den industriel- len Betrieben bekannt. Wichtig wäre nicht, was geschrieben wird, sondern was getan wird.
Wir haben diese Motion als Leerlauf, als eine administrative, bürokratische Uebung abgelehnt.
Hingegen haben wir den zweiten Teil der eingereichten Motion als Postulat aufgenommen, nämlich dass der Bun- desrat eingeladen wird, die Leitidee des qualitativen Wachs- tums für die laufende Legislaturperiode insofern zu konkre- tisieren, als in jeder Botschaft an das Parlament die ökologi- schen Auswirkungen des jeweiligen Geschäftes dargelegt werden sollen. Ebenso, wie man die finanziellen Folgen oder die sozialpolitischen Folgen auflistet, gibt es dann noch ein separates Kapitelchen darüber, welches die ökolo- gischen Auswirkungen der vorgeschlagenen Massnahmen sein werden.
Wir empfehlen Ihnen, dieses Postulat gutzuheissen.
Die vierte Motion, die hier vorliegt, die Richtlinienmotion der sozialdemokratischen Fraktion, die Verlagerung des Güter- fernverkehrs auf die Schiene, ist in beiden Sitzungen unse- rer Kommission bis zum Schluss nie aufgetaucht. Ich kann im Namen der Kommission nicht Stellung nehmen dazu, und ich will es auch nicht. Es ist schade, dass man die Gelegenheit nicht benutzt hat, im Sinne eines ökonomi- schen Verfahrens die Motionen etwas früher einzureichen.
Präsident: Ich muss Ihnen mitteilen, dass die Motion Fischer-Hägglingen zum Alkoholgesetz zurückgezogen wurde.
M. Cevey: Au chapitre de la protection de l'environnement et du paysage, le Conseil fédéral, partant de la mise en place relativement ancienne pour une part et beaucoup plus récente pour une autre d'un appareil législatif et réglemen- taire important, a nettement souligné que la priorité devait être maintenant donnée à l'exécution de cette législation. Je me permets à ce propos de vous rappeler nos considera- tions initiales sur la croissance qualitative, ce leitmotiv du rapport du Conseil fédéral devant être évoqué bien entendu dans ce chapitre même s'il est rappelé dans tous les autres domaines de l'activité gouvernementale.
A propos du milieu vital et de la législation mise en place, il faut en. effet rappeler que la Suisse dispose d'un large éventail de lois, que l'on peut qualifier de progressistes si on les compare avec celles d'autres pays; les actes législatifs les plus anciens datent du dix-neuvième et du début du vingtième siècle. A cette époque, comme le rappelle le Conseil fédéral, on a dû, et on l'a fait en édictant la loi de 1902 sur la police des forêts - encore en vigueur aujourd'hui - protéger la forêt contre le déboisement à outrance, celui-ci ayant été à l'origine de graves dégâts dus aux intempéries. Les mesures visant à protéger le paysage et les sites cons- truits et celles prises en matière d'aménagement national, régional et local du territoire ne datent pas non plus d'hier. Aujourd'hui, vous le savez puisque nous en avons souvent
7-N
Programme de la législature 1987-1991
542
N
7 juin 1988
discuté dans ce conseil, nous devons faire face au problème de la pollution atmosphérique, du bruit, de la protection du sol, du maintien de la grande variété d'espèces végétales et animales ainsi que de l'élimination des déchets.
Dans le domaine de l'agriculture, pour prendre une préoc- cupation particulière évoquée dans le rapport du Conseil fédéral, celui-ci veut poursuivre la politique actuelle tout en prêtant davantage attention aux problèmes écologiques. Il envisage, vous le savez, le système des paiements compen- satoires (paiements directs) et les taxes d'orientation sur certains moyens de production. Le débat à ce propos est ouvert et vous savez que la controverse est déjà vive dans les milieux directement intéressés.
En matière de politique des transports et de l'énergie, d'im- portants changements sont prévus. Si le peuple et les can- tons acceptent le nouvel article constitutionnel sur la politi- que coordonnée des transports - nous le saurons très bientôt - le Conseil fédéral devra élaborer de nouveaux projets d'actes législatifs visant à concrétiser la répartition des tâches entre la Confédération et les cantons dans le domaine des transports publics et privés et à fixer le mode de financement adéquat; il s'agit de la loi sur la coordination des transports. Il est en outre prévu de remplacer la taxe forfaitaire actuelle sur les poids lourds, qui arrive à échéance en 1994, par une redevance proportionnelle aux prestations fournies couvrant les frais que ceux-ci entraî- nent.
On examine par ailleurs sous quelle forme sera perçue la redevance pour l'utilisation de la fameuse vignette. De plus, le Conseil fédéral proposera la construction d'une nouvelle transversale ferroviaire à travers les Alpes, objet connu. Bien qu'un premier projet d'article constitutionnel sur l'énergie ait été repoussé en 1983 par la majorité des can- tons, un nouveau projet a été soumis au Parlement qui vise à assurer un approvisionnement suffisant, ménageant autant que possible l'environnement. Aux yeux du gouvernement, l'imposition des sources d'énergie doit favoriser une utilisa- tion économe et rationnelle de toutes les sources d'énergie. Le Conseil fédéral entend en outre encourager davantage la recherche et le développement en matière de techniques énergétiques écologiques et d'énergies de substitution.
Le rapport sur les divers scénarios énergétiques renseignera sur les possibilités, les conditions et les conséquences d'un abandon du nucléaire. Ce n'est pas le moment d'engager le débat à ce propos. Quoi qu'il en soit, il faut d'ores et déjà prévoir que la controverse en ces matières au cours de la présente législature sera vive, âpre; les travaux de notre commission en ont déjà donné quelques aperçus.
J'en viens maintenant aux décisions prises par la commis- sion du Conseil national. Tout d'abord, en ce qui concerne les subventions routières, nous avons décidé, à la majorité, de ne pas souscrire aux vues du Conseil fédéral qui entend réduire de 100 millions de francs en 1990, puis supprimer totalement en 1991 les subventions routières générales - il s'agit en l'occurrence de la part extraordinaire, qui s'élève actuellement à 150 millions de francs par année. Nous avons décidé, par 10 voix contre 6 et 2 abstentions, d'exiger que la Confédération continue à verser aux cantons le montant actuel de ces subventions en 1990 et 1991. Nous en décide- rons tout à l'heure.
J'en viens maintenant à d'autres propositions qui ont subi des sorts divers au sein de notre commission. En matière écologique, notamment, la commission a rejeté plusieurs propositions de motions dont les auteurs demandaient que l'on radie du programme de la législature l'instauration de taxes écologiques - nous en reparlerons d'ailleurs au moment de la discussion sur la partie financière du rapport - que l'on ajourne la révision de la loi sur la protection de l'environnement, que l'on établisse des bilans écologiques annuels dans toutes les unités administratives et entreprises de la Confédération, enfin que le Conseil fédéral présente au Parlement un rapport annuel sur l'état du milieu naturel. Cependant, nous avons adopté un postulat qui invite le Conseil fédéral à insérer dans chaque message qu'il présen- tera aux Chambres des informations sur les effets qu'exer-
cera sur l'environnement la réalisation du projet en ques- tion. Si en effet l'exigence des bilans écologiques annuels nous est apparue trop lourde, trop contraignante pour une administration qui doit tout de même s'occuper de temps en temps d'autre chose, en revanche nous avons estimé que le postulat qui invitait le Conseil fédéral à donner dans chaque message des informations quant aux effets sur l'environne- ment de la réalisation du projet en question nous a semblé une proposition intéressante et acceptable en tant que pos- tulat.
Enfin, vous avez pris connaissance hier, comme nous, lors de la distribution des documents, de la motion du groupe socialiste concernant le transport des marchandises à grande distance par le rail. Nous pouvons regretter que cette proposition n'ait pu être discutée en commission puisque nous ne la connaissons que depuis quelques jours; dès lors, nous nous abstenons de prendre position à son propos, pour l'instant, puisque nos collègues de la commission n'ont pas pu s'exprimer.
Frau Mauch Ursula: Wir schlagen vor, dass der Bund für seine Betriebe und für die Verwaltung Oekobilanzen erstellt. Wir setzen voraus, dass es generell ein Anliegen des Bundes ist, sich möglichst umweltverträglich zu verhalten. Etwas anderes wäre ja unter dem Titel «qualitatives Wachstum» gar nicht denkbar.
Nun ist es aber auch wichtig, dass sich die Bundesverwal- tung und alle Bundesbetriebe Rechenschaft geben über ihr Umweltverhalten. Es braucht, mit anderen Worten, eine Umwelterfolgskontrolle. Die Verwaltung soll wissen, wie ihre Umweltauswirkungen sind, und dazu dient eine Oekobilanz. Mit der Finanzbilanz verschafft sich die Verwaltung einen Ueberblick über ihr finanzielles Gebaren. Mit der Oekobilanz lässt sich feststellen, wieviel an Ressourcen gebraucht, wie- viel an Emissionen und Abfall für welche Verwaltungs- und Betriebsleistungen produziert wird.
Etliche Gemeinden in unserem Land haben bereits für sich selbst Oekobilanzen an die Hand genommen. Wir bezwei- feln nicht, dass Bundesbetriebe die Normen des Umwelt- schutzrechtes einhalten. Es geht also nicht darum. Die Ver- waltung und die Betriebe sollen aber wissen und zur Kennt- nis nehmen, wieviel Material und Energie sie brauchen, wieviel Luftbelastung und Abfall sie produzieren. Eigentlich wäre es interessant, eine Oekobilanz dieses Parlaments zu machen. Das Hauptanliegen der Oekobilanz ist es - ich wiederhole es -, sich Rechenschaft zu geben über den Umgang mit dem Material und der Energie, welche durch die ganze Bundesverwaltung laufen. Nur so wird es schliess- lich gelingen, Verbesserungen anzustreben.
Der Bund ist auch ein sehr wichtiger Einkäufer und Auftrag- geber für die Wirtschaft. Die Beschaffung von Produkten und Dienstleistungen kann mehr oder weniger umweltver- träglich erfolgen. Im Zentrum der Aufmerksamkeit bei Beschaffungen steht normalerweise der Preis. Solange wir auf umweltbelastenden Produkten und Produktionen keine Lenkungsabgaben haben, widerspiegelt aber der Preis die externen Umweltkosten nicht. Der Preis ist kein Umweltindi- kator. Ab und zu ist er sogar das Gegenteil. Es ist daher unseres Erachtens ausserordentlich wichtig, dass sich die öffentliche Hand beispielhaft umweltverträglich verhält. Das kann sie aber nur, wenn sie weiss (oder wenn sie besser weiss als bisher), wie sich ihr Verhalten überhaupt auf die Umwelt auswirkt. Dazu braucht sie eine Oekobilanz.
Ich bitte Sie, der Richtlinienmotion der Minderheit, Oekobi- lanz für den Bund, zuzustimmen.
Bodenmann: Im Bericht des Bundesrates lesen wir auf Seite 81 bezüglich des Güterfernverkehrs folgendes: «Mit dieser Alpentransversale und einer marktgerechten Tarifpo- litik werden zugleich der Huckepack- und der Containerver- kehr über weite Strecken gefördert. Damit soll erreicht wer- den, dass der wachsende Transitgüterverkehr von der Strasse auf die Schiene verlagert wird.»
Wir schlagen Ihnen vor, den Bundesrat aufzufordern, unver- züglich alle notwendigen und sinnvollen Massnahmen zu
543
Legislaturplanung 1987-1991
ergreifen, um den Güterfernverkehr weitgehend von der Strasse auf die Schiene zu verlegen. Er fördert dabei schwergewichtig den Containerverkehr. Diese Massnahmen drängen sich um so mehr auf, als eine neue Alpentransver- sale bestenfalls mittelfristig, wenn überhaupt, eine Rolle spielen kann. Zwischen diesen beiden Texten liegt keine Weltreise, aber es bestehen doch wesentliche Unterschiede. Wir befürworten deshalb eine klarere Position. Der Bundes- rat schlägt uns vor, die Alpentransversale zu bauen und die Tarife zu senken. Wir sind in bezug auf die Alpentransver- sale eher vorsichtiger, denn sie wird, wenn überhaupt, erst mittelfristig gebaut werden. Wir sind also der Meinung, dass man alle notwendigen und sinnvollen Massnahmen ergrei- fen muss - und zwar nicht nur Massnahmen im Tarifbereich -, um den Güterfernverkehr auf die Schiene zu bekommen. Wir sind auch der Meinung, dass man nicht nur den Zuwachs teilweise auf die Schiene verlegen soll, sondern dass man effektiv umlagern muss. Die entsprechende Vor- lage für die Alpentransversale sieht vor, dass auch der Strassenverkehr in den Alpenregionen wächst, was wir nicht wollen.
Weiter sind wir der Meinung, dass man schwergewichtig die Container und Wechselbehälter fördern soll und dass es nicht angeht, Huckepack- und Containerverkehr gleichge- wichtig zu fördern. Wir sind ebenfalls der Meinung, dass es sinnvoll ist, die Politik mit Oesterreich zu koordinieren, weil wir uns am Brenner im Massstab eins zu eins anschauen können, was es bedeuten würde, wenn die Gegner der KVP- Vorlage ihre wahren Absichten durchsetzen könnten. Es ist unbestreitbar, dass die Alpentäler durch den Transitverkehr heute bedroht sind. Es ist nicht auszuschliessen, dass im Alpenraum der Bergwald stirbt. Die Berechnungen gehen davon aus, dass wir mit Schäden in der Grössenordnung von 100 Milliarden zu rechnen haben, wenn es in unseren Regionen mit den Wäldern zu Ende gehen sollte.
In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass Lastwagen bedeutend mehr Stickoxid produzieren als Personenwagen, ja dass ein Lastwagen soviel Stickoxid produziert wie vierzig Personenwagen mit Katalysator. Nun stehen sich zwei Frei- heitsbegriffe gegenüber: die Freiheit für uns, im Alpenraum zu wohnen, und die Freiheit der Lastwagenlobby, ihre Arbeitnehmer mit Lastwagen durch unsere Gebiete fahren zu lassen. Das sind zwei unterschiedliche Positionen in . bezug auf die Lebensqualität. Wir sind der Meinung, dass qualitatives Wachstum konkret bedeuten müsste, dass man mit allen notwendigen und sinnvollen Massnahmen den Güterfernverkehr von der Strasse auf die Schiene verlegt. Wir sind auch der Meinung, dass wir früher oder später die Debatte beginnen müssen, die wir auf dem Gebiet der Energiepolitik längst führen. Auf dem Gebiet der Energiepo- litik stellt man sich heute die Frage, wie man Energie sparen kann, ohne neue Kapazitäten aufbauen zu müssen. Wir müssen auf dem Gebiet der Verkehrspolitik das gleiche machen. Wir müssen uns fragen: Wie können wir verhin- dern, dass immer mehr Güter durch Europa transportiert werden, und wie können wir die dezentrale Produktion von Waren fördern? Hier vielleicht ein Ansatz für all jene, die sich immer um Europapolitik und Integration bemühen!
Bundespräsident Stich: Ich nehme zuerst zur Richtlinienmo- tion Il Stellung. Der Bundesrat schlägt vor, den Treibstoff- zollzuschlag während längstens vier Jahren um 5 Rappen je Liter zu senken. Mit dieser Massnahme soll die Rückstellung Strassenverkehr von heute rund 2 Milliarden beschleunigt abgebaut werden. Im Vernehmlassungsbericht des Eidge- nössischen Finanzdepartementes sind die Gründe ausführ- lich dargelegt. Die Vernehmlassungsfrist läuft bis zum 5. August 1988.
Die in der Richtlinienmotion geforderte Weiterausrichtung der ausserordentlichen allgemeinen Strassenbeiträge in bis- heriger Höhe darf nicht losgelöst von diesem Vernehmlas- sungsvorschlag beurteilt werden. Beide Massnahmen dürf- ten kaum kumuliert werden können. Eine Einnahmenreduk- tion durch Herabsetzung des Treibstoffzollzuschlages und eine Ausgabenerhöhung durch eine Weiterausrichtung des
ausserordentlichen Strassenbeitrages führte dazu, dass die Rückstellung zu schnell abgebaut und bereits im Jahre 1993 unter den wünschbaren Stand einer Ausgleichsreserve von 400 bis 500 Millionen Franken fallen würde.
Der Bundesrat ist deshalb der Auffassung, dass vorerst das Ergebnis der Vernehmlassung über die verstärkte Differen- zierung der Treibstoffzölle abgewartet werden sollte. Gestützt auf die Meinungsäusserungen der Kantone, der politischen Parteien und der interessierten Organisationen wird zu entscheiden sein, welcher Weg zu beschreiten ist. Dazu ist vielleicht noch beizufügen, dass die Mehrheit der Kantone heute mehr Mittel zweckgebunden erhält, als sie tatsächlich für Strassen ausgeben muss. Hinzu kommt, dass auch das Baugewerbe völlig ausgelastet ist, so dass kein Zwang besteht, hier Beschäftigungsmassnahmen durch zusätzliche Mittel des Bundes in die Wege zu leiten. Deshalb beantragt Ihnen der Bundesrat, die Motion abzulehnen.
Zur Richtlinienmotion der Minderheit der Kommission für die Legislaturplanung 1987-1991 «Oekobilanz der Bundes- betriebe»: Der Bundesrat geht mit der Zielrichtung der Motion einig: auch die Verwaltungs- und Regiebetriebe müssen umweltbewusst handeln. Eine formelle Verpflich- tung zur Erstellung von jährlichen Oekobilanzen wäre aber mit der Forderung nach einer effizienten Verwaltung nicht zu vereinbaren. Den Erfordernissen des Umweltschutzes wird in der Verwaltungspraxis bereits heute Rechnung getragen. Generell gilt, dass auch die Bundesbetriebe der Umweltgesetzgebung mit ihren im internationalen Vergleich recht einschneidenden Vorschriften unterstehen. Tätigen Verwaltungen oder Betriebe grössere umweltbelastende Investitionen, so müssen zusätzlich Umweltverträglichkeits- prüfungen erstellt werden, z. B. bei Neubaustrecken der SBB, Nationalstrassenbauten, Waffenplätzen.
Auch im Subventionsbereich kommen die Interessen des Umwelt- und Landschaftsschutzes zur Geltung. Die Projekt- dossiers in den Bereichen Gewässerkorrektionen, landwirt- schaftliche Ameliorationen, Strassenbauten, Forstprojekte usw. werden den Bundesämtern für Umweltschutz sowie Forstwirtschaft und Landschaftsschutz zur Stellungnahme unterbreitet. Dem Umweltschutzgedanken wird zudem im Einkaufswesen Rechnung getragen. Die Einkäufer werden in dieser Beziehung ausdrücklich geschult: Einkauf von umweltgerechten Produkten sowie von Produkten, die eine umweltgerechte Entsorgung gestatten. Als Prinzip gilt: wo möglich und vertretbar, soll das umweltverträglichere Pro- dukt eingekauft werden, z. B. Recyclingpapier, leicht entsorgbare Batterien, möglichst saubere Motorfahrzeuge. Eine formelle Verpflichtung zur Erstellung von Oekobilan- zen brächte daher keine nennenswerten zusätzlichen Oeko- impulse, sondern den Bundesbetrieben lediglich zusätzli- chen Personal- und Sachaufwand. Der Bundesrat beantragt deshalb, die Motion abzulehnen. Umgekehrt ist der Bundes- rat bereit, das Postulat betreffend oekologische Auswirkun- gen entgegenzunehmen.
In bezug auf die Richtlinienmotion der sozialdemokrati- schen Fraktion zur Verlagerung des Güterfernverkehrs auf die Schiene nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:
Der Bundesrat stimmt der verkehrspolitischen Richtung des Vorstosses zu. Die Schiene hat in der Vergangenheit im Güterfernverkehr stets Marktanteile an die Strasse verloren. Dieser Tendenz gilt es nicht zuletzt aus Gründen des Umweltschutzes Einhalt zu gebieten. Der Schwerpunkt liegt auf der Verbesserung des Angebotes der Bahn. Stichworte dazu sind der Doppelspurausbau der Lötschberglinie, «Bahn 2000» mit der Zufahrt Basel-Olten-Bern, Förderung des kombinierten Verkehrs, kurzfristig insbesondere des Huckepacks auf der Gotthardachse mit zusätzlichem Termi- nal im Grenzbereich.
In diesen Zusammenhang gehört auch die beschleunigte Abklärung einer neuen Eisenbahn-Alpentransversale. Wir hoffen, im nächsten Herbst das Vernehmlassungsverfahren dazu eröffnen zu können.
Zudem will der Bundesrat unbedingt die nach Strassenver- kehrsgesetz auf 28 Tonnen festgesetzte Gewichtslimite für Lastwagen verteidigen.
Programme de la législature 1987-1991
544
N
7 juin 1988
In betrieblicher Hinsicht fällt der Güterfernverkehr der Schiene in erster Linie in die unternehmerische Verantwor- tung der Bahnen. In diesem Bereich sind sie deshalb der Konkurrenz der Strasse (Transporttarife, Transportzeiten) voll ausgesetzt. Der Leistungsauftrag 1987 zwingt die SBB, aus diesem Leistungsbereich grösstmögliche Deckungsbei- träge zu erwirtschaften. Gestützt darauf müssen die SBB alles unternehmen, um ihren Marktanteil im Güterfernver- kehr zu halten bzw. zu vergrössern. Der Containerverkehr ist ebenfalls Teil des freien Marktbereiches der SBB. Der Bund hat zusätzlich über die Treibstoffzollgesetzgebung die Mög- lichkeit, Investitionen im Containerverkehr zu subventionie- ren. Der Bundesrat macht davon Gebrauch, soweit entspre- chende Gesuche der Bahnen vorliegen.
Die bestehenden Rechtsgrundlagen erlauben es dem Bun- desrat, insbesondere den Huckepackverkehr zu fördern. In diesem Bereich hat er in Zusammenarbeit mit den SBB alles unternommen, das Leistungsangebot zu verbessern. Er ist auch bereit, die damit verbundene Erhöhung der Abgeltung zu akzeptieren. Als konkrete Förderungsmassnahme des Bundesrates sind in diesem Zusammenhang die Einführung vier neuer Zugspaare im Nord-Süd-Verkehr sowie die Preis- reduktion von 50 Franken pro Sendung zu erwähnen.
Die SBB sind gehalten, diese Massnahmen in den Folgejah- ren weiterzuführen. Sie sind dabei dafür besorgt, dass die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel in erster Linie zur Auslastung der neugeschaffenen Kapazitäten und zur langfristigen Förderung des verkehrspolitisch und betriebs- wirtschaftlich sinnvolleren, unbegleiteten Verkehrs einge- setzt werden. Der Bundesrat wendet somit bereits heute die ihm zustehenden Möglichkeiten an, die Verlagerung des Güterfernverkehrs auf die Schiene mit notwendigen und sinnvollen Massnahmen zu fördern. Diese Zusammenarbeit mit den Bahnen SBB und BLS muss aber in nächster Zeit noch verbessert werden. Das EVED hat entsprechende Vor- schläge bei den SBB angefordert.
Mit Annahme der Verfassungsartikel zur koordinierten Ver- kehrspolitik KVP erhielte der Bund langfristig schliesslich zweckgebundene Mittel zur Finanzierung von Bahnanlagen nationaler Bedeutung. Dazu kämen ein erweiterter Spiel- raum, um den kombinierten Verkehr finanziell zu fördern, sowie die Kompetenz, zur Entlastung der Strasse vom Güterfernverkehr, insbesondere im Transit, notfalls auf die Schiene zu verweisen. Der grossräumige Güterverkehr ist Gegenstand der Zusammenarbeit der Bahnunternehmun- gen der einzelnen Länder in der «Union internationale de chemins de fer». Zudem beschäftigt er seit Jahren die Euro- päische Verkehrsministerkonferenz (CEMT). Die Schweiz hat in diesem Gremium ihre Transitphilosophie, die auf konsequente Förderung der Schiene ausgerichtet ist, mehr- fach erläutert und kürzlich wieder in Luxemburg unmissver- ständlich klargestellt. Sie ist vor allem bei den Nachbarlän- dern weitgehend auf Verständnis gestossen.
Die Verkehrsminister der Bundesrepublik Deutschland, von Oesterreich, Italien und der Schweiz haben zudem ein besonderes Zusammenarbeitsorgan für die Variantendis- kussion neuer Eisenbahn-Alpentransversalen eingesetzt. Mit den Bestrebungen zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Marktes durch die EG erhält das Problem der Bewältigung des Alpentransits zwischen deren nördlichen und südlichen Partnern eine erhöhte Bedeutung. Nach frü- heren regelmässigen Informationsgesprächen auf Verwal- tungsstufe sind seit letzten Herbst auch Kontakte auf Mini- sterebene aufgenommen worden. Am 7. Dezember 1987 haben die Verkehrsminister der EG einen Beschluss zur Eröffnung von Verhandlungen über den Verkehr zwischen der EG, Oesterreich, der Schweiz und Jugoslawien gefasst. Seit Januar dieses Jahres steht das EVED in Zusammenar- beit mit dem Integrationsbüro des EVD in sogenannten exploratorischen Gesprächen mit der EG-Kommission. Dabei stehen unsere Transitpolitik, die bessere Ausschöp- fung der bestehenden Transitkapazität der Bahn für den kombinierten Verkehr, eine neue Eisenbahn-Alpentransver- sale und natürlich auch die Forderung der EG nach der Zulassung von 40-Tonnen-Lastwagen im Vordergrund.
Wegen der internationalen Zusammenhänge des Güterfern- verkehrs sollte der Bundesrat nicht durch zu enge Vorgaben in seinem Verhandlungsspielraum eingeschränkt werden. Der Bundesrat beantragt Ihnen, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
Müller-Meilen: Die FDP-Fraktion teilt die Beurteilung des ¿Bundesrates, dass die Schweiz «über eine breit gefächerte und im internationalen Vergleich fortschrittliche Gesetzge- bung zur Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen ver- fügt». Sie ist sich bewusst, dass der Kampf gegen die Umweltverschmutzung keine Ruhepause erlaubt und dass dem Vollzug der bereits beschlossenen Massnahmen gröss- te Aufmerksamkeit zu schenken ist. Sie bedauert, dass für die Entsorgung der Abfälle, die an Bedeutung ständig zunimmt und zeitlich immer dringender wird, im Legislatur- bericht keine konkreteren Vorschläge unterbreitet werden. Die FDP-Fraktion hält die im Bericht skizzierte Fortführung der im 6. Landwirtschaftsbericht eingeleiteten Agrarpolitik für richtig.
Die gesamthaft positive Beurteilung dieses Abschnitts des Legislaturberichts kann einige kritische Bemerkungen nicht verhindern. Im Bericht wird ausgeführt, dass den wachsen- den Mobilitätsansprüchen durch «geeignete Massnahmen» entgegenzuwirken sei. Auf die Frage, welche Massnahmen denn der Bundesrat als geeignet erachte, hat Herr Bundes- präsident Stich kurz und bündig auf die Raumplanung ver- wiesen. Dies scheint mir nun doch etwas mager. Die Raum- planung kann die Mobilität nur in sehr geringem Masse vermindern. Die Pendlermobilität wird solange ansteigen, als das Bedürfnis nach mehr Wohnraum den Kern der Städte entleert und die Leute zum Wohnen in den Agglome- rationsgemeinden zwingt. Letztlich geht es doch wohl um die Frage, ob die freie Wahl und die Verwendung der Ver- kehrsmittel eingeschränkt werden sollen. Ich stelle deshalb nochmals die Frage nach den für den Bundesrat geeigneten Massnahmen, und ich erwarte eine eingehendere Antwort. Die auf Seite 70 im Bericht angeschnittene Frage der Motor- fahrzeugsteuern und der Haftpflichtversicherungsprämien, die auf den Treibstoffpreis umzuwälzen sind, hat sich wohl mit dem kürzlich veröffentlichten Bericht der Arbeitsgruppe erledigt; denn wir wohnen fast alle viel zu nahe der Grenze: Grosse Preisunterschiede beim Benzin würden deshalb einen in mancher Hinsicht unerwünschten Benzintourismus auslösen. Auch der Radumdrehungszähler dürfte vor allem als Schikane und als bürokratischer Leerlauf empfunden werden und kaum geeignet sein, das gestörte Verhältnis des Bürgers zum Staat zu verbessern.
Der Bundesrat stellt auf Seite 80 - im Falle einer Annahme der KVP-Artikel - eine ganze Lawine von Gesetzesrevisionen in Aussicht: ein Verkehrskoordinationsgesetz, ein Bundes- gesetz über die Strassenbenützungsabgaben, das eine lei- stungsabhängige, kostendeckende Schwerverkehrsabgabe und eventuell eine neue Vignette enthalten soll, eine Revi- sion des Treibstoffzollgesetzes, des Nationalstrassen-, des Eisenbahn- und des Postverkehrsgesetzes. Nachdem alle diese Massnahmen den Bundeshaushalt insgesamt nicht zusätzlich belasten sollen, wäre es wohl für die Kantone und für die Gemeinden sehr erwünscht zu erfahren, wie sich der Bundesrat die neue Lastenverteilung zwischen Bund und Kantonen im privaten und im öffentlichen Verkehr konkret vorstellt. Wo sollen Lasten zugunsten oder zuungunsten von wem verschoben werden?
Ich bitte Herrn Bundespräsident Stich, hier etwas genauere Auskunft über seine Intentionen zu geben.
M. Philipona: Le Rapport sur le programme de la législature 1987-1991 pourrait faire l'objet de nombreux commentaires en ce qui concerne le chapitre traitant plus particulièrement de l'agriculture. Je me contenterai d'évoquer quatre points qui me paraissent essentiels.
Tout d'abord, j'ai été quelque peu étonné que l'agriculture ne fasse pas l'objet d'un chapitre du rapport, ou du moins d'un sous-chapitre. Le fait que ce vaste secteur d'activités soit intégré au chapitre 2.22, Protection du paysage, porte
N
545
Legislaturplanung 1987-1991
peut-être l'assurance que les nombreuses tâches remplies par les paysans depuis des millénaires au service de la collectivité seront désormais mieux considérées et indemni- sées, comme il se doit, par le biais de montants tirés du budget de la protection de l'environnement et non du compte dépenses en faveur de l'agriculture et de l'alimenta- tion.
Cela étant précisé, je suis déçu de la manière dont est traitée l'agriculture dans ce rapport. Compte tenu des échéances qui nous attendent et dont les paysans sont tout à fait conscients, j'aurais souhaité que l'on insiste davantage sur les points susceptibles d'armer l'agriculture, de motiver la relève particulièrement bien formée dont elle dispose. Les pays de la CEE tiennent actuellement ce langage et non pas celui de la démobilisation.
J'aurais aimé trouver, dans ce rapport, quelques proposi- tions pour détendre les carcans qui bloquent nos exploita- tions agricoles dans leurs possibilités de production. J'au- rais souhaité y découvrir quelques raisons d'espérer.
Concernant les paiements directs que l'on veut, semble-t-il, développer dans le sens d'une généralisation, il convient de souligner que la grande majorité, si ce n'est la quasi unani- mité des milieux agricoles, est fermement opposée à l'intro- duction d'une formule aussi peu motivante, à la mise en place d'un système qui institutionnaliserait l'octroi d'alloca- tions de chômage déguisées. Une telle perspective n'est pas saine pour ces jeunes paysannes et paysans. Le Conseil fédéral doit en convenir et tout mettre en oeuvre pour corriger le tir.
Que de fois déjà l'agriculture a souligné qu'en matière de paiements directs elle souhaite le renforcement du système en place, c'est-à-dire les paiements compensatoires qui ont fait leurs preuves. Ils permettent de rémunérer équitable- ment le surcroît de travail et compensent les handicaps naturels dans les régions défavorisées. Pour l'agriculture, la source première de revenus doit rester les prix qu'il peut tirer de ses produits.
Concernant les méthodes de production, j'ai été surpris de lire dans le rapport qu'il faut développer celles dites natu- relles. De tels propos sont presque une insulte à la paysan- nerie, elle qui a toujours utilisé des méthodes naturelles et le fait encore aujourd'hui. Si certaines méthodes de produc- tion ont parfois dévié dans un sens un peu moins tradition- nel, c'est sous la pression de milieux qui ont poussé, qui ont encouragé les agriculteurs à procéder ainsi pour diminuer le coût des produits. Les consommateurs en ont tiré avantage. Les statistiques les plus officielles font clairement ressortir qu'en Suisse le coût de l'alimentation est tout à fait raison- nable, pour ne pas dire modeste, si l'on tient compte du haut niveau de vie dont bénéficie la population en général. Reve- nir à des méthodes de production ancestrales, comme le souhaitent d'aucuns, aurait des répercussions néfastes sur l'ensemble de l'agriculture, sur le dynamisme des paysans et sur les prix des produits.
Parmi les thèmes que j'aurais souhaité voir en exergue dans ce rapport figure celui de la responsabilisation de la profes- sion. Or, rien n'est dit sur ce point important auquel les organisations professionnelles accordent un rôle de plus en plus essentiel. Est-il nécessaire de rappeler ici les mesures d'entraide mises en place avec succès par les milieux lai- tiers, en l'occurrence l'Union centrale des producteurs suisses de lait, pour mieux maîtriser les livraisons? Les efforts faits à cet échelon par les producteurs et les fédéra- tions laitières régionales sont de ceux qui méritent d'être soulignés dans cette enceinte, car ils n'ont pas leurs pareils® dans d'autres pays, notamment dans la CEE.
Faut-il aussi relever une nouvelle fois la campagne lancée par les milieux des producteurs de viande de boucherie en vue de récolter des contributions volontaires ? Cette mesure d'entraide professionnelle a bien marché puisque plusieurs milliers de francs ont ainsi été récoltés. Ils serviront essen- tiellement à financer des actions de propagande, de marke- ting en faveur de la viande indigène.
Mentionnons également les initiatives des producteurs de céréales et des viticulteurs qui, toutes, vont dans le sens
d'une prise de responsabilité des organisations agricoles. Or, à la lecture du rapport sur le Programme de législature, je me pose la question de savoir si les autorités ne cherchent pas à minimiser la volonté des paysans de prendre leur destin en main. J'espère me tromper. Le désir de responsa- bilisation manifesté par les organisations est à prendre au sérieux. Les autorités fédérales doivent les aider dans leurs initiatives tendant à mieux maîtriser les marchés.
C'est ce qui manque le plus dans ce Rapport sur le pro- gramme de la législature 1987-1991. Mais il est encore temps de corriger le tir, de donner aux paysans et à la relève de véritables raisons de croire en l'avenir. L'agriculture nous concernant toutes et tous, mettons tout en oeuvre pour que ses bases restent solides et saines à la veille des grandes échéances européennes.
Seiler Rolf: Ich spreche zum Thema Umwelt und Umweltab- gaben.
Wenn wir heute eine kritische Umweltbilanz ziehen müss- ten, würden wir feststellen, dass die Umweltpolitik mit der Umweltzerstörung nicht Schritt gehalten hat. Sie hat des- halb nicht Schritt halten können, weil sie zuwenig darauf ausgerichtet war, Umweltbelastungen von vornherein zu vermindern und zu vermeiden. Künftig gilt es nun, in der Umweltpolitik Instrumente und Anreizsysteme zu finden und auch einzusetzen, die sowohl Produzenten wie auch Konsu- menten veranlassen, sich umweltbewusster zu verhalten. Die Absicht des Bundesrates, die Gebote und Verbote mit marktwirtschaftlichen Instrumenten, insbesondere Abga- ben, zu ergänzen, ist zu begrüssen.
Mit dem marktwirtschaftlichen Mittel der Verteuerung wird die Endlichkeit und Knappheit der Natur in eine Sprache umgesetzt, die alle verstehen: den Griff ins Portemonnaie. Der Staat muss die Umwelt, die Natur mit Preisen versehen. Das Gesagte gilt grundsätzlich und eigentlich noch in ver- mehrtem Masse auch für den Energieverbrauch. Wir wissen, dass die Belastungen der Umwelt zum grossen Teil vom hohen Energieeinsatz, ja von unserer Energieverschwen- dung herrühren. Wir wissen ebenfalls, dass wir für den Schutz unserer Lebensgrundlagen mehr tun müssen. Wir sind uns einig, dass wir Energie sparen müssen, auch weil die Rohstoffe knapper werden. Es ist daher naheliegend, umweltpolitisch dringend nötig, auch den Energieverbrauch marktwirtschaftlich über den Preis zu beeinflussen. Finanz- politische Aspekte sind hier völlig nebensächlich; denn eine solche Energiesteuer soll ertragsneutral gestaltet werden, d. h. deren Einnahmen sollen für Entlastungen bei anderen Steuern und Abgaben verwendet werden.
Die Kompensation durch Aufhebung der Taxe occulte zielt in bezug auf die Umweltauswirkungen allerdings in die falsche Richtung. Diese Lösung widerspricht dem Leitmotiv des qualitativen Wachstums. Richtiger im Sinne dieses qua- litativen Wachstums wäre es, den Ertrag dieser Energie- steuer für Entlastungen bei den Lohnnebenkosten, zum Beispiel bei den Sozialversicherungsbeiträgen, einzusetzen und damit die menschliche Arbeit zu verbilligen. Wichtig ist, dass eine solche Steuer so angesetzt wird, dass einerseits eine ausreichende Wirkung erzielt wird und andererseits Anreize geschaffen werden, vorhandenes Sparpotential aus- zuschöpfen.
Um der Wirtschaft die Anpassung an diese Energiesteuer zu erleichtern, wäre auch eine ratenweise Einführung denkbar: d. h. mit einem niedrigen Satz beginnen und in genau fest- gelegten Zeitabständen stufenweise bis zum Maximalsatz steigern. Der Bundesrat spricht von zehn Prozent. Eine so angelegte Energieabgabe könnte auch höher sein.
Aus all diesen Ueberlegungen scheinen mir die Vorschläge des Bundesrates, ausgenommen die Beseitigung der Taxe occulte, überzeugender, sie beweisen mehr Mut und ermög- lichen für die Zukunft sachgerechtere Lösungen.
Lassen Sie mich zum Schluss den Amerikaner Alwin Toffler zitieren. Er schreibt in seinem Buch «Zukunftschance» fol- gendes: «Nirgendwo ist die Antiquiertheit der Institutionen jedoch so klar und so gefährlich wie in der politischen Sphäre, und nirgends finden wir heute weniger Phantasie,
Programme de la législature 1987-1991
546
N 7 juin 1988
weniger Experimentierfreudigkeit und weniger Bereitschaft, grundlegende Veränderungen ins Auge zu fassen als gerade hier.» Sorgen wir dafür, dass Alwin Toffler nicht recht hat.
Zbinden Paul: Das Kapitel IV weist einige politische Schwer- punkte von landesweit ungelösten Problemen auf. Im Umweltschutzbereich unterstützt die CVP die Anstrengun- gen des Bundes, die bestehenden Massnahmen zu ergän- zen, fordert zugleich aber auch die Gewähr dafür, dass diese Massnahmen auch vollzogen und durchgesetzt werden kön- nen. In diesem Sinne unterstützen wir das Kommissions- postulat I «Botschaften an das Parlament. Oekologische Auswirkungen». Damit müssen wir nämlich - sowohl der Bundesrat als auch das Parlament - immer auch überlegen, ob unsere Gesetze umweltmässig sinnvoll und tragbar sind. Es darf damit aber nicht einfach prohibitiv alles verhindert werden, was notwendig ist. Oekologie darf nicht Hemm- schuh sein, sie muss auch den Fortschritt zulassen. Wir werden diesbezüglich immer wieder darauf achten müssen, inwieweit der Arbeitsplatz Schweiz gefährdet wird.
Unsere Fraktion lehnt hingegen das Minderheitspostulat Mauch einhellig ab, weil wir es für überzogen halten, jedem Bundesbetrieb eine Oekobilanz aufzuzwingen.
Die verkehrspolitischen Vorstellungen des Bundesrates gehen in diesem Bericht leider nicht wesentlich über die koordinierte Verkehrspolitik hinaus, und wir werden in die- ser Legislaturperiode noch viel Arbeit haben, um Strasse und Schiene zu versöhnen und den umweltschonenden öffentlichen Verkehr wirksam zu fördern. Das Stichwort «Eisenbahn-Alpentransversale» sollte hier nationale und internationale Verkehrsprobleme lösen.
Ueber die Energiepolitik werden wir voraussichtlich im Herbst sprechen.
In bezug auf die Landwirtschaft erwarten wir vom Bundesrat eine konsequente Haltung, auch in bezug auf die Produk- tionslenkungsmittel Menge und Preis, auf die Einkommens- sicherung und auf die Grenzen und die Möglichkeiten der Finanzierung der Ueberschüsse durch die öffentliche Hand. Zur Richtlinienmotion II, «Ausserordentliche allgemeine Strassenbeiträge»: Hier sind wir für Annahme dieser Motion, und zwar aus folgenden Ueberlegungen: Sie steht für uns nicht unbedingt in direktem Zusammenhang mit dem bun- desrätlichen Vorhaben, die Treibstoffzölle vermehrt zwi- schen bleihaltig und bleifrei zu differenzieren. Im Legislatur- finanzplan ist der Abbau eines Teils der Beiträge an die Kantone vorgesehen, und zwar nicht der gesetzliche Bereich, sondern der ausserordentliche Beitrag von 150 Mil- lionen Franken, der über das gesetzliche Mindestmass hin- ausgeht. Wir fragen uns, ob der Zeitpunkt jetzt richtig ist, diese 150 Millionen in Frage zu stellen, im Augenblick, wo wir die Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen und mit den Finanzdirektoren benötigen, um die neue Finanz- ordnung in die Wege zu leiten. Aus diesem Grunde unter- stützen wir die Motion insoweit, als bis zum Ende der Legis- laturperiode dieser Betrag nicht in Frage gestellt werden sollte.
Zur SP-Richtlinienmotion betreffend Güterfernverkehr auf die Schiene: Der Grundgedanke erscheint uns richtig. Mit der Ausformulierung, so wie sie hier enthalten ist, habe ich persönlich - ich spreche jetzt im eigenen Namen - etwas Mühe. Vor allem in dieser Form und insbesondere zu diesem Zeitpunkt kann ich dieser Motion nicht zustimmen. Wir werden am Sonntag über die KVP abzustimmen haben. Wollen wir jetzt, vier Tage vorher, eine Motion überweisen, welche diesen Volksentscheid eigentlich vorwegnimmt? Hier liegen meine persönlichen Bedenken, auch wenn das Grundanliegen - Förderung des Schienenverkehrs - richtig ist. Ich persönlich werde also der Motion nicht zustimmen. Zudem frage ich mich, ob wir wirklich aus allem ein Postulat oder eben ein «Mostulat» machen wollen?
Das sind die Stellungnahmen der CVP-Fraktion im allgemei- nen und meine persönliche zur SP-Richtlinienmotion im besonderen.
Hier wird die Beratung dieses Geschäftes unterbrochen Le débat sur cet objet est interrompu
Schluss der Sitzung um 12.35 Uhr La séance est levée à 12 h 35
.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Legislaturplanung 1987-1991 Programme de la législature 1987-1991
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1988
Année
Anno
Band
II
Volume
Volume
Session
Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
02
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 88.001
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 07.06.1988 - 08:00
Date
Data
Seite
522-546
Page
Pagina
Ref. No
20 016 354
Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.