Intempéries de 1987. Mesures exceptionelles
14
E 1er mars 1988
Drehscheibe Europas, wir sind auch Teil der Landschaft und Umwelt Europas. Das aber müssen wir unseren europäi- schen Freunden bewusst machen. In diesem Punkt müssen wir offensiv argumentieren. Wenn wir unsere Landschaft und unsere Strassen vor einer unerträglichen Verkehrsla- wine schützen, dann tun wir dies natürlich vorab für uns, aber letztlich tun wir es auch für die Bürger Europas, die unsere Schönheiten zu Recht auch als ihre Schönheiten betrachten. Gelingt es uns, ein europäisches Bewusstsein für die Schweiz zu wecken, dann haben wir sehr viel erreicht. Voraussetzung dazu aber ist, dass wir dort, wo wir an der europäischen Idee mitbauen können, dies auch entschlossen tun.
Beim «Europäischen Uebereinkommen für die internationa- len Hauptstrassen» können wir dies tun, ohne Schaden zu nehmen. Wenn wir hier ja sagen, sind wir auch stärker, wenn wir in Zukunft zu einer Forderung nein sagen müssen. Noch einmal: Worum geht es bei diesem Abkommen?
Wir verpflichten uns, das neu festgelegte E-Strassen-Netz als Richtplan für den Neu- und Ausbau der entsprechenden Strassen anzuerkennen.
Wir tun dies im Rahmen unseres eigenen Ausbaupro- gramms. Es wird uns nichts aufgezwungen.
Daraus ergeben sich für uns keine neuen Verpflich- tungen.
Dem Landesrecht wird grosser Spielraum zugemessen. Wir müssen die Strassen lediglich mit «E» bezeichnen. Für die Benutzung dieser E-Strassen gilt das Strassenverkehrs- recht des jeweiligen Landes.
Es gilt auch für restriktive Bestimmungen punkto Masse und Gewichte sowie für das Nacht- und Sonntagsfahrverbot. 6. Es kann aus diesen Uebereinkommen auch nicht gefol- gert werden, die Schweiz öffne nach der Ratifizierung ihr E-Strassen-Netz uneingeschränkt dem ausländischen Schwerverkehr.
Zum Schluss: Bei der Behandlung des Uebereinkommens im Nationalrat wurde, wie Sie wissen, ein Rückkommensan- trag gestellt, weil die Ratifizierung des Uebereinkommens bezüglich der N 1 Yverdon-Murten, der N 4 Knonauer Amt, der N 5 zwischen Zuchwil und Biel und der N 16 Transjurane die sogenannten «Kleeblatt»-Initiativen präjudizieren würde. Davon kann aber keine Rede sein, wie der Kommissionsprä- sident gesagt hat: Volksinitiativen erhalten erst Rechtskraft, wenn sie von Volk und Ständen angenommen worden sind. Würde die eine oder andere der Kleeblattinitiativen ange- nommen, hätte das lediglich zur Folge, dass der entspre- chende E-Strassenzug nicht als Neuanlage erstellt werden könnte. E-Strasse bliebe damit die heute bestehende Strasse, also beispielsweise anstelle der neu zu erstellenden Transjurane die heutige Hauptstrasse Boncourt-Porren- truy-Delémont-Moutier. Dasselbe gilt für Strassenstrecken, bei welchen die Nationalstrassen-Neuanlage planerisch noch nicht feststeht. Es wird einfach der bestehende Stras- senzug mit E-Strasse signalisiert.
Der Bundesbeschluss über die Ratifikation des Ueberein- kommens ist aus drei Gründen nicht dem fakultativen Staatsvertragsreferendum zu unterstellen. Erstens: Das Uebereinkommen ist kündbar, und ich kann hier bestätigen, was ich bereits in der Kommission gesagt habe: wir würden es auch kündigen, sollte dies einmal notwendig werden. Zweitens: Mit der Ratifizierung des Uebereinkommens tritt die Schweiz keiner internationalen Organisation bei. Drit- tens: Das Uebereinkommen bringt keine multilaterale Rechtsvereinheitlichung.
Der Bundesrat beantragt Ihnen, auf die Vorlage einzutreten und den Nichteintretensantrag von Frau Ständerätin Bührer abzulehnen - der Nationalrat hat am 7. Dezember 1987 das Abkommen angenommen. Ich bitte Sie, dem Nationalrat zu folgen.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Minderheit Für den Antrag der Mehrheit
5 Stimmen 36 Stimmen
Detailberatung - Discussion par articles
Titel und Ingress, Art. 1 und 2 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Titre et préambule, art. 1 et 2 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Beschlussentwurfes Dagegen
35 Stimmen 3 Stimmen
An den Bundesrat - Au Conseil fédéral
87.077
Unwetterschäden 1987. Ausserordentliche Massnahmen Intempéries de 1987. Mesures exceptionnelles
Botschaft und Beschlussentwurf vom 14. Dezember 1987 (BBI 1988 I, 181) Message et projet d'arrêté du 14 décembre 1987 (FF 1988 1, 157)
Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral
Lauber, Berichterstatter: Die Unwetter vom Sommer 1987 haben grosse Gebiete unseres Landes sehr hart getroffen. Die dabei entstandenen Schäden an Wasserläufen und deren Sicherheitswerken, an Verkehrswegen und -anlagen, an Infrastrukturwerken, an Gebäuden, Gütern und Feldern beliefen sich auf deutlich über eine Milliarde Franken. Dazu kommen Ertrags- und Verdienstausfälle sowie die nicht zu beziffernden Verluste der Betroffenen an ihrer langen Auf- bauarbeit der eigenen Existenz. Bereits am 12. August 1987 sicherte der Bundesrat den Kantonen umfassende, rasche und unbürokratische Hilfe zu. In der Folge beschloss er, eine Vorlage über ausserordentliche Massnahmen vorzuberei- ten. Heute löst der Bundesrat sein Versprechen ein. Doch zuerst noch ein paar Worte zu den Unwetterschäden von 1987:
Die chronologische Uebersicht haben Sie in der Botschaft gefunden, auch die meteorologischen Verhältnisse im letz- ten Sommer sind dort dargestellt. In der Oeffentlichkeit wurde immer wieder die Frage aufgeworfen, ob ein Zusam- menhang zwischen den Waldproblemen und den Unwetter- schäden bestehe. Auch die Zunahme versiegelter Flächen wird als möglicher Grund genannt.
Wir müssen da vorsichtig sein. Das Besondere an den Unwettern im letzten Sommer bestand darin, dass bis in sehr grosse Höhen die Niederschläge in Form von Regen fielen und nicht - wie normalerweise - als Schnee. In den betroffenen Gebieten befinden sich grosse Einzugsgebiete oberhalb der Waldgrenze. Hier floss das Wasser sofort ab, während der Schnee erst nach einigen Tagen geschmolzen wäre. Zudem war der Boden in den tieferen Lagen schon stark durchnässt und konnte nichts mehr aufnehmen. Die versiegelten Flächen, also Gebäude, Strassen, Parkplätze etc. sind im Einzugsgebiet der Unwetter sehr klein.
Möglicherweise kann eine Vorsorgemassnahme in verstärk- ten Aufforstungen bestehen. Gerade im Kanton Uri wurde in
15
Unwetterschäden 1987. Ausserordentliche Massnahmen
früheren Zeiten nämlich sehr viel Wald abgeholzt. Solche Aufforstungen und andere notwendige Präventivmassnah- men sind aber nicht Gegenstand der heute zur Diskussion stehenden Vorlage.
Für die Ursachenabklärung hat der Bundesrat ebenfalls rasch gehandelt und inzwischen Aufträge erteilt. Er hat einen Kredit von rund 2,5 Millionen Franken zur Verfügung gestellt. Unsere Hochschulinstitute wurden in diese Arbeit einbezogen.
Die Arbeiten sollten in den Jahren 1988 und 1989 begonnen und durchgeführt werden.
Es geht heute «nur» um die Behebung der Schäden; und auch hier gleich wieder eine Ausnahme: Die Schäden an Eisenbahnen werden vom Bund aufgrund des Eisenbahnge- setzes und des SBB-Gesetzes zu 100 Prozent bezahlt. Die entsprechenden Mittel sollen vom Parlament im Juni 1988 mit dem Nachtrag I zum Voranschlag 1988 und mit der SBB- Rechnung 1987 bewilligt werden. Die jetzige Vorlage des Bundesrates betrifft die Schäden in folgenden öffentlichen Bereichen: Wasserbau,Forstwesen, Meliorationen (Boden- verbesserungen in der Landwirtschaft), Strassen, Kanalisa- tionen, Interventionen (d. h. Räumung, Hilfe- und Sicher- heitsmassen usw.).
Die Ertragsausfälle im Futterbau sind als Schäden im Privat- bereich von der direkten Bundeshilfe ausgeschlossen und an die Glückskette weitergemeldet worden. Die Schäden an privaten Gebäuden müssen von den Versicherungen bezahlt werden.
Am Strassennetz sind Schäden für über 420 Millionen Fran- ken entstanden. Die Bundesbeiträge zur Wiederherstellung der Strassen werden jährlich in den Voranschlag aufgenom- men und aus den Treibstoffzöllen und -zollzuschlägen finan- ziert. Diese Beiträge sind höher als dies normalerweise der Fall ist. Für die Unwetterschäden an Strassen im Jahre 1987 werden folgende Beiträge ausgerichtet:
Für die Wiederherstellung der Nationalstrassen, insbeson- dere der N 2 in den Kantonen Uri und Tessin, wird eine vollständige Kostenübernahme durch den Bund beantragt. Das bezieht sich sowohl auf die Räumungs- wie auch auf die Wiederherstellungskosten. Nach ordentlichem Recht über- nimmt der Bund 97 Prozent der Nationalstrassen-Baukosten im Kanton Uri und 92 Prozent im Kanton Tessin.
Im Kanton Uri ist auch die alte Gotthardstrasse, die nicht mehr dem Hauptstrassennetz angehört, durch die Unwetter- katastrophe an drei Stellen völlig zerstört worden. Die alte Gotthardstrasse im Kanton Uri und im Tessin und die Natio- nalstrasse N 2 gehören zusammen: Verkehrsunterbrüche auf der N 2 müssen durch die alte Gotthardstrasse aufgefan- gen werden und umgekehrt. Es rechtfertigt sich deshalb, die Wiederherstellungsarbeiten auf der alten Gotthardstrasse gleicherweise zu 100 Prozent vom Bund zu übernehmen. Nach ordentlichem Recht würde der Kanton Uri nichts er- halten.
Eine gleiche Lösung schlägt der Bundesrat für die Haupt- strassen vor. Bei diesen Strassenzügen handelt es sich um wichtige Strassenverbindungen von gesamtschweizerischer Bedeutung. Insbesondere die Schäden in Münster (VS) und in Poschiavo (GR) sind so gross, dass sie von den betreffen- den Kantonen nicht ohne entscheidende Bundeshilfe getra- gen werden können. Auch in diesen Fällen soll ein Bundes- beitrag von 100 Prozent der ausgewiesenen Kosten ausge- richtet werden, statt etwa 80 Prozent nach heute gültigem Treibstoffzollgesetz.
Die Nufenenstrasse in den Kantonen Wallis und Tessin wurde seinerzeit zum grossen Teil von den Kraftwerkgesell- schaften Aegina AG und Maggia AG gebaut und bezahlt. An das verbleibende Zwischenstück von rund 4 km Länge lei- stete der Bund einen Beitrag von 75 Prozent. Die Nufenen- strasse gehört nicht zum Hauptstrassennetz. Im Bedrettotal ist die Nufenenstrasse an verschiedenen Stellen vollständig zerstört. Sie muss mit enormen Kosten neu erstellt werden. An diese Wiederherstellungsarbeiten soll ein Bundesbeitrag von 75 Prozent ausgerichtet werden. Ein Antrag, diesen Ansatz auf 100 Prozent zu erhöhen, wurde in der Kommis- sion mit 5 : 3 Stimmen abgelehnt. Hingegen wird die Ver-
kehrskommission des Nationalrates ihrem Rat beantragen, auch für die Nufenenstrasse 100 Prozent vorzusehen. Der Nationalrat ist. aber Zweitrat. Diese Erhöhung würde bei einer Gesamtsumme von 420 Millionen 13 Millionen Fran- ken ausmachen und auch zulasten der Treibstoffkasse gehen.
Ebenfalls mit 75 Prozent sollen Strassenschäden mit Bun- deshilfe wieder behoben werden, die andernorts als Folge der katastrophalen Unwetter des Sommers 1987 entstanden sind, die aber in unserer Darstellung nicht gesondert erwähnt sind. Die Beiträge für Stassen werden - wie erwähnt - aus der Treibstoffzollkasse bezahlt, und zwar aufgrund der effektiven Abrechnungen. Dafür werden rund 400 Millionen Franken benötigt. Die Teilbeträge werden in die Voranschläge eingestellt.
Ein völlig anderes, unkonventionelles Verfahren wird für die sogenannten Restkosten angewandt.
Für die Wiederherstellungsarbeiten in den Bereichen Was- serbau, Forstwesen, Melioration, Interventionen usw. bezahlt der Bund aufgrund der heute gültigen Gesetze Bei- träge. Diese betragen zum Beispiel für einen finanzschwa- chen Kanton im Bereich Wasserbau 45 Prozent, der Bundes- rat kann aber - bereits aufgrund der heutigen Gesetzgebung - bis zu 65 Prozent bewilligen. Vorerst sollen diese Maximal- beiträge ausgerichtet werden. Es verbleiben aber im erwähnten Beispiel immer noch 35 Prozent, welche von Kanton, Gemeinden und anderen Körperschaften oder Pri- vaten bezahlt werden müssten. Für die Berechnung der Restkosten wurde wie folgt vorgegangen:
Vom Gesamtbetrag wurde der ordentliche Bundesbeitrag und zudem ein «zumutbarer» Kantonsbeitrag abgezogen. Ob der Kanton diesen Beitrag allein oder zusammen mit Gemeinden und anderen Körperschaften bezahlt, hat er selbst zu entscheiden.
In der Kommission wurde eingehend diskutiert, welcher Beitrag der Kantone im Sinne des Bundesbeschlusses als zumutbar betrachtet werden kann. Der Bundesrat hält in seiner Botschaft fest, dass die ausserordentlichen Bundes- beiträge es den Kantonen und Gemeinden erlauben sollten, die Unwetterschäden zu beheben, ohne die Steuern oder die Verschuldung zu erhöhen. Allerdings verbleiben den betrof- fenen Kantonen noch Kosten von rund 50 Millionen Franken.
Für die konkrete Bemessung des «zumutbaren» Anteils der Kantone wurde von dem Teil der Kosten ausgegangen, den der Kanton normalerweise im entsprechenden Bereich übernimmt, neben den Bundessubventionen und den Bei- trägen von Gemeinden, Korporationen usw.
Im Falle des Kantons Uri konnte dieses Prinzip nicht ange- wandt werden, weil zum Beispiel bei Gewässerverbauungen der Kanton den ganzen nicht vom Bund bezahlten Betrag übernimmt. Deshalb wird im Falle von Uri ein zusätzlicher Beitrag des Bundes ausgerichtet. Eine Zusammenstellung der detaillierten Zahlen wurde Ihnen ausgeteilt.
Die zusätzlichen Beiträge des Bundes sind so zu bemessen, dass die Belastung pro Einwohner in den finanzschwachen und in den mittelstarken Kantonen je etwa gleich ist.
Die Beiträge für Restkosten werden in diesem Jahr den Kantonen ausbezahlt. So wird vermieden, dass die Kantone Liquiditätsprobleme erhalten, weil sie schon viele Rechnun- gen für Räumungsarbeiten bezahlen mussten. Die Beiträge an die Restkosten werden aufgrund von Rechnungen für geleistete Arbeiten oder aufgrund von Schätzungen der Kantone im November 1988 ausbezahlt. Die ordentlichen Bundesbeiträge werden ohnehin nach der Abrechnung aus- bezahlt, so dass sich Fehler bei der Kostenschätzung nur bei den ausserordentlichen Beiträgen für Restkosten auswirken würden.
Für die Restkosten in verschiedenen Bereichen wie Gewäs- serverbauungen, Land- und Forstwirtschaft beantragt der Bundesrat einen Verpflichtungskredit von 56 Millionen Franken, der mit einem zweiten, separaten Bundesbe- schluss bewilligt werden soll. Dieser Betrag soll - wie erwähnt - zusätzlich zu den normalen Bundesbeiträgen in diesen Bereichen ausbezahlt werden. Diese Sonderlösung
E 1er mars 1988
16
Intempéries de 1987. Mesures exceptionelles
gilt nur für die Wiederherstellungskosten (rund 230 Millio- nen Franken). Folgeprojekte werden nach ordentlichem Recht subventioniert (Gesamtbetrag rund 160 Millionen Franken).
Ihre Verkehrskommission hat die Verfassungsmässigkeit der vorgesehenen Bundesbeschlüsse eingehend behandelt und vom Bundesamt für Justiz ein Gutachten dazu verlangt. Dieses Amt kam zu den Schlussfolgerungen: «Mit Blick auf das Gesamtkonzept, welches der Bundeshilfe im Rahmen der Unwetterschäden 1987 zugrundeliegt, ist es unseres Erachtens angebracht, diejenige Verfassungsbestimmung anzurufen, welche die umfassende Optik auch zum Aus- druck bringt. Die Bezugnahme auf Artikel 31bis Absatz 3 Buchstabe b BV rechtfertigt sich, weil die Bundesverfas- sung für die Existenzsicherung der einheimischen Landwirt- schaft eine spezifische Sachkompetenz zur Verfügung stellt und die regionale Landwirtschaft durch die Unwetterschä- den besonders betroffen wurde. Der Ingress hat zudem nur deklaratorische, nicht konstitutive Bedeutung, d.h. er begründet keine Bundeskompetenzen. Angesichts von Arti- kel 3 BV soll er bloss erläutern, auf welche verfassungsmäs- sige Zuständigkeit des Bundes sich der Erlass abstützt.
Schliesslich entspricht es der neueren Praxis des Bundesge- setzgebers, bei Bestehen mehrerer Verfassungsgrundlagen für einen Erlass nurmehr den oder die wichtigsten anzufüh- ren - dies im Interesse der Transparenz des Ingresses. Neben Artikel 31bis Absatz 3 Buchstabe b und c BV erscheint im Ingress zum aktuellen Bundesbeschlus auch Artikel 36ter BV. Diese Norm wurde zusätzlich aufgenom- men, weil sie die Herkunft der für die Strassenkosten einzu- setzenden Mittel beschreibt. Im Unterschied zu Artikel 31bis BV begründet sie keine Sachkompetenz, welche die Aus- schüttung von Bundesgeldern erlaubt. Sie weist somit einen anderen materiellen Gehalt auf, was ihre Aufnahme rechtfer- tigt.» Soweit das Gutachten des Bundesamtes für Justiz. Aus der Kommission ist dieser Auffassung nicht widerspro- chen worden.
In der Verkehrskommission wurden der ausserordentliche Einsatz der betroffenen Bevölkerung, der Armee und aller Helfer sowie die Solidarität des ganzen Schweizervolkes gewürdigt. Die Kommission begrüsst diese Vorlage, sie dankt dem Bundesrat und beantragt dem Rat einstimmig, auf diese einzutreten und beide Bundesbeschlüsse zu ge- nehmigen.
Küchler: Solidarität ist ein bewährtes Markenzeichen unse- rer Eidgenossenschaft, und von grosser Solidarität waren denn auch die spontanen Hilfeleistungen geprägt, welche die verschiedenen, von den bekannten Naturkatastrophen im Sommer 1987 heimgesuchten Regionen unseres Landes erfahren durften. Von eidgenössischer Solidarität schliess- lich zeugt die heutige Vorlage über die ausserordentlichen Massnahmen zur Behebung der Unwetterschäden 1987. Beeindruckend waren die Hilfeleistungen des gesamten Schweizervolkes, aber auch der einzelnen Gemeinwesen untereinander. Begrüsst wurden insbesondere auch das rasche und unbürokratische Handeln des Bundesrates - vor allem das entschlossene Handeln des damaligen Vorstehers des EVED, Dr. Leon Schlumpf -, die umgehende Zusiche- rung tatkräftiger Bundeshilfe sowie die Bereitstellung von Armeeinheiten und Zivilschutzformationen.
Die ausserordentlichen Geschehnisse rufen nach ausseror- dentlichen Massnahmen. Es ist einleuchtend, dass die gewaltigen Schäden im Ausmass von zirka 1,1 Milliarden Franken unmöglich von den Betroffenen selber getragen werden können oder sich mittels der ordentlichen Beitrags- leistungen des Bundes in genügendem Ausmass abdecken lassen. Vielmehr bedarf es in der Tat einer Sonderaktion des Bundes, wie sie der betroffenen Bevölkerung unmittelbar nach den Ereignissen durch den Vertreter des Bundesrates in Aussicht gestellt wurde. In diesem Sinne ist die Absicht unserer Landesregierung zu begrüssen, dass Kantone und Gemeinden, wie auf Seite 18 der Botschaft ausgeführt wird, wegen der Unwetter 1987 weder eine höhere Verschuldung noch höhere Steuern in Kauf nehmen müssen. Diesen
Grundsatz gilt es jedoch in der heutigen Vorlage konse- quent durchzuziehen, weshalb ich mir gestatten werde, in der Detailberatung einen entsprechenden Minderheitsan- trag zu begründen.
Die Abklärungen des Bundes in den sechs am meisten betroffenen Kantonen haben ergeben, dass in verschiede- nen Bereichen die ungedeckten Kosten nach Ausschöpfung aller Subventionen und nach Abzug aller Leistungen Dritter für die betreffenden Kantone und Gemeinden von unzumut- barer Härte wären. Diese Härte gilt es nun in grosszügiger Weise durch die Bewilligung der beantragten 56 Millionen zur Deckung der allgemeinen Restkosten zu mildern. Der von den Kantonen und Gemeinden zu tragende Selbstbehalt mit zirka 200 Millionen ist dennoch ganz beträchtlich.
Es darf aber nicht bloss bei der Schadensbehebung bleiben, sondern es müssen auch die Ursachen abgeklärt und die Folgeprojekte im Auge behalten werden. Obwohl es nie eine absolute Sicherheit vor Naturkatastrophen geben wird, soll nach Möglichkeiten gesucht werden, ähnliche Vorkomm- nisse in Zukunft zu verhindern oder zumindest das Ausmass des Schadens in Grenzen zu halten. Es scheint mir dringend notwendig zu sein, dass das Bundesamt für Wasserwirt- schaft die diesbezüglich bestehenden und künftigen For- schungsaktivitäten koordiniert und aufgrund der Untersu- chungsanalysen den zuständigen Instanzen bessere Grund- lagen für Vorschläge auf den Gebieten des Hochwasser- schutzes zur Verfügung stellt.
Es handelt sich beim vorliegenden Bundesbeschluss bezüg- lich der ausserordentlichen Massnahmen zur Behebung der Unwetterschäden nicht bloss um die finanzielle Unterstüt- zung einzelner bestimmter Werke öffentlicher Infrastruktu- ren durch den Bund. Der Beschluss bringt vielmehr in seiner Gesamtheit gleichsam ein ganzes Konzept regionaler Infra- strukturpolitik zum Schutz wirtschaftlich bedrohter Lande- steile zum Ausdruck. Deswegen kann ich mich mit der verfassungsmässigen Abstützung auf Artikel 31bis Absatz 3 BV und Artikel 36ter BV einverstanden erklären, wie dies im Rechtsgutachten des Bundesamtes für Justiz vom 8. Fe- bruar 1988, das uns der Kommissionspräsident zitiert hat, ausführlich dargelegt wird.
Aus all diesen besagten Gründen stimme ich ebenfalls für Eintreten und bitte Sie, das Ihrerseits zu tun.
Villiger: Die drei Unwetterserien, die im Sommer 1987 einige Regionen unseres Landes heimsuchten, waren von den Schäden her eigentliche Jahrhundertereignisse. Wir alle sind gewöhnt, uns durch die elektronischen Medien alle Katastrophen der Welt in der guten Stube vorführen zu lassen, und wir nehmen mit mässigem Interesse und höfli- chem Mitgefühl davon Kenntnis. Plötzlich sahen wir aber Bilder der Verwüstung, die aus unserer unmittelbarsten Umgebung stammten. Die Erkenntnis, dass so etwas nicht nur in fernen Weltgegenden möglich ist, sondern auch vor der Haustüre, hat etwas Aufrüttelndes an sich. Obwohl die Katastrophen überall schlimm waren, möchte ich vielleicht doch auch drei positive Feststellungen machen:
Die Erkenntnis, dass die Natur auch in einem hochtechni- siertem Land in gemässigtem Klima stärker ist als der Mensch, macht uns wieder etwas bescheidener und rückt verschobene Proportionen wieder zurecht. Ich finde das gut. Nicht alles ist machbar, und es gibt nie eine hundertprozen- tige Sicherheit. Das muss man sich hin und wieder verge- genwärtigen.
In den betroffenen Gegenden war sofort ein zäher Wille zum Durchhalten und zum unverzüglichen Wiederaufbau feststellbar. Unter der Herausforderung wurden erstaunliche Kräfte mobilisiert, und das stimmt zuversichtlich. Wir wissen in unserer Welt voller wirtschaftlicher, sicherheitspolitischer und umweltbedingter Unsicherheiten nie, ob unsere Nation vielleicht wieder einmal solche Kräfte benötigt.
Die spontane Hilfsbereitschaft des Schweizervolkes war eindrücklich, und sie zeigte, dass unser Volk trotz hohem Lebensstandard und einer gewissen Verwöhntheit ange- sichts konkreter Not nach wie vor zur Solidarität fähig ist. Der Bundesrat hat rasch und richtig gehandelt. Die Sofort-
März 1988 S
17
Unwetterschäden 1987. Ausserordentliche Massnahmen
hilfe durch Armee-Einheiten war eindrucksvoll und nützlich, und er sicherte auch den Kantonen rasche, umfassende und unbürokratische Hilfe zu und löst nun mit dieser Vorlage sein Versprechen ein. Die Leitgedanken der Vorlage wurden hier erwähnt: keine höhere Steuern, auch keine höhere Verschuldung in den betroffenen Kantonen und Gemein- den, Beschränkung auf den öffentlichen Bereich und auf die Schäden von 1987 - das ist richtig. Sosehr die Vorlage zu begrüssen ist, sowenig dürfen wir indessen drei problemati- sche Aspekte übersehen:
Die Frage der Präzedenzwirkung: Ueberdurchschnittliche Umweltschäden kommen regional immer wieder vor, und es stellt sich dann die Frage, ob der Bund nun jedesmal hel- fend eingreifen müsse, ob es irgendwo eine Schwelle gebe, ab der eingegriffen werden müsse. Ich glaube, dass die Kantone mit einem gewissen Mass an Selbsthilfe in der Regel auskommen müssen. Solche Hilfe muss auf wirklich bedeutende Katastrophenfälle beschränkt bleiben. Aber dort ist sie nötig.
Den Kantonen wird mit dieser Vorlage äusserst viel Ver- trauen entgegengebracht. Sie dürfen beispielsweise ihre Schäden ohne Bundeskontrolle melden. Ich kritisiere das nicht. Aber es ist zu hoffen, dass sich die betroffenen Kan- tone dessen bewusst sind und das Vertrauen rechtfertigen. 3. Zu Diskussionen in der Kommission Anlass gab - es wurde vom Kommissionspräsidenten hier erwähnt - die Frage der Verfassungsgrundlage. Man kann es drehen und wenden, wie man will, mir bleibt ein gewisses Unbehagen. Herr Affolter hat in der Kommission die Frage aufgeworfen, ob nicht ein Verfassungsartikel geschaffen werden sollte, der als Grundlage für solche Katastrophenbewältigungen dienen könnte. Mir scheint, dass diese Frage einer vertieften Prüfung wert sei. Wichtiger als diese kritischen Punkte aber ist etwas anderes: Es ist sehr positiv, dass ein komplizierter und notwendigerweise etwas schwerfälliger Staat in der Lage ist, spontan und unbürokratisch zu handeln und zu helfen, und das verdient Anerkennung.
Ich möchte noch auf einen letzten Punkt hinweisen, der hier schon angesprochen worden ist: Die Hochwasser waren zwar von den Schäden her gesehen Jahrhundertereignisse, nicht aber von den Niederschlagsmengen her. Das wirft doch die Frage nach den Ursachen auf. Sofort tauchte der Verdacht auf, die Katastrophen seien eine Folge der Wald- schäden gewesen und damit eine Folge der derzeit schwieri- gen Umweltsituation. Es sieht zwar eher so aus, als ob eine unglückliche Kombination von Niederschlägen, Schnee- schmelze, gesättigten Böden usw. die Katastrophen ausge- löst hätte. Aber es ist nicht undenkbar, dass vom Menschen verursachte Umweltschäden Mitverursacher waren. Es ist deshalb sehr wichtig, dass über diese Fragen möglichst bald Klarheit geschaffen wird. Ich begrüsse es sehr, dass der Bundesrat - wie ich der Presse entnahm - gestern einen Kredit von 2,5 Millionen Franken gesprochen hat, um diese Frage zu klären.
Ich bitte Sie abschliessend, auf die beiden Bundesbe- schlüsse einzutreten und ihnen zuzustimmen.
Danioth: Mit voller Ueberzeugung möchte ich Eintreten und Zustimmung zu den Anträgen von Bundesrat und Kommis- sion empfehlen, wobei ich vorweg auch festhalte, dass es gerechtfertigt ist, im Rahmen dieser einmaligen Solidaritäts- aktion auch die Nufenenstrasse einzubeziehen.
Es handelt sich - getreu nach dem vom Bundesrat gepräg- ten Motto - um eine Vorlage, die rasch und wirksam den betroffenen Kantonen und Regionen hilft und sie in ihren Anstrengungen zur Schadensbehebung unterstützt. Wie der Kommissionspräsident dargelegt hat, unterscheiden wir einerseits die vollständige oder teilweise Uebernahme der Kosten für die Instandstellung wichtiger Strassen, die aus Treibstoffgeldern gedeckt werden sollen, sowie andererseits den Beitrag von pauschal 56 Millionen Franken aus ordentli- chen Mitteln. Das ist der Betrag, den Herr Kollege Villiger vorhin als jenen Teil bezeichnet hat, der den Kantonen im Vertrauen auf den richtigen Einsatz der Mittel - ohne abschliessende Bundeskontrolle - zugewendet wird.
Die Kantone werden auch nach dieser Bundeshilfe noch erhebliche Aufgaben und finanzielle Lasten infolge der ver- heerenden Unwetter zu verkraften haben. In Uri beispiels- weise werden die dem Kanton verbleibenden Restkosten der Instandstellungsarbeiten auf rund 10 Millionen Franken ver- anschlagt; das ist für unseren Kanton eine respektable Summe. Noch nicht abzusehen sind die längerfristigen Aus- wirkungen der Unwetter, die eine Ueberprüfung von Verbau- ungswerken und übrigen öffentlichen Anlagen erforderlich machen. Als Folgeprojekt sind vor allem - um im Kanton Uri zu bleiben - die Reussdämme gemäss neuesten Erkenntnis- sen und bautechnischen Verfahren entweder vollständig zu erneuern oder erheblich zu verstärken.
Die Folgeprojekte sind umfang- und kostenmässig sowie zeitlich noch nicht abzuschätzen. Sie richten sich nicht zuletzt nach dem für die Zukunft zu erstrebenden Sicher- heitsgrad von Verbauungswerken und bedürfen vertiefter Abklärungen und Absprachen zwischen Bund und den betroffenen Kantonen. Wir sind daher für die Zusicherung des Bundesrates, dass hiefür nebst den ordentlichen Lei- stungen aufgrund des entsprechenden Bundesgesetzes über den Wasserbau der höchstmögliche Zuschlag gewährt werden soll.
Sie werden sicherlich Verständnis dafür haben, dass ich - als Urner Standesvertreter und Mitglied der Regierung die- ses Kantons - dieses Votum nicht einfach in Zahlen und nüchternen Schadensaufzählungen ausklingen lassen möchte. Auch heute noch, Monate nach den Ereignissen, sind die Eindrücke von den schreckenserregenden Unwet- tern wach, aber auch die Gefühle der Dankbarkeit lebendig. Mit Recht wird von einem unvorstellbaren Naturereignis gesprochen, dass das Gotthardgebiet in der Nacht auf den 25. August letzten Jahres heimsuchte. Ein Hochwasser von diesem Ausmass ist seit Menschengedenken nie vorgekom- men. Es ist schlichtweg unzutreffend, hierfür das Waldster- ben als Mitverursacher zu erwähnen. Es hat das Urnerland in seiner ganzen Längsachse von Realp bis zur Reussmün- dung in Seedorf innert weniger Stunden in ein Inferno von Wasser, Schutt und mitgerissenen Bäumen verwandelt.
Die ungeheuren, reissenden Wassermassen haben mannig- faltige Zerstörungen an Verkehrswegen, Gebäulichkeiten, Kulturland, aber auch an persönlichem Hab und Gut vieler Bewohner angerichtet. Während Hunderte von Viehbestän- den elendiglich zugrunde gingen, mutet es wie ein Wunder an - hiefür sind wir der Vorsehung dankbar -, dass kein einziges Menschenleben in unserem Kanton zu beklagen war. Viele Familien konnten aber nur mit knapper Not ihre eigene Haut retten. Zahlreiche Menschen standen am Mor- gen buchstäblich vor dem Nichts. Alle diese Menschen, aber auch die Verantwortlichen in den Gemeinden und im Kanton durften in den Tagen, Wochen und Monaten nach dem Unheil eine beispiellose Hilfe und Solidarität von Spendern und Helfern aus allen Landesteilen und Bevölkerungskrei- sen erfahren.
Die Sturzwelle mitmenschlicher, aktiver Anteilnahme hat die Wogen der Zerstörung im wahrsten Sinne übertroffen. Entscheidend war auch, dass gleichzeitig eine effiziente und koordinierte Hilfe des Bundes, der Mitstände und zahlrei- cher Gemeinden sowie weiterer Institutionen einsetzte, die sich nicht einfach auf Geldspenden beschränkte, sondern durch einen willkommenen Einsatz von Fachpersonal und Maschinen wirksam ergänzt wurde und die Arbeit der Behörden sowie des kantonalen Führungsstabes tatkräftig unterstützte. Die unverzügliche und zweckmässige Interven- tion von Militär und Zivilschutzformationen hat entschei- dend zur Abwendung noch grösserer Gefahren, zur Sicher- stellung dringendster Räumungsarbeit und insbesondere zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Dienste und Verbin- dungen beigetragen.
Zum sichtbaren Ausdruck dieser eidgenössischen Solidari- tät wurden für die unmittelbar betroffenen Menschen und die Behörden das rasche Handeln des Bundesrates und die persönliche Anteilnahme, die im Besuch des Vorstehers des Eidgenössischen Verkehrs- und Energiewirtschaftsdeparte- mentes, Herrn Bundesrat Schlumpf, ihren Ausdruck fand. .
3-S
Intempéries de 1987. Mesures exceptionelles
18
E
1er mars 1988
Alle diese Zeichen haben nicht nur die materielle Not abge- wendet oder gelindert, sondern die betroffenen Menschen in ihrer Entschlossenheit bestärkt, trotz dieses Schicksal- schlages auszuharren und mit Zuversicht in die Zukunft zu blicken.
Ich möchte daher auch in diesem Saale den tiefempfunde- nen Dank von Behörden und Betroffenen unseres kleinen Kantons zum Ausdruck bringen. In diesen Dank einge- schlossen sollen ausdrücklich auch die Medien werden, die durch rasche, umfassende und grösstenteils rücksichtsvolle Berichterstattung eine gleichsam unsichtbares Band - eine Art Glückskette - der Solidarität zwischen den helfenden und den Hilfe empfangenden Menschen im Schweizer Land hergestellt haben.
Unter einer Kruste oft beklagter helvetischer Trägheit und Sattheit sind - wie Herr Villiger bereits ausführte - nach wie vor im Volk schlummernde Kräfte der Solidarität und Zusammengehörigkeit hervorgebrochen; diese Kräfte lies- sen schon früher unser Land in kritischen Zeiten zu einer Schicksalsgemeinschaft werden. Sehr oft gedieh der erste Kontakt über eine Spendenaktion hinaus oder im Rahmen eines freiwilligen Einsatzes entstanden ganz ungezwungene persönliche Beziehungen zwischen Helfern aus allen Lan- desteilen, vor allem auch jungen Leuten, und der betroffe- nen Bevölkerung. Man interessierte sich für die Arbeit und die Lebensumstände auf der einen und der anderen Seite und kam so ins persönliche Gespräch: Unglück braucht Menschen nicht zu trennen, sondern kann sie einander näherbringen.
Noch ein letzter Gedanke, der über das Ereignis hinaus- reicht: Bemerkenswerterweise sind anfänglich vereinzelte vorschnelle Fragen nach menschlichen Ursachen und Ver- antwortlichkeiten angesichts der Dimensionen dieser Natur- katastrophe rasch verstummt. Wenn man das Ausmass der Zerstörungen mit eigenen Augen gesehen hat, wenn man die Tatsache berücksichtigt, dass mit einer Abflussmenge von 750 Kubikmeter pro Sekunde - pro Sekunde! - bei Seedorf die bisherigen Höchstabflüsse in diesem Jahrhun- dert von 1917 und 1939 um etwas einen Drittel überschritten wurden, wenn man bedenkt, dass der Boden vorher schon durch die zahlreichen Niederschläge getränkt war, wenn man beispielsweise die Zerstörung der 260 Jahre alten Häderlisbrücke in der Schöllenen betrachtet, müssen gän- gige Haftungsfragen an der für uns moderne Menschen doch etwas ungewohnten Feststellung scheitern, dass wir trotz aller technischen Fortschritte die Natur und die Gewal- ten nie in den Griff bekommen. Dieser Stoss, den unser Glaube an die angeblich schrankenlose Machbarkeit einmal mehr erhalten hat, wird uns auch bei der Interessen- und Güterabwägung vor die grundsätzliche Frage stellen, wel- cher Sicherheitsstandard für bedrohte Siedlungen und Ver- kehrswege - sprich Gotthardlinie - anzustreben ist und zu welchem Preis. Dabei meine ich nicht nur das Geld, sondern die Frage des Ausmasses der Eingriffe in unsere Natur. Die Bergbewohner sind bekanntlich auch anderen Gefahren der Technik wie der Natur ausgesetzt, was bei der Diskussion über andernorts zu tragende Restrisiken unserer hoch entwickelten Zivilisation berücksichtigt werden sollte.
Deswegen sind die technisch-wissenschaftlichen Abklärun- gen über die vertieften Zusammenhänge dieser Unwetterer- eignisse und die möglichen sowie zumutbaren Vorsorge- massnahmen, wie sie in diversen Vorstössen vom Parlament verlangt werden, durchaus notwendig und am Platz. Sie wurden übrigens bereits sowohl von den Bundesbehörden wie auch von den Behörden meines Kantons eingeleitet, dürfen uns aber nicht den Blick vor der Tatsache trüben, dass es eine hundertprozentige Sicherheit vor den Gefahren der Natur wie der Technik nie und nirgends geben kann. In diesem Sinne beantrage ich ebenfalls Eintreten.
Bundesrat Ogi: Ich danke zunächst dem Kommissionspräsi- denten für die umfassende Darlegung der Botschaft. Die Darstellung war so gut, dass ich mich relativ kurz fassen kann.
Unwetterschäden sind in jedem Jahr zu verzeichnen. Die Unwetter 1987 mit einer Schadenhöhe von über einer Mil- liarde Franken haben aber alle bisherigen Schäden weit übertroffen. Vom April bis Oktober 1987 wurden insgesamt 13 Kantone heimgesucht: sechs von ihnen besonders schwer. Die Zerstörungen sind gewaltig und von einer Dimension, wie man sie seit Menschengedenken nicht kennt. Man kann von besonderem Glück reden, dass keine Todesopfer zu beklagen waren.
Behörden und Bevölkerung in den Katastrophengebieten haben mit vereinten Kräften die schwierige Situation gemei- stert. Militärische und zivile Helfer haben sie dabei tatkräftig unterstützt.
Beeindruckend war die Welle der Teilnahme und Hilfsbereit- schaft in der ganzen Schweiz. Die zahlreichen Spenden und Hilfsaktionen sind Beweise der Solidarität, sind Beispiele lebendiger Eidgenossenschaft. Die spontane Hilfe hat der betroffenen Bevölkerung viel Rückhalt gegeben.
In den Schadengebieten ist überall aufgeräumt; Schienen- wege, Strassen und Dämme sind provisorisch instandge- stellt. Zu regeln bleibt die Schadendeckung, die Abklärung der Ursachen und die Planung der Vorsorgemassnahmen, also die Folgeprojekte.
Zur Hilfe des Bundes im allgemeinen: Die Unwetter im Sommer 1987 haben wirtschaftlich und finanziell schwä- chere Regionen unseres Landes besonders geschädigt. Es zeigte sich bald, dass die den Kantonen Bern, Uri, Schwyz, Graubünden, Tessin und Wallis verbleibenden Kosten von unzumutbarer Härte sind.
Der Bundesrat hat sich daher entschlossen, den Kantonen rasch, umfassend und unbürokratisch zu helfen.
Das rasche Handeln hat zur Folge, dass die von uns bean- tragten Massnahmen - darauf lege ich Wert - vorwiegend auf Schätzungen beruhen. Diese entsprechen dem Stand Ende November 1987.
Bei einem Zuwarten um zwei bis drei Jahre hätte man zweifellos noch genauere Zahlen erhalten können. Dies hätte aber bestimmt nicht den Erwartungen von Parlament und Oeffentlichkeit entsprochen. Auch Ihre Kommission hat im letzten Jahr eine rasche Hilfeleistung an die Geschädig- ten verlangt. Dieselbe Forderung stellt eine Motion der CVP- Fraktion vom 21. September 1987.
Beschränkung der Hilfe auf den öffentlichen Sektor: Die Hilfe des Bundes beschränkt sich auf den öffentlichen Bereich. Nach den vorliegenden Informationen dürfen wir davon ausgehen, dass die Forderungen der Privaten auf privater Basis erfüllt werden können. Oeffentlicher Bereich heisst vor allem öffentliche Infrastrukturen. Das gesamte Strassennetz wurde mit 422 Millionen, Wasserbau mit etwa 300 Millionen, konzessionierte Transportunternehmungen mit 64 Millionen, SBB mit 56 Millionen, Forstwesen mit 48 Millionen, Meliorationen mit 33 Millionen Franken Scha- den betroffen, um nur die wichtigsten Schadenbereiche zu erwähnen.
Zum geltenden Recht und den ausserordentlichen Mass- nahmen: Bei der Schadendeckung im öffentlichen Sektor gilt es zunächst zwischen dem geltenden Recht und den ausserordentlichen Massnahmen zu unterscheiden. Die Schadendeckung nach geltendem Recht ist nicht Gegen- stand unserer Beratungen. Sie wird - zusammen mit den Folgeprojekten - mehrere Jahre beanspruchen. Die Ver- pflichtungen des Bundes werden auf insgesamt etwa 650 Millionen Franken geschätzt. Die entsprechenden Mittel werden wir bei Ihnen auf dem Wege des Voranschlages anfordern.
Die ausserordentlichen Massnahmen im einzelnen: Die aus- serordentlichen Massnahmen beziehen sich ausschliesslich auf Schäden des Jahres 1987. Es liegt ein einmaliger, punk- tueller Beschluss und kein allgemeiner Katastrophenerlass vor.
Mit der Vorlage wird somit befristetes Sonderrecht geschaf- fen. Das ordentliche Subventionsrecht bleibt unangetastet. Ihre Kommission hat eine vertieftere Darstellung der verfas- sungsmässigen Abstützung der Vorlage gewünscht. Das Bundesamt für Justiz hat diesen Wunsch mit einem Gutach-
19
Unwetterschäden 1987. Ausserordentliche Massnahmen
ten vom 8. Februar 1988 erfüllt. Es weist überzeugend nach, dass der Ingress des Bundesbeschlusses nicht geändert werden muss.
Der Bundesrat hat umfassende und unbürokratische Hilfe versprochen. Das heisst: er hat bei den ausserordentlichen Massnahmen nach administrativ einfachen und grosszügi- gen Lösungen gesucht.
Zu den beiden Bundesbeschlüssen: Der erste Bundesbe- schluss schafft besondere Rechtsgrundlagen. Diese sehen Leistungen vor, die über das geltende Recht hinausgehen. Die Leistungen sind für die Aufräumung und Wiederherstel- lung von Bauten, Anlagen und Kulturen bestimmt. Der Beschluss hat zwei Schwerpunkte: Leistungen an die Stras- senkosten einerseits, Leistungen an die Restkosten anderer- seits.
Die Leistungen an die Strassenkosten werden auf ca. 100 Millionen Franken geschätzt. Sie werden projektbezo- gen ausgerichtet. Die Finanzierung geht über die Treibstoff- zölle.
Diese Leistungen waren in der Finanzplanung nicht vorge- sehen. Sie werden dazu führen, dass die «Rückstellung Strassenverkehr» erheblich vermindert wird. In den Genuss der strassenbezogenen Leistungen kommen alle betroffe- nen Kantone. Der Bundesrat hat überdies darauf verzichtet, diese Leistungen nach der Finanzkraft der Kantone abzu- stufen.
Leistungen an die Restkosten erhalten sechs Kantone. Wir haben hier davon abgesehen, die einzelnen Bereiche zu nennen, in denen der Bund helfen will. Die Problematik wird unter dem Begriff «Restkosten» zusammengefasst. Für die Berechnung stützen wir uns auf die Meldungen der Kan- tone. Ende November 1987 war das Ausmass des Schadens im wesentlichen überblickbar. Wir haben die Meldungen mit den Fachdiensten des Bundes überprüft und bereinigt. Die Restkosten in der Höhe von 56 Millionen Franken werden einmalig und pauschal an die Kantone bezahlt. Hiefür ist ein besonderer Kreditbeschluss (zweiter Bundesbeschluss) not- wendig.
· Die Kantone haben für die rasche und grosszügige Hilfe des Bundes gedankt. Von dieser Seite liegen uns keine weiter- gehenden Wünsche oder Anträge vor.
Zur Erforschung der Ursachen: Nach den Unwetterereignis- sen des Jahres 1987 müssen Vorsorgemassnahmen ergrif- fen werden. Die Wahl der geeigneten Massnahmen erfordert eine vertiefte Kenntnis der Ursachen.
Wir beabsichtigen, für die Ursachenanalyse einen Betrag von 2,5 Millionen Franken einzusetzen. Der Bundesrat hat diesen Antrag gestern gutgeheissen. Die Untersuchungen sollen von Hochschulinstituten, Forschungsanstalten und privaten Firmen in den nächsten drei Jahren durchgeführt werden. Es soll unter anderem abgeklärt werden, inwieweit Einflüsse des Menschen und der Zustand des Waldes zur Bildung der ausserordentlichen Hochwasser beigetragen haben. Ein Schwerpunkt des Programmes liegt in der Erfas- sung der auslösenden Faktoren von Murgängen und vom Geschiebetransport allgemein.
Aus den Ereignissen sind die richtigen Schlussfolgerungen zu ziehen: technische, um die notwendigen Bauwerke rich- tig zu gestalten; politische, um sich des in der Natur immer verbleibenden Restrisikos wieder bewusst zu werden.
Zum Schluss eine kurze Orientierung über die Folgepro- jekte: Die ausserordentlichen Massnahmen haben die Wie- derinstandstellung zum Gegenstand. Es soll die gleiche Sicherheit, wie sie vor dem Unwetter bestand, gewährleistet werden. Bei den Folgeprojekten geht es um die Verstärkung vor allem des Hochwasserschutzes. Welcher Sicherheits- grad angestrebt werden soll und welche Risiken auch in Zukunft zu tragen sind, ist vor allem eine politische Frage. Sie ist von den Kantonen und Gemeinden zu entscheiden. Dazu müssen aber vorgängig klare Entscheidungsgrundla- gen erarbeitet werden, Stichwort Ursachenanalyse.
Die Folgeprojekte sind im ordentlichen Subventionsverfah- ren abzuwickeln. Die erforderlichen Mittel werden in den Voranschlägen eingestellt. In Härtefällen beabsichtigen wir, den ausserordentlichen maximalen Subventionssatz zu
gewähren. Wir haben die interessierten Kantone bereits über diese Absicht orientiert.
Die Kantone werden auch überlegen müssen, ob die Gefah- renzonen im Rahmen der Raumplanung zu überprüfen sind. Ich komme zum Schluss: Die Motion der CVP-Fraktion vom 21. September betrachtet der Bundesrat als erfüllt, weshalb wir deren Abschreibung beantragen.
Ihre Kommission hat die Vorlage mit einigen redaktionellen Aenderungen, denen der Bundesrat zustimmt, gutgeheis- sen. Hingegen wird der Bundesrat den Minderheitsantrag Küchler zur Nufenenstrasse ablehnen. Er würde den Bund um weitere 13 Millionen Franken mehr belasten.
Der Bundesrat beantragt Ihnen, auf die Vorlage einzutreten und sie gutzuheissen.
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière
A Bundesbeschluss über die Leistungen des Bundes zur Behebung der Unwetterschäden 1987 Arrêté fédéral concernant la participation financière de la Confédération à la réparation des dégâts causés par les intempéries de 1987
Detailberatung - Discussion par articles
Titel und Ingress, Art. 1 Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Titre et préambule, art. 1 Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Art. 2 Antrag der Kommission Mehrheit
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Minderheit (Küchler, Danioth, Lauber) Bst. c
c. für die Gotthardstrasse in den Kantonen Uri und Tessin sowie für die Nufenenstrasse in den Kantonen Wallis und Tessin 100 Prozent der Kosten und ...
Art. 2 Proposition de la commission Majorité Adhérer au projet du Conseil fédéral Minorité
(Küchler, Danioth, Lauber) Let. c
c. 100 pour cent des coûts .... et. du Tessin, et celle du Nufenen dans les cantons du Valais et du Tessin, ainsi que ....
Küchler, Sprecher der Minderheit: Artikel 2 des Beschlusses sieht eine Abstufung der Leistungshöhe des Bundes für die verschiedenen Strassenkategorien vor: gemäss Buchsta- be a für die Nationalstrassen 100 Prozent, Buchstabe b für die Hauptstrassen ebenfalls 100 Prozent, gemäss Buchsta- be d für die übrigen, dem Motorfahrzeugverkehr geöffneten Strassen 75 Prozent.
Buchstabe c sieht indessen für die sogenannte alte Gott- hardstrasse eine Sonderregelung vor. Diese gehört nicht mehr zum Hauptstrassennetz, sie wurde ebenfalls durch die Unwetterkatastrophen an drei Stellen zerstört.
Da es sich um eine wichtige Strassenverbindung handelt, wie auf Seite 19 der bundesrätlichen Botschaft ausgeführt wird, soll diese alte Gotthardstrasse gemäss Antrag des Bundesrates ebenfalls mit 100prozentiger Kostenbeteili- gung des Bundes unterstützt werden.
1
E 1er mars 1988
20
Intempéries de 1987. Mesures exceptionelles
Demgegenüber soll jedoch die Nufenenstrasse, die - wie die alte Gotthardstrasse - auch nicht dem Hauptstrassennetz angehört, aber ebenfalls eine äusserst wichtige Nord-Süd- Verbindung darstellt, bloss mit 75prozentiger Bundeslei- stung auskommen. Sie wissen, dass die Nufenenstrasse durch die Unwetterkatastrophen vom Sommer 1987 insbe- sondere im Bedrettotal schwer beschädigt, teilweise sogar vollständig zerstört wurde. Die Instandstellung, allein auf dem Gebiete des Kantons Tessin, dürfte nach Schätzungen dieses Kantons zirka 51 Millionen Franken betragen, wie der Kommissionspräsident ausgeführt hat.
Die Ungleichbehandlung der alten Gotthardstrasse einer- seits und der Nufenenstrasse andererseits ist, entgegen der Annahme des Bundesrates, von der Bedeutung der beiden Strassenverbindungen her betrachtet, nicht gerechtfertigt. Ich habe mir in diesem Zusammenhang die beiden Bot- schaften des Bundesrates an die Bundesversammlung im Zusammenhang mit dem Ausbau der Nufenenstrasse von 1962 und 1972 beschafft. Darin hat der Bundesrat selber auf die ausserordentlich grosse Bedeutung der Nufenenstrasse hingewiesen. So führt er in der Botschaft 1962 u. a. aus, dass in erster Linie das militärische Interesse in Betracht falle. Sodann bringe in verkehrstechnischer Hinsicht die Strassenverbindung Airolo-Ulrichen eine Verkürzung der Verbindung vom oberen Tessin ins obere Wallis um rund 27 Kilometer. Schliesslich sei die Strasse geeignet, den bei- den zu verbindenden Gebirgstälern - dem Bedretto-Tal und dem Goms - und damit den beiden interessierten Kantonen Vorteile zu bringen, die gleichzeitig verschiedenartigen Bestrebungen des Bundes entgegenkämen.
Gleiches führt der Bundesrat in seiner Botschaft vom Jahre 1972 aus: «Angesichts der vielfachen Interessen, denen der Ausbau der Nufenenstrasse dient, nicht zuletzt derjenigen der Landesverteidigung, stützt sich der Subventionsbe- schluss auf Artikel 23 der Bundesverfassung, der den Bund ermächtigt, öffentliche Werke, die im Interesse der Eidge- nossenschaft oder eines grossen Teils derselben liegen, zu errichten oder ihre Errichtung zu unterstützen.»
Also auch hier eindeutig das Bekenntnis des Bundesrates, dass es sich bei der Nufenenstrasse um eine Strassenverbin- dung von ausserordentlicher Wichtigkeit bzw. von eidge- nössischer Bedeutung handelt.
Es kommt also - entgegen der Darstellung in der heutigen Botschaft - der Nufenenstrasse mindestens dieselbe Bedeu- tung zu wie der alten Gotthardstrasse. Ergo ist es angezeigt, diese beiden Strassenzüge vorliegend auch gleich zu behandeln, nämlich Deckung der Unwetterschäden an der Nufenenstrasse durch den Bund ebenfalls zu 100 Prozent. Diese Beitragserhöhung ist um so mehr gerechtfertigt, als es sich bei den Regionen im Bereiche der Nufenenstrasse um wirtschaftlich schwache Gebiete handelt.
Wie uns in der Kommission ausgeführt wurde, würden die durch den Bund zusätzlich zu übernehmenden Kosten zirka 13 Millionen Franken betragen. Dieser Betrag muss gemäss Artikel 3 des Beschlusses nicht der allgemeinen Bundes- kasse belastet werden, sondern kann ebenfalls aus den vorhandenen Treibstoffzollgeldern finanziert werden. Voll- ständigkeitshalber erwähne ich nochmals, dass die Ver- kehrskommission des Nationalrates mit 11 zu 4 Stimmen dem Nationalrat Zustimmung zu diesem Minderheitsantrag beantragen wird.
Da die Kantone Wallis und Tessin durch die Unwetter ohne- hin schwer geschädigt wurden und der Bundesrat aus- drücklich in seiner Botschaft feststellt, dass die Kantone und Gemeinden dadurch nicht zusätzlich verschuldet werden sollten, ist meines Erachtens die Gleichbehandlung der Nufenenstrasse und der alten Gotthardstrasse nichts ande- res als ein Akt der Gerechtigkeit. In diesem Sinne bitte ich Sie um Unterstützung des Minderheitsantrages.
M. Jelmini: Quelqu'un a dit qu'un évènement exceptionnel demande une réaction exceptionnelle. Celle-ci a eu lieu et nous remercions le Conseil fédéral de sa rapidité d'action et de l'attention qu'il a portée à la recherche d'une solution à ce problème.
Même si les cantons doivent supporter une grande partie des dommages qui ont été causés par les intempéries, il faut admettre que la participation aux frais par la Confédération est considérable et doit être reconnue comme telle. Nous approuvons donc les mesures qui nous sont soumises mais aussi la proposition de minorité et nous remercions son auteur ainsi que les cosignataires. Il s'agit d'accoître la participation de la Confédération dans la proportion de cent pour cent, pour les travaux de remise en état de la route de la Nufenen. La beauté du paysage que traverse cette route est probablement connue de tous les membres de ce conseil. Mais il faut aussi admettre qu'il s'agit d'une route d'une importance pour le moins nationale. Elle relie deux régions de Suisse et non seulement deux cantons. Sans vouloir faire une description complète des caractéristiques et des fonctions de la «Nufenenstrasse» dans les régions qu'elle relie, je me bornerai à souligner encore une fois la nécessité de cette liaison qui est essentielle pour la survie et le développement de deux vallées, surtout pour le val Bedretto. Du côté du Tessin c'est, en effet, la seule liaison de cette vallée avec le reste du canton, et par la vallée de Conches, avec la Romandie. Je voudrais souligner aussi le service essentiel qu'elle assure au tourisme de ces régions qui, à part une agriculture de montagne qui n'est ni rentable ni suffisante, n'ont pas d'autres ressources.
La signification de cette liaison, du point de vue militaire, doit aussi être rappelée ici, même s'il n'est pas nécessaire d'entrer dans les détails. En l'occurrence il est donc difficile de comprendre la signification de la discrimination envisa- gée par le Conseil fédéral. Sur le contenu du projet - et particulièrement sur les différentes variantes qui devront être étudiées pour établir la route, il n'y a pas lieu de nous prononcer ici et maintenant. En effet, les services de la Confédération et du canton intéressé auraient la possibilité de choisir les solutions les plus rationnelles et les plus économiques. Aujourd'hui, c'est un principe qu'il faut approuver, c'est-à-dire celui de considérer cette liaison comme appartenant à la même catégorie que celles dont le financement est assuré à part entière.
Bundesrat Ogi: Ich möchte Sie bitten, den Antrag von Herrn Ständerat Küchler abzulehnen. Warum das? Gestützt auf Artikel 23 der Bundesverfassung hat der Bund den Kanto- nen Tessin und Wallis im Jahre 1963 an den Bau der Schei- telstrecke All'Acqua-Altstafel über den Nufenenpass einen Bundesbeitrag von 75 Prozent der Kosten zugesichert - dies vor allem aus militärischen und auch alpwirtschaftlichen Gründen. Trotz wiederholter Begehren der Kantone Tessin und Wallis ist aber die Nufenenstrasse nie zur Hauptstrasse erklärt worden, weil diese Strasse nämlich - das müssen wir zur Kenntnis nehmen - bloss während vier Monaten für den Verkehr und damit auch für den Tourismus offen steht. Wenn wir die Frequenz mit andern Alpenstrassen verglei- chen, stellen wir fest, dass auf Grimsel, Furka, Oberalp und Julier täglich zwischen 1300 bis 3000 Fahrzeuge zirkulieren, während beim Nufenenpass etwa 800 Fahrzeuge zu regi- strieren sind. Die gängige Verbindung von der Welsch- schweiz ins Tessin führt - so wie die Situation sich heute präsentiert - nicht über den Nufenenpass, sondern über die ganzjährig offene und viel komfortablere N 9, nämlich Sim- plon-Domodossola-Centovalli und dann über den Langen- see Richtung Brissago und Lugano. Der Nufenenpass wird mit der alten Gotthardstrasse verglichen und soll jetzt auf die gleiche Ebene gestellt werden, aber die alte Gotthard- strasse hat in den letzten Jahren eine wesentlich bedeuten- dere Funktion gehabt. Wenn bei der N 2 etwas nicht in Ordnung war, die Strasse gesperrt wurde, musste der Ver- kehr auf die alte Gotthardstrasse umgeleitet werden. Wenn die N 2 beispielsweise gesperrt werden muss, umfasst der tägliche Motorfahrzeugverkehr auf dieser alten Strasse zwi- schen 9000 und 10 000 Fahrzeuge. Unter diesen Umständen und da der Kanton Tessin keine Anhebung von 75 auf 100 Prozent verlangt hat und auch nicht zu den finanz- schwachen Kantonen zählt, möchte ich Sie bitten, von einer Aufstockung von 75 auf 100 Prozent abzusehen. Wie gesagt,
21
Unwetterschäden 1987. Ausserordentliche Massnahmen
es geht um 13 Millionen Franken. 13 Millionen sind 13 Mil- lionen, auch wenn sie nicht über die Bundesfinanzen, son- dern über die Treibstoffzölle finanziert werden. Ich bitte Sie, den Antrag Küchler abzulehnen.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit Für den Antrag der Minderheit
14 Stimmen 24 Stimmen
Art. 3 Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Lauber, Berichterstatter: Als Titel des 2. Abschnitts steht im Entwurf: «Leistungen an die Restkosten der Kantone». Die nationalrätliche Kommission hat hier eine Präzisierung vor- geschlagen. Ich hatte nicht Gelegenheit, diese Präzisierung mit Ihrer Kommission zu besprechen. Da wir aber dieses Geschäft in einer Session in beiden Räten behandeln, glaube ich, dass es sinnvoll wäre, bereits hier diese kleine Differenz zu bereinigen. Ich schlage Ihnen daher vor, den Titel zu verändern. Es soll präzisiert werden «von sechs Kantonen», weil es sich in Tat und Wahrheit eben um sechs Kantone handelt.
Angenommen gemäss Antrag der Kommission Adopté selon la proposition de la commission
Art. 4 Antrag der Kommission Abs. 1 .... und anderen Körperschaften des öffentlichen Rechts in diesen Kantonen entstanden sind. Abs. 2 ... bewilligt die notwendigen Beträge ....
Art. 4
Proposition de la commission Al. 1
.... , et aux autres collectivités de droit public de ces cantons, par les intempéries ...
Al. 2
L'Assemblée fédérale fixe les montants nécessaires par un arrêté fédéral simple.
Abs. 1 - Al. 1
Lauber, Berichterstatter: Auch hier hat die Kommission im Sinne einer notwendigen Präzisierung eine kleine Aende- rung eingebracht, und zwar: «Der Bund übernimmt die Restkosten, die als Folge der Unwetter zwischen 1. April und 31. Oktober 1987 den Kantonen Bern, Uri, Schwyz, Grau- bünden, Tessin und Wallis und andern Körperschaften des öffentlichen Rechts» - hierfür folgt die Präzisierung - «in diesen Kantonen entstanden sind.»
Ihre Kommission hat diese Präzisierung gewünscht, weil sie verdeutlicht, dass die Uebernahme der Restkosten nur für die betroffenen Kantone sowie deren Körperschaften des öffentlichen Rechts gilt.
Angenommen - Adopté
Abs. 2 - Al. 2 Lauber, Berichterstatter: Auch hier eine Aenderung: Die Bundesversammlung «bewilligt den Höchstbetrag» soll ersetzt werden durch «bewilligt die notwendigen Beträge mit einfachem Bundesbeschluss». Der Höchstbetrag ist im zweiten Bundesbeschluss, auf den wir nachher zu sprechen
kommen, erwähnt, nämlich in Artikel 1 des Bundesbe- schlusses über die Finanzierung der Restkosten der Unwet- terschäden 1987.
Ihre Kommission schlägt Ihnen also vor, in diesem ersten Bundesbeschluss den Höchstbetrag nicht zu erwähnen, sondern in diesem Artikel 4 Absatz 2 den Höchstbetrag durch «die notwendigen Beträge» zu ersetzen.
Angenommen - Adopté
Art. 5 Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Art. 6 Antrag der Kommission Die Leistungen des Bundes an die Restkosten werden . ...
Art. 6 Proposition de la commission Les contributions de la Confédération aux frais non couverts seront calculées ...
Lauber, Berichterstatter: Auch hier eine Präzisierung mit rein redaktionellem Charakter: «Die Leistungen des Bundes an die Restkosten werden aufgrund der Meldungen .... ». Das ist eine Verdeutlichung des Textes, weil es sich hier effektiv um die Restkosten handelt.
Angenommen - Adopté
Art. 7, 8, 9 Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Beschlussentwurfes 35 Stimmen (Einstimmigkeit)
B Bundesbeschluss über die Finanzierung der Restkosten der Unwetterschäden 1987 Arrêté fédéral concernant le financement des frais non couverts, occasionnés par les intempéries de 1987
Detailberatung - Discussion par articles
Titel und Ingress, Art. 1 und 2 Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Titre et préambule, art. 1 et 2 Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Beschlussentwurfes 37 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Nationalrat - Au Conseil national
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Unwetterschäden 1987. Ausserordentliche Massnahmen Intempéries de 1987. Mesures exceptionnelles
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1988
Année
Anno
Band
I
Volume
Volume
Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
02
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 87.077
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 01.03.1988 - 08:00
Date
Data
Seite
14-21
Page
Pagina
Ref. No
20 016 306
Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.