Interpellation Wiederkehr
472
N 18 mars 1988
fahren, Bauarbeiten, Anpassungen und Umsignalisierungen nötig. Für diese Arbeiten sind ein bis zwei Jahre erforderlich. In dieser Zeit lässt sich das nötige Massnahmenpaket ausar- beiten, um die Verkehrssicherheit auf den Strassen durch das Knonauer Amt und den nötigen Lärmschutz sicherzu- stellen. Damit diese Massnahmen rechtzeitig ergriffen wer- den können, bedurfte es des Grundsatzentscheids des Bun- desrats über die Inbetriebnahme des Abschnitts Cham-Kno- nau der N 4.
Aufgrund dieser allgemeinen Darlegungen lassen sich die vom Interpellanten gestellten Fragen wie folgt beantworten: 1. Die Strassenverbindungen von der Innerschweiz und von Zug nach Zürich sind keine bloss zürcherische Angelegen- heit. Der ablehnenden Stellungnahme des Regierungsrats des Kantons Zürich standen die berechtigten Begehren des Kantons Zug, des Gemeinderats von Steinhausen und der Innerschweizer Regierungskonferenz gegenüber, es sei die fertiggestellte N 4 direkt an das Strassennetz im Knonauer Amt anzuschliessen. Diese Interessen waren gegeneinander abzuwägen. Das oben erwähnte technische Konzept für die Inbetriebnahme des Autobahnabschnitts Cham-Knonau stellt eine zweckmässige und verantwortbare Lösung dar. 2. Die Inbetriebnahme des fertiggestellten Autobahnteil- stücks Cham-Knonau hat keinerlei präjudizierende Wirkung auf die «Kleeblatt»-Initiativen. Ueber die Volksinitiative «Für ein autobahnfreies Knonauer Amt» wird dereinst unbeein- flusst abgestimmt werden können.
Gegenwärtig, d. h. mit dem heutigen Motorfahrzeugpark, ist es vielerorts nicht möglich, längs Strassen mit starker Verkehrsbelastung die strengen Grenzwerte der Luftrein- halte-Verordnung (LRV) einzuhalten. Wie wir in unserer Ant- wort vom 1. Juni 1987 auf die Motion der christlichdemokra- tischen Fraktion vom 11. März 1987 betreffend das Luftrein- haltekonzept ausgeführt haben, werden mit den in der LRV festgelegten Immissionsgrenzwerten konkrete lufthygieni- sche Ziele vorgegeben, welche mittelfristig - innerhalb der in der Verordnung gesetzten Fristen von maximal acht Jah- ren ab Inkrafttreten - zu einer dauerhaften Sanierung der heute bestehenden Ueberlastung im gesamtschweizeri- schen Rahmen führen sollen. Mit den vom Bundesrat bereits beschlossenen Massnahmen (US 83-Abgasnormen für Per- sonenwagen; verschärfte Abgasnormen für schwere Motor- wagen und Motorräder; jährliche Abgaskontrollen für Perso- nenwagen; Tempo 80/120) ist Mitte der achtziger Jahre bei den Stickoxid- und Kohlenwasserstoff-Emissionen eine Ver- minderung der Luftverschmutzung und damit eine Trend- wende erreicht worden. Mit zusätzlichen Massnahmen (z. B. Einführung des Katalysator-Motorfahrrads ab 1988; weitere Verschärfung der Abgasnormen für schwere Motorwagen; Massnahmen, die im Zusammenhang mit dem Luftreinhalte- Konzept noch geprüft werden; kantonale und kommunale Massnahmen) erwartet der Bundesrat, dass bis 1995 die Luftbelastung weiter reduziert wird.
Der Bundesrat ist nicht bereit, die Autobahn-Anschluss- strecke Cham-Knonau wieder zu schliessen, wenn die massgeblichen Grenzwerte der LRV in einer der Gemeinden des Knonauer Amts überschritten werden sollten. Auch in anderen Landesgegenden, beispielsweise im benachbarten Sihltal, können diese Grenzwerte gegenwärtig teilweise noch ebensowenig eingehalten werden.
Abstimmung - Vote
Fürden Antrag auf Diskussion Dagegen
offensichtliche Mehrheit Minderheit
Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes- rates nicht befriedigt.
87.983
Interpellation Wiederkehr N 4 im Knonauer Amt. Eröffnung Route nationale N 4. Ouverture du tronçon Cham-Knonau
Wortlaut der Interpellation vom 17. Dezember 1987 Ich frage den Bundesrat an, ob er nicht auch der Meinung ist, dass die Eröffnung des Teilstückes Cham-Knonau der N 4 im Widerspruch zur in der Begründung zitierten Stel- lungnahme steht, und ob er bereit ist, auf seinen von der Zürcher Regierung als «Fehlentscheid» apostrophierten Beschluss zurückzukommen?
Texte de l'interpellation du 17 décembre 1987
Le Conseil fédéral n'estime-t-il pas que l'ouverture du tron- con Cham-Knonau de la N 4 est incompatible avec l'avis cité dans le développement? Est-il prêt à revenir sur sa décision, qui constitue une erreur selon le Conseil d'Etat zurichois?
Mitunterzeichner - Cosignataires: Keine - Aucun
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Beschluss des Bundesrats hat zur Folge, dass sich der bisherige und der Mehrverkehr von zwei Seiten (von der N 20 bei Birmensdorf und ab N 4 bei Knonau) in die Dörfer des Knonauer Amts ergiessen. Die vorgesehenen flankieren- den Massnahmen werden einerseits die Dorfbilder zerstören (Beispiel Birmensdorf) und andererseits doch nicht verhin- dern können, dass Bewohner und Luft im Knonauer Amt über das Zumutbare hinaus belastet werden. Eine so zer- mürbte Bevölkerung wird leicht für die Argumentation zu gewinnen sein, nur der Bau der N 4 könne Abhilfe schaffen. Der Bundesrat bestätigt denn auch in seinem Schreiben an den Kanton Zürich, dass er alles daran setzen werde, den Bau der durchgehenden N 4 voranzutreiben.
Alles in allem entsteht der Eindruck, der Bundesrat habe mit seinem Entscheid der vorzeitigen Eröffnung einen perfekten Sachzwang zum Bau der N 4 eingefädelt.
Mit der Motion vom 8. Oktober 1987 hat die LdU/EVP-Frak- tion ein Moratorium im Autobahnbau verlangt, bis das Volk über die «Kleeblatt»-Initiativen befunden habe (dazu gehört auch die Initiative für ein autobahnfreies Knonauer Amt). Der Bundesrat hat beantragt, die Motion abzulehnen. In seiner Stellungnahme aber hält er fest, es sollten: « .... keine Sach- zwänge geschaffen werden, um die Abstimmung über die vier Initiativen zu beeinflussen.»
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 24. Februar 1988
Rapport écrit du Conseil fédéral du 24 février 1988
Mit dem Entscheid des Bundesrats, zwei Fahrspuren der kurzen Teilstrecke der N 4 zwischen Cham und Knonau fertigzustellen und in Betrieb zu nehmen, werden keine Sachzwänge geschaffen, um die Abstimmung über die Volksinitiative «Für ein autobahnfreies Knonauer Amt» zu beeinflussen. Ueber die Volksinitiative kann zu seiner Zeit von Volk und Standen unvoreingenommen abgestimmt wer- den. Unter diesem Gesichtspunkt ist der Bundesrat jeden- falls nicht bereit, auf seinen Entscheid vom 7. Dezember 1987 über die Fertigstellung und Inbetriebnahme der Teil- strecke Cham-Knonau zurückzukommen.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag auf Diskussion offensichtliche Mehrheit Minderheit
Dagegen
Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes- rates nicht befriedigt.
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Interpellation Wiederkehr N 4 im Knonauer Amt. Eröffnung Interpellation Wiederkehr Route nationale N 4. Ouverture du tronçon Cham-Knonau
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Jahr
1988
Année
Anno
Band
I
Volume
Volume
Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
15
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 87.983
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
18.03.1988 - 08:00
Date
Data
Seite
472-472
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Pagina
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20 016 258
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