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Interpellation Stappung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag auf Diskussion Dagegen
offensichtliche Mehrheit Minderheit
Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes- rates nicht befriedigt.
87.982
Interpellation Stappung N 4 im Knonauer Amt. Eröffnung Route nationale N 4. Ouverture du tronçon Cham-Knonau
Wortlaut der Interpellation vom 17. Dezember 1987 Enttäuscht und überrascht nehmen die Region Knonauer Amt, das Zürchervolk und der Zürcher Regierungsrat zur Kenntnis, dass der Bundesrat beschlossen hat, der Inbe- triebnahme des Autobahnabschnittes der N 4 zwischen Cham und Knonau zuzustimmen.
Dadurch wird unbesehen von den Auswirkungen im Kno- nauer Amt eine Fahrzeugstromschleuse geöffnet. Man kommt nicht umhin anzunehmen, es liege in der Absicht des Bundesamtes für Strassenbau, das Knonauer Amt bzw. seine Dörfer im Autoverkehr ersticken zu lassen, um die Bevölkerung für die gesamte Strecke der N 4 «weichzu- klopfen».
Noch steht die Volksabstimmung über die Kleeblatt-Initiative aus, welche eventuell den N 4-Plänen ein endgültiges Ende setzen wird.
Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beant- worten:
Warum hat der Bundesrat, entgegen der Stellungnahme des Regierungsrates des Kantons Zürich, den Beschluss zur Eröffnung des Autobahn-Teilstückes Cham-Knonau ge- fasst?
Ist der Bundesrat auch der Auffassung, dass die Inbetrieb- nahme des fraglichen Autobahn-Teilstückes vor der Abstim- mung über die Kleeblatt-Initiative jedem Demokratiever- ständnis widerspricht?
Wie stellt sich der Bundesrat mit dem zusätzlichen Ver- kehr die Einhaltung der Luftreinhalteverordnung im Kanton Zürich vor, nachdem die Grenzwerte bereits heute über- schritten sind?
Ist der Bundesrat bereit, das Autobahn-Teilstück Cham- -Knonau sofort wieder zu schliessen, wenn die massgebli- chen Grenzwerte der Luftreinhalteverordnung in einer der Gemeinden Affoltern a. A., Birmensdorf, Hedingen oder Mettmenstetten, auch nur temporär überschritten werden?
Texte de l'interpellation du 17 décembre 1987
La population du district de Knonau, le peuple zurichois et le Conseil d'Etat de Zurich ont pris connaissance avec surprise et désappointement de la décision du Conseil fédéral d'ap- prouver l'ouverture au trafic du tronçon de la N 4 entre Cham et Knonau.
Ainsi, sans tenir compte des conséquences, on laisse la marée des voitures submerger le district susmentionné. On
ne peut s'empêcher de penser que l'Office fédéral des routes cherche à noyer ce district et ses villages sous les véhicules afin de forcer la population à accorder son assen- timent à la construction de la route sur tout son trace.
Or la votation populaire concernant la quadruple initiative de l'Association suisse des transports, qui pourrait définiti- vement réduire à néant les projets de construction de la N 4, n'a pas encore eu lieu.
Le Conseil fédéral est prié de répondre aux questions sui- vantes:
Pourquoi a-t-il pris la décision d'ouvrir au trafic le tronçon Cham-Knonau de la route nationale en dépit de l'avis néga- tif du Conseil d'Etat du canton de Zurich ?
Ne considère-t-il pas que la mise en service du tronçon précité avant la votation sur la quadruple initiative est contraire à tous les principes démocratiques ?
Comment envisage-t-il de faire appliquer dans le canton de Zurich l'ordonnance sur la protection de l'air, compte tenu du trafic supplémentaire qui résultera de la décision prise, alors que les valeurs-limites sont dépassées dès à présent?
Est-il prêt à interdire immédiatement le tronçon Cham- Knonau au trafic si les valeurs-limites fixées dans l'ordon- nance précitée sont dépassées, ne serait-ce que temporaire- ment, dans l'une des communes d'Affoltern am Albis, Bir- mensdorf, Hedingen ou Mettmenstetten?
Mitunterzeichner - Cosignataires: Keine - Aucun
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 24. Februar 1988
Rapport écrit du Conseil fédéral du 24 février 1988 In unserem Land kann es keine Gebiete geben, in welchen der Durchgangsverkehr ausgesperrt wird, während sich die dort ansässigen Automobilisten selbstverständlich berech- tigt erachten, in allen anderen Landesteilen frei zu zirku- lieren.
Die heutigen Kantonsstrassen im Knonauer Amt, d. h. die Hauptstrassen Nr. 382 Cham-Affoltern a. Albis-Zürich, Nr. 382.1 Knonau-Steinhausen-Zug und Nr. 383 Mettmen- stetten-Unter-Rifferswil-Riedmatt-Albis-Adliswil-Zürich sind Durchgangsstrassen im Sinne der Verordnung vom 6. Juni 1983 über die Durchgangsstrassen. Diese Strassen stehen dem allgemeinen Durchgangsverkehr offen.
Von der seit langem in Betrieb stehenden N 4 bzw. N 4a zu den Hauptstrassen im Knonauer Amt besteht heute schon eine vielbenützte Verbindung. Diese führt aber auf Umwe- gen durch Wohngebiete von Steinhausen und Bibersee auf die bestehende Umfahrung von Knonau. Mit der vom Bun- desrat beschlossenen Inbetriebnahme des bereits erstellten Autobahnabschnitts Cham-Knonau soll dieser ortsfremde Durchgangsverkehr aus den überbauten Gebieten von Steinhausen und Bibersee herausgenommen und auf den umweltfreundlich zu gestaltenden bestehenden Autobahn- abschnitt Cham-Knonau geleitet werden. Im Sinne einer zweckmässigen Verkehrsleitung sollen jedoch lediglich zwei Fahrspuren der bestehenden Autobahn über den noch zu erstellenden provisorischen Abgang auf das ordentliche Strassennetz nördlich von Knonau geführt werden. Bei der Verzweigung Blegi (N 4/N 4a) ist die Fahrrichtung Zürich über die N 4a/T 4 «grün» und die Fahrrichtung über das Knonauer Amt «blau» zu signalisieren. Damit kann der Strassenverkehr von der Innerschweiz nach Zürich den Ver- hältnissen entsprechend aufgeteilt werden. Die Gemeinden an der Sihltalroute werden vom Verkehr etwas entlastet, und das Knonauer Amt erhält eine gewisse Mehrbelastung. Gesamthaft gesehen dürften sich aber die Verkehrsverhält- nisse in jenem Grossraum verbessern.
Die zur vorzeitigen Eröffnung vorgesehene Teilstrecke der N 4 Cham-Knonau kann nicht sofort fertiggestellt und in Betrieb genommen werden. Es sind noch Projektierungsver-
Interpellation Wiederkehr
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N 18 mars 1988
fahren, Bauarbeiten, Anpassungen und Umsignalisierungen nötig. Für diese Arbeiten sind ein bis zwei Jahre erforderlich. In dieser Zeit lässt sich das nötige Massnahmenpaket ausar- beiten, um die Verkehrssicherheit auf den Strassen durch das Knonauer Amt und den nötigen Lärmschutz sicherzu- stellen. Damit diese Massnahmen rechtzeitig ergriffen wer- den können, bedurfte es des Grundsatzentscheids des Bun- desrats über die Inbetriebnahme des Abschnitts Cham-Kno- nau der N 4.
Aufgrund dieser allgemeinen Darlegungen lassen sich die vom Interpellanten gestellten Fragen wie folgt beantworten: 1. Die Strassenverbindungen von der Innerschweiz und von Zug nach Zürich sind keine bloss zürcherische Angelegen- heit. Der ablehnenden Stellungnahme des Regierungsrats des Kantons Zürich standen die berechtigten Begehren des Kantons Zug, des Gemeinderats von Steinhausen und der Innerschweizer Regierungskonferenz gegenüber, es sei die fertiggestellte N 4 direkt an das Strassennetz im Knonauer Amt anzuschliessen. Diese Interessen waren gegeneinander abzuwägen. Das oben erwähnte technische Konzept für die Inbetriebnahme des Autobahnabschnitts Cham-Knonau stellt eine zweckmässige und verantwortbare Lösung dar. 2. Die Inbetriebnahme des fertiggestellten Autobahnteil- stücks Cham-Knonau hat keinerlei präjudizierende Wirkung auf die «Kleeblatt»-Initiativen. Ueber die Volksinitiative «Für ein autobahnfreies Knonauer Amt» wird dereinst unbeein- flusst abgestimmt werden können.
Gegenwärtig, d. h. mit dem heutigen Motorfahrzeugpark, ist es vielerorts nicht möglich, längs Strassen mit starker Verkehrsbelastung die strengen Grenzwerte der Luftrein- halte-Verordnung (LRV) einzuhalten. Wie wir in unserer Ant- wort vom 1. Juni 1987 auf die Motion der christlichdemokra- tischen Fraktion vom 11. März 1987 betreffend das Luftrein- haltekonzept ausgeführt haben, werden mit den in der LRV festgelegten Immissionsgrenzwerten konkrete lufthygieni- sche Ziele vorgegeben, welche mittelfristig - innerhalb der in der Verordnung gesetzten Fristen von maximal acht Jah- ren ab Inkrafttreten - zu einer dauerhaften Sanierung der heute bestehenden Ueberlastung im gesamtschweizeri- schen Rahmen führen sollen. Mit den vom Bundesrat bereits beschlossenen Massnahmen (US 83-Abgasnormen für Per- sonenwagen; verschärfte Abgasnormen für schwere Motor- wagen und Motorräder; jährliche Abgaskontrollen für Perso- nenwagen; Tempo 80/120) ist Mitte der achtziger Jahre bei den Stickoxid- und Kohlenwasserstoff-Emissionen eine Ver- minderung der Luftverschmutzung und damit eine Trend- wende erreicht worden. Mit zusätzlichen Massnahmen (z. B. Einführung des Katalysator-Motorfahrrads ab 1988; weitere Verschärfung der Abgasnormen für schwere Motorwagen; Massnahmen, die im Zusammenhang mit dem Luftreinhalte- Konzept noch geprüft werden; kantonale und kommunale Massnahmen) erwartet der Bundesrat, dass bis 1995 die Luftbelastung weiter reduziert wird.
Der Bundesrat ist nicht bereit, die Autobahn-Anschluss- strecke Cham-Knonau wieder zu schliessen, wenn die massgeblichen Grenzwerte der LRV in einer der Gemeinden des Knonauer Amts überschritten werden sollten. Auch in anderen Landesgegenden, beispielsweise im benachbarten Sihltal, können diese Grenzwerte gegenwärtig teilweise noch ebensowenig eingehalten werden.
Abstimmung - Vote
Fürden Antrag auf Diskussion Dagegen
offensichtliche Mehrheit Minderheit
Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes- rates nicht befriedigt.
87.983
Interpellation Wiederkehr N 4 im Knonauer Amt. Eröffnung Route nationale N 4. Ouverture du tronçon Cham-Knonau
Wortlaut der Interpellation vom 17. Dezember 1987 Ich frage den Bundesrat an, ob er nicht auch der Meinung ist, dass die Eröffnung des Teilstückes Cham-Knonau der N 4 im Widerspruch zur in der Begründung zitierten Stel- lungnahme steht, und ob er bereit ist, auf seinen von der Zürcher Regierung als «Fehlentscheid» apostrophierten Beschluss zurückzukommen?
Texte de l'interpellation du 17 décembre 1987
Le Conseil fédéral n'estime-t-il pas que l'ouverture du tron- con Cham-Knonau de la N 4 est incompatible avec l'avis cité dans le développement? Est-il prêt à revenir sur sa décision, qui constitue une erreur selon le Conseil d'Etat zurichois?
Mitunterzeichner - Cosignataires: Keine - Aucun
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Beschluss des Bundesrats hat zur Folge, dass sich der bisherige und der Mehrverkehr von zwei Seiten (von der N 20 bei Birmensdorf und ab N 4 bei Knonau) in die Dörfer des Knonauer Amts ergiessen. Die vorgesehenen flankieren- den Massnahmen werden einerseits die Dorfbilder zerstören (Beispiel Birmensdorf) und andererseits doch nicht verhin- dern können, dass Bewohner und Luft im Knonauer Amt über das Zumutbare hinaus belastet werden. Eine so zer- mürbte Bevölkerung wird leicht für die Argumentation zu gewinnen sein, nur der Bau der N 4 könne Abhilfe schaffen. Der Bundesrat bestätigt denn auch in seinem Schreiben an den Kanton Zürich, dass er alles daran setzen werde, den Bau der durchgehenden N 4 voranzutreiben.
Alles in allem entsteht der Eindruck, der Bundesrat habe mit seinem Entscheid der vorzeitigen Eröffnung einen perfekten Sachzwang zum Bau der N 4 eingefädelt.
Mit der Motion vom 8. Oktober 1987 hat die LdU/EVP-Frak- tion ein Moratorium im Autobahnbau verlangt, bis das Volk über die «Kleeblatt»-Initiativen befunden habe (dazu gehört auch die Initiative für ein autobahnfreies Knonauer Amt). Der Bundesrat hat beantragt, die Motion abzulehnen. In seiner Stellungnahme aber hält er fest, es sollten: « .... keine Sach- zwänge geschaffen werden, um die Abstimmung über die vier Initiativen zu beeinflussen.»
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 24. Februar 1988
Rapport écrit du Conseil fédéral du 24 février 1988
Mit dem Entscheid des Bundesrats, zwei Fahrspuren der kurzen Teilstrecke der N 4 zwischen Cham und Knonau fertigzustellen und in Betrieb zu nehmen, werden keine Sachzwänge geschaffen, um die Abstimmung über die Volksinitiative «Für ein autobahnfreies Knonauer Amt» zu beeinflussen. Ueber die Volksinitiative kann zu seiner Zeit von Volk und Standen unvoreingenommen abgestimmt wer- den. Unter diesem Gesichtspunkt ist der Bundesrat jeden- falls nicht bereit, auf seinen Entscheid vom 7. Dezember 1987 über die Fertigstellung und Inbetriebnahme der Teil- strecke Cham-Knonau zurückzukommen.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag auf Diskussion offensichtliche Mehrheit Minderheit
Dagegen
Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes- rates nicht befriedigt.
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Interpellation Stappung N 4 im Knonauer Amt. Eröffnung Interpellation Stappung Route nationale N 4. Ouverture du tronçon Cham-Knonau
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Jahr
1988
Année
Anno
Band
I
Volume
Volume
Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
15
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 87.982
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
18.03.1988 - 08:00
Date
Data
Seite
471-472
Page
Pagina
Ref. No
20 016 257
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