N 18 mars 1988
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Interpellation Loretan
Unbestritten bleibt indessen, dass die Rückstellung eine Schwankungs- und Ausgleichsreserve sein soll. Der in der Botschaft vorgesehene Abbau auf eine «kurzfristige Aus- gleichsreserve» bis «gegen Mitte der neunziger Jahre» ist vom Bundesrat nie in Frage gestellt worden. Lediglich die Schwankungsbreite ist aus den genannten Gründen grösser ausgefallen als ursprünglich beabsichtigt. In den nächsten Jahren werden die Ausgaben für die Fertigstellung des Nationalstrassennetzes und für die Massnahmen im Umweltbereich wiederum stärker zunehmen, so dass mit einem Abbau der Rückstellung gerechnet werden kann. 2a. Es trifft zu, dass bei der Bereinigung des Budgets 1988 gewisse Kürzungen an den Eingaben des Bundesamtes für Strassenbau vorgenommen werden mussten. Diese Kürzun- gen erfolgten indessen nicht aus einer finanzpolitischen Optik heraus, sondern als Schätzungskorrektur, weil die voraussichtlichen Zahlungsbedürfnisse noch nicht mit Sicherheit feststanden. Nach Artikel 7 Absatz 1 des Finanz- haushaltgesetzes sind die Zahlungskredite aufgrund sorg- fältiger Schätzung des voraussichtlichen Zahlungsbedarfs festzusetzen.
2b. Der Bundesrat hat nie in Aussicht gestellt, die Kantone könnten bedingungslos auf höhere nicht werkgebundene Strassenbeiträge zählen, falls die Treibstoffzollrechnung besser als erwartet ausfällt. Er hat im Gegenteil die Höhe der zusätzlichen Mittel stets von der Beteiligung der Kantone an den Aufwendungen für den regionalen öffentlichen Perso- nenverkehr (sogenannter Kompensationsbeschluss) abhän- gig gemacht: «Würde der Kompensationsbeschluss verwor- fen oder erheblich zum Nachteil des Bundes verändert, müsste die Planung überarbeitet und allenfalls auch das Ausmass der allgemeinen Beiträge (+ 150 Millionen Fran- ken) überprüft werden» (S. 58 der Botschaft vom 13. März 1984 zum Treibstoffzollgesetz). Nachdem die eidgenössi- schen Räte den Kompensationsbeschluss abgelehnt haben, können der Zurückhaltung gegenüber einer Aufstockung dieser Beiträge keine bundesrätlichen Zusicherungen entgegengehalten werden.
2c. Der Verweis auf Artikel 36ter Absatz 2 der Bundesverfas- sung ist an sich berechtigt. Nach dieser Verfassungsbestim- mung darf ein Zollzuschlag nur soweit erhoben werden, als der Grundzoll nicht ausreicht, um die in Absatz 1 genannten Aufgaben zu finanzieren. Besteht ein länger dauernder Ein- nahmenüberschuss, muss der Zollzuschlag gesenkt werden.
samkeit und Realisierbarkeit überprüft werden müssen. Die Botschaft über die zusätzliche Treibstoffzoll-Differenzierung soll indessen dem Parlament möglichst rasch zugeleitet werden, mit dem Ziel einer Inkraftsetzung auf Beginn 1989.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag auf Diskussion offensichtliche Mehrheit Minderheit
Dagegen
Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes- rates teilweise befriedigt.
87.956
Interpellation Loretan Doppelnull-Raps. Schutz des Rehwildes Colza type 00 et protection des chevreuils
Wortlaut der Interpellation vom 10. Dezember 1987 Der Doppelnull-Raps, eine neue Rapssorte, die in den Län- dern der EG bereits angebaut wird, soll nun auch in der Schweiz erprobt werden. Es liegen aus Nachbarländern alarmierende Berichte vor, die auf eine hohe Schädlichkeit, namentlich für das Rehwild, hinweisen. Ich bitte den Bun- desrat, in diesem Zusammenhang folgende Fragen zu be- antworten:
Wie beurteilt der Bundesrat die neue Rapssorte im Hin- blick auf die Gefährdung des Wildes, namentlich des Rehs und des Feldhasen sowie der Vögel?
Liegen bereits Erfahrungen bzw. Forschungsergebnisse über die Gefährlichkeit des Doppelnull-Rapses aus unserem Land vor?
Wenn ja, wie lauten im Detail die Abklärungs- und For- schungsergebnisse?
Ist der Bundesrat bereit, in eigener Kompetenz oder im Zusammenwirken mit den Kantonen einschränkende Mass- nahmen zu verfügen oder aber, bei ausgewiesener Gefähr- lichkeit, den Anbau der neuen Rapssorte überhaupt zu ver- bieten ?
Texte de l'interpellation du 10 décembre 1987
Il est question de tester en Suisse également le colza type 00, une nouvelle variété qui est déjà cultivée dans les pays de la CEE. Or, j'ai eu connaissance d'un rapport selon lequel cette variété présente de graves dangers, notamment pour les chevreuils. C'est pourquoi je prie le Conseil fédéral de répondre aux questions suivantes:
Que pense-t-il du danger que représente cette variété de colza pour le gibier, en particulier pour les chevreuils et les lièvres, ainsi que pour les oiseaux?
A-t-on déjà fait des essais de culture de colza type 00 ou effectué des recherches sur les dangers qu'il présente ?
Si oui, quels sont, dans le détail, les résultats de ces recherches et de ces études ?
Le Conseil fédéral est-il disposé à prendre des mesures de restriction, de sa propre compétence ou en collaboration avec les cantons, ou, si les dangers liés à ce nouveau colza sont prouvés, à en interdire tout simplement la culture?
Mitunterzeichner - Cosignataires: Béguelin, Bonny, Bonvin, Brélaz, Büttiker, Cavadini, Couchepin, Ducret, Dünki, Eisen- ring, Eppenberger Susi, Frey Walter, Giger, Graf, Grendel- meier, Günter, Humbel, Kohler, Martin Paul-René, Massy, Müller-Meilen, Oester, Petitpierre, Rohrbasser, Rutishauser, Rüttimann, Salvioni, Savary-Vaud, Schnider, Seiler Rolf, Wanner, Weber-Schwyz, Wellauer, Wiederkehr, Zwygart (35)
Interpellation Rutishauser
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Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Der neue Raps eignet sich angeblich besser für die Marga- rine-Produktion, und sein Schrot ist gutes Viehfutter. Der Pflanze wurden hinderliche Bitterstoffe entzogen. Gerade diese Bitterstoffe haben aber den Wildtieren beim herkömm- lichen Raps den Zubiss verleidet und wirkten damit als Aesungsbremse.
Die Berichte aus der Bundesrepublik Deutschland und Oesterreich über die Auswirkungen des Doppelnull-Rapses tönen alarmierend. Man spricht von einem Massensterben bei Rehen; inwieweit der Feldhase davon betroffen ist, ist zurzeit noch unklar.
Naturschützer, Jäger und namhafte Wildbiologen sind über- zeugt, dass daran der Doppelnull-Raps schuld ist, der in der Bundesrepublik Deutschland und in Oesterreich bereits grossflächig angebaut wird. Nach Ansicht des öster- reichischen Wildbiologen Kurt Onderscheka vom For- schungsinstitut für Wildtierkunde der Veterinärmedizini- schen Universität Wien fallen die Tiere einem Eiweiss- Schock zum Opfer oder gehen an einer hochgradigen Eiweissvergiftung zugrunde. In der Bundesrepublik Deutschland hält das zuständige Bundesministerium die Ursache des Uebels für noch nicht eindeutig geklärt.
In der Schweiz wird offenbar der Anbau von Doppelnull- Raps an verschiedenen Orten erprobt. Dem Vernehmen nach soll im kommenden Frühjahr die sogenannte Rapskon- ferenz darüber entscheiden, ob auch in unserem Land Dop- pelnull-Raps grossflächig angebaut werden soll. Es ist erwünscht, dass bei den Verhandlungen auch Vertreter der Jagd und des Naturschutzes teilnehmen können.
In Beantwortung von Anfragen aus kantonalen Parlamenten erklärten die Regierungen der Kantone Luzern und Zürich, der Anbau von Doppelnull-Raps sei nur denkbar, wenn erwiesen sei, dass er Rehen und Hasen nicht schaden könne.
Die Situation ist nicht nur für die Jäger unerfreulich, son- dern auch für die Naturschützer, denen die Erhaltung der wildlebenden Tiere ein grosses Anliegen ist. Bundesrat und Bundesverwaltung müssen daher alles daran setzen, die negativen Auswirkungen der neuen Rapssorte zu verhin- dern, nötigenfalls durch ein klipp und klares Verbot.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 24. Februar 1988
Rapport écrit du Conseil fédéral du 24 février 1988
Anfang der siebziger Jahre wurde zur Verbesserung der Rapsölqualität auf erucasäurefreie Sorten (0-Sorten) umge- stellt. In den neuen Doppelnull-Sorten (00-Sorten) sollen die Glukosinolate im Rapsschrot verringert werden, um die Ver- wendungsmöglichkeiten in der Nutztierfütterung zu verbes- sern. Rapssorten mit 00-Qualität sind erucasäurefrei und glukosinolatarm. Die glukosinolatarmen Sorten entspre- chen in der Oelqualität den Sorten, die heute angebaut werden.
Die Schweiz verfügt über keine eigene Rapszüchtung. An den beiden Eidgenössischen Forschungsanstalten für Pflan- zenbau in Zürich-Reckenholz und Changins werden die von den ausländischen Züchtern angemeldeten Sorten auf ihre Anbaueignung in unserem Land geprüft. Zurzeit werden fast ausschliesslich 00-Sorten angemeldet. Sofern eine Sorte die drei Hauptversuchsjahre erfolgreich besteht, wird sie von den Forschungsanstalten zur Freigabe für den Anbau vorge- schlagen. An einer Konferenz mit den interessierten Kreisen, die in der Vergangenheit alle zwei Jahre stattfand, wird dann über die Freigabe diskutiert. Das Bundesamt für Landwirt- schaft legt anschliessend fest, welche Sorten für den Ver- tragsanbau von Oelraps bewilligt sind. Die Rapsproduzen- ten verpflichten sich im Vertrag, nur bewilligte Sorten anzu- bauen.
Zur Festlegung der bewilligten Vertragssorten für den Anbau 1988/89 sieht das Bundesamt für Landwirtschaft ein zweistufiges Verfahren vor. Zuerst berät die Rapskonferenz wie bis anhin, ob an den bewilligten Vertragssorten etwas verändert werden soll. Sofern eine 00-Sorte zur Freigabe vorgeschlagen wird, ist diese Frage in einem zweiten Schritt
mit Vertretern der Jagd und des Naturschutzes zu bespre- chen.
An zahlreichen ausländischen Instituten sind Untersuchun- gen angelaufen. Erst nach dem Vorliegen entsprechender Ergebnisse wird es möglich sein, die Lage genauer zu beur- teilen.
2./3. Obwohl die Versuchsfelder mit 00-Rapssorten regel- mässig von den zuständigen Jagdgesellschaften überprüft wurden, liegen bisher keine Meldungen über allfälliges Fall- wild vor. Die Versuchsfläche ist jedoch zu klein, um daraus Schlüsse ziehen zu können. Aus unserem Land gibt es gegenwärtig keine zusätzlichen Forschungsergebnisse.
Präsident: Herr Loretan verzichtet auf Diskussion. Wird aus Ihrem Kreise Diskussion verlangt? - Es ist nicht der Fall. Der Interpellant ist von der Antwort des Bundesrates teil- weise befriedigt.
87.455
Interpellation Rutishauser Existenzsicherung der Fischzuchtbetriebe Viabilité des exploitations piscicoles
Wortlaut der Interpellation vom 16. Juni 1987
Die Fischzüchter stehen heute vor einer Reihe von Proble- men, die ihre längerfristige Existenz gefährden können. Die rechtliche Behandlung der Fischzüchter entspricht heute nicht ihren besonderen Eigenheiten. Dies gilt insbesondere für Bereiche wie Berufsbildung, Arbeitsverhältnisse oder auch Boden- und Erbrecht sowie Raumplanung. Im Unter- schied zu den Berufsfischern weist die Fischzüchterei sehr grosse Aehnlichkeiten zur Landwirtschaft auf, sie bewirt- schaftet den Boden (Teiche und Bäche), produziert Nah- rungsmittel, hat lange Arbeitszeiten, ist an bestimmte Stand- orte gebunden usw. Im Ausland sind die Fischzüchter der Landwirtschaftsgesetzgebung unterstellt.
Ich frage deshalb den Bundesrat:
· 2. Welche Möglichkeiten sieht der Bundesrat, die dringen- den Probleme der Fischzüchter wie Ausbildung, Arbeitsver- hältnis, Boden- und Erbrecht, Raumplanung usw. zu lösen?
Texte de l'interpellation du 16 juin 1987
Les pisciculteurs sont actuellement confrontés à un certain nombre de problèmes qui, à long terme, pourraient les menacer dans leur existence. Le statut juridique que possè- dent les pisciculteurs ne tient pas compte des particularités de leur situation, en particulier en ce qui concerne la forma- tion professionnelle, les conditions de travail, le droit foncier et le droit des successions ainsi que l'aménagement du territoire. Contrairement aux pêcheurs professionnels, les pisciculteurs exercent une activité qui a beaucoup de points communs avec l'agriculture: ils exploitent le sol (étangs et ruisseaux), ils produisent des denrées alimentaires, ils tra- vaillent beaucoup d'heures par semaine, sont liés à un certain endroit, etc. Dans les autres pays, les pisciculteurs sont soumis à la législation sur l'agriculture.
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Interpellation Loretan Doppelnull-Raps. Schutz des Rehwildes Interpellation Loretan Colza type 00 et protection des chevreuils
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1988
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I
Volume
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Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
15
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 87.956
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
18.03.1988 - 08:00
Date
Data
Seite
466-467
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Pagina
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20 016 253
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