Postulat Bundi
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die Frage nach dem Wirken, der «Sendung» der Eidgenos- senschaft in der Welt von heute sollten nicht ausgeklammert werden.
Dass sich bei solchem Pluralismus der Verfasserschaft leicht ein Konsens bezüglich eines derartien «Programms der Schweiz» erreichen und eine einheitliche Vision der Zukunft des Landes gewinnen lässt, ist kaum anzunehmen. Man wird darum streckenweise mit unterschiedlichen Sze- narien arbeiten müssen. Doch auch in dieser Form wäre eine derartige ernsthafte Studie für die periodische Planung der politischen Behörden, bei denen letzlich die Planungs- entscheide liegen, bereits eine wesentliche Hilfe, um die Fragen grundsätzlicher anzugehen.
Selbstverständlich wären bei der Erstellung der Studie jeweilen die wirtschaftlichen, politischen, demographischen usw. Voraussetzungen und Folgen der vorgeschlagenen menschlichen Zielvorgaben mitzubedenken. Doch müssen Erwägungen dieser Art nicht zu sehr ins Detail gehen. Der Charakter einer Denkaufgabe, die das ganze hier vorge- schlagene Unterfangen darstellt, darf nicht in zu vielen Details ersticken. Die grossen Konturen müssen sichtbar bleiben. Die ganz bewusste Konzentration auf den menschli- chen Aspekt, auf das menschlich Erlebbare, wird es erlau- ben, die Studie trotz ihres umfassenden Charakters in einem überblickbaren Umfang zu halten.
Endlich ist es vielleicht auch nicht realistisch, bis zu einem bestimmten Zeitpunkt die restlose Fertigstellung einer der- art grunsätzlichen Arbeit über Zukunftsplanung einer Nation zu verlangen. Eher könnte es sich als wünschbar erweisen, nach dem Prinzip der rollenden Planung den Denkprozess fortzusetzen und die Studie fortzuschreiben. Doch könnte ein erstes profiliertes Stadium des Prozesses wohl schon in kürzer bemessener Zeit erreicht und ein bedeutsames, brauchbares Dokument für die Reflexion über die Zukunft im Jahre 1991 den Politikern sowie auch allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes in die Hände gelegt werden.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 29. Februar 1988 Déclaration écrite du Conseil fédéral du 29 février 1988 Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen. Ueberwiesen - Transmis
87.980
Postulat Bundi Wirtschaftlich bedrohte Regionen Régions économiquement menacées
Wortlaut des Postulates vom 16. Dezember 1987
Der Bundesrat wird eingeladen zu prüfen, ob der Geltungs- bereich des Bundesbeschlusses über Finanzierungsbeihil- fen zugunsten wirtschaftlich bedrohter Regionen vom 6. Oktober 1978 und der zugehörigen Verordnung nicht in folgendem Sinne erweitert werden könnte:
Ausweitung des Kriteriums der monostrukturierten Region (Wirtschaft einseitig auf einen Industriezweig ausgerichtet) auf Randregionen im Berggebiet, die im industriell-gewerb- lichen Sektor eine geschwächte Position aufweisen und über einen längeren Zeitraum hinweg eine namhafte Abwan- derung von Arbeitsplätzen und damit eine schleichende Arbeitslosigkeit zu verzeichnen haben.
Der Bundesrat möge seine Ueberlegungen in bezug auf eine eventuelle Gesetzesrevision in einem kurzen Bericht dar- legen.
Texte du postulat du 16 décembre 1987
Le Conseil fédéral est invité à examiner s'il ne serait pas possible d'étendre de la manière suivante le champ d'appli- cation de l'arrêté fédéral du 6 octobre 1978 instituant une aide financière en faveur des régions dont l'économie est menacée ainsi que de l'ordonnance y relative:
Etendre le critère de la région dont l'économie est axée sur une seule branche industrielle aux régions de montagne économiquement défavorisées, dont le secteur industriel et artisanal est affaibli et qui, depuis longtemps, perdent de nombreux emplois et connaissent, par voie de consé- quence, un chômage latent. Le Conseil fédéral est prié de donner son avis sur une révision éventuelle de la loi dans un bref rapport.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Aguet, Ammann, Bäumlin Richard, Bäumlin Ursula, Beguelin, Bodenmann, Braunschweig, Bühler, Carobbio, Columberg, Danuser, Euler, Fankhauser, Fehr, Hafner Ursula, Haller, Hubacher, Jeanprêtre, Kühne, Lanz, Ledergerber, Leuenberger-Solo- thurn, Leuenberger Moritz, Longet, Matthey, Mauch Ursula, Meizoz, Morf, Neukomm, Ott, Pitteloud, Portmann, Reimann Fritz, Ruffy, Stappung, Uchtenhagen, Zbinden Hans, Züger (38)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Gemäss dem genannten Bundesbeschluss werden Finanzie- rungsbeihilfen auch an einige wenige Berggebietsregionen ausgerichtet, sofern diese den in diesem Gesetz genannten Kriterien der «wirtschaftlichen Bedrohung» entsprechen, d. h. sofern ihre Wirtschaft einseitig auf einen Industrie- zweig ausgerichtet ist und ein starker Verlust an Arbeitsplät- zen oder eine erhebliche Arbeitslosigkeit eingetreten sind oder bevorstehen. Damit zielt der Bundesbeschluss auf monostrukturierte Regionen, wie die Uhrenindustriegebiete im Jura oder etwa die Textilindustrie in der Ostschweiz. In derart industrialisierten Regionen manifestiert sich ein star- ker Wirtschaftseinbruch in einer auffälligen Arbeitslosigkeit. Demgegenüber gibt es Randregionen im Berggebiet, die zwar gewerblich-industriell geprüft sind, ohne allerdings monostrukturiert zu sein. Ein Wirtschaftseinbruch in sol- chen Gegenden ist ebenso gravierend, als wenn er in einer Agglomeration erfolgt. Die Substanz des sekundären Sek- tors überhaupt droht verlustig zu gehen. Da der Prozess sich hier weniger spektakulär entwickelt, wird der Verlust an Arbeitsplätzen und.die Arbeitslosigkeit nicht so rasch emp- funden und zur Kenntnis genommen. Die Arbeitslosen, ins- besondere wenn es sich um qualifizierte Arbeiter handelt,
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Postulat Zölch
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18 mars 1988
harren dann kaum längere Zeit in ihrer Region aus, sondern wandern in die Zentren des Mittellands oder benachbarter Räume ab. Damit erscheinen sie kaum in den Statistiken. Tatsächlich haben solche Berggebietsregionen damit eine schleichende Arbeitslosigkeit zu verzeichnen, die sich über Jahre erstreckt und auch deshalb gravierend ist, weil sich damit abgelegene Dörfer entvölkern und entleeren und einem andauernden Substanzverlust ausgesetzt sind. In Graubünden hatten in den letzten Jahren und Jahrzehnten vor allem die Südtäler Puschlav und Misox solche Verluste, Firmenschliessungen und Abwanderungen zu verzeichnen, aber auch an diversen Orten Nordbündens ging eine Reihe von für den handwerklich-industriellen Bereich bedeuten- den Betrieben in Thusis, Disentis und Ilanz ein, und selbst im Prättigau drohte vor kurzem dem grössten Unternehmen, die Tore zu schliessen.
Das Berggebiet leistet für die schweizerische Wirtschaft einen bedeutenden Beitrag in der Ausbildung und Vermitt- lung von tüchtigem Nachwuchs. Es muss aber verhindert werden, dass viele dieser qualifizierten jungen Leute nur ausserhalb ihrer Heimat Existenz und Auskommen finden. Im Sinne der Bundesverfassung, wonach der Bund die gemeinsame Wohlfahrt seiner Bürger fördert, ist der regio- nale Ausgleich stärker auszubauen. Das Investitionshilfege- setz für das Berggebiet, dessen Wirkungen hier nicht in Frage gestellt seien, vermag Infrastrukturhilfe anzubieten, jedoch nicht dauernde Arbeitsplätze zu schaffen. Hingegen könnten die Finanzierungsbeihilfen, wie sie der angespro- chene Bundesbeschluss vorsieht, willkommene Impulse ver- `mitteln. Gerade auch der gewerblich-industrielle Sektor im Berggebiet ist auf die Unterstützung bei der Einführung neuer Verfahren, bei der Aufnahme neuer Produkte und Produktionsprogramme oder bei der Einführung neuer Pro- duktionszweige angewiesen. Und Direktbeiträge an Informa- tionsstellen für Innovationsvorhaben wären dort ebenso dringlich wie im Flachland. Gerade auf eine unkonventio nelle und unbürokratische Hilfeleistung bei Betriebsbera- tungen in bezug auf Umstellungen, technische Anpassun- gen und Weiterbildung wären manche Berggebietsregionen dringend angewiesen.
Der Bundesrat wird deshalb eingeladen, dieses Problem zu prüfen, Möglichkeiten für die Anwendung des Bundesbe- schlusses betreffend wirtschaftlich bedrohter Regionen auch in bestimmten weiteren Gegenden des Berggebiets aufzuzeigen und eine allenfalls sich aufdrängende Geset- zesrevision zu skizzieren.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 17. Februar 1988 Déclaration écrite du Conseil fédéral du 17 février 1988 Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
Ueberwiesen - Transmis
87.996 Postulat Zölch Import von Tierprodukten Importation de produits animaux
Wortlaut des Postulates vom 18. Dezember 1987
In letzter Zeit mehren sich die Forderungen - auch in den Medien -, es sei ein Importverbot für Tierprodukte, die den Anforderungen der schweizerischen Tierschutzgesetzge- bung nicht entsprechen, zu erlassen. Dabei geben sowohl die nicht tiergerechte Produktion (z. B. durch übermässigen Hormoneinsatz, durch extreme Intensivhaltung bei Hühnern und Truten oder durch fragwürdige Mästmethoden bei Gän-
sen) als auch die nicht tiergerechte, ja teilweise tierquäleri- sche Schlachtung bzw. Zerstümmelung (z. B. von Fröschen und Schildkröten) immer wieder zu Kritik Anlass. Der Bun- desrat wird deshalb ersucht,
Normen;
Texte du postulat du 18 décembre 1987
Les demandes visant à interdire l'importation de produits animaux qui ne répondent pas aux normes de la loi suisse sur la protection des animaux se sont multipliées ces der- niers temps, dans les médias également. Les méthodes de production qui ne respectent pas les animaux (utilisation excessive d'hormones, élevage en batteries de poules et de dindes non conforme aux dispositions suisses ou méthodes douteuses de gavage des oies), les méthodes d'abattage ou de mutilation qui font souffrir les animaux (grenouilles et tortues) - toutes ces méthodes donnent lieu à des critiques sans cesse renouvelées. C'est pourquoi je prie le Conseil fédéral
d'examiner si des mesures - et si oui lesquelles - sont envisageables pour limiter les importations de produits ani- maux obtenus par des méthodes de production ou d'abat- tage qui ne respectent pas les animaux. Ces méthodes seront évaluées selon les normes de la législation suisse sur la protection des animaux.
de présenter un rapport écrit établissant quelles sont les conséquences de ces mesures - ou des mesures à prendre, le cas échéant - d'une façon générale ainsi que pour l'agri- culture suisse (effets sur les prix et la production intérieure) et le commerce extérieur.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Basler, Berger, Blocher, David, Dormann, Engler, Fischer-Seengen, Frey Walter, Graf, Hari, Hess Otto, Leutenegger Oberholzer, Luder, Nebi- ker, Oehler, Reimann Maximilian, Rohrbasser, Ruckstuhl, Rutishauser, Rüttimann, Rychen, Sager, Schnider, Schwab, Seiler Hanspeter, Stamm, Wanner, Widrig, Wiederkehr, Wyss William, Zwingli (31)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Die Urheberin verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 29. Februar 1988 Déclaration écrite du Conseil fédéral du 29 février 1988 Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
Frau Zölch: Ich danke dem Bundesrat für die Entgegen- nahme meines Postulates. Nun wurde ich inzwischen noch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es auch Fleisch- importe gibt, welche unter anderem der jüdischen Bevölke- rung die Einhaltung der religiösen Speisegesetze ermögli- chen.
Ich bitte deshalb den Bundesrat, bei allfälligen Massnahmen im Sinne meines Postulates die verfassungsmässig garan- tierte Glaubens- und Gewissensfreiheit zu beachten.
Ueberwiesen - Transmis
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Postulat Bundi Wirtschaftlich bedrohte Regionen Postulat Bundi Régions économiquement menacées
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1988
Année
Anno
Band
I
Volume
Volume
Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
15
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 87.980
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 18.03.1988 - 08:00
Date
Data
Seite
441-442
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Pagina
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