N 18 mars 1988
432
Motion Baumlin Richard
Texte de la motion du 9 octobre 1987
Le Conseil federal est chargé de soumettre aux Chambres fédérales un projet visant à:
encourager les économies d'énergie par des mesures d'ordre fiscal (si possible instauration d'une taxe sur les agents énergétiques);
soutenir financièrement l'exploitation d'autres formes d'énergie, telles que l'énergie solaire, éolienne et le biogaz; 3. promouvoir la recherche de technologies assurant une utilisation plus rationnelle de l'énergie (par exemple prin- cipe de Kalina).
Mitunterzeichner - Cosignataires: Biel, Dünki, Grendel- meier, Günter, Müller-Aargau, Oester, Weber Monika, Weder-Basel, Widmer, Zwygart (10)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Motionär verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 14. Dezember 1987
Rapport écrit du Conseil fédéral du 14 décembre 1987 Für eine Energieabgabe besteht noch keine verfassungs- rechtliche Grundlage. Die Verfolgung ausserfiskalischer Ziele in der Steuergesetzgebung würde eine entsprechende Gesetzgebungs- oder eine Förderungskompetenz in der Verfassung voraussetzen; beides fehlt.
Dem Bund steht im Bereich Energieversorgung/Energiever- wendung keine Kompetenz zu, Energiesparmassnahmen generell zu fördern. Soweit energiepolitische Anliegen nicht im Rahmen anderer Verfassungskompetenzen gefördert werden können (z. B. Art. 24septies, Umweltschutz; Art. 24bis Abs. 1 Bst. a, Gewässerschutz; Art. 24bis Abs. 1 Bst. b, Wassernutzung; Art. 24quater Abs. 1, Fortleitung und Abgabe elektrische Energie), bestehen deshalb nur die steu- erlichen Abzugsmöglichkeiten. Aufgrund entsprechender Empfehlungen der Finanzdirektorenkonferenz und der Eid- genössischen Steuerverwaltung aus dem Jahre 1978 ist die Praxis der Steuerbehörden zwar grosszügig, doch sind Energiesparmassnahmen, welche nicht werterhaltend, son- dern eindeutig wertvermehrend sind, steuerlich nicht zum Abzug zugelassen. Nach der Botschaft des Bundesrates vom 25. Mai 1983 zum Bundesgesetz über die Harmonisie- rung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden sowie zum Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (BBI 1983 III 1 und IV 112) soll die geltende Steuerpraxis beibehalten werden. Beide Vorlagen sind zur Zeit in der parlamentarischen Beratung. Im Rahmen der Ausführungs- gesetzgebung zum neuen Energieartikel werden weiterge- hende Steuererleichterungen für Energiesparmassnahmen geprüft.
In den letzten Jahren hat der Bund seine Forschungsan- strengungen bezüglich der erneuerbaren Energien und der rationellen Energienutzung wesentlich verstärkt (vgl. Kon- zept der Energieforschung des Bundes 1987, ausgearbeitet durch die Eidg. Energieforschungskommission CORE). Auf- grund des Energieartikels soll der Bund neu auch die Entwicklung der an Bedeutung gewinnenden alternativen Energien und Energiespartechniken fördern. Dazu gehört insbesondere die Förderung von Pilot- und Demonstrations- anlagen in diesen Forschungsbereichen. Die praktische Anwendung von erprobten Verfahren, Materialien und Pro- dukten soll hingegen vom Bund auch künftig nicht subven- tioniert werden. Durch eine verstärkte Förderung der Infor- mation und Beratung sowie der Aus- und Weiterbildung im Energiebereich soll die Anwendung von neuen Energietech- niken unterstützt werden. Der Bundesrat wird demnächst einen Bericht über die Energieforschung, der in verschiede- nen parlamentarischen Vorstössen verlangt worden ist, dem Parlament unterbreiten.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- wandeln.
Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
84.360
Motion Baumlin Richard Zielorientierte Regierungspolitik Meilleure orientation de la politique gouvernementale
Wortlaut der Motion vom 14. März 1984 Der Bundesrat wird beauftragt,
die Regierungsrichtlinien in Zukunft vermehrt auf eine zusammenhängende kritische Analyse der gegenwärtigen nationalen und internationalen Verhältnisse und der mittel- und langfristigen Entwicklungstrends abzustützen, wobei auch die bereits vorhandenen prognostischen Studien (GVK, GEK, St. Galler Entwicklungsperspektiven, «Glo- bal 2000», «Lateinamerikanisches Weltmodell» usw.) stärker heranzuziehen und kritisch auszuwerten sind;
die massgebenden Ziele und Prioritäten der Regierungs- politik offen und argumentativ (auch in Auseinandersetzung mit denkbaren Alternativen) zu entwickeln und zu bestim- men, sowie Strategien zu entwerfen, die es erlauben, schweizerische Politik in den Zusammenhang verbesserter ökonomischer, sozialer und ökologischer Ueberlebenschan- cen zu stellen, wobei von der bisherigen, fast ausschliessli chen Orientierung der Regierungsrichtlinien an der (vor allem aussen-) wirtschaftlichen Entwicklung Abstand zu nehmen ist und alle Möglichkeiten einer eigenständigen Politik zu sichten und wahrzunehmen sind, die die sozialen und die ökologischen Bedürfnisse stärker berücksichtigt; 3. die Nationalen Forschungsprogramme so auszurichten, dass sie dem Zweck einer derart zielorientierten, zukunfts- gerichteten Politik besser dienen;
die Kantone mehr und mehr in die Planung einer ziel- orientierten Politik einzubeziehen.
Der Bundesrat wird eingeladen, bereits im Zwischenbericht zu den Regierungsrichtlinien 1983-1987 erste Ergänzungen im oben gewünschten Sinne anzubringen.
Texte de la motion du 14 mars 1984 Le Conseil fédéral est chargé:
D'étayer les Grandes lignes de la politique gouvernemen- tale, davantage qu'auparavant, sur une analyse critique et cohérente de la situation nationale et internationale du moment et des tendances à moyen et à long terme, les études prospectives dont on dispose déjà (conception glo- bale des transports, conception de l'énergie, perspectives de développement dites de Saint-Gall, «Global 2000», «Modèle planétaire d'Amérique latine», etc.) devant y être plus fortement intégrées et exploitées de manière critique; 2. De développer et désigner ouvertement et franchement, avec arguments à l'apui, les principaux objectifs et priorités (en les confrontant également avec des solutions de rechange concevables) et de proposer en outre des straté- gies qui permettent d'axer la politique suisse sur l'améliora- tion des chances de survie, sur le plan économique, social et écologique; en l'occurrence, il faudrait donc se distancer de l'orientation actuelle des Grandes lignes de la politique gouvernementale, qui sont presque exclusivement conçues en fonction de l'évolution économique (économie extérieure surtout). Il faudrait donc passer en revue et saisir toutes les possibilités qui s'offrent à notre pays de mener en toute indépendance une politique qui tienne plus rigoureusement compte des besoins sociaux et écologiques;
März 1988 N
433
Postulat Leutenegger Oberholzer
D'orienter les programmes nationaux de la recherche de telle façon qu'ils servent plus efficacement les objectifs ce cette politique mieux branchée sur l'avenir;
D'associer de plus en plus les cantons au processus de planification d'une politique conçue en fonction d'objectifs bien précis.
Le Conseil fédéral est chargé d'apporter les premières amé- liorations dans le sens indiqué ci-dessus, dans le rapport intermédiaire sur l'application des Grandes lignes de la politique gouvernementale 1983-1987.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Ammann-St. Gallen, Bir- cher, Braunschweig, Bundi, Christinat, Clivaz, Eggenberg- Thun, Fankhauser, Friedli, Gloor, Grendelmeier, Günter, Hubacher, Jaeger, Jaggi, Leuenberger Ernst, Leuenberger Moritz, Longet, Maeder-Appenzell, Mauch, Meizoz, Morf, Nauer, Neukomm, Ott, Pitteloud, Renschler, Robbiani, Robert, Ruch-Zuchwil, Ruffy, Stamm Walter, Stappung, Uchtenhagen, Vannay, Weber-Arbon (36)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 27. Juni 1984
Rapport écrit du Conseil fédéral du 24 juin 1984
Die Motion enthält eine Reihe von Vorschlägen für die zukünftige Ausgestaltung der Regierungsrichtlinien. Ver- schiedene Anliegen des Motionärs sind bereits verwirklicht, andere bedürfen zusätzlicher Abklärungen. Gegenüber ein- zelnen Vorschlägen müssen allerdings auch Vorbehalte gel- tend gemacht werden.
Der Bundesrat ist bereit, die aufgeworfenen Fragen zu prü- fen und das Ergebnis dieser Abklärungen bei der Erarbei- tung der nächsten Regierungsrichtlinien sowie gegebenen- falls auch des Zwischenberichtes - dessen Abschaffung vor den eidgenössischen Räten hängig ist - einfliessen zu lassen.
Im einzelnen legt der Bundesrat Wert auf folgende Feststel- lungen:
Bei der Erarbeitung der bisherigen Regierungsrichtlinien hat sich der Bundesrat stets auf eine zusammenhängende Analyse der jeweils gegebenen Lage sowie möglicher zukünftiger Entwicklungen abgestützt und dabei auch vor- handene prognostische Studien berücksichtigt. Er ist bereit, abzuklären, wie die Auseinandersetzung mit Zukunftspro- blemen bei der politischen Planung vertieft werden kann, wobei selbstverständlich die beschränkten personellen und finanziellen Kapazitäten der Bundesverwaltung zu berück- sichtigen sind. Ferner muss dem Zeithorizont der Regie- rungsrichtlinien, welcher eine Legislaturperiode umfasst, Rechnung getragen werden.
Der Bundesrat hat die massgebenden Ziele und Prioritäten dieser Legislaturperiode insbesondere im Abschnitt «Politi- sche Leitlinien» der Regierungsrichtlinien dargelegt. Es ist Aufgabe der eidgenössischen Räte, diese Zielsetzungen zu diskutieren und dem Bundesrat abweichende Vorstellungen bekanntzugeben; das Instrument der Richtlinien-Motion gibt sogar die Möglichkeit, konkrete Anträge einzubringen. In inhaltlicher Hinsicht legt der Bundesrat Wert auf die Feststellung, dass die Regierungsrichtlinien 1983-1987 kei- neswegs «fast ausschliesslich» an «der (vor allem aussen-) wirtschaftlichen Entwicklung>> orientiert sind. Oekologische, entwicklungspolitische und sicherheitspolitische Fragen haben gerade in den neuen Regierungsrichtlinien einen bedeutenden Stellenwert. Allerdings geht der Bundesrat davon aus, dass ein Kleinstaat wie die Schweiz sich nicht von den weltwirtschaftlichen Entwicklungen abkoppeln darf, wenn er die Arbeitsplätze und den erreichten Wohl- stand längerfristig sichern will.
Der Bundesrat ist mit dem Motionär der Auffassung, dass es Aufgabe der Nationalen Forschungsprogramme ist, Entscheidungsgrundlagen über wichtige gegenwärtige und zukünftige Probleme von nationaler Bedeutung bereitzustel
len. Die nationalen Forschungsprogramme sind denn auch im Unterschied zu den übrigen Bereichen der Forschungs- förderung anwendungsorientiert. Der Bundesrat wird im Rahmen des Vollzuges des neuen Forschungsgesetzes der Themenauswahl für die Nationalen Forschungsprogramme grosse Beachtung schenken und die längerfristigen Bedürf- nisse der Regierungspolitik gebührend berücksichtigen.
Der Bundesrat ist bereit, die Kantone auch in Zukunft über seine Planungen frühzeitig zu informieren und ihnen Gele- genheit zur Stellungnahme zu geben. Eine Einbindung der Kantone in die Regierungsplanung des Bundes würde hin- gegen im Widerspruch zu ihrer verfassungsmässigen Sou- veränität stehen.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral
Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- wandeln.
Präsident: Zur Motion Bäumlin Richard, Zielorientierte Regierungspolitik, gibt die vorberatende Kommission fol- gende Erklärung ab: Sie ist nach Anhören des Motionärs und des Bundeskanzlers an ihrer Sitzung vom 5. November 1987 zum Schluss gekommen, dass der Vorstoss in der Form eines Postulates an den Bundesrat überwiesen wer- den soll. Die Kommission kann nicht alle Forderungen des Motionärs unterstützen. Sie begrüsst aber sein Anliegen, dass der Bundesrat bei der Erarbeitung der Regierungs- richtlinien auch mittel- und langfristige Entwicklungen und Zielsetzungen berücksichtigt und dass er das Gespräch mit den Kantonen sucht.
In diesem Sinne ist der Motionär mit der Umwandlung in ein Postulat einverstanden.
Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
87.947
Postulat Leutenegger Oberholzer Krankenversicherung. Stopp der Desolidarisierung
Assurance-maladie. Frein à la désolidarisation
Wortlaut des Postulates vom 10. Dezember 1987 Um eine noch weitergehende Desolidarisierung zwischen verschiedenen Risikogruppen in der Krankenversicherung zu verhindern, wird der Bundesrat gebeten, die Praxis der gesonderten Führung von Krankenkassen oder von Versi- cherungszweigen innerhalb einer Kasse ausschliesslich für Versicherte mit kleinem Erkrankungsrisiko zu überprüfen, dies mit dem Ziel einer Einschränkung dieser Praxis.
Gleichzeitig soll das Verhältnis Privatversicherung zu Kran- kenkassen mit Sozialauflagen überprüft werden, um zu ver- hindern, dass Privatversicherer gute Risikogruppen kosten- günstiger als die sozialen Krankenkassen versichern können.
Texte du postulat du 10 décembre 1987
Afin d'empêcher une extension de la désolidarisation entre
55-N
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion Baumlin Richard Zielorientierte Regierungspolitik Motion Bäumlin Richard Meilleure orientation de la politique gouvernementale
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1988
Année
Anno
Band
I
Volume
Volume
Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
15
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 84.360
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
18.03.1988 - 08:00
Date
Data
Seite
432-433
Page
Pagina
Ref. No
20 016 211
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