431
Motion Jaeger
den. Als drittgrösste Exportindustrie, in zahlreichen Lande- steilen wichtigster Wirtschaftszweig und bedeutende Frei- zeitaktivität unserer Bevölkerung, muss der Tourismus eine dieser Bedeutung entsprechende Beachtung finden. Darum sollte der Tourismusbericht wie beispielsweise der Landwirtschaftsbericht in den eidgenössischen Räten behandelt werden. Dadurch ergibt sich die günstige Mög- lichkeit, die bestehenden Probleme eingehend zu diskutie- ren und die sich aufdrängenden Vorkehrungen für eine gedeihliche künftige Entwicklung dieses bedeutenden Wirt- schaftszweiges rechtzeitig einzuleiten.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 24. Februar 1988 Rapport écrit du Conseil fédéral du 24 février 1988 Der Bundesrat ist bereit, der beratenden Kommission für Fremdenverkehr den Auftrag zu einer umfassenden Analyse der Lage und Probleme sowie der Entwicklungsperspekti- ven des schweizerischen Tourismus zu erteilen. Sollten die Ergebnisse dieser Arbeiten wesentliche Anpassunen der tourismuspolitischen Ziele und Massnahmen erfordern, wird das Schweizerische Tourismuskonzept überarbeitet und den eidgenössischen Räten in geeigneter Form Bericht er- stattet.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- wandeln.
Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
87.916
Motion LdU/EVP-Fraktion Stromspargesetz Motion du groupe Adl/PEP Loi sur les économies d'énergie
Wortlaut der Motion vom 9. Oktober 1987 Der Bundesrat wird gebeten, dem Parlament möglichst bald ein Stromspargesetz zu unterbreiten. Folgende Punkte sol- len darin berücksichtigt werden:
Sommer-/Wintertarif nach dem Grenzkostenprinzip;
Uebernahme des Stromangebotes aus Kleinkraftwerken und Wärme-Kraft-Koppelungen zu den zu dieser Tageszeit unter den Werken verrechneten Preisen;
Verbot von Mengenrabatten und Sonderabkommen mit Grossbezügern, ausser sie dienten dem Stromsparen;
Finanzielle Anreize für stromsparende Geräte (Finanzie- rung aus Umwelt- bzw. Energieabgabe);
Elektrische Apparate und Geräte müssen mit Angaben über deren Stromverbrauch versehen werden;
Ueber elektrische Raumheizung, Warmwasseraufberei- tung und Klimatisierung sind Vorschriften zu erlassen;
Die dezentrale Stromerzeugung (u. a. Wärmekraftkoppe- lung, Sonnen- und Windenergie) ist zu fördern.
Texte de la motion du 9 octobre 1987
Le Conseil fédéral est chargé de présenter au Parlement dans les plus brefs délais un projet de loi sur les économies d'énergie. Ce projet sera élaboré compte tenu des points suivants:
tarif d'été et tarif d'hiver selon le principe des coûts marginaux;
reprise du courant électrique produit par les petites usines et par couplage chaleur-force au prix courant entre les usines à l'heure du jour ou de la nuit à laquelle le produit est livré;
interdiction des rabais de quantité et des contrats spé- ciaux conclus avec les gros clients, à moins qu'ils n'aient pour but d'économiser l'énergie;
mesures d'incitation d'ordre financier pour promouvoir l'utilisation d'appareils permettant d'économiser de l'éner- gie (financement au moyen d'une taxe sur l'énergie ou d'une taxe de protection de l'environnement);
obligation de fournir avec tous les appareils électriques des indications concernant leur consommation d'énergie; 6. prescriptions relatives au chauffage électrique des locaux, à la préparation d'eau chaude et à la climatisation; 7. encouragement de la production d'énergie décentralisée (notamment par couplage chaleur-force, au moyen d'éo- liennes et de capteurs solaires).
Sprecher - Porte-parole: Maeder-Appenzell
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Die Wasserkraft wird bereits in hohem Masse genutzt. Ein weiterer Ausbau kommt aus Gründen des Natur- und Hei- matschutzes nicht in Frage. Weitere Atomkraftwerke sind nach «Tschernobyl» in der Schweiz kaum mehr realisierbar. Die Atomtechnologie birgt zu grosse Risiken in sich. Das Problem der radioaktiven Abfälle ist immer noch ungelöst. Es ist höchste Zeit, dass mit der grossen Menge der in der Schweiz erzeugten elektrischen Energie haushälterischer umgegangen wird. Appelle für freiwilliges Stromsparen ver- hallen wirkungslos, solange durch die Elektrowirtschaft die Stromverschwendung gefördert wird.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 14. Dezember 1987
Rapport écrit du Conseil fédéral du 14 décembre 1987 Im Vernehmlassungsverfahren zum Vorentwurf für einen Energieartikel in der Bundesverfassung wurden Argumente für und gegen ein Elektrizitätswirtschaftsgesetz vorgebracht (Bericht des EVED vom September 1987 über die Auswer- tung der Vernehmlassung zum Vorentwurf Energieartikel in der Bundesverfassung). Der Bundesrat teilt grundsätzlich die Auffassung der Kantone, wonach Bundesmassnahmen nicht allein für die Elektrizität eingeführt werden sollten, sondern für alle Energieträger im Rahmen der Ausführungs- gesetzgebung zum Energieartikel. Er wird diese Erlasse gestützt auf den Verfassungsartikel vorbereiten und so aus- gestalten, dass sie wirksame Sparmassnahmen enthalten.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral
Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu-, wandeln.
Präsident: Die Motion des Landesrings und der EVP-Frak- tion zu einem Stromspargesetz wird von Herrn Dreher bekämpft. Die Behandlung dieser Motion wird verschoben.
Verschoben - Renvoyé
87.922
Motion Jaeger Energiesparen Economies d'énergie
Wortlaut der Motion vom 9. Oktober 1987 Der Bundesrat wird beaufragt, den eidgenössischen Räten eine Vorlage zuzuleiten, wonach
Energiesparmassnahmen steuerlich zu fördern sind (nach Möglichkeit finanziert aus einer Energiesparabgabe);
alternative Energien, insbesondere Sonne, Wind und Bio- gas, finanziell zu fördern sind;
N 18 mars 1988
432
Motion Baumlin Richard
Texte de la motion du 9 octobre 1987
Le Conseil federal est chargé de soumettre aux Chambres fédérales un projet visant à:
encourager les économies d'énergie par des mesures d'ordre fiscal (si possible instauration d'une taxe sur les agents énergétiques);
soutenir financièrement l'exploitation d'autres formes d'énergie, telles que l'énergie solaire, éolienne et le biogaz; 3. promouvoir la recherche de technologies assurant une utilisation plus rationnelle de l'énergie (par exemple prin- cipe de Kalina).
Mitunterzeichner - Cosignataires: Biel, Dünki, Grendel- meier, Günter, Müller-Aargau, Oester, Weber Monika, Weder-Basel, Widmer, Zwygart (10)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Motionär verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 14. Dezember 1987
Rapport écrit du Conseil fédéral du 14 décembre 1987 Für eine Energieabgabe besteht noch keine verfassungs- rechtliche Grundlage. Die Verfolgung ausserfiskalischer Ziele in der Steuergesetzgebung würde eine entsprechende Gesetzgebungs- oder eine Förderungskompetenz in der Verfassung voraussetzen; beides fehlt.
Dem Bund steht im Bereich Energieversorgung/Energiever- wendung keine Kompetenz zu, Energiesparmassnahmen generell zu fördern. Soweit energiepolitische Anliegen nicht im Rahmen anderer Verfassungskompetenzen gefördert werden können (z. B. Art. 24septies, Umweltschutz; Art. 24bis Abs. 1 Bst. a, Gewässerschutz; Art. 24bis Abs. 1 Bst. b, Wassernutzung; Art. 24quater Abs. 1, Fortleitung und Abgabe elektrische Energie), bestehen deshalb nur die steu- erlichen Abzugsmöglichkeiten. Aufgrund entsprechender Empfehlungen der Finanzdirektorenkonferenz und der Eid- genössischen Steuerverwaltung aus dem Jahre 1978 ist die Praxis der Steuerbehörden zwar grosszügig, doch sind Energiesparmassnahmen, welche nicht werterhaltend, son- dern eindeutig wertvermehrend sind, steuerlich nicht zum Abzug zugelassen. Nach der Botschaft des Bundesrates vom 25. Mai 1983 zum Bundesgesetz über die Harmonisie- rung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden sowie zum Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (BBI 1983 III 1 und IV 112) soll die geltende Steuerpraxis beibehalten werden. Beide Vorlagen sind zur Zeit in der parlamentarischen Beratung. Im Rahmen der Ausführungs- gesetzgebung zum neuen Energieartikel werden weiterge- hende Steuererleichterungen für Energiesparmassnahmen geprüft.
In den letzten Jahren hat der Bund seine Forschungsan- strengungen bezüglich der erneuerbaren Energien und der rationellen Energienutzung wesentlich verstärkt (vgl. Kon- zept der Energieforschung des Bundes 1987, ausgearbeitet durch die Eidg. Energieforschungskommission CORE). Auf- grund des Energieartikels soll der Bund neu auch die Entwicklung der an Bedeutung gewinnenden alternativen Energien und Energiespartechniken fördern. Dazu gehört insbesondere die Förderung von Pilot- und Demonstrations- anlagen in diesen Forschungsbereichen. Die praktische Anwendung von erprobten Verfahren, Materialien und Pro- dukten soll hingegen vom Bund auch künftig nicht subven- tioniert werden. Durch eine verstärkte Förderung der Infor- mation und Beratung sowie der Aus- und Weiterbildung im Energiebereich soll die Anwendung von neuen Energietech- niken unterstützt werden. Der Bundesrat wird demnächst einen Bericht über die Energieforschung, der in verschiede- nen parlamentarischen Vorstössen verlangt worden ist, dem Parlament unterbreiten.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- wandeln.
Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
84.360
Motion Baumlin Richard Zielorientierte Regierungspolitik Meilleure orientation de la politique gouvernementale
Wortlaut der Motion vom 14. März 1984 Der Bundesrat wird beauftragt,
die Regierungsrichtlinien in Zukunft vermehrt auf eine zusammenhängende kritische Analyse der gegenwärtigen nationalen und internationalen Verhältnisse und der mittel- und langfristigen Entwicklungstrends abzustützen, wobei auch die bereits vorhandenen prognostischen Studien (GVK, GEK, St. Galler Entwicklungsperspektiven, «Glo- bal 2000», «Lateinamerikanisches Weltmodell» usw.) stärker heranzuziehen und kritisch auszuwerten sind;
die massgebenden Ziele und Prioritäten der Regierungs- politik offen und argumentativ (auch in Auseinandersetzung mit denkbaren Alternativen) zu entwickeln und zu bestim- men, sowie Strategien zu entwerfen, die es erlauben, schweizerische Politik in den Zusammenhang verbesserter ökonomischer, sozialer und ökologischer Ueberlebenschan- cen zu stellen, wobei von der bisherigen, fast ausschliessli chen Orientierung der Regierungsrichtlinien an der (vor allem aussen-) wirtschaftlichen Entwicklung Abstand zu nehmen ist und alle Möglichkeiten einer eigenständigen Politik zu sichten und wahrzunehmen sind, die die sozialen und die ökologischen Bedürfnisse stärker berücksichtigt; 3. die Nationalen Forschungsprogramme so auszurichten, dass sie dem Zweck einer derart zielorientierten, zukunfts- gerichteten Politik besser dienen;
die Kantone mehr und mehr in die Planung einer ziel- orientierten Politik einzubeziehen.
Der Bundesrat wird eingeladen, bereits im Zwischenbericht zu den Regierungsrichtlinien 1983-1987 erste Ergänzungen im oben gewünschten Sinne anzubringen.
Texte de la motion du 14 mars 1984 Le Conseil fédéral est chargé:
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion Jaeger Energiesparen
Motion Jaeger Economies d'énergie
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1988
Année
Anno
Band
I
Volume
Volume
Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
15
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 87.922
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
18.03.1988 - 08:00
Date
Data
Seite
431-432
Page
Pagina
Ref. No
20 016 210
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