N 18 mars 1988
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Motion Columberg
Die tierzüchterischen Zielsetzungen, welche eng mit Fragen der Umwelt und des Tierschutzes gekoppelt sind, müssen auch in dem Sinn überdacht werden, dass nicht uner- wünschte demographische Veränderungen resultieren können.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates
vom 29. Februar 1988
Rapport écrit du Conseil fédéral du 29 février 1988
Embryotransfer ist eine seit langem bekannte Fortpflan- zungsmethode, die seit den frühen siebziger Jahren in Nord- amerika, Australien und Neuseeland vermehrt zur Anwen- dung gekommen ist, um die Verbreitung der europäischen Zweinutzungs-Rinderrassen in diesen Gebieten zu beschleunigen. Seit einigen Jahren wird die Technik auch in unserem Land angewandt, allerdings in sehr beschränktem Ausmass: 1986 wurden etwa 300 Gebärmutterspülungen vorgenommen; im gleichen Jahr kamen in der Schweiz etwa 830 000 Kälber zur Welt. Obschon der Anteil dieser Fort- pflanzungstechnik in unserem Land verschwindend klein ist und sich nach Angaben interessierter Kreise zurzeit auch kaum vergrössert, ist der Embryotransfer das Thema einer Reihe engagierter Presseartikel. Im Kanton Graubünden bil- dete sich sogar eine «Aktionsgemeinschaft contra Embryo- Transfer», welche diese Fortpflanzungstechnik mit ethi- schen Argumenten bekämpft.
Die Scheu vor dem Embryotransfer hat zwei Hauptgründe: der erste ist wirtschaftlicher Natur. Embryotransfer ist relativ teuer und birgt das Risiko, dass er nicht zur erfolgreichen Nachzucht führt. Es wird befürchtet, der Kleinbauer könne sich dieses Verfahren für seinen Viehbestand nicht leisten. Der Unterschied zwischen Gross- und Kleinbauer werde mit dem Embryotransfer grösser.
Der zweite Grund ist psychologischer Natur. Embryotransfer wird mit Manipulation des Erbguts in Zusammenhang gebracht, auch mit der Befruchtung ausserhalb des Mutter- leibs beim Menschen («Retorten-Babies»). Embryotransfer hat mit diesen Bereichen nichts zu tun. Es findet beim Embryotransfer keine Befruchtung ausserhalb des Mutter- leibs statt, auch keine Manipulation der Erbsubstanz (keine in vitro rekombinierte DNS). Ungewöhnlich beim Embryo- transfer ist einzig, dass befruchtete Embryonen der Spen- derkuh mittels Spülung der Gebärmutter entnommen und einzeln einer Reihe von Empfängerkühen eingesetzt wer- den. Spenderin und Empfängerinnen werden zu diesem Zweck mit Hormonen behandelt. Die Spenderkuh, damit sie in einer «Superovulation» mehrere Eizellen reifen lässt, die Empfängerkühe, damit sie zur gleichen Zeit für die befruch- teten Eizellen der Spenderkuh empfänglich sind. Aus dieser Brunstsynchronisation leiten verschiedene Organistionen ab, dass Embryotransfer «unnatürlich» und deshalb abzu- lehnen sei, während jedoch die künstliche Befruchtung noch als «natürlich>> akzeptiert wird.
Die Vorteile des Embryotransfers liegen darin, dass er eine raschere Reproduktion von züchterisch wertvollem Nutzvieh gestattet. Ziel ist nicht in erster Linie eine Leistungssteige- rung, sondern die Züchtung von gesünderem Vieh, also eine Qualitätsverbesserung. Während eine Kuh während ihres ganzen Lebens kaum mehr als zehn Kälbler wirft, ist es mit Embryotransfer möglich, innert kurzer Zeit zahlreiche Nach- kommen eines Tieres zu erzeugen. Die relativ hohen Kosten haben indessen zur Folge, dass sich der Embryotransfer in der Schweiz kaum viel stärker verbreiten dürfte. Die Techni- ken des Embryotransfers für Pferde, Schweine und Schafe (bei den beiden letzteren mit einem chirurgischen Eingriff verbunden) sind noch wenig entwickelt. Für schweizerische Züchter wird der Embryotransfer an Schweinen sporadisch, aus sanitarischen Gründen angewendet.
Wer Embryotransfers für Herdenbuchtiere vornehmen will, bedarf nach Artikel 22 der Verordnung vom 29. August 1958 über Rindvieh- und Kleinviehzucht (Revision vom 9. April 1986; SR 916.310) einer Bewilligung des Bundesamts für Landwirtschaft. Dieses hat bis jetzt erst etwa zehn solcher Bewilligungen an Hochschulen, Verbände und Tierärzte erteilt. Der Bundesrat hat am 7. Dezember 1987 seuchenpo-
lizeiliche Vorschriften über den Embryotransfer erlassen (neuer Art. 24b der Tierseuchenverordnung vom 15.12.67; SR 916.40). Diese sind am 1. Februar 1988 in Kraft getreten. Ob weitergehende, einschränkende gesetzliche Vorschrif- ten zum Schutz wirtschaftlich schwächerer Viehzüchter not- wendig und gerechtfertigt sind, bedarf einer vertieften Prü- fung. In eine solche muss die Frage einbezogen werden, wie sich der Embryotransfer in unserem Land im Rahmen der geltenden Regelungen entwickelt.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral
Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- wandeln.
Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
87.992
Motion Columberg Tourismuspolitik Politique touristique
Wortlaut der Motion vom 18. Dezember 1987
Der Bundesrat wird eingeladen, dem Parlament ein neues Tourismuskonzept zu unterbreiten. Darin sind die seit der letzten Darstellung von 1979 eingetretenen Veränderungen, die neuesten Erkenntnisse und die künftige Ausrichtung des schweizerischen Tourismus zu berücksichtigen.
Texte de la motion du 18 décembre 1987
Le Conseil fédéral est chargé de soumettre au Parlement une nouvelle conception du tourisme. Il y mettra en lumière les modifications intervenues depuis 1979, date de la der- nière conception élaborée en la matière, les nouveaux déve- loppements qui se sont faits jour, enfin les orientations que doit prendre le tourisme suisse à l'avenir.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Aliesch, Baggi, Basler, Bundi, Bürgi, Déglise, Dietrich, Dormann, Eggenberg-Thun, Engler, Fehr, Fischer-Seengen, Hess Peter, Hildbrand, Jung, Keller, Kühne, Leuenberger Moritz, Meizoz, Oehler, Oester, Paccolat, Portmann, Ruckstuhl, Schmidhalter, Schnider, Seiler Rolf, Stamm, Steinegger, Theubet, Widrig, Züger (32)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit 1979 ist das von der beratenden Kommission für Fremden- verkehr verfasste Schweizerische Tourismuskonzept als Grundlage für die Tourismuspolitik erschienen. Es bildete eine wertvolle Grundlage für die touristische Entwicklung und fand grosse Beachtung.
Seit der Erarbeitung des Tourismuskonzeptes hat sich die Ausgangslage der schweizerischen Tourismuswirtschaft verändert. Neben der Verlangsamung des Wachstums und der noch stärker gewordenen Konkurrenzsituation sind zunehmend Umweltprobleme zu verkraften. Man ist zudem zu neuen Erkenntnissen gelangt. Besondere Erwähnung verdienen unter anderem die Arbeiten im Rahmen der Natio- nalen Forschungsprogramme «Regionalprobleme» und «Mensch und Biosphäre (MAB)». Es geht darum, die Rah- menbedingungen für einen international wettbewerbsfähi gen Tourismus abzuklären und noch vermehrt die Anliegen des Umweltschutzes zu berücksichtigen. Schliesslich gilt es, die künftigen Tendenzen im Bereich des Tourismus und der Freizeitgestaltung zu analysieren und eine Tourismuspolitik zu entwerfen, die für die Zeit der Jahrhundertwende Bestand hat.
Mit der Erarbeitung des Berichts sollte wie vor 10 Jahren die beratende Kommission für Fremdenverkehr beauftragt wer-
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Motion Jaeger
den. Als drittgrösste Exportindustrie, in zahlreichen Lande- steilen wichtigster Wirtschaftszweig und bedeutende Frei- zeitaktivität unserer Bevölkerung, muss der Tourismus eine dieser Bedeutung entsprechende Beachtung finden. Darum sollte der Tourismusbericht wie beispielsweise der Landwirtschaftsbericht in den eidgenössischen Räten behandelt werden. Dadurch ergibt sich die günstige Mög- lichkeit, die bestehenden Probleme eingehend zu diskutie- ren und die sich aufdrängenden Vorkehrungen für eine gedeihliche künftige Entwicklung dieses bedeutenden Wirt- schaftszweiges rechtzeitig einzuleiten.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 24. Februar 1988 Rapport écrit du Conseil fédéral du 24 février 1988 Der Bundesrat ist bereit, der beratenden Kommission für Fremdenverkehr den Auftrag zu einer umfassenden Analyse der Lage und Probleme sowie der Entwicklungsperspekti- ven des schweizerischen Tourismus zu erteilen. Sollten die Ergebnisse dieser Arbeiten wesentliche Anpassunen der tourismuspolitischen Ziele und Massnahmen erfordern, wird das Schweizerische Tourismuskonzept überarbeitet und den eidgenössischen Räten in geeigneter Form Bericht er- stattet.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- wandeln.
Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
87.916
Motion LdU/EVP-Fraktion Stromspargesetz Motion du groupe Adl/PEP Loi sur les économies d'énergie
Wortlaut der Motion vom 9. Oktober 1987 Der Bundesrat wird gebeten, dem Parlament möglichst bald ein Stromspargesetz zu unterbreiten. Folgende Punkte sol- len darin berücksichtigt werden:
Sommer-/Wintertarif nach dem Grenzkostenprinzip;
Uebernahme des Stromangebotes aus Kleinkraftwerken und Wärme-Kraft-Koppelungen zu den zu dieser Tageszeit unter den Werken verrechneten Preisen;
Verbot von Mengenrabatten und Sonderabkommen mit Grossbezügern, ausser sie dienten dem Stromsparen;
Finanzielle Anreize für stromsparende Geräte (Finanzie- rung aus Umwelt- bzw. Energieabgabe);
Elektrische Apparate und Geräte müssen mit Angaben über deren Stromverbrauch versehen werden;
Ueber elektrische Raumheizung, Warmwasseraufberei- tung und Klimatisierung sind Vorschriften zu erlassen;
Die dezentrale Stromerzeugung (u. a. Wärmekraftkoppe- lung, Sonnen- und Windenergie) ist zu fördern.
Texte de la motion du 9 octobre 1987
Le Conseil fédéral est chargé de présenter au Parlement dans les plus brefs délais un projet de loi sur les économies d'énergie. Ce projet sera élaboré compte tenu des points suivants:
tarif d'été et tarif d'hiver selon le principe des coûts marginaux;
reprise du courant électrique produit par les petites usines et par couplage chaleur-force au prix courant entre les usines à l'heure du jour ou de la nuit à laquelle le produit est livré;
interdiction des rabais de quantité et des contrats spé- ciaux conclus avec les gros clients, à moins qu'ils n'aient pour but d'économiser l'énergie;
mesures d'incitation d'ordre financier pour promouvoir l'utilisation d'appareils permettant d'économiser de l'éner- gie (financement au moyen d'une taxe sur l'énergie ou d'une taxe de protection de l'environnement);
obligation de fournir avec tous les appareils électriques des indications concernant leur consommation d'énergie; 6. prescriptions relatives au chauffage électrique des locaux, à la préparation d'eau chaude et à la climatisation; 7. encouragement de la production d'énergie décentralisée (notamment par couplage chaleur-force, au moyen d'éo- liennes et de capteurs solaires).
Sprecher - Porte-parole: Maeder-Appenzell
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Die Wasserkraft wird bereits in hohem Masse genutzt. Ein weiterer Ausbau kommt aus Gründen des Natur- und Hei- matschutzes nicht in Frage. Weitere Atomkraftwerke sind nach «Tschernobyl» in der Schweiz kaum mehr realisierbar. Die Atomtechnologie birgt zu grosse Risiken in sich. Das Problem der radioaktiven Abfälle ist immer noch ungelöst. Es ist höchste Zeit, dass mit der grossen Menge der in der Schweiz erzeugten elektrischen Energie haushälterischer umgegangen wird. Appelle für freiwilliges Stromsparen ver- hallen wirkungslos, solange durch die Elektrowirtschaft die Stromverschwendung gefördert wird.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 14. Dezember 1987
Rapport écrit du Conseil fédéral du 14 décembre 1987 Im Vernehmlassungsverfahren zum Vorentwurf für einen Energieartikel in der Bundesverfassung wurden Argumente für und gegen ein Elektrizitätswirtschaftsgesetz vorgebracht (Bericht des EVED vom September 1987 über die Auswer- tung der Vernehmlassung zum Vorentwurf Energieartikel in der Bundesverfassung). Der Bundesrat teilt grundsätzlich die Auffassung der Kantone, wonach Bundesmassnahmen nicht allein für die Elektrizität eingeführt werden sollten, sondern für alle Energieträger im Rahmen der Ausführungs- gesetzgebung zum Energieartikel. Er wird diese Erlasse gestützt auf den Verfassungsartikel vorbereiten und so aus- gestalten, dass sie wirksame Sparmassnahmen enthalten.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral
Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu-, wandeln.
Präsident: Die Motion des Landesrings und der EVP-Frak- tion zu einem Stromspargesetz wird von Herrn Dreher bekämpft. Die Behandlung dieser Motion wird verschoben.
Verschoben - Renvoyé
87.922
Motion Jaeger Energiesparen Economies d'énergie
Wortlaut der Motion vom 9. Oktober 1987 Der Bundesrat wird beaufragt, den eidgenössischen Räten eine Vorlage zuzuleiten, wonach
Energiesparmassnahmen steuerlich zu fördern sind (nach Möglichkeit finanziert aus einer Energiesparabgabe);
alternative Energien, insbesondere Sonne, Wind und Bio- gas, finanziell zu fördern sind;
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion Columberg Tourismuspolitik Motion Columberg Politique touristique
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1988
Année
Anno
Band
I
Volume
Volume
Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
15
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 87.992
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 18.03.1988 - 08:00
Date
Data
Seite
430-431
Page
Pagina
Ref. No
20 016 208
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