Motion Widmer
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18 mars 1988
möglich zu vermindern. Betroffen sind im wesentlichen die Branchen Kältetechnik (Kühlschränke, Klimaanlagen, Wär- mepumpen usw.), Schaumstoffe (vor allem Wärmedämm- stoffe im Bauwesen) und Reinigungstechnik (Elektronikin- dustrie, Metallindustrie, Textilpflege). Weitere Abklärungen sind vorgesehen bei denjenigen Wirtschaftszweigen, die bromhaltige Fluorkohlenwasserstoffe (Halone) verwenden (vor allem Feuerlöschanlagen). Bevor konkrete gesetzliche Massnahmenm ins Auge gefasst werden können, müssen in diesen Bereichen noch eine Reihe technischer und ökono- mischer Fragen geklärt werden. An Lösungen zu diesen Fragen wird auch in anderen Ländern sowie in internationa- len Organisationen gearbeitet. Unser Land beteiligt sich am diesbezüglichen internationalen Informationsaustausch. Es muss vermieden werden, dass durch die Lösung eines Umweltproblems andere Umweltprobleme geschaffen werden.
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Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral
Mit dem Umweltschutzgesetz hat der Bundesrat bereits die Kompetenz, über Stoffe Vorschriften zu erlassen. Er bean- tragt deshalb, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
Präsident: Die Motion Rutishauser wird von Herrn Oehler bekämpft. Die Behandlung dieser Motion wird verschoben.
Verschoben - Renvoyé
87.550 Motion Widmer Abfallbeseitigung Elimination des déchets
Wortlaut der Motion vom 22. September 1987
Der Bundesrat wird beauftragt, im Sinne von Artikel 32 des Umweltschutzgesetzes Vorschriften zu erlassen für die Rücknahme von Produkten oder Verpackungen, insbeson- dere Batterien, Aludosen, Glas- und Plastikgebinde u. a., sowie für die Erhebung eines Pfandes. Das Pfand soll den möglichst lückenlosen Rückfluss und die umweltgerechte Entsorgung gewährleisten und allenfalls die Kosten dafür decken.
Kann die umweltgerechte Entsorgung nicht erreicht wer- den, ist ein gesetzliches Einfuhr-, Produktions- oder Ver- wendungsverbot zu erlassen.
Texte de la motion du 22 septembre 1987
Le Conseil fédéral est chargé d'arrêter des dispositions, en vertu de l'article 32 de la loi sur la protection de l'environne- ment, relatives à l'obligation de reprendre certains produits ou emballages, notamment les piles, les boîtes en alumi- nium, les récipients en verre ou en plastique, etc., et sur la retenue d'un dépôt. Le dépôt doit assurer le retour du plus grand nombre possible de déchets, ainsi que leur élimina-
tion conformément aux exigences de la protection de l'envi- ronnement et couvrir le cas échéant les frais qui découlent de ces mesures.
Si on ne peut assurer une élimination satisfaisante des déchets, il faudrait interdire par la loi l'importation, la pro- duction et l'utilisation des produits en question.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Basler, Künzi, Nauer, Sei- ler, Steffen, Weber Monika (6)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Wie die Erfahrungen zeigen, sind Lenkungsmassnahmen zugunsten einer umweltgerechten Abfallvermeidung, Abfall- bewirtschaftung und Abfallentsorgung unabdingbar. Vom Grundsatz des vorsorglichen Einwirkens an der Quelle müs- sen gesetzliche Vorschriften bereits beim Produzenten grei- fen und muss der Konsumgüterkreis bzw. das Verhalten des Konsumenten durch entsprechende Massnahmen gelenkt werden.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 14. Dezember 1987
Rapport écrit du Conseil fédéral du 14 décembre 1987 Der Bundesrat teilt die Beweggründe des Motionärs, der eine Entlastung der Abfallbeseitigung durch das Einführen eines Pfands verlangt. Ein Pfand erhöht aber in erster Linie nur den Rücklauf des pfandpflichtigen Guts; es stellt des- halb bloss eine Teillösung dar. Im Falle der gebrauchten Batterien wie auch bei den angesprochenen Getränkepak- kungen muss eine funktionsfähige Lösung sowohl die tech- nischen Anlagen zur umweltgerechten Verwertung und Behandlung der Abfälle im Inland als auch die Finanzierung des Anlagenbetriebs und die Trägerschaft einer Anlage umfassen. Bei Recycling-Anlagen müssen Märkte für die anfallenden Produkte vorhanden sein oder erschlossen wer- den können. Die Einführung eines Pfands muss die Möglich- keiten der Entsorgung mitberücksichtigen.
Dort, wo ein Recycling nicht wirtschaftlich ist, aber wesent- lich zur Entlastung der Umwelt beiträgt, muss eine verursa- chergerechte Finanzierung gewährleistet sein. Dies gilt etwa für den Fall der Batterien, deren Aufbereitung zu verwertba- ren Stoffen und zu problemlos deponierbaren Reststoffen nicht selbsttragend ist. Deshalb sieht der Bundesrat vor, bei Import oder Herstellung für den schweizerischen Markt eine vorgezogene Entsorgungsgebühr zu erheben.
Im Sektor der Getränkepackungen muss es primäres Ziel der Massnahmen sein, die gut eingeführten Mehrwegsy- steme zu stützen. In diesem Zusammenhang erinnert der Bundesrat an seine Antwort auf die Motion Rüttimann vom 11. Juni 1987 (Abfallproduktion. Verbot von Alu-Getränke- dosen).
Die Zunahme der Einwegpackungen ist zum Teil auf einen Anstieg des Konsums abgepackter Getränke zurückzufüh- ren, zum Teil sinkt aber auch der Marktanteil der Mehrweg- packungen, d. h. der Pfandflaschen. Diese Entwicklung ist unerwünscht, weil sie zu einem Anstieg der zu entsorgen- den Abfallmenge und zum Verlust wertvoller oder mit gros- sem Energieaufwand hergestellter Materialien führt.
Der Vorsteher des Eidgenössischen Departements des Innern hat das für Abfallprobleme zuständige Bundesamt für Umweltschutz beauftragt, Regelungen vorzubereiten, um den unerwünschten Entwicklungen entgegenzutreten. Im Laufe des letzten Jahres wurden zusammen mit Vertre- tern des Handels, der Industrie und der interessierten Umweltschutzorganisationen mögliche Strategien zur Stüt- zung der Mehrwegsysteme diskutiert. Da bis jetzt keine befriedigende Lösung auf dem Vereinbarungsweg zustande kam, sieht der Bundesrat vor, die notwendigen Massnah- men auf dem Verordnungsweg vorzuschreiben.
Die Regelung soll mit einem Pfand auf Einweggetränkepak- kungen für kohlensäurehaltige Getränke den Rücklauf der leeren und verwertbaren Packungen sichern. Ziel ist es, ein Entsorgungssystem für Getränkepackungen aufzubauen, das im wesentlichen dem in Schweden mit gutem Erfolg eingesetzten Verfahren entspricht. Um die zum Sammeln
Motion Nussbaumer
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und Verwerten notwendige Organisation sowie die nötige Informationstätigkeit zu finanzieren, ist gleichzeitig die Erhebung einer vorgezogenen Entsorgungsgebühr vorge- sehen.
Was die rechtliche Situation anbelangt, enthält das geltende Umweltschutzgesetz in Artikel 32 die für ein Pfand oder ein Verbot notwendigen Grundlagen. Hingegen sind die gesetz- lichen Grundlagen für eine vorgezogene Entsorgungsge- bühr, die für eine zweckmässige Finanzierung der Entsor- gung von Batterien und von Getränkepackungen ebenfalls notwendig ist, nicht klar vorgegeben. Die in diesem Bereich notwendige Anpassung des Umweltschutzgesetzes soll zusammen mit weiteren für die Bewirtschaftung der Sonder- abfälle notwendigen Ergänzungen erfolgen und dem Parla- ment so rasch als möglich zur Behandlung vorgelegt werden.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat unmzu- wandeln.
Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
86.393
Motion Nussbaumer Bodensparendes Wohneigentum. Förderung Accession à la propriété de logements. Encouragement
Wortlaut der Motion vom 20. März 1986
Der Bundesrat wird ersucht, Vorschläge vorzulegen:
Für ein gesetzliches Vorkaufsrecht für Mieter und Mietge- meinschaften zum Eigengebrauch. Dabei soll die naturge- mäss schwächere Stellung der kaufwilligen Mieter durch geeignete Massnahmen, wie eine angemessene Bedenkzeit und einen Schutz gegen missbräuchlichen Spekulations- handel, gestärkt werden. Für einkommensschwächere Bevölkerungskreise sollen prioritär auch die Mittel gemäss Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetz (WEG) einge- setzt werden, welches damit dem Ruf nach Privilegierung bodensparender Förderungsmassnahmen nachleben könnte.
Für eine Ergänzung der gesetzlichen Grundlagen zur zweiten und dritten Säule, mit dem Ziel, die so angesparten Gelder auch wirksam für eine individuelle Vorsorge durch Wohneigentum verwenden zu können.
Für eine Aenderung der Rechtsgrundlagen, um den Woh- nungsmarkt von den Pensionskassengeldern zu entlasten. Denkbar sind insbesondere freizügigere Vorschriften in anderen Anlagebereichen und eine wirksamere Begrenzung des Wohnimmobilien-Portfolios.
Texte de la motion du 20 mars 1986
Le Conseil fédéral est chargé de soumettre au Parlement des propositions visant:
logements, ce qui serait un bon moyen d'accorder la priorité aux mesures d'encouragement de la construction de loge- ments nécessitant peu de terrain;
à compléter les textes légaux relatifs au deuxième et au troisième piliers, afin que l'argent ainsi économisé serve réellement à la prévoyance individuelle assurée grâce à la propriété du logement;
à modifier les dispositions légales de façon à favoriser le placement des fonds amassés par les caisses de retraite ailleurs que sur le marché du logement. On pourrait notam- ment envisager d'édicter des dispositions plus libérales pour les placements effectués dans les secteurs autres que l'immobilier et de limiter efficacement la possession de titres de propriété immobilière.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Blunschy, Columberg, - Darbellay, Dirren, Grassi, Humbel, Jung, Keller, Koller Arnold, Kühne, Landolt, Risi-Schwyz, Ruckstuhl, Rüttimann, Savary-Feiburg, Schmidhalter, Schnider-Luzern, Segmüller, Seiler, Stamm Judith, Wick, Ziegler (22)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Die Befriedigung des breiten Wunsches nach Wohneigen- tum kostet heute sehr viel Kulturland und sie stösst daher - Boden ist ein unvermehrbares Gut - an natürliche Grenzen. Dieser Druck auf das Kulturland kann vermindert werden, wenn statt der Erstellung von Eigenheimen auf der «grünen Wiese» eine breitere Streuung des Eigentums an der heute vorhandenen Bausubstanz erreicht werden kann. Dieses Ziel könnte insbesondere durch einen Erwerb der heutigen Mietwohnungen zum Eigengebrauch durch Mieter oder Mietgemeinschaften erreicht werden. Verschiedene Bei- spiele zeigen, dass diese Lösung funktioniert. Und weil Mietwohnungen generell weniger luxuriös erstellt werden als Eigentumswohnungen, erschliessen sich so auch für breitere Bevölkerungsschichten Möglichkeiten zum Erwerb von Wohneigentum. In der Regel werden diese Liegenschaf- ten aber nur direkt Immobiliengesellschaften, Pensionskas- sen usw. angeboten.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 27. August 1986
Rapport écrit du Conseil fédéral du 27 août 1986
Was die Mittel gemäss Wohnbau- und Eigentumsförde- rungsgesetz (WEG) betrifft, so können diese bereits nach geltendem Recht zum Erwerb von Wohnungen verwendet werden, und zwar unabhängig davon, ob die Wohnung aufgrund eines Kaufvertrages mit dem Eigentümer oder in Ausübung eines (vertraglichen) Vorkaufsrechts erworben wird.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion Widmer Abfallbeseitigung Motion Widmer Elimination des déchets
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Dans
In
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Jahr
1988
Année
Anno
Band
I
Volume
Volume
Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
15
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
87.550
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 18.03.1988 - 08:00
Date
Data
Seite
422-423
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Pagina
Ref. No
20 016 199
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