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Einigung kommen können, und war der Meinung, dass dies auch gar nicht anzustreben sei. Nachdem Sie nun die Vor- lage nach Noten zerzaust haben, so dass eigentlich nichts mehr dran ist - und wir damit am Schluss dort sind, wo ich Sie am Anfang hinführen wollte -, stimme ich dieser Vorlage zu und möchte all jene bitten, die seinerzeit für Nichteintre- ten gestimmt haben, nun auch freudig zuzustimmen.
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Gesetzentwurfes Dagegen
109 Stimmen 10 Stimmen
An den Ständerat - Au Conseil des Etats
88.008
Delegation bei der IPU. Bericht Délégation auprès de l'UIP. Rapport
Im Namen der Delegation bei der Interparlamentarischen Union legen die Nationalräte Fischer-Hägglingen und Ott den folgenden Bericht vor (texte français voir Bulletin offi- ciel du Conseil des Etats, session de printemps):
A. Einleitung
Am 19. Dezember 1986 hat die Bundesversammlung den Bundesbeschluss über die Delegation bei der Interparla- mentarischen Union verabschiedet (Handbuch Ziffer 49). Die Delegationsmitglieder werden fortan vom Büro des Natio- nalrates bestimmt bzw. vom Ständerat gewählt.
Der Bericht des Büros des Nationalrates vom 2. Oktober 1985 (Bundesblatt 1986 Il 637) erläutert die Tragweite des Beschlusses. Die schweizerische Gruppe der IPU wandelt sich von der privatrechtlichen Bereinigung zur institutionali- sierten Gruppe.
Die Interparlamentarische Union vereinigt heute 108 Parla- mente. Sie wurde 1889 gegründet, und die Schweiz gehört ihr seit 1891 an. Die IPU will den Mitgliedern aller Parla- mente ermöglichen, persönliche Kontakte zu knüpfen und gemeinsam darauf hinzuwirken, dass ihre Regierungen zur Festigung und Weiterentwicklung der parlamentarischen Institutionen sowie zur Förderung des Friedens und zur Zusammenarbeit unter den Völkern beitragen, indem sie namentlich die Ziele der Vereinten Nationen unterstützen. Zu diesem Zweck äussert die IPU sich zu allen internationa- len Problemen, zu deren Lösung die Parlamente beitragen können, und macht Vorschläge für die Entwicklung des Parlamentes, für die Verbesserung seiner Organisation und für die Stärkung seines Ansehens.
Nach Artikel 3 Absatz 2 des Beschlusses soll der vorliegende Bericht über die Schwerpunkte der Tätigkeit der IPU und besonders der schweizerischen Delegation informieren. Er wird auf die Tagesordnung der eidgenössischen Räte gesetzt und von diesen diskutiert. Zum ersten Mal wird er im Amtlichen Bulletin der Bundesversammlung erscheinen. Die verabschiedeten Resolutionen werden im Bulletin interpar- lementaire in französischer und in englischer Sprache veröf- fentlicht. Die deutsche Fassung kann beim Sekretär der Delegation bezogen werden.
Die Delegationen für die beiden Interparlamentarischen Konferenzen setzten sich wie folgt zusammen:
Managua (Frühling)
Theo Fischer-Hägglingen (Präsident), Mario Grassi (Vizeprä- sident), Mitglieder des Interparlamentarischen Rates, sowie die Nationalräte Felix Auer, Richard Bäumlin, François Borel, Hans-Rudolf Früh, Claude Massy und Eva Segmüller.
Bangkok (Herbst)
Heinrich Ott (Präsident), Geneviève Aubry (Vizepräsidentin), Mitglieder des Interparlamentarischen Rates, sowie die Nationalräte Walter Biel, Pierre de Chastonay, Hans Georg Lüchinger, Peter Sager, Rolf Weber und Ständerat Markus Kündig.
Im Anschluss an die Wahlen vom Oktober 1987 ist die Delegation für die 43. Legislaturperiode definitiv bestimmt worden. Sie besteht aus den Nationalräten Heinrich Ott (Präsident 1988 und 1989), Geneviève Aubry, Walter Biel, Gianfranco Cotti, Peter Sager sowie den Ständeräten Esther Bührer, Josi Meier (Vizepräsidentin 1988 und 1989) und Arthur Hansenberger.
B. 77. Interparlamentarische Konferenz vom 27. April bis 2. Mai 1987 in Managua/Nicaragua
Im Namen der schweizerischen Delegation dankte National- rat Claude Massy der nicaraguanischen Gruppe für den herzlichen Empfang. Die Delegation hat ihren Wunsch zum Ausdruck gebracht, dass es Nicaragua gelingen möge, die drei Prinzipien seiner Politik, das heisst die Prinzipien der pluralistischen Demokratie, der gemischten Wirtschaft und der Blockfreiheit, weiter zu festigen.
Die Frage des Nahen Ostens wird ungelöst bleiben, solange nicht alle Staaten dieser Region, einschliesslich Israel, innerhalb sicherer und anerkannter Grenzen leben und alle Völker, einschliesslich des palästinensischen Volkes, von ihrem Selbstbestimmungsrecht Gebrauch machen können. Die Länder Europas sind durch so zahlreiche Bande mit denjenigen des Nahen Ostens verbunden, dass ihnen das Schicksal einer Region, die ihnen nahesteht, nicht gleich- gültig sein kann. Die Idee einer Friedenskonferenz unter der Leitung der Vereinten Nationen und mit Beteiligung der betroffenen Parteien hat in den letzten Wochen immer brei- tere Zustimmung gefunden. Die PLO, die in die Verhandlun- gen einzubeziehen ist, muss sich ausdrücklich verpflichten, eine friedliche Lösung des Konflikts anzustreben. Wie unser Bundespräsident erklärt hat, wäre die Schweiz bereit, eine solche Konferenz anzunehmen. Warum sollte das, was in Europa möglich war, wo sich die Nationen während rund tausend Jahren bekämpften, nicht auch zwischen den Völ- kern des Nahen Ostens möglich sein, die Abraham als ihren gemeinsamen Stammvater betrachten, das Wort Frieden fast gleich aussprechen und die Zeit nicht ganz vergessen haben, da sie in Harmonie miteinander lebten?
In Mexiko hat die Parlamentarische Konferenz alle Bemü- hungen, insbesondere diejenigen des UNO-Generalsekre- tärs, um eine friedliche Lösung des Krieges zwischen Iran und Irak unterstützt. Die Schweiz tut dies ebenfalls. Als Bürger des Depositarstaates der Genfer Konventionen pro- testieren die Schweizer heftig gegen die Verletzungen der internationalen Menschenrechtsverträge, insbesondere gegen den Einsatz chemischer Waffen, wie er von Iran beklagt wird. Dieser Krieg hat schon zu viele Menschenle- ben gefordert, vor allem unschuldige Kinder, die in den Konflikt hineingezogen und niedergemetzelt worden sind. Dem muss ein Ende gesetzt werden.
In bezug auf den Libanon bekräftigen die schweizerischen Parlamentarier, wieviel ihnen an einem souveränen, unge- teilten, unabhängigen, multikonfessionellen und demokrati- schen Libanon liegt. Die Schweiz wird alle Bemühungen unterstützen, die zum Ziel haben, der Bedrängnis dieses kleinen Landes ein Ende zu bereiten. Wie die parlamentari- sche Versammlung des Europarates verlangt hat, müssen
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die europäischen Staaten nach der Wiederherstellung des Friedens alles unternehmen, um die nationale Versöhnung zu fördern und dem libanesischen Volk die Möglichkeit einzuräumen, sich frei zu einer Reform der Staatsordnung zu äussern, welche die Rechte der einzelnen Gemeinschaf- ten wahrt und internationale Unterstützung geniesst.
Die schweizerische Gruppe wünscht, dass die Resolution, über die abgestimmt wird, nicht in einer Liste von Vorwürfen besteht, sondern einen Anstoss zum Dialog und zur Versöh- nung darstellt.
Die verabschiedete Resolution anerkennt zum ersten Mal die Existenzberechtigung Israels.
zur Verwirklichung fairer internationaler Handelsbeziehun- gen in allen Bereichen, einschliesslich des Handels mit landwirtschaftlichen Produkten;
zum Abbau von Zöllen und anderen Hindernissen;
zum besseren Verständnis der sozioökonomischen Aus- wirkungen des Protektionismus, insbesondere auf die Entwicklungsländer.
Nationalrat Mario Grassi hat darauf hingewiesen, dass - verfolge man die Entwicklung der Weltwirtschaft seit den fünfziger Jahren - Zeiten der Krise und Zeiten des wirt- schaftlichen Aufschwungs sowie eine immer ausgeprägtere Integration der Volkswirtschaften festzustellen seien. Die Dollarkrise habe die erste Gelegenheit für eine Bezeugung der internationalen Zusammenarbeit geboten. So habe sich ein Gefühl der Mitverantwortung in der Weltwirtschaft entwickelt.
Das Gatt, das im Jahre 1948 gegründet wurde, um durch die Förderung einer offenen internationalen Wirtschaft die ver- heerenden Auswirkungen einer grossen Wirtschaftskrise zu verhindern, spielt in diesem Zusammenhang eine entschei- dende Rolle. Leider betreiben gewisse Länder eine protek- tionistische Wirtschaftspolitik. Eine solche Haltung stellt eine ernstzunehmende Gefahr für die in Punta del Este unternommenen Anstrengungen dar. Die schweizerische Delegation schlägt vor, im Rahmen einer einzigen Verhand- lung folgende drei Ziele zu verfolgen:
die Stärkung der multilateralen Handelsbeziehungen;
die Verbesserung des Zugangs zu den Märkten durch konkrete gegenseitige handelspolitische Zugeständnisse in Anwendung der neuen Regeln;
die Erweiterung der wirtschafts-, finanz- und währungspo- litischen Kompetenzen des Gatt.
Das Papier der schweizerischen Gruppe misst dem Problem der Dienstleistungen und dem Schutz des geistigen Eigen- tums, der durch die Bestimmungen der Konvention von Paris nicht mehr ausreichend gewährleistet ist, grosse Bedeutung bei.
Im Agrarbereich haben die Finanzhilfen, die den amerikani- schen Bauern gewährt werden, genauso negative Auswir- kungen wie diejenigen an die Bauern der EG und der Schweiz. Eine vollständige und uneingeschränkte Liberali- sierung der Importe landwirtschaftlicher Erzeugnisse ist ebenso undenkbar wie ein totaler und willkürlicher Protek- tionismus. Aus diesem Grund wird die Schweiz ihren Markt offenhalten, auch durch Zollpräferenzen. Sie wird auch eine konstruktive Zusammenarbeit mit den Rohstoffländern för- dern. In den nächsten Jahren werden alle Parlamentarier eine besondere Verantwortung übernehmen müssen, weil sie aufgerufen sein werden, zu zahlreichen Fragen des Wel- thandels Stellung zu nehmen.
Die in Managua versammelten Parlamentarier müssen dazu beitragen, die Autorität des Gatt wiederherzustellen, die durch Massnahmen, die mit dem Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen unvereinbar sind, untergraben worden ist. Die schweizerische Delegation hofft, dass die Verhand- lungen zu einem Ergebnis führen werden, das dem Wohl der ganzen Völkergemeinschaft dient. Die Verhandlungen müs- sen eine neue, auf Gerechtigkeit und Solidarität gegründete Weltwirtschaftsordnung anstreben.
Bei der Verabschiedung der Resolution durch die Wirt- schaftskommission hat Claude Massy mit Erfolg einen Absatz eingebracht und «mit tiefer Befriedigung festgestellt, dass zum ersten Mal Fragen zu Dienstleistungen und zum Schutz des geistigen Eigentums in einer Erklärung des Gatt erscheinen.»
Die Resolution ist angenommen worden, nachdem die direkten Bezugnahmen auf das US-Wirtschaftsembargo gegenüber Nicaragua aus der Präambel gestrichen worden waren.
Frau Eva Segmüller hat erklärt, dass die Schweiz die lobens- werten Bemühungen der Contadora-Gruppe und die Initia- tive von Präsident Arias von Costa Rica, die einen bedeuten- den Beitrag zum Frieden, zur Demokratie und zur Stabilität in Mittelamerika darstellt, voll und ganz unterstütze.
Nicht-Contadora-Länder, die wirtschaftliche Interessen in der Region verfolgen, sollten nach ihrer Auffassung dazu beitragen, ein Klima des gegenseitigen Vertrauens zu schaf- fen, das jede einseitige und mit Gewalt herbeigeführte Lösung ausschliesse.
Nach Ansicht der schweizerischen Delegation
muss für den Konflikt in Mittelamerika eine lateinamerika- nische Lösung ausserhalb des Ost-West-Konfliktes gefun- den werden;
müssen in Mittelamerika pluralistische und die Menschen- rechte respektierende Demokratien errichtet werden;
müssen die Länder dieser Region ihre Regierungsform und ihr politisches, wirtschaftliches und soziales System frei wählen können;
müssen tiefgreifende wirtschaftliche und soziale Refor- men durchgeführt werden;
muss die Benutzung fremden Territoriums als Basis für den Angriff auf andere Länder untersagt werden;
muss die ausländische Unterstützung irregulärer Truppen, die in der Region operieren, beendet werden.
Die Rednerin hat ihren Wunsch zum Ausdruck gebracht, der Gipfel von Esquipulas möge zur Verwirklichung der Mass- nahmen beitragen, die für den ersehnten Frieden notwendig sind. Ausserdem hat sie auf den Ernst der wirtschaftlichen Lage in dieser Region hingewiesen.
Zum Schluss hat Frau Segmüller gesagt, die Schweiz werde ihre Entwicklungshilfe trotz der Ermordung von zwei Entwicklungshelfern in Nicaragua fortsetzen.
Frau Segmüller und Herr Borel haben zwei Aenderungsan- träge unterbreitet; der eine weist auf die Bedeutung hin, die der Respektierung der Menschenrechte als wichtigem Bei- trag zum Frieden zukommt, und fordert die Ratifizierung der Zusatzprotokolle zu den Genfer Konventionen; der andere betrifft die Wiederaufnahme der Verhandlungen in Esquipu- las und fordert jene Staaten, die wirtschaftliche Interessen in der Region verfolgen, dazu auf, ein Friedensabkommen zu fördern. Die Aenderungsvorschläge sind in die Resolution aufgenommen worden.
Da die Delegation dem Kontakt mit verschiedenen politi- schen Persönlichkeiten Nicaraguas grosse Bedeutung bei- mass, hat sie sich darauf beschränkt, ihre Stellungnahmen nur von einem einzigen Redner vortragen zu lassen.
So hat jedes Delegationsmitglied Zeit gefunden, sich ein persönliches Bild von der schwierigen Lage zu machen, in der sich die Regierung in Managua und das nicaraguani- sche Volk befinden. Zu den Persönlichkeiten, mit denen sich die Delegationsmitglieder unterhalten haben, gehörte auch Kardinal Obando y Bravo, Erzbischof von Managua. Der Geistliche ist später beauftragt worden, eine Kommission zur Versöhnung zwischen Sandinisten und Contras zu präsi- dieren.
Die Delegation hat ihren Aufenthalt dazu genutzt, um sich über die schweizerischen Aktivitäten im Bereich der
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Entwicklungszusammenarbeit zu informieren. Am 30. April hat sie einen Tag lang das ländliche Entwicklungsprojekt Chinorte im Nordosten des Landes besichtigt. Das Projekt, das zur Hälfte von Nicaragua und zur Hälfte von der Schweiz finanziert wird, soll das Leben der Bauern erträglicher gestalten, indem es Fragen der Oekologie, der Wohnsitua- tion und der öffentlichen Gesundheit einbezieht. Die Parla- mentarier haben die bisher erzielten Resultate positiv beur- teilt und die Wirklichkeitsnähe des DEH-Projektes gelobt. Die Delegation hat auch die psychiatrische Klinik und das Kinderheim in Ciudad Sandino besucht.
C. 78. Interparlamentarische Konferenz
vom 12. bis 17. Oktober 1987 in Bangkok
Wahrung, Weiterentwicklung und Förderung der Men- schenrechte;
Beachtung der für die zwischenstaatlichen Beziehungen gültigen Grundregeln, Verträge und Verpflichtungen mit dem Ziel, das Flüchtlings- und Vertriebenenproblem zu lösen.
Die Delegation hat diesem Thema höchste Bedeutung zuge- messen. Sie hat ein zweiteiliges Memorandum (Menschen- rechte und Flüchtlingsprobleme) eingereicht und einen Resolutionsentwurf ausgearbeitet.
Nationalrat Lüchinger dankte der thailändischen Delegation für den herzlichen Empfang und die mustergültige Organi- sation der Konferenz. Er unterstrich dabei, die Schweiz verfüge über eine jahrhundertealte Asyltradition. 1979 schuf die Schweiz ein sehr liberales Asylgesetz; als Folge davon bewerben sich heute jährlich 10 000 Personen zum Asyl, während es früher nur 1000 waren. Im Verhältnis zur Zahl der Bevölkerung hat die Schweiz von allen europäischen Staaten den höchsten Anteil an Asylbewerbern.
Weitaus der grösste Teil der heute in der Schweiz um Aufnahme nachsuchenden Asylbewerber sind nicht Flücht- linge, sondern Personen, die ihr Land verlassen haben, um Arbeit zu suchen. Andere kommen aus Kriegsgebieten oder aus sehr unsicheren Regionen, denen sie entrinnen möch- ten. Es sind nicht die Aermsten, die in die Schweiz und in andere europäische Staaten kommen, sondern eher Leute mit einem gewissen finanziellen Rückhalt. Auch ohne Flüchtlinge hat die Schweiz nach Luxemburg den höchsten Ausländeranteil Europas. Dieser hohe Ausländeranteil ist zu einem heiklen innenpolitischen Problem geworden. Uebri- gens stellt man in anderen europäischen Staaten eine glei- che Entwicklung fest. In verschiedenen europäischen Staa- ten - auch in der Schweiz - ist in den letzten zwölf Monaten das Asylverfahren verschärft worden. Man will zu einem rascheren Entscheid darüber gelangen, wer als Flüchtling aufgenommen werden kann oder als sogenannter Wirt- schaftsflüchtling abgewiesen werden muss.
Diese Entwicklung ist bedauerlich, denn sie verdeckt die viel grösseren Probleme, die vor allem in Asien und Afrika zu bewältigen sind. Darum die erste Forderung im Resolutions- entwurf: Die wirtschaftlich hoch entwickelten Staaten der nördlichen Hemisphäre müssen ihre Asylpolitik koordinie- ren und ihre Verfahren angleichen. Es geht nicht an, dass jeder Einzelstaat versucht, den Strom der Asylbewerber von sich weg in die Nachbarstaaten zu lenken. Gleichzeitig müs- sen diese Staaten gemeinsam das neue und schwierige Problem der Personen lösen, die nicht Flüchtlinge sind, aber unter dem Vorwand, Flüchtlinge zu sein, Arbeit suchen. Ihre wachsende Zahl erschwert die Hilfe für die echten Flücht- linge. Das zweite, nur gemeinsam zu lösende Problem ist die Rückkehr der Wirtschaftsflüchtlinge in ihre Heimat. Der Resolutionsentwurf empfiehlt den gemeinsamen Aufbau einer liberalen und grosszügigen Rückkehrhilfe. Dies setzt eine enge Zusammenarbeit mit den Ländern voraus, aus denen die Flüchtlinge stammen. Entscheidende Bedeutung kommt der ehrlichen Zusammenarbeit zwischen den Her- kunfts- und den Aufnahmestaaten, aber auch den Durch- gangsländern zu. Die Staaten Asiens, Afrikas sowie Süd-
und Zentralamerikas, die durch Flüchtlinge stark belastet sind, müssen von den Industrieländern mehr Hilfe erhalten. Die Herkunftsstaaten müssen sich Rechenschaft darüber abgeben, dass die Aufnahmestaaten mit grossen innenpoli- tischen Problemen zu kämpfen haben und dass die Flücht- lingshilfe nur wirksam sein kann, wenn sie von der gesam- ten Bevölkerung des Aufnahmelandes getragen wird. Die innenpolitischen Probleme der Aufnahmestaaten werden leichter zu meistern sein, wenn das Problem der Wirtschafts- flüchtlinge von demjenigen der echten Flüchtlinge getrennt wird. Die wirtschaftlich entwickelten Staaten würden sich auf diesem Weg besser bewusst, dass das Flüchtlingspro- blem ein weltweites Problem darstellt. Die Lösung dieses Problems erfordert, dass Innen- und Aussenpolitik, Entwick- lungshilfe, die internationalen wirtschaftlichen Beziehungen sowie die Asyl- und Einwanderungspolitik koordiniert wer- den. Das Gesamtinteresse verlangt eine umfassende Sicht des Problems.
Die verabschiedete Resolution berücksichtigt die schweize- rischen Vorschläge.
Der zweite Redner, Nationalrat de Chastonay, erklärte, es sei notwendig, dass die Interparlamentarische Union auf die besondere Aufgabe der Parlamente hinweise, die Men- schenrechte zu schützen und zu fördern. In den demokrati- schen Staaten sind die Parlamente die höchste Staatsge- walt. Es ist somit an den Parlamentariern, eine wirksame Menschenrechtspolitik in die Wege zu leiten und zu fördern. Wem stünden denn auf nationaler Ebene bessere Mittel zur Verfügung als der Legislative? Es ist so etwas wie eine eigentliche Menschenrechtskultur zu schaffen und zu entwickeln, damit die Gesamtheit dieser Rechte zum festen Bestandteil des nationalen und kulturellen Erbes jedes Lan- des werde.
Aber die Menschenrechte sind auch Angelegenheiten. Zahl- reiche Uebereinkommen sowie auch die Schlussakte von Helsinki bezeugen dies. Es ist Aufgabe der Parlamentarier, darüber zu wachen, dass sich die Regierungen für eine gegenseitig abgestimmte, wirksame Menschenrechtspolitik entscheiden und diese dann auch verwirklichen. Ihre Auf- gabe ist es auch, ihren Mitbürgern verständlich zu machen, dass die Menschenrechte nicht an den Grenzen ihres Lan- des aufhören, sondern überall in der Welt gelten und dass sie für Frieden und Gerechtigkeit in der Welt von entschei- dender Bedeutung sind. Die Schweizer Gruppe ist bereit, diese Aufgabe zu übernehmen. Was die Menschenrechte anbelangt, müssen die Parlamente national und internatio- nal zum eigentlichen Gewissen werden.
Im Verlauf der Debatte sagte Nationalrat Rolf Weber, es sei eigenartig oder bezeichnend, dass das Thema Kolonialis- mus immer wieder auf der Traktandenliste der interparla- mentarischen Konferenzen erscheine, obwohl man eigent- lich vierzig Jahre nach Beendigung des Zweiten Weltkriegs den grossen Entkolonialisierungsprozess für abgeschlossen hält. Der Kolonialismus in seiner klassischen Form bestand in der Beherrschung von Territorien in Uebersee durch vorwiegend europäische Grossmächte. Seit 1945 setzte man diesen Untertanenverhältnissen nach und nach ein Ende und schuf unabhängige Staaten. Sichtbares Zeichen dieser Entwicklung ist die Zunahme der Zahl der Mitglieder der Vereinigten Nationen und der Interparlamentarischen Union.
Indessen bestehen immer noch Ueberbleibsel solcher alter Kolonialherrschaften; ein Beispiel dafür ist Neukaledonien. Es ist Sache der Interparlamentarischen Union, eine Bestan- desaufnahme dieser Restkolonien zu erstellen und zu publi- zieren. Es gibt aber auch neue Formen der Unterdrückung, den sogenannten Neokolonialismus, zum Beispiel in Nami- bia, Afghanistan und Tibet. Die Interparlamentarische Union
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Begrenzung der Einwanderung. Volksinitiative
muss auch über diesen neuen Kolonialismus eine Bestan- desaufnahme erstellen und veröffentlichen.
Nun zum Rassismus. Am provokativsten gebärdet er sich in Südafrika, wo die Gefahr, dass ein Konflikt ausbricht, unauf- hörlich wächst. Der Bazillus des Rassismus zeigt sich aber auch in anderen Ländern, sogar in der Schweiz: in der negativen Haltung, welche etliche unserer Bürger gegen- über Ausländern zeigen, die als Flüchtlinge oder Arbeits- uchende in unser Land kommen. In den USA bestehen Spannungen zwischen Schwarzen und Weissen. Die Inter- parlamentarische Union hat die Aufgabe, die Weltöffentlich- keit zu informieren. Solange es die Apartheid gibt, wird dieses Thema immer wieder auf unserer Traktandenliste erscheinen.
Ein chinesischer Delegierter protestierte gegen die Anspie- lung auf Tibet. Die Uebertreibungen in der Resolution veran- lassten die Schweizer Delegation, diese abzulehnen.
Wie Nationalrat Heinrich Ott erklärte, sind die auf dem Weg zur partiellen nuklearen Abrüstung erzielten Fortschritte zugleich die Frucht wirtschaftlicher Notwendigkeiten und persönlicher Kontakte. Wird indessen neben der nuklearen Abrüstung nicht ein Gleichgewicht bei den konventionellen Streitkräften auf tiefem Niveau erreicht, so wird das Ver- trauen schwinden statt wachsen.
Die rein defensive Verteidigungsdoktrin der Schweiz fand ein Echo in den Vorschlägen, welche die Warschaupaktstaa- ten anlässlich ihrer Gipfelkonferenz von 1987 in Berlin ver- abschiedeten. Diese Vorschläge eröffnen neue Perspektiven für die Schaffung des Friedens und müssen von der interna- tionalen Staatengemeinschaft genau geprüft werden; die Interparlamentarische Union ist aufgerufen, in diesem Denk- prozess eine wichtige Rolle zu übernehmen.
Auf Antrag der Schweizer Delegation wurde folgendes Thema für die nächste interparlamentarische Konferenz vor- gemerkt: «Frieden und Entwicklung in der Welt durch die Schaffung eines Vertrauensklimas in den zwischenstaatli- chen Beziehungen, das zu rein defensiven Militärkonzeptio- nen führen soll».
Nationalrat Peter Sager ging in seinem Votum auf das Bevöl- kerungswachstum ein. Er wies darauf hin, dass etwas mehr als 10 000 Jahre vergingen, bis Ende des letzten Jahrhun- derts die Bevölkerungszahl der Erde eine Milliarde erreichte, dass aber in hundert Jahren zehn Milliarden Menschen auf der Erde leben werden. Zwischen den Industrienationen und den armen Ländern klafft ein breiter Graben; die Menge der produzierten Nahrungsmittel reicht im Prinzip aus, um die gesamte Weltbevölkerung zu ernähren, aber es ist nicht möglich, die Nahrungsmittel so zu verteilen, dass niemand hungern muss. Die Weltbank schätzt die Zahl der unterer- nährten Menschen auf etwa 730 Millionen.
Die Verstädterung in der Dritten Welt hat beträchtliche Aus- wirkungen auf die Umwelt. Die Drittweltländer pflanzen bedeutend weniger Bäume an, als sie fällen. Die Bevölke- rungsexplosion wird eine Energieverknappung nach sich ziehen - von den klimatischen Veränderungen gar nicht zu reden; dies alles könnte dramatische Folgen haben.
Die Kindersterblichkeit ist zurückgegangen, und die durch- schnittliche Lebenserwartung ist gestiegen; noch keinen Fortschritt erzielte man bei der Geburtenregelung. Es gab eine Zeit, wo die Einwohner der europäischen Länder aus einleuchtenden Gründen so viele Kinder als möglich haben wollten; nachdem die Verhältnisse sich geändert hatten, nahm das Bevölkerungswachstum ab.
Man muss Aids mit allen Mitteln bekämpfen und die Regie- rungen der Entwicklungsländer in ihrem Kampf gegen die Ausbreitung dieser Krankheit unterstützen.
Drei schweizerische Delegierte besuchten Flüchtlingslager an der Grenze zwischen Thailand und Kambodscha. Das
Lager Kao | Dang zählt 20 000 Personen, während «Site 2» über 180 000 Personen beherbergen soll. Wie die Parlamen- tarier feststellten, werden die Flüchtlinge ausreichend ernährt. Diese Leute haben weder Arbeit noch eine Zukunft; ihre Lage ist prekär. Es bleibt zu hoffen, eine politische Wende erlaube den Flüchtlingen die Rückkehr in ihre Heimat.
Ferner informierte sich Nationalrat Walter Biel über die Projekte des Uno-Programmes für Entwicklung (UNPD), die er besuchte. Er stellte fest, dass sich die einfachen bäuerli- chen Lebensverhältnisse mit bescheidenen Mitteln verbes- sern liessen, vorausgesetzt, dass die sozio-kulturellen Rah- menbedingungen respektiert und von den Empfängern (der Hilfe) gewisse Eigenleistungen gefordert werden.
Herr Biel hat über diese Besuche einen detaillierten Bericht vorgelegt.
Die Delegation stattete auch der Schweizerschule von Bang- kok einen Besuch ab. Nationalratin Geneviève Aubry erläu- terte bei dieser Gelegenheit in grossen Zügen das Bundes- gesetz über die Unterstützung der Ausbildung junger Aus- landschweizerinnen und Auslandschweizer.
D. Interparlamentarische Konferenz vom 9. bis 13. Novem- ber 1987 in Caracas über den Drogenmissbrauch und den illegalen Drogenhandel in der westlichen Hemisphäre
Nationalrat Paul Günter nahm als Beobachter an dieser Konferenz teil. Er beteiligte sich an der Debatte über den weltweiten Kampf gegen die Drogen und den Zusammen- hang zwischen Drogen und Aids. Die Konferenz verabschie- dete eine abschliessende Erklärung mit 64 Punkten. Einer davon schreibt vor, dass die Gesetze über Bank- und andere Geheimnisse nötigenfalls geändert werden müssen, wenn sie verunmöglichen, dass das Waschen von Geld aus dem Drogenhandel aufgedeckt wird.
Präsident: Die Delegation beantragt, vom Bericht Kenntnis zu nehmen.
Angenommen - Adopté
87.071
Begrenzung der Einwanderung. Volksinitiative Limitation de l'immigration. Initiative populaire
Botschaft und Beschlussentwurf vom 25. November 1987 (BBI 1, 589) Message et projet d'arrêté du 25 novembre 1987 (FF 1, 557)
Anträge siehe Detailberatung Propositions voir discussion par articles
Postulat der Kommissionsminderheit (Pitteloud) Begrenzung der Einwanderung. Bericht
Der Bundesrat wird eingeladen, im Hinblick auf die Volksab- stimmung über die Volksinitiative Begrenzung der Einwan- derung einen Bericht vorzulegen über die Integration der ausländischen Wohnbevölkerung.
Dieser Bericht soll einerseits die heutige Situation analysie- ren, andrerseits Massnahmen vorschlagen, um diese Situa- tion in dem Sinne zu verbessern, wie es mit dem Postulat Rechsteiner (87.917), das der Bundesrat im November 1987 entgegenzunehmen bereit war, verlangt wurde.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Delegation bei der IPU. Bericht Délégation auprès de l'UIP. Rapport
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In
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Jahr
1988
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Anno
Band
I
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Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
14
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 88.008
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Datum 17.03.1988 - 08:00
Date
Data
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384-387
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20 016 195
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