229
Postulat Rechsteiner
Abstimmung - Vote
Für Ueberweisung der Motion Dagegen
24 Stimmen 41 Stimmen
86.838 Postulat Hari Verwendung von Spikesreifen Pneus à clous
Siehe Seite 225 hiervor - Voir page 225 ci-devant
Präsident: Ich schlage Ihnen vor, nochmals zurückzukom- men auf das Postulat Hari. Herr Hari war zwar nicht im Saal, als er aufgerufen wurde, aber er war im Vorzimmer mit der Vorbereitung beschäftigt. (Heiterkeit)
Er verlangt das Wort. Sie sind damit einverstanden.
Hari: Ich danke Ihnen, dass ich noch zum Wort komme. Die Verordnung über Spikes-Reifen vom 29. September 1975 untersagt das Befahren von Autostrassen und Autobahnen mit Fahrzeugen mit Spikes-Reifen. Diese Massnahme ist infolge der überdurchschnittlichen Schäden, die mit Spikes- Reifen verursacht wurden, ergriffen worden. Zahlreiche Fah- rer in Berg- und Hügelgebieten sind indes auf Fahrzeuge mit Spikes-Reifen angewiesen. Sie werden aber von der Benut- zung von Autostrassen und Autobahnen ausgeschlossen. Das führt zu zahlreichen Härtefällen.
Ich habe den Bundesrat eingeladen zu prüfen, ob das Ver- bot nicht durch eine flexiblere Lösung ersetzt werden könnte. Ich habe zu bedenken gegeben, dass man beispiels- weise eine Gebühr erheben könnte, welche im Sinne des Verursacherprinzips die durch die Spikes-Reifen verursach- ten Schäden an Autostrassen und Autobahnen im Durch- schnitt decken könnte.
Die Antwort des Bundesrates ist meines Erachtens sehr unbefriedigend ausgefallen. Ich muss sagen: Es kann doch kaum die Rede von einer Bewährung der bestehenden Ord- nung sein. Wer selber im Berggebiet wohnt und lebt, kann beurteilen, welche Schwierigkeiten durch diese Massnah- men entstanden sind. Die Lage hat sich drastisch ver- schlechtert seit dem an sich richtigen Verzicht auf Schwarz- räumung und der breiten Einführung eines eingeschränkten Winterdienstes auch in Berg- und Hügelgebieten. Die Gefahr von Schleuderunfällen auf Autostrassen und Auto- bahnen hat eindeutig zugenommen.
Allein gestern morgen verunglückten auf der Strecke zwi- schen Thun und Bern gegen zehn Autofahrer, wobei die meisten mit grösseren Blechschäden und kleineren Prellun- gen davonkamen. Zwei davon waren recht schwere Unfälle. Wer heute einen mit Spikes ausgerüsteten Wagen auf einer Autostrasse fährt, wird zwangsläufig zum Rechtsbrecher. Der Bundesrat geht in seiner Antwort nicht auf die neue Lage ein. Unverständlich scheint mir die Behauptung, für die Festlegung der Spikes-Gebühr, wie ich sie vorgeschla- gen habe, müssten die anrechenbaren Strassenschäden exakt quantifiziert und die zurückgelegte Fahrstrecke eines jeden Fahrzeuges zuverlässig ermittelt werden. Würde man den bundesrätlichen Argumenten folgen, wäre die Pauscha- lierung der Autobahnvignette auch nicht mehr zulässig. Ich glaube doch, dass man dort auch die gefahrenen Kilometer und die dadurch verursachten Kosten ermitteln müsste. Das kann doch wohl im Ernst nicht die Meinung des Bundesra- tes sein. Nur wenige zweifeln an der Richtigkeit der Gebüh- renerhebung bei der Autobahnvignette.
Ich verlange in meinem Postulat die Prüfung um Erhebung einer im Durchschnitt kostendeckenden Pauschalabgabe für Spikes-Reifen. Ich erwarte, dass dieses Anliegen
gründlich geprüft wird, und ersuche Sie, meinem Postulat zuzustimmen.
Bundesrätin Kopp: Sie wissen, dass die Spikes-Reifen aus- serordentlich schwere Schäden auf den Strassen verursa- chen. Der Bundesrat hat diese Frage eingehend geprüft. Er hat, weil die Spikes-Reifen tatsächlich in bestimmten Situa- tionen gewisse Vorteile haben, darauf verzichtet, wie andere Länder ein Verbot der Spikes-Reifen auszusprechen. Er hat hingegen die Verwendung dieser Spikes-Reifen einge- schränkt.
Es ist tatsächlich schwierig, Herr Hari, die Grundlage für eine spezielle Spikes-Gebühr zu finden. Wovon wollen Sie ausgehen? Wie quantifizieren Sie die Schäden an der Strasse? Wie wollen Sie gerechterweise diese Gebühren auf die Automobilisten verteilen? Es gibt solche, die benützen ihr Auto sehr wenig, andere benützen es sehr oft. Das sind die praktischen Schwierigkeiten, die sich nun einmal stellen, wenn Sie eine spezielle Gebühr für Spikes-Reifen erheben wollen.
Wir sind überzeugt, dass sich eine Aufhebung der bestehen- den Einschränkungen nicht rechtfertigt, dass die heutige Regelung sich bewährt hat und dass sich die Automobilisten auch damit abgefunden haben.
Aus diesen Gründen beantragt Ihnen der Bundesrat, das Postulat abzulehnen.
Abstimmung - Vote
Für Ueberweisung des Postulates Dagegen
26 Stimmen 36 Stimmen
87.917
Postulat Rechsteiner Integration der ausländischen Wohnbevölkerung Intégration de la population résidante étrangère
Wortlaut des Postulates vom 9. Oktober 1987 Der Bundesrat wird eingeladen, den eidgenössischen Räten einen Bericht über die Integration der ausländischen Wohn- bevölkerung in der Schweiz vorzulegen.
Der Bericht soll einerseits den gegenwärtigen Zustand ana- lysieren (unter Einbezug der Bildungschancen, der sozialen Sicherheit, der Probleme der Familienzusammenführung, der zweiten Ausländergeneration etc. und unter Berücksich- tigung der verschiedenen Ausländergruppen und Staatsver- träge sowie der besonderen Probleme des Saisonniersta- tuts). Anderseits soll er über Verbesserungsmöglichkeiten Auskunft geben (einschliesslich der Partizipation auf den verschiedenen Stufen des Gemeinwesens).
Texte du postulat du 9 octobre 1987
Le Conseil fédéral est invité à présenter aux Chambres un rapport sur l'intégration de la population résidante étran- gère en Suisse.
Ce rapport doit d'une part analyser la situation actuelle (en tenant compte des possibilités de formation, de la sécurité sociale, des problèmes du regroupement familial, des pro- blèmes qui se posent à la seconde génération d'étrangers, etc., ainsi que des différences entre les groupes d'étrangers, des accords internationaux conclus et des questions parti- culières que pose le statut des saisonniers), d'autre part, donner des renseignements sur la possibilité d'améliorer cette situation (la participation à tous les niveaux de la vie sociale devra être également examinée).
Postulat Rechsteiner
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N 9 mars 1988
Mitunterzeichner - Cosignataires: Ammann-St. Gallen, Bäumlin, Borel, Braunschweig, Brügger, Bundi, Chopard, Euler, Fankhauser, Fehr, Gloor, Lanz, Leuenberger-Solo- thurn, Leuenberger Moritz, Mauch, Meizoz, Meyer-Bern, Neukomm, Pitteloud, Renschler, Ruffy, Stappung, Uchten- hagen, Vannay (24)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 25. November 1987 Déclaration écrite du Conseil fédéral du 25 novembre 1987 Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
Präsident: Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegen- zunehmen. Wird es aus Ihrem Rat bekämpft? - Das ist nicht der Fall.
Ueberwiesen - Transmis
Schluss der Sitzung um 20.00 Uhr La séance est levée à 20 h 00
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Postulat Rechsteiner Integration der ausländischen Wohnbevölkerung Postulat Rechsteiner Intégration de la population résidante étrangère
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1988
Année
Anno
Band
I
Volume
Volume
Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
08
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 87.917
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 09.03.1988 - 15:00
Date
Data
Seite
229-230
Page
Pagina
Ref. No
20 016 175
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