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Postulat Hari
über Motorwagen mit zwei angetriebenen und mit Schnee- ketten versehenen Rädern beim Bremsen sowohl in Stei- gungen wie namentlich im Gefälle im Nachteil sind; denn Schneeketten sind beim Bremsen in jedem Fall wirksamer als Winterreifen. Zwar weisen Fahrzeuge mit Allradantrieb bei der Bergfahrt gewisse Vorteile auf, doch vermögen diese die Nachteile nicht auszugleichen. Deshalb kennen die inter- nationalen Abkommen über den Strassenverkehr sowie die ausländischen Staaten die gleiche Regelung, so z. B. das gebirgige Oesterreich.
Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement hat sei- nerzeit zu diesem Problem eine Umfrage bei den Kantonen durchgeführt. Ausser einem haben sich alle gestützt auf ihre Erfahrungen für die Beibehaltung der geltenden Regelung ausgesprochen.
Wie bereits in der Antwort auf die Einfache Anfrage Günter vom 2. Februar 1983 ausgeführt, sind in besonderen Fällen Ausnahmen (z. B. Ausnahme vom Kettenobligatorium bei Bergfahrten) nach geltendem Recht möglich (Art. 17 Abs. 1 und Art. 29 Abs. 1 SSV); sie kommen allerdings nur in Frage, wenn sie dank der besonderen örtlichen Verhältnisse nicht zu einer Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit führen können.
Aus Gründen der Verkehrssicherheit sieht der Bundesrat daher keine Veranlassung, die Motorwagen mit Allradan- trieb generell vom Kettenobligatorium auszunehmen.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat empfiehlt, das Postulat abzulehnen.
Präsident: Der Bundesrat empfiehlt, das Postulat Schnider- Luzern abzulehnen. Der Postulant ist damit einverstanden. Das Geschäft ist erledigt.
86.838 Postulat Hari Verwendung von Spikesreifen Pneus à clous
Wortlaut des Postulates vom 19. Dezember 1986 Die Verordnung über die Spikesreifen vom 29. September 1975 (SR 741.431) untersagt das Befahren von Autostrassen und Autobahnen mit Fahrzeugen mit Spikesreifen. Diese Massnahme ist infolge der überdurchschnittlichen Schäden, die mit Spikesreifen ausgerüstete Fahrzeuge ver- ursachen, begründet worden.
Zahlreiche Fahrer in Berg- und Hügelgebieten sind indes auf Fahrzeuge mit Spikesreifen angewiesen, sie werden aber von der Benutzung der Autostrassen und Autobahnen aus- geschlossen. Dies führt zu zahlreichen Härtefällen.
Der Bundesrat wird eingeladen zu prüfen, ob das Verbot nicht durch eine flexiblere Lösung ersetzt werden könnte. Zu denken ist beispielsweise an eine Gebühr, welche im Sinne des Verursacherprinzips im Durchschnitt die durch Spikes verursachten Schäden an Autostrassen und Auto- bahnen decken würde.
Texte du postulat du 19 décembre 1986
Selon l'ordonnance du 29 septembre 1975 sur les pneus à clous (RS 741.431), il est interdit de circuler avec de tels pneus sur les autoroutes et les semi-autoroutes. Cette mesure a été prise en raison des dégâts excessifs causés par les véhicules équipés de pneus à clous. Dans les régions de montagne et les préalpes, de nombreux conducteurs ne peuvent cependant se passer de pneus à clous, mais il leur est interdit d'utiliser les autoroutes et semi-autoroutes. Il en résulte de nombreux cas de rigueur excessive.
Le Conseil fédéral est invité à étudier la possibilité de rem- placer cette interdiction par une solution plus souple. On pourrait par exemple imaginer une taxe qui, en applica- tion du principe de causalité, couvrirait en moyenne les dégâts causés aux autoroutes et semi-autoroutes par les clous.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Aubry, Bühler-Tschap- pina, Bürer-Walenstadt, Candaux, Columberg, Geissbühler, Müller-Bachs, Müller-Scharnachtal, Nef, Oester, Ogi, Risi- Schwyz, Röthlin, Schmidhalter, Schnider-Luzern, Schnyder- Bern, Steinegger (17)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Postulant verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 25. Februar 1987
Rapport écrit du Conseil fédéral du 25 février 1987 Spikesreifen können auf Glatteis und bei Schneeglätte die Verkehrssicherheit verbessern. Auf aperen Strassen weisen sie jedoch nur Nachteile auf, insbesondere weil sie dort über ein geringeres Haftvermögen verfügen und die Strassen übermässig beschädigen.
Angesichts verheerender Strassenschäden durch Spikesrei- fen in den frühen siebziger Jahren hat der Bundesrat unter Abwägung aller Vor- und Nachteile zwar auf ein generelles Spikes-Verbot - wie z. B. . in der Bundesrepublik Deutschland oder in den Niederlanden - verzichtet, dage- gen in der Verordnung über die Spikesreifen strenge tech- nische Anforderungen erlassen und die Verwendung sol- cher Reifen eingeschränkt.
Autobahnen und Autostrassen werden durchwegs schwarz geräumt. Mit dem Verbot von Spikesreifen auf diesen Stras- sen wurde erreicht, dass Spikesreifen vorwiegend dort ver- wendet werden, wo sie zur Verbesserung der Verkehrssi- cherheit sinnvoll sind, nämlich in gebirgigen Gegenden oder auf Strecken mit eingeschränktem Winterdienst.
Eine gerechte Gebühr zur Deckung der durch Spikes verur- sachten Strassenschäden lässt sich mit vertretbarem Auf- wand nicht erheben. Dazu müssten nicht nur die anrechen- baren Strassenschäden exakt quantifiziert werden können, sondern es müsste auch eine Möglichkeit gefunden werden, die mit Spikesreifen zurückgelegte Fahrstrecke eines jeden Fahrzeugs zuverlässig zu ermitteln.
Der Bundesrat ist nach wie vor der Ueberzeugung, dass sich eine Aufhebung der bestehenden Einschränkungen nicht rechtfertigt. Dies um so mehr, als sich die heutige Regelung bewährt hat und sie von den meisten Automobilisten ver- standen und akzeptiert wird.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.
Präsident: Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzuleh- nen. Wünscht jemand das Wort zu diesem Postulat? Dies ist nicht der Fall. Dann ist das Postulat abgelehnt.
Abgelehnt - Rejeté
(Fortsetzung siehe Seite 229 hiernach) (Suite voir page 229 ci-après)
29-N
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Postulat Hari Verwendung von Spikesreifen Postulat Hari Pneus à clous
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1988
Année
Anno
Band
I
Volume
Volume
Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
08
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 86.838
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
09.03.1988 - 15:00
Date
Data
Seite
225-225
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Pagina
Ref. No
20 016 170
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