Parlamentarische Initiative (Stappung)
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86.232
Parlamentarische Initiative (Stappung) Postverkehrsgesetz. Ergänzung Initiative parlementaire (Stappung) Loi sur le service des postes. Complément
Wortlaut der Initiative vom 1. Oktober 1986
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenos- senschaft in Ausführung von Artikel 36 der Bundesverfas- sung, nach Einsicht in einen Bericht des Initianten vom 1. Oktober 1986, beschliesst:
Art. I
Das Postverkehrsgesetz vom 2. Oktober 1924 wird durch folgende Bestimmung ergänzt: Art. 10
Abs. 1 (wie bisher)
Abs. 2
Für die Presse dürfen Tarife festgesetzt werden, welche nicht kostendeckend sind. Dabei ist nach eiligen und nicht- eiligen Zeitungen zu unterscheiden.
Abs. 3
Nichteilige Zeitungen haben ohne weiteres Anspruch auf den Zeitungstarif.
Abs. 4
Eilige Zeitungen gelangen in den Genuss dieses Tarifes, sofern sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
a. Der Verlag hat seine Gewinn- und Verlustrechnung sowie seine Bilanz jährlich innerhalb von sechs Monaten nach dem Abschluss zu veröffentlichen;
b. jeweils in der ersten Ausgabe eines Quartals sind die natürlichen Personen im Impressum unter Angabe ihres Anteils zu nennen, welche den Verlag wirtschaftlich beherr- schen; ausgenommen sind Personen, die weniger als fünf Prozent besitzen; für Verlage, die von Publikumsgesell- schaften oder Grossgenossenschaften herausgegeben wer- den, entfällt diese Publikationspflicht;
c. der Verlag hat nachzuweisen, dass er für seine Mitarbeiter mit den bestehenden überregionalen Arbeitnehmerorgani- sationen einen Gesamtarbeitsvertrag abgeschlossen hat, der ausser dem gemäss Artikel 356 OR vogesehenen Inhalt auch Bestimmungen enthält, welche Einzelweisungen des Verlags an die Redaktion ausschliesst und damit deren Unabhängigkeit vom Verlag im Rahmen einer im voraus festgelegten verlegerischen Standortbestimmung sicher- stellt. Bei Streitigkeiten über Fragen der Unabhängigkeit der Redaktion hat ein Gericht zu entscheiden; dessen Entscheid kann mit verwaltungsgerichtlicher Beschwerde an das Bun- desgericht weitergezogen werden;
d. gehört der Verlag wirtschaftlich zu einer Verlagsgruppe, haben sich die Voraussetzungen der Buchstaben a bis c auf alle Objekte des Verlages zu erstrecken.
Art. Il
Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.
Art. III
Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Referendum.
Texte de l'initiative du 1er octobre 1986
L'Assemblée fédérale de la Confédération suisse, vu l'arti- cle 36 de la Constitution fédérale, vu le rapport du 1er octo- bre 1986 de l'auteur de l'initiative parlementaire, décrète:
Art. I La loi du 2 octobre 1924 sur le Service des postes (LSP) est complétée par les dispositions ci-après: Art. 10 Al. 1 (sans changement)
Al. 2
Il est admis, pour la presse, que des tarifs ne couvrant pas les frais soient fixés. En l'occurrence, il convient de distin- guer entre journaux réputés urgents et journaux qui ne le sont pas.
Al. 3
Les journaux qui ne sont pas réputés urgents ont droit, sans formalité, au tarif applicable à la presse écrite. Al. 4
Les journaux réputés urgents sont mis au bénéfice de ce même tarif pour autant qu'ils satisfassent aux conditions suivantes:
a. Chaque année, l'éditeur doit publier, dans un délai de six mois à compter du bouclement, son compte de pertes et profits ainsi que son bilan.
b. Dans la première édition de chaque trimestre doivent figurer au générique de la publication, les personnes physi- ques contrôlant la maison d'édition sur le plan économique, avec indication de leur participation; sont exceptées les personnes qui possèdent moins de 5 pour cent du capital; cette obligation de publication ne s'applique pas aux organes de presse que font paraître des sociétés ouvertes au public ou de grandes sociétés coopératives;
c. La maison d'édition doit fournir la preuve qu'elle a conclu, pour ses collaborateurs, un contrat collectif de travail avec les organisations supra-régionales représentatives des sala- riés: il contiendra également, en sus des clauses prévues à l'article 356 CO, des prescriptions excluant toute consigne particulière de l'éditeur à l'adresse de la rédaction et qui, partant, assureront l'indépendance de celle-ci envers la mai- son d'édition, dans le cadre d'une conception éthico-poli- tique, fixée d'avance par l'éditeur. En cas de conflits sur des questions en rapport avec l'indépendance de la rédaction, il appartiendra au juge de se prononcer; on pourra en appeler de cette décision au Tribunal fédéral, par voie de recours de droit administratif;
d. Si la publication est économiquement rattachée à un groupe d'édition, les conditions mentionnées aux lettres a à c seront applicables à tous les «produits de presse» de la maison d'édition.
Art. Il
Le Conseil fédéral fixe la date de l'entrée en vigueur. Art. III
Le présent arrêté est sujet au référendum facultatif.
Herr Müller-Scharnachtal unterbreitet im Namen der Kom- mission den folgenden schriftlichen Bericht:
Wir unterbreiten Ihnen hiermit gemäss Artikel 21ter des Geschäftsverkehrsgesetzes den Bericht der vorberatenden Kommission über die von Herrn Stappung in der Herbstses- sion 1986 eingereichte parlamentarische Initiative. Herr Stappung verlangt mit einem ausgearbeiteten Entwurf eine Aenderung von Artikel 10 des Postverkehrsgesetzes betref- fend die Zeitungstarife mit dem Ziel, die rechtlichen Grund- lagen für die Gewährung von nicht kostendeckenden Tari- fen für die Presse zu ergänzen. Mit dieser Ergänzung sollen die Kriterien für die Gewährung dieser Vorzugstarife geän- dert und pressepolitische Auflagen daran geknüpft werden. Die Kommission hat an ihrer Sitzung vom 26. Februar 1987 zuerst die Situation nach Ablehnung eines Presseförde- rungsartikels in der Bundesverfassung durch den National- rat in der Märzsession 1986 diskutiert. Eine verfassungs- rechtliche Regelung der Presseförderung nach diesem ablehnenden Entscheid des Nationalrates wird in den näch- sten Jahren wohl nicht mehr zur Diskussion stehen. Was bleibt, ist aber die indirekte Förderung der Presse über die ermässigten Zeitungstransporttaxen. Damit leistet der Bund einen substantiellen Grundbeitrag an die Presse von jährlich rund 225 Millionen Franken.
Die Kommission ist sich darin einig, dass eine vielfältige und unabhängige Presse für die freie Information und Meinungs- bildung in unserem demokratischen Staat von grösster staatspolitischer Bedeutung ist. Neue Entwicklungen im Medienbereich, die fortschreitende Konzentration und die
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Initiative parlementaire (Stappung)
wirtschaftlichen Schwierigkeiten eines Teils der Presse bil- den eine potentielle Gefahr für die Vielgestaltigkeit der Mei- nungsbildung. Es muss deshalb nach Wegen gesucht wer- den, die Presse angemessen zu unterstützen und insbeson- dere die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu verbes- sern.
Die vorliegende Initiative zeigt einen solchen Weg auf. Die Mehrheit der Kommission ist der Ansicht, dass dieser Weg jedoch nicht der richtige sei, weil die für die Gewährung der ermässigten Zeitungstransporttaxen in den Absätzen 2 und 3 aufgestellten Kriterien, ganz abgesehen von rechtlichen Bedenken, der heutigen Praxis und den Bestrebungen zu einer Verbesserung dieser Praxis widersprechen. Die in Absatz 4 geforderten pressepolitischen Auflagen, die auch bei der Diskussion über eine verfassungsrechtliche Rege- lung der Presseförderung umstritten waren, werden von der Mehrheit der Kommission als zu weitgehend abgelehnt.
Schriftliche Begründung des Initianten Développement par écrit de l'auteur de l'initiative
Die Bundesversammlung hat am 17. Dezember 1976 den geltenden Artikel 10 des Postverkehrsgesetzes beschlossen. Er hat folgenden Wortlaut:
«Die Taxen für die Dienstleistungen nach den Artikeln 9 Absatz 1, 27, 28 Absatz 1 und 36 Absatz 1 werden vom Bundesrat festgesetzt. Dabei ist Rücksicht zu nehmen auf die Erhaltung einer vielfältigen Presse.»
Der letzte Satz ist auf Antrag der damaligen nationalrätli- chen Kommission in das Gesetz aufgenommen worden.
Seither hat die Pressekonzentration in der Schweiz erheb- lich zugenommen. Zahlreiche eigenständige Zeitungen sind verschwunden oder sind zu Kopfblättern anderer Zeitungen geworden. In einzelnen Gebieten der Schweiz haben sich bereits monopolartige Situationen ergeben.
Im Verlaufe des Jahres 1986 sind die PTT-Betriebe aufgrund der Personalsituation dazu übergegangen, auch in jenen Bereichen der Schweiz, in welchen bisher noch die zweima- lige tägliche Postzustellung vorhanden war, auf die einma- lige Zustellung umzustellen. Diese Umstellung soll es den PTT-Betrieben gestatten, mit dem vorhandenen Personal auszukommen.
Es hat sich nun allerdings gezeigt, dass das Prinzip der einmaligen Postzustellung dort durchbrochen werden muss, wo die eiligen Zeitungen nicht schon am frühen Morgen eintreffen. In solchen Gebieten ist eine Nachvertra- gung dieser eiligen Blätter erforderlich, welche den Rationa- lisierungseffekt in starkem Masse bedroht. Ausserdem ver- ursachen die eiligen Zeitungen einen erheblichen Bedarf an Personal, das während der Nachtstunden für Transport und Verteilung tätig ist. Sodann sind Zeitungen besonders umfangreich und beanspruchen demzufolge erhebliche Transportkapazitäten. Damit werden den PTT-Betrieben erhebliche Leistungen abverlangt, denen keine entspre- chenden Einnahmen gegenüberstehen.
Grundsätzlich haben Tarife staatlicher Anstalten so festge- setzt zu werden, dass sie die Kosten der erbrachten Dienst- leistungen decken. Wo dies nicht der Fall ist, sollte für einen nicht kostendeckenden Tarif eine besondere Rechtsgrund- lage bestehen.
Für die Zeitungstaxen im Bereich der PTT-Betriebe ist fest- zustellen, dass diese die Kosten in keiner Weise zu decken vermögen. Die Kostenträgerrechnung der PTT-Betriebe für 1985 weist nach, dass der Postzeitungsdienst stark defizitär ist: einem Aufwand von 376,3 Mio. Franken stehen Einnah- men von nur 153,6 Mio. Franken gegenüber, so dass die PTT-Betriebe ein Defizit von 222,7 Mio. Franken zu decken hatten.
Dieses Defizit dürfte durch die nun notwendig werdenden Nachvertragungen noch erheblich ansteigen. Die bisherige
durchschnittliche Transportsubvention der PTT-Betriebe beläuft sich je Zeitungsexemplar - berechnet auf die für das Inland aufgegebenen Stücke - auf 20,17 Rappen. Das bedeutet, dass beispielsweise an die durchschnittlichen Transportkosten einer Tageszeitung, die 300mal im Jahr erscheint, seitens der PTT-Betriebe ein Anteil von Fr. 60.51 übernommen wird. Es liegt auf der Hand, dass diese Bela- stung, würde sie in den Abonnementspreis eingeschlossen, zu einem Sinken der Auflagen der Zeitungen führen müsste. Nun fehlt es bislang an einer ausreichenden gesetzlichen Grundlage für diese massive Subvention, die sich im Berei- che von etwa 30 bis 60 Prozent der gegenwärtigen Abonne- mentskosten bewegt. Der letzte Satz von Artikel 10 PVG vermag als Grundlage nicht zu genügen.
Diese Grundlage sollte deshalb im Interesse einer sauberen Gesetzgebung geschaffen werden.
Grundsätzlich soll festgehalten werden, dass der Bundesrat bei der Anwendung von Artikel 10 Absatz 1 PVG nicht kostendeckende Tarife für die Presse allgemein vorsehen darf. Damit besteht dann eine klare gesetzliche Grundlage für die Privilegierung der Presse gegenüber anderen Post- sendungen, die dem Grundsatze nach nur gegen kostendek- kende Tarife befördert werden. Dabei ist zu unterscheiden zwischen nichteiligen und eiligen Zeitungen.
Die nichteiligen Zeitungen sind ohne weiteres zum Zeitungs- tarif zuzulassen, da sie grundsätzlich tagsüber verarbeitet werden können und demzufolge wesentlich weniger Auf- wand verursachen. Eilige Zeitungen hingegen, die während der Nacht transportiert und am Tag allenfalls gar nachvertra- gen werden müssen, sollen nur dann in den Genuss der Zeitungstarife kommen, wenn sie eine Reihe von Vorausset- zungen erfüllen, denen - vom Landesinteresse an der Auf- rechterhaltung einer vielfältigen Meinungspresse, welche ihre öffentliche Aufgabe, zur Meinungsbildung der Oeffent- lichkeit beizutragen, wahrnimmt - besondere Bedeutung zukommt.
Eine erste Voraussetzung ist die Offenlegung von Verlust- und Gewinnrechnung und der Bilanz des Unternehmens, das staatliche Zeitungstransportsubventionen beansprucht. Es soll der Oeffentlichkeit ermöglicht werden festzustellen, ob sich die Gewinne der Verlage im normalen Rahmen bewegen und eine Subventionierung des Transports durch die PTT-Betriebe rechtfertigen lassen.
Die Oeffentlichkeit hat sodann bei politischen und damit bei eiligen Zeitungen einen Anspruch darauf zu erfahren, wem die Zeitung gehört. Demzufolge ist eine entsprechende Publikationsvorschrift vorzusehen. Diese Massnahme gilt beispielsweise seit langem in den deutschen Landespresse- gesetzen und hat sich bewährt. Die Besitzverhältnisse im Medienbereich müssen in einer modernen Informationsge- sellschaft transparent sein. Dabei ist die Publikation auf Objekte und Personen zu beschränken, bei denen die Besitzverhältnisse nicht ohne weiteres klar sind. Demzu- folge können Publikumsgesellschaften und Grossgenossen- schaften, welche Zeitungen publizieren, von der Publika- tionspflicht ausgenommen werden. Voraussetzung ist, dass niemand mehr als 5 Prozent der Anteile eines solchen Ver- lags hält.
Die Information der Oeffentlichkeit durch politische Zeitun- gen steht und fällt mit der Qualität des Personals, das diese Zeitungen gestaltet. Naturgemäss kann der Staat keine eigentliche Qualitätskontrolle bezüglich dieser Personen einrichten. Er muss sich demzufolge mit indirekten Mass- nahmen begnügen, die geeignet sind, die entsprechende Qualität sicherzustellen. Dazu gehört in erster Linie, dass die Verlage bezüglich ihrer Angestellten mit den vorhandenen überregionalen, also repräsentativen Arbeitnehmerorgani- sationen Gesamtarbeitsverträge abgeschlossen haben. Nur solche Verträge garantieren, dass Arbeitsbedingungen und Sozialleistungen für in der Presse beschäftigtes Personal so ausgestaltet sind, dass tatsächlich qualifizierte Personen angestellt werden können, um diesen wichtigen öffentlichen Dienst zu versehen. Dabei ist es im Interesse der Oeffentlich-
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keit wesentlich, dass sich ein Verlag darauf zu beschränken hat, den verlegerischen Standort einer Zeitung festzulegen, die entsprechende Redaktion zu bestimmen, im übrigen aber keinerlei Einzelanweisungen an die Redaktion zu ertei- len hat, damit diese in grösstmöglicher Unabhängigkeit und insbesondere unabhängig vom Druck grosser Inserenten den Inhalt der Zeitung festlegen kann. Derartige sichernde Massnahmen bestehen bereits heute im Kollektivvertrag, der zwischen dem Schweizerischen Verband der Zeitungs- und Zeitschriftenverleger (SZV) und dem Verband der Schweizer Journalisten (VSJ) seit Jahren besteht. Neu an der vorge- schlagenen Regelung ist lediglich die Vorschrift, dass bei Streitigkeiten ein Gericht zu entscheiden habe; dieses kann dabei auch ein Schiedsgericht sein. Gegen dessen Entscheid wird aufgrund des grossen öffentlichen Interes- ses an einer unabhängigen Meinungsäusserung in der Presse die Verwaltungsgerichtsbeschwerde an das Bundes- gericht vorgesehen.
Damit beim Inkrafttreten dieser Bestimmungen für die Ver- lagsgruppen, welche mehrere Objekte (Zeitungen, Zeit- schriften) herausgeben, nicht ein Anreiz besteht, für eilige Blätter juristisch selbständige Verlage zu bilden, um der Publikationspflicht für die übrigen Objekte zu entgehen, ist vorzusehen, dass Verlagsgruppen, die eilige Zeitungen her- ausgeben und den Zeitungstarif beanspruchen, insgesamt zur Publizität und zur Vertragspartnerschaft mit den Perso- nalverbänden verpflichtet sind (Konsolidierte Rechnungen, Gesamtarbeitsverträge).
Das Inkrafttreten ist vom Bundesrat festzusetzen; er wird den Termin vom Vorliegen der aufgrund von Artikel 67 Absatz 2 PVG erforderlichen Ausführungsbestimmungen abhängig machen.
Da es sich um ein Bundesgesetz handelt, untersteht der Beschluss dem fakultativen Referendum.
Verfassungsgrundlage ist Artikel 36, in welchem dem Bunde die Kompetenz zur Festsetzung der Posttaxen erteilt worden ist. Dabei darf der Bund dort, wo er aus Mitteln der Bundes- kasse oder seiner selbständigen Anstalten nicht kostendek- kende Tarife subventioniert, insoweit besondere Vorschrif- ten aufstellen, die mit den leitenden staatspolitischen Grundsätzen in Uebereinstimmung stehen. Das trifft für die vorgesehenen Voraussetzungen jedenfalls żu. Staatspoli- tisch. ist die Erhaltung einer unabhängigen, kritischen, nicht vom Einfluss der Inserenten abhängigen Meinungspresse ein Postulat erster Ordnung; die Veröffentlichung der Rech- nungen und der Besitzverhältnisse gestattet der Oeffentlich- keit eine notwendige Kontrolle, und das Prinzip der Sozial- partnerschaft, das im Gesamtarbeitsvertrag seinen leben- digsten Ausdruck findet, ist die Grundlage des sozialen Friedens des Landes. Insbesondere die Arbeitgeberorgani- sationen haben im übrigen immer wieder betont, dass der Weg des Vertrags die schweizerische Lösung der sozialen Frage darstelle. Darauf ist selbstverständlich Rücksicht zu nehmen, was dadurch geschieht, dass auf eine gesetzliche Regelung verzichtet und der Vertrag in den Mittelpunkt gestellt wird.
Insoweit mit der Festsetzung der Grundsätze für die Tarifge- staltung Voraussetzungen vorgesehen werden, welche die Presse erfüllen muss, um in den Genuss dieser nicht kosten- deckenden Tarife zu gelangen, ist auf Artikel 55 (Gewährlei- stung der Pressefreiheit) Rücksicht zu nehmen. Diesem Erfordernis ist dadurch Rechnung getragen, indem es einem Verleger überlassen bleibt zu entscheiden, ob er die verbilligten Taxen in Anspruch nehmen und dadurch die dafür geltenden Voraussetzungen schaffen will, oder ob er auf die Subvention verzichten will.
Erwägungen der Kommission
In der Schweiz fand in den letzten zwanzig Jahren eine umfassende Diskussion über die Presse und über die Pres- seförderung statt. Neue Entwicklungen im Medienbereich, die fortschreitende Konzentration und die wirtschaftlichen Schwierigkeiten eines Teils der Presse waren Ausgangs- punkt für die allgemein anerkannte Forderung, die Vielfalt und die Unabhängigkeit der Presse durch Massnahmen zu unterstützen. Die Weiterexistenz einer vielfältigen und unab- hängigen Presse, insbesondere der Meinungspresse (Tages-, Lokal- und Regionalpresse) ist in einem demokrati- schen Staat von grösster staatspolitischer Bedeutung.
Aufgrund von zahlreichen parlamentarischen Vorstössen und Eingaben Dritter wurde zuerst in einer Expertenkom- mission Huber, dann im Rahmen der Medien-Gesamtkon- zeption und schliesslich mit einer parlamentarischen Initia- tive von Herrn Nationalrat Muheim das Thema der Presseför- derung diskutiert und wurden verschiedene Entwürfe für rechtliche Grundlagen (Verfassungsartikel und Bundesge- setz) ausgearbeitet. Der Bundesrat gelangte 1981 aber zu einer eher zurückhaltenden Beurteilung solcher Massnah- men. Der Nationalrat schliesslich lehnte es im März 1986 ab, auf einen Presseförderungsartikel in der Bundesverfassung einzutreten (Parlamentarische Initiative Muheim, 78.232). Damit ist die Frage einer Verfassungsgrundlage für die Presseförderung für die nächste Zukunft entschieden.
Eine zwar indirekte, aber nicht minder substantielle Presse- förderung betreibt der Bund jedoch seit 1848 mit der Ver- günstigung der Zeitungstransporttaxen. Der Bundesrat begründete 1849 die Taxverbilligung mit der Hoffnung, «den tüchtigen Blättern in der Schweiz leichteren Zugang zu verschaffen und dadurch die Verbreitung eines echt natio- nalen Geistes, zur Bildung einer gesunden, praktischen öffentlichen Meinung wesentlich beizutragen». Diese Vor- zugstransporttaxe ist bis heute unbestritten geblieben. Dis- kussionen gab es jeweils um die Höhe der Tarife und der Gewichtsgrenzen. Die Zahl der zur Vorzugstaxe beförderten Zeitungen stieg von 10,5 Millionen im Jahre 1850 auf 1,1 Mil- liarden Exemplare im Jahre 1982. Zu erwähnen ist auch, dass heute eine beinahe ebenso grosse Menge über Private zugestellt wird. Die Vorzugstaxe für die Beförderung von Zeitungen und Zeitschriften brachte den PTT im Jahre 1985 bei einem Kostendeckungsgrad von 41 Prozent ein Defizit von 222,7 Millionen Franken.
Bei den Diskussionen um die nicht kostendeckenden Zei- tungstransporttaxen standen jeweils vor allem die folgenden zwei Problemkreise im Vordergrund: die Frage der rechtli- chen Grundlagen für die Gewährung von Vorzugstaxen und die Frage der Zulassungskriterien.
Nachdem, wie oben dargelegt, verschiedene Versuche, in die Bundesverfassung einen Presseförderungsartikel aufzu- nehmen, gescheitert sind, müssen Förderungsmassnahmen nach wie vor auf die bestehende Verfassungsgrundlage abgestützt werden. Ob diese Grundlage aber für die Gewäh- rung von nicht kostendeckenden Zeitungstransporttaxen, d. h. für die tarifarische Vorzugsbehandlung der Presse, ausreicht, ist umstritten.
In Artikel 36 BV wird das Post- und Telegraphenwesen ver- fassungsmässig verankert. Absatz 3 dieses Artikels befasst sich zwar mit den Tarifen, hält jedoch ausdrücklich fest, dass diese im ganzen Gebiet der Eidgenossenschaft nach den gleichen, möglichst billigen Grundsätzen zu bestimmen seien.
Das Postverkehrsgesetz, das sich auf diesen Verfassungsar- tikel abstützt, gibt in Artikel 10 dem Bundesrat die Kompe- tenz, die Taxen für die Beförderung von Briefpostsendun- gen und Zeitungen festzulegen. Es hält aber auch fest, dass dabei auf die Erhaltung einer vielfältigen Presse Rücksicht zu nehmen sei.
Die Frage, ob Artikel 55 BV, der die Pressefreiheit gewährlei- stet, als rechtliche Grundlage beigezogen werden kann, muss verneint werden.
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Initiative parlementaire (Stappung)
Ein indirekter Schutz der Presse findet sich lediglich in Artikel 55bis Absatz 4 BV, wonach bei der Gesetzgebung über Radio und Fernsehen auf die Stellung anderer Kommu- nikationsmittel, vor allem der Presse, Rücksicht zu nehmen ist.
Der bereits erwähnte Artikel 10 des Postverkehrsgesetzes bildet die rechtliche Grundlage für die Festlegung der Zei- tungstransporttaxen auf Verordnungsstufe. In der Verord- nung 1 zum PVG wird unterschieden zwischen ordentlicher (Art. 58) und erhöhter Zeitungstaxe (Art. 58a).
In den Genuss des ordentlichen Zeitungstarifs kommen Zeitungen und Zeitschriften, die gewissen Bedingungen bezüglich Abonnement, Periodizität, Redaktionstextanteil, Auflagen, Herausgabeort, Gewicht und Format genügen. Die erhöhte Taxe ist anwendbar auf Zeitungen und Zeit- schriften mit kleinerem Anteil an redaktionell verarbeitetem Text bzw. auf solche, die in einem unhandlichen Format aufgegeben werden.
Die Tarifabstufung erfolgt nach Gewicht und Auflage. 1982 wurden rund 1,1 Mia. Exemplare aufgegeben. Davon entfie- len 502 Mio. auf Titel der Tages-, Lokal- und Regionalpresse, 192 Mio. auf Vereins- und Verbandsblätter und Fachzeitun- gen, 102 Mio. auf Zeitungen wirtschaftlichen Charakters, 93 Mio. auf illustrierte und Unterhaltungsblätter und der Rest auf andere Publikationen.
Von den insgesamt 5065 verschiedenen Titeln gehörten 376 der Kategorie der Tages-, Lokal- und Regionalpresse an, während 2231 Vereins- und Fachzeitungen und 1377 reli- giöse Zeitungen waren.
Neben den Vorzugstaxen, die im Hinblick auf die verfas- sungsrechtliche Grundlage (Art. 36 Abs. 3) umstritten sind, sehen die Ausführungsbestimmungen auch unterschiedli- che Beförderungsbedingungen vor. Unterschieden wird zwischen eiligen und nichteiligen Zeitungen. Diese Unter- scheidung musste von den PTT aus betrieblichen Gründen vorgenommen werden, denn es ist ihr nicht möglich, sämtli- che Zeitungen und Zeitschriften gleich zu behandeln.
Eilig befördert wird vor allem die sogenannte Meinungs- presse, d. h. die Tages-, Lokal- und Regionalpresse politi- schen Inhalts und mit einer unmittelbaren Beziehung zum Tagesgeschehen; diese Zeitungen werden im ganzen Land möglichst am Erscheinungstag ausgetragen.
Als nichteilige Veröffentlichung gelten Zeitungen und Zeit- schriften unpolitischen Inhalts (z. B. Fachblätter, Vereins- und Verbandszeitungen) sowie im allgemeinen nur halbmo- natlich oder seltener erscheinende Blätter. Da die Kapazitä- ten der Bahnpost begrenzt sind, werden die nichteiligen Produkte im voraus und zu gewöhnlichen Arbeitszeiten der Post übergeben.
Das Bundesgericht hat in einem Entscheid aus dem Jahre 1975 die Zulässigkeit dieser Unterscheidung eilig/nichteilig bejaht. Es kam zum Schluss, dass diese betrieblich gerecht- fertigt sei.
Zahlreiche Forderungen zur Verbesserung der Transportbe- dingungen für die Zeitungen und Zeitschriften, u. a. ein vom Nationalrat im Juni 1986 überwiesenes Postulat Graf (86.371) sind beim Bundesrat hängig und werden zurzeit geprüft.
Die Initiative enthält neben der Forderung nach einer gesetz- lichen Verankerung der ermässigten Zeitungstransporte auch die Verknüpfung der Taxverbilligungen mit pressepoli- tischen Auflagen.
Es sind insbesondere diese pressepolitischen Auflagen in Absatz 4, die eine Mehrheit der Kommission dazu bewegen, die Initiative abzulehnen. Die in Absatz 4 Buchstabe c gefor- derte «innere Unabhängigkeit» der Presse wurde bereits im Rahmen der Diskussionen über einen Presseförderungsarti- kel in der BV diskutiert. Deren verfassungsrechtliche Veran- kerung ist damals auf Opposition gestossen. Die Mehrheit des Nationalrates vertrat die Ansicht, dass diese Frage auf
Vertragsebene gelöst werden müsse. Aber auch die in den Buchstaben a und b geforderten Offenlegungspflichten gehen nach Ansicht der Mehr heit der Kommission zu weit. Nach den Absätzen 2 und 3 soll die Unterscheidung zwi- schen eiligen und nichteiligen Zeitungen und Zeitschriften auf die Gesetzesstufe gehoben werden. Angesichts der feh- lenden verfassungsrechtlichen Grundlage für eine Differen- zierung in der Ausgestaltung der Posttarife wäre es proble- matisch, wenn die Begriffe eilig/nichteilig neu zu einem tarif- relevanten Kriterium würden in bezug auf die Zubilligung der Zeitungs taxe.
Während heute alle Zeitungen und Zeitschriften in den Genuss der gleichen Vorzugstaxe kommen (die Unterschei- dung eilig/nichteilig bezieht sich lediglich auf die Beförde- rung), soll neu den nichteiligen Zeitungen automatisch die günstige Zeitungstaxe gewährt werden, den eiligen Zeitun- gen nur unter gewissen Bedingungen. Dadurch würde jene Zeitungskategorie begünstigt, die nicht eine unmittelbare Beziehung zum aktuellen Tagesgeschehen hat. Dies läuft aber der bisherigen Praxis und auch den Bestrebungen für eine Presseförderung zuwider. Die Mehrheit der Kommis- sion kann sich also dieser Neuregelung im Postverkehrsge- setz nicht anschliessen.
Aus den erwähnten Gründen beantragt sie, der parlamenta- rischen Initiative keine Folge zu geben.
In der Kommission war aber kaum bestritten, dass die För- derung bzw. finanzielle Unterstützung der Presse notwendig sei. Die Kommission befürwortet eine Lösung über die Zei- tungstransporttaxen. Sie beantragt deshalb eine Motion, mit der eine entsprechende Revision des Postverkehrsgesetzes verlangt wird. Die Motion ist bewusst offen formuliert, damit alle möglichen Varianten geprüft werden können. Die Kom- mission wünscht mit einem Postulat auch geprüft zu haben, ob nicht in Form eines Sockelbeitrages an alle Zeitungen eine Lösung gefunden werden könnte.
Antrag der Kommission
Der parlamentarischen Initiative von Herrn Stappung keine Folge zu geben und
die folgenden Vorstösse zu überweisen:
Postulat der Kommission des Nationalrates Presseförderung
Der Bundesrat wird eingeladen zu prüfen, ob der Bund oder die PTT im Rahmen der Presseförderung die Kosten für den Transport von maximal 10 000 Exemplaren der abonnierten Zeitungen übernehmen könnten.
Motion der Kommission des Nationalrates Postverkehrsgesetz. Erhaltung einer vielfältigen Presse
Der Bundesrat wird beauftragt, die Leistungen und die Tarife der PTT zur Erhaltung einer vielfältigen Presse durch die dafür notwendigen Kriterien (u. a. Voraussetzungen für die Vorzugsstellung bei der Tarifgestaltung) im Postver- kehrsgesetz zu regeln.
Proposition de la commission
De ne pas donner suite à l'initiative parlementaire Stap- pung et
de transmettre les interventions suivantes:
Postulat de la commission du Conseil national Mesures en faveur de la presse
Le Conseil fédéral est invité à examiner si la Confédération ou les PTT pourraient prendre à leur charge les frais de transport pour 10 000 exemplaires de journaux en abonne- ment, ceci dans le cadre des mesures destinées à aider la presse.
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Parlamentarische Initiative (Stappung)
Motion de la commission du Conseil national Loi sur le service des postes. Maintien d'une presse variée
Mandat est donné au Conseil fédéral de réglementer les prestations et tarifs des PTT de manière à préserver le pluralisme en matière de presse, et ce au moyen des critères qui s'imposent, entre autres, pour la position préférentielle en fixant les tarifs dans la loi sur le service des postes.
Antrag Aregger Ablehnen des Postulates der Kommission
Antrag Aregger Ablehnen der Motion der Kommission
Antrag Seiler Hanspeter Die Motion der Kommission ist als Postulat zu überweisen
Proposition Aregger Rejeter le postulat de la commission
Proposition Aregger Rejeter la motion de la commission
Proposition Seiler Hanspeter Adopter la motion de la commission sous forme de postulat
Ruckstuhl, Berichterstatter: Die Kommission für dieses Geschäft ist über die Wahlen hinweg beinahe verwaist, auch der Kommissionspräsident hat gewechselt. Deshalb und aus Gründen der Rationalität liegt ein schriftlicher Bericht der Kommission vor; darin finden Sie die wesentlichen Punkte, die besprochen wurden, sowie das Ergebnis der Kommis- sionsberatungen.
Einzelne Punkte möchte ich kurz ergänzen: Bei der Behand- lung dieser parlamentarischen Initiative Stappung stand nicht das Postverkehrsgesetz im Mittelpunkt der Diskussion, sondern die Presseförderung. Es ging eigentlich um eine weitere Auflage zu diesem Thema, nachdem der letzte Vor- stoss für eine verfassungsrechtliche Regelung vor zwei Jah- ren in diesem Rat gescheitert war.
Die Kommission hat abermals festgehalten, eine vielfältige und unabhängige Presse sei für die freie Informations- und Meinungsbildung von grösster staatspolitischer Bedeutung. An dieser Tatsache haben auch die neuen elektronischen Medien nichts geändert. Die Kommission teilte deshalb die Meinung des Initianten, die Presse sei zu fördern, indem der Bundesrat für die Beförderung der Zeitungen nicht-kosten- deckende Preise festsetze. Der Bundesrat hat gemäss Arti- kel 10 des Postverkehrsgesetzes dazu die Ermächtigung, wenn er nicht geradezu dazu verpflichtet ist.
Die Kommission zeigte aber kein Verständnis für die presse- politischen und gewerkschaftlichen Voraussetzungen der Initiative, an die diese Vergünstigungen gebunden sein sol- len. Es geht um die Veröffentlichung der Eigentumsverhält- nisse und der Rechnungsergebnisse von Verlagen und um die Anstellungsverhältnisse ihrer Redaktoren.
Die Meinung der Kommission kommt in ihrer Motion und in ihrem Postulat zum Ausdruck. Sie beauftragt mit der Motion den Bundesrat, die Tarife für die Presse den neuen Gege- benheiten anzupassen. Mit dem Postulat will die Kommis- sion eine Lanze für die Kleinen im Blätterwald brechen. Es erscheint ihr nämlich ungerechtfertigt, wirtschaftlich sehr gut gestellten Verlagen weiterhin grosse Geschenke zu machen, während die bescheidene Hilfe den Kleinen nicht das Ueberleben sichern kann. Die Motion wurde in der Kommission mit 8 zu 4 Stimmen, das Postulat einstimmig angenommen.
Präsident: Die Berichterstatterin französischer Sprache ver- zichtet. Die Kommission beantragt:
der parlamentarischen Initiative von Herrn Stappung keine Folge zu geben und
zwei Vorstösse, nämlich ein Postulat und eine Motion, zu überweisen.
Die beiden Vorstösse werden aus der Mitte des Rates bestritten. Herr Aregger erhält das Wort zur Begründung seines Antrags auf Ablehnung der Motion und des Postu- lates.
Aregger: Artikel 55 BV besteht aus dem lapidaren Satz: «Die Pressefreiheit ist gewährleistet.» Jeder Versuch, den Grund- satz der Pressefreiheit näher zu umschreiben, läuft auf eine Einschränkung dieser Freiheit hinaus. Zu Recht sind des- halb alle derartigen Versuche gescheitert. Ebenso erfolglos blieben bisher die Versuche einer Presseförderung durch den Bund. Ich erinnere an die Ratsdebatte vor genau zwei Jahren. Wir behandelten damals die parlamentarische Initia- tive Muheim, die Artikel 55 BV einen Presseförderungsab- satz beifügen wollte. Alle pressepolitischen Standpunkte kamen sehr differenziert zum Ausdruck. Bezeichnender- weise wurde die parlamentarische Initiative Muheim 1978 eingereicht, im Rat jedoch erst nach acht Jahren Kommis- sionsberatung behandelt. Der Rat beschloss Nichteintreten mit 98 zu 65 Stimmen.
Unmittelbar nach dieser Abstimmung kündigte Herr Stap- pung in einer persönlichen Erklärung an, die gescheiterten Bemühungen würden neu aufgerollt und eine Fortsetzung finden. Ein halbes Jahr später, am 1. Oktober 1986, reichte Kollege Stappung die parlamentarische Initiative ein, die wir heute behandeln. In der Form des ausgearbeiteten Entwur- fes strebt sie eine Ergänzung von Artikel 10 des Postver- kehrsgesetzes an.
Artikel 10 des Postverkehrsgesetzes legt die Taxfestset- zungskompetenz in die Hand des Bundesrates. Der Nach- satz: «Dabei ist Rücksicht zu nehmen auf die Erhaltung einer vielfältigen Presse» bildet die einzige juristische Grundlage für die indirekte Presseförderung durch den Bund. In der Tat beträgt die Kostenunterdeckung der Zei- tungsbeförderungstarife pro Jahr gegen 250 Millionen Fran- ken zulasten der PTT-Rechnung. Die Tarifstufen beginnen beim Minimum von 3,5 Rappen; sie steigen mit der Aufla- · genzahl und mit dem Papiergewicht pro Exemplar der Zei- tung bis auf 34 Rappen an. Das heisst, die Tarifstufen bevor- zugen heute schon Kleinauflagen und Lokalblätter. Ebenso wird heute schon zwischen eiligen und nichteiligen Zeitun- gen unterschieden.
Herr Stappung will mit seiner Initiative bei den tarifarischen Grundsätzen den Ist-Zustand bekräftigen. Er verlangt keine tarifarischen Neuerungen. Was die Initiative für uns aber unannehmbar macht, sind die pressepolitischen und arbeitsrechtlichen Voraussetzungen, die erfüllt sein müs- sen, um in den Genuss der billigen Zeitungstarife zu kom- men. Die obligatorische Publikation von Gewinn- und Ver- lustrechnung und Bilanz sowie die Nennung der wichtigsten Aktionäre im Impressum sind als Voraussetzungen verlangt. Bezeichnenderweise sollen Verlage ausgenommen werden, die Genossenschaften gehören.
Weitere Voraussetzungen nach Initiative Stappung sind der Nachweis des Gesamtarbeitsvertrages, das Vorhandensein einer verlegerischen Standortbestimmung und die Klagbar- keit der redaktionellen Unabhängigkeit vor den ordentlichen Gerichten bis zum Bundesgericht.
Wir sind der Auffassung, dass keine «serbelnde» Zeitung mit Hilfe derartiger Schutzvorschriften gegen die grossen Ver- lage bestehen kann. Wenn eine Zeitung am Sterben ist, kann man sie nicht dadurch am Leben erhalten, dass die Besitz- verhältnisse der Grossverlage publik gemacht werden. Mei- stens liegt nämlich die Todesursache beim Leserschwund, bei der journalistischen Aufarbeitung von Themen und Ansichten, nach denen im Publikum abnehmende Nach- frage besteht.
Die FDP-Fraktion lehnt die Initiative einstimmig ab. Wir lehnen auch das Postulat und die Motion der Kommission ab.
Zum Postulat: Wir sehen keine Notwendigkeit, im Bereich des Billigsttarifs auf den Nulltarif überzugehen. Es gibt in unserem Land ungefähr 5000 abonnierte Tages-, Regional-, Lokal-, Verbands- und Vereinszeitungen. Die meisten errei- chen bei weitem die Auflage von 10 000 Stück nicht. Für die
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meisten bildet auch die Entrichtung des Billigsttarifs kein Problem. Mit dem Postulat würden wir Begünstigte auch dort schaffen, wo das von den Begünstigten gar nicht gefor- dert wurde. Schliesslich bieten die PTT für den Billigsttarif auch eine echte Gegenleistung. Sie bringen nämlich die Zeitung oder die Zeitschrift von der Druckerei zum Abon- nenten. Diese Leistung ist doch mindestens den symboli- schen Mindesttarif wert. Es besteht kein Anlass, für diese Leistung des Postpersonals nichts mehr verlangen zu wollen.
Zur Motion: Die Tarife für abonnierte Zeitungen und Zeit- schriften sind vom Bundesrat in der Verordnung zum Post- verkehrsgesetz in Artikel 58ff. geregelt. Die Motion will diese Bundesratskompetenz von der Verordnungs- auf die Geset- zesstufe heben. Mit anderen Worten: Sie will die Zeitungsta- rife verpolitisieren. Stellen Sie sich vor, dass National- und Ständerat in Zukunft um die Zeitungsbeförderungstarife feil- schen müssen! Warum dann nicht auch über die Taxen der Brief- und Paketpost, der Drucksachen, des Zahlungsver- kehrs usw .? Die Motion ist also inkonsequent. Eine Annahme hätte eine systemwidrige Kompetenzverschie- bung zur Folge. Wir sehen keinen Anlass, die PTT-Tarifkom- petenz des Bundesrates in Frage zu stellen.
Im Namen der FDP-Fraktion empfehle ich Ihnen Ablehnung von Postulat und Motion.
Seiler Hanspeter: Es ist unbestritten, dass die Presse in einem demokratischen Staat wichtige Funktionen ausübt. Sie soll umfassend informieren und wesentlich zur Mei- nungsbildung beitragen. Diesen Auftrag kann sie aber nur dann erfüllen, wenn sie in möglichst grosser Vielfalt erhal- ten, unabhängig und selbständig bleibt. Diese wünschbare Vielgestaltigkeit der Meinungsbildung wird heute tatsäch- lich durch Konzentrationsbestrebungen - meist durch wirt- schaftliche Schwierigkeiten einzelner Betriebe hervorgeru- fen - gefährdet.
Dass man angesichts dieser Tatsache nach Wegen sucht, die Presse von Staates wegen zu fördern und zu unterstüt- zen, ist sehr verständlich. Bis jetzt bestehen die presse- freundlichen Massnahmen des Bundes praktisch aus- schliesslich aus den für die PTT nicht voll kostendeckenden Zeitungstransporttaxen sowie günstigen Leistungsgebüh- ren. Wir attestieren der Kommission, dass sie sich um ein Suchen nach gangbaren Lösungen bemüht hat.
Es führen bekanntlich viele und unterschiedliche Wege nach Rom. Die Lösung, wie sie Herr Stappung in seiner parlamentarischen Initiative vorschlägt, können wir von der Fraktion der Schweizerischen Volkspartei nicht unterstüt- zen. Man kann doch nicht Presseförderung betreiben, ein Postverkehrsgesetz ändern, indem man es auch gleichzeitig mit Bestimmungen arbeitsrechtlicher Art vermischt oder sogar verknüpft. Herr Aregger hat darauf hingewiesen. Die in Absatz 4 aufgelisteten Bedingungen schiessen nach unserer Meinung weit über das Ziel hinaus, und sie tragen auch wenig zu einer besseren Transparenz und Vereinfa- chung unserer Gesetzgebung bei.
Wir bitten Sie deshalb, der parlamentarischen Initiative von Herrn Stappung keine Folge zu geben. Sie ist ein ungeeig- neter, eher verwaltungsaufbauschender Weg.
Die Kommission schlägt anstelle der parlamentarischen Initiative eine Motion und ein Postulat vor. Die Problematik der Presseförderung steht schon längere Zeit im Raum. Vor bald zwei Jahren wurde in dieser Sache ein Postulat von Herrn Graf überwiesen. Es entspricht ungefähr der Zielset- zung der Kommissionsmotion. Deshalb ist es nicht einzuse- hen, weshalb diese Motion nicht auch analog dem Postulat Graf als Postulat überwiesen werden kann, um die aufge- worfenen Fragen gleichzeitig mit dem Postulat Graf zu über- prüfen bzw. die geforderten Regelungen vorzuschlagen. Wir beantragen Ihnen deshalb Ueberweisung der Kommis- sionsmotion als Postulat.
Zum Postulat der Kommission: Man will ja vor allem die regionale Presse mit kleinen Auflagen fördern. Das unter- stützen wir. Ob dazu aber die Auflagelimite von 10 000 richtig ist, ist zumindest fraglich. Kann man dieses Postulat
nicht der Einfachheit halber mit den beiden andern, vorhin erwähnten Vorstössen als abgedeckt betrachten? Wollen wir, bevor die Grundsätze, die Rahmenbedingungen festge- legt sind, Details postulieren und untersuchen? Es ist also auch eine Verfahrensfrage.
Aus diesen Ueberlegungen schliessen wir uns dem Antrag Aregger auf Ablehnung des Postulates an.
Wir erwarten aber, dass man das überwiesene Postulat Graf und die unserer Meinung nach als Postulat zu überweisende Kommissionsmotion nicht schubladisiert, sondern in Ihrem Departement, Herr Bundesrat Ogi, die Prüfung der geforder- ten Massnahmen beförderlich an die Hand nimmt.
Stappung: Die Kommission hat relativ knapp, d. h. mit 5 zu 4 Stimmen, beschlossen, der Initiative keine Folge zu leisten. Der vorliegende Kommissionsbericht setzt sich allerdings mit meinen Anliegen inhaltlich nicht auseinander. Immerhin geht aus dem Bericht hervor, dass die grosse Mehrheit der Kommission die Auffassung vertritt, es müsse etwas getan werden. Mit 8 zu 4 Stimmen empfiehlt die Kommission die von ihr vorgelegte Motion.
Die Subventionierung der Presse erfolgt heute tatsächlich nach dem Giesskannenprinzip. In unserem Rat hat dieses System keinen guten Ruf. Wenn z. B. die beiden grössten Medienkonzerne der Schweiz 1985 zusammen einen Cash flow von 120 Millionen Franken ausgewiesen haben - 1986 wurde dieses Rekordergebnis sogar noch übertroffen - und dennoch vom Bund ohne Auflagen finanziell unterstützt werden, dann stimmt etwas nicht. Wenn solche Goldgruben weiterhin nach dem Giesskannenprinzip subventioniert wer- den sollen, werden viele Prinzipien über Bord geworfen. Zu den Erwägungen der Kommission im einzelnen:
Verbreiten von Meinungen, Tüchtigkeit hiess damals: einen Beitrag leisten zur demokratischen Diskussion. Dass Zeitun- gen für diese Leistungen im Interesse der Demokratie zu subventionieren waren, das macht Sinn, das leuchtet ein. Das war auch der Grund zu meinem Vorstoss.
Die Zeiten haben sich geändert. Die meisten Zeitungen werden heute nicht mit dem primären Ziel herausgegeben, Meinungen zu verbreiten, sondern weil die Verleger mit ihren Blättern allem andern voran Geld verdienen können. Zum Teil stammen 80 Prozent und mehr der Einnahmen aus dem Inseratengeschäft.
Zahlreiche Presseunternehmen sind Goldgruben für ihre Besitzer, vor allem dort, wo quasi Monopolstellungen beste- hen oder wo eine einzelne Zeitung einen grossen Teil der Bevölkerung einer Region erreicht. Da besteht, wenn man auf die Gewinnzahlen der Unternehmer schaut, kein Bedarf für Subventionen. Schwierigkeiten haben die kleinen Zei- tungen. Die Kollegen von der CVP wissen, dass das nicht nur für die sozialdemokratische Presse gilt. Es sind gerade die kleinen Zeitungen, die effektiv noch einen Beitrag zum demokratischen Auftrag der Presse leisten, die Nachrichten und Meinungen unter die Leute bringen wollen und nicht nur Inserate.
Wenn die Oeffentlichkeit - in diesem Fall der PTT-Kunde - die Zeitungen schon dermassen massiv subventioniert, hat sie wenigstens ein Recht zu wissen, wem sie dieses Geld gibt. Das ist ein absolutes Minimum an Transparenz.
Ich würde diese Forderung nicht stellen, wenn die Verlage von sich aus Besitzverhältnisse und Kennzahlen veröffentli-
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chen würden. Es sind aber sehr wenige Unternehmen, die dies freiwillig tun.
Der Kollektivvertrag für die Presse regelt neben materiellen Dingen auch die innere Pressefreiheit, die Freiheit also der Journalisten innerhalb einer vom Verleger gegebenen Band- breite, die Zeitung im Geiste von Freiheit, Unabhängigkeit und Verantwortung zu gestalten. Das tönt selbstverständ- lich, ist aber nicht so. Es gibt zwar ein paar Redaktionssta- tute, aber sie taugen wenig und die Verleger halten sich nicht daran. Die einzigen, die vermutlich etwas taugen, sind die der «Neuen Zürcher Zeitung». Sollte ich mich irren, würde mich Kollege Müller-Meilen sicher korrigieren.
Zeitungen, die sich nicht an die vertraglich vereinbarte innere Pressefreiheit halten, können nach meiner Meinung ihre Aufgabe im Interesse der Oeffentlichkeit nicht wahrneh- men, denn Verlegerwillkür schafft Unglaubwürdigkeit. Sol- che Zeitungen sind nichts anderes als «eilige Drucksachen». Deshalb müssen wir sie auch nicht subventionieren.
Ich sage es nochmals: Nur Zeitungen, die sich an einen minimalen Standard bezüglich Transparenz und innerer Medienfreiheit halten, sollen in den Genuss der Subvention kommen. Diese Subvention ist pressepolitisch begründet. Wenn die PTT aber zwischen eiligen und nichteiligen Zei- tungen unterscheiden, hat das nicht pressepolitische, son- dern betriebliche Gründe: Nichteilige Zeitungen können von den PTT in flauen Zeiten verarbeitet werden. Darum ist es richtig, wenn diese Zeitungen von vornherein eine billige Taxe bezahlen. Das ist gar keine Subvention, das ist ein betrieblich begründeter Preis.
Ich halte daran fest: die Verbilligung der Zeitungstaxe ist eine pressepolitisch begründete Subvention, also müssen auch pressepolitische Kriterien zur Anwendung kommen. Immerhin sind zwei Drittel der Kommissionsmitglieder der Meinung, dass etwas unternommen werden muss. Ich bitte Sie daher mindestens um Zustimmung zur Kommissionsmo- tion und zum Kommissionspostulat.
M. Maitre: Le groupe démocrate-chrétien, avec la majorité de la commission, vous recommande de ne pas donner suite à l'initiative Stappung d'une part et vous propose d'accepter le postulat et la motion de la commission d'autre part. Le but poursuivi par l'auteur de l'initiative est évidemment, en soi, parfaitement défendable et nous y souscrivons. Nul ne conteste, en effet, la nécessité de maintenir dans notre pays une presse aussi diversifiée que possible. Une telle presse est, à n'en pas douter, un relais indispensable à la libre formation des opinions qui est une des conditions sine qua non d'un système démocratique digne de ce nom.
Le soutien adéquat à la presse peut donc légitimement passer par des aides indirectes qui pourraient viser notam- ment à réduire le poids des charges financières liées au transport et à l'acheminement des journaux. Et c'est dans ce sens que vont le postulat et la motion de la commission qui, à juste titre, s'agissant en particulier de la motion, sont rédigés en termes suffisamment généraux pour offrir au Conseil fédéral le champ d'investigations le plus souple et le plus large possible. C'est justement dans cette perspective que nous ne pouvons pas suivre la proposition Aregger, ni même la proposition Seiler.
Il est bien clair que les moyens proposés par l'initiative Stappung ne sont pas acceptables. Les mécanismes de contrôle qui sont imaginés sont à la fois contraignants et illusoires. On leur donne d'ailleurs, dans le texte proposé, une importance telle qu'on en vient à se demander si le
véritable but de la démarche n'est pas le contrôle des groupes ou des entreprises d'édition, l'aide à la presse ne devenant alors qu'un moyen pour y parvenir.
C'est au bénéfice de ces considérations, et parce qu'il rejoint le but de l'initiative sans en accepter les moyens suggérés, que le groupe démocrate-chrétien, une fois encore, vous propose de ne pas donner suite à l'initiative Stappung mais accepte par contre le postulat et la motion. Ils sont une contribution permettant d'atteindre le but, autour duquel, semble-t-il, nous sommes amenés à nous réunir.
Müller-Meilen: Vorerst die Oeffenlegung meiner Interessen: Ich arbeite seit 35 Jahren an einem «eiligen Druckerzeug- nis» und bin zugleich als Mitglied des Verbandes der Schweizer Journalisten sozusagen als Gewerkschafter involviert. Ich erlaube mir aber trotzdem, eine andere Mei- nung zu haben als Gewerkschaftssekretär Stappung.
Die parlamentarische Initiative Stappung hat einen schönen Kopf und einen langen, unansehnlichen Rumpf. Dass die PTT-Tarife für die Presse nicht kostendeckend sein müssen und dass die PTT beim Vertrieb zwischen eiligen und nicht- eiligen Zeitungen unterscheiden können, ist zweifellos sinn- voll. Aber das entspricht bisher geübter Praxis auf geltenden Rechtsgrundlagen und bedarf keiner Neuauflage der mit dem Presseartikel abgelehnten Presseförderung, die mehr eine Presseregelung ist. Der stürmische Drang nach weite- rer Reglementierung hat in der parlamentarischen Initiative zu sehr merkwürdigen und unerfreulichen Formulierungen geführt.
Zunächst wird einmal festgelegt, dass nichteilige Zeitungen ohne weiteres Anspruch auf den billigen Zeitungstarif der PTT haben, eilige aber nur unter bestimmten Bedingungen. In der Begründung der Initiative heisst es dazu, dass eilige Zeitungen eben politische Zeitungen seien und das Publi- kum deshalb Anspruch auf Kenntnis der Besitzverhältnisse habe. Erstens sind nicht alle der 376 Tages- und Lokalzei- tungen politische Zeitungen im eigentlichen Sinne, es gibt darunter auch recht unpolitische. Vor allem aber sind die 2231 Vereins- und Fachzeitungen und auch die 1377 religiö- sen Zeitungen bei weitem nicht alle unpolitisch. Sind etwa der «Beobachter» oder die «Bilanz» unpolitische Zeitungen oder gar der «Tacho», das Blatt der Autopartei? Wenn für politische Zeitungen eine Sonderregelung mit Bedingungen geschaffen werden soll, ist das Kriterium «eilig» oder «nicht- eilig» völlig unzulänglich. Für den PTT-Betrieb hingegen, für den Vertrieb der Zeitungen, hat diese Unterscheidung ihre Berechtigung.
In der Begründung wird zudem gesagt, dass man mit den in der Initiative vorgeschlagenen indirekten Massnahmen die Qualität der Zeitungen sicherstellen wolle, weil der Staat diese nicht verordnen könne. Das ist nun doch eine grosse Illusion. Die Qualität eines Blattes hängt einerseits vom Willen des Verlages ab, ein qualitativ hochstehendes Blatt herauszugeben, und anderseits von der Qualität und von der berufsethischen Einstellung der Redaktorinnen und Redak- toren, aber sicher nicht von staatlichen Massnahmen oder PTT-Tarifen. Wo diese Einstellung fehlt, nützen weder die Offenlegung der Gewinn- und Verlustrechnung noch jene der Besitzverhältnisse. Eine grosse Anzahl Zeitungen prakti- ziert bereits dieses Verfahren.
Gesamtarbeitsverträge - das habe ich schon beim Pressear- tikel gesagt - sind wünschbar, in denen die Pflichten von Verlag und Redaktion festgelegt werden. Die gesetzliche Pflicht - und das ist nun der grosse Unterschied hier in der parlamentarischen Initiative - der Unternehmen, mit den Journalisten einen Gesamtarbeitsvertrag abzuschliessen, würde aber - gestatten Sie diese Bemerkung einem Jornali- sten - das Unternehmen in die Zwangslage versetzen, not- falls unakzeptable Forderungen der Journalisten und Redaktoren annehmen zu müssen, um in den Genuss billi- ger Zeitungstaxen zu kommen. Eine der beiden Vertragspar- teien wäre in einer Zwangslage. Das wäre doch nichts ande- res als eine gesetzliche Pervertierung des Vertragsgedan- kens.
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Der Staat soll sich im Medienbereich mit Vorschriften zurückhalten und wirklich nur die Rahmenbedingungen wie günstige Transporttaxen schaffen, unter denen unabhän- gige Medien entstehen und leben können. Wenn er sich mit der Reglementierung zu weit vordrängt, unterminiert er die Unabhängigkeit der Presse. Eine staatliche Qualifizierung der Presseorgane könnte zu absurden Resultaten führen. Wenn auch die Entwicklung der letzten Jahrzehnte sicher nicht nur erfreuliche Ergebnisse gezeitigt hat und ich bei- spielsweise das Verschwinden sozialdemokratischer Blätter mit einer angemessenen redaktionellen Leistung oder etwa das Verschwinden der «Basler Nachrichten» bedaure, wäre doch eine staatliche Reglementierung im Pressebereich das weit grössere Uebel. Wenn wir den kleinen Finger dazu geben, wird man morgen die ganze Hand verlangen. Ich lehne die parlamentarische Initiative entschieden ab.
Oehler: Der Vorstoss von Herrn Stappung ist für mich der Inbegriff eines parlamentarischen Leerlaufes. Wir haben hier in diesem Rat vor einiger Zeit beispielsweise eine Motion Feigenwinter abgelehnt, wonach wir selbständig und unabhängig von Vorschlägen des Bundesrates über die PTT-Taxen hätten entscheiden können. Der gleiche Rat - allerdings in einer andern Zusammensetzung, aber inklusive Herrn Stappung - hat dies damals abgelehnt, weil wir die Verantwortung für das Eingreifen in die Tarifstruktur der PTT nicht übernehmen wollten. Nun kommt eine neue Kom- mission mit einer Motion und möchte, dass uns der Bundes- rat einen Vorschlag für die Presseförderung auf dem nämli- chen Wege unterbreitet.
Ich habe 13 Jahre an der Spitze einer Zeitung gearbeitet, die wirtschaftlich erfolgreich war, mit oder ohne Zutun der PTT. Herr Stappung, es ist nutzlos, wenn Sie die Presse mit einem Sammelsurium von gewerkschaftspolitischen, wirtschafts- politischen und aktienrechtlichen Begehren fördern wollen. Letztlich zählt allein das Geld, welches die Zeitungen - auch die Zeitung, die Ihnen nahesteht - stützen kann. Wenn die Zeitungen aus Ihrem politischen Bereich in den vergange- nen Jahren die Postulate über die öffentliche Darlegung ihrer Finanzen hätten erfüllen müssen, wie Sie es heute verlangen, dann wären sie möglicherweise schon früher in arge Schwierigkeiten gekommen. Mit andern Worten, Herr Stappung: Es ist sinnlos, wenn man über die Buchhaltung und die Offenlegung der Zahlen, über die Veröffentlichung der Eigentümerschaft an diesen Zeitungen die Presse för- dern möchte. Die einzige Massnahme, die der Presse hilft, besteht darin, dass die PTT über einen pressefreundlichen, medienpolitisch machbaren und verantwortbaren Tarif die Zeitungen, vor allem die politischen Tageszeitungen, am Leben erhalten. Und Zeitungen am Leben erhalten bedeutet nicht, eine Zäsur bei einer Auflage von 10 000 Exemplaren, wie es die Kommission im Postulat will, anzubringen. Es kommt doch letztlich darauf an, in welcher Region und in welchem Spektrum diese Zeitung herausgegeben wird. Wenn ich beispielsweise das St. Galler Oberland in Betracht ziehe, dann hat es dort eine Zeitung mit einer Auflage von über 10 000 nötig, einen günstigen Tarif zu erhalten. Weiter kommt hinzu, dass letztlich das Zeitungsleben und das Zeitungssterben über den Inseratenmarkt gemacht wird. Da bedeutet die Vorlage von Herrn Stappung höchstens eine Brosame oder wohl noch eher ein Sterbegeld für Zeitungen. Das ist eine Strukturerhaltungspolitik, die uns nichts nützt! Aus diesem Grunde nützen auch die Vorschläge, die uns Herr Stappung in Punkt c macht, nämlich dass wir nachzu- weisen hätten, gewerkschaftspolitische Verträge abge- schlossen zu haben, überhaupt nichts. Herr Stappung, man könnte auch fordern, dass die Zeitungen uns parteipoliti- sche Verflechtungen angeben, damit wir sie - wenn das Farbspektrum stimmt - am Leben erhalten können, indem wir die Taxen entsprechend ausgestalten. Gewerkschaftspo- litische Argumente hier in die Presseförderung einzubrin- gen, ist meiner Ansicht nach unsinnig, Herr Stappung!
Nun zu den beiden Vorstössen der Kommission. Das Drama der Presseförderung - Sie können es in den Unterlagen nachsehen - ist ungefähr so alt wie das erste Schriftwort in
der Schweiz, nämlich bald 110 Jahre, und deswegen - sage ich - ist die Diskussion dieser Initiative für mich der Inbegriff eines parlamentarischen Leerlaufes. Die PTT haben bzw. der Bundesrat hat es in der Hand, aufgrund der geltenden Gesetzgebung hier durchzugreifen, und zwar innerhalb weniger Monate.
Wenn wir nun die beiden Vorstösse überweisen - ich bin sicher, dass wir das tun -, dann ist etwas Neues in der Schublade von Herrn Bundesrat Ogi; aber machen kann er damit nichts, weil wir - wir haben es ja unter dem Vorsitz von Herrn Renschler abgelehnt - im vergangenen Jahr auch keine eigene Meinung hatten.
Lehnen wir darum die Initiative Stappung ab, überweisen wir - zur Garnitur der Kommissionsarbeit - die beiden Vorstösse, aber geben wir Herrn Bundesrat Ogi und vor allem den Herren von den PTT den klaren Auftrag, die Tarife so zu gestalten, dass die Presse umgehend und wirkungs- voll gefördert wird. Dann sind Ihre Anliegen, Herr Stappung, auch bei nichteiligen Zeitungen sofort gelöst.
Mühlemann: Wir haben hier vor einem Jahr einen Presseför- derungsartikel mit eindeutigem Mehr abgelehnt. Wir haben uns dazumal dazu bekannt, dass wir in diesem Lande freie Unternehmer im Bereiche der Presselandschaft haben wol- len und haben einmal mehr dokumentiert, dass es Lebens- bereiche gibt, die besser funktionieren ohne etatistischen Eingriff; dazu gehören die Wirtschaft, die Kultur und die ganze Medienlandschaft.
Nun führt uns Herr Stappung hier ein neues trojanisches Pferd vor, das auf den ersten Anblick verheissungsvoll aus- sieht. Wir haben nichts dagegen, dass er in seiner grund- sätzlichen Zielsetzung betont, dass die Medienlandschaft vielfältig bleiben müsse, dass auch die kleinen Unternehmer in diesem Bereich überleben können sollten. Dagegen haben wir nichts einzuwenden; denn die Macht der Medien ist ja unkontrolliert. Die einzige Kontrolle ist der Wettbe- werb, und daran, dass dieser Wettbewerb funktioniert, haben wir alles Interesse.
Der Pferdefuss, Herr Stappung, steckt im Abschnitt 4 Ihrer parlamentarischen Initiative, dort, wo Sie über Bilanzein- sicht und über Gesamtarbeitsverträge den verlegerischen Unternehmer an die Kandare nehmen wollen. Das, Herr Kollege Stappung, wollen wir eben gerade nicht. Es ist ein Kennzeichen des freien Unternehmers, dass er sein Verhält- nis zu seinen Mitarbeitern selber gestalten kann, unabhän- gig, dass der Journalist seinen Arbeitnehmer selber wählen kann und dass hier ein Arbeitsverhältnis entsteht, das unter dem Stichwort «Freiheit» segelt. Ihr Begriff «Medienfreiheit» ist ein sehr schwammiger Begriff. «Freiheit ist ein schönes Wort, wenn man's recht verstunde>, hat Schiller einmal gesagt. Ich weiss nicht, was das heisst. Wo ein Arbeitgeber und ein Arbeitnehmer ein Verhältnis abschliessen, entsteht immer nur relative Freiheit. Damit haben wir uns abzufinden. Diese relative Freiheit ist so gross, dass jeder Mensch selber beurteilen kann, ob er damit leben kann oder nicht. Wenn ein Journalist das nicht will, dann kann er: a) den Arbeitge- ber wechseln oder b) als freier Mitarbeiter mit einer neueren, umfassenderen Freiheit leben. Ich sehe nicht ein, warum hier ein Gesamtarbeitsvertrag ein schematisches Muster vorlegen soll.
Ich bin aus diesen Gründen der festen Ueberzeugung, dass wir die parlamentarische Initiative Stappung ablehnen müs- sen, weil sie ein direkter Eingriff in die Freiheit der Presse- landschaft ist. Sie berührt den Unternehmer, und sie berührt auch den Journalisten.
Der Staat hat auch ein Interesse an einer funktionierenden Zeitungswelt. Wir haben nichts gegen flankierende Mass- nahmen. Aber das Postulat der Kommission, bis zu 10 000 Exemplare zu übernehmen und gratis zu transportieren, führt zu einem Subventionsgesetz in einer Welt, in der wir keine Subventionen wollen. Ich bitte Sie darum, dieses Postulat abzulehnen.
Die Motion der Kommission rennt offene Türen ein. Kollege Graf hat bereits einmal eine Motion eingereicht, um die Rahmenbedingungen beim Transport der Zeitungen zu ver-
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bessern. Meines Wissens liegen bereits wichtige Vorarbei- ten vor. Die PTT bereiten Lösungen vor. Warum sollen wir diese Arbeit mit neuen Interventionen stören?
Ich bitte Sie, dreimal nein zu stimmen: Nein zur parlamenta- rischen Initiative Stappung, nein zum Postulat der Kommis- sion und nein zur Motion der Kommission. Sie sind damit gegen den Interventionismus des Staates im Pressewesen, und Sie sind damit für die notwendige Freiheit, die wir in der Medienlandschaft brauchen.
Cincera: Ich wende mich vor allem gegen die Methode. Wenn es in unserem Rat Schule macht, dass jedesmal, wenn ein Gesetz eindeutig abgelehnt wurde, auf dem Umweg über einen anderen Problemkreis - also hier auf einem ganz anderen Gebiet - die Thematik wieder aufgenommen und eingeschleust werden soll, müssen wir uns in diesem Parla- ment wirklich zur Wehr setzen. Das ist hier der Fall, nicht zum ersten Mal übrigens, denn auch bei anderen medienpo- litischen Gesetzen wurde dieser Versuch schon unter- nommen.
Ich mache Sie auch noch auf eine andere Konsequenz aufmerksam. Der Initiant verlangt, alle Verlage hätten mit den regionalen Organisationen Vereinbarungen zu treffen. Wir haben in der Schweiz 376 Titel von Tageszeitungen, zudem noch 2231 Titel von Fach-, Vereins- und anderen Zeitschriften. Wenn das für diese auch gälte - und das müsste es ja gemäss diesem Text -, würde es zu einem Fass ohne Boden. Stellen Sie sich einmal die Auswirkungen vor, wenn für jedes Vereins-, für jedes Fachblatt und für jede Zeitschrift Verträge abgeschlossen werden müssten.
Die ganze Uebung ist wirklich überflüssig. Ich empfehle Ihnen, sowohl die Initiative als auch die Motion und das Postulat abzulehnen.
M. Jeanneret: Le groupe libéral n'était pas représenté dans l'ancienne commission et nous ne pensions pas intervenir à cette tribune. Toutefois, au vu du développement qu'a fait M. Stappung de son initiative et d'un certain nombre de remarques qui ont été présentées à l'appui des propositions de la commission, il nous paraît utile d'exposer brièvement notre position qui est exactement celle des derniers ora- teurs, notamment de M. Aregger qui demande également le rejet du postulat et de la motion, pour les raisons suivantes. Tout d'abord, depuis les longs et substantiels débats que nous avons eus dans cette salle sur la liberté de la presse, sur les problèmes économiques que cela pose et sur d'éven- tuelles interventions de l'Etat à titre d'aide, il ne s'est pré- senté aucun fait nouveau fondamental qui amène notre Parlement à modifier le statu quo qui fonctionne parfaite- ment. En conséquence, il n'est pas nécessaire d'intervenir davantage. La loi actuelle convient parfaitement.
Le Conseil fédéral et le chef du département disposent des éléments qui permettent à ce dernier de pratiquer une politique équilibrée en la matière. Ce n'est pas comme dans d'autres domaines de son département où de gros dossiers l'attendent; il n'est pas du tout nécessaire de lui remettre entre les mains des propositions parlementaires. Il faut laisser le dossier en l'état et laisser le Conseil fédéral suivre cette politique qui doit être déterminée essentiellement par les lois du marché, par la concurrence, dans un domaine où il faut aller avec beaucoup de subtilité et de délicatesse. Les rapports entre la presse et l'Etat nécessitent un esprit de finesse et non pas un esprit de géométrie. Pour ces raisons, soyons donc très prudents. Finalement nous ne voyons pas, entre la position de M. Stappung que nous rejetons et les propositions de la commission, même sous forme de postu- lat, de différences essentielles; elles ont en commun de demander à la Confédération d'intervenir en cette matière, ce que nous ne voulons pas.
Pour tous ces motifs, nous vous invitons, de même que M. Aregger, à rejeter également les propositions de la com- mission.
Ammann: Die staatspolitische Bedeutung einer vielfältigen und unabhängigen Presse ist für die Information und die
Meinungsbildung in diesem Lande verbal offenbar unbe- stritten. Wirtschaftliche Probleme führten aber in den ver- gangenen Jahren zu einer fortschreitenden Konzentration im Medienbereich, zum vielzitierten Zeitungssterben. Grosse Bundesratsparteien verfügen heute in verschiede- nen Regionen unseres Landes über keine eigene Presse mehr. Davon betroffen ist nicht nur die SP. Das Problem der wirtschaftlichen Abhängigkeit und bestimmter Zeitungsmo- nopole und Gratisanzeiger, die gezielt auf den politischen Meinungsbildungsprozess Einfluss nehmen, ist gross. Aus diesen Gründen ist mir denn auch die Kritik an den in der Initiative Stappung enthaltenen Auflagen an die Zeitungs- verleger, die sie für die Gewährung verbilligter Posttaxen zu erfüllen haben, einfach unverständlich. Es sind Kriterien, die einen GAV-ähnlichen Charakter haben. Der Aufstieg der Industrienation Schweiz wurde durch GAV-Normen und durch unsere sozialpartnerschaftliche Politik nicht behin- dert, sondern gefördert. Arbeitskonflikte und Streiks blieben uns weitgehend erspart. Uebrigens kennen Bund, Kantone und Gemeinden bei der Submissionspraxis bereits Auflagen dieser Art.
Die meisten Vorredner schätzen die Freiheit der Verleger als das oberste und wichtigste Prinzip ein, ausgesprochen oder unausgesprochen. Das ist ihr gutes Recht. Dennoch sollten wir uns überlegen, wieweit wir es unter dieser Freiheitsphi- losophie gebracht haben.
Mit Interesse blicken wir alle in den Osten, wo unter dem von Herrn Gorbatschow geprägten Stichwort «Glasnost» endlich ein Hauch Liberalismus spürbar wird. Dieser Begriff wird ja auch gebraucht, um vermehrt Transparenz zu for- dern. Die Praxis unserer Pressefreiheit hat aber gerade nicht zu mehr Durchschaubarkeit geführt. Stattdessen haben wir einen wachsenden Dschungel mehr oder weniger zweifel- hafter Presseerzeugnisse. Daneben kämpft eine kleine Tages- und Regionalpresse um ihre Existenz. So sieht das Ergebnis der schrankenlosen Freiheit aus.
Die Klage über die enorme Konzentration im Bereich der Presse kann an vielen Beispielen belegt werden. Auch in unserem Kanton gibt es ein sehr grosses, überregionales Presseorgan, bürgerlich und liberal vom Anspruch her. Diese Zeitung geht heute in die Regionen, selbst dorthin, wo wesensverwandte, dem Freisinn nahestehende Regionalzei- tungen um ihr Ueberleben kämpfen. So gibt es Zweigblätter im Toggenburg, im Rheintal und so weiter. Dieses überre- gionale Presseorgan breitet sich dort überall auf Kosten der bestehenden Regional- und Lokalpresse aus, nimmt dieser die Inserate weg und gefährdet sie in ihrer Existenz.
Wie Herr Stappung darlegte, stammen bis zu 80 Prozent der Einnahmen aus den Inseraten. Es besteht eine totale Verzer- rung der Verhältnisse, gegen die wir als einzelne Leser oder Abonnenten nicht mehr angehen können. Die Automatis- men - grosse Auflage, viele Inserate, grosse Möglichkeiten in der Gestaltung, Attraktivitätssteigerung und damit wie- derum anwachsende Auflage - führen zu einem Teufels- kreis, aus dem es auszubrechen gilt, um zu retten, was noch zu retten ist.
Es mag als Verzweiflungsakt erscheinen, aber wir sollten der Initiative Stappung Folge geben oder zumindest den Motions- und Postulatsantrag gutheissen.
Feigenwinter: Zunächst zur Interessenoffenlegung: Ich bin seit 13 Jahren Präsident einer Regionalzeitung, habe also ein Verwaltungsratsmandat, bei dem ich bisher nur inve- stiert habe, und zwar nicht zu meiner eigenen Bereicherung, sondern zugunsten der Zeitung. Ich bezahle sogar das Abonnement für diese Zeitung selber. Daraus ersehen Sie, dass diese Zeitung zu kämpfen hat, obwohl sie eine Auflage von rund 14 000 Exemplaren hat.
Es ist heute schwierig, eine Zeitung herauszugeben, wenn sie nicht über eine gewisse wirtschaftliche Mindestgrösse - sprich Mindestauflage - verfügt. Die Massnahmen, die Kol- lege Stappung hier vorschlägt, nehmen auf dieses Problem der Grösse überhaupt nicht Rücksicht. Was Herr Stappung vorschlägt, ist eher eine Durchsetzung gewerkschaftlicher Postulate, wobei aber gerade im Zeitungswesen die Gewerk-
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schaften dafür gesorgt haben, dass es sehr teuer ist, eine Zeitung herzustellen - dank all der Zuschläge, die die Druk- kergewerkschaften für ihre Mitarbeiter herausgeholt haben und immer noch wacker herausholen! Die in der Druckerei- branche beschäftigten Leute sind die bestbezahlten Hand- werker, die es überhaupt gibt. Nicht umsonst findet in dieser graphischen Branche eine Hochtechnologieanstrengung statt, die im Grunde genommen zur Folge hat, dass immer mehr Arbeitsplätze wegrationalisiert und wegmechanisiert werden.
Was Sie hier vorschlagen, trägt dem Anliegen, eine breitge- streute politische Tagespresse zu fördern, mit keinem Gedanken Rechnung, sondern versucht im Grunde genom- men, gewerkschaftliche Postulate durchzusetzen.
Die PTT haben verdankenswerterweise und ohne eine eigentliche gesetzliche Grundlage die Zeitungstransportta- xen immer so angesetzt, dass damit eine gewisse wettbe- werbsneutrale - das ist unabdingbar - Presseförderung praktiziert wird: Dadurch, dass die Zeitungstransporttaxen nicht kostendeckend angesetzt werden, ergibt sich für viele bedrohte Zeitungen - Zeitungen, die mit den Finanzen zu kämpfen haben - eine gewisse Entlastung. Es ergibt sich durch diese Massnahme eine Verkleinerung der Verluste, nicht etwa eine Vergrösserung der Gewinne, Sehr viele Zeitungen sind auf diese Förderung angewiesen. Dieses einzige zur Verfügung stehende Instrument ist im Grunde genommen noch nicht richtig und bis zum letzten ausge- schöpft.
Es ist sinnlos, 400 oder 500 Gramm «Tagesanzeiger» vom Samstag mit einer pressepolitischen Taxe zu fördern! Dieser «Tagesanzeiger» und ähnliche Blätter haben eine Presseför- derung nicht nötig; dort müssen die Tarife so angesetzt werden, dass der Verlag oder der Herausgeber diese Taxe selber bezahlt, denn seine Einnahmen sind so hoch, dass er Mühe hat, die Gewinne zu verstecken. Es gibt auch vorneh- mere Zeitungen, die unter dem Uebel leiden, dass sie fast nicht fähig sind, die Gewinne so zu kaschieren, dass man sie noch als anständig bezeichnen kann.
Aber alle jene Blätter mit kleineren und mittleren Auflagen bis zu 15 000 stecken nun einmal in diesen Schwierigkeiten! Zu deren Behebung müsste man etwas unternehmen. Man müsste hier die Zeitungstransporttaxen massiv senken, viel- leicht sogar bis zum Nulltarif gehen. Man kann keine Ein- schränkungen machen, wie das die Kommission in ihrem Postulat vorsieht. Offenbar wurden die Zusammenhänge in der Kommission nicht ganz bis zum Grunde ausdiskutiert. Möglicherweise braucht es eine lange Beschäftigung mit dieser Materie. In diesem Bereich aber wäre seitens des Bundes etwas zu unternehmen, selbst ohne Veränderung des Postverkehrsgesetzes.
Wenn sich der Bundesrat diese einzig mögliche Forderung einmal gründlich überlegen würde, müsste er zum Schluss kommen: Wenn eine Zeitung wirklich einen politischen Auf- trag hat, dann ist sie, sofern sie eine wirtschaftliche Mindest- grösse nicht erreicht, förderungswürdig, und zwar wettbe- werbsneutral und ohne Rücksicht auf die politische Her- kunft.
Ich warte auf einen mutigen Schritt des Bundesrates.
Ruckstuhl, Berichterstatter: Herr Aregger hat mit der Begründung seines Antrages darauf hingewiesen, dass in Artikel 55 der Bundesverfassung die Pressefreiheit garan- tiert ist. Er hat gesagt, dass alles, was wir einschränkend tun, nur die Presse und die Pressefreiheit behindern könnte. Er hat auch gesagt, alle bisherigen Versuche einer Presseför- derung seien gescheitert. Es stimmt vielleicht in dem Zusammenhang, dass direkte Eingriffe in das Geschehen des Pressewesens gescheitert sind. Die indirekten Versuche im Bereich der Zeitungsbeförderung sind nicht gescheitert; die Zahlen haben wir gehört: 250 bis 300 Millionen Franken Defizit werden jährlich von den PTT getragen, weil die Post diese Zeitungen nicht kostendeckend befördert.
Wir kennen die Unterscheidung von eiligen und nichteiligen Erzeugnissen. Es stimmt, dass wir durch die Kommission zum Schluss gekommen sind, dass wir weitere Kriterien
ausarbeiten müssten, um ein systemgerechteres Prinzip zur Anwendung zu bringen. Wir hätten mit Kommissionspostu- lat und -motion die Möglichkeit, uns der neuen Medienland- schaft und der Konzentration im Medienwesen anzupassen, dem Sterben der Gesinnungspresse zwar nicht ein Ende zu setzen, aber es doch immerhin zu verlangsamen.
Herr Graf hat vor zwei Jahren ein Postulat eingereicht. Das ist ein Beweis dafür, dass die Kommission mit der schärfe- ren Form der Motion richtig liegt. Diese Motion würde unter anderem sicher bewirken, dass das Postulat Graf wieder ausgegraben werden müsste und man endlich der gewünschten Zielsetzung näher käme.
Die Anliegen des Initianten sind von der Kommission sehr gründlich besprochen worden. Sie sind unterschieden worden:
Einerseits in die effizientere Ausgestaltung der Bundeshilfe, die hier nicht bestritten wurde. Die Höhe der von den PTT durch die Beförderung mit niedrigen Zeitungstaxen erarbei- teten Defizite war nicht besprochen und nicht angegriffen worden. Bei der parlamentarischen Initiative, die im März 1986 die Revision der Bundesverfassung zum Ziele hatte, wurde ebenfalls in dieser Richtung votiert. Frau Bundesrätin Kopp sagte, dass eine Revision kostenneutral bleiben müss- te, dass also nicht höhere Beiträge in Richtung Presseförde- rung gesprochen werden sollten, lediglich die Verteilung dieser Mittel anders gestaltet werden sollte.
Andererseits hat die Kommission die gewerkschaftlichen Forderungen - wenn man sie so bezeichnen darf -, die die Initiative beinhaltet, klar abgelehnt und sie auch nicht direkt oder indirekt in ihre beiden Vorstösse verpackt.
Es geht der Kommission in diesen beiden Vorstössen um die Bundeshilfe. Keiner der Sprecher oder Antragsteller hat an und für sich diese Bundeshilfe, wie sie heute Praxis ist, bekämpft. Man war sich aber offenbar einig, dass es sich bei den Massnahmen nur um Rahmenbedingungen handeln darf. Herr Müller-Meilen hat das so gefordert. Er hat - wenn ich das richtig verstanden habe - damit auch nicht die Motion direkt bekämpft, sondern nur den Teil der Initiative, der weiter geht als die Schaffung von Rahmenbedingungen. Die Motion wurde deshalb - weil es sich um Rahmenbedin- gungen handeln soll - sehr allgemein gehalten. Sie soll den Bundesrat zur Tat motivieren, aber nicht einschränken. Das hat auch Herr Nationalrat Oehler in seinem Votum gefordert. Er hat Taten gefordert; aber diese Taten dürfen die Presse- freiheit und die Arbeit der Medien nicht einschränken.
Wenn wir bei der Tarifgestaltung unterscheiden zwischen «eilig» und «nichteilig», wenn wir unterscheiden zwischen den Gewichtsklassen der einzelnen Zeitungen - Herr Fei- genwinter hat darauf hingewiesen -, können wir auch unter- scheiden zwischen politischen und unpolitischen Zeitun- gen. Es geht dabei darum, ob wir in der Tarifgestaltung politische Argumente oder nur betriebswirtschaftliche Argu- mente der PTT einbeziehen wollen. Wenn das Postulat eine Richtgrösse von 10 000 Exemplaren angibt, ist diese Richt- grösse nicht verbindlich. Sie zeigt nur auf, in welcher Grös- senordnung die Kommission die Problematik sieht: dass Zeitungen mit einer Auflage zwischen 2000, 4000, 10 000 und 14 000 Exemplaren die grösste Mühe haben, sich über Wasser zu halten und dass, ganz im Sinn von Herrn Feigen- winter, diesen Zeitungen besonders entgegengekommen werden soll.
Es steht der Motion und dem Postulat der Kommission also nichts im Wege. Es dürfte auch der Abklärung, wie sie die Motion fordert, nichts entgegenstehen. Auch der Abklärung der Zusammenhänge mit dem Subventionsgesetz, die Herr Mühlemann angesprochen hat, steht nichts im Wege. Es geht um eine Offenlegung der bisherigen Praxis und um die Anpassung an die neue Situation in der Presselandschaft. Ich bitte Sie im Auftrag der Kommission, Motion und Postu- lat anzunehmen und die parlamentarische Initiative abzu- lehnen.
Mme Aubry, rapporteur: Je pense que nous sommes en train d'apporter des remèdes à une personne qui se porte fort bien, je veux dire la presse, car le pluralisme et la liberté
Parlamentarische Initiative (Stappung)
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de la presse helvétique sont bien connus. Notre conseil l'avait d'ailleurs compris lors de la session de mars 1986, en refusant le projet d'article constitutionnel d'aide à la presse. L'initiative Stappung a donc repris certains points qui ont été refusés par ce même conseil. C'est la même raison qui a fait dire non à notre commission à cette initiative. Notre collègue avait d'ailleurs été le dernier orateur à la tribune, en mars 1986, et avait déclaré: «Was Sie hier beschlossen haben, ist der Anfang vom Ende der Pressefreiheit».
M. Stappung vient de compléter son argumentation en par- lant de transparence de la presse. Je voudrais tout de même mettre en évidence les points au sujet de la transparence que demande l'initiative Stappung: la publication du compte de pertes et profits ainsi que du bilan de l'entreprise - pour les journaux politiques, leur appartenance, le propriétaire - l'exigence également de la transparence. Ensuite, les édi- teurs doivent conclure des contrats collectifs de travail avec les organisations suprarégionales, représentatives de sala- riés - liberté totale à la rédaction, sans aucune pression de gros clients annonceurs - en cas de conflits; appel au Tribunal fédéral.
Si cette initiative devait être acceptée et que l'on complète l'article 10, les groupes d'édition qui revendiquent le titre de journaux urgents doivent publier le nom des personnes dans le cadre de l'édition et les contrats collectifs de travail. Une majorité de la commission - mais pas l'unanimité - a proposé le postulat et la motion, en refusant l'initiative qui, à ses yeux, allait trop loin.
La situation financière des PTT, nous le savons, est excel- lente. C'est une régie fédérale qui fait de gros bénéfices. Un postulat tel que celui que notre commission demande peut être accepté, afin que les frais de transport soient pris en charge pour 10 000 journaux en abonnement. C'est une décision plus politique qu'économique puisque, comme je vous l'ai dit, la presse se porte bien.
La motion demande au Conseil fédéral de réglementer les prestations et les tarifs des PTT afin de préserver le plura- lisme de la'presse. Le Conseil fédéral devra tenir compte des tarifs préférentiels en les fixant dans la loi sur le service des postes.
Notre commission vous recommande d'accepter le postulat et la motion, mais elle n'a pas été unanime à voter la motion. Je voudrais encore constater ici que nos collègues profes- sionnellement engagés dans la presse, que ce soit des éditeurs ou des journalistes, sont opposés, pour des raisons évidentes pratiques et de connaissances, à l'initiative Stap- pung, et la plupart d'entre eux également à la motion et au postulat.
Personnellement, je ne voterai ni la motion ni le postulat, car je ne pense pas qu'ils puissent améliorer en quoi que ce soit la qualité et les conditions de travail de la presse. C'est, à mes yeux, davantage une ingérence dans un domaine éco- nomique privé qui n'a pas à ouvrir ses livres de comptes à tout venant.
Loretan: Der Vizepräsident erlaubt mir, im Sinne einer per- sönlichen Erklärung, noch einige Worte zur 'Motion der Kommission zu sagen, nachdem sich der Kommissionsprä- sident in seinem zweiten Votum sehr darauf konzentriert hat.
Ich habe zum Punkt «Interessenbindung» meine «Nichtin- teressenbindung» an die Firma Ringier AG Zofingen im März 1986 hier sehr ausführlich dargelegt. Ich brauche das nicht zu wiederholen.
Ich unterstütze den Antrag des Kollegen Aregger auf Nicht- überweisung der Motion.
In aller Kürze weise ich auf folgendes hin: Die Kommission wollte offenbar in ehrenhafter Absicht dem Kollegen Stap- pung nach Ablehnung der Initiative irgend etwas anbieten. Das ist an sich einfühlbar. Man muss sich aber den Text der Motion vor Augen halten. Ich zitiere: «Der Bundesrat wird beauftragt, die Leistungen und die Tarife der PTT zur Erhal- tung einer vielfältigen Presse durch die dafür notwendigen Kriterien» - jetzt kommt der Pferdefuss - «(u. a. Vorausset-
zungen für die Vorzugsstellung bei der Tarifgestaltung) im Postverkehrsgesetz zu regeln.»
Die Zielrichtung der Motion ist dieselbe wie jene der Initia- tive Stappung, welche heute vermutlich abgelehnt wird. Die Motion ist indessen - im Gegensatz zur Initiative Stappung - nicht ausformuliert. Wenn wir uns daran erinnern, dass der Bundesrat seinerzeit die parlamentarische Initiative Muheim unterstützt hat, können wir etwa abschätzen, was nach Ueberweisung der Motion auf uns zukäme: etwas ähnliches, wie wir es im März 1986 hier klar mit 98 zu 65 Stimmen auf Verfassungsstufe abgelehnt haben.
1976 hat das Parlament dem Bundesrat die Kompetenz für die Festlegung der Taxen im Postbereich delegiert, um das Verfahren zu vereinfachen und zu verkürzen, aber auch um die Taxfragen zu entpolitisieren. Nun will man das mit der vorgeschlagenen Motion für den Bereich der Pressetaxen rückgängig machen und erst noch versuchen, der Presse die goldenen Fesseln anzulegen. Mit Blick auf die Ratsent- scheide vom März 1986 ist das inkonsequent. Wir wollen doch die Diskussionen um die Presseförderung und um die «innere Pressefreiheit» nicht alle zwei Jahre wieder auf- nehmen!
In diesem Sinne bitte ich Sie, auch die Motion der Kommis- sion abzulehnen.
Bundesrat Ogi: Ich äussere mich lediglich zur Motion und zum Postulat der Kommission.
Ich frage Herrn Stappung: Welche Presse wollen wir? Eine freie, von privaten, unabhängigen Verlagen und Journali- sten gemachte, wie wir sie kennen, wie wir sie schätzen, obschon wir uns immer wieder mal ärgern - auch das kann vorkommen und ist natürlich -, oder eine Zeitung, die von öffentlichen Institutionen abhängig ist?
Herr Stappung, mir ist bei Ihren Vorstellungen von Presse- förderung nicht wohl. Dem Bundesrat war es dabei 1987 anscheinend auch nicht wohl, weshalb er heute die Motion der Kommission ablehnt und Ihnen beantragt, aus materiel- len und formalen Gründen die Motion in ein Postulat umzu- wandeln.
Formal ·liegt die Kompetenz für die Festsetzung der Zei- tungsposttaxen beim Bundesrat, dies - das möchte ich in Erinnerung rufen - ausdrücklich auf Wunsch des Parlamen- tes. 1977 wurde der Bundesrat mittels Motion der Finanz- kommission der eidgenössischen Räte beauftragt, die Kom- petenz zur Festsetzung der Posttaxen dem Bundesrat zu übertragen. Das Postverkehrsgesetz wurde daraufhin entsprechend revidiert. Es wäre nun ausserordentlich pro- blematisch, diesen Grundsatzentscheid einzelfallweise wie- derum zu durchlöchern.
Die Rückübertragung der Kompetenzen für eine einzelne Sendegattung könnte eine negative Signalwirkung haben. Das Parlament hat bereits - Sie wissen das - 1979 ein einschlägiges Begehren abgelehnt. Indessen soll - da gehe ich einig mit Ihnen - die Mitwirkung der Kundenkreise bei der Festlegung der Kriterien für Vorzugsstellungen und Tarifgestaltung gewährleistet sein. Da möchte ich Sie darin erinnern, dass Tarifvorlagen immer wieder und regelmässig der Konsultativen PTT-Konferenz zur Stellungnahme unter- breitet werden. In dieser Konferenz sind auch alle betroffe- nen Kreise vertreten.
Materiell soll mit Blick auf die staatspolitische Bedeutung einer vielfältigen Presse die Zeitungszustellung auch künftig zu Vorzugstarifen erfolgen. Die Kostenunterdeckung für die Zeitungszustellung betrug in den letzten Jahren - auch diese Zahl wurde hier erwähnt, aber ich möchte sie in Erinnerung rufen - zwischen 200 und 240 Millionen Fran- ken. Mit Blick auf die staatspolitische Funktion der Presse erachte ich diese Ausgabe als gut angelegtes Geld.
Der Bundesrat ist der Meinung, dass sich die bisherige Lösung betreffend Taxfestsetzungskompetenz sowie die angewandten formalen Kriterien bewährt haben. Er steht aber Verbesserungsmöglichkeiten stets positiv gegenüber und ist auch bereit, solche zu prüfen. Gelegenheit zu einer Prüfung bietet ihm bereits das hier angesprochene Postulat Graf, und ich kann erklären, dass die Prüfung im Gange ist
Motion d'ordre
168
N
8 mars 1988
und dass wir bald einmal hier in diesem Rat dieses Postulat behandeln können.
Der Bundesrat ist bereit, die vorliegende Motion - damit zeigt er auch den guten Willen - als Postulat anzunehmen, eben im Sinne eines Prüfungsauftrags.
Das Postulat Transportkosten für abonnierte Zeitungen: Auch hier ist der Bundesrat bereit, das Postulat entgegenzu- nehmen.
Ruckstuhl, Berichterstatter: Zuhanden von Herrn Loretan möchte ich festhalten, dass die Kommission objektiv gear- beitet hat und nicht als Sympathiekundgebung gegenüber dem Initianten zu ihrem Ergebnis gekommen ist. Sie hat sich leiten lassen von der unbefriedigenden Lage, gerade im Subventionsbereich der Zeitungstaxen, wie das Herr Feigen- winter in seinem Votum dargestellt hat. Sie hat also aus Ueberzeugung mit 8 zu 4 Stimmen für die Motion gestimmt und das Postulat einstimmig angenommen.
Präsident: Wir stimmen zuerst über den Antrag der Kommis- sion ab, der parlamentarischen Initiative Stappung keine Folge zu geben.
Herr Stappung hält an der Initiative fest.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Kommission Für den Antrag Stappung
106 Stimmen 36 Stimmen
Postulat
Für Ueberweisung des Postulates Für den Antrag Aregger/Dagegen
82 Stimmen 68 Stimmen
Motion
Eventuell - A titre préliminaire Für Ueberweisung als Motion Für den Antrag Seiler Hanspeter (Postulat)
69 Stimmen 80 Stimmen
Definitiv - Définitivement Für Ueberweisung als Postulat Für den Antrag Aregger/Ablehnung
93 Stimmen 51 Stimmen
Ordnungsantrag Steffen Motion d'ordre Steffen.
Präsident: Sie haben zu einem Ordnungsantrag Stellung zu nehmen. Sie haben im Verlaufe dieses Vormittags ein neues chronologisches Programm für die dritte Woche bekom- men. Für Donnerstag, den 17. März, ist das Geschäft «Begrenzung der Einwanderung, Volksinitiative» vorgese- hen. Herr Steffen stellt nun den Ordnungsantrag, dieses Geschäft auf die Sommersession zu verschieben. Ich bean- trage Ihnen, dass wir diesen Ordnungsantrag jetzt behan- deln, weil die Fraktionen am Nachmittag wissen sollten, ob sie dieses Geschäft heute vorberaten müssen oder nicht. Herr Steffen hat das Wort zur Begründung seines Ordnungs- antrages.
Steffen: Ich stelle Ihnen diesen Antrag, weil die Traktanden- änderung erst seit heute und völlig überraschend auf unse- rem Tisch liegt. Das Vorgehen bei der Traktandierung dieses Geschäftes ist meiner Meinung nach einmalig, was ich Ihnen hier kurz erläutern möchte.
Als Mitglieder der kleinen Gruppe der Nationalen Aktion müssen wir uns auf die schriftlichen Unterlagen verlassen können, die uns vor und während der Session ausgeteilt werden. Wie Sie wissen, sind dies: das rote, chronologische Programm (vom 12.2.88), die weisse Liste der behandlungs- reifen, traktandierten Geschäfte (ebenfalls vom 12.2.88; dort figuriert das jetzt anvisierte Geschäft nirgends) und die Liste
der neuen Geschäfte (die uns am ersten Tag dieser Session ausgeteilt worden ist; auf ihr ist ebenfalls kein Geschäft mit diesem Titel traktandiert).
Besonders angewiesen auf diese Unterlagen sind wir des- halb, weil wir nicht in der Fraktionspräsidentenkonferenz vertreten sind. Da wir dort nicht zuhören können, fehlen uns die Informationen - es sei denn, der Präsident der Fraktions- präsidentenkonferenz würde uns rechtzeitig orientieren. Im Falle dieses Geschäftes ist das nicht geschehen, und wir nahmen heute, also sehr kurzfristig, diese Einschiebung zur Kenntnis, und zwar erst mit dem neuen chronologischen Programm.
Dies sind die Sorgen eines einfachen Mitgliedes Ihres Rates: Da wir nicht in den Kommissionen mitarbeiten, müssen wir diese Unterlagen einverlangen können. Das kann ich jetzt frühestens heute machen. Wir müssen diese Kommissions- unterlagen aber auch studieren können, inklusive der Proto- kolle. Das bedeutet während der Session eine aufwendige Arbeit. Ich bitte Sie deshalb, meinem Antrag Folge zu geben und dieses Geschäft auf die Sommersession 88 zu ver- schieben.
Müller-Aargau: Als Präsident der vorberatenden Kommis- sion möchte ich mich noch kurz zu den Ausführungen von Herrn Steffen äussern.
Wir haben am 23. Februar 1988 in der Kommission die Vorberatung abgeschlossen, so dass damit diese Volksin- itiative behandlungsreif vorliegt. Die Volksinitiative «Tempo 100/130» ist von der Traktandenliste abgesetzt und an ihrer Stelle eine andere, behandlungsreife Volksinitiative traktan- diert worden. Dies wurde an der Fraktionspräsidentenkonfe- renz vom letzten Montag beschlossen. Ich gebe zu, Herr Steffen, dass die Information hier nicht sehr gut war. Man hätte sie seitens des Präsidenten oder aber in den Fraktions- sitzungen seitens der Fraktionspräsidenten an die Fraktio- nen abgeben können. Das hat offenbar nicht ganz gespielt. Dennoch sollten wir jetzt nicht zögern, denn wir wissen doch, wie lange die Warteschlange für alle diese Volksinitia- tiven ist. Wir sollten den Moment nützen, um an die Stelle einer Volksinitiative, die traktandiert, aber nicht behand- lungsreif ist - die Volksinitiative «Tempo 100/130» -, eine andere, behandlungsreife Volksinitiative zu setzen. Ich 'beantrage daher, dass wir diese gleichwohl nächste Woche traktandieren.
Ich möchte noch ergänzen, dass die Nationale Aktion nicht gänzlich uninformiert gewesen ist. Ich habe Herrn Fritz Meier, der an der Vorberatung referiert hat, am letzten Dienstag mitgeteilt, dass diese Initiative wahrscheinlich noch behandelt werde; der Beschluss sei erfolgt, aber man sehe noch nicht ab, ob man nicht unter Umständen mit der Traktandenliste so in Rückstand komme, dass die Behand- lung dann vielleicht doch noch verschoben werden müsse.
Abstimmung - Vote
Für den Ordnungsantrag Steffen Dagegen
18 Stimmen 58 Stimmen
Schluss der Sitzung um 12.30 Uhr La séance est levée à 12 h 30
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Parlamentarische Initiative (Stappung) Postverkehrsgesetz. Ergänzung Initiative parlementaire (Stappung) Loi sur le service des postes. Complément
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1988
Année
Anno
Band
I
Volume
Volume
Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
06
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
86.232
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
08.03.1988 - 08:00
Date
Data
Seite
157-168
Page
Pagina
Ref. No
20 016 160
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