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Interpellation der sozialdemokratischen Fraktion
weise kann an schwer finanzierbare Gewässerverbauungen, insbesondere zur Behebung von Unwetterschäden, ein aus- serordentlicher Zusatzbeitrag bis zu 20 Prozent der Kosten gewährt werden (Abs. 3).
In den letzten Jahren war der Bund sehr zurückhaltend bei der Bemessung der Beiträge. So betrug der durchschnittli- che Bundesbeitrag im Bereich der Gewässerkorrektionen zwischen 1980 und 1985 lediglich 30 bis 34 Prozent.
Hier gilt es nun, die bestehenden gesetzlichen Möglichkei- ten auszuschöpfen, die maximalen Subventionsansätze zu gewähren.
Die Behebung der Unwetterschäden wird voraussichtlich mehrere Jahre in Anspruch nehmen. Eine genaue Erfassung der entstehenden Kosten ist deshalb heute noch nicht mög- lich. Daher ist es wichtig, dass der Rahmenkredit später ergänzt werden kann, um alle zur Behebung der Unwetter- schäden entstehenden Restschäden zu decken, so dass nicht etwa finanzielle Engpässe einen Unterbruch der Arbei- ten erforderlich machen.
Bei den Privaten müssen die Versicherungsbeiträge Grund- lage für die Finanzierung der Wiederherstellungsmassnah- men bilden, denn die zerstörten Gebäulichkeiten und Ein- richtungen sind meistens versichert. Dennoch werden die für den Wiederaufbau benötigten Aufwendungen viel höher sein, als die Entschädigungen ausmachen. Dazu kommen noch die erheblichen Einnahmenausfälle durch Betriebsun- terbrüche. Die bereits bestehenden Unterstützungsmöglich- keiten der öffentlichen Hand (wie beispielsweise die Wohn- sanierung oder Gebäuderationalisierung in der Landwirt- schaft) sind deshalb voll und grosszügig auszuschöpfen, damit zusammen mit den Spendegeldern die Restkosten für die Betroffenen tragbar werden.
Neben diesen kurz- und mittelfristigen Massnahmen müs- sen aber auch langfristige Vorkehren getroffen werden. Hochwasserschutz bezieht sich auch auf die Wälder und Pflanzen sowie das Grundwasser. Diese Massnahmen müs- sen in einem Schutzkonzept berücksichtigt werden. Man muss versuchen, den natürlichen Zustand zu erhalten, pas- sive Massnahmen wie die Ausscheidung von Gefahrenzo- nen einzuleiten und auf eine naturnahe Gestaltung zu ach- ten. In diesem Zusammenhang müssen auch umfassende Untersuchungen über die Ursachen der Naturkatastrophe und über die Möglichkeiten von Vorbeugemassnahmen angestellt werden.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 25. November 1987
Rapport écrit du Conseil fédéral du 25 novembre 1987 Eine Sondervorlage im Sinne der Motion hat der Bundesrat bereits am 26. August angekündigt. Es wird jedoch nicht möglich sein, sie so rasch vorzulegen, dass die eidgenössi- schen Räte schon in der Dezembersession mit der Beratung beginnen könnten. Ausserdem erscheint es dem Bundesrat nicht angemessen, die Deckung aller Restkosten durch den Bund vorzusehen. Eine gewisse Eigenleistung darf den Betroffenen auch hier zugemutet werden.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion abzuschreiben.
Columberg: Darf ich zu dieser Motion zwei Feststellungen machen?
Mit Befriedigung habe ich die Erklärung von Herrn Bun- desrat Ogi zur Kenntnis genommen, wonach der Bundesrat bereit ist, für die Folgeprojekte die bestehenden gesetzli- chen Möglichkeiten auszuschöpfen und die maximalen Subventionsansätze zu gewähren.
Der Ständerat und nun auch der Nationalrat haben den ausserordentlichen Massnahmen zur Behebung der Unwet- terschäden zugestimmt. Damit sind die in unserer Motion gestellten Begehren voll erfüllt, und wir können uns mit der Abschreibung dieses Vorstosses einverstanden erklären.
Präsident: Der Motionär zieht die Motion zurück. Wird ein anderer Antrag gestellt? - Das ist nicht der Fall.
Abgeschrieben - Classé
87.545
Interpellation der sozialdemokratischen Fraktion Unwetterkatastrophen. Analyse und Vorbeugemassnahmen .
Interpellation du groupe socialiste Intempéries de l'été 1987. Diagnostic et mesures à prendre
Siehe Jahrgang 198,7, Seite 1892 - Voir année 1987, page 1892
Diskussion - Discussion
Bundi: Die schriftliche Antwort des Bundesrates auf unsere Interpellation vom 21. September 1987 vermag uns insge- samt nicht zu befriedigen. Als befriedigt können wir uns von der Antwort auf Punkt 2 erklären, die auf die Entschädigun gen des Bundes an die Betroffenen eingeht. In dieser Sache schuf die Botschaft des Bundesrates über ausserordentliche Massnahmen zur Behebung der Unwetterschäden 1987 Klarheit, und darüber wurde die Diskussion in der vorange- gangenen Debatte geführt.
Hier seien darum nochmals unsere Anliegen von Punkt 1 und 3 erörtert. Wir fragten den Bundesrat zunächst einmal an, ob er nicht gewillt sei, zur Erforschung der wahren Ursachen eine Expertenkommission einzusetzen. Der Bun- desrat meinte nein, dies sei nicht nötig. In seiner Begrün- dung, die sich fast wortwörtlich im Abschnitt 14 der Bot- schaft über die Unwetterschäden wiederfindet - er widmet der Frage der Ursachen übrigens ganze 15 Zeilen -, verweist er auf das Bundesamt für Wasserwirtschaft, dem der Auftrag erteilt wurde, die bestehenden und künftigen Forschungsak- tivitäten zu koordinieren. Nun kann man sicher nichts dage- gen einwenden, dass im Forschungswesen koordiniert wird. Das ist eine alte Forderung, die selbstverständlich sein sollte. Damit wird aber die dringliche Abklärung der Ursa- chen der Hochwasserereignisse 1987 ad calendas Graecas verwiesen, d. h. auf unbestimmte Zeiten hinausgezögert. Wir wissen zur Genüge, wie wenig gezielt die Forschungsergeb- nisse vieler Projekte heute in die Praxis umgesetzt werden. Der vor einem Jahr endlich herausgekommene Bericht über die Forschungsprojekte der letzten zwanzig Jahre, die sich auf das Berggebiet bezogen, zeigte eindeutig die mangel- hafte Koordination, die fehlende Kohärenz und vor allem die zu wenig auf die praktische Anwendung ausgerichtete Ziel- setzung vieler Forschungsvorhaben. Bei anderen Projekten bleiben die Ergebnisse in den Schubladen stecken, verlieren bald an Aktualität und sind für Politik und Wirtschaft zweck- los oder irrelevant. Wird es mit dem Auftrag an das Wasser- wirtschaftsamt viel besser sein? Wir glauben kaum. Hinge- gen wäre eine Expertenkommission, die sofort an die Arbeit gegangen wäre, in der Lage gewesen, die bereits vorhande- nen Erkenntnisse sofort zu sammeln und auszuwerten und kleinere, gezielte Aufträge zu erteilen, die innert Jahresfrist hätten vorliegen können. Daraufhin hätte sie einen Bericht unterbreiten können, der insbesondere auch die Fragen der menschlichen Eingriffe in die Natur und die Auswirkungen unseres am wirtschaftlichen Nutzen orientierten Verhaltens erörtert hätte. Ferner wäre sie in der Lage gewesen, ihre Erkenntnisse in konkrete Empfehlungen und Vorschläge umzusetzen und auch Szenarien für vorbeugende Massnah- men und Abwehrdispositive aufzuzeigen.
Interpellation du groupe socialiste
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N
8 mars 1988
Wir haben nun zuzuwarten, bis die Dutzenden von For- schungsprojekten an unseren Hochschulen und sonstwo abgeschlossen und koordiniert sind. Was tun wir inzwi- schen? Das einfachste Rezept, das sich anbietet, wird reali- siert. Der eidgenössische Oberingenieur hat sich dafür aus- gesprochen, dass inskünftig die Kunstbauten grosszügiger gestaltet oder Flussbauten in den Gebirgstälern grösser dimensioniert werden sollen. Selbstverständlich muss dem Grundsatz der Sicherheit hohe Priorität eingeräumt werden. Die Frage ist nur, ob man mit solchen Vorkehrungen das eigentliche Problem nicht verdrängt und vor sich her- schiebt. Dadurch kann es zwar gelingen, den zeitlichen Ablauf von Ueberschwemmungen einzudämmen. Bei grös- seren Ereignissen aber - das ist auch die Meinung der Fachleute - würden katastrophale Schäden mehr Menschen betreffen und grössere materielle Verluste bewirken.
Nun noch zum dritten Punkt unserer Interpellation. Drängen sich angesichts einer beträchtlichen Schwächung des Oekosystems im Berggebiet nicht dringliche Sofortmass- nahmen auf? Ob das Oekosystem im Berggebiet bereits derart geschwächt ist, wie verschiedene Fachleute behaup- ten, ist eine Glaubenssache. Tatsache ist jedoch, dass im Berggebiet nach wie vor quantitativ weiterentwickelt wird, und dies trotz dem stetigen Bekenntnis zum qualitativen Wachstum.
Tatsache ist auch, dass die Ueberbauung des Kulturbodens und die Zersiedlung der Landschaft weiter voranschreiten und dass jeder Quadratmeter versiegelter Erdoberfläche, jeder geteerte Parkplatz, jeder Laufmeter Meliorations- und Quartierstrasse zur Störung und Schwächung des ganzen Wasserhaushaltes beiträgt.
Aber der Bundesrat - oder ist es nicht vielmehr die Verwal- tung? - sieht keinen Anlass für vordringliches Handeln. Die Hauptverursacher der Hochwasser des vergangenen Som- mers sind für ihn die Niederschläge; menschliche Einflüsse spielen eine untergeordnete Rolle. Andererseits - und damit steht er doch im Widerspruch zur vorgenannten Aussage - gibt er zu, dass die immer intensivere Nutzung des Raumes dazu geführt hat, dass das Ausmass der Schäden gegenüber früheren vergleichbaren Ereignissen zugenommen hat. Er begnügt sich jedoch mit dem Hinweis, dass die raumplaneri- schen Massnahmen zweckmässiger angewendet werden sollen. An gewissen verkehrseinschränkenden Vorkehrun- gen - insbesondere zum Schutze der Wälder - oder zum Beispiel an einem Stopp des Zweitwohnungsbaues schei- nen Bundesrat und Verwaltung uninteressiert zu sein.
Wir bedauern diese Haltung gegenüber dem fortschreiten- den Prozess der Schwächung der Umwelt im Alpenraum. Eine Expertenkommission hätte mit einem Bericht für Bun- desrat und Parlament ein brauchbares Instrument und Entscheidungsgrundlagen zur Verfügung stellen können. Vor allem hätte sie auch ermöglicht, dass innert nützlicher Frist gehandelt würde. So aber überlässt man es den For- schungsstellen, ihr gemächliches Tempo zu fahren, wodurch die ganze Abklärung von Ursachen noch jahrelang vertrödelt wird.
Hier sei nur daran erinnert, dass auch die SAB, die Schwei- zerische Arbeitsgemeinschaft für die Bergbevölkerung, schon am 31. August 1987 in einer Eingabe an den Bundes- rat als vordringlichstes Anliegen eine genaue Abklärung der Ursachen der jüngsten Unwetterkatastrophen verlangt hat. Die SP-Fraktion ist enttäuscht ob der Stellungnahme des Bundesrates. Sie anerkennt zwar, dass er am 29. Februar, also ungefähr vor zehn Tagen, beschlossen hat, 2,5 Millio- nen Franken für die Ursachenforschung freizugeben, erwar- tet aber, dass er sich der Angelegenheit intensiver annimmt. Sie stellt heute ferner Herrn Bundesrat Ogi die Frage, ob sein Departement nicht doch auf das Anliegen, eine Exper- tenkommission zu bestellen, zurückkommen möchte ? Wäre er widrigenfalls mindestens bereit, ein neues Vorgehen zu wählen, indem gegenüber den Forschungsstellen ein Zeit- horizont für die Ablieferung der Ergebnisse definiert und alsdann innerhalb der Verwaltung ein zweiter Zeitpunkt für die Erarbeitung eines Berichtes an das Parlament bestimmt würde?
Bundesrat Ogi: Die Interpellation der sozialdemokratischen Fraktion wurde am 21. September 1987 eingereicht. Der Bundesrat hat sie am 29. November 1987 beantwortet. Es tut mir leid, dass Herr Nationalrat Bundi von dieser Antwort nicht befriedigt ist. Ich habe aber zur Kenntnis genommen, dass Punkt 2 in befriedigendem Masse geregelt wurde, und ich nehme jetzt Stellung zur Frage der Bildung einer Exper- tenkommission.
Herr Nationalrat Bundi, wir sind nach wie vor der Meinung, dass das Vorgehen, wie es der Bundesrat noch 1987 beschlossen hat, als das richtige bezeichnet werden kann. Bei den Unwetterereignissen war nicht in erster Linie die Umwelt, sondern der menschliche Lebensraum bedroht. Die Ansichten über die Ursachen der Unwetterereignisse - das ist praktisch immer so - sind höchstens teilweise kontro- vers. Zum Teil spricht man auch nicht ganz vom gleichen: Ursachen der Hochwasser, der Murgänge bzw. Ursachen der Schadenhöhe. Nicht auf der gleichen Ebene spricht man auch bezüglich der möglichen Ursachen für Ueberschwem- mungen allgemein.
Die Unabhängigkeit der Experten ist somit - nach meiner Auffassung - kein Problem. Unter diesen Umständen scheint eine Erweiterung und Koordination der bereits lau- fenden Untersuchungen nicht notwendig zu sein. Wir glau- ben, dass der Einsatz und die Mittel, die zur Verfügung gestellt wurden im Rahmen des vom Bundesrat beschlosse- nen Vorgehens, nach wie vor das Richtige sind. Sie wissen, dass wir 2,5 Millionen Franken dafür eingesetzt haben. Die Untersuchungen werden anlaufen. Sie werden zwei bis drei Jahre dauern. Sie wissen auch, dass wir Spezialisten beizie- hen werden. Wir glauben, dass die Arbeitsgruppe, die hier tätig wird und das Nationale Programm Hochwasser ergän- zen soll, dann auch die Einflüsse des Menschen und den Zustand des Waldes im Zusammenhang mit den Unwettern 1987 analysieren und beurteilen kann. Im Moment steht Aussage gegen Aussage.
Fazit: Wir glauben, dass eine Expertengruppe nicht mehr bringen würde. Der Bundesrat kann dann aber immer noch - sollten die Ergebnisse nicht seinen Erwartungen entspre- chen - auf diesen Vorschlag von Herrn Nationalrat Bundi zurückkommen.
Ich habe auch ausgeführt, dass für das Konzept das Bundes- amt für Wasserwirtschaft zuständig ist, ein Bundesamt, das tagtäglich mit diesen Problemen zu tun hat. Zusätzlich ist vorgesehen - wie bereits ausgeführt -, dass Hochschulinsti- tute beigezogen werden. Die bundeseigenen Fachstellen werden ebenfalls eingesetzt. Das alles geschieht in Abspra- che mit den unwettergeschädigten Kantonen: Bern, Uri, Schwyz, Graubünden, Tessin und Wallis, die direkt an der Front mit diesen Problemen zu tun haben. Diese Leute können sich dann auf die bereits laufenden Arbeiten abstüt- zen, werden erste Erfahrungen haben, sind nicht nur Theo- retiker, sondern leben in diesen Gebieten und kennen auch die Gefahren.
Ich bitte Sie also um Verständnis, wenn aufgrund des Beschlusses vom 25. November 1987 hier kein Rückkom- men möglich ist. Ich bin Ihnen dankbar, wenn Sie der Arbeitsgruppe, die wir eingesetzt haben, Ihr Vertrauen schenken.
Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes- rates teilweise befriedigt.
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Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
06
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 87.545
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Datum 08.03.1988 - 08:00
Date
Data
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