Réduction de la durée du travail. Initiative populaire
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N 7 mars 1988
Nous étudions ce problème comme nous examinons la question qui consisterait à ajouter d'autres catégories pro- fessionnelles à celles qui, actuellement, sont l'objet de cette assurance.
Mitteilung - Communication
Präsident: Frau Pitteloud hat dem Nationalratspräsidenten im Namen von 50 Mitgliedern des Nationalrates am letzten Donnerstag eine Eingabe im Zusammenhang mit kürzlichen Ausweisungen von Asylanten übergeben. Sie beantragt darin die Untersuchung der gesamten Angelegenheit durch eine Kommission.
Das Büro hat beschlossen, die Geschäftsprüfungskommis- sion mit der Untersuchung zu beauftragen und die Fragen zuhanden des Rates zu beantworten.
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Herabsetzung der Arbeitszeit. Volksinitiative Réduction de la durée du travail. Initiative populaire
Botschaft und Beschlussentwurf vom 27. Mai 1987 (BBI li, 1017) Message et projet d'arrêté du 27 mai 1987 (FF II, 1033) Beschluss des Ständerates vom 8. Oktober 1987 Décision du Conseil des Etats du 8 octobre 1987
Allgemeine Aussprache - Discussion générale
Präsident: Das Eintreten auf die Vorlage ist obligatorisch. Es findet eine allgemeine Debatte statt. Ich beabsichtige, nach den Kommissionssprechern dem Vertreter der Minder- heit das Wort zu geben, so dass Sie im Rahmen dieser Debatte auch über den Antrag zu Artikel 2 diskutieren können.
Allesch, Berichterstatter: Im August 1984 hat der Schweize- rische Gewerkschaftsbund die Volksinitiative zur Herabset- zung der Arbeitszeit mit 158 000 gültigen Unterschriften eingereicht. Der Bundesrat stellt den Antrag auf Ablehnung dieser Volksinitiative ohne Gegenvorschlag. Der Ständerat entschied sich in der Herbstsession 1987 mit 32 zu 7 Stim- men ebenfalls für eine Verwerfung der Initiative. Mit 15 zu 5 Stimmen beantragt auch eine Mehrheit unserer Kommis- sion, Volk und Ständen die Verwerfung der Volksinitiative zu empfehlen. Eine Minderheit der Kommission, vertreten durch Herrn Stappung, beantragt die Annahme der Initiative. Die Initiative will mit einem neuen Absatz 3 in Artikel 34ter der Bundesverfassung und einem neuen Artikel 19 in den Uebergangsbestimmungen eine Herabsetzung der Arbeits- zeit bei vollem Lohnausgleich erreichen. Sie reiht sich an frühere, erfolglose Initiativen mit ähnlicher Stossrichtung an. Die früheren Initiativen gingen aber stillschweigend davon aus, dass die Arbeitszeit nur bei vollem Lohnaus- gleich gekürzt werde. Die vorliegende Initiative unterschei- det sich in diesem Punkt von den früheren dadurch, dass sie den Lohnausgleich ausdrücklich vorsieht, dies allerdings lediglich in den Uebergangsbestimmungen. Es muss aber angenommen werden, dass aus der Sicht der Initianten eine blosse Arbeitszeitverkürzung ohne entsprechenden Lohn- ausgleich generell nicht in Frage kommt.
Der Bund hat seit dem Jahre 1947 die verfassungsrechtliche Kompetenz, Bestimmungen über die Höchstarbeitszeit zu erlassen. Dies gestützt auf Artikel 34ter Absatz 1 Buchsta- be a und b, nach welchen der Bund generelle Vorschriften
zum Schutz der Arbeitnehmer sowie über das Verhältnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern aufstellen kann. Darin enthalten ist allerdings lediglich die Kompetenz, Vor- schriften über die Arbeitszeit soweit zu erlassen, als es sich dabei um gesundheitspolizeiliche Schutzmassnahmen für den Arbeitnehmer handelt.
Die vorliegende Initiative verfolgt nicht in erster Linie den Schutz des Arbeitnehmers, sondern sie verbindet mit der verlangten Herabsetzung der Arbeitszeit auch eine neue und besondere Zielsetzung. Hauptsächliche Zielsetzung der Initiative ist, « .... den Arbeitnehmern einen gerechten Anteil an der durch den technischen Fortschritt erzielten Produkti- vitätssteigerung zu sichern und Voraussetzungen für die Vollbeschäftigung zu schaffen».
Die Arbeitszeitverkürzung stellt also nicht den alleinigen oder eigentlichen Zweck der Initiative dar. Mit dem neuen Artikel 36ter Absatz 3 erhält der Gesetzgeber den Auftrag, die Arbeitszeit nicht um ihrer selbst willen zu verkürzen. Die Herabsetzung der Arbeitszeit stellt aus der Sicht der Initian- ten vielmehr ein Mittel dar, die zwei in der neuen Verfas- sungsbestimmung genannten Ziele, nämlich die gerechte Verteilung der durch die Produktivitätssteigerung erzielten Gewinne und die Schaffung von Voraussetzungen für die Vollbeschäftigung, zu verwirklichen.
Von diesen grundsätzlichen Verfassungszielen wird dann aber in den neuen Uebergangsbestimmungen abgewichen. Durch einen neuen Artikel 19 in den Uebergangsbestim- mungen der Bundesverfassung wird in den ersten zwei Absätzen die Herabsetzung der gesetzlichen Höchstarbeits- zeit bzw. der durchschnittlichen wöchentlichen Höchstar- beitszeit verlangt. Spätestens ein Jahr nach Annahme der Initiative müsse die wöchentliche Arbeitszeit um zwei Stun- den und in der Folge jedes Jahr um weitere zwei Stunden gesenkt werden, bis eine Arbeitszeit von 40 Stunden pro Woche erreicht ist. Diese Arbeitszeitverkürzung darf nach Absatz 3 der neuen Uebergangsbestimmungen zudem keine Lohneinbusse des Arbeitnehmers zur Folge haben. Gemäss Absatz 4 der Uebergangsbestimmungen sollen weitere gesetzliche Arbeitszeitverkürzungen ausdrücklich vorbehal- ten bleiben.
Ein breit angelegtes Vernehmlassungsverfahren hat erge- ben, dass in der überwiegenden Mehrheit der Stellungnah- men eine vorbehaltlose Ablehnung der Initiative, also ohne Gegenvorschlag, verlangt wird.
Die Mehrheit der Kommission konnte sich den Ueberlegun- gen des Bundesrates anschliessen, der die Ablehnung der Initiative beantragt. Zum Ausdruck gebracht wurde in den Diskussionen, dass man volles Verständnis für das Anliegen der Arbeitnehmer habe, an der in der Wirtschaft erzielten Produktivitätssteigerung angemessen zu partizipieren. Diese Partizipation erfolgte in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten jedoch in vielfältiger Weise. Neben der Verkür- zung der Arbeitszeit ist dabei beispielsweise auch an die Erhöhung der realen Löhne, an die Verlängerung der Feriendauer und an bessere Sozialleistungen zu denken.
Die Mehrheit der Kommission kann die Auffassung der Initianten nicht teilen, wonach der vergangene und zukünf- tige Produktivitätszuwachs die Reallohnerhöhungen, Arbeitszeitverkürzungen und die übrigen Leistungen zugun- sten der Arbeitnehmer derart weit übersteigen, dass gene- relle Arbeitszeitverkürzungen bei gleichbleibenden Löhnen ohne volkswirtschaftlich negative Effekte möglich seien. Dieses Argument der Befürworter der Initiative übersieht zumindest zwei Tatsachen: Zum einen dienen Produktivi- tätssteigerungen auch dem Zweck, steigende Forschungs- und Entwicklungsausgaben, Steuerabschreibungen, Zin- sen, Dividenden und Reservebildungen zu finanzieren. Zum zweiten kann die Weitergabe von mehr Produktivität nicht generell auf gesamtwirtschaftlicher Ebene erfolgen. In den einzelnen Betrieben, Branchen und Regionen herrschen derart unterschiedliche Finanz- und andere Strukturen, dass nur einzelwirtschaftliche Lösungen angebracht sind. Da der befürwortende Standpunkt von Herrn Stappung als Spre- cher der Kommissionsminderheit vertreten wird, kann ich mich nachfolgend auf die hauptsächlichen Argumente
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beschränken, die für die Kommissionsmehrheit zu einer Ablehnung der Initiative führen müssen.
Die Festlegung der wöchentlichen Arbeitszeit gehört heute neben den Sozialleistungen, dem Lohn- und Ferienan- spruch zu den wichtigsten Bestandteilen der einzel- und gesamtarbeitsvertraglichen Abmachungen. Durch eine Her- absetzung der Arbeitszeit über Verfassungsbestimmungen würde ein wesentlicher Bestandteil des Arbeitsverhältnisses den sozialpartnerschaftlichen Verhandlungen und Regelun- gen entzogen. Die Kommissionsmehrheit lehnt diesen Ein- griff in die Vertragsautonomie der Sozialpartner, die damit einhergehende Ausserkraftsetzung des Subsidiaritätsprin- zips sowie die Abkehr vom Arbeitnehmerschutz-Gedanken im Bereich der gesetzlichen Arbeitszeitregelung entschie- den ab.
Gefordert ist heute und in Zukunft eine flexible Weitergabe von Produktivitätsfortschritten. Eine durch Verfassung und Gesetz diktierte Arbeitszeitreduktion müsste diese notwen- dige Flexibilität und damit auch die Wettbewerbsfähigkeit schwächen.
Die einzelarbeitsvertragliche und sozialpartnerschaftliche Autonomie dagegen bietet Gewähr dafür, dass Produktivi- tätsgewinne zum einen nicht verteilt werden, bevor sie erar- beitet sind, zum anderen bleibt dadurch aber auch die Chance erhalten, neue Formen der Arbeitszeitverkürzung - wie längere Ferien, längere Ausbildung oder früherer Ruhe- stand - flexibel und entsprechend den Wünschen der Arbeitnehmer, bzw. den Möglichkeiten der Arbeitgeber, zu realisieren.
Die von den Initianten angestrebte und auch von uns geprüfte Verbesserung der allgemeinen Lebensqualität lässt sich nicht über ein Gesetzesdiktat bei der Wochenarbeitszeit erreichen. Gefordert sind vielmehr massgeschneiderte Lösungen auf der Stufe des Gesamt- und Einzelarbeitsver- trags, denn nur so kann den unterschiedlichen individuellen und kollektiven Bedürfnissen entsprochen werden. Es darf an dieser Stelle sicher auch darauf hingewiesen werden, dass auf dem bisherigen sozialpartnerschaftlichen Weg und entsprechend dem wirtschaftlich Verkraftbaren und von den Vertragspartnern Erwünschten eine kontinuierliche Herab- setzung der Arbeitszeit realisiert wurde. Der Vorzug des bisher praktizierten Weges besteht u. a. darin, dass individu- elle, sektorielle und regionale Arbeitszeitbedürfnisse berücksichtigt werden konnten, was durch die Initiative ver- unmöglicht, zumindest aber stark erschwert würde.
Die Initiative trägt insbesondere den regional sehr unter- schiedlichen Bedürfnissen und Möglichkeiten unserer Wirt- schaft viel zu wenig Rechnung. Eine minimale Flexibilität bei der Festlegung der Arbeitszeit bildet besonders für die Klein- und Mittelbetriebe sowie für die Randregionen und die Berggebiete eine vorrangige Notwendigkeit. Die Witte- rungsverhältnisse und der saisonal sehr unterschiedliche Arbeitsanfall in diesen Regionen erfordern zwingend eine gewisse Flexibilität bei der Wochenarbeitszeit. Ist diese nicht gegeben, wäre dies mit einer enormen Verringerung der Konkurrenzfähigkeit und zusätzlichen Problemen bei der Personalrekrutierung verbunden. Dies trifft namentlich auf das Gastgewerbe zu, welches von den Folgen der Initia- tive in besonderem Masse betroffen wäre. Berechnungen haben ergeben, dass eine Stunde Arbeitszeitverkürzung Lohnmehrkosten von etwa 2,8 Prozent bewirken würde. In einem gastgewerblichen Betrieb mit einer Wochenarbeits- zeit von heute durchschnittlich vielleicht etwa 45 Stunden ergäbe dies eine Lohnkostenteuerung von etwa 14 Prozent. Für die Hotellerie, die heute in einem weltweiten Konkur- renzkampf zu bestehen hat, hätte die Initiative darum in jedem Fall eine kostenbedingte Verschlechterung der Kon- kurrenzfähigkeit zur Folge. Dies aber kann weder im Inter- esse der Arbeitnehmer noch der gesamten Volkswirtschaft sein.
Die Zielsetzung der Initianten, wonach mit der Arbeitszeit- verkürzung die Voraussetzungen für die Vollbeschäftigung geschaffen werden sollen, müsste sich darum in einzelnen Betrieben, Branchen und Regionen ins Gegenteil verkehren. Die Vorstellung, der bestehende Arbeitskuchen liesse sich
durch eine generelle Arbeitszeitverkürzung auf mehr Köche verteilen, beruht auf einer fundamentalen Fehlannahme. Die These, die Beschäftigtenzahl durch eine generelle Arbeits- zeitverkürung zu erhöhen, entspricht einem rein statischen Denken im Sinne einer Verteilung eines feststehenden Auf- tragsvolumens.
Gerade in Klein- und Mittelbetrieben, aber auch bei den individualisierten Arbeitsabläufen in der Industrie und den Dienstleistungsbranchen, können Arbeitsstellen aber nicht einfach vermehrt werden. Kommt im heutigen Arbeitsmarkt noch hinzu, dass die für die entsprechende Arbeit qualifi- zierten Arbeitskräfte oft gar nicht vorhanden sind.
Besonders in exportorientierten Wirtschaftszweigen - dazu fällt auch das Gastgewerbe in den Saisongebieten - erhöht eine durch den Gesetzgeber verlangte Reduktion der Arbeitszeit mit entsprechender Kostensteigerung und der damit verbundenen Verringerung der Konkurrenzfähigkeit die Gefahr von Betriebsschliessungen. Für verschiedene Branchen - auch hier könnte das Gastgewerbe als Beispiel dienen - wäre zudem zu fragen, ob eine Arbeitszeitreduk- tion mit der Zielsetzung der Initiative überhaupt zu vereinba- ren ist. Verlangt wird die Herabsetzung der Arbeitszeit doch u. a. mit dem Ziel, den Arbeitnehmern einen gerechten Anteil an der durch den technischen Fortschritt erzielten Produktivitätssteigerung zu sichern. In sehr vielen Branchen - beispielsweise eben im Gastgewerbe - kann der techni- sche Fortschritt nämlich keinen nennenswerten Beitrag an eine Produktivitätssteigerung leisten, wenn dort überhaupt von einer Produktivitätssteigerung gesprochen werden kann. Die unterschiedlichen Verhältnisse in den Betrieben, Branchen und Regionen sprechen demnach gegen eine generelle Arbeitszeitreduktion bei vollem Lohnausgleich. Hinzuweisen ist zudem noch auf den Widerspruch in der Zielrichtung zwischen dem von den Initianten geforderten neuen Absatz 3 in Artikel 34 der Bundesverfassung einer- seits und Artikel 19 der Uebergangsbestimmungen anderer- seits.
Während in Artikel 34ter Absatz 3 die Herabsetzung der Wochenarbeitszeit mit dem Ziel verlangt wird, die Arbeitneh- mer an der Produktivitätssteigerung partizipieren zu lassen und die Vollbeschäftigung zu sichern, wird in den Ueber- gangsbestimmungen zwingend eine Herabsetzung der Wochenarbeitszeit auf 40 Stunden ohne Berücksichtigung dieser Zielsetzung gefordert. Mit anderen Worten, die Arbeitszeitreduktion ist ohne Rücksichtnahme auf die wirt- schaftlichen Möglichkeiten und die Verhältnisse am Arbeits- markt über die Gesetzgebung durchzusetzen. Die einen Betriebe werden diese verkraften, andere leider nicht, mit allen sozialen, wirtschaftlichen und regionalpolitischen Folgen.
Verlangt wird in Absatz 4 von Artikel 19 der Uebergangsbe- stimmungen sogar noch eine weitere, gesetzliche und gene- relle Arbeitszeitverkürzung, was bedeutet, dass der Gesetz- geber auch eine Wochenarbeitszeit von weniger als 40 Stun- den beschliessen könnte.
Angesichts der aufgeführten wirtschaftlichen, sozialen, arbeitsmarktlichen und arbeitsrechtlichen Gründe bean- trage ich Ihnen namens der Kommissionsmehrheit die Ver- werfung der Initiative sowie die Ablehnung des Minderheits- antrages.
M. Friderici, rapporteur: L'initiative populaire pour une réduction de la durée hebdomadaire du travail a été dépo- sée le 23 août 1984 auprès de la Chancellerie fédérale par l'Union syndicale suisse. Par décision du 26 septembre, la Chancellerie fédérale a constaté que l'initiative avait formel- lement abouti, 158 549 signatures valables ayant été recueil- lies. L'objectif de l'Union syndicale suisse, en déposant son initiative pour la réduction de la durée du travail est de faire bénéficier tous les travailleurs de l'accroissement de la productivité lié en général au progrès technique. La com- mission pense en toute bonne foi que tous les membres de ce Parlement approuvent cet objectif et qu'aucun d'entre nous ne dénie aux travailleurs le droit de participer, sous
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une forme ou sous une autre, à cette augmentation de la productivité.
De nombreux et récents exemples nous prouvent, malheu- reusement, que l'équilibre économique est extrêmement fragile et qu'une adaptation trop brutale de nos structures peut conduire à ce qu'il est convenu d'appeler, avec une certaine pudeur, des restructurations, ce terme cachant mal un lot de licenciements, de cas sociaux et de drames fami- liaux souvent difficiles à appréhender.
Notre pays a bénéficié depuis plus d'un demi-siècle de conditions de travail exceptionnelles, créant les bases d'une prospérité qui a profité à tous, employeurs et employés. Cette stabilité, cette croissance presque continue, nous les devons à la paix du travail, au régime des conventions collectives et à la concertation entre partenaires sociaux. Sur le fond, la participation à l'augmentation de la producti- vité qui est à la base de cette initiatve est un objectif louable qui peut être atteint de plusieurs manières. L'une d'entre elles est la réduction du temps de travail.
L'Union syndicale suisse postule que le progrès technique est général et également réparti sur l'ensemble de l'écono- mie suisse, que chaque secteur de production en reçoit quelques miettes. Ce n'est, malheusement, pas le cas. Nous assistons tous les jours aux profondes mutations qui boule- versent le monde économique, le monde industriel en parti- culier. Les secteurs les plus prospères de notre industrie dans les années 50, qui ont pu accorder les conditions de travail et les prestations sociales les plus avancées de l'épo- que sont très souvent, hélas, passés par des restructurations massives, sans parler des entreprises qui ont disparu.
Pour l'avenir, il n'y a pas lieu de peindre le diable sur la muraille mais nous pouvons néanmoins affirmer que notre système de concertation a généralement bien fonctionné, en souplesse, sans trop de fausses notes. Les éléments moteurs donnent le ton, les autres suivent à distance plus ou moins grande selon leur capacité financière et les lois du marché de l'emploi.
Est-ce vraiment le moment de tout remettre en question ? Il est à la mode aujourd'hui de prêcher le droit à la différence dans les domaines de la vie privée et de la vie sociale. Pourquoi ne pas concevoir un droit à la différence dans la vie corporative et régionale. En inscrivant dans la Constitu- tion fédérale, à l'article 34ter, 3me alinéa une durée limite du travail hebdomadaire, on enlève aux conventions collectives une part importante de leur raison d'être, on prive les secteurs économiques, toutes parties confondues, de leur capacité de choix et de réaction envers des éléments exté- rieurs. Les conditions de travail sont fondamentalement différentes entre un bûcheron de l'Oberland bernois, un métallurgiste schaffhousois ou un employé de banque gene- vois. Il n'est pas possible de façonner dans un même moule leur emploi du temps.
Les échéances qui attendent notre pays, alors que le marché unique européen s'édifie chaque jour, nécessite une grande capacité d'adaptation. L'initiative de l'Union syndicale suisse dans sa forme constitutionnelle rigide, est dange- reuse pour notre économie. L'inscription de ce nouvel arti- cle 34ter dans la Constitution fédérale priverait des secteurs économiques importants de cette capacité d'adaptation que lui confèrent les conventions collectives de travail. Certains secteurs de l'activité économique n'ont pas bénéficié au cours de ces dernières années d'une augmentation de la productivité, ceci pour plusieurs raisons: difficultés d'adap- tation du poste de travail aux nouvelles techniques de pro- duction, fluctuations saisonnières accrues par une gestion informatisée des stocks ou par l'introduction de techniques de «juste à temps» de la part de leur clientèle, soumission aux caprices de la météo, etc.
D'autres branches économiques ont heureusement cons- taté une augmentation de leur productivité. Il ne faut cepen- dant pas être obnubilé par ce seul facteur. En effet, l'aug- mentation de la productivité ne correspond pas forcément à une augmentation des profits. Elle est souvent le seul moyen de compenser une diminution de la rentabilité due à la très
forte concurrence des produits en provenance de pays à monnaie faible. Il y a lieu d'examiner les conditions du marché dans son ensemble, soupeser les gains de producti- vité et les pertes de rentabilité, avant de prendre une mesure aussi schématique que l'abaissement de la durée hebdoma- daire du travail. Cette disposition ne peut donc être prise pour l'ensemble du monde économique car les conditions ne sont souvent pas les mêmes dans les différents secteurs et dans les différentes régions. Il y a plusieurs moyens de participer à l'augmentation de la productivité et la durée hebdomadaire ne représente qu'une solution de cette parti- cipation.
Dans le monde international du travail, les statistiques man- quent pour comparer efficacement les conditions propres à chaque pays. La durée hebdomadaire du travail n'est pas le dénominateur commun. De plus en plus, on parle de la durée annuelle du travail effectif. Il faut bien reconnaître que si nous ne nous trouvons pas dans le peloton de queue en cette matière, nous sommes en première ligne en ce qui concerne le niveau de vie par tête d'habitant. Nous pouvons donc appréhender les gains de participation à cette aug- mentation de la productivité de plusieurs manières: - amé- nagement du temps de travail, la durée hebdomadaire, les vacances, la retraite, - l'aménagement du poste de travail, les réduction des nuisances, la diminution de l'effort physi- que, l'ergonomie, - aménagement des conditions salariales, rémunération du travail, augmentation des prestations sociales participation au bénéfice, - aménagement de l'envi- ronnement, l'ambiance de travail, la formation continue, les espoirs d'avancement, centres de détente, de vacances etc. Vous conviendrez donc que la durée hebdomadaire du temps de travail n'est pas - et de loin - le seul moyen de participer aux gains de productivité. Les employés ne s'y trompent d'ailleurs pas puisque la durée de travail vient entre le cinquième et le septième rang de leurs préoccupa- tions.
Notre commission, dans sa majorité, a estimé que nous ne devions pas bouleverser notre mode de concertation actuel entre partenaires sociaux et que nous ne devions pas suivre les auteurs de l'initiative dans leurs conclusions. Par une majorité de 15 voix contre 5 elle vous propose de rejeter l'initiative de l'Union syndicale suisse. Une minorité dont le porte-parole est M. Stappung vous proposera d'accepter cette initiative. N'oublions pas que si la Suisse est actuelle- ment une île au centre de l'Europe, mais aussi une île de travail au centre d'un océan de chômage, nous sommes également sur une île pour notre niveau de vie. Or celui-ci dépend pour un franc sur deux de notre commerce exté- rieur. En diminuant la durée du travail hebdomadaire sans diminution du revenu salarial correspondant, nous renchéri- rons nos exportations dans le concert de la concurrence internationale. En tendance générale depuis quarante ans, la Suisse prospère au centre de l'Europe comme un corps plus ou moins étranger au monde qui l'entoure. L'agricul- teur fournit des produits qui lui sont payés à des prix suisses, l'industriel s'adapte au marché car ses produits sont recherchés pour leur qualité, le prestataire de service s'appuie sur un marché intérieur en expansion constante, l'employé et le fonctionnaire profitent de la prospérité géné- rale.
Autour de nous cependant le monde change. L'automation a permis à nos concurrents de rattrapper leur retard en matière de qualité des produits industriels. Les négociations internationales prennent en compte simultanément et non plus séparément l'agriculture et l'industrie. L'ouverture de nouveaux marchés à nos prestataires de service présuppose des concessions à leurs concurrents étrangers sur le marché intérieur. Toute rigidification de notre système contractuel pourrait devenir, plus tôt qu'on ne le pense, un handicap sérieux pour notre industrie d'exportation.
Il y a donc tout lieu de rester fidèle à notre système éprouvé depuis cinquante ans que nous connaissons la paix du travail, système basé sur la concertation entre partenaires d'une même branche industrielle, d'une même région, sys-
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tème souple qui fait appel au bon sens de chacun et permet d'appréhender chaque situation séparément, en tenant compte de tous les paramètres.
Certains relèveront que la répartition du travail serait meil- leure si nous en diminuions la durée hebdomadaire. Il faut en toutes choses savoir raison garder. En Suisse le chô- mage n'est pas endémique, mais structurel. Son taux est d'ailleurs insignifiant. Au contraire, ce taux est beaucoup plus élevé chez nos voisins qui connaissent une durée de travail hebdomadaire moindre. Cet argument tendrait donc à prouver que plus la durée du travail est longue, plus les conditions du plein emploi sont remplies.
En dernier lieu, nous tenons à souligner que les gains de productivité doivent également servir à financer les investis- sements indispensables à la survie de l'entreprise et à la recherche, garante de sa pérennité dans le peloton de tête industriel. Si l'on passe sous silence ces deux utilisations des gains de productivité et qu'on les occulte, nous ris- quons, dans les années à venir, de n'avoir à partager que le chômage et les licenciements collectifs.
En conclusion, la majorité de la commission vous invite à suivre le Conseil fédéral et à voter l'arrêté fédéral concer- nant l'initiative populaire pour une réduction de la durée du travail tel que présenté, sans lui opposer de contre-projet. Je profite de cette occasion pour signifier que le groupe libéral vous propose également de rejeter l'initiative selon les propositions du Conseil fédéral, sans lui opposer de contre-projet.
Stappung, Sprecher der Minderheit: Es brauchte schon immer den Kampf der Lohnabhängigen und ihrer Gewerk- schaften, bis jeweils die Arbeitszeit wieder ein wenig redu- ziert werden konnte. 1920 trat die gesetzliche 48-Stunden- Woche in Kraft. 1985 lag die durchschnittliche Arbeitszeit in der Schweiz bei 43,4 Stunden. In 65 Jahren nahm somit die Arbeitszeit um etwa 4,5 Stunden ab. Das sind im Durch- schnitt pro Jahr 4,15 Minuten. Bescheidener geht es tat- sächlich nicht mehr in einem so reichen Staat!
Von Unternehmerseite wird heute wie vor hundert oder vor sechzig Jahren immer noch mit den gleichen Argumenten, mit dem wirtschaftlichen Ruin bzw. mit der schwindenden Konkurrenzfähigkeit gegen diese Arbeitszeitverkürzung gefochten. Die Geschichte beweist aber das Gegenteil. Der Profit ist trotz kürzerer Arbeitszeit kontinuierlich massiv angestiegen. In der Vergangenheit wies die Schweiz eine rasche Steigerung der Produktivität auf. Unter Berücksichti- gung einiger schwieriger Jahre nach 1973 ergab sich von 1961 bis 1980 ein stattlicher Zuwachs der Wirtschaftskraft und der Leistung pro Beschäftigten. Während diesem Zeit- abschnitt stieg die Produktivität im Durchschnitt um 2,33 Prozent pro Jahr. Dagegen betrug die Senkung der Arbeitszeit jährlich nur 0,22 Prozent. Dieses Bild wird in den Folgejahren noch verschärft. Ab 1980 sind die Reallöhne der Arbeitnehmer nicht im Rhythmus des Produktivitätszuwach- ses gestiegen. Die Arbeitszeit ist bei weitem nicht im selben Ausmass verkürzt worden. Bis 1995 wird eine weiterge- hende Produktivitätszunahme zwischen 1,8 und 2,5 Prozent jährlich vorausgesagt. Die Prognosen zum Produktivitätszu- wachs haben ein hohes Mass an Wahrscheinlichkeit. Der technische Fortschritt wird aufgrund neuer Basistechniken beschleunigt und damit als dynamischer Faktor noch stär- ker in Erscheinung treten. Unter Wahrung der Konkurrenz- fähigkeit und bei gleichbleibendem Realeinkommen sind beträchtliche Spielräume für eine Verkürzung der Arbeits- zeit vorhanden. Aber schauen wir doch auch die Situation im Ausland an:
Im Vergleich zu anderen hochindustrialisierten Ländern hat die Schweiz eine viel längere Arbeitszeit. Selbst dort, wo das Gesetz noch höhere wöchentliche Arbeitszeiten kennt, sind die vertraglichen Arbeitszeiten praktisch überall auf vierzig oder weniger Stunden festgelegt. Ich erwähne einige Bei- spiele: Oesterreich: im Gesetz 40 Stunden, praktisch aber 37 bis 40 Stunden; Belgien: im Gesetz 40, vertraglich 36 bis 40 Stunden; in Frankreich wird zwischen 35 bis 39 Stunden, in Grossbritannien ebenfalls 35 bis 40 Stunden gearbeitet.
Deutschland, Holland, Irland und Italien haben im Gesetz noch 48 Stunden, nach Vertrag wird aber 40 oder weniger Stunden gearbeitet. Der Hinweis des Bundesrates auf die Schwellenländer - wir seien nur konkurrenzfähig, wenn wir möglichst lange arbeiten - ist abwegig. Dann müssten wir ja gegen 60 Stunden arbeiten und möglichst arbeitsintensive Produkte herstellen. Wir wollen doch nicht nochmals einen extensiven Wirtschaftsapparat aufbauen und die gleichen Fehler wie in den sechziger Jahren wiederholen!
Wenn wir die europäischen Industrieländer mit der Schweiz vergleichen, stimmt bei uns einiges nicht. Gemäss einer Untersuchung der Stiftung Europäisches Management- forum liegt die Schweiz punkto wirtschaftlicher Konkurrenz- fähigkeit auf europäischer Ebene an der Spitze. Weltweit liegt sie nach Japan und den USA an dritter Stelle. Das Argument, eine Arbeitszeitverkürzung sei aus Konkurrenz- gründen nicht realisierbar, ist nichts anderes als Zweckpes- simismus von Unternehmerseite. Wir haben seit über einem Jahrzehnt 45 Wochenstunden im Gesetz. Gearbeitet wird aber bis zu 50 Stunden, in gewissen Berufen - nur wegen längst überholter Verordnungsbestimmungen - bis zu 60 Stunden oder mehr! Vor diesem Hintergrund tönt es heuch- lerisch, wenn der Bundesrat in seiner Botschaft auf die sozialpartnerschaftliche Autonomie, die - wie er schreibt - immer mit grosser Verantwortung wahrgenommen wurde, hinweist. Es ist die alte Platte, die im Zusammenhang mit dieser Initiative des Gewerkschaftsbundes wieder aufgelegt wird. Dem Gewerkschaftsbund ist die Situation bestens bekannt. Es sind die ihm angeschlossenen Gewerkschafter, die diese Initiative befürworten und beschlossen haben, also der eine Teil der sogenannten Sozialpartner. Es gibt wohl Gruppenabsprachen, die die 40-Stunden-Woche festlegen. Es gibt aber auch Branchen, wo sich Unternehmer respek- tive ihre Dachorganisationen standhaft weigern, in den Gesamtarbeitsverträgen die Arbeitszeit zu reduzieren. Dann haben wir noch die vielen Branchen und Unternehmer, die für ihren Bereich einen Gesamtarbeitsvertrag rundweg ablehnen, so dass die sogenannten Sozialpartner mit ihren Verträgen nur ungefähr die Hälfte der Arbeitnehmer erfas- sen können. Die andere Hälfte aber bleibt ungeschützt. Und ein weiteres: Im Gegensatz zu unserem Bundesrat würdigen Regierungen anderer Staaten auch die Argu- mente, die für eine Arbeitszeitverkürzung sprechen!
In seiner 1982 erschienenen Broschüre «Besondere Formen der Arbeitszeit» hat das Biga auf die unmögliche Arbeitszeit- situation, die wir immer noch haben, hingewiesen. Der Bun- desrat ist jedoch nie aktiv geworden. Ihm ist es offenbar gleichgültig, ob ein Teil der Lohnabhängigen 40 Stunden und ein anderer Teil 50 und mehr Stunden arbeiten, wie zum Beispiel im Gastgewerbe zu den tiefsten Löhnen. Für sozialpartnerschaftliche Absprachen besteht auch unter 40 Stunden genügend Spielraum.
Mit der Annahme der Initiative wird nichts überstürzt. Dank der Uebergangsbestimmung haben die Nachzügler genü- gend Zeit, die Arbeitszeit schrittweise auf 40 Stunden zu verkürzen. Was die Initiative verlangt, ist wirtschaftlich trag- bar und beschäftigungspolitisch notwendig. Aufgrund der verfügbaren Daten ist die schweizerische Wirtschaft zweifel- los in der Lage, die geforderte Arbeitszeitverkürzung unter Wahrung ihrer Konkurrenzfähigkeit zu verkraften. Der durch Produktionssteigerung geschaffene Spielraum wird durch die Einführung der 40-Stunden-Woche mit vollem Lohnaus- gleich bei weitem nicht ausgeschöpft. Aus Beschäftigungs- gründen sollten die Produktivitätsgewinne vermehrt in Form von Arbeitszeitverkürzungen den Beschäftigten zugute kommen.
Das Volksbegehren des Schweizerischen Gewerkschafts- bundes ist zeitgemäss. Namens der Kommissionsminderheit beantrage ich Ihnen, im Gegensatz zu Bundesrat und Kom- missionsmehrheit, Volk und Ständen die Annahme der Initiative zu empfehlen.
Basler: Die Fraktion der SVP lehnt diese Initiative aus den gleichen Gründen ab, wie der Bundesrat (gemäss Botschaft) und die Kommissionssprecher.
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Ich setze mich hier nur noch mit dem behaupteten Ziel der Initiative auseinander, sie schaffe auch Voraussetzungen für eine Vollbeschäftigung. Kollege Stappung, wer dazu einen Beitrag leisten will, der müsste auch bereit sein, die Lohn- kosten mit den Unbeschäftigten zu teilen, nicht nur die vorhandene Arbeit; denn in der rohstoffarmen Schweiz ste- hen wir mit unseren Leistungen im internationalen Wettbe- werb, und diese Leistungen bestehen aus Arbeit. Wir liegen zwar zugegebenermassen hoch bezüglich der Arbeitszeit. Wir sind aber noch eine ausgeprägtere Insel bezüglich Lohnkosten. Diese bestehen nicht nur aus den ausbezahlten Löhnen, sondern auch aus den Sozialleistungen und Beiträ- gen, die von der Arbeitgeberseite zu entrichten sind und allzu vielen unbekannt bleiben.
Wollen Sie einen Handwerker für Reparaturen im Stunden- lohn? Er reisst sich nicht um die Arbeit, wiewohl er 60 Franken pro Stunde verrechnen muss, und das ist etwa der Durchschnitt unseres schweizerischen Betriebsaufwandes für eine Arbeitsstunde. 60 Franken pro Stunde, d. h. also pro Minute 1 Franken.
Die Erzeugnisse unserer Arbeit in der Welt abzusetzen wird daher für einzelne Zweige unserer Wirtschaft zusehends schwieriger. Man darf dabei nicht immer dem Dollarkurs und damit indirekt der Nationalbank die Schuld zuschieben. Der Wettbewerb wird am Produkt aus Betriebsaufwand mal Wechselkurs entschieden. Wenn aber der Zeitaufwand 60 Franken pro Stunde beträgt, so ist das bei gutem Dollarkurs 40 Dollar pro Stunde. Wenn Sie daher in unserem Lande 40 Stunden pro Woche anstelle der 42 1/2 bei ungekürztem Lohneinkommen vorschreiben, so ist das, etwa für die Tex- tilfabrik Honegger AG im Zürcher Oberland, gleichbedeu- tend, wie wenn sie mit einem Betriebsaufwand von 42 1/2 Dollars je Stunde kalkulieren und mit asiatischen Industrie- staaten konkurrenzieren müssten. Daraus ist ersichtlich, dass Arbeitszeitverkürzungen bei gleichem Lohn nicht ohne Rücksicht auf Betriebe und Branchen übers ganze Land verfügt werden dürfen und insbesondere keine Massnahme zur Vollbeschäftigung sind.
Wir haben noch eine Volksinitiative hängig, welche die Arbeitszeit verkürzen will, indem sie das Rentenalter herab- setzen möchte. Andere Begehren verlangen vorzeitige Pen- sionierung bei ungekürzten Renten oder - wie gehabt - eine Verlängerung der bezahlten Ferien. Solche Globallösungen haben alle die Wirkung, dass eine Arbeitsstunde in der Schweiz noch teurer wird. Würde diesen Forderungen über- all stattgegeben, so führte das dazu, dass unsere Arbeit nicht mehr bezahlt werden könnte, ins Ausland verlagert werden müsste oder dass sie wegrationalisiert würde. Das schafft wirklich nicht - wie die Initiative behauptet - eine Voraussetzung für die Vollbeschäftigung, sondern höch- stens für den Leistungsstress.
Das Nein unserer SVP-Fraktion zu dieser Initiative ist einhel- lig und klar.
Leuenberger-Solothurn: Es wäre bestimmt einfacher, den Vögeln zu predigen, als hier dem Parlament beizubringen, es könnte jetzt eine Arbeitszeitverkürzung opportun sein. Ich will im Namen der einstimmigen SP-Fraktion dennoch versuchen, Ihnen zu erläutern, weshalb wir Sozialdemokra- ten und Gewerkschafter hinter dieser Initiative stehen kön- nen. Ich betone: einstimmig; damit sei den politischen Kaf- feesatzlesern und Vogelflugdeutern gesagt, dass alle Sozial- demokraten, auch die vermeintlich knallgrünen, hinter die- ser traditionellen altroten Forderung stehen.
Obwohl ich kaum eine Chance habe, Sie von meinem Anlie- gen zu überzeugen, möchte ich wenigstens einige Gedan- ken über Arbeit, Arbeitsmenge und Lebensarbeitszeit anbringen, damit die ganze Uebung nicht gänzlich ohne Lernerfolg durchgeführt werden muss.
Wer über Arbeitszeitverkürzung reden will, muss sich min- destens für einen Augenblick die Bedeutung der Arbeit vor Augen halten. Immer noch ist Arbeit für viele, für die meisten Menschen die einzige Möglichkeit zur Erzielung eines Ein- kommens, zur Erzielung der Voraussetzungen für den Lebensunterhalt. Aber nicht nur das ist Arbeit! Arbeit ist
auch jene Betätigung, die den meisten Menschen in der Gesellschaft eine Funktion zuweist und ihnen zeigt, dass sie ein nützliches Glied dieser Gesellschaft sind. Wer in den letzten zehn bis fünfzehn Jahren mit Arbeitslosen zu tun hatte, bemerkte bald einmal, dass durch diesen Funktions- verlust für den einzelnen oder für ganze Gruppen oft eines der grössten Probleme entstand. Es gibt auch - das hat nie ein Gewerkschafter bestritten - das Ziel, dass Arbeit etwas sein könnte, worin man Erfüllung finden, sich verwirklichen kann.
Damit meine ich Arbeit, die interessant, sinnvoll, motivie- rend ist und nicht jene Arbeit, die stark ermüdet, die Gesundheit beeinträchtigt, die zu einem Muss wird, zu dem man sich täglich zwingen muss. Ich habe noch nicht über sinnlose Arbeit gesprochen, über Arbeit, bei welcher der Arbeitende den Eindruck gewinnen muss, das Ziel seiner Arbeit sei nicht das Wohl der Menschen, sondern sie diene letztlich dazu, Lebensgrundlagen zerstören zu helfen.
Wie man Arbeit auch immer begreifen will, wir Gewerkschaf- ter und Sozialdemokraten haben uns stets auf den Stand- punkt gestellt: Weil eben Arbeit so wichtig ist, muss sie auf alle arbeitswilligen Köpfe und Hände verteilt werden. Aber die Arbeit muss auch auf die Generationen verteilt werden. Jenen übereifrigen Ungeduldigen unter uns - ich denke vor allem an gewisse Wirtschaftskapitäne, die glauben, es müsse hier und jetzt noch schnell alles geregelt, beispiels- weise verbetoniert, werden - müsste man sagen: Es gilt, auch künftigen Generationen noch irgend etwas zu überlas- sen, denn neben dem Moment der Verteilung der Arbeit auf alle Arbeitswilligen gibt es auch dasjenige der Verteilung der Arbeit auf die Generationen. Wir dürfen nicht in diese fürch- terliche Endzeitstimmung verfallen und sagen: Was heute nicht geschieht, wird nie mehr gemacht!
Eigenartigerweise treffen sich diese Konjunkturritter mit den Katastrophenpredigern der anderen Seite, die sagen: Die Endzeit ist gekommen, alles geht kaputt! Beide arbeiten sich wunderbar in die Hände, was politisch mindestens amüsant ist.
Mit möglichst wenig fremdbestimmter Arbeit seinen Lebens- unterhalt bestreiten zu können - das galt und gilt als Fort- schrittspostulat. Sie kennen unsere drei klassischen Argu- mente, wie wir Lebensarbeitszeit regeln möchten: Fixierung der Wochenarbeitszeit, Reduktion des Rentenalters und Ausdehnung der Ferien. Einige von Ihnen haben aus diesen drei Postulaten ein wunderbares Karussell gemacht, das man immer dreht und bei dem man immer sagen kann: Auf der anderen Seite wäre es besser. So hat beispielsweise Herr Kollege Allenspach am 22. Juni 1983, als hier über die Ferienverlängerung geredet wurde, gesagt: «Die Ferienver- längerung geniesst keineswegs in allen Vertragsgebieten erste Priorität. Oft werden eine Verkürzung der Arbeitszeit, eine Erhöhung der Löhne oder ein Ausbau der sozialen Sicherheit vorgezogen.» Herr Allenspach wird heute sicher wieder ans Rednerpult treten - vielleicht mit Herrn Biel und Herrn Auer - und uns sagen: Klar, Lebensarbeitszeit muss gelegentlich verkürzt werden, aber kommt nicht mit der Wochenarbeitszeit, kommt mit den Ferien. Das ist der berühmte Hund, der sich in den Schwanz beisst, und dem wir bei seinen Drehungen belustigt zusehen.
Dass Sie das Rentenalter nicht senken wollen, haben Sie ja in den letzten Wochen und Monaten ganz klar zugegeben. Ich respektiere Offenheit und Ehrlichkeit immer. Ich weiss, über diese Frage lassen Sie nicht mit sich reden. Die Ferien- frage haben wir - wie bereits ausgeführt - 1983 hier gelöst. Jetzt gehört die Wochenarbeitszeitfrage doch wieder einmal auf den Tisch des Hauses.
Welche Möglichkeiten gibt es, diese Wochenarbeitszeit zu regeln, zu senken? Ganz klar, Sie werden auf Gesetz und Vertrag eingehen. Herr Kollege Reimann wird besser, als ich das je könnte, dartun, wie sehr uns daran liegt, an erster Stelle den Vertragsweg zu gehen. Wir sind diesen Vertrags- weg mit etwelchem Erfolg gegangen, seit diese Initiative lanciert worden ist. Heute geht es darum, den Nachzüglern nachzuhelfen; es gibt nämlich welche. Herr Kollege Aliesch hat von einem solchen Nachzügler, dem Gastgewerbe, gere-
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det, das kaum mehr einheimische Arbeitskräfte findet, weil dort Arbeitsbedingungen angeboten werden, die hierzu- lande als gar nicht attraktiv gelten.
Ich bin mit Gewerkschaftern und Sozialdemokraten der Mei- nung, dass es gilt, eben jenen Nachzüglern etwas auf die Sprünge zu helfen, die noch immer glauben, man könne strukturschwache Branchen auf dem Buckel der Arbeitneh- mer über die Runden bringen. Gerade das Beispiel, das Herr Kollega Basler zitiert hat, die Textilindustrie, hat uns bewie- sen: Das ist bloss eine Frage der Zeit. Natürlich kann man eine Pleite einige Jahre hinausschieben, indem man mit langen Arbeitszeiten und mit Ausbeutung der Arbeitnehmer die «Bude» über die Runden bringt. Aber auch das hat einmal ein Ende - ein späteres zwar, aber der Schrecken ist deshalb nicht viel kleiner.
Wenn wir heute mit einer Initiative vor Sie treten, so hat diese verschiedenste Funktionen zu erfüllen. Sie soll näm- lich die Arbeitszeitdiskussion auf allen Geleisen erneut anre- gen. Sie soll wie gesagt die Nachzügler antreiben. Sie soll auf kommende Gesetzesrevisionen Einfluss nehmen. Das Arbeitsgesetz wird ja gelegentlich revidiert werden; Sie wis- sen, dass die Initiative bereits einen Teil ihrer Wirkung entfaltet hat, indem in wichtigsten Branchen Verhandlungs- erfolge erzielt wurden. Wenn Sie anführen - bisher habe ich den Einwand noch nicht gehört -, es gehe nicht an, in der Verfassung Arbeitszeiten festlegen zu wollen, gebe ich eine ganz banale Antwort darauf: Wer wie Sie in Ihrer Mehrheit seit Jahrzehnten die Gesetzesinitiative mit allen tauglichen und untauglichen Mitteln hintertreibt, muss doch nicht erstaunt tun, wenn man den Weg der Verfassungsinitiative beschreitet! Im übrigen hat in diesem Land die gesetzliche Regelung der Höchstarbeitszeit eine uralte Tradition: Eine Glarner Landsgemeinde hat im Jahre 1864 den Zwölf-Stun- den-Tag eingeführt und damit eine kontinentale Pioniertat begangen; es wäre angebracht, dieser fortschrittlichen Glar- ner Mitbürger zu gedenken. Das eidgenössische Fabrikge- setz von 1877 hat mit dem Elf-Stunden-Tag eine ähnliche öffentliche Regelung der Höchstarbeitszeit festgehalten. Egalisierung ist ein Ziel. Man könnte jetzt von Billiglohnlän- dern reden. Man könnte darüber reden, was wir hier bei- spielsweise in unserer Aussen- und Aussenwirtschaftspolitik tun, um in gewissen Billiglohnländern Regimes an der Macht zu halten, die jede gewerkschaftliche Regung brutal unterdrücken - da und dort liefern wir noch die Waffen zu dieser Unterdrückung. Aber darüber ist hier und heute nicht zu reden. Hier und heute ist mit Herrn Hayek über schweize- rische Billiglohngebiete zu reden. Sie erinnern sich, dass dieser grosse Retter aus der Not für die Uhrenindustrie auf die geniale Idee verfallen ist, es gebe ja in der Schweiz Billiglohngebiete (er hat das Tessin und das Wallis genannt und hat davon geredet, dass er die Produktion aus dem Hochlohngebiet Vallon de St-Imier in diese Billiglohngebiete verlegen möchte). Wie sollen sich die Leute gegen solche Erwägungen wehren? Beispielsweise dadurch, dass man gewisse Regelungen gesamtschweizerisch - in diesem Falle über Verfassung oder Gesetz - verankert und damit solchen unmöglichen kleinkarierten Spielchen ein für allemal den Riegel schiebt.
Wir liegen hinsichtlich der Länge der Arbeitszeit in Europa ganz vorne. Historisch ist dies leicht zu erklären, denn: in den sechziger und siebziger Jahren wurde jede Arbeitszeit- verkürzung mit dem topintelligenten Argument bekämpft, für jede Stunde Arbeitszeitverkürzung, die wir vornähmen, müssten wir so und soviele Ausländer ins Land holen, was niemand wollte. Die Stunde ist aber gekommen, wo dieses Argument nicht mehr gelten kann, weil der Bundesrat inzwi- schen eine Ausländerpolitik an die Hand genommen hat, die auch gewerkschaftlichen Vorstellungen in etwa entspricht. Ich meine nicht die Asylpolitik, sondern die Biga-Ausländer- politik und nur sie!
Wer heute damit argumentiert, mit Dumpingverhältnissen in einzelnen Branchen seien diese über die Runden zu retten, macht nichts anderes, als Voraussetzungen dafür zu schaf- fen, dass die nächste Strukturbereinigung in der einen oder anderen Branche noch härter, brutaler und schmerzhafter
ausfällt. Erinnern Sie sich an die epochale Aufschwung- phase der sechziger Jahre: statt zu rationalisieren, hat man mit billig importierter Arbeitskraft diesen Wirtschaftskessel am Kochen gehalten. Mit der weltweiten Rezession Mitte der siebziger Jahre hat man bei uns die längst nötige Struktur- bereinigung durchgeführt. Wer wie ich als Gewerkschafts- funktionär mitten in diesen Auseinandersetzungen gestan- den hat, wünscht sich keine Wiederholung dieser Vorkomm- nisse.
Wenn heute argumentiert wird, die Initiative appelliere nicht nur an den Gesundheitsschutz, also nicht nur an den Arbeit- nehmerschutz, so sei darauf hingewiesen, dass die Initiative neben Artikel 34ter Absatz 1 Litera e einen neuen Verfas- sungszusatz schaffen will, der die nötigen Voraussetzungen schafft. Im übrigen ist es - ich wiederhole das - im Prinzip ein Akt des Arbeitnehmerschutzes, die Arbeitsverteilungs- frage zu stellen. Wenn man heute sagt, man verteile die Arbeit auf alle, so ist auch das Arbeitnehmerschutz; es wäre an der Zeit, diese Verfassungsbestimmung in Litera a ein bisschen weiter zu interpretieren. Wenn gesagt wird, die wirtschaftliche Tragbarkeit sei nicht gegeben, müssen die Befürworter dieses Argumentes mindestens zugeben, dass es nicht gerade taufrisch ist; es ist mindestens hundertjährig und mehrfach erprobt; in vielen Volksabstimmungen war es erfolgreich. Dennoch: «Und sie bewegt sich doch!» Die Arbeitszeit bewegt sich doch nach unten! Ihr Argument wurde von der Geschichte längst widerlegt, ich mag es nicht noch eigens zerzausen.
Man könnte für einmal auch die Frage der volkswirtschaftli- chen Tragbarkeit von Arbeitszeitverkürzungen der weltwirt- schaftlichen und ökologischen Tragbarkeit ständiger Ueber- produktion gegenüberstellen! Wäre das kein interessanter Denkanstoss ?!
Die Frage der Konkurrenzfähigkeit gegenüber dem Ausland werden wir wohl dann abhandeln, wenn wir über BBC und Schweden reden. Es müsste mir jemand erklären, warum die Schweden mit kürzerer Arbeitszeit besser dran sind als wir Schweizer mit unseren Stachanov-Arbeitszeiten! Aber dazu wird sich keiner äussern; ich werde dennoch genau hin- hören.
Es wäre zu reden über den gesellschaftlichen Nutzen kürze- rer Wochenarbeitszeit - mehr Zeit für Familie, Erziehung und Haushalt -; das meine ich als Mann durchaus ernst. Es wäre zu reden über mehr Zeit für Bildung, Kultur und Frei- zeitaktivitäten, auch für die Erfüllung staatsbürgerlicher Pflichten. Es wäre darüber zu reden - hiermit nehme ich die deutsche Diskussion etwas auf -, dass wir als Gewerkschaf- 'ter der Meinung sind, bei der Arbeitszeitverkürzung bis zur 40-Stunden-Woche sei der Lohnausgleich absolut zu for- dern; bei Arbeitszeitverkürzungen auf dem vertraglichen Wege unter die 40 Stunden sei dann über Kostenbeteiligung der Arbeitnehmer zu reden. Das ist vielleicht eine noch nicht sehr weit verbreitete Meinung, aber ich vertrete sie.
Ich bitte Sie namens der sozialdemokratischen Fraktion, dem Minderheitsantrag Stappung zuzustimmen. Ich ver- spreche Ihnen: Wir treten nicht zum letzten Mal mit der Frage der Kürzung der Lebensarbeitszeit vor Sie, wir werden Ihnen das nicht ersparen - Sie uns ja auch nicht, wenn Sie jeweils Kurzarbeit in Ihren Betrieben verordnen: Da stellen Sie uns vor Faits accomplis, die uns nur so erstaunen! Zum Schluss sage ich: Wer ja zur Fünftagewoche, zum Achtstundentag sagt, befürwortet heute rein rechnerisch auch die 40-Stunden-Woche!
Biel: Auch unser Land wird über kurz oder lang die Arbeits- zeit weiter verkürzen. Das liegt im Zuge der Entwicklung. Strittig ist allerdings, auf welche Weise und welche Arbeits- zeit verkürzt wird. Das ist nicht ganz das gleiche.
Unsere Fraktion ist ebenfalls der Meinung, dass eine Verkür- zung der Arbeitszeit eine erstrebenswerte Möglichkeit sei, um die Arbeitnehmer am Produktivitätsfortschritt teilhaben zu lassen. Dagegen können wir den Weg, den die Gewerk- schaften mit ihrer Initiative vorschlagen, nicht unterstützen. Im Verfassungstext wird seitens der Initianten angegeben, sie möchten die Arbeitnehmer am Produktivitätsfortschritt
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durch Verkürzung der Arbeitszeit beteiligen. Das ist eine, aber nur eine Möglichkeit, um diese Beteiligung vorzuneh- men. In der Regel ist in den letzten Jahren in der Schweiz mehrheitlich der andere Weg gewählt worden, nämlich die Erhöhung der Reallöhne. Aber selbst dann, wenn Sie den Weg der Arbeitszeitverkürzung wählen, schlagen uns die Initianten einen kleinen Ausschnitt all der vielen Möglichkei- ten vor, die die Arbeitszeitverkürzung bietet, nämlich den traditionellen Weg der Verkürzung der Wochenarbeitszeit. Grundsätzlich müssen wir aber auch einmal beachten: Was gibt es in der Wirtschaft zu verteilen? Es wird immmer vom Produktivitätsfortschritt gesprochen. Man meint damit in der Regel die Erhöhung des realen Bruttoinlandproduktes pro Erwerbstätigen. Effektiv gibt es, je nachdem, wesentlich weniger zu verteilen als diesen Produktivitätsfortschritt. Zu verteilen gibt es nämlich nur das, was man volkswirtschaft- lich den Verteilungsspielraum nennt. Sie müssen nämlich auch noch die Entwicklung der realen Austauschverhält- nisse mit dem Ausland einbeziehen. Für ein kleines Land - wie die Schweiz - ist das ganz entscheidend. Wir meinen damit die Entwicklung der sogenannten Terms of trade. Es ist sehr wesentlich, ob ein Land sinkende oder steigende Terms of trade hat. Es ist entscheidend, wieviel mehr Export- güter und Dienstleistungen es im Export hergeben muss, um die Importe zu bezahlen. Das müssen Sie einbeziehen, und dann haben Sie nämlich den Spielraum, den es zu verteilen gilt.
Wie sieht das in den letzten Jahren aus? Sie müssen eine längerfristige Entwicklung ansehen. Ich habe die Rechnung ab 1962 gemacht. Sie können auch 1960 oder später anfan- gen. Die Reallohnerhöhung war bis 1983 im Trend Jahr für Jahr grösser, als sich der Verteilungsspielraum entwickelt hat. Für die letzten vier Jahre hat sich allerdings eine Umkehr ergeben. Es ergab sich eine etwas höhere Zunahme im Verteilungsspielraum. Wenn ich überschlagsmässig das letzte Jahr nehme - auch wenn noch nicht alle Daten vorlie- gen -, komme ich auf eine Zunahme des Verteilungsspiel- raumes um 2,8 Prozent, während die Reallöhne - berechnet als Realeinkommen pro Erwerbstätigen - um 2,67 Prozent zugenommen haben.
Welche Schlüsse kann man daraus ziehen? Eines ist sicher: In der Schweiz hat man der Erhöhung der Realeinkommen den Vorzug gegeben, vor der Verkürzung der Arbeitszeit. Das ist ganz eindeutig. Noch einen Blick auf die Möglichkei- ten, wenn ich den Verteilungsspielraum ausnützen und die Arbeitszeit verkürzen möchte: Wir haben zahlreiche Grund- möglichkeiten. Diese können wir noch kombinieren, und dann kommen wir auf 20 und mehr Möglichkeiten. Wir haben aber eine einzige, die Wochenarbeitszeit, als Alterna- tive angeboten bekommen. Man könnte die Erwerbsquote beeinflussen; Herr Leuenberger hat davon gesprochen. Sie können aber auch die durchschnittliche Arbeitszeit pro Erwerbstätigen in einem Jahr verkürzen, generell, wie es die Gewerkschaften vorschlagen, aber diese nur für die Wochenarbeitszeit. Sie können aber auch individuelle Ver- kürzungen vorschlagen, individuelle Massnahmen wie Teil- zeitarbeit, Flexibilisierung der Tages-, Wochen- und Jahres- arbeit. Sie haben eine Fülle von Möglichkeiten. Es ist viel- leicht nicht ganz abwegig, zu wissen, was eigentlich die Arbeitnehmer wollen. Umfragen belegen es eindeutig: Die Arbeitnehmer wollen nicht eine Verkürzung der Wochenar- beitszeit als ihr erstes Anliegen. Sie wollen eine flexiblere Arbeitszeitgestaltung, insbesondere mehr Ferien. Dagegen wird uns hier genau das vorgeschlagen, was bei den Arbeit- nehmern am unbeliebtesten ist. Das ist die Verkürzung der Wochenarbeitszeit. Nicht umsonst hat eine ganz grosse Arbeitnehmerorganisation in der Schweiz, die in der VSA zusammengeschlossenen Angestelltenorganisation, von der Initiative Abstand genommen. Sie können sich mit dem Vorgehen des Gewerkschaftsbundes nicht befreunden, weil sie andere Optionen haben und sich diese nicht durch einen Verfassungstext verbieten oder aus der Hand nehmen las- sen wollen.
Andererseits müssen wir auch wissen, was die Wirtschaft will, was volkswirtschaftlich sinnvoll ist. Sinnvoll ist eine
Flexibilisierung der Arbeitszeit, indem die Betriebszeiten von den Arbeitszeiten abgekoppelt werden. Es sind ganz handfeste betriebswirtschaftliche Ueberlegungen, die man hier anstellen kann. Es ist doch ganz klar: Wenn ich diese Entkoppelung nicht habe, dann habe ich jenen Teil der Fixkosten, die nicht an die Arbeitszeit gebunden sind, und die ein grösseres Gewicht erhalten. Ich binde Kapitalien und damit auch volkswirtschaftliche Ressourcen, wenn ich einerseits die Wochenarbeitszeit verkürze und andererseits keine grössere Flexibilisierung habe. Das sind die wirt- schaftlichen Ueberlegungen. Man könnte diesbezüglich längste Exkurse vornehmen, um zu beweisen, wie das aus- sieht. Vor allem ist eines zu sagen: Arbeitszeitflexibilisierung kann eingesetzt werden, um Arbeitsplätze zu schaffen. Aber die Verkürzung der Wochenarbeitszeit ist die ineffizienteste Möglichkeit, um das zu tun. In der Regel spielt es eben nicht. Es ist ein ungeheurer Aufwand dahinter mit ganz wenig Ertrag. Das haben uns die Franzosen in der Aera Mitterrand glänzend vordemonstriert.
Welche Schlüsse sind zu ziehen, wenn schon unter den Arbeitnehmern der Wunsch nach mehr Ferien, nach mehr Flexibilisierung, vorhanden ist? Wenn aber auch seitens der Wirtschaft das gewünscht wird, müssten wir doch diesen Weg offen halten. Und genau diesen Weg verbaut uns die Initiative. Denn man kann nicht Arbeitszeiten flexibilisieren, wenn die effektive Arbeitszeit der gesetzlichen entspricht oder wenn nur geringe Unterschiede bestehen. Die effektive Arbeitszeit ist zurückgegangen, die gesetzliche ist immer noch die gleiche. Das ermöglicht genau das, was man in unserer Wirtschaft tun möchte, was aber auch das Anliegen vieler Arbeitnehmer ist.
Der Weg, den die Gewerkschaften vorschlagen, scheint uns aus folgendem Grund auch falsch: Er nimmt den Sozialpart- nern, sowohl den Gewerkschaften als auch den Arbeitge- bern, die Option, ob sie mehr Reallohn oder kürzere Arbeits- zeiten wollen.
Letztlich ist in diesem Zusammenhang eben auch die Frage- stellung falsch. Sie zwingt uns, zu etwas ja oder nein zu sagen, das wir eigentlich so gar nicht beantworten möchten. Unsere Fraktion kann die Initiative nicht unterstützen, aber aus Protest gegen diese Fragestellung, die uns einmal mehr aufgezwungen wird, sind einige unserer Kollegen der Mei- nung, sie möchten das mit Stimmenthaltung demonstrieren. Noch ein Wort zu den Gewerkschaften: Sie tun dem Gedan- ken der Arbeitszeitverkürzung einen schlechten Dienst. Es ist vorauszusehen, dass diese Initiative eine ähnliche Ant- wort bekommen wird wie diejenige von 1976. Versuchen Sie dann zu verhandeln. Sie werden die Antwort bekommen. Ich finde es schade, dass man uns in diese Situation hineinma- növriert hat und uns die Optionen, die nötig sind, nicht offen lässt.
Noch einmal: Wir können diese Initiative nicht unterstützen. Wir halten diesen Weg für falsch. Wir möchten aber beto- nen, dass auch wir Arbeitszeitverkürzungen als einen Weg der Teilhabe am Produktivitätsfortschritt unterstützen.
Frau Stocker: Wir konnten uns nicht auf eine klare Stellung- nahme zur Initiative einigen, und gemäss unseren internen Abmachungen teilen wir uns in die Redezeit; haben Sie aber keine Angst; wir werden uns an die Zeitlimite halten.
Ich vertrete die befürwortende Mehrheit. In der grünen Frak- tion hat sich eine knappe Mehrheit für die Annahme der 40- Stundenwochen-Initiative gebildet. Es sind hauptsächlich drei Ueberlegungen, die uns dazu gebracht haben.
Die erste ist eine Arbeitsmarktüberlegung. Manchmal kommt es mir vor, wenn wir hier von Arbeit reden, dass wir eine Ideologie und nicht die Realität meinen, mindestens nicht die Realität derjenigen Arbeitnehmerinnen und Arbeit- nehmer, die am Fliessband stehen und die zum Teil auch im öffentlichen Dienst sinnentleerte Arbeit verrichten müssen. Vor allem für sie wäre diese 40-Stundenwochen-Initiative ein entscheidender und wichtiger Schritt. Alle jene, die die dritte industrielle Revolution erleben werden, werden umlernen müssen, wenn wir es nicht freiwillig und schrittweise tun. Es wird wahrscheinlich nicht uns hier im Saal treffen, minde-
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stens nicht als erste, aber sehr viele Bürgerinnen und Bürger.
Die zweite Ueberlegung ist eine gesellschaftspolitische. Die Eidgenössische Kommission für Frauenfragen (Bericht IV) und der Familienbericht des Bundes, der soeben erschienen ist, stellen fest, dass eine echt partnerschaftliche Teilung zwischen der Produktionsarbeit und der Reproduktionsar- beit nur dann eine Chance hat, wenn wirklich die produktive Arbeitszeit reduziert wird.
In der dritten Ueberlegung geht es um die Lebensqualität. Demographisch gesehen wird es ganz bestimmt zuneh- mend Menschen geben, die intensive Betreuung und Pflege brauchen werden. Wenn wir von Arbeitszeitreduktion spre- chen, dann meinen wir auch diese Menschen, die dann - und da gehören wir vielleicht auch einmal dazu - darauf angewiesen sind, qualitativ hochstehende Arbeitskräfte zu haben. Wir sind vielleicht hier im Saal die falschen Adressa- tinnen und Adressaten für eine 40-Stunden-Woche, weil wir alle uns jederzeit damit gross herausstellen können, dass wir 60 oder 80 Stunden arbeiten. Aber das können wir machen, weil wir uns mit einer Berufstätigkeit derart entla- sten können, dass uns die politische und die gesamtgesell- schaftliche Arbeit auch wirklich noch zu tun ermöglicht wird.
Wir sind nicht glücklich über diese ganz aus der Zeit des Wachstums heraus resultierende Initiative, die klar eine Limite setzt und den vollen Lohnausgleich befürwortet. Wir hätten es auch lieber gesehen, es würde eine Flexibilisie- rung der Arbeitszeit ins Auge gefasst, die nach unten keine starre Regelung trifft. Aber wir haben es jetzt mit dieser Vorlage zu tun und nach Abwägen des Für und Wider kommen wir zum Schluss, dass diese Initiative mindestens ein Schritt in die richtige Richtung ist und dass die Diskus- sion, die damit verbunden ist, für uns alle ein wichtiger Lernschritt sein könnte.
Schmid: Es gibt gute Gründe für die Initiative. Es gibt aber auch einige gegen sie. Sie haben vorhin meine Kollegin, Frau Stocker, gehört, die sich zu einem lauen Ja durchge- rungen hat. Ich werde aus meiner Sicht, und für eine Min- derheit unserer Fraktion, einige Ueberlegungen anfügen, die mich zu einem wenig enthusiastischen Nein bewogen haben.
Wir können hier nur ja oder nein sagen zu einer Frage - und da sind wir uns in der Fraktion einig -, die heute so nicht mehr gestellt werden sollte.
Was ist denn das für eine Vorlage, die uns derart Mühe macht? Es sind die pauschalen Forderungen, die nicht mehr in die Zeit passen. Aus ökologischer Sicht vertreten die beiden Lager im Grunde sehr ähnliche Zielsetzungen und Lebensauffassungen. Man möchte auch weiterhin den Wohlstand vermehren und das Wachstum fördern. Wer weniger hat, will gleich viel, wer mehr hat, will noch mehr. Wenn sich dies nicht zulasten des Kontrahenten machen lässt, dann geht es sicher auf Kosten der Natur und der kommenden Generationen. Die Bedrohung unserer Lebens- grundlagen erlaubt es nicht mehr, in der herkömmlichen Interessenpolitik miteinander zu streiten. Wir müssen heute Arbeit und Arbeitswelt aus einer ganzheitlicheren Sicht beurteilen und würdigen, was ich durch einige grundsätzli- che Feststellungen skizzenhaft andeuten möchte.
Erste Feststellung: Es gibt auf unserer Erde Arbeit in Hülle und Fülle. Auch dann noch, wenn man sich entschliessen könnte, nur noch zu produzieren und zu tun, was notwen- dig, sinnvoll und umweltfreundlich ist. Am Unternehmer liegt es, mit Pioniergeist, Eigeninitiative und Risikofreudig- keit jene Marktnischen zu entdecken, die innerhalb einer verantwortbaren Gesamtpolitik immer noch gross und viel- fältig sind.
Zweite Feststellung: Arbeit ist nicht das ganze Leben. Sie muss vermehrt durch Musse und sinnvolle Freizeitbeschäfti- gung ergänzt werden. Wirklich erfüllende Freizeit ist im Grunde nicht teuer. Aber die fortwährende Steigerung des Konsums ist nur der unzureichende Ersatz für wesentlichere
Dinge, und darum macht er den Menschen nicht zufrieden, wohl aber immer anspruchsvoller.
Dritte Feststellung: Arbeit ist nicht gleich Arbeit. Es gibt zweifellos noch heute Berufsgruppen, die mit einem Exi- stenzminimum auskommen müssen, ferner solche, die aus- serordentlich strenge, riskante und gesundheitsgefähr- dende oder eintönige Arbeiten zu verrichten haben. Ihnen wäre sehr wohl eine reduzierte Arbeitszeit bei gleichem oder gar höherem Lohn zuzugestehen.
Vierte Feststellung: Nicht jeder misst der Arbeit denselben Stellenwert in seinem Leben zu. Dem einen bedeutet sie alleiniger Lebensinhalt, ein anderer wäre durchaus bereit, sich mit einer halben Stelle und entsprechender Lohnreduk- tion zu begnügen. Es gibt Ehepaare, die gerne je zur Hälfte berufstätig sein und sich in die Haushaltarbeiten teilen möchten. Arbeitszeitverkürzung ist für den einen ein Segen und für den anderen vielleicht fast ein Fluch. Die Arbeitszeit sollte daher mehr individuell bemessen werden können.
Wenn wir nun die vorliegende Volksinitiative unter diesen Aspekten betrachten, lassen sich folgende Schlüsse ziehen: 1. Die Herabsetzung der Arbeitszeit ist etwas Positives, wenn sie Raum schafft für andere, selbstgewählte Tätigkeiten oder Musse, Ausgleich und zusätzliche Selbstentfaltung. Auch die Kunst sinnvoller Freizeitgestaltung kann nicht früh genug erlernt werden, denn mit zunehmendem Alter werden wir ja ohnehin alle einmal entbehrlich und sind keine soge- nannt nützlichen Glieder der Gesellschaft mehr. Aber ich glaube, das ist nicht das einzige Kriterium unseres Mensch- seins.
Generelle Arbeitszeitverkürzung bei generell gleichblei- bendem Lohn kann heute nicht mehr verantwortet werden. Dies zwänge uns, entweder an der herkömmlichen Wachs- tumspolitik mit all ihren ökologischen Bedenklichkeiten festzuhalten oder allenfalls Teuerung und Inflation in Kauf zu nehmen. Wenn schon, dann wäre es vernünftiger, die nächste Lohnforderung gegen eine Arbeitszeitverkürzung einzutauschen.
Eine einheitliche Reduktion der Arbeitszeit, die jedoch flexiblere Lösungen für den einzelnen verunmöglicht, Teil- zeitarbeit weiterhin erschwert und auf unabsehbare Zeit das Recht auf Existenz mit der Pflicht zu einer Vollzeitarbeit koppelt, ist nicht mehr zeitgemäss.
Es geht darum nicht an, das berechtigte Anliegen einzel- ner Gruppen auf Arbeitszeitverkürzung mit der generellen Zustimmung aller übrigen, die es vielleicht gar nicht nötig haben, zu erkaufen.
Aus all diesen Gründen kann eine Minderheit der grünen Fraktion die Initiative leider nicht unterstützen, auch wenn wir bei weitem nicht alle Argumente teilen, die gegen sie angeführt werden. Unser Nein sei aber auch als Aufforde- rung zu verstehen, ernsthaft nach einer modernen, ökolo- gisch verträglichen Wirtschafts- und Sozialpolitik zu su- chen.
Schmidhalter: Die CVP-Fraktion ist für eine Ablehnung der Initiative ohne Gegenvorschlag. Die CVP-Partei hat sich anlässlich der Vernehmlassung im gleichen Sinne geaus- sert. Wir gehen davon aus, dass die Arbeitszeit in bestimm- ten Branchen und Bereichen mittel- und langfristig noch etwas gesenkt werden kann, dies aber kann nur erfolgen, wenn gleichzeitig Produktivitätsfortschritte realisiert werden.
Das bestehende System, die Arbeitszeit über ausgehandelte Kollektiv-Arbeitsverträge unter den Sozialpartnern auszu- handeln, hat sich bewährt. Mit der Annahme der Initiative und einer durch Gesetz vorgeschriebenen wöchentlichen Arbeitszeit würden alle diese bestehenden Verträge einen grossen Substanzverlust erleiden. Die Sozialpartner würden ausgeschaltet und durch das Gesetz ersetzt. Verloren ginge auch die Flexibilität der bestehenden Lösung, da diese durch eine straffe, gesetzliche Regelung ersetzt wird. Es bliebe zu wenig Spielraum für Lösungen über zusätzliche Ferien, Freitage, über gleitende Arbeitszeit usw.
Die Mehrheit der Arbeitnehmer ist eher für eine flexiblere oder eine absolut freie Gestaltung der Arbeitszeit. Ange-
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strebt werden sollte eine Jahresarbeitszeit. Die heute im Arbeitsgesetz definierte Wochenarbeitszeit könnte so elimi- niert werden, vor allem wäre es im Tourismus interessant, eine Jahresarbeitszeit einzuführen. Es entstünden so für den Arbeitnehmer saisonal bedingte grössere Arbeitszeiten, die aber durch längere und ausgedehnte Freizeitperioden aus- geglichen würden. Für alle Branchen, welche saisonal stär- ker beansprucht und gefordert werden, wäre eine solche Lösung vorzuziehen. Flexibilität ist auch unbedingt notwen- dig für neue Betriebe mit Rieseninvestitionen, die rund um die Uhr betrieben werden müssen.
Produktionsgewinne kann man entweder über Arbeitszeit- verkürzungen oder über Reallohnerhöhungen verteilen. Das Wie sollten die Sozialpartner weiterhin miteinander und untereinander vertraglich regeln. Eine einseitige Lösung durch Gesetz ist daher abzulehnen.
Die Vollbeschäftigung kann mit der Initiative nicht verbes- sert werden, da es an ausgebildeten Facharbeitern fehlt und da bei uns zudem praktisch eine Vollbeschäftigung herrscht. Arbeitszeitverkürzungen bringen uns die fehlen- den ausgebildeten Fachleute nicht her. Vergleiche innerhalb der Branchen und über die Landesgrenzen hinaus, vor allem im EG-Raum, müssen über die effektive Arbeitszeit erfolgen, d. h. inklusive Berücksichtigung der Auswirkungen von Ueberstunden und Schattenwirtschaft. Wir müssen uns überlegen, ob der Standort Schweiz nicht auch weiterhin - da praktisch ohne Rohstoff - die Arbeitsqualität und auch die Arbeitsquantität fördern soll. Gross geworden sind wir auf jeden Fall nur dank dieser beiden Faktoren, dank der Arbeitskraft unseres Volkes.
Zudem müssen wir uns die berechtigte Frage stellen, ob wir bei weiteren Arbeitszeitverkürzungen überhaupt noch fähig sind, die sozialen und Freizeitprobleme der Zukunft zu finanzieren. Ab 1992 werden wir die sogenannte grenzen- lose europäische Gemeinschaft neben uns haben. Zu die- sem Zeitpunkt wird sich auch für die kleinen und mittleren Firmen die Frage stellen, ob nicht Arbeitsplätze in diesen Raum, in welchem nachweisbar die effektive Arbeitszeit höher ist als in der Schweiz, zu verlegen sind. Die wirtschaft- liche Entfaltung unserer Unternehmer ist bereits heute durch das Fehlen qualitativer Fachkräfte gebremst. Diese Situation wird sich in naher Zukunft nicht bessern. Der Geburtenrückgang macht sich bemerkbar. Die Zahl der 19jährigen wird 1995 etwa 27 Prozent tiefer liegen als 1983. Auch der Einbezug der Frauen ins Erwerbsleben ändert daran wenig. Der Anteil der Frauen, die studieren, macht nur einen Drittel der Studierenden aus, und von diesen studie- ren nur 11 Prozent Ingenieurwissenschaften. Die Zunahme in diesem Sektor war in den letzten Jahren zwar mit 6,2 Pro- zent erfreulich, aber zu allzu grossem Optimismus berech- tigt auch diese Entwicklung nicht. Weil wir also zuwenig Fachkräfte haben, dürfen wir nicht den Fehler begehen, diese wenigen noch zeitlich, also auch quantitativ weniger arbeiten zu lassen. In den Berg- und Randregionen verlieren wir laufend Industriearbeitsplätze. Das Berggebiet ist in den letzten Jahren eine verlängerte Werkbank der hochentwik- kelten Regionen der Schweiz gewesen, weil hier der Roh- stoff Elektrizität gewonnen wird und noch genügend Arbeitskräfte zur Verfügung standen. Aber auch hier macht sich der Mangel an Fachkräften bemerkbar, so dass die Abwanderung sicherer Arbeitsplätze sogar in die Schwellen- länder - heute bereits feststellbar - zusehends gefördert wird.
Ich fasse zusammen: Die Festlegung der Arbeitszeiten gehört nicht in das Gesetz und schon gar nicht in die Bundesverfassung. Dieses Problem muss eine Angelegen- heit der Sozialpartner bleiben, die für ihre jeweilige Branche angemessene Lösungen suchen und finden. Nur auf diesem Wege sind die strukturellen Probleme unserer Wirtschaft zu lösen und nur so bleibt unsere Wirtschaft konkurrenzfähig. Die CVP-Fraktion unterstützt den Antrag der Kommissions- mehrheit, die vorliegende Initiative ohne Gegenentwurf ab- zulehnen.
M. Houmard: L'initiative populaire pour la réduction de la durée du travail, lancée par l'Union syndicale suisse, vise, comme nous le savons, à abaisser la durée du travail hebdo- madaire à 40 heures, sans diminution du revenu-salaire. 158 549 signatures ont été recueillies. Mais, en procédure de consultation, tous les cantons se sont déclarés opposés à l'insertion de dispositions sur la durée du travail dans la Constitution fédérale.
En complétant la Constitution fédérale par un nouvel article 34ter, l'Union syndicale suisse veut donner mandat à la Confédération d'adapter la législation à l'évolution écono- mique et sociale. L'initiative cherche en fait à généraliser la semaine de 40 heures, par voie légale, pour ensuite faire valoir d'autres revendications dans les pourparlers entre partenaires sociaux. Il s'agirait, selon les termes du nouvel article, d'assurer aux travailleurs une part de l'accroisse- ment, de la productivité due aux progrès techniques et de créer des conditions de plein emploi.
La motivation de l'Union syndicale suisse est donc différente de celle des Organisations progressistes de Suisse, avancée en 1973 qui, elle, faisait valoir avant tout des raisons de santé publique.
Avec le Conseil fédéral, le Parti radical propose de recom- mander au peuple le rejet de l'initiative populaire de l'Union syndicale suisse, et cela sans contre-projet.
Cinq arguments, à notre avis, militent en faveur du rejet. Premièrement, l'ordre social actuel a fait ses preuves. Il convient donc de laisser la priorité aux réglementations établies par conventions collectives du travail. Pourquoi voudrait-on vider la concertation d'un élément essentiel, la souplesse? Laissons donc à la profession, par le biais des syndicats concernés, une certaine marge de manoeuvre.
M. Leuenberger a évoqué tout à l'heure le déplacement de deux ateliers de Longines, en Valais et au Tessin, pour des raisons de salaires. J'aimerais préciser que cette informa- tion ne correspond plus à la réalité. Suite à des pourparlers, la FMH a annoncé que les ateliers resteraient dans le canton de Berne, plus précisément à Bienne. Cet exemple montre une fois de plus que le dialogue est préférable à toute contrainte dictée par la loi.
Deuxièmement, cette disposition n'a pas place dans la Constitution fédérale. Le caractère détaillé de l'initiative ne répond pas aux normes d'un texte constitutionnel. La durée du travail est un sujet à caractère évolutif, alors que le droit constitutionnel, par son essence même, revêt un caractère durable. Evitons donc d'inscrire dans la constitution des dispositions inutiles, puisque le législateur a déjà réglé ce qui devait l'être.
Troisièmement, l'initiative de l'Union syndicale suisse serait, à coup sûr, impraticable. Comment, en effet, appliquer l'arti- cle 34ter proposé par l'USS, qui conférerait à l'Etat le man- dat d'assurer aux travailleurs une part équitable de l'accrois- sement de la productivité ? Le Parti socialiste suisse, lors de la consultation, estime que les salaires n'ont pas progressé au même rythme que la productivité. Se rappelle-t-on que les salaires ont passé de 2 francs, en 1945, à 17,50 francs en 1983, soit un pouvoir d'achat pour les travailleurs multiplié par 2,5 en quarante ans?
Non seulement, l'évolution de la production est difficile à exprimer, mais encore elle varie sensiblement d'une profes- sion à l'autre. De surcroît, à l'intérieur de la même branche économique, on enregistre des variations. Prenons à témoin le travail du camionneur: comment l'Etat procéderait-il pour mesurer l'augmentation de la productivité d'un camion exé- cutant des transports internationaux? Enverra-t-on peut- être des agents à la douane de Chiasso, lorsqu'il y aura un blocage dû à la grogne des transporteurs italiens? Ou bien laissera-t-on plutôt le camionneur se débrouiller seul, quitte à ce que sa productivité baisse? Et dans l'hôtellerie, que fera-t-on lorsque la productivité baissera en raison de la diminution des clients étrangers, due à des facteurs exté- rieurs: conditions climatiques, taux de change?
Ces deux exemples montrent à l'évidence qu'il n'est pas possible de déterminer la part équitable revenant aux travail-
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leurs sans mettre en place un dispositif administratif dispro- portionné.
Quatrièmement, la diminution de la durée du travail hebdo- madaire n'est pas, comme le pensent les auteurs de l'initia- tive, la recette miracle en matière de politique de l'emploi. Le rapport 1987 d'une Commission d'experts syndicaux, dans le cadre du programme travailleurs/employeurs de l'OCDE, mentionne au point 49: «Dans la plupart des pays de l'OCDE, les effets de la réduction du temps de travail sur le niveau du chômage sont très controversés. Les résultats de ces études varient selon les hypothèses sur lesquelles l'ana- lyse repose, selon le degré d'agrégation des données, selon la période choisie». Le point 50 de la même déclaration stipule: «Les délégués syndicaux, pris individuellement, sont probablement bien avisés de rester en dehors des discussions théoriques et analytiques».
Nous constatons que la réduction de la durée du travail est bien plus complexe que ne le pensent les auteurs de l'initia- tive. Le débat s'appuie trop facilement sur des hypothèses que les faits n'ont pas étayées.
Cinquièment, la réduction de la durée du travail hebdoma- daire aurait, dans certains secteurs économiques, de graves conséquences, tant pour les employeurs que pour les tra- vailleurs. Je pense en particulier aux entreprises fabriquant des produits peu élaborés, aux petites et moyennes entre- prises et aux entreprises de services: hôtels, restaurants, loisirs.
Lorsqu'il n'y a pas de compensation possible d'une réduc- tion de travail, de deux heures par exemple, on ne pourra engager un employé supplémentaire que si une vingtaine de personnes effectuent le même travail dans l'entreprise, sinon les mécanismes du marché, les coûts, les prix de vente seront perturbés. Cela est tout simplement impossible pour une petite et moyenne entreprise ou pour une entre- prise de services de taille moyenne. L'avenir de l'entreprise serait gravement mis en danger. Au fait, l'Union syndicale suisse se préoccupe-t-elle vraiment de l'avenir?
Evoquant dans ce rapport les générations à faible taux de natalité, Beat Kappeler s'exprime comme suit: «Nous pen- sons qu'il est fallacieux de tirer argument de certaines psychoses du futur pour empêcher nos contemporains à un temps de travail trop long».
Et il ajoute: «La population future pourra se procurer provi- soirement ces biens à l'étranger, ce que notre balance commerciale permet de faire sans problème.» Je pose la question de savoir si tous les travailleurs, les chômeurs que nous avons évoqués, qui eventuellement seront effective- ment au chômage, diront merci à M. Kappeler. Il sera, en effet, impossible d'acheter juste la quantité qui fera défaut. Pour conclure, je rappelle l'enquête sur la durée du travail effectué dans 17 pays d'Europe: «Dans bon nombre de pays d'Europe occidentale, il devient de plus en plus difficile de dégager des tendances générales en ce qui concerne la durée de la semaine de travail.» En effet, il existe de plus en plus de catégories de tavailleurs pour qui le nombre d'heures de travail varie d'une semaine à l'autre. En outre, on enregistre d'énormes différences si l'on fait les comparai- sons sur une année, voire sur toute une vie, parce que notre type de vie a changé et parce qu'il n'est plus possible de s'en tenir aux normes classiques. Heureusement, ceci compense souvent celà. Mais comme les modalités d'organisation du travail sont désormais impossibles à codifier, le Parti radical ne peut que vous engager, à l'instar du Conseil fédéral, à proposer au peuple de rejeter l'initiative de l'Union syndicale suisse.
Je vous demande donc d'accepter l'arrêté sous la forme proposée par le Conseil fédéral.
Herczog: Im Juni 1975 gab der EG-Ministerrat an seine Mitglieder eine Empfehlung heraus, wonach der Grundsatz der 40-Stunden-Woche vor Dezember 1978 angewandt wer- den sollte. Das war vor zehn Jahren. Die Poch, damals ganz im Geiste des heute modischen EG-Integrationsdiskurses, lancierte zu Beginn der siebziger Jahre die 40-Stundenwo- chen-Initiative. 1976, während der Frühjahrssession, also
heute vor genau zwölf Jahren, hat dieses Parlament jene Initiative zur Arbeitszeitverkürzung diskutiert. Es erstaunt nun nicht, dass die bürgerlichen Gegenargumente gegen die Einführung der 40-Stunden-Woche in den letzten 12 Jahren die gleichen geblieben, hingegen durchs Alter kaum gereift sind.
Seit 1877, also vor über 100 Jahren, als durch das Fabrikge- setz der 11-Stunden-Tag und das Verbot der Kinderarbeit hätten durchgesetzt werden sollen, ist der bürgerliche Argu- mentationskatalog bezüglich Arbeitszeitverkürzung so gut wie nicht verändert worden. Auffallend ist vor allem folgen- des, was die Arbeitszeitverkürzung betrifft: Der Zeitpunkt ist jedesmal nicht richtig. Der Zeitpunkt für die Arbeitszeitver- kürzung ist nicht richtig, wenn die Rezession eintritt, weil die Arbeitszeitverkürzung dann verunmöglicht, dass die Kostensituation verbessert wird. Im Gegenteil! Sie würde sogar die Kostensituation der Wirtschaft verschlechtern. Siehe Asea BBC. In erster Linie ist ja wohl die Arbeitszeitver- kürzung schuld an der heutigen Situation, dass 2500 Arbei- ter und Arbeitnehmerinnen entlassen werden mussten. Oder: Der Zeitpunkt ist auch in der Hochkonjunktur nicht richtig. Die Arbeitszeitverkürzung ist nicht möglich, da der Arbeitsmarkt ja so ausgetrocknet ist. Die Forderung nach der 40-Stunden-Woche - seien wir ehrlich - ist im Grunde schon etwas Nostalgie! Bereits 1930 hat am Gewerkschafts- kongress in Luzern der spätere Bundesrat Max Weber erklärt, die 40-Stunden-Woche wäre etwas Sinnvolles, und 1933 haben die Schweizer Gewerkschaften die Forderung dann endlich ins Aktionsprogramm aufgenommen. Heute wird in der Bundesrepublik für die 35-Stunden-Woche ge- kämpft!
Die Forderung nach der Arbeitszeitverkürzung ist ein Geflecht von vielfältigen Werten und Interessen, und sie hat nicht in erster Linie eine beschäftigungspolitische Seite.
Es sind im wesentlichen vier Forderungen:
Mehr Zeit-, Arbeits- und Lebenssouveränität für den ein- zelnen Menschen.
Ein Ausgleich für die zunehmende körperliche und nervli- che Beanspruchung am Arbeitsplatz.
Eine Angleichung an die Entwicklung des Bruttoinland- produktes pro Beschäftigten. Von 1976 bis heute hat es pro Jahr im Durchschnitt um 2,3 Prozent zugenommen - im Gegensatz zur Entwicklung bei den Reallöhnen und bei den Arbeitszeiten.
Gleichmässige Verteilung der Erwerbschancen.
Da anzunehmen ist, dass die Arbeitszeitverkürzungs-Diskus- sion noch lange dauern wird, müssen wir auch gewisse andere Stichworte einbringen, die von dieser starren Arbeitszeitdebatte wegführen.
Freizeit ist nicht nur als Appendix der Arbeit zu be- trachten.
In Zukunft soll ein Nebeneinander verschiedener Arbeits- und Lebensformen geprüft werden.
Der wirtschaftliche Wachstumsimperativ muss relativiert werden.
Wir, die Poch, stimmen dieser Initiative selbstverständlich zu. Mit anderen Worten: Bei der Arbeitszeitverkürzung wäre - wie bei der Effizienz - weniger effektiv mehr.
M. Carobbio: Comme vient de le dire M. Herczog douze ans nous séparent du dernier débat que nous avons eu dans cette salle à propos de l'introduction de la semaine de travail de 40 heures. Depuis lors, en Suisse et dans le monde beaucoup de choses ont changé. Le progrès technique et les nouvelles technologies ont augmenté la productivité. Et à propos de productivité permettez-moi d'ouvrir une paren- thèse: il faut espérer qu'en ce qui concerne la productivité, les partis libéral et radical n'entendent pas celle évoquée ici par M. Houmard. Parenthèse close. Les bénéfices de la plupart des entreprises, eux-aussi, ont augmenté en grande partie. En même temps, le rythme et les conditions de travail ainsi que le stress sur les lieux de travail sont devenus toujours plus lourds pour les salariés, qui n'ont pas particu- lièrement bénéficié - il faut le rappeler - de l'augmentation de la productivité et des bénéfices. De plus, la diffusion
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toujours plus large de nouvelles formes de travail (travail à temps partiel) montre qu'une durée de travail plus réduite est devenue une aspiration d'un nombre croissant de travail- leurs ainsi qu'une exigence sociale.
Et à ce propos je ne peux pas me déclarer d'accord avec M. Biel lorsqu'il dit que la réduction de l'horaire de travail n'est pas une aspiration des travailleurs. Peut-être ne l'est- elle pas pour ceux qui bénéficient déjà de la semaine de 40 heures, mais c'est une revendication essentielle pour ceux qui ont encore un horaire de 44, 45 ou 46 heures. A tout cela s'ajoute l'anachronisme d'une législation suisse qui admet encore une durée maximale hebdomadaire de travail de plus de 50 heures pour certaines catégories de salariés. N'ou- blions pas le fait que la Suisse qui veut se mettre à l'heure de l'Europe figure en queue des pays européens quant à la durée moyenne de travail hebdomadaire.
Toutefois, si - comme je l'ai dit - beaucoup de choses ont changé, la position de la majorité du Conseil fédéral et des représentants des partis bourgeois n'a pas changé. On dirait que pour eux, dans cette matière, le temps n'évolue pas. Il suffit pour s'en convaincre de lire les arguments avancés par le Conseil fédéral dans son message ou d'écouter ceux qui ont été présentés ici par les opposants à l'initiative. Ce sont à la lettre presque les mêmes que ceux entendus en 1975. Et pourtant l'on aurait pu s'attendre, de la part du Conseil fédéral au moins, à une analyse moins générale, moins superficielle des questions soulevées par l'initiative vu l'im- portance de l'objet. Cela est particulièrement vrai à propos des rapports entre la législation et les conventions collec- tives. On ne peut pas soutenir que fixer dans la constitution la durée maximale de la durée du travail hebdomadaire est en contradiction avec une politique des conventions collec- tives. En ce qui concerne l'intérêt de l'industrie d'exporta- tion, il importe de rappeler que, en général, les grandes industries d'exportation connaissent déjà la semaine de 40 heures ou presque et n'ont donc rien à craindre d'une initiative de ce type-là.
Une analyse plus sérieuse aurait été d'autant plus justifiée que l'initiative en discussion, par ses dispositions transi- toires, corrige la rigidité de l'initiative de 1975 et prévoit une introduction par étapes de la semaine de 40 heures, de façon à tenir compte des besoins régionaux et des secteurs particuliers et à laisser à l'économie une période d'adapta- tion raisonnable variant de trois à dix ans.
En conclusion, les arguments émis contre l'initiative ne sont pas sérieux. Ce n'est pas l'analyse des faits qui prime sur le choix qu'on nous propose mais une attitude idéologique, opposée à toute mesure législative dans le domaine des conditions de travail des salariés. Le fait n'est pas nouveau du reste. S'il fallait une preuve de cet état d'esprit, il suffirait de rappeler une affirmation contenue dans le message du Conseil fédéral et qui a été reprise dans ce Parlement: «L'initiative entraverait le développement ultérieur d'autres formes de réduction de la durée du travail, telle que la prolongation des vacances, l'introduction de la retraite anti- cipée.» Lorsqu'on connaît l'attitude adoptée en ce qui concerne la retraite anticipée on est en droit, Monsieur le Conseiller fédéral, de douter du sérieux et même de la bonne foi de certains arguments présentés contre l'initia- tive.
Pour toutes ces raisons, je vous invite à soutenir la minorité de la commission et à accepter l'initiative.
M. Brélaz: L'initiative - mes prédécesseurs à la tribune l'ont déjà dit - pose un certain nombre de problèmes. On peut lui reprocher de vouloir le beurre et l'argent du beurre. Néan- moins, nous devons tenir compte de l'évolution, non seule- ment de celle des années précédentes, mais également de celle envisageable ces prochaines années. Or, jusqu'à main- tenant, le débat a fortement sous-estimé l'évolution techno- logique prévisible pour les années à venir.
Je vous rappelle ou je vous apprends qu'il existe aujourd'hui au Japon des usines qui avaient, il y a peu de temps, 1500 employés et actuellement moins de dix, parce qu'elles sont entièrement automatisées. L'automatisation ne concerne
pas uniquement les chaînes de montage mécanique. Les progrès de l'informatique, en particulier ceux prévus dans quelques années pour la reconnaissance de la voix du propriétaire de l'ordinateur, entraîneront peut-être dans le secteur tertiaire des problèmes comparables à ceux dont on vient de parler.
Évidemment, nous sommes également obligés de nous demander ce qui se passerait en cas d'explosion de la capacité de productivité. A ce propos, la majorité de notre groupe préférerait une situation dans laquelle les gens tra- vailleraient moins, plutôt qu'une situation dans laquelle ils travailleraient autant en produisant de manière démentielle, ce qui contribuerait à un pillage accéléré de la planète, à condition qu'on parvienne à vendre les produits, ce qui reste encore à prouver.
Nous devons donc juger l'initiative non seulement en fonc- tion de ce qu'elle amènerait dans la situation actuelle. Si tel était le cas, surtout avec sa seule disposition transitoire, notre groupe s'y serait clairement opposé. Mais, la situation à venir que, en tant que législateur, nous avons le devoir de prévoir nous donne à penser qu'il vaudrait mieux, à ce moment-là, disposer de l'outil que propose le premier para- graphe de l'initiative, à savoir la possibilité si ce n'est l'obli- gation de compenser l'augmentation de la productivité par une diminution du temps de travail, probablement sans compensation de salaire, puisqu'au-delà de 40 heures il n'en est pas fait mention. En ce qui nous concerne, pour ce faire, nous devrons peut-être accepter la chose beaucoup plus discutable qui est le passage à 40 heures avec la compensa- tion intégrale du salaire qui est d'inspiration des années cinquante.
Nous devons établir un bilan en toutes choses. Le fait que la Suisse ne soit pas toujours très rapide à s'adapter aux crises peut parfois être une qualité, car de temps en temps elles sont résolues avant que l'on ait besoin d'intervenir. Mais, dans le cas présent, cela pourrait être un défaut important. Ainsi, une majorité de notre groupe est encline à accepter l'initiative en partant du principe que l'application de la première partie sera surtout effectuée grâce à des diminu- tions du temps de travail, probablement sans compensation de salaire. Du point de vue de la productivité, le fait de passer à 40 heures, avec une compensation intégrale du salaire, n'est pas insupportable pour notre pays.
Mme Jeanprêtre: Défendre l'initiative des 40 heures, c'est avoir un peu le sentiment de livrer un véritable baroud d'honneur. Le message du Conseil fédéral lui a signifié un refus assez sommaire. Le Conseil des Etats l'a balayée et la majorité de la Commission du Conseil national s'y est aussi opposée. Depuis lors, quelques cas douloureux certes, d'en- treprises devant se séparer d'une grande partie de leur personnel, donneraient à penser à certains que la conjonc- ture économique est morose et qu'avoir du travail, et même trop de travail, est en soi un privilège.
Une analyse un peu plus approfondie nous révèlerait que chaque entreprise en difficulté ne vit une telle situation que pour des raisons ponctuelles, bien souvent liées à une gestion et conduite des affaires défaillantes qui n'ont rien à voir avec le contexte économique général dont tout laisse à penser qu'il est bon. J'en veux pour preuve les derniers chiffres que l'Office fédéral de la statistique fédérale vient de publier sur les résultats comptables des entreprises suisses. Quant à la productivité dans notre pays, elle affiche une progression impressionnante ces dernières années.
Un argument classique du refus d'entrée en matière sur l'initiative des 40 heures est de dire qu'une telle revendica- tion est incompatible avec l'ordre juridique suisse. C'est oublier que la législation concernant la durée du travail repose sur le principe constitutionnel introduit en 1874, selon lequel la Confédération peut légiférer en la matière pour protéger la santé des salariés. Or, d'une part, la notion de santé est conçue aujourd'hui de manière plus large: elle inclut la notion de bien-être physique, psychique et social. D'autre part, l'intensification du travail qui découle des nouvelles techniques, entraîne une augmentation des ris-
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ques de surmenage et de stress. Les clavistes alignés der- rière le terminal n'ont-ils ou n'ont-elles pas remplacé les ouvriers à la chaîne du début du siècle. On dit que le stress augmenterait si la durée du travail diminuait. C'est faux, car c'est l'organisation du travail qui évolue dans le sens d'une intensification. Ce phénomène existe en soi. Etre soumis moins longtemps à un travail de toute manière intense, c'est le moyen le plus efficace de diminuer les effets néfastes du stress. Le message du Conseil fédéral est particulièrement insatisfaisant en ce qu'il néglige précisément l'aspect social de la diminution de la durée du travail, pour se limiter à son seul aspect économique. L'augmentation du temps de loi- sirs fait partie de ce bien-être social, et nous ne sommes pas en droit de redouter ou de qualifier l'usage qui en sera fait, pour justifier le maintien d'une durée de travail excessive par rapport aux pays qui nous entourent.
Quant au travail au noir et à son hypothétique augmentation en cas d'abaissement de la durée du travail, il faut préciser qu'il ne consiste pas à s'adonner à des activités durant ses heures de loisirs, pour son compte ou celui de son voisin, mais bien à exécuter une activité autonome et précise sous- traite aux assurances sociales et au fisc. La crainte semble- rait partagée par certains de voir de telles activités auto- nomes, parallèles, augmenter. C'est oublier que ce secteur de travail clandestin ne pèse pas lourd dans l'économie de notre pays, toutes les études le démontrent. Cela tient à nos institutions et à notre législation.
Pour conclure, si l'initiative met l'accent sur la nécessité d'assurer au travailleur une part équitable de l'accroisse- ment de la productivité dû au progrès technique, elle met implicitement aussi le doigt sur un phénomène économique et social auquel nous nous devons de prêter la plus grande attention. La Suisse, en raison même de son haut niveau de vie, a développé des secteurs d'activités importants liés au bien-être de la population - je pense aux services de santé, sécurité, transports et loisirs - et la réduction de temps de travail y est plus difficile à compenser par des équipements performants ou une augmentation de la productivité. Or, déjà maintenant, le recrutement du personnel révèle que le marché est asséché. Il n'est pas possible de laisser se creuser les écarts avec les branches les plus prospères parce que les jeunes vont se détourner de certains métiers et parce que notre dépendance à l'égard de l'étranger va s'accroître. C'est précisément dans cette optique d'un véri- table intérêt national que l'on doit être conscient de l'atout que représente la semaine de 40 heures.
C'est pour cette raison que je vous engage à accepter l'initiative des 40 heures, gage de dynamisme et de progrès social ainsi que de qualité de vie que nous avons non seulement les moyens mais la responsabilité politique d'im- poser, en cette fin de 20e siècle.
Reimann Fritz: Die höchstzulässige wöchentliche Arbeits- zeit für Arbeitnehmer ist eine der ersten Arbeitnehmer- schutz-Bestimmungen im schweizerischen Arbeitsrecht. Sie verkörpert auch heute noch eine zentrale Regelung im Arbeitsgesetz, um die sich die weiteren Arbeitsnormen grup- pieren. Eine Senkung der gesetzlich zulässigen Höchstar- beitszeit hat in der Vergangenheit wie heute immer wieder zu Diskussionen und Auseinandersetzungen zwischen den unterschiedlich interessierten Kreisen geführt. Die Fronten zwischen Gegnern und Befürwortern sind die gleichen geblieben. Auch die heutigen Argumente für oder gegen eine Verkürzung der Arbeitszeit weichen nicht stark ab von denjenigen, welche in der Vergangenheit vorgebracht wur- den, auch wenn sich die Prioritäten im Laufe der Zeit etwas verschoben haben. So waren es in den Anfängen der Indu- strialisierung die unhaltbaren Zustände in den Fabriken, welche nach einer Verkürzung der unmenschlich langen Arbeitszeiten verlangten.
Der Generalstreik 1918 führte zur Einführung der 48-Stun- den-Woche. Später erfolgten Arbeitszeitverkürzungen in einzelnen Branchen aufgrund von gesamtarbeitsvertragli- chen Vereinbarungen zwischen Arbeitgebern und Arbeit- nehmern. Das hatte zur Folge, dass die effektive Arbeitszeit
bald einmal wesentlich unter der gesetzlich festgelegten Normalarbeitszeit lag. Um die Differenz zwischen gesetzlich und vertraglich festgelegter Höchstarbeitszeit zu verringern, hat der Gesetzgeber die im Arbeitsgesetzt stipulierte wöchentliche Höchstarbeitszeit für industrielle Betriebe in zwei Etappen von 48 Stunden auf 45 Stunden herabgesetzt. Heute stehen wir vor einer ähnlichen Situation. In verschie- denen Branchenbereichen wurde durch Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern die wöchentliche Höchstar- beitszeit weit unter die gesetzliche Norm herabgesetzt. So gilt für wesentliche Branchen wie zum Beispiel die Maschi- nen- und Metallindustrie, die Uhrenindustrie und die Che- miebranche, aber auch für das öffentliche Personal in einer grossen Zahl von Gemeinden und Kantonen die 40-Stunden- Woche. Diesem vereinbarten Willen der Sozialpartner sollte auch der Gesetzgeber Rechnung tragen und die gesetzliche Höchstarbeitszeit den vertraglich vereinbarten Verkürzun- gen anpassen.
Es geht nicht darum, ob man dem Gesetz oder dem Vertrag den Vorzug geben möchte. Beide haben in unserem Arbeits- recht ihre Funktion. Es ist aber eine Tatsache, dass zu grosse Differenzen zwischen gesetzlichen und vertraglichen Normen zu einer Verzerrung der Wettbewerbsverhältnisse führen, das heisst zu unterschiedlichen Rahmenbedingun gen zwischen Vertragsfirmen und Nichtvertragsfirmen.
In verschiedenen Branchen beklagen sich die Arbeitgeber über Aussenseitertum. Es kommt immer wieder vor, dass sich Firmen den vertraglichen Abmachungen durch Austritt aus der Arbeitgeberorganisation bzw. aus der Vertragsge- meinschaft entziehen. Diese Aussenseiter haben sich nur noch an die gesetzlichen Normen zu halten und konkurren- zieren damit die Vertragsfirmen. Je grösser die Differenz zwischen Gesetz und Vertrag, um so grösser der Anreiz, sich dem Vertrag zu entziehen.
Hinzu kommen die Probleme bei der Durchsetzung vertrag- lich vereinbarter Arbeitszeiten. Die Bewilligungspflicht für Ueberzeit beschränkt sich auf die gesetzlich vorgeschrie- bene Höchstarbeitszeit, weil die Sozialpartner in der Regel über kein Bewilligungsverfahren verfügen. Der unkontrol- lierten Ueberzeit über die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinaus bis zur gesetzlichen Höchstarbeitszeit ist damit Tür und Tor geöffnet. Diese unerfreuliche Situation wird doku- mentiert durch zahlreiche Interventionen von verantwortli- chen Betriebskommissionsmitgliedern, die alle nach der Senkung der gesetzlichen Höchstarbeitszeit rufen.
Was der Schweizerische Gewerkschaftsbund mit seiner Initiative verlangt, ist nichts anderes als das, was der Gesetz- geber vor einigen Jahren halbwegs getan hat: das Gesetz Richtung Vertrag anzupassen und diese grossen Differen- zen aufzuheben oder abzubauen. Unterschiede bestehen vor allem auch für das Personal ausserhalb der industriellen Betriebe. Dort gibt es immer noch Bereiche bis zu einer möglichen Höchstarbeitszeit von 60 Stunden pro Woche. Die Initiative bezweckt, diese unhaltbaren Unterschiede, die bis zu 20 Stunden pro Woche ausmachen können, mit einem über Jahre verteilten Stufenplan zu vermindern. Ich beantrage Ihnen deshalb, gemäss Minderheitsantrag der Kommission, dem Volk die Initiative zur Annahme zu emp- fehlen.
Müller-Meilen: Ich halte die verfassungsmässige Festlegung der 40-Stunden-Woche angesichts des bestehenden Trends zur Arbeitszeitreduktion für unnötig und eher für eine Gefährdung bestehender, denn für eine Schaffung neuer Arbeitsplätze. Ich halte die verfassungsrechtliche Festle- gung des vollen Lohnausgleichs für einen unmöglichen Eingriff in die Vertrags- und in die Unternehmerfreiheit, die sich insgesamt für die Arbeitnehmer kontraproduktiv aus- wirkt.
Der sinkende Dollarkurs zeigte die Problematik der Verbin- dung von Arbeitszeitreduktion und Vollbeschäftigung. Die- ses Zwillingspaar der Initiative würde voraussetzen, dass wir Schweizer in einem abgeschlossenen Wirtschaftsraum leben würden. Sonst kann sich die Erhöhung der Produkte- kosten negativ auf die Erhaltung der Arbeitsplätze auswir-
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ken. Wir sind der Konkurrenz auf dem Weltmarkt ausgesetzt, und ausserhalb Europas wird teilweise zu viel niedrigeren Löhnen bei weit höheren Arbeitszeiten produziert.
Wir leben vom Export. Rund 40 Prozent der Exporte gehen an Länder ausserhalb der EG und der EFTA. Man spricht immer wieder vom gefährdeten Arbeitsplatz Schweiz. Aktu- elle Beispiele von Entlassungen bei BBC, bei Dubied und anderen zeigen, dass es keine leere Phrase ist. Ich halte es für unerwünscht, dass die Industrieproduktion immer mehr ins Ausland verlagert wird. Unser Land wird allzu kopflastig, wenn es nur noch einen Denkplatz, einen Dienstleistungs- platz Schweiz und einen Forschungsplatz Schweiz gibt. Es muss sie auch geben, aber im richtigen Verhältnis zum Arbeitsplatz Schweiz. Das setzt aber voraus, dass die Rah- menbedingungen für die Produktion in einem tragbaren Rahmen bleiben; das heisst, dass bei hohen Löhnen, wie wir sie im internationalen Vergleich kennen, die Arbeitszeit nicht allzu niedrig sein kann.
Eine letzte Bemerkung: Alle Sozialdemokraten, auch die «knallgrünen» - wie sich Kollege Ernst Leuenberger aus- drückte -, stehen voll hinter der Initiative. Also auch jene innerhalb der SP, die sonst viel vom Stoppen des Wirt- schaftswachstums, ja vom Verzicht sprechen. In der Praxis unterstützen sie aber alle sozialen und anderen Vorlagen, die auf ein Mehr ausgerichtet sind. Mehr Freizeit bei minde- stens gleichem Lohn heisst in der Praxis aber mehr Mobili- tät, mehr Konsum. Grössere Sozialleistungen wirken eben- falls konsumfördernd. Liegt hier nicht ein eklatanter öko- sozialistischer Widerspruch zwischen Proklamieren und inkonsequentem Handeln? Ein Teil der grünen Fraktion ist hier wenigstens konsequenter.
Ich halte ein nicht allzu grosses Wirtschaftswachstum für wünschbar, wie dies auch die Regierungsrichtlinien zur Erreichung des qualitativen Wachstums voraussetzen. Wenn wir unserer Wirtschaft die Konkurrenzfähigkeit auf dem Weltmarkt erhalten und wenn wir möglichst viele Arbeitsplätze in den Produktionsbetrieben erhalten wollen, dürfen wir ihnen keine unnötigen Fesseln anlegen, sondern haben die Flexibilität zu sichern.
Ich lehne die Arbeitszeitinitiative aus allen angeführten Gründen ab.
M. Béguelin: Le Bureau international du travail a décidé d'inciter les pays membres, dont la Suisse, à introduire la semaine de 40 heures afin, entre autres, que les salariés puissent bénéficier des progrès de la productivité.
«Quarante heures par semaine représentent une prestation suffisante à la production et les ouvriers veulent des loisirs accrus pour jouir de cette production.» Cette décision était prise en janvier 1933 et le représentant du gouvernement suisse approuvait la mesure.
Aujourd'hui, 55 ans et deux mois plus tard, l'initiative de l'Union syndicale demandant l'introduction par étapes des 40 heures, se discute au Parlement. Les milieux patronaux lui opposent toujours la même résistance, au moyen des mêmes arguments: les syndicats veulent brusquer les choses; ce n'est pas le bon moment, notre économie ne supporterait pas le choc. 55 ans et deux mois: ce demi- siècle donne la mesure exacte de la sincérité de ceux qui se disent d'accord avec le principe. Ils sont nombreux - on l'a entendu tout à l'heure, il y même une unanimité, semble-t-il - mais ils contestent les moyens prévus.
Il faut revenir sur un point précis de l'argumentation des opposants à l'initiative. Que n'a-t-il pas déjà été dit de son influence soi-disant nocive 'sur la capacité concurrentielle de notre pays! L'ennui est qu'ils oublient toujours de mettre nos coûts de main-d'oeuvre en relation avec les autres facteurs, spécialement ceux qui sont très favorables, comme la productivité des salariés par exemple. Sur ce plan-là, nous sommes les champions, si l'on tient compte du produit intérieur brut par personne employée.
Pour l'épargne intérieure il en est de même, ce qui permet à notre industrie de disposer de capitaux à des coûts imbatta- bles. De toute façon, si l'on suivait ces Cassandre, nous serions condamnés, au nom de la concurrence, à baisser les
salaires et à revenir aux 60 heures hebdomadaires au moins. Parlons un peu du cas Brown Boveri/ASEA. Le sujet sensibi- lise avec raison, en effet, l'opinion publique. BBC a dégagé un bénéfice de 186 millions de francs l'année dernière et distribue un dividende de 6 pour cent. Presque simultané- ment, l'entreprise annonce qu'elle va supprimer 2500 emplois dans les deux ans qui viennent. Moralité: elle veut améliorer son bénéfice, elle veut se concentrer sur des marchés porteurs. Mais je relève que BBC a introduit les 40 heures le 1er janvier dernier, par le biais de la convention collective, alors que son partenaire suédois ASEA, le plus performant des deux, en est à 38 heures depuis plusieurs années déjà.
A propos des conventions collectives qui seraient préféra- bles à la loi pour faire avancer la réduction de la durée du travail, il convient d'apporter une précision importante. Seul un tiers des salariés de ce pays, dans le meilleur des cas, sont soumis à des conventions collectives. Que deviennent les deux autres tiers ? Et que faire des entreprises qui répon- dent aux syndicats: «Nous nous en tenons aux dispositions légales» ? Elles sont nombreuses à préférer attendre que la loi change plutôt qu'à vouloir aller de l'avant individuelle- ment. De ces entreprises-là, les associations patronales ne parlent jamais.
C'est un fait incontestable que la tendance profonde de l'économie vise à ce que toujours moins de salariés produi- sent toujours plus, dans des conditions de plus en plus stressantes, en abandonnant en cours de route de plus en plus de laissés-pour-compte. L'initiative sur la semaine des 40 heures vise à introduire un élément correctif, un élément d'équilibre, de qualité de vie dans ce processus malsain. C'est pourquoi je vous invite à soutenir la proposition de la minorité de la commission en faveur de l'initiative des 40 heures.
Spälti: «Immer die gleichen Sprüche», titelte die «Schweize- rische Handelszeitung», als sie in der Ausgabe vom 3. März 1988 zur 40-Stundenwochen-Initiative Stellung nahm, und sprach von einem «dialogue de sourds» im Nationalrat. Offensichtlich sind die Argumente hier wie dort erschöpfend aufgelistet. Gerade deshalb scheint es mir aber richtig, als Gegner dieser Initiative und vor allem dieser Form der Initia- tive einige Bemerkungen zu machen. Einige tausend Mitar- beiter im von mir geleiteten Unternehmen bewirken, dass ich jährlich mit diesbezüglichen Fragen konfrontiert werde. Ich werde nicht von wirtschaftlichem Ruin sprechen, weil mir Schlagworte in diesem Zusammenhang unsympathisch sind. Persönlich habe ich gegen die Zielsetzung, die 40- Stunden-Woche in absehbarer Zeit soweit als möglich zu realisieren, nichts einzuwenden. Die 40-Stunden-Woche wird immer weitere Kreise erfassen. Zum Teil ist sie bereits realisiert, Herr Reimann hat das deutlich dargestellt. Aber eben - soweit als möglich. Es wird auch in absehbarer Zeit Wirtschaftszweige und Unternehmen geben, die gar nicht in der Lage sind, die 40-Stunden-Woche zu vollziehen, wollen sie nicht ihre Existenz aufs Spiel setzen. Es wird auch aus regionalen wirtschaftlichen Interessen in vielen Fällen nicht sinnvoll sein, verpflichtend, wie es die Initiative will, eine Arbeitszeitregelung durchzusetzen, weil der Zuzug zusätzli- cher Arbeitskräfte in gewissen Regionen gar nicht möglich ist. Die Frage stellt sich, ob die Initiave nicht im Widerspruch zur betrieblichen Struktur dieses Landes stehe, welche zu über 95 Prozent aus Klein- und Mittelbetrieben besteht, die eine solche fixe, in einem bestimmten, recht kurzen Zeit- raum zu vollziehende Arbeitszeitreduktion vielfach nicht ver- kraften könnten.
Die Initiative spricht davon, sie wolle den Arbeitnehmern einen gerechten Anteil an der durch den technischen Fort- schritt erzielten Produktivitätssteigerung sichern und zu die- sem Zweck die Arbeitszeit herabsetzen. Wieso die Fixierung auf die Arbeitszeit?
Gerade die Frage der Arbeitszeit ist gemäss Umfragen und aufgrund eigener Erfahrung beim Gros der Mitarbeiter gar nicht mehr eine Frage erster Priorität. Andere Wünsche und Forderungen wie Qualität des Arbeitsplatzes, längere
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Ferien, Ausbildung, Flexibilität haben einen deutlich höhe- ren Stellenwert.
Wenn wir die Mitarbeiter an der Produktivitätssteigerung oder sogar am Erfolg des Unternehmens teilnehmen lassen wollen, soll das nicht stur verpflichtend über die Arbeitszeit geschehen. Beat Kappeler, Sekretär des SGB, sagt in einem Artikel zur Arbeitszeitverkürzung: «Damit ist auch klar, dass die vermehrte Freizeit eine Alternative zur Reallohnerhö- hung bieten soll, dass also wirtschaftlich ausgedrückt die Leistungssteigerung nicht zweimal entgolten werden soll.» Damit zeigt sich, dass die Initiative mit ihrer einseitigen, verpflichtenden Ausrichtung auf die Herabsetzung der Arbeitszeit wichtige andere Interessen der Arbeitnehmer nicht berücksichtigt und damit sinnvolle Kombinationen unterschiedlicher Massnahmen nicht zulässt.
Um diesen «dialogue de sourds» etwas aufzulockern eine abschliessende Bemerkung: Wer gegen diese Initiative ein- gestellt ist, ist noch lange nicht gegen eine Berücksichti- gung der Interessen der Mitarbeiter eingestellt. Kein ver- nünftiger Mensch wird den Mitarbeitern einen sogenannten «gerechten Anteil am Erfolg des Unternehmens» vorenthal- ten. Das Ausmass wird immer ein Diskussionspunkt bleiben. Aber dieser Anteil muss in verschiedenen Richtungen gehen können: Ferien, Reallohn, eventuell Verbesserungen im frei- willigen sozialen Bereich und nicht nur in Richtung Arbeits- zeit. Sie muss auch der Situation in den einzelnen Wirt- schaftszweigen, den einzelnen Regionen und den Unterneh- mungen Rechnung tragen.
Die schweizerischen Unternehmen haben im allgemeinen gezeigt, dass diese Richtung verfolgt wird, sei es durch Massnahmen seitens des Betriebes in Absprache mit den Mitarbeitern oder aufgrund von Vereinbarungen unter den Sozialpartnern. Ich hoffe und nehme an, dass dies auch weiterhin der Fall sein wird.
Graf: Die Gewerkschaften wurden seinerzeit gegründet, um den Arbeitnehmern bessere Arbeitsbedingungen - was immer gesamthaft darunter betrachtet werden kann - zu verschaffen. Es ist den Gewerkschaften zu verdanken, wenn teilweise archaische Zustände in der Arbeitswelt verschwun- den sind. Die weitaus überwiegende Zahl der Arbeitnehmer ist denn auch heute mit dem Erreichten zufrieden. Aller- dings liegt es in der menschlichen Natur, dass man darnach strebt, den zurzeit gültigen Standard weiter zu verbessern. Das tun ja nicht nur die Arbeitnehmer, sondern auch die Arbeitgeber.
Ich möchte dieses Streben von beiden Seiten als durchaus legitim bezeichnen. Nachdem jedoch ein gewisses Niveau erreicht ist, sind nur noch kleine Schritte zu weiteren Ver- besserungen möglich - seien das jetzt die Verkürzungen der Arbeitszeit, die Verlängerung der Ferien, das Gewähren eines Bildungsurlaubes oder die Anhebung des Lohnes. Diese Schritte haben sich nach den wirtschaftlichen Gege- benheiten und Möglichkeiten zu richten, die in der Regel keine grossen Sprünge mehr erlauben.
Einen solchen grossen Sprung aber möchte die Initiative des Gewerkschaftsbundes tun. Der Schweizerische Gewerk- schaftsbund will durch seine Initiative die stufenweise Her- absetzung der Arbeitszeit ohne Lohneinbusse herbeiführen. Er will den Arbeitnehmern einen Anteil an den Produktions- steigerungen sichern, die durch verbesserte Techniken erreicht worden sind. Ziel ist die Senkung der wöchentli- chen Arbeitszeit auf 40 Stunden bei vollem Lohnausgleich. Darüber hinaus behält sich die Initiative aber ausdrücklich noch weitere gesetzliche Arbeitszeitverkürzungen vor.
Demgegenüber schreibt der Bundesrat in seiner Botschaft, dass mit der Initiative die Anpassungsfähigkit der schweize- rischen Wirtschaft, gerade in der heutigen Phase einer entscheidenden Umstrukturierung, durch gesetzliche Schranken geschwächt werde. Die Unkostenbeiträge der Arbeitgeber durch Löhne und Sozialbeiträge hätten laufend zugenommen. Eine Mehrbelastung sei unzumutbar.
Das sind zwei sehr gegensätzliche Auffassungen. Persönlich glaube ich nicht, dass gesetzliche Bestimmungen der rich- tige Weg sind, um in der gesamten schweizerischen Wirt-
schaft gleiche Verhältnisse zu schaffen. Denn zweifelsohne verläuft die konjunkturelle Entwicklung zu keiner Zeit in unserer gesamten Wirtschaft parallel. Das erleben wir gerade heute, wo die wirtschaftliche Situation als gut bezeichnet werden kann, aber zum Beispiel die Maschinen- industrie eine ausgesprochen negative Ausnahme macht. Die Möglichkeiten zu Verbesserungsschritten sind demnach von Branche zu Branche verschieden. Das war doch der Grund, weshalb sich in unserem Land das Institut des Gesamtarbeitsvertrages entwickelt und jahrzehntelang bestens bewährt hat. Einmal konnte in der einen Branche, dann wieder in der anderen ein Schritt vorwärts getan werden.
Allerdings - das sei nicht verschwiegen - gibt es leider noch Branchen und Berufe, wo von generell schlechten Arbeit- nehmerverhältnissen gesprochen werden muss. Ich denke da an das Verkaufspersonal. Hier ist praktisch ausnahmslos immer noch miese Entlohnung gang und gäbe. Nicht zuletzt dürfte diese Situation darauf zurückzuführen sein, dass das Verkaufspersonal gewerkschaftlich kaum oder ungenügend organisiert ist. Hier liegt - nach meiner völlig unmassgebli- chen Meinung - vielleicht ein braches Feld für gewerk- schaftliche Aktivitäten. Doch auch im eben erwähnten Ver- kaufssektor muss eine Verbesserung bzw. Beseitigung der Missstände durch einen Gesamtarbeitsvertrag angestrebt werden. Ich bezweifle nämlich, dass die Festlegung der Arbeitszeit in der Verfassung, wie dies angestrebt wird, wirtschaftlich vernünftig ist. Und ich glaube schon gar nicht daran, dass dadurch die Arbeitslosigkeit bekämpft werden kann. Schauen Sie nach der Bundesrepublik Deutschland oder nach Frankreich, dann haben Sie den richtigen An- schauungsunterricht.
Alles in allem hat sich in der Schweiz das Institut der Kollektivverträge und der Einzelarbeitsverträge als segens- reich erwiesen. Diese müssen - da hat Kollege Stappung recht - aber noch viel breiter ausgedehnt werden. Doch gibt es keinen plausiblen Grund, die Vertragsautonomie der Sozialpartner abzuschaffen. Darauf würde aber die Annahme der Initiative schliesslich hinauslaufen. Ich kann deshalb der Initiative nicht zustimmen.
Rechsteiner: Gestatten Sie mir, mit einem Zitat zu begin- nen: «Das Gesetz ist verwerflich, weil es den Normalarbeits- tag festsetzt, wodurch der Grundsatz der persönlichen Frei- heit verletzt und die Konkurrenzfähigkeit verschiedener Industriezweige schwer beeinträchtigt wird. Oder wollt ihr, dass der freie Schweizer des ursprünglichsten aller Rechte, des Rechtes, nach seinem Belieben über seine Arbeitskraft zu verfügen, beraubt werde? Mitbürger, der Erlass im gegenwärtigen Moment klingt wie ein Hohn auf die derma- lige Notlage unserer Industrie und auf deren trübe Aussich- ten in die Zukunft. Weist diesen Versuch der Staatsgewalt, den freien Bürger zu bevormunden, mit Entschiedenheit zurück!»
Diese Polemik, dieses wörtliche Zitat aus der «NZZ» im Kampf gegen das Fabrikgesetz 1877, klingt fast so vertraut wie die Stellungnahmen der Arbeitgeber, des Centre patro- nal beispielsweise, heute zur 40-Stundenwochen-Initiative des Gewerkschaftsbundes.
Wenn es um den Kampf oder die Auseinandersetzung zwi- schen Kapital und Arbeit geht, kann eine Initiative, wie die jetzt zur Diskussion stehende, noch so gemässigt und zurückhaltend sein, bekämpft wird sie wie seinerzeit das Fabrikgesetz mit den immer gleichen Schlagworten wie: Freiheit, Flexibilität und Konkurrenzfähigkeit, wobei natür- lich mit «Freiheit» hier die Freiheit zur möglichst ungehin- derten Ausnutzung der Arbeitskraft gemeint ist. Dazu kommt heute im Vergleich zu früher regelmässig nur noch das Hohelied der Sozialpartnerschaft, dies wenigstens dann, wenn es gegen gesetzliche Schutzbestimmungen anzutre- ten gilt.
Bezeichnend ist es leider auch, dass sich der Bundesrat diese Schlagworte in seiner Botschaft noch zu eigen macht. Dass sich der Bundesrat nicht die Mühe macht, sich ernst- haft mit der Initiative auseinanderzusetzen, darf natürlich
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N
7 mars 1988
nicht unabhängig vom wirtschafts- und sozialpolitischen Klima allgemein betrachtet werden. Wir befinden uns zur Zeit in einer Phase, in der auf verschiedenen Ebenen ver- sucht wird, sozialpolitische Errungenschaften rückgängig zu machen, durch Flexibilisierung und Deregulierung - den- ken wir an das Nachtarbeitsverbot -, durch die Vorstösse bürgerlicher Parteien und Gremien auf Erhöhung des Ren- tenalters der Frauen.
Die Initiative des Gewerkschaftsbundes ist ein Mittel, um diesem geplanten Sozialabbau entgegenzutreten. Wir befin- den uns ja gleichzeitig in einer Phase, in der Entlassungen im grossen Stil - auch in der Schweiz - zur Tagesordnung werden und in der zwar investiert wird, neue Investitionen aber häufig Rationalisierungsinvestitionen und somit mit Arbeitsplatzverlusten verbunden sind. Aus beschäftigungs- politischen Gründen, aber auch zur Förderung tatsächlicher Chancengleichheit zwischen Frauen und Männern müsste jetzt eigentlich die 35-Stunden-Woche anvisiert werden. In diesem Sinne hinkt unsere Diskussion hier eigentlich dem notwendigen Thema hintennach. Die 40-Stundenwochen- Initiative ist nicht mehr als ein Minimum, der neue Kampf um den 8-Stunden-Tag bei 5 Arbeitstagen pro Woche. Wenig- stens diesem Minimum müsste zugestimmt werden!
Herr Blocher hat sich mit der Kaiseraugst-Motion für die Aktionäre, für seine Freunde bei der Motor Columbus und bei den Grossbanken in die Bresche geschlagen. Mit der Initiative zur Herabsetzung der Arbeitszeit soll etwas für diejenigen, die für Lohn arbeiten, für die durch die ABB und Dubied Entlassenen und für alle durch Arbeitslosigkeit bedrohten Menschen getan werden.
Rüttimann: Ich hinke noch weiter hintennach als Herr Rech- steiner, ich bin nämlich für Ablehnung der Initiative. Ich bin auch der Meinung, dass die Arbeitszeit in den Gesamtar- beitsverträgen geregelt werden sollte. Einige Gedanken dazu:
Als Argument für die Arbeitszeitverkürzung wurde von jeher die Produktivitätssteigerung am Arbeitsplatz angeführt. Ich habe dafür Verständnis. Es ist richtig, dass das dem Arbeit- nehmer auch zugute kommen soll. Die Frage ist nur, wie weit man dies tun soll.
Es schleckt keine Geiss weg, dass immer mit Arbeitszeitver- kürzungen eine gewisse Teuerung einhergeht, sei es durch nötige Personalaufstockung oder durch den Produktionsab- bau, denn bis jetzt hat ja niemand auf Lohn verzichtet, wenn er weniger Arbeitszeit hatte. Die Maschinen, die Apparate und die Computer kosten sehr viel Geld. Die Arbeitskräfte müssen und wollen daneben trotzdem bezahlt sein. In der Tat, unsere Produktion ist im internationalen Vergleich zu teuer geworden. Die vor einer Woche bekannt gewordene Strukturreform mit Massenentlassungen bei ABB Baden ist nicht nur auf die Dollarbaisse zurückzuführen, sondern auch auf unseren teuren Werkplatz. Das wurde auf breiter Ebene erkannt.
Es geht mir in keiner Weise um Lohnabbau; wir alle haben gerne einen rechten Lohn, aber wir können nicht gleichzei- tig beides haben: Arbeitszeitverkürzung und den höchsten Lohn. Hier ist der Vergleich mit dem Ausland unpassend. Der Grund, weshalb ich ans Rednerpult gekommen bin, ist, dass ich Ihnen einen weiteren Aspekt der Arbeitszeitverkür- zung kurz darlegen möchte, nämlich den Vergleich mit anderen Bevölkerungsgruppen, insbesondere mit der Land- wirtschaft. Wer Tiere hält und sie auch tierschutzkonform pflegt und füttert, dem ist es unmöglich, der modernen Arbeitszeit- und Freizeitentwicklung zu folgen. Ich denke insbesondere an das Wochenende und an die Feriengestal- tung. Das gibt unüberwindliche Schwierigkeiten. Hier sind wir in der Landwirtschaft Nachzügler. Dieses Wort hat der Sprecher der sozialdemokratischen Fraktion kreiert. Wenn ein Bauer 8 Tage oder - wenn es gut geht - 14 Tage Ferien machen kann und dafür überhaupt eine Aushilfe bekommt, so ist das schon viel, Das nennt man eben die berühmte Lebensqualität. Die Folge davon ist zwangsläufig, dass nie- mand mehr ein Angestelltenverhältnis in der Landwirtschaft eingehen will, und - noch schlimmer - die eigenen Familien-
mitglieder wenden sich vom Berufe ab. Das gleiche gilt natürlich auch für bestimmte andere Berufsgattungen, ins- besondere für die Selbständigerwerbenden im Gastgewerbe oder in der Lebensmittelbranche. Ich bilde mir natürlich nicht ein, dass ich mit meinem Appell die Initianten oder die Unterzeichner des Minderheitsantrages zum Rückzug bewe- gen kann. Vielleicht sind Sie aber doch bereit, diese ständig sich vergrössernde Diskrepanz in der Arbeitszeit zur Kennt- nis zu nehmen. Die Kleingewerbler, die Landwirte fragen sich mehr und mehr, wie das enden soll mit der Arbeitszeit- verkürzung, mit diesen sich immer wiederholenden Initiati- ven der Gewerkschafter. Die Erfahrung zeigt doch - auch wenn man etwas herumhört im Volk -, dass sie vom Fuss- volk eben gar nicht oder nur zum Teil mitgetragen werden. Ich bitte Sie daher, der Initiative nicht zuzustimmen bzw. sie dem Volk zur Ablehnung zu empfehlen.
Allenspach: Die Schweiz ist das Land mit den höchsten Arbeitskosten pro Arbeitsstunde. Die Schweiz ist gleichzei- tig das Land mit der geringsten Arbeitslosigkeit. Die Schweiz ist auch - zugegebenermassen - ein Land mit einer relativ langen Arbeitszeit. Die Länder, die Herr Stappung als vorbildlich für die Regelung der Arbeitszeit bezeichnet hat, weisen Arbeitslosenraten von 10 bis 14 Prozent auf. Wollen wir das, ist das unser Ziel?
Wenn unsere gesetzliche Höchstarbeitszeit dem gängigen, internationalen Durchschnitt angeglichen wird, dann besteht die Gefahr, dass mit der Zeit auch eine Anpassung des Lohnniveaus nach unten und der Arbeitslosenraten nach oben eben an diesen internationalen Standard erfolgt. Die Konsequenzen wären für die Arbeitnehmer und für die Arbeitgeber unerfreulich.
Die tatsächliche Arbeitszeit liegt heute unter den gesetzli- chen Höchstlimiten. Sie wurde in den letzten Jahren schritt- weise reduziert. Die tatsächliche Arbeitszeit dürfte auch in den nächsten Jahrzehnten mit Sicherheit weiter abnehmen. Das ist indessen kein Grund, die gesetzlichen Arbeitszeitli- miten herabzusetzen. Gesetzliche Arbeitszeitlimiten sind gerechtfertigt, soweit es um den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer geht. Niemand wird aber behaupten, die Her- absetzung der gesetzlichen Arbeitszeitlimite von 44 Stunden pro Woche auf 40 Stunden sei aus Gründen des Gesund- heitsschutzes notwendig. Es ist Aufgabe des Gesetzgebers, den aus Gründen des Gesundheitsschutzes notwendigen Rahmen zu ziehen.
Darüber hinaus aber sollten die Direktbeteiligten bestimmen können, ob sie kürzere Arbeitszeiten, mehr Lohn oder eine Verbesserung der Sozialleistungen vorziehen. Man kann Produktivitätserträge nicht mehrfach verteilen. Wir brau- chen heute Produktivitätserträge in vermehrtem Masse auch für den Staat und für den Umweltschutz. Es ist eine Illusion anzunehmen, die schweizerische Wirtschaft könnte die höchsten Löhne, die höchsten Sozialleistungen, die kürze- sten Arbeitszeiten verkraften und dabei erst noch konkur- renzfähig sein. Es ist eine Illusion zu glauben, dass nach Annahme der Initiative gesamtarbeitsvertraglich über Arbeitszeiten von weniger als 40 Stunden verhandelt wird. Die Unternehmen sind dazu nicht in der Lage. Deshalb würde die Annahme der Initiative dazu führen, dass aus den Gesamtarbeitsverträgen die Bestimmungen über die Arbeitszeit verschwinden würden. Es ist bedauerlich, dass der Gewerkschaftsbund eine Politik einschlägt, die die Gesamtarbeitsverträge materiell aushöhlt und ausplündert. Ich habe dem Votum von Herrn Stappung aufmerksam zugehört. Dieses Votum hat mich betroffen gemacht. Herr Stappung sprach immer von den «sogenannten Sozialpart- nern». Ich wende mich gegen eine solche negative und herabsetzende Bezeichnung. Die Sozialpartnerschaft ist für mich etwas Echtes und nicht etwas Sogenanntes. Sie ist auch für unsere Staats-, Wirtschafts- und Gesellschafts- struktur unerlässlich. Wir sollten diese Sozialpartnerschaft pflegen und ihr nicht immer Aufgaben wegnehmen und auf den Staat übertragen.
Aus diesen Gründen lehne ich diese Gewerkschaftsinitiative ab.
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Herabsetzung der Arbeitszeit. Volksinitiative
Zwygart: Ich bin selber Gewerkschaftsmitglied des SVEA und sozusagen von Amtes wegen auch im Lehrerverein. Das möchte ich vorausschicken, bevor ich mit meinen Ausfüh- rungen beginne.
Im Bericht über die Legislaturziele steht auf Seite 49 folgen- des: «Die neuen Technologien ermöglichen eine gewisse Flexibilisierung der Arbeitszeit und Arbeitsorganisation. Diese wird einmal aus wirtschaftlichen Gründen unerläss- lich. Sie kommt aber auch individuellen Bedürfnissen der Beschäftigten entgegen. Flexiblere Arbeitszeiten erleichtern es weiblichen wie männlichen Beschäftigten, Berufsarbeit und Familienpflichten besser in Einklang zu bringen. Es können somit wichtige Voraussetzungen für die gesell- schaftliche Gleichstellung von Mann und Frau geschaffen werden. Aber auch in rechtlicher Hinsicht sind für die Gleichbehandlung von Mann und Frau noch verschiedene Gesetzesrevisionen nötig.»
Die Gleichstellung von Mann und Frau wird durch die vorlie- gende Initiative nicht erleichtert, sondern erschwert.
Weiter führt der Bericht aus: «Für viele Menschen ist heute Selbstverwirklichung in Beruf, Familie und Freizeit entschei- dend geworden. Sie möchten vermehrt kreativ tätig sein und ihren kulturellen Interessen nachgehen können. Kulturelle Vielfalt und nationale Identität prägen unser föderalistisch aufgebautes Staatswesen. Künftig werden sich aber auch die neuen Informations- und Kommunikationstechnologien verstärkt auf die gesellschaftliche und kulturelle Entwick- lung unseres Landes auswirken.»
Ueber die Selbstverwirklichung kann man verschiedener Meinung sein; sie wird oft als rücksichtsloses Handeln gegenüber Mitmensch und Umwelt missverstanden. Heute ist aber in der Arbeitswelt Rücksichtnahme geboten. Ohne die Rücksichtnahme können wir die anstehenden Probleme nicht lösen, auch nicht in bezug auf die Arbeitszeit.
Die aus unserer Sicht einseitige 40-Stundenwochen-Initia- tive ist eigentlich ein Armutszeugnis gewisser gewerkschaft- licher Gruppierungen. Was vor allem stört, ist die Verstär- kung des Eindruckes, dass Arbeit etwas Lästiges ist, dass Arbeit um alles in der Welt vermieden werden soll. Ich erachte es aber auch als eine der Gewerkschaftsaufgaben, über den Sinn der Arbeit nachzudenken. Das kann man aber durch die einseitige Forderung nach weniger Arbeitszeit schlecht. Und dann wundern sich die Gewerkschafter, wenn die Arbeiter nicht mehr Arbeiter sein wollen. Arbeiten ist für uns Menschen etwas Sinnvolles, nicht immer ohne Mühe zwar. Arbeit kann und sollte uns Freude bereiten. Von die- sem Hintergrund merken wir nichts bei der Forderung nach der 40-Stunden-Woche, vor allem auch in der neueren Begründung. Eine Hausfrau und Mutter, um einen weiteren Aspekt neben der Landwirtschaft und dem Kleingewerbe aufzuführen, kann nur träumen von solchen Zuständen. Das gute Zusammenwirken von allen Berufsständen, von Mann und Frau, können kaum durch gesetzliche Regelungen gestaltet werden. Trotzdem sind Lösungen nötig. Wird die menschliche Arbeit schlecht gemacht oder zu teuer, sucht man sich Ersatz durch Maschinen. Eine solche Gesellschaft und Wirtschaft, die ausschliesslich aus Maschinen besteht, wollen wir nicht. Es gilt aber gleichzeitig mitzuhelfen, Arbeitsplätze mit sinntötender Arbeit auszumerzen. Der «Ertrag» aus den Produktivitätssteigerungen muss sinnvoll verteilt werden, wie hier mehrfach ausgeführt wurde, aber nicht durch eine einseitige Verfassungsbestimmung. Des- halb sind wir von der EVP der Meinung, dass diese Volksin- itiative zur Herabsetzung der Arbeitszeit ein falscher Weg ist und andere Wege gesucht werden müssen.
M. Spielmann: Beaucoup d'intervenants ont déjà parlé du développement technologique. Je voudrais aussi rappeler, très rapidement, que notre époque est effectivement carac- térisée par de fantastiques développements des technolo- gies. Si, dans un premier temps, l'activité de la main a été remplacée par la machine, ce développement va aujourd'hui jusqu'à remplacer certaines fonctions du cerveau. La carac- téristique principale de ces transformations est une aug- mentation sans précédent de la productivité du travail. Les
statistiques, bien présentées dans l'excellent rapport de M. Beat Kappeler, le démontrent. La productivité du travail a augmenté de façon considérable au cours de ces dernières années.
Face à ces enjeux, face à ces mutations fantastiques qui ne touchent pas seulement le travail mais la vie en général, la diminution du temps de travail est certainement une exi- gence indispensable et nécessaire, l'exigence numéro un de cette réalité. D'ailleurs, personne à cette tribune n'a discuté l'idée même d'une telle diminution. Donc, on peut dire que la diminution du temps de travail est une nécessité écono- mique.
En ce qui concerne l'aspect social, il a été dit très peu de choses. Sur ce plan aussi, la diminution du temps de travail, nous offre de nouvelles possibilités. Pour réaliser davantage la vie associative, pour améliorer et créer des espaces de liberté pour vivre en dehors de son temps de travail, ces nouvelles technologies permettent aussi de dégager ce temps libre. La diminution du temps de travail est donc aussi nécessaire et souhaitable sur le plan social. Toutefois, le problème posé par plusieurs orateurs à cette tribune, est de savoir sous quelle forme. J'ai été touché de voir les diffé- rents milieux de ce Parlement nous proposer toutes sortes de formules: augmentation des vacances, augmentation des salaires, diminution de la durée annuelle de travail. Cepen- dant, j'ai entendu peu de gens parler de la diminution de l'âge de la retraite, je ne sais pas si cela tient à certaines propositions qu'ont faites l'un ou l'autre de vos groupes, mais la diminution du temps de travail n'est pas contestée. Quelle forme choisir? La durée hebdomadaire, à défaut d'être originale, est certainement des plus efficaces et celle qui permet de mieux harmoniser la vie associative et la vie des familles. 40 heures est une forme tout à fait légitime, pas plus que les autres mais on aura d'ailleurs l'occasion d'en rediscuter; elle est parfaitement valable, viable et pertinente. En ce qui concerne les moyens, beaucoup ont adressé des reproches aux syndicats - M. Allenspach à même dit à propos de l'intervention de M. Stappung qu'il désignait de manière un peu critique les partenaires sociaux - mais les travailleurs de ce pays constatent aujourd'hui quelle est la pratique de cette vie associative, de cette prospérité qui profite à tous grâce à la paix du travail, comme le disait M. Friderici. Ils se rendent compte qu'on les roule avec cette prospérité qui va à sens unique.
Le moyen utilisé face à cette réalité aujourd'hui du parte- naire social qui ne répond pas aux engagements quand il s'agit des conditions de licenciements et de l'avenir de l'entreprise est parfaitement légitime. Il a été rappelé - je tiens à le faire aussi - qu'il ne s'agit pas seulement au travers de conventions d'obtenir des diminutions sectorielles, mais de poser le problème d'une façon beaucoup plus générale pour que cela touche tous les travailleurs, y compris ceux qui ne bénéficient pas des conventions collectives.
Pour moi, cette initiative est nécessaire sur le plan économi- que, souhaitable sur le plan social, bonne dans sa forme et utilise les bons moyens. La conclusion à tirer est claire il faut accepter le rapport de minorité ainsi que l'initiative.
Stappung: Herr Allenspach hat darauf hingewiesen, dass ich jeweils, wenn ich das Wort «Sozialpartner» benütze, gleichzeitig auch «sogenannt» voranstelle. Ich begreife Herrn Allenspach: diese Terminologie wurde ja von Arbeit- geberseite seinerzeit kreiert, aber in der Zwischenzeit wis- sen wir, dass es keine Sozialpartnerschaft im Sinne dieses Wortes gibt, sondern bestenfalls eine Vertragspartnerschaft. Dass es keine Sozialpartnerschaft ist, zeigen uns genug Beispiele: Asea BBC, Honegger AG, St-Imier usw.
Frau Haller: Wir reden über Arbeitszeit. Lassen Sie mich einige Gedanken zum Begriff der Arbeit äussern. Vielleicht kann ich Herrn Müller zu einigen von ihm gewünschten öko- sozialen Argumenten verhelfen, die es ihm vielleicht ermög- lichen, der Minderheit zuzustimmen.
Es gibt verschiedene Arten von Arbeit, es gibt entlöhnte Arbeit und es gibt nichtentlöhnte Arbeit wie Hausarbeit,
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N 7 mars 1988
Betreuungsarbeit, Betreuung von Kindern, Kranken, älteren Menschen. Sagen Sie mir jetzt bitte nicht, das habe mit dem heutigen Verhandlungsgegenstand nichts zu tun. Ich gebe Ihnen ein Beispiel. Sicher haben Sie schon einen Mann sagen hören: «Meine Frau arbeitet halt nicht.» Oder umge- kehrt haben Sie einen Mann vielleicht sagen hören: «Meine Frau arbeitet jetzt wieder.» Damit äusserten sich diese Män- ner zur Frage, ob ihre Frauen erwerbstätig seien oder nicht. Aber aus diesem Sprachgebrauch sehen Sie, was überhaupt als Arbeit anerkannt wird. Dieser Sprachgebrauch wider- spiegelt eine öffentliche Meinung, und in dieser öffentlichen Meinung ist unbezahlte Arbeit so wenig wert, dass sie nicht einmal als Arbeit bezeichnet wird.
Das ist nur ein Teil des Problems, und Sie werden mir sicher verzeihen, dass ich als Frau zuerst auf diesen Teil hingewie- sen habe. Die grosse Gefahr in unserer Zeit besteht darin, dass unsere Bevölkerung immer mehr in zwei Teile aufge- spalten wird: in diejenigen, die Erwerbsarbeit besitzen und in diejenigen, die keine geregelte Erwerbsarbeit besitzen. Das sind Arbeitslose - Stichworte sind heute von Vorred- nern und Vorrednerinnen schon gefallen, wir werden zu diesem Thema in dieser Session noch Stellung nehmen können -, aber auch gelegentlich Arbeitende. Natürlich gehören da auch solche dazu, die vielleicht vorübergehend gar nicht erwerbstätig sein können oder wollen. Dazu gehö- ren aber auch alle, die unbezahlte Arbeit verrichten.
Aus verschiedenen Gründen ist die Aufspaltung, von der ich gesprochen habe, sehr verhängnisvoll. Die Arbeit Besitzen- den, d. h. die Erwerbsarbeit Besitzenden sind immer mehr gestresst, viele werden berufskrank, sie leiden unter einer zu intensiven Integration in die Arbeitswelt, viele müssen sich vorzeitig pensionieren lassen. Bei den anderen ist das Gegenteil der Fall: Die ausserhalb der geregelten Erwerbsar- beit Stehenden leiden nicht selten darunter, dass sie eben nicht dazu gehören, dass sie wegen der eingangs erwähnten gesellschaftlichen Bewertung der Arbeit weniger wert sind als jene, die Erwerbsarbeit besitzen. Warum gibt es eigent- lich das Phänomen des Pensionierungsschockes? Genau wegen dieser gesellschaftlichen Minderbewertung derjeni- gen, die keine Erwerbsarbeit haben oder keine Erwerbsar- beit mehr haben.
Es gibt langfristig nur eines: Arbeit muss umverteilt werden, und zwar sowohl bezahlte Arbeit wie auch unbezahlte Arbeit. Schon bald werden wir mit drastisch verkürzten Arbeitszeiten leben müssen, ob wir wollen oder nicht, weil die Summe der bezahlten Arbeitsstunden ohnehin abnimmt. Genau damit werden wir uns in dieser Session noch intensiv befassen. Diese Summe muss breit verteilt werden. Es gibt nicht wenige, die sich wissenschaftlich mit diesen Proble- men befassen und die bereits heute von einer 20- bis 30- Stunden-Woche für alle sprechen.
Aber etwas ist ganz wichtig: Vergessen wir nicht, dass auch die unbezahlte Arbeit umverteilt werden muss. Es genügt nicht, dass die Frauen den Weg in die Arbeitswelt finden. Leute, insbesondere Männer, aus der Welt der bezahlten Arbeit müssen sich auch der unbezahlten Arbeit im häusli- chen Bereich zuwenden.
Aus den dargelegten Gründen ist die Initiative ein kleiner Schritt in der richtigen Richtung. Ich möchte Sie deshalb bitten, der Kommissionsminderheit zuzustimmen.
Bodenmann: In der Bundesrepublik Deutschland läuft die Debatte um die 35-Stunden-Woche. Niemand bezweifelt, dass dort innerhalb weniger Jahre die 35-Stunden-Woche Wirklichkeit werden wird. Was schlagen uns die Gewerk- schaften in der Schweiz vor? Sie schlagen uns in den Uebergangsbestimmungen dieser Initiative vor, vorsichtig und schrittweise den Weg zur 40-Stunden-Woche zu machen. Gemäss diesem Initiativtext werden viele Arbeite- rinnen und Arbeiter die 40-Stunden-Woche erst nach dem Jahr 2000 kennen. Trotzdem herrscht eine Aufregung, die sich beim besten Willen nur ideologisch erklären lässt.
Aufgeworfen wurde das Problem, dass der Tourismus auf zu lange Arbeitszeiten angewiesen sei. Nach meiner Meinung ist der Tourismus auf Qualität angewiesen, auf Qualität der
Arbeitskräfte, und dies ist nur möglich, wenn auch die Arbeitsbedingungen qualitativ stimmen, wenn wir über gesetzliche Bestimmungen die Arbeitsbedingungen im Tou- rismus anderen Branchen angleichen.
Verwiesen wurde auf die internationale Wettbewerbsfähig- keit der Schweiz. Nach den letzten Erfahrungen bei Alusuisse oder bei BBC müssen wir sagen: es fehlt in der Schweiz nicht an der Flexibilisierung der Arbeitszeiten, sondern es fehlt an der Flexibilität des Managements. Hier müsste die Kritik ansetzen. Die heutigen unterschiedlichen Arbeitsbe- dingungen führen aber auch zu Wettbewerbsverzerrungen, etwa im Transportgewerbe, wo zugunsten der Strasse, zugunsten der Umweltverschmutzung dank überlangen ver- traglichen und noch längeren effektiven Arbeitszeiten Ungleichgewichte geschaffen werden.
Was schlägt uns die Initiative, abgesehen von den Ueber- gangsbestimmungen, vor? Sie schlägt uns ein flexibles und effektives Instrument zur Steuerung des Arbeitsmarktes in der Schweiz vor. Ich kann nicht verstehen, dass die politi- sche Mehrheit in diesem Land ausgerechnet dieses Instru- ment für die Zukunft nicht will; wie Herr Brélaz richtig bemerkt hat, werden wir künftig noch ganz andere Rationa- lisierungen erleben als jene, welche zurzeit im Bereich von Asea und BBC zur Diskussion stehen. Bis heute haben wir eine Lösung aus Gesetz und Vertrag gekannt. Für mich stellt sich die Frage: Warum wollen wir das Gesetz, die rechtli- chen Bestimmungen nicht anpassen, nachdem sich die soziale Wirklichkeit ja auch verändern sollte?
M. Pini: Si je ne fais erreur, il y a une année ou une année et demie, l'Assemblée parlementaire du Conseil de l'Europe débattait pour la première fois de ce problème de la réduc- tion du temps du travail qui n'est pas seulement à l'ordre du jour du débat economico-social en Suisse. Ce fut un débat long et serré. Le désaccord final sur le premier rapport était précisemment dû au fait que le thème et les conclusions avaient été présentés de manière trop rigide.
Or, je dois personnellement constater que l'initiative qui nous est présentée contient les mêmes erreurs que celles que nous avons commises à Strasbourg, il y a presque deux ans. Nous avons repris l'exercice l'année dernière. Certains membres de l'Assemblée parlementaire s'en souviennent. Le problème a été présenté dans le cadre du débat sur la flexibilité du temps de travail dans une économie en trans- formation. On a senti la nécessité d'éviter de parvenir à des conclusions standards et à des indications globales et com- munes s'appliquant aux différentes économies composant la réalité européenne. On a plutôt insisté sur le cadre législa- tif pour la flexibilité du temps de travail qui est voué à une diminution en tenant toutefois compte de deux éléments fondamentaux: une reconversion de la formation profes- sionnelle et - ce que nous n'avons pas encore résolu - de nouveaux critères dans la mobilité des travailleurs. La faci- lité de déplacement de ces derniers d'un pays à l'autre, d'une région à l'autre et même d'une entreprise à l'autre est essentielle, étant donné qu'aujourd'hui nous avons encore une vision statique de la formation professionnelle et du travailleur.
Ce sont les raisons pour lesquelles - personnellement c'est avec beaucoup de regrets - je m'opposerai à cette initiative. Toutefois, je ne partage pas certains avis critiques exprimés à cette tribune disant que la réduction du temps de travail va à l'encontre de la force évolutive de notre économie et du résultat de la production.
Le thème de notre réflexion est tout à fait d'actualité, mais - je le dis modestement - il serait faux de commencer une recherche de nouvelles solutions à la flexibilité du temps de travail, dans le cadre d'une économie en transformation dont les finalités ne nous sont actuellement pas encore connues, avec des moyens rigides s'inscrivant dans le cadre de la constitution, sans avoir la possibilité de manoeuvrer dans le contexte des différences économiques et sociales du pays. Au fond, c'est cette rigidité qui me dérange. Comme on ne peut pas s'abstenir dans la discussion portant sur un tel sujet, comme finalement il faut dire oui ou non, je
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me prononce d'une façon négative à contre-coeur. Il y a deux ans, à Strasbourg, nous avons vécu le même débat et il a eu un résultat négatif, précisément parce que nous étions trop rigides, parce que nous n'avons pas tenu compte des différences économiques des pays composant l'organisa- tion des 21, et parce que nous n'avons pas pris en considé- ration le fait que les législations des nations ne sont pas encore ajustées au processus de la transformation économi- que par des technologies nouvelles.
Je conclus en disant que le contenu de cette initiative est très important: nous sommes, en effet, déjà contraints main- tenant à oeuvrer dans le cadre de la loi sur le travail pour trouver de nouvelles solutions au temps d'emploi. C'est à ce propos que je partage l'avis de M. Bodenmann, même du point de vue juridique. Certes, il a raison, mais à mon avis, c'est dans le cadre des conventions de travail que nous devons adapter le temps de travail. Nous ne pouvons pas partir avec une optique trop rigide sur le plan de la constitu- tion.
Ce sont les raisons pour lesquelles je dois, avec regret, me prononcer contre cette initiative.
Widmer: Die LdU/EVP-Fraktion hat mich ermächtigt, fol- gende Erklärung abzugeben:
Wir befürworten ausdrücklich eine weitere Verkürzung der Jahresarbeitszeit. Wir glauben auch, dass die Schweizer Wirtschaft stark genug ist, um eine zusätzliche Arbeitszeit- verkürzung verkraften zu können. Um so mehr bedauern wir die zur Diskussion stehende Initiative. Sie ist zu starr, und vor allem hat sie bei den Stimmberechtigten keine Chance auf eine Mehrheit. Ein Nein des Souveräns jedoch zu dieser Initiative auf Arbeitszeitverkürzung würde einen schweren Rückschlag für weitere Fortschritte auf diesem Gebiet be- deuten.
Wir ersuchen deshalb die Initianten, die Initiative rechtzeitig, das heisst noch vor Ansetzung des Abstimmungsdatums, zurückzuziehen. Ich betone ausdrücklich: Als Befürworter einer weiteren Arbeitszeitverkürzung bitten wir Sie, die Initiative zurückzuziehen.
Aliesch, Berichterstatter: In der breitgefächerten und jetzt über dreistündigen Diskussion wurde verschiedentlich die Frage der Weitergabe des Produktivitätsfortschrittes behan- delt. Es geht hier um die Partizipation des Arbeitnehmers am Wirtschaftswachstum. Darüber gibt es verschiedene Unter- suchungen, die allerdings zu unterschiedlichen Ergebnis- sen kommen. So wird beispielsweise nachgewiesen, dass die Leistungsentschädigung, wozu neben den Löhnen selbstverständlich auch die Ferien, Arbeitszeitverkürzungen, bessere Sozialleistungen usw. zählen, in den letzten zehn bis zwölf Jahren in weiten Bereichen der Wirtschaft stärker anstieg als der Produktivitätszuwachs. Die Folge war ein sehr viele Branchen und Betriebe immer stärker belastender Kostendruck, was zulasten der Ertragsmargen ging. Viele Probleme, denen wir uns heute gegenüber sehen, sind auf diese Entwicklung zurückzuführen.
Vor allem Herr Biel hat über diese Verteilungsproblematik praxisnahe, detaillierte und bemerkenswerte Ausführungen gemacht sowie hier auch Fakten auf den Tisch gelegt. Dies im Gegensatz zu Herrn Leuenberger-Solothurn, der mit den Worten antrat, er wolle uns neue Gedanken über Arbeitszeit und Produktivität vermitteln. Was herauskam, war leider nur alter Wein in neuen Schläuchen. Das ist schade.
Das Arbeitsvolumen - Herr Leuenberger, Herr Stappung und Frau Haller - hat keine naturgegebene Grösse, die es ein- fach möglichst gleichmässig auf alle Arbeitswilligen zu ver- teilen gibt, wie Sie annehmen. Das Arbeitsvolumen ändert sich - beispielsweise - je nach der Höhe der Produktionsko- sten, wozu auch die Gehaltskosten zählen. Das gilt es in dieser ganzen Diskussion auch zu beachten.
Verschiedentlich wurden in der Diskussion auch Arbeitszeit- vergleiche zwischen der Schweiz und anderen Staaten angestellt. Gerade zuletzt wurde von Herrn Bodenmann noch auf die Bundesrepublik Deutschland hingewiesen. Wenn man diese Vergleiche anstellt, dann wären aber auch
andere Bestandteile des Arbeitsverhältnisses zu berücksich- tigen. Die Befürworter der Initiative haben das leider nicht getan. Ihrem Gewicht entsprechend zu berücksichtigen wären unter anderem die soziale Sicherheit der Arbeitneh- mer, Sozialleistungen, die realen Löhne oder etwa die Feriendauer oder auch die Arbeitslosigkeit. Das sind doch auch wesentliche Bestandteile insbesondere der heute viel- zitierten Lebensqualität. Wenn man dies alles berücksich- tigt, dann steht die Schweiz international nicht so schlecht da, wie das hier an diesem Pult häufig behauptet wurde.
Ebenfalls wäre die Frage zu stellen, ob die soziale Sicherheit und die geringe Arbeitslosigkeit sowie das hohe Lohnniveau in der Schweiz - im Vergleich zu anderen Staaten - eben gerade deswegen so gut sind, weil bei uns vergleichsweise viel gearbeitet wird? Ich meine, dass hier ein ursächlicher Zusammenhang besteht.
In diesem Lichte betrachtet, erhalten die Arbeitszeitverglei- che, wie sie hier angestellt wurden, ein ganz anderes Gewicht. In diesem Zusammenhang ist auch die Behaup- tung vor allem von Herrn Leuenberger-Solothurn über die Verhältnisse im Gastgewerbe zu bewerten. Wenn das Gast- gewerbe heute grösste Probleme hat, genügend Mitarbeiter zu finden, dann hängt dies nicht in erster Linie mit der Wochenarbeitszeit im Gastgewerbe zusammen. Diese beträgt gesamtarbeitsvertraglich nämlich heute zwischen 44 bis 46 Stunden unter Einschluss der Fünftagewoche. Selbst- verständlich sind da gewisse flexible Lösungen noch zusätz- lich möglich. Das hängt vielmehr mit den zwangsläufig notwendigen unregelmässigen Arbeitszeiten zusammen und nicht mit der absoluten Arbeitszeit.
Auch bei den Löhnen sollte man gerechterweise - wenn man vom Gastgewerbe spricht - Gleiches mit Gleichem vergleichen. Macht man dies, dann hinkt das Gastgewerbe beim Lohnniveau nicht so hinten nach, wie dies Herr Leuen- berger meint. Aber Sie können eben das Gehaltsniveau im Gastgewerbe - mit den vielen angelernten Hilfskräften - nicht mit dem durchschnittlichen Gehaltsniveau in anderen Branchen mit einem vergleichsweise höheren Anteil an gelernten Berufsleuten vergleichen. Es kommt noch hinzu, dass das Gastgewerbe zumindest in den Tourismusregionen ähnlich stark - das sage ich hier ausdrücklich - dem interna- tionalen Wettbewerb ausgesetzt ist, wie dies auch bei unse- rer Exportwirtschaft der Fall ist.
Eine Kostensteigerung, wie sie die Initiative bewirken müss- te, würde zum Beispiel die betriebliche Existenz vieler Hotel- betriebe in den Bergregionen in Frage stellen. Wir wollen in den Berggebieten beileibe nicht die gleichen Probleme, wie wir sie bei Asea Brown Boveri haben.
Bei der Regelung der Anstellungsbedingungen im allgemei- nen und der Arbeitszeit im besonderen gilt es nach unserer Auffassung vor allem, einerseits die Wünsche der Arbeitneh- mer sowie andererseits die Bedürfnisse und Möglichkeiten der Unternehmer unter einen Hut zu bringen. In verschiede- nen Voten - ich erinnere an die Ausführungen der Herren Basler, Biel, Schmidhalter, Houmard, Rüttimann - wurde dargelegt, dass dies wohl weiterhin am zweckmässigsten über Regelungen im Einzel- und Gesamtarbeitsvertrag geschieht. Nur so könne den sehr unterschiedlichen Wün- schen der Beschäftigten und den verschiedenen regionalen, betrieblichen und wirtschaftlichen Möglichkeiten entspro- chen werden.
Herr Schmid hat einige neue Gedanken über Arbeitsinhalte und Freizeitverhalten vorgetragen, sie haben sich für mich wohltuend von einigen anderen festgefahrenen Positionen abgehoben. Eine durch Verfassung und Gesetz durchge- setzte obligatorische und generelle Verkürzung der Wochenarbeitszeit könnte den unterschiedlichen Gegeben- heiten niemals Rechnung tragen. Die durch die Initiative geforderte generelle Legiferierung arbeitet sozusagen nach dem Rasenmäherprinzip: sie kann nicht differenzieren und damit auch nicht auf die mannigfaltigen Bedingungen des Einzelfalles eingehen. Wer sagt uns denn beispielsweise, dass sich der Arbeitnehmer im Einzelfall oder in seiner Mehrheit an einer Produktivitätssteigerung - falls diese überhaupt realisiert wird - unbedingt in Form einer Reduk-
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Réduction de la durée du travail. Initiative populaire
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N 7 mars 1988
tion der Wochenarbeitszeit beteiligen will? Möglicherweise sind ihm ein höherer Reallohn, längere Ferien, bessere Sozialleistungen, eine frühere Pensionierung oder alles zusammen, vielleicht aber auch einfach mehr Freizeit bei einer entsprechenden Lohnreduktion, wie es Herr Schmid andeutete, lieber.
Dies alles können wir nicht wissen. Darum sind heute uni- forme Lösungen nicht angebracht. Nur über die einzel- und gesamtarbeitsvertragliche Abmachung kann diesen indivi- duellen Bedürfnissen entsprochen werden. Dies gilt in besonderem Masse in der heutigen Zeit, in der wir sowohl im privaten wie im wirtschaftlichen Bereich eine starke Indi- vidualisierung feststellen. Zudem ist in den einzelnen Bran- chen und Regionen und auch in den Unternehmungen leider nicht alles machbar, was wünschbar wäre. Sehr viele Betriebe reagieren empfindlich auf Kostenschübe, wenn diese nicht durch den Markt, sondern durch die Politik ausgelöst werden, was bei der Initiative der Fall wäre.
Aus wirtschaftlichen Gründen wird in Zukunft eine Flexibili- sierung der Arbeitszeit unerlässlich sein. Die Initiative aber fordert das Gegenteil. Der Bundesrat will jedoch über die von Herrn Zwygart erwähnte Revision des Arbeitsgesetzes eine Flexibilisierung anstreben, zugleich aber auch einen verschärften Schutz der Gesundheit und der Persönlichkeit des Arbeitnehmers erreichen. Wir können dies im neuesten Bericht über die Legislaturplanung nachlesen. Das ist der Weg, den wir beschreiten sollten. Dafür brauchen wir keine Verfassungsrevision. Die Erfahrung lehrt: Wenn das poli- tisch Mögliche dem wirtschaftlich Vernünftigen so diametral gegenübersteht, wie dies bei der vorliegenden Initiative der Fall ist, werden zumeist diejenigen, die geschützt werden sollen, letztlich zu den Opfern des Schutzes; das wollen wir nicht.
Deshalb beantrage ich Ihnen nochmals namens der Kom- missionsmehrheit die Verwerfung der Initiative. Das bedeu- tet Zustimmung zum Antrag der Mehrheit - zugleich des Bundesrates - und Ablehnung des Minderheitsantrages.
M. Friderici, rapporteur: Les initiants, comme M. Stappung d'ailleurs, confondent productivité et profit. Nous pouvons partager des profits, nous ne pouvons pas partager la pro- ductivité. Les gains de productivité par le progrès technique ont été souvent rendus nécessaires par des pertes de renta- bilité sur les marchés économiques. Or, ces gains ont néces- sité des investissements importants qu'il faut également prendre en compte, financer et amortir. L'économie a déjà largement fait participer ses employés aux gains de produc- tivité, dans le cadre des conventions collectives de travail, d'une part, et dans celui des conditions de travail à l'inté- rieur même des entreprises, d'autre part.
Ces dernières années, nous avons assisté à une augmenta- tion assez importante des charges sociales, de la durée des vacances, des améliorations dans le cadre du deuxième pilier, et j'en passe. L'industrie, notre secteur secondaire, est confrontée à un challenge dont elle ne sortira pas forcément renforcée. Nous assistons à un nombre impressionnantde fusions. Nous reconnaissons volontiers, sur un plan pure- ment helvétique, que les restructurations nous sont impo- sées de l'extérieur; il est plus rare que nous ayons connais- sance par les médias de celles que nous imposons à l'é- tranger.
Force nous est de constater qu'une loi ou une ordonnance ne pourra jamais empêcher un industriel de produire à l'endroit où ces produits, à qualités égales, sont les plus concurrentiels sur un plan international.
M. Leuenberger a parlé de la distribution du travail sur plusieurs générations. Sur un plan purement intérieur, il est vrai, nous pouvons différer la construction d'une autoroute ou d'un tunnel de base à travers les Alpes. En revanche, sur un plan industriel, il est souvent dangereux de différer des investissements, en ce qui concerne, soit la recherche, soit la rénovation technique. Sur un plan purement international, le travail est une denrée périssable, hautement périssable, ce que nous ne voulons pas produire aujourd'hui, nos concurrents acceptent de le faire avec plaisir.
On a parlé à plusieurs reprises des restructurations du groupe ASEA-BBC. On nous a dit qu'on n'allait pas en discuter plus amplement. Aujourd'hui, ce qui fait la force vive de notre industrie et de notre économie, ce sont les petites et moyennes entreprises. C'est l'épine dorsale de notre économie. Les PME - comme il est convenu de les appeler - sont particulièrement visées, car ce sont elles qui, aujourd'hui, sont les plus flexibles.
Or, cette initiative a justement une tendance à rigidifier le monde du travail. Nous constatons également que nos géants industriels ont parfois des pieds d'argile. Monsieur Leuenberger, vous isolez la durée du travail de tout le reste du concept économique. Il faut comparer ce qui est compa- rable. Dans sa globalité, la durée du travail n'est qu'un paramètre. La rémunération du travail en est un autre, la sécurité également, la qualité de l'environnement du poste de travail aussi.
Le groupe écologiste, partagé, nous prouve, s'il est besoin, combien les aspirations des initiants sont légitimes, mais difficilement compatibles avec le mode de vie préconisé dans les thèses de ce groupe. En effet, la diminution du temps de travail est également une augmentation du temps de loisirs. Cette dernière ne peut pas aller de concert avec une diminution de la mobilité ou du pouvoir d'achat.
Si la part des dépenses de loisirs des personnes a augmenté le plus fortement ces dernières années, je vois mal comment on pourrait diminuer le temps de travail sans que nous ayons, parallèlement, des revendications d'augmentations de salaire dans le cadre des conventions collectives. Notre économie ne peut, dans un si court laps de temps, encaisser un pareil coup d'accélérateur. Les branches qui, aujour- d'hui, ont les durées de travail hebdomadaire les plus lon- gues sont celles qui ont le moins de possibilités de progrès techniques.
M. Carobbio a parlé des bénéfices des sociétés, qui ont augmenté dans la même proportion que la productivité. Ce n'est pas vrai, malheureusement, dans tous les secteurs économiques. Parfois même, dans certains d'entre eux, ils ont chuté. En dehors de quelques monopoles dont bénéfi- cient entre autres nos régies, il faut distinguer une évolution fondamentalement différente, par exemple dans la métallur- gie et dans le secteur de l'informatique. Les grandes indus- tries ont déjà les 40 heures, mais ce ne sont pas, par les temps qui courent, celles qui sont le moins sujettes à des restructurations.
Monsieur Brélaz, vous avez parlé du beurre et de l'argent du beurre. C'est vrai, il y a une évolution technologique qui a pour corollaire, en général, une augmentation de la produc- tivité. Malheureusement, vous refusez certaines mini-révolu- tions technologiques et je m'attends à ce que, mercredi, vous montiez à la tribune pour refuser les 2,50 mètres. Il faut également penser aux captifs de cette non-évolution tech- nologique. Il est facile d'évoquer ce futur qui nous est promis, tout en le combattant sur d'autres plans.
Nous avons à plusieurs reprises entendu parler, dans l'argu- mentation contre cette initiative, de l'importance donnée à l'économie par rapport au facteur humain. Mais, notre niveau de vie et la qualité de celle-ci sont directement dépendants de la bonne santé de notre économie.
En Suisse, la productivité est très forte, et je le reconnais avec vous, Monsieur Béguelin, comme est fort également le revenu de nos travailleurs. Que diriez-vous si vous compa- riez tous les paramètres de la production industrielle avec le Japon et le Sud-Est asiatique? Vous êtes intervenu dans un cas extrêmement pénible qui touche notre canton. Vous savez cependant que, même si nous conservons en l'occur- rence la pointe en matière de recherche, nous ne pourrons plus lutter contre les pays du Sud-Est asiatique qui, eux, ont une productivité bien supérieure à la nôtre.
Comme tout ménage, notre économie ne peut dépenser davantage qu'elle ne gagne. Or, notre gain est constitué par la différence entre le produit de nos exportations et la charge de nos importations. Nous devons donc impérative- ment laisser les responsables de notre économie prendre les mesures qui s'imposent pour répondre à la fois aux
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Herabsetzung der Arbeitszeit. Volksinitiative
pressions sur les marchés extérieurs et aux sollicitations du marché du travail. Je n'ai jamais vu un employeur s'acquitter seul de son ouvrage. Il serait alors un artisan, un indépen- dant. Les lois du marché dictent d'elles-mêmes les conces- sions qui, de part et d'autre, peuvent être consenties lors des négociations des conventions collectives. Je vous enjoins une nouvelle fois, comme la majorité de la commission, de rejeter l'initiative populaire de l'Union syndi- cale suisse pour la réduction de la durée du travail.
Hier wird die Beratung dieses Geschäftes unterbrochen Le débat sur cet objet est interrompu
Schluss der Sitzung um 19.25 Uhr La séance est levée à 19 h 25
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Herabsetzung der Arbeitszeit. Volksinitiative Réduction de la durée du travail. Initiative populaire
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Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1988
Année
Anno
Band
I
Volume
Volume
Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
05
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 87.044
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
07.03.1988 - 14:30
Date
Data
Seite
120-139
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Pagina
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20 016 154
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