Accidents nucléaires. Notification
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N 3 mars 1988
Vierte Sitzung - Quatrième séance
Donnerstag, 3. März 1988, Vormittag Jeudi 3 mars 1988, matin
8.00 h
Vorsitz - Présidence: Herr Reichling
Präsident: Einen speziellen Gruss entbiete ich Herrn Bun- desrat Ogi, der heute zum ersten Mal bei uns im Nationalrat in seinem neuen Amte tätig ist. Wir hoffen selbstverständlich alle auf eine gute Zusammenarbeit mit ihm, d. h., dass wir mit ihm zufrieden sind und er mit uns. Wenn wir das verwirk- lichen können, ist es erfreulich. Ich wünsche Bundesrat Ogi viel Erfolg in seiner Tätigkeit.
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Nukleare Unfälle. Benachrichtigung und Hilfeleistung. Uebereinkommen Accidents nucléaires. Notification et assistance. Conventions
Botschaft und Beschlussentwürfe vom 12. August 1987 (BBI III, 105) Message et projet d'arrêté du 12 août 1987 (FF III, 105) Beschluss des Ständerates vom 2. Dezember 1987 Décision du Conseil des Etats du 2 décembre 1987
Antrag der Kommission Eintreten Proposition de la commission Entrer en matière
Jaeger, Berichterstatter: Zur Diskussion stehen hier zwei Geschäfte: 1. ein Bundesbeschluss zum Uebereinkommen von 1986 über die frühzeitige Benachrichtigung bei nuklea- ren Unfällen und 2. ein Bundesbeschluss zum Ueberein- kommen von 1986 über Hilfeleistung bei nuklearen Unfällen oder strahlungsbedingten Notfällen.
Dazu eine Vorbemerkung: Zu den beiden Abkommen kann unser Parlament keine inhaltlichen Aenderungen in den Beratungen vornehmen, sondern wir haben dazu lediglich ja oder nein zu sagen. Das heisst, wir haben im positiven Falle den Bundesrat zu ermächtigen, die beiden Uebereinkom- men zu ratifizieren.
Zweite Vorbemerkung: Der Ständerat wie auch Ihre Kom- mission haben diesem Geschäft einhellig zugestimmt.
Zur Erläuterung der beiden Uebereinkommen. Nach der Reaktorkatastrophe in Tschernobyl im April 1986 führte im Herbst des gleichen Jahres die Generalkonferenz der Inter- nationalen Atomenergieorganisation (IAEO) in Wien eine Sondersession durch. Zweck dieser Sondersession war es, die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der nuklearen Sicherheit zu stärken. Aus diesen Beratungen resultierten zwei multilaterale Uebereinkommen über die Frühwarnung bzw. über die gegenseitige Hilfeleistung bei Nuklearunfällen. Positiv war die rasche Aushandlung dieser beiden Uebereinkommen, was von der Bereitschaft zur internationalen Zusammenarbeit zeugte. Diese multilatera- len Uebereinkommen sollten aber nicht anstelle der bilatera- len Abkommen etwa der Schweiz mit der Bundesrepublik Deutschland oder Frankreich treten, sondern sollten solche bilateralen Abkommen mit Nachbarstaaten ergänzen. .
Zunächst zum Uebereinkommen über die frühzeitige Benachrichtigung: Das Uebereinkommen über die frühzei- tige Benachrichtigung soll die rechtzeitige Alarmierung und
anschliessende Information bei Nuklearunfällen gewährlei- sten. Auch jene Staaten sollen gewarnt und informiert wer- den, die dem Uebereinkommen nicht beitreten.
Umstritten war die Frage des Einbezuges militärischer Anla- gen und Aktivitäten sowie der Kernwaffen in das Ueberein- kommen. Anfänglich wehrten sich die Vereinigten Staaten und die Sowjetunion gegen die von allen anderen Staaten geforderte Aufnahme des militärischen Bereiches in das Uebereinkommen mit der Begründung, die IAEO sei nur für die friedliche Nutzung der Kernenergie zuständig. Doch willigten sie schliesslich in eine Kompromissformel ein, wonach der obligatorische Geltungsbereich des Ueberein- kommens, mit Ausnahme von Unfällen mit Kernwaffen, sämtliche nuklearen Anlagen und Tätigkeiten zu erfassen habe; ausserhalb dieses Geltungsbereiches fallen die Ereig- nisse, die wenigstens fakultativ gemeldet werden könnten. Mehrere Staaten, darunter auch die Schweiz, forderten die Kernwaffenstaaten auf, Unfälle mit Kernwaffen freiwillig durch einseitige Erklärung ebenfalls der Konvention zu unterstellen. Solche Erklärungen wurden dann tatsächlich von den fünf Kernwaffenstaaten abgegeben.
Ebenfalls umstritten war zunächst die Frage der Schwelle für die Auslösung von Meldungen. Gemäss Uebereinkom- men müssen nur Unfälle mit tatsächlichen oder potentiellen grenzüberschreitenden Auswirkungen, welche für die Sicherheit eines anderen Staates von Bedeutung sind, gemeldet werden. Verschiedene Staaten, darunter auch die Schweiz, forderten erfolglos ein objektiveres Kriterium, wie zum Beispiel Inkraftsetzung von Notstandsmassnahmen im Unglücksland. Immerhin wurde die Anregung der Schweizer Delegation, das Kriterium der Sicherheit eines anderen Staa- tes vor Strahlungsfolgen international konkreter zu definie- ren, aufgenommen und auch als prioritär bezeichnet.
Nun zum zweiten Abkommen über die Hilfeleistung bei nuklearen Unfällen. Das Uebereinkommen über gegensei- tige Hilfe bei Nuklearunfällen oder strahlungsbedingten Not- fällen schafft, ohne eine Hilfspflicht zu statuieren - das muss betont werden -, den rechtlichen Rahmen für eine prompte und wirksame internationale Hilfeleistung. Es regelt insbe- sondere vier Punkte: 1. die Leistung des Kostenersatzes; 2. die Haftung für Schäden bei Hilfseinsätzen; 3. die Rechts- stellung der ausländischen Hilfsmannschaften im Einsatz- land sowie 4. die Vermittlungsfunktion der IAEO.
Nachdem die Tschernobyl-Katastrophe gewisse Mängel in der internationalen Koordination und Zusammenarbeit auf- gezeigt hat, konnten mit den beiden zur Debatte stehenden Uebereinkommen erstmals auf multilateraler Ebene verbind- liche Regeln in wesentlichen Teilbereichen der nuklearen Sicherheit statuiert werden. Andere Aspekte, wie die Frage der internationalen Haftung oder der Reaktorsicherheit, die bei den Verhandlungen bewusst ausgeklammert worden sind, werden aber weiter verfolgt werden und es wird, so hoffen wir, zu separaten zusätzlichen Abkommen kommen. Ich komme zu einer wichtigen Frage im Zusammenhang mit der Anwendung der beiden Abkommen bzw. mit dem Voll- zug des Uebereinkommens durch die Schweiz.
Benachrichtigung: Zum Teil sind die Voraussetzungen für die frühzeitige Benachrichtigung unserer Nachbarstaaten jetzt schon gegeben, doch teilweise sind sie erst in Ausar- beitung.
Hilfeleistung: Das Uebereinkommen über die Hilfeleistung bei nuklearen Unfällen legt den Umfang der Hilfeleistung nicht fest. Die diesbezüglichen Hilfskapazitäten der Schweiz - das muss gesagt sein - sind im Vergleich zu anderen Staaten relativ bescheiden. Es kommen zur Zeit die Entsen- dung von Nuklearfachleuten wie auch eine allgemeine Hilfe ausserhalb verstrahlter Gebiete in Frage. Letztere könnte vor allem durch das schweizerische Katastrophenhilfekorps geleistet werden.
Eine zweite Frage, die auch in der Kommission zu Diskussio- nen Anlass gab, sind die finanziellen bzw. die personellen Auswirkungen. Zunächst muss einmal festgestellt werden, dass den Kantonen und den Gemeinden aus den beiden Uebereinkommen weder neue Aufgaben noch zusätzliche Kosten erwachsen.
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Nukleare Unfälle. Benachrichtigung
Vorbehalten bleibt allerdings die noch offene Frage der Bereitstellung und der Kosten von Behandlungsstätten für Strahlenopfer im Zusammenhang mit dem Ueberein- kommen.
Zunächst zu den Kosten: Für den Bund sind mit den beiden Uebereinkommen einmalige Ausgaben von rund 600 000 Franken und jährlich wiederkehrende Personalkosten im Umfang von 365 000 Franken verbunden. Die einmalige Aus- gabe von 600 000 Franken geht auf das Konto des Ueberein- kommens über die frühzeitige Benachrichtigung und dient vor allem der Verstärkung der nachrichtentechnischen Infra- struktur. Diese Verbesserung der nachrichtentechnischen Infrastruktur könnte uns aber auch in anderen Gebieten zugute kommen. Die genauen Kosten für die Hilfeleistungen lassen sich im gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht festle- gen. Im konkreten Fall müssten wahrscheinlich Nachtrags- kredite verlangt werden.
Zum Schluss zu den personellen Konsequenzen: Der Bun- desrat beantragt vier zusätzliche Stellen im Zusammenhang mit dem Vollzug der beiden Uebereinkommen: für die früh- zeitige Benachrichtigung zwei Stellen im Bereich der Sek- tion Ueberwachungszentrale, eine Stelle im Bereich der Schweizerischen meteorologischen Zentralanstalt und eine Stelle zur Hilfeleistung im Bundesamt für Gesundheitswe- sen im Zusammenhang mit der Behandlung der Hilfsge- suche.
Soviel zur Erläuterung der beiden Ihnen zur Diskussion und zur Entscheidung vorliegenden Uebereinkommen.
Die Kommission beantragt einstimmig Genehmigung der Abkommen und Ermächtigung des Bundesrates zu deren Ratifizierung.
In der Kommission sind im Zusammenhang mit diesen Uebereinkommen verschiedene Fragen, auch der Entsor- gungssicherheit und der Transporte - Probleme, die wir ja anfangs dieses Jahres sehr anschaulich vorgeführt beka- men - zur Diskussion gestellt worden. Ich möchte aber den Rat bitten - auch im Namen der Kommission -, diese beiden Uebereinkommen nicht zum Anlass zu nehmen, eine allge- meine Energie- oder Nuklearenergiedebatte auszulösen, sondern sich strikte an die beiden Themen Information und Hilfeleistung zu halten. Ich glaube, das sollte nach den Ereignissen von gestern möglich sein.
In diesem Sinne möchten wir einstimmig für Eintreten plä- dieren.
M. Caccia, rapporteur: Le présent débat se rapporte à deux conventions internationales, celle sur la notification rapide d'un accident nucléaire et celle sur l'assistance en cas d'accident nucléaire ou de situation d'urgence radiologique. Voici quelques remarques introductives. La commission a décidé de présenter des rapports oraux pour souligner l'importance qu'elle accorde à ces deux conventions. Elle considère comme inopportun un débat qui sorte du cadre des conventions et qui risquerait de se transformer en un débat général sur l'énergie nucléaire ou sur les catastrophes dans leur ensemble.
Il faut souligner encore que le Conseil des Etats a déjà accepté les conventions à l'unanimité et que votre commis- sion est également unanime pour vous recommander de les approuver.
Enfin, deux conventions internationales sont à l'étude. Elles n'appellent aucune modification; il s'agit simplement de les accepter ou de les refuser.
En ce qui concerne le cadre dans lequel s'inscrivent ces conventions, il y a lieu de relever que, avant la catastrophe de Tchernobyl, on réalisait surtout des conventions bilaté- rales en la matière. Les dimensions spatiales et temporelles de cette catastrophe ont fait apparaître les insuffisances de cette approche. L'Agence internationale de l'énergie atomi- que, dans un délai de cinq mois, a mis sur pied ces deux conventions qui ont été signées pratiquement par tous les Etats qui disposent d'installations nucléaires. La valeur de ces dernières n'exclut absolument pas l'opportunité des conventions bilatérales telles qu'elles existent avec la Répu- blique fédérale d'Allemagne et la France, par exemple, à
propos d'alerte et d'entraide en cas d'accident. On désire aussi établir de telles conventions avec l'Italie et l'Autriche, de même que des conventions pour l'information récipro- que avec la République fédérale d'Allemagne et la France. Par le biais de ces conventions, on fait un pas important dans la bonne direction, en réalisant une réglementation multilatérale dans des domaines importants pour la sécurité de la population. La convention sur la notification rapide d'un accident nucléaire a permis, malgré de grandes diffi- cultés, d'aborder aussi le cas des installations militaires, à l'exclusion des armes. Les fonctions de l'Agence internatio- nale de l'énergie atomique sont renforcées, les informations à fournir assez bien définies, de même que les canaux d'information.
Toutefois, cette convention présente quelques points fai- bles. J'ai mentionné l'impossibilité de toucher le secteur des armes nucléaires à cause de l'opposition dure des deux super-puissances.
Il faut encore rappeler le problème du seuil à partir duquel les accidents doivent être notifiés. La formulation de la convention laisse à chaque pays le soin de se régler lui- même. Un groupe de travail de l'AIEA est chargé de définir ce seuil de façon précise, avec l'espoir que le Conseil des gouverneurs, dans lequel les grands pays sont représentés, acceptera les propositions formulées. Ce problème du seuil existe déjà dans notre convention bilatérale avec la France. La convention sur l'assistance en cas d'accident nucléaire ou de situation d'urgence radiologique ne comporte aucune obligation d'assistance. Néanmoins, elle établit le cadre d'une assistance internationale rapide et efficace.
En conclusion, il est bien évident que les limites de ces deux conventions résident dans un caractère de mesures théra- peutiques et non préventives. Il vaut alors la peine d'ajouter quelques remarques à propos des lacunes qui existent dans le domaine de l'énergie nucléaire et qui ont fait l'objet d'un débat au sein de la commission. Ces lacunes se présentent dans quatre secteurs, celui de la sécurité, celui de l'harmoni- sation des valeurs-limites, celui des déchets et celui de la responsabilité civile.
En ce qui concerne la sécurité, la disponibilité qui existait à ce propos le lendemain des événements de Tchernobyl s'est beaucoup affaiblie. On en reste pratiquement aux codes et aux directives de sécurité élaborées en 1974 et qui sont en cours de révision auprès de l'Agence internationale de l'énergie atomique. La souveraineté des Etats, dans leur application, est intacte.
Dans le cadre de l'harmonisation des valeurs-limites, on est parvenu à un accord entre l'Organisation mondiale de la santé et l'Organisation pour l'alimentation et l'agriculture à propos de la distinction entre trois zones autour du lieu de l'accident. Sur les valeurs-limites elles-mêmes, on a trouvé un accord à l'intérieur de l'OMS, mais pas encore entre l'OMS et la FAO. La Communauté économique européenne connaît une confrontation, sans issue jusqu'à ce jour, entre la commission et le Parlement européen.
Dans le domaine des déchets, les événements les plus récents montrent que la situation n'est pas satisfaisante, surtout en ce qui concerne le système de contrôle des activités en la matière.
Quant à la responsabilité civile, malgré l'existence de la Convention de Paris de 1960 et celle, complémentaire, de Bruxelles, de 1961, la situation nécessite des améliorations. Des efforts sont déployés dans ce sens. Tout comme la Suisse, la République fédérale d'Allemagne connaît une responsabilité civile illimitée.
J'en viens à l'application de ces deux conventions. La mise en oeuvre de celles-ci incombe au Département fédéral de l'intérieur, plus précisément à l'Office fédéral de la santé publique. L'ordonnance du 15 avril 1987, concernant l'orga- nisation d'interventions en cas d'augmentation 'de la radioactivité, sert aussi à l'application de la première convention. Dès qu'une partie au moins de cette organisa- tion est mise en action, les pays voisins et l'Agence interna- tionale de l'énergie atomique doivent être informés. Ce critère est facilement applicable et correspond à un seuil
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très bas. Les réseaux de communication, surtout vers l'exté- rieur, doivent être améliorés. Le réseau de surveillance de la radioactivité en Suisse doit aussi être développé. Les inves- tissements comportent une dépense unique de 60 000 francs, les frais de personnel atteignent 356 000 francs par année, correspondant à quatre postes nouveaux, un de ceux-ci étant réservé à l'application de la deuxième conven- tion. Aujourd'hui déjà, les coûts sont factures aux centrales nucléaires. Des limites existent tout de même, du moment que l'utilisation du réseau de surveillance et de la centrale nationale d'alarme n'est pas exclusivement réservée aux centrales suisses.
Je tiens encore à rappeler qu'à cause des travaux de prépa- ration déjà terminés et sur la base de l'ordonnance du 15 avril 1987, la Suisse a pu procéder, en été de cette même année, à la déclaration d'application provisoire de la pre- mière convention telle que prévue à l'article 13.
A propos de l'application de la seconde convention, il faut souligner que les possibilités de la Suisse sont limitées, bien que déjà disponibles.
En conclusion, la commission unanime vous propose d'ap- prouver les deux conventions et d'habiliter le Conseil fédéral en vue de leur ratification.
Spälti: Bei einer Beurteilung dieser beiden Abkommen ist wohl die Raschheit des Zustandekommens ein hervorste- chendes Merkmal. Wir erinnern uns eindrücklich an die Informationspolitik der Sowjetunion im Zusammenhang mit «Tschernobyl», welche geeignete, zeitgerechte Massnah- men verhinderte. Diese Erkenntnis hat denn auch die inter- nationale Atomenergieorganisation bewogen, nur drei Monate nach dem Unfall in Tschernobyl eine Expertenkom- mission einzuberufen. Es ist doch beachtlich, dass bereits fünf Monate nach «Tschernobyl>> die Vertragswerke vorgele- gen haben. Das ist ein Beweis und vielleicht auch eine Hoffnung dafür, dass auch im internationalen Rahmen rasche Verhandlungsresultate erreicht werden können, wenn man will.
Erfreulich ist sicher auch die tatkräftige Mitarbeit an der Ausgestaltung dieser Uebereinkommen durch die schweize- rischen Vertreter. Positiv ist auch die Kongruenz der Abkom- men mit parlamentarischen Forderungen aus den verschie- densten Fraktionen, wie sie anlässlich der ausserordent- lichen Session im Oktober 1986 verlangt wurde.
Die Abkommen erfassen zwar nicht alles Wünschenswerte, nicht einmal alles Notwendige. Man mag zum Beispiel bedauern, dass es im Frühwarnabkommen dem eigenen Ermessen des Unfallstaates überlassen ist, selbst die Gefahr für andere Staaten zu beurteilen, um die Informationspflicht als gegeben zu betrachten. Man mag auch bedauern, dass die Frage der Reaktorsicherheit ausgeklammert bleibt und dass internationale Haftungsfragen nicht berücksichtigt sind.
Gesamthaft wird aber ein wichtiger Schritt getan, wird doch erstmals auf multilateraler Ebene ein verbindlicher, rechtli- cher Rahmen im Bereich der nuklearen Sicherheit ge- schaffen.
Als Erfolg darf sicher auch die unterschiedslose Erfassung ziviler und militärischer Kernenergiebereiche, mit Aus- nahme allerdings - leider - von Kernwaffenunfällen, bezeichnet werden. Die Schweiz hat denn auch von den Kernwaffenstaaten zu Recht gefordert, diese freiwillig - durch einseitige Erklärung - ebenfalls der Konvention zu unterstellen. Dass die fünf Kernwaffenstaaten dies getan haben, ist ein wesentlicher Bestandteil dieser wohl auch vertrauensfördernden Uebereinkommen.
Wir müssen uns bei der Beurteilung der beiden Abkommen auch im klaren sein, dass multilaterale Vereinbarungen in einem solchen weltweit gesteckten Rahmen nie zu einem Verpflichtungsgrad führen können, wie es zum Beispiel die Schweiz bilateral mit der Bundesrepublik Deutschland oder mit Frankreich erreichen konnte.
Die beiden jetzt zur Diskussion stehenden Uebereinkommen dürfen als wertvolle Grundlage, als Ausgangspunkt für wei- tere Verhandlungen zur Verbesserung der Sicherheit im
Zusammenhang mit der Kernenergie betrachtet werden. Ein besonders wichtiges Postulat für weitere Vereinbarungen muss unseres Erachtens die Regelung der Frage der inter- nationalen Haftung sein, die eine Mehrheit der Delegationen nicht im Zusammenhang mit diesen Uebereinkommen behandelt wissen wollte. Auch wenn wir den Einfluss der Schweiz auf die internationale Zusammenarbeit nicht über- schätzen wollen, glauben wir doch, dass unser Land gerade im Bereich der Haftung eine besondere Initiative entwickeln darf und auch entwickeln sollte, weil wir in unserm Land über das fortschrittlichste Kernenergiehaftpflichtgesetz überhaupt verfügen, nach welchem ja auch für Schäden im Ausland aufzukommen ist. Wir sind also durch das eigene Beispiel durchaus legitimiert, hier eine initiative Rolle zu spielen. Einzig die Bundesrepublik Deutschland hat sich ja von diesem vorbildlichen Gesetzeswerk inspirieren lassen und dieses auch praktisch übernommen.
Nun geht unsere Vorstellung natürlich nicht so weit, dass es der Schweiz gelingen könnte, unsere Massstäbe auf alle Staaten zu übertragen. Aber die Erfahrungen, über die wir im Bereich der Kernenergiehaftpflicht - und in demjenigen der Sicherheit der nuklearen Anlagen - verfügen, sollten als Impulse weitergegeben werden für eine sinnvolle Weiterbe- arbeitung und nachfolgende Ausgestaltung weiterer Ueber- einkommen.
Die FDP-Fraktion stimmt diesen beiden Uebereinkommen zu. Sie anerkennt damit auch die aktive Mitgestaltung dieser Konventionen durch unsere Schweizer Vertreter.
Basler: Unsere Generation wird die bangen Wochen nach dem 26. April 1986 mit dem kopflosen Einkaufen von Milch- pulver und Zurückweisen von Salaten nicht vergessen. Zehn Tage lang wusste man nicht, was in der Ukraine passiert war. Menschen brauchen aber Information, um vorsorglich zu handeln, um die Auswirkungen einer Katastrophe zu begrenzen und Leben zu schützen. Daher stimmt die Frak- tion der SVP diesen beiden Uebereinkommen zu und aner- kennt den raschen Verhandlungsablauf. Hier wurde wirklich das Eisen geschmiedet, solange es warm war. Wir begrüs- sen auch die landesinternen Vorkehren, wie sie uns letzte Woche im Schlussbericht zu den Folgen aus dem Reaktor- unglück dargestellt worden sind mit den Alarm- und Einsatz- organisationen.
Zum Antrag Seiler, der die Folgekosten aus der Ratifikation mit den zusätzlichen technischen und administrativen Ver- pflichtungen den Betreibern von Kernanlagen überwälzen will, nehmen wir wie folgt Stellung: Wir sind der Ansicht, dass solche Kosten verursachergerecht, also über den Strompreis den Konsumenten anzulasten sind. Dies sei aber heute schon der Fall, wurde uns in der Kommissionsbera- tung mitgeteilt. Daher braucht es diesen Antrag nicht. Wenn die SVP ihn somit ablehnt, ist sie doch mit dem Inhalt einverstanden.
Die technischen Werke unserer Zivilisation haben eine Grösse erreicht, woraus nicht nur grenzenlose Auswirkun- gen entstehen können, sondern auch grenzüberschreitende Folgen. Jene chemischer oder bakteriologischer Natur sind wohl eher bilateral zu benachrichtigen und zu begrenzen, und wir finden, dass dafür die beiden Uebereinkommen Modellcharakter haben könnten. Nirgends können aller- dings die toxischen Auswirkungen grösser werden als im radiologischen Bereich. Man vermutet, dass in Tschernobyl etwa 30 Millionen Curie radioaktive Zerfallsprodukte in die Biosphäre freigesetzt worden sind. Zum Vergleich: die Fäs- ser mit schwach- und mittelradioaktiven Abfällen aus Kern- kraftwerken, die in den letzten Monaten Aufsehen erregt haben, liegen im groben Durchschnitt etwa bei einem Curie pro Fass. Selbst das Aequivalent von rund 30 Millionen Fässern freigesetzten Abfalls aus Tschernobyl war nur etwa 3 Prozent der im Reaktor von den Spaltprodukten entwickel- ten Radioaktivität. Solche Gedanken mögen uns nicht nur die Bedeutung der hier gutgeheissenen internationalen Abkommen zeigen, sondern auch folgendes nahelegen: Bei allen künftigen energiepolitischen Ratsgeschäften sollten wir bedenken, dass die zwölf Rappen pro Kilowattstunde
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Gestehungspreis von so hochwertiger Energie, wie die Elek- trizität dies ist, nicht die Risiken abzugelten vermögen, die damit verbunden sind. Energie im allgemeinen und Elektrizi- tät im besonderen ist viel kostbarer, als der Marktpreis es uns signalisiert, und haushälterischer damit umzugehen ist doch wohl auch eine der Frühwarnungen aus Tschernobyl.
Schmidhalter: Die CVP-Fraktion hat die Vorlage behandelt und ist einstimmig der Meinung, dass der Bundesrat ermächtigt werden soll, das Uebereinkommen für eine früh- zeitige Benachrichtigung bei nuklearen Unfällen und das Uebereinkommen über eine Hilfeleistung bei nuklearen Unfällen oder strahlungsbedingten Notfällen zu ratifizieren. Wir möchten festhalten, dass die internationale Atomener- gieorganisation in Wien nach dem in Tschernobyl erfolgten Reaktorunfall sofort reagiert hat und die zwei vorliegenden Uebereinkommen über eine rechtzeitige Benachrichtigung und wechselseitige Hilfeleistung bei solchen Unfällen in kürzester Zeit unterschreibungsreif erarbeitet hat. Die bereits damals geforderten zusätzlichen Abkommen über eine Verbesserung der sicherheitstechnischen Zusammen- arbeit einschliesslich Sicherheitsnormen und die Einberu- fung einer Konferenz über Sicherheitsfragen wurden leider zurückgestellt. Es handelt sich daher um eher begrenzte und kleine, aber wertvolle Schritte. So hat Bundesrat Leon Schlumpf bei der Beratung im Ständerat festgehalten, dass der Bundesrat nachdrücklich noch weitere Postulate bei der internationalen Atomenergievereinigung vertreten will. Wir möchten deshalb in Form von Anregungen folgende sechs Punkte anführen:
Nach Ansicht der CVP sind die Kosten aufgrund des Verursacherprinzips den Kernenergiekraftwerken weiter zu belasten. Ich verweise diesbezüglich auf den schriftlichen Antrag von Kollega Seiler.
Erarbeitung eines internationalen Abkommens betreffend die technisch-betriebliche Sicherheit bei Kernanlagen und nicht nur bei Kernkraftanlagen.
Eine landesweit übergreifende und verbindliche Haf- tungsordnung analog unserem Kernenergiehaftpflichtge- setz.
Ein internationales Uebereinkommen betreffend die Entsorgungsproblematik von schwach- bis hochradioakti- ven nuklearen Abfällen, Regelung für Transport und Lage- rung dieser Abfallstoffe.
Ausweitung dieser Uebereinkommen auf chemische und bakteriologische Schadenfälle.
Ausbau der bestehenden bilateralen Abkommen mit Frankreich und der Bundesrepublik Deutschland und Abfas- sung ähnlicher bilateraler Abkommen mit Italien und Oester- reich.
Wir danken dem Bundesrat und den zuständigen Bundes- ämtern, dass sie bei der Erarbeitung der vorliegenden inter- nationalen Uebereinkommen massgebend mitgearbeitet haben. Wir hoffen, dass im Sinne unserer Anregungen alles unternommen wird, damit Kernenergieunfälle mit erhebli- chen grenzüberschreitenden Auswirkungen durch eine per- fekte Sicherheitstechnologie, eine optimale Ausbildung des Bedienungspersonals und eine angemessene Wartung der Anlagen weltweit sichergestellt werden können.
M. Eggly: Le groupe libéral se félicite de ces conventions et il appuiera les projets d'arrêtés fédéraux en vue d'une ratifi- cation.
Monsieur le Conseiller fédéral, si vous me permettez de réitérer quelques regrets, je dirai qu'il est dommage qu'on n'ait pas pu s'affranchir de la subjectivité de l'Etat qui décide finalement si un accident peut avoir de l'importance du point de vue de la sûreté radiologique pour un autre Etat. On en reste donc à la discrétion, à la subjectivité de l'interpréta- tion de l'Etat qui doit prévenir ses voisins. De même, la formule «notifie sans délai et fournit rapidement» ne rassure pas tout à fait dès lors qu'elle est accrochée à la subjectivité, à la libre interprétation dont je parlais.
En revanche, je crois qu'il faut se féliciter du fait que les puissances militaires nucléaires aient toutes fait des décla-
rations pour s'engager à notifier les accidents d'origine nucléaire. L'espoir que nous avons et que nous avons exprimé en commission, c'est de faire jouer un rôle plus important à l'Agence internationale de l'énergie atomique, afin que cette convention soit amendée, soit améliorée et que des critères objectifs, des critères précis que les parties contractantes devraient respecter soient ainsi mis au point. D'une manière générale d'ailleurs, je crois que la Suisse a vocation de pousser à ce que les conventions atteignent le plus d'objectivité possible et à ce qu'il y ait un contrôle le plus objectif possible.
Si la notification rapide après un accident est une bonne chose, on aimerait naturellement que l'information en cas d'incident susceptible d'éveiller les appréhensions, de trou- bler les esprits soit aussi la règle. Ici ce sont les rapports bilatéraux qui jouent naturellement. Ils jouent mieux avec un pays comme la République fédérale d'Allemagne qu'avec la France. D'ailleurs, les accords passés avec le premier pays vont plus loin que les accords avec le second. Il est bon que la Suisse, pour sa part, s'engage à l'information maximale dès lors qu'il y aurait un incident dans l'une de ses centrales. L'affaire de l'incident au surgénérateur de Creys-Malville me semble illustrer parfaitement cette question de l'information préventive. Le Conseil fédéral reviendra sans doute sur ce point tout à l'heure à l'occasion de la discussion sur l'inter- pellation de M. Petitpierre. Là aussi naturellement, une obli- gation prévue par un accord international serait souhaitable, afin que tous les pays qui ont des centrales nucléaires adoptent la même conduite, la même manière de faire, le même «fair play» dans l'information dispensée aux voisins. Un mot enfin, Monsieur le Conseiller fédéral, à propos du secours, à propos des mesures en cas de catastrophe. Il est bon que nous soyons prêts à apporter des secours rapides à des régions limitrophes, mais permettez-moi de relever qu'au moment de Tchernobyl, la préparation en Suisse à ce genre de chose, la coordination des services, la cohérence et l'unité des informations surtout ont laissé à désirer et que beaucoup de gens on été un peu déroutés par des informa- tions dont on ne savait pas toujours quel était leur caractère officiel, leur degré de sécurité.
Quant à la mise en oeuvre des mesures de protection civile proprement dites qui seraient nécessaires en cas de besoin, on se demande également ce qu'il en serait car il y a assurément un aspect à considérer: nous manquons d'exer- cice. A cet égard, il faudrait tirer les conséquences de l'affaire de Tchernobyl. J'aimerais bien, Monsieur le Conseil- ler fédéral, entendre ou réentendre votre opinion à ce sujet. Ces quelques remarques ne font donc qu'accompagner notre approbation des projets d'arrêtés qui nous sont pré- sentés.
Un mot enfin pour terminer sur la proposition de M. Rolf Seiler qui demande que les frais que la ratification de la convention occasionnera à la Confédération puissent être mis à la charge des exploitants d'installations nucléaires. Une convention internationale et son application, les mesures que cela entraînent, y compris d'ordre financier, relèvent de l'Etat, et il serait invraisemblable que dans un domaine ou dans un autre, les frais d'une telle convention soient mis à la charge de particuliers concernés ou de bénéficiaires. Je crois qu'il y a là une sorte d'incongruité, pour ne pas dire une absurdité, qui devrait nous amener à rejeter cette proposition.
Frau Mauch Ursula: Die sozialdemokratische Fraktion stimmt selbstverständlich für diese beiden Abkommen; wer könnte schon gegen die frühzeitige Benachrichtigung und die grenzüberschreitende Hilfeleistung bei nuklearen Unfäl- len sein? Für uns stellt sich vielmehr die Frage nach der Wirksamkeit solcher Uebereinkommen sowie danach, ob das nun die einzigen Abkommen sind, die im Nachgang der Tschernobyl-Katastrophe überhaupt möglich wurden. Wenn dem so wäre, würden wir das sehr bedauern, denn das ist nun wirklich der kleinste gemeinsame Nenner!
Wir können der Botschaft entnehmen, dass weitere Abkom- men zwar studiert werden, zum Beispiel im Hinblick auf die
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Auslöseschwelle für Meldungen; aber offenbar sind hier umfangreiche staatliche Egoismen im Spiel, die internatio- nale Koordinationsbemühungen hintertreiben. Wir möchten den Bundesrat immerhin bitten, in seinen Bemühungen um weitere Uebereinkünfte nicht nachzulassen. Einer frühzeiti- gen Benachrichtigung messen wir nicht nur im grenzüber- schreitenden Bereich, sondern auch im Inland grosse Bedeutung zu. «Tschernobyl» hat drastisch bewiesen, wie sehr es damit im argen liegt. Unseres Erachtens hat das unter anderem mit der Mentalität der AKW-Betreiber zu tun, und zwar nicht nur der ausländischen. Als AKW-Kritiker haben wir in den letzten Jahren sehr viel erlebt: die Herr- schaften wissen grundsätzlich alles und alles besser; Fragen sind nicht gefragt.
Ein Teil des grossen Misstrauens gegen die Atomenergie ist gerade dadurch entstanden, dass über lange Zeit nie offen informiert wurde. Wenn etwas passierte, wurde die Sache heruntergespielt. Strom ist schliesslich das ganze Leben. Was dahintersteckt, soll uns wenig kümmern. Das sowjeti- sche Versteckspiel unmittelbar nach «Tschernobyl» war nicht etwa eine sowjetische Eigenheit, sondern eine Eigen- heit des Atomgeschäftes.
Wir sehen diese Abkommen auch im Zusammenhang mit dem «Tschernobyl»-Bericht des Bundesrates. Dort wird zum Beispiel ausgeführt, dass der Informationsaustausch mit Frankreich ungenügend sei. In unserem Land besteht aber gerade gegenüber dem Atomstaat Frankreich grosse Skep- sis im Hinblick auf die Sicherheit des dortigen umfangrei- chen atomaren Kraftwerkparkes. Ich bitte den Bundesrat, uns über den Fortschritt der Abkommen mit Frankreich Auskunft zu geben. «Tschernobyl» hat gezeigt, dass es insbesondere sehr wichtig wäre, die Grenzwerte für Strah- lung in Lebensmitteln zu vereinheitlichen. Die unterschiedli- che Handhabung der einzelstaatlichen Vorschriften in Europa hat zu sehr grosser Unsicherheit geführt. Ich erin- nere Sie an die Salatgeschichten diesseits und jenseits des Rheins: bei uns konnte man den Salat essen, in der Bundes- republik wurde er untergepflügt.
Schliesslich hat der Transnuklear-Nukem-Skandal gezeigt, dass solche Abkommen nicht auf eigentliche Unfälle beschränkt bleiben dürfen. Sehr dringend sind internatio- nale Uebereinkünfte und Kontrollmöglichkeiten für die gesamten nuklearen Entsorgungsketten. Der Skandal hat offengelegt, was uns schon lange klar ist, dass sich nämlich friedliche und militärische Nutzung der Nuklearenergie nicht trennen lassen. Zu begehrt sind weltweit nukleare Spaltstoffe, als dass man sich einreden könnte, es handle sich bei den abgebrannten Brennstäben um zwar gefährli- che, aber nicht gefährlichere Güter als irgendwelche hoch- toxischen chemischen Entsorgungsgüter. Dioxin ist im Gegensatz zu Plutonium in einer Bombe nicht verwertbar. Der Skandal hat aufgezeigt, dass die internationale Atom- energieagentur nicht in der Lage ist, den Transport von Spaltmaterial effektiv zu kontrollieren. In der Kommission wurde uns gesagt, es könne nicht hinter jedes Fass ein Kontrolleur gestellt werden - eben! Das Problem liegt in der Natur dieser nuklearen Sache, dass der Ursprung der Atom- spaltung in Kriegs- und nicht in Friedenszwecken liegt.
Trotzdem wir wie gesagt skeptisch gegenüber der Kontrol- lierbarkeit der Nuklearmaterialverschiebungen schlechthin sind, bitten wir den Bundesrat, alles in seiner Macht Ste- hende zu tun, um die nuklearen Entsorgungsketten transpa- renter zu machen.
Den Kommissionsunterlagen haben wir entnehmen können, dass sich die schweizerischen Atomkraftwerke bezüglich internationaler Kontrollbesuche grösstmöglicher Zurückhal- tung «befleissigen» (um es einmal so zu sagen). Wir möch- ten den Bundesrat bitten, darauf hinzuwirken, dass diese Haltung von den Kraftwerkbetreibern aufgegeben wird. Es ist unzumutbar, von ausländischen Kraftwerken Kontrollzu- sagen zu verlangen und zu wünschen, wenn schweizerische Betreiber selbst nicht bereit sind, ihre AKW-Türen zu öffnen. Die SP-Fraktion bittet Sie, den Abkommen zuzustimmen. Wir warten gespannt auf weitere Abkommen.
Meier-Glattfelden: Wir Grüne anerkennen, wie schnell nach «Tschernobyl» die Abkommen unterschriftsbereit vorlagen. Für die Sicherheit der Weltbevölkerung bringen diese Abkommen aber nichts. Lassen Sie mich das durch ein Beispiel erklären:
Wie einst die Titanic, befindet sich das Weltraumschiff «Erde» in einem Meer voller Eisberge. Weltweit gibt es heute über 400 AKW. Es werden immer mehr. Je älter sie werden, desto gefährlicher werden sie. In einem ersten Abkommen verspricht der Kapitän, er werde benachrichtigen, sobald ein Zusammenstoss erfolge. In einem zweiten Abkommen sagt er, er werde um Hilfe funken. Die Titanic ist untergegangen. Soll das mit dem Weltraumschiff «Erde» ebenfalls ge- schehen?
Wir Grüne sind der Meinung, man sollte sich gar nicht in diese Gewässer begeben. Wer sich dort befindet, soll sie möglichst rasch wieder verlassen. Gestern ist mit der Auf- gabe des AKW Kaiseraugst ein erster Schritt geschehen. Wir sind froh darum.
Wie viele Katastrophen, wieviel schleichende Vergiftung muss die Erde wohl noch erdulden, bis international zwei Abkommen geschlossen werden, nämlich erstens das Abkommen über den Ausstieg aus der Kernenergie und zweitens das Abkommen zur Ueberwindung der Atommüllsi- tuation, in der wir uns befinden?
Die grüne Fraktion wird der Ratifikation der beiden Abkom- men zustimmen. Sie wird ebenfalls den Antrag Seiler unter- stützen.
Weder-Basel: Unsere Fraktion stimmt ebenfalls zu. Frühzei- tige Benachrichtigung und Hilfeleistung bei nuklearen Unfällen und strahlungsbedingten Notfällen hätte eigentlich immer selbstverständlich sein sollen. Wie die Erfahrung jedoch zeigt, war der Informationsaustausch bisher keines- falls selbstverständlich; das Gegenteil war der Fall! Wann immer Unfälle, Zwischenfälle und Katastrophen passierten, wurde zuerst geschwiegen und verschwiegen. Ich erinnere an den Unfall in Windscale, Sellafield, der jetzt nach 30 Jah- ren von offizieller Seite zugegeben und publik wurde. Dann wurde verharmlost - ich erinnere in diesem Zusammenhang an Harrisburg und an Lucens - oder es wurde schlicht die Unwahrheit gesagt. Unwahrheit z. B. im Fall der russischen Instanzen, die noch immer die Information über einen schweren Gau in Scheliabinsk aus dem Jahr 1958 unter Verschluss halten. Noch immer wurde die IEO von diesem Unfall nicht informiert. Mit anderen Worten: Es wurde ver- schwiegen, verharmlost und gelogen. Das ist die Art und Weise, wie mit Information umgegangen wird.
In der Folge wurden dann immer teure Vergessens- und Verdrängungskampagnen, Honni-soit-qui-mal-y-pense- Kampagnen eingeleitet, die mit Monopolgeldern aus unse- ren Taschen finanziert wurden und die dazu dienten, den Bürgern weiterhin Sand in die Augen zu streuen. Diese Kampagnen können aber nicht mehr verhindern, dass die Bevölkerung schwere Bedenken hegt und zutiefst misstrau- isch geworden ist.
Wer immer sich mit dem Problem der Atomkraftwerke aus- einandersetzt, weiss, dass die Sicherheit der A-Werke nie- mals hundertprozentig gewährleistet werden kann. Ein Gau zum Beispiel in Gösgen oder in Leibstadt wäre für die Schweiz eine nationale Katastrophe. Es darf nach unserer Auffassung - da teilen wir die Auffassung mehrerer Vorred- ner - nicht bei einer prompten Benachrichtigung und Hilfe- leistung bleiben. Weitere Vereinbarungen, Herr Bundesrat, sind unerlässlich! Jetzt muss Zusätzliches für die Sicherheit der A-Werke in Ost und West unternommen werden. Wir erwarten, Herr Bundesrat Ogi, von Ihnen und von Ihrer Verwaltung dringend, dass Sie sich zum ersten bei den französischen Instanzen über die Reaktoren in Creys-Mal- ville und über die Reaktoren in Fessenheim informieren. Diejenigen von Fessenheim sind ja spannrissdurchsetzt, wie zur Genüge bekannt ist; sehr zum Aerger der Region Basel und seiner Bevölkerung.
Es darf - das ist nach «Tschernobyl» klar - zu keinem neuen «Tschernobyl», zu keinem neuen «Windscale» und auch zu
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Nukleare Unfälle. Benachrichtigung
keinem neuen «Lucens» kommen. In Lucens strahlt ja seit rund 20 Jahren der erste Versuchsreaktor schweizerischer Provenienz. Solche Unfälle sind also nicht nur den Amerika- nern und den Russen zuzuschieben und diesen Ländern vorbehalten. Nein, der erste Gau nach dem verschwiegenen in Russland hat im Grunde genommen in der Schweiz stattgefunden. Daher vertrage ich auch die Bemerkung nicht sehr gut, die Reaktoren im Ausland seien schlechter als unsere. Der erste offiziell anerkannte Gau war in Lucens 1968, und Lucens befindet sich bekanntlich in der Schweiz. Wir müssen aber auch dafür sorgen, Herr Bundesrat, dass Behörden, Spezialisten, Wissenschafter und Experten nicht mehr so hilflos dastehen, wie dies in den ersten Tagen nach der Katastrophe von Tschernobyl der Fall war. Wahrhaftig, wir hatten damals allen Grund, uns für unsere sogenannten Mitarbeiter zu entschuldigen.
Mit diesem Abkommen, dem wir zustimmen, wird auch stillschweigend bestätigt, dass die Internationale Atomener- gieorganisation und die AKW-Betreiber mit dem nächsten Unfall rechnen, und Gott bewahre uns davor!
Frau Leutenegger Oberholzer: Den beiden Bundesbe- schlüssen zu den internationalen Uebereinkommen über die Benachrichtigung und Hilfeleistung bei nuklearen Unfällen ist selbstverständlich zuzustimmen. Aber es ist doch mehr als bedenklich, dass es erst einer Katastrophe wie «Tscher- nobyl» bedurfte, damit derartige multilaterale Abkommen innert nützlicher Frist endlich zustande kommen konnten. Das zeigt auch, dass das Ausmass der nuklearen Bedro- hung, auf die die AKW-Gegnerschaft immer hingewiesen hat, bislang gar nicht ernstgenommen worden ist. Wenn die Abkommen auch einen Fortschritt darstellen, muss man doch auf die wichtigen Mängel darin hinweisen.
Das Uebereinkommen über die frühzeitige Benachrichti- gung bei nuklearen Unfällen erfasst den ganzen militärisch- nuklearen Bereich nur sehr vage mit einer Kann-Formulie- rung. Angesichts der ungeheuren Bedrohung durch das militärische Atomwaffenarsenal in der ganzen Welt ist dies wenig, zu wenig.
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Sehr unbefriedigend geregelt ist auch der Anwendungsbe- reich. Die Formulierung, wonach eine Meldepflicht gemäss Artikel 1 im Abkommen über die frühzeitige Benachrichti- gung dann besteht, wenn bei einem Unfall grenzüberschrei- tend radioaktive Stoffe freigesetzt werden oder freigesetzt werden können, lässt einen grossen Interpretationsspiel- raum zu. Die Wirksamkeit des Abkommens wird also sehr stark vom guten Willen und der praktischen Handhabung durch die Anwenderstaaten abhängen.
Und hier ist mein Vertrauen - wenn ich z. B. an die Informa- tionspolitik gewisser Nachbarstaaten wie Frankreich denke - doch sehr erschüttert.
Fragwürdig sind meines Erachtens auch die Bestimmungen in beiden Abkommen, wonach der benachrichtigende Ver- tragsstaat bei einem Nuklearunfall die Informationen als vertraulich bezeichnen kann. Es handelt sich um die Arti- kel 5 bzw. 6.
Ich zweifle nicht daran, dass viele Staaten bei einem Unfall geneigt sein könnten, derartige Informationen als vertrau- lich zu bezeichnen.
Ich bitte den Bundesrat um nähere Erläuterungen dazu, denn ich frage mich, wie die Information der betroffenen Bevölkerung gesichert werden kann, wenn eine Information ausdrücklich als vertraulich bezeichnet wird. Gerade Tschernobyl mit der seinerzeitigen Informationsmisere hat klar gezeigt, wie wichtig die frühzeitige Information der Bevölkerung ist.
Mit diesen Vorbehalten stimme ich den Abkommen zu, auch wenn sie erst einen ersten Schritt darstellen, wie bereits von verschiedenen Rednerinnen und Rednern hier dargelegt wurde.
Man darf sich aber auch mit diesen Abkommen nicht in Sicherheit wiegen. Gerade die Ausführungen in der Bot- schaft zum Vollzug des Uebereinkommens betreffend die Hilfeleistungen durch die Schweiz machen doch sehr deut- lich, wie ungenügend die Hilfskapazitäten in der Schweiz
sind und auch sein müssen, denn die atomare Technologie im militärischen wie im zivilen Bereich stellt eine derart immense, akute Bedrohung von Mensch und Umwelt dar, dass wir sie auf diese Weise zwar mildern, niemals aber in Griff bekommen können.
Hari: Es muss uns doch etwas nachdenklich stimmen, dass erst der Unfall in der Sowjetrepublik Ukraine passieren musste, bevor sich die Staatenwelt auf Selbstverständlich- keiten, wie die frühzeitige Benachrichtigung und Hilfelei- stung bei Nuklearunfällen, einigen konnte.
Heute ist allerdings nicht der Zeitpunkt, um eine Atomener- giedebatte vom Zaune zu reissen. Tatsache ist aber, dass in Europa Dutzende von Atomreaktoren in Betrieb sind und dass wir uns für alle Fälle wappnen müssen. Dies sind wir unserer Bevölkerung schuldig. Es geht ja nicht in erster Linie um unsere AKW, deren Sicherheit wir doch weitge- hend, d. h. fast hundertprozentig vertrauen. Es geht hier - ohne Namen zu nennen - um diejenigen Länder, denen wir bezüglich Sicherheitsstandard weniger trauen.
Es ist mit aller Deutlichkeit festzustellen, dass die Informa- tionspolitik der Sowjetunion nach «Tschernobyl» völlig ungenügend war. Die heutigen zur Diskussion stehenden Uebereinkommen sind zweifellos ein Schritt in die richtige Richtung. Weitere Abkommen auf diesem Gebiet müssen folgen.
Erfreulich ist, dass sich bis jetzt zirka 50 Staaten bereit erklärt haben, hier mitzumachen.
Ich möchte unserem ehemaligen Bundesrat Schlumpf, der bei den Verhandlungen in Wien in dieser Sache ausgezeich- nete Pionierarbeit geleistet hat, meinen Dank aussprechen. Ich ersuche Sie, den beiden Uebereinkommen mit Ueber- zeugung zuzustimmen.
Jaeger, Berichterstatter: Die Eintretensdebatte hat gezeigt, dass sämtliche Fraktionen - vielleicht mit Ausnahme der grünen Fraktion - abgesehen von gewissen kritischen Vor- behalten die beiden Abkommen sehr positiv aufgenommen haben.
Zum Vertreter der Grünen: Er sagt, diese Abkommen brin- gen nichts. Ich glaube, dass eine derart pauschale Kritik etwas zu weit geht, denn die Vorgänge in Tschernobyl haben gezeigt, dass gerade im Bereich der Information, der Benachrichtigung und der gegenseitigen Hilfeleistung sehr viel zu verbessern ist. Diese beiden Abkommen versuchen nun, in Erfüllung gewisser Forderungen, die verschiedenen Staaten - auch von unserer Seite her - zu verpflichten, eine konkrete Lösung zumindest in Angriff zu nehmen, einen ersten Schritt dazu zu machen.
Alle Fraktionen stimmen zu und stellen fest, dass vor allem auch das rasche Zustandekommen, die Speditivität, erfreu- lich gewesen ist, wobei natürlich auch wir sehen, dass es peinlich ist, dass eigentlich erst eine Katastrophe, wie dieje- nige von Tschernobyl, zu dieser Speditivität international Anlass gegeben hat.
Es sind in der Debatte vor allem auch Fragen aufgeworfen worden, wie es weitergehen soll. Insbesondere gehört dazu die Kritik, dass beispielsweise die militärischen Nuklearanla- gen zu wenig verbindlich integriert worden sind. Wir haben das in den Kommissionsreferaten dargelegt, auch die Schwierigkeiten, die sich ergeben haben, vor allem in den Verhandlungen mit den beiden Supermächten, der Sowjet- union und den USA, aber auch mit den übrigen Kernwaffen- staaten. Was hier erreicht wurde, ist schlicht das Maximum, was eben herauszuholen war.
Zum Anwendungsbereich: Natürlich könnte man hier kon- kreter definieren. Gerade die schweizerische Delegation - ich muss das nochmals betonen - hat sich um eine Konkreti- sierung dieses Kriteriums bemüht. Aber Sie müssen wissen, das ist ein Grundproblem bei der Aushandlung von interna- tionalen Abkommen. Da findet man immer nur den kleinsten gemeinsamen Nenner. Das ist nicht sehr einfach. Auch wenn unsere Bemühungen weiter gingen, so müssen wir uns zum Schluss damit zufrieden geben, was eben heraus- kommt. Ich glaube trotz allem, dass nicht wenig herausge- kommen ist.
N 3 mars 1988
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Accidents nucléaires. Notification
Es wurden auch ganz konkrete Vorschläge gemacht, z. B. von seiten der Sozialdemokraten und auch von seiten der Christdemokraten. Herr Schmidhalter hat sechs Punkte vor- getragen.
Ich möchte ganz kurz zu diesen Punkten Stellung nehmen: Herr Schmidhalter verlangt beispielsweise den Ausbau der bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und Frank- reich einerseits und zwischen der Schweiz und der Bundes- republik andererseits. Er verlangt auch neue Abkommen mit Italien und Oesterreich.
Dazu ganz kurz folgendes: Die Schweiz strebt schon seit einiger Zeit einen entsprechenden Informationsaustausch mit Italien an. Das ist allein schon im Interesse auch unseres südlichen Landesteils. Die schweizerischen Bemühungen haben aber bisher nicht zum Abschluss eines Abkommens geführt.
Oesterreich, das selbst keine kerntechnischen Anlagen betreibt, möchte seinerseits von der Schweiz mehr Informa- tionen erhalten. Ohne dass hier bereits Abkommen beste- hen, sind zwischen den Alarmstellen Oesterreich und Italien einerseits und der Schweiz andererseits die Nummern der Verbindungsmittel ausgetauscht worden. Sie sehen, auch wenn keine Abkommen vorliegen, wird die Zusammenarbeit angestrebt, und zwar beiderseits, übrigens mit recht gutem Erfolg.
Was die Abkommen mit Frankreich anbelangt, ist vielleicht noch hinzuzufügen, dass es Abkommen über die «grenzna- hen» Atomanlagen, die bestehen, gibt. Es geht aber natür- lich auch noch um weitere Anlagen, wie zum Beispiel um die Anlagen Fessenheim und Creys-Malville, die vor allem unsere französischsprachigen Regionen, insbesondere den Kanton Genf, betreffen. Diese Anlagen sind zwar nicht im eigentlichen Sinn als grenznah zu bezeichnen. Trotzdem wäre ein Informationsaustausch mit Frankreich über die erwähnten Anlagen im Interesse der Schweiz. Dazu muss gesagt werden, dass Frankreich kürzlich seine Bereitschaft erklärt hat, über ein entsprechendes Abkommen zu verhan- deln. Sie sehen, Herr Schmidhalter, auch hier ist einiges im Gange.
Nun haben Sie weiter vorgeschlagen, dass der Anwen- dungsbereich später auch auf Unfälle im Bereich der Che- mie ausgedehnt werden soll. Dieses Anliegen ist durchaus berechtigt. Es muss aber darauf hingewiesen werden, dass solche Unfälle in ihren Auswirkungen eher regional beschränkt sind als nukleare Unfälle. Bakteriologische Unfälle betreffen heute ja meistens die Betriebe selber. Es ist für die Schweiz sehr schwierig, in anderen Ländern Betriebe zu überprüfen. Sie sehen also: die Ausdehnung des Anwen- dungsbereichs auf chemische Unfälle im internationalen Kontext, auf der Basis von multilateralen Abkommen, ist nicht so einfach.
Zur Entsorgungsproblematik: Auch hier wurde von ver- schiedenen Seiten verlangt, dass Abkommen angestrebt werden sollten in bezug auf Transport, Einfuhr, Ausfuhr, Durchfuhr von radioaktiven Kernbrennstoffen und -rück- ständen. Wir wissen, dass diesbezüglich grundsätzlich Bewilligungen des Bundes nötig sind. Die Ueberprüfung erfolgt durch unsere Sicherheitsbehörden. Dies ist natürlich tatsächlich letztlich eine Frage des Vertrauens, und die jüngsten Vorfälle hinsichtlich Transport müssen uns in die- sem Zusammenhang zu denken geben. Man muss aber auch hier die Schwierigkeiten der Kontrolle sehen. Es sind da gewisse Grenzen gegeben.
Dem ist beizufügen, dass wir uns zunächst einmal darauf konzentrieren müssen, im Rahmen der Totalrevision unse- rer eigenen nationalen Atomgesetzgebung die Grundlagen zu schaffen, um dann in allfälligen Abkommensverhandlun- gen eine saubere eigene Verhandlungsbasis zu haben. Im übrigen haben wir das Strahlenschutzgesetz. Herr Bundes- rat Ogi wird dazu sicher noch Näheres ausführen. Wie gesagt, auch hier werden ganz sicher Anstrengungen des Bundes vorgenommen.
Zur Haftungsfrage. Diese Frage ist von Herrn Basler und auch von anderer Seite aufgegriffen worden. Hierzu ist zu sagen, dass die kritischen Vorbehalte gegenüber Frankreich
ernst genommen werden müssen. Frankreich hat ein Haf- tungsübereinkommen unterzeichnet und ist in diesem Rah- men, nämlich im Ausmass von 300 Millionen Sonderzie- hungsrechten, gebunden. Die Schweiz und die Bundesrepu- blik Deutschland gehen in ihrer Haftungsregelung weiter, indem wir ja die unbeschränkte Haftung haben und sehr hohe Versicherungssummen festgelegt haben. Die Bundes- republik hat - wie das Herr Spälti hier ausgeführt hat - im wesentlichen unser Haftungsrecht übernommen. Allerdings muss auch hier - der Bund teilt diese Auffassung - die internationale Haftungsregelung verbessert werden, und zwar in dem Sinne, wie die Schweiz das beispielgebend gemacht hat. Bemühungen sind auch hier bereits im Gange. Zum Schluss noch zum Verursacherprinzip: Es war in der Kommission unbestritten, dass die Kosten, die aus den beiden Abkommen erwachsen, durch die Betreiber von Nuklearanlagen übernommen werden müssen. Wir werden dann in der Detailberatung zum Antrag Seiler spezifisch Stellung nehmen. Ich möchte also lediglich darauf hinwei- sen: unbestritten ist auch in der Kommission das Verursa- cherprinzip. Davon wollen wir ausgehen. Näheres wollen wir uns für die Detailberatung vorbehalten.
Zum Schluss: Ich gebe jenen Sprechern recht, die sagen: Auch mit diesen Uebereinkommen dürfen wir uns nachher nicht in Sicherheit wiegen. Das ist selbstverständlich richtig. Auf der anderen Seite müssen wir uns daran erinnern, dass gerade im Zusammenhang und im Anschluss an «Tscherno- byl» auch in diesem Rat immer wieder internationale Zusam- menarbeit gefordert worden ist. In diesem Sinne ist das, was hier vorliegt und was der Bund im Rahmen der beiden Abkommen mitgestaltet hat, sicher ein positiver, ein konkre- ter erster Schritt in einem sehr schwierigen, aber wichtigen Bereich, nämlich im Bereich der internationalen Zusammen- arbeit in nuklearen Fragen.
M. Caccia, rapporteur: On peut constater, après ce débat, que la quasi-totalité des groupes a exprimé des avis assez positifs en faveur de ces deux conventions. Des critiques assez vives ont émané du groupe des écologistes. Il faut souligner qu'après Tchernobyl bien des efforts ont été faits dans le sens d'une collaboration internationale. On connaît les limites de ces accords internationaux, lorsqu'on doit obtenir la disponibilité et l'accord de tous les partenaires. Presque tous ceux qui sont intervenus au nom d'un groupe ont remarqué la vitesse avec laquelle ces deux conventions ont été mises en place par l'Agence internationale de l'éner- gie atomique. En cinq mois, les textes étaient prêts à être signés, ce que la Suisse a fait le plus rapidement possible. Toutes les interventions en la matière laissent transparaître une préoccupation dominante: ce qui reste à faire après la signature de ces deux conventions. Et si certaines interven- tions ont traité en particulier le problème des accidents dus à des armes nucléaires, exclu de par la volonté des deux superpuissances de ces conventions - je l'ai déjà dit dans la présentation de celles-ci - les efforts dans ce sens ont été très poussés. Mais évidemment, on n'a pu aller plus loin car la convention comporte la possibilité pour les Etats - et c'est un signal de bonne volonté - de signaler eux-mêmes ces accidents.
Une attention particulière a été prêtée à la question du seuil d'application de la première convention sur la notification. Il faut souligner ici les efforts de la délégation suisse pour obtenir une définition plus précise et facilement applicable. Le maximum qui a pu être obtenu est une formulation qui n'est pas du tout satisfaisante.
On en vient aux quelques propositions émanant du groupe PDC et qui traitent au début des relations avec la France, qui ne sont pas si bonnes qu'on l'imagine. La collaboration avec la République fédérale d'Allemagne fonctionne mieux. Il existe un accord bilatéral avec la France à propos de l'alarme, mais, là aussi, la formulation concernant le seuil à partir duquel la notification doit avoir lieu n'est pas précise et se posent ici les mêmes problèmes que dans la conven- tion dont nous venons de discuter.
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Nukleare Unfälle. Benachrichtigung
En tous cas, on pense pouvoir réaliser un accord avec la France sur l'échange réciproque d'informations car elle vient, à ce propos, de déclarer sa disponibilité à discuter et à négocier un accord de ce genre. Avec la République fédé- rale d'Allemagne, il existe un accord pour l'alarme mais aussi un autre très intéressant concernant les installations qui sont proches de la frontière. Il s'agit là, bien sûr, surtout d'installations suisses car l'installation allemande la plus proche de la frontière se trouve à environ cent kilomètres. Avec l'Italie, on est en train - je dirais en tant que Tessinois: «enfin» - de négocier un accord sur l'alarme. Il y a eu des retards au départ et un certain nombre de difficultés, ce dont je ne m'étonne pas. Avec l'Autriche aussi, on pense pouvoir arriver à un accord de ce genre qui est désiré d'ailleurs par les Autrichiens eux-mêmes. Il faut quand même rappeler qu'avec l'Italie et l'Autriche les possibilités de communica- tion existent et fonctionnent assez bien, même sans accord. On a voulu citer encore les problèmes que posent les accidents chimiques et bactériologiques. Il y a là des diffi- cultés particulières pour arriver à des accords multilatéraux, à cause de la nature particulière de ce type d'accidents chimiques et surtout bactériologiques. Concernant le pro- blème des déchets radioactifs: sécurité du transport et de l'entreposage - je le cite déjà dans mon introduction - on peut dire qu'il dépasse celui des accidents. Plusieurs ora- teurs l'ont d'ailleurs souligné. C'est évidemment un pro- blème qui devrait aussi faire l'objet d'accords internatio- naux.
Dans le domaine de la responsabilité civile, il existe deux accords, un de Paris datant de 1960 et un de Bruxelles, de 1963. Malgré cela, on ne peut s'estimer satisfait de la situa- tion et plusieurs pays ont réclamé son amélioration. On est en train de trouver une entente entre l'organisation qui s'est occupée des accords de Paris et de Bruxelles et l'Agence internationale de l'énergie atomique, afin de pouvoir faire un pas en avant. Je pense qu'à ce propos la situation de la République fédérale d'Allemagne et de la Suisse est exem- plaire et pourrait justifier en tous cas les initiatives de ces deux pays dans cette direction.
Pour ce qui est des coûts d'application de cette convention, il faudra y revenir au cours de la discussion de détails sur la proposition Seiler. Au sein de la commission, on a posé des questions et obtenu des réponses à ce propos. Je vous les ai aussi soumises dans mon introduction, à savoir qu'une partie de ces coûts aujourd'hui déjà est payée par les cen- trales nucléaires elles-mêmes.
En conclusion, on voit bien qu'il y a des limites dans ces deux conventions. Pourtant le Conseil national, après l'acci- dent de Tchernobyl, a beaucoup insisté en faveur d'une collaboration internationale et plus particulièrement pour que la Suisse s'y engage. Les premiers résultats sont déjà perceptibles. On sait que, dans ces accords internationaux, on n'a pas toujours, ou très peu souvent, l'occasion de s'enthousiasmer. Néanmoins, on est parvenu à quelques résultats concrets. Je pense donc qu'on pourrait enfin pas- ser à l'approbation de ces deux conventions, avec l'espoir que la bonne volonté ne fléchisse pas trop sous le poids du temps qui passe depuis cet accident.
Bundesrat Ogi: Der Reaktorunfall im russischen Kernkraft- werk Tschernobyl vom 26. April 1986 hat bei uns allen Betroffenheit ausgelöst. Die Gegner der Kernenergie fühlten sich in ihren Vorbehalten bestätigt, die Befürworter wurden verunsichert. Nach dem Unfall nahm der Widerstand gegen die Kernenergie deutlich zu. Der Stromverbrauch - das müssen wir hier festhalten - stieg weiter an. Auch die eidgenössischen Räte haben sich bekanntlich im Jahre 1986 in zwei Debatten ausführlich mit dem Tschernobyl-Unfall befasst. Sie haben nicht nur Massnahmen im Inland, son- dern auch eine verstärkte internationale Zusammenarbeit gefordert.
Der Bundesrat ist nicht untätig geblieben: Im Inland hat er u. a. die Notfallorganisation verbessert. Die Sicherheitsbe- hörden haben untersucht, ob ein gleichartiger Unfall wie
jener in Tschernobyl auch in einem unserer Kernkraftwerke passieren könnte. Dies ist nicht der Fall. Die schweizeri- schen Kernkraftwerke weisen einen hohen Sicherheitsstand auf. Dies mag beruhigen, ist aber vielmehr auch eine Ver- pflichtung für uns, eine Verpflichtung nämlich, dass die zuständigen Fachstellen ständig prüfen, wie schwere Unfälle vermieden werden können.
Auch auf internationaler Ebene sind die Anstrengungen wesentlich verstärkt worden. In Rekordzeit wurden die Ihnen zur Annahme unterbreiteten beiden Abkommen ausgearbei- tet. Mein Vorgänger im Amt konnte sie bereits an der Gene- ralkonferenz der Internationalen Atomenergieagentur im September 1986 unterzeichnen.
Herr Ständerat Affolter, der Präsident der vorberatenden Kommission der Kleinen Kammer, hat die unübliche Eile treffend umschrieben: «Zur Beschleunigung dringendster internationaler Sicherheitsvorkehren gibt es nur ein Heilmit- tel: die Katastrophe.» Recht hat er leider, der Präsident der ständerätlichen Kommission, recht hat auch Frau Leuteneg- ger Oberholzer, die das hier erwähnt hat.
Wie «Tschernobyl» gezeigt hat, können sich schwere Unfälle in Kernkraftwerken über Tausende von Kilometern auswirken. Bei frühzeitiger Alarmierung der Behörden und der Bevölkerung lassen sich die Gefahren für Mensch und Umwelt aber wesentlich reduzieren.
Wir haben deshalb schon vor zehn Jahren in der Umgebung unserer Kernkraftwerke ein effizientes Alarmsystem aufge- baut. Mit Frankreich und der Bundesrepublik Deutschland haben wir Abkommen über die rasche gegenseitige Informa- tion bei Störfällen abgeschlossen. Ich komme noch darauf zurück. Die Vertragsstaaten sind gehalten, sich bei Störfäl- len, welche radiologische Auswirkungen haben könnten, sofort gegenseitig zu unterrichten. Das Uebereinkommen für die frühzeitige Benachrichtigung der nuklearen Unfälle bringt eine dringende, ja eine notwendige Ausweitung der bisherigen bilateralen Abkommen. Auch das Uebereinkom- men über die Hilfeleistung bei nuklearen Unfällen und strah- lenbedingten Notfällen ist eine Weiterentwicklung von bila- teralen Hilfsabkommen. Beide Uebereinkommen bringen wesentliche Fortschritte. Heute haben bereits über 70 Staa- ten unterzeichnet. Sie haben so die Bereitschaft zur Verbes- serung von Information und Hilfe nach Nuklearunfällen dokumentiert. Dazu gehören praktisch alle Staaten, welche Kernkraftwerke betreiben.
Der Bundesrat erachtete den Aufbau eines internationalen Warnsystems als dringlich. Aus diesem Grunde hat er beschlossen, die Bestimmungen des Uebereinkommens über die frühzeitige Benachrichtigung bei nuklearen Unfäl- len schon vor der Ratifikation provisorisch anzuwenden. Die Schweiz hat deshalb den Vertragsstaaten und mehreren internationalen Organisationen die zu informierende Alarm- stelle bekanntgegeben. Der Vollzug des Hilfsabkommens wird zurzeit noch vorbereitet.
Die beiden Uebereinkommen betreffen nur einen Teilbe- reich der internationalen Kernenergiefragen. In anderen ver- wandten Gebieten ist man auch nicht untätig geblieben. Ich will hier die drei Hauptgebiete der internationalen Zusam- menarbeit erwähnen: die Strahlenschutznormen, die Reak- torsicherheitsnormen und die Nuklearhaftung.
Unser Land braucht die internationalen Regelungen im Kernenergiebereich, und wir arbeiten da auch sehr aktiv mit. Wir bemühen uns gerade punkto Sicherheit, eine führende, ja eine vorbildliche Rolle zu übernehmen. Die Zuverlässig- keit der Schweiz muss auch hier ein Markenzeichen sein. Internationale Abkommen - Sie wissen das - haben aber nur dann einen Sinn, wenn ihr Vollzug gesichert ist. Dazu müs- sen geeignete Organe vorhanden sein.
Für den Vollzug des Warnabkommens können wir die für die Einsatzorganisation bei erhöhter Radioaktivität bereitge- stellte Infrastruktur einsetzen, insbesondere die Nationale Alarmzentrale. Für die Alarmierung ist ein gutes, weltweites Verbindungsnetz wesentlich. Es besteht bereits im Rahmen der Internationalen Meteorologischen Organisation. Die Internationale Atomenergieagentur kann dieses Netz eben- falls benützen.
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Für unser Land bestehen günstige Voraussetzungen für den Zugriff zum internationalen Verbindungsnetz. Die Nationale Alarmzentrale befindet sich am Standort der Schweizeri- schen Meteorologischen Anstalt in Zürich und stützt sich auf deren Alarmstelle. Im Februar 1988 erfolgte eine erste Ueberprüfung dieses weltweiten Verbindungsmittels. Die Schweiz war ebenfalls daran beteiligt.
Das Hilfsabkommen ist bereits einmal angewendet worden. Anlass dazu gab ein Strahlenunfall in Brasilien. Radioaktives Material wurde dort bekanntlich unkontrolliert auf eine Deponie gebracht, was schwerwiegende Folgen hatte. Meh- rere Staaten und internationale Organisationen haben zur Hilfeleistung Experten delegiert und Instrumente geliefert. Bei allfälligen Dienstleistungen durch die Schweiz dürften in der Regel Belange des Strahlenschutzes und der Nuklear- technik im Vordergrund stehen.
Der Vollzug der beiden Abkommen wurde dem Bundesamt für Gesundheitswesen zugewiesen. Bei Hilfsaktionen soll dieses durch das schweizerische Katastrophenhilfekorps logistisch unterstützt werden. Das Katastrophenhilfekorps verfügt zwar über keine Nuklearfachleute. Es würde aber dem Bundesamt für Gesundheitswesen, insbesondere bei der Durchführung der erforderlichen Transporte, helfen. Diese Aufgabenteilung erlaubt eine bestmögliche Nutzung der bestehenden Organisationen.
Der Vollzug der Uebereinkommen ergibt zusätzlichen perso- nellen Aufwand - Herr Jaeger hat das bereits ausgeführt - für das Bundesamt für Gesundheitswesen und für die Schweizerische Meteorologische Anstalt in Zürich. Ohne Personen nützen die schönsten Organigramme nichts. Die Notfallorganisation muss auch für unsere internen Bedürf- nisse weiter verstärkt werden.
Das Eidgenössische Departement des Innern benötigt des- halb vier zusätzliche Stellen. Sie haben aber heute nicht hierüber zu befinden. Dies wird allenfalls im Rahmen von Budgetberatungen geschehen.
Die Ratifikation der Uebereinkommen führt zu einmaligen und zu jährlich wiederkehrenden Ausgaben. Die einmalige Ausgabe für das Messnetz, für Computermodelle, für Ver- bindungsmittel und Ausbildung wird auf 600 000 Franken geschätzt; für die jährlichen Personalkosten sind 356 000 Franken vorgesehen. Ein Teil dieser Kosten kann gemäss Notfallschutzverordnung den Betreibern der Kernkraftwerke verrechnet werden.
Zum Schluss will ich auf einige Fragen eintreten. Ich darf zunächst den beiden Kommissionssprechern danken. Herr Jaeger hat bereits ausführlich auf die Fragen geantwortet und die Anregungen aufgenommen.
Hanau, Mol, Transnuklear, Entsorgung, vier Stichworte. Welche Lehren und Massnahmen drängen sich für den Bundesrat nach den Ereignissen im Zusammenhang mit der Firma Transnuklear auf? Ich will dazu heute folgendes sagen: Die Ereignisse im Zusammenhang mit Hanau und mit Mol machen uns alle betroffen. Sie werden sich für die Sache der Kernenergie sicher kontraproduktiv auswirken. Das Parlament wird sich voraussichtlich noch bei anderer Gelegenheit damit befassen.
Erstens: Das Kernkraftwerk Mühleberg lieferte Abfälle nach Mol zur Behandlung. Sie werden wieder in die Schweiz zurückzunehmen sein.
Zweitens: Weder schweizerische noch internationale Gesetze und Vorschriften wurden nach unseren Abklärun- gen bis heute verletzt.
Drittens: Gemäss Entwurf für das neue Atomgesetz sollen Ein- und Ausfuhren radioaktiver Abfälle ausführlicher und besser geregelt werden. Ich kann Ihnen versichern, dass wir Lücken rasch schliessen werden. Die Vorwürfe betreffend Verletzung des Atomsperrvertrages sind im übrigen bisher unbestätigt geblieben. Anzeichen für einen Vertragsbruch gibt es keine. Die definitive Klärung ist auf den Sommer 1988 zu erwarten.
Die Herren Nationalräte Spälti und Schmidhalter haben Fra- gen in bezug auf die internationale Harmonisierung der Kernenergiehaftung gestellt. Was wird für die Verbesserung und die Harmonisierung der internationalen Nuklearhaftung
getan? Die Schweiz verfügt über eine mustergültige Haft- pflichtregelung. Diese gilt vor allem auch im weltweiten Bereich. Der Weg zu einer internationalen Harmonisierung ist aber mit vielen Hindernissen gespickt. Bereits bestehen zwei internationale Haftungsabkommen. Sie regeln die zivil- rechtliche Haftung: in der Grössenordnung von 500 Millio- nen Franken liegt die Deckungssumme bei den Abkommen von Paris und Brüssel. Die Mitglieder sind OECD-Staaten. Bei der Wiener Konvention ist die Deckungssumme rund zehnmal kleiner. Die Mitgliedstaaten stammen aus der gan- zen Welt; aus Europa gehört nur Jugoslawien dazu.
Viele Staaten akzeptieren unser System der unbegrenzten Haftung nicht. Dafür gibt es wirtschaftliche und politische Gründe. Vor allem die Oststaaten plädieren für eine Staats- haftung. Wegen unserer unbegrenzten Haftung haben wir Schwierigkeiten, den Abkommen von Paris und Brüssel beizutreten. Zwischen unseren Zielsetzungen und denjeni- gen der internationalen Realität befinden sich also noch Welten! Eine wirksame Harmonisierung und eine wesentli- che internationale Verbesserung dürfen Sie höchstens mit- telfristig erwarten.
Zum Verhältnis mit unseren Nachbarstaaten: Mit unseren direkten Nachbarn unterhalten wir enge Verbindungen. Im Vordergrund stehen die Bundesrepublik Deutschland und Frankreich. Mit Deutschland haben wir drei Abkommen: eines regelt die Alarmierung, das andere die gegenseitige Information, und im Rahmen eines allgemeinen Hilfsabkom- mens ist die Hilfe bei nuklearen Unfällen geregelt. Mit Frank- reich ist ein Alarmabkommen in Kraft. Frankreich ist auch bereit, mit uns über die gegenseitige Information zu verhan- deln; das neue bilaterale Abkommen zur allgemeinen Kata- strophenhilfe bezieht sich auch auf nukleare Unfälle. Italien hat von der Schweiz einen Vorschlag für die bilaterale Regelung der Alarmierung erhalten. Wir warten auf eine Reaktion aus Rom. Gegenüber Oesterreich sind wir bereit, die Alarmierung bilateral zu regeln. Bei der Behandlung der Interpellation Petitpierre, die anschliessend folgt, werde ich auf unsere Abkommen mit Frankreich eingehen und auch auf die Fragen von Frau Mauch und Herrn Weder näher eintreten.
Zu den Vorschlägen der CVP-Fraktion kann ich lediglich in Ergänzung zu dem, was Herr Jaeger gesagt hat, versichern: Wir werden sie prüfen; sie entsprechen unseren Interessen. Herrn Eggly kann ich mitteilen, dass die Notfallmassnahmen verbessert werden. Ich verweise auf das 12-Punkte-Pro- gramm; der Bericht ist bei der GPK des Nationalrates in Behandlung.
Frau Mauch, wir beteiligen uns an der Ausarbeitung weiterer Abkommen und stossen in den entsprechenden Gremien vor.
Ich komme zum Schluss. Die beiden internationalen Ueber- einkommen über die rasche Alarmierung und die Hilfelei- stung bei nuklearen Unfällen sind wichtige Schritte in die richtige Richtung. Die beiden Abkommen sind im Rahmen der Internationalen Atomenergieagentur ausgearbeitet wor- den. Unsere Fachleute haben mitgewirkt. Es ist ein beachtli- ches Resultat erreicht worden, zu dem man stehen kann. Weitere Schritte sind in Vorbereitung oder geplant. Ein Abseitsstehen würde weder unseren nationalen Interessen noch den Erfordernissen der internationalen Zusammenar- beit entsprechen. Ein Abseitsstehen können wir uns schlicht und einfach nicht leisten. Radioaktivität macht vor unseren Grenzen nicht halt. Wir können von der internationalen Zusammenarbeit profitieren, aber wir müssen auch unseren Beitrag leisten!
Wir können dem Beitritt unseres Landes zu diesen beiden Abkommen nur zustimmen oder ihn ablehnen; sie wissen das. Abänderungen sind naturgemäss nicht möglich - Aus- nahme: Antrag Seiler. Mit der Zustimmung zu den beiden Bundesbeschlüssen erfüllen Sie Forderungen aus den par- lamentarischen Debatten nach «Tschernobyl». Ich ersuche Sie, Ihrer Kommission und dem Ständerat zu folgen und die beiden Bundesbeschlüsse zu genehmigen.
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Nukleare Unfälle. Benachrichtigung
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière
Detailberatung - Discussion par articles
A. Bundesbeschluss zum Uebereinkommen von 1986 über die frühzeitige Benachrichtigung bei nuklearen Unfällen Arrêté fédéral relatif à la convention de 1986 sur la notifi- cation rapide d'un accident nucléaire
Titel und Ingress, Art. 1 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Titre et préambule, art. 1 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Antrag Seiler Rolf Art. 1 Abs. 3 (neu)
Die Kosten, die dem Bund aus der Ratifikation entstehen, können den Betreibern von Kernanlagen belastet werden.
Proposition Seiler Rolf Art. 1 al. 3 (nouveau)
Les frais que la ratification de la convention occasionnera à la Confédération pourrant être mis à la charge des exploi- tants d'installations nucléaires.
Seiler Rolf: Die beiden Abkommen, die wir genehmigen, sind die direkte Folge der Katastrophe von «Tschernobyl». Es ist unbestritten, dass diese Abkommen und die darin vorgesehenen Massnahmen wegen dem Gefahrenpotential, das die Erbauer und Betreiber von Kernanlagen in die Welt setzen, notwendig sind. Damit sind die Verursacher der Kosten, die aus der Ratifikation dieser Abkommen entste- hen, bekannt. Ebenso bekannt sind die Kosten im Detail. Sie sind in der Botschaft aufgeführt: einmalige Aufwendungen von 600 000 Franken und jährliche Kosten - insbesondere Personalkosten - von 356 000 Franken.
In der Kommission haben Herr Basler und ich darauf hinge- wiesen - Herr Basler auch heute hier im Rat -, dass diese Kosten nicht dem Steuerzahler, sondern dem Verursacher zu übertragen sind. Herr Eggly hat in der Kommission dage- gen nicht protestiert. Heute betrachtet er das als Staatsauf- gabe.
Die Verwaltung hat auf diese Anfragen dann die Antwort gegeben, es sei heute schon so, dass bestimmte Kosten den Betreibern von Kernanlagen weiterverrechnet werden. Auch dagegen, Herr Eggly, haben Sie in der Kommission nicht protestiert. Heute haben Sie das als «absurdité» bezeichnet. Herr Basler war mit dieser Antwort zufrieden, ich vorerst auch. Aber ich habe mich dann weiter erkundigt, wie das mit dieser Verrechnung eigentlich vor sich geht, und zwar bei Herrn Kiener. Ich habe auch die entsprechenden Auskünfte erhalten. Ich danke dafür. Die Kostenbeteiligungen sind in verschiedenen Verordnungen geregelt: Verordnung über die Gebühren auf dem Gebiete der Kernenergie, Verord- nung über die Einsatzorganisation bei erhöhter Radioaktivi- tät, Verordnung über den Notfallschutz in der Umgebung von Kernanlagen. Was da wie weiterverrechnet wird, das zu erklären, überlasse ich Herrn Bundesrat Ogi. Er hat mehr Redezeit als ich!
Von mir aus nur so viel: Alle diese Verordnungen. stützen sich auf Artikel 37 Absatz 3 des Atomgesetzes. Dieser Absatz hat folgenden Wortlaut: «Für die Erteilung von Bewilligung und die Durchführung von Kontrollen können Gebühren erhoben werden, deren Höhe der Bundesrat festsetzt.» Das ist die einzige gesetzliche Grundlage, um Kostenbeteiligun- gen weiterzuverrechnen. Da bin ich nun der Auffassung, dass diese gesetzliche Grundlage sehr, sehr schmal ist und dass sie heute sehr weit interpretiert wird. Aber ich bin ebenso bestimmt der Auffassung, dass diese Grundlage nicht genügt, um die Kosten dieser Abkommen ebenfalls weiterzuverrechnen.
Mit meinem Antrag möchte ich nicht mehr und nicht weni- ger als eine klare gesetzliche Grundlage schaffen. Ich habe dafür die Kann-Formel gewählt: dass die Kosten, die aus der Ratifikation entstehen, den Betreibern von Kernanlagen belastet werden können. Ich bin aber der Meinung, dass die einmalige Ausgabe von 600 000 Franken voll belastet wer- den sollte. Auf der anderen Seite - in bezug auf die Betriebs- kosten - glaube ich, dass man dem Bundesrat einen gewis- sen Spielraum einräumen muss, weil es doch auch eine Frage des Ermessens ist, wie gross diese Beteiligungen sein sollen.
Persönlich meine ich, dass man über die Kosten in bezug auf das Abkommen über die Hilfeleistung hinwegsehen kann. Deshalb habe ich meinen Antrag nur für das Abkom- men über die frühzeitige Benachrichtigung gestellt.
Ich bitte Sie also, meinem Antrag zuzustimmen, um eine klare gesetzliche Grundlage für die Weiterverrechnung die- ser Kosten zu schaffen. Wenn Sie dem Antrag nicht zustim- men, dann interpretiere ich das in keiner Art und Weise so, dass Sie jede Kostenbeteiligung ausschliessen.
Fäh: Heute ist es tatsächlich so, wie Kollege Seiler geschil- dert hat: Die Rechtsgrundlagen genügen nicht, um das Verursacherprinzip in diesem speziellen Fall tel quel anwen- den zu können. Die Kernkraftwerke zahlen primär, gestützt auf die Notfallschutzverordnung, in den Bereichen Gefah- renzone 1 und Gefahrenzone 2. In den übrigen Bereichen der Schweiz zahlen die Kernkraftwerke nichts. Das Verursa- cherprinzip spielt dort also nicht.
Wenn Sie den Bericht «Tschernobyl> des Bundesrates lesen, dann sehen Sie, dass uns die Situation auch andere Massnahmen aufzwingt. Ich erinnere nur an die technischen Verbindungsnetze für Alarmierung im Falle einer Katastro- phe. Diese Frage ist nicht gelöst.
Ich beantrage Ihnen aber, den Antrag Seiler dennoch abzu- lehnen, und zwar einfach, weil ich es als falsch erachte, dass bei einer Nebenfrage in einem internationalen Abkommen eine Grundsatzfrage gelöst werden soll.
Ich schlage Ihnen ein anderes Vorgehen vor: Ich erachte es als richtig und als notwendig, dass das Verursacherprinzip angewendet wird. Aber man muss die Situation etwas serio- ser analysieren. Es ist nämlich nicht so einfach festzustellen: Wer ist wirklich der Verursacher? Sind es schweizerische Kernkraftwerke, wieweit sind ausländische Kernkraftwerke beteiligt? Das Problem ist zu prüfen. Aber es ist primär für den innerschweizerischen Bereich zu regeln. Hierfür brau- chen wir die Grundlagen. Diese Grundlagen sind zu schaf- fen, sei es im Atomgesetz oder im Strahlenschutzgesetz, über welches demnächst beraten wird. Dort ist das zu regeln; es hat auch Auswirkungen auf den zur Diskussion stehenden Bereich.
Ich ersuche Sie, den Antrag Seiler abzulehnen, nicht weil ich das Problem geringachte, und nicht weil ich das Problem nicht lösen möchte, sondern weil ich es als besser erachte, wenn das Problem im Rahmen des Strahlenschutzgesetzes gelöst wird.
Jaeger, Berichterstatter: Ich erinnere nochmals daran, dass das Verursacherprinzip in der Kommission absolut unbe- stritten gewesen ist. Es ist tatsächlich so, dass Herr Eggly in der Kommission noch anders votiert hatte; dagegen sind die Fragen von Herrn Basler und Herrn Seiler eingehend disku- tiert worden. Es ist in der Kommission also unbestritten geblieben, dass die Kosten für den Vollzug der beiden Abkommen den Kernkraftwerkbetreibern zu überbinden sind. Sie sehen: wir haben dieses Problem materiell erörtert. Nun stellt sich natürlich die Frage, ob die gesetzlichen Grundlagen tatsächlich ausreichen, um das Verursacher- prinzip hinreichend zur Anwendung zu bringen. Da gehen die Auffassungen zwischen Herrn Seiler - nach seinen Abklärungen - und dem Kommissionspräsidenten auseinan- der. Trotzdem sind wir froh, dass er diese Problematik nochmals aufgeworfen hat. Das gibt uns nämlich Gelegen- heit, gewisse Dinge zu präzisieren.
13-N
Interpellation Petitpierre
98
N 3 mars 1988
Herr Fäh hat gesagt, dass die gesetzlichen Grundlagen nicht ausreichen. Ich erinnere daran, dass wir aufgrund von Arti- kel 37 des Atomgesetzes immerhin bereits in der Lage sind, die Kosten beispielsweise für den AC-Schutz, also für Schutzmassnahmen, in der Höhe von sechs Millionen Fran- ken den AKW-Betreibern zu überbinden. Sie sehen, die Grundlagen sind da. Es stellt sich die Frage, ob in diesem Bundesbeschluss noch eine zusätzliche Absicherung getroffen werden soll. Wir sind der Meinung, trotz wohlwol- lender Aufnahme der Vorschläge und der Zielrichtung des Antrages Seiler, dass die von ihm vorgeschlagene Präzisie- rung nicht nötig sei. Der von Herrn Fäh vorgeschlagene Weg, nämlich die Totalrevision des Atomgesetzes, mit gleichzeitiger sauberer Verankerung des Verursacherprinzi- pes, ist der richtige. Auch wenn Sie den Antrag Seiler ablehnen, können Sie sicher sein, dass die Kostenfrage im Sinne des Antragsstellers geregelt wird. Es muss noch hin- zugefügt werden, dass auch einer Kostenüberwälzung gewisse Grenzen gesetzt sind. Zwar sind die Kosten bekannt: einmalige Zusatzkosten von 600 000 Franken, zusätzliche laufende Kosten von 365 000 Franken als Folge der beiden Abkommen. Aber die Aufwendungen für die Alarmzentralen können nur zum Teil den schweizerischen Kernkraftwerken zugeordnet werden, weil sie anderen Anwendungsfällen ebenfalls dienen. Es geht hier also auch um die Frage der Kostenausscheidung. Wenn wir es mit dem Verursacherprinzip genau nehmen wollen, können wir nicht die gesamten Beträge überwälzen.
Wir kommen zum Schluss, dass wir trotz positiver Beurtei- lung des Gedankens von Herrn Seiler zu einem ablehnenden Standpunkt kommen. Wir sind froh, dass er in seinem Schlussatz noch darauf hingewiesen hat, dass auch er nicht der Auffassung ist, dass mit der Ablehnung seines Antrages das Verursacherprinzip aus den Angeln gehoben sei.
Das zeigt, dass er nicht so untröstlich wäre, wenn sein Antrag abgelehnt würde.
M. Caccia, rapporteur: En séance de commission, le prin- cipe d'une participation des centrales nucléaires aux coûts provoqués par ces mesures n'a pas été controversé. Le problème de fond a été débattu au sein de la commission mais pas la proposition précise de M. Seiler. La discussion d'aujourd'hui permet de préciser que, sur la base de l'arti- cle 37 de la loi sur l'énergie atomique, la participation annuelle aux coûts de la part des centrales nucléaires suisses est de l'ordre de 6 millions de francs. Donc, tout en comprenant l'idée et les motivations de M. Seiler, nous pensons que la proposition n'est pas fondée dans ce contexte d'approbation des deux conventions. Elle pourrait l'être davantage lors de la révision de la loi sur l'énergie atomique. On pourra donc y revenir.
Il faut en tout cas prêter attention au fait qu'il y a des limites à cette possibilité de participation aux coûts de la part des centrales nucléaires. Le réseau de surveillance sur la radioactivité en Suisse et la centrale nationale d'alarme ne servent pas exclusivement en cas de nécessité à la suite d'incidents intervenus dans des centrales nucléaires suisses mais ont aussi d'autres tâches. Dans ce contexte, la position est donc négative par rapport à cette proposition. Le pro- blème pourra être repris pour mieux préciser les bases légales lors de la révision de la loi sur l'énergie atomique.
Bundesrat Ogi: Grundsätzlich sind wir für das Verursacher- prinzip, Herr Seiler. Wir versuchen, die Kosten auf die Verur- sacher abzuwälzen. Massgebliche Erlasse sind die Verord- nung über die Gebühren auf dem Gebiet der Kernenergie und die Verordnung über die Koordination der AC-Schutz- massnahmen; letztere ist im vorliegenden Falle anwendbar. Deren Artikel 26 Absatz 4 lautet: «Die Betreiber von Kernan- lagen haben sich an den Kosten für den Betrieb der NAZ (Nationale Alarm-Zentrale) und der EOG (Einsatzorganisa- tion) zu beteiligen, soweit deren Aufwendung die Kernanla- gen betreffen. Das Eidgenössische Verkehrs- und Energie- wirtschaftsdepartement legt nach Anhören des Eidgenössi- schen Departementes des Innern den Beteiligungsschlüssel fest.»
Das Anliegen von Herrn Seiler ist damit bereits abgedeckt. Der vorgeschlagene neue Absatz 3 wäre sachlich nicht angemessen. Warnung nach Unfällen in schweizerischen Nuklearanlagen ist nur ein Teilziel des Uebereinkommens. Betreiber schweizerischer Anlagen können wir sicher nicht zur Finanzierung der Warnung aus dem Auslande beiziehen. Angesichts der bereits bestehenden Regelung lohnt es sich nicht, wegen dieser Frage eine Differenz zum Ständerat zu schaffen. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie den Antrag Seiler ablehnen würden. Herrn Seiler möchte ich bitten, bei der Beratung des Strahlenschutzgesetzes auf diese Idee zurückzukommen.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag Seiler Rolf Dagegen
44 Stimmen 48 Stimmen
Art. 2 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
· Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Beschlussentwurfes 104 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Bundesrat - Au Conseil fédéral
B. Bundesbeschluss zum Uebereinkommen von 1986 über Hilfeleistungen bei nuklearen Unfällen oder strahlungsbe- dingten Notfällen Arrêté fédéral relatif à la convention de 1986 sur l'assi- stance en cas d'accident nucléaire ou de situation d'ur- gence radiologique
Detailberatung - Discussion par articles
Titel und Ingress, Art. 1 und 2 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Titre et préambule, Art. 1 et 2 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Beschlussentwurfes
109 Stimmen
(Einstimmigkeit)
An den Bundesrat - Au Conseil fédéral
87.485
Interpellation Petitpierre Creys-Malville. Information über Betriebsunterbruch Creys-Malville. Fuite de sodium et interruption de l'exploitation
Siehe Jahrgang 1987, Seite 1890 - Voir année 1987, page 1890
Diskussion - Discussion
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Nukleare Unfälle. Benachrichtigung und Hilfeleistung. Uebereinkommen Accidents nucléaires. Notification et assistance. Conventions
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1988
Année
Anno
Band
I
Volume
Volume
Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
04
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 87.050
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
03.03.1988 - 08:00
Date
Data
Seite
88-98
Page
Pagina
Ref. No
20 016 149
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