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Motion (Wick)-Schmidhalter
Mitunterzeichner - Cosignataires: Dünki, Grendelmeier, Günter, Jaeger, Maeder-Appenzell, Oester, Weber Monika, Weder-Basel, Widmer, Zwygart (10)
·Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 29. Februar 1988
Rapport écrit du Conseil fédéral du 29 février 1988 Der geltende Beschluss über die direkte Bundessteuer (BdBSt) sieht vor, dass bei der Ermittlung des steuerbaren Einkommens die notwendigen Kosten der Fahrt zwischen Wohn- und Arbeitsort abgezogen werden können. Eine ana- loge Vorschrift enthält auch die gegenwärtig in parlamenta- rischer Beratung stehende Gesetzesvorlage über die direkte Bundessteuer (DBG), welche der Bundesrat dem Parlament mit der Botschaft vom 25. Mai 1983 zur Steuerharmonisie- rung unterbreitet hatte. Der Ständerat, welcher das DBG in der Frühjahrssession 1986 zu Ende beriet und verabschie- dete, stimmte dieser Bestimmung ohne Aenderungen zu. In der vorberatenden Kommission des Nationalrates wurden Anträge im Sinne des Postulates teilweise angenommen. Die Kommission zeigte Interesse für die Idee, das Abzugswe- sen im Bereiche der Besteuerung der natürlichen Personen zu vereinfachen, und veranlasste in der Folge die Abklärung möglicher Vereinfachungen. Gestützt auf die vorgelegten Varianten entschied sich die Kommission daraufhin, für die Berufskosten (= Gewinnungskosten) einen Pauschalabzug im DBG vorzusehen. Das Plenum des Nationalrates hat dies jedoch abgelehnt. Obwohl auch der Bundesrat im Hinblick auf umwelt- und verkehrspolitische Ueberlegungen dem Pauschalabzug (gegenüber der in der Botschaft vorgeschla- genen Lösung) den Vorzug gab und sich für diese Variante aussprach, folgte der Nationalrat der vom Ständerat gutge- heissenen Lösung gemäss bundesrätlicher Botschaft.
Ständerat und Nationalrat haben sich damit übereinstim- mend für die Beibehaltung der Möglichkeit ausgesprochen, die Kosten für Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte weiterhin vom steuerbaren Einkommen abziehen zu kön- nen. Somit wurde gleichzeitig auch über das mit dem Postu- lat verfolgte Anliegen in ablehnendem Sinn entschieden. Folglich ist demselben keine Folge zu leisten.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzuschreiben.
Müller-Aargau: Es geht nicht um die Begründung des Postu- lates, denn es ist im schriftlichen Verfahren heute erledigt worden; aber der Bundesrat beantragt, das Postulat abzu- schreiben. Dazu habe ich noch einige Bemerkungen zu machen.
Immer wieder wird behauptet, mit steuerlichen Massnah- men solle und dürfe keine Strukturveränderungspolitik betrieben werden. In Tat und Wahrheit wissen wir alle, dass sich, wenn neue Normen in einem Steuergesetz geschaffen und eingeführt werden, einiges im Verhalten der Bürger (sprich Steuersubjekt) verändert. Dies wirkt sich vor allem auch indirekt auf verschiedensten Gebieten aus.
Nachdem im Dezember bei der Behandlung dieses Steuer- gesetzes nach längerer Diskussion beschlossen worden ist, den speziellen Abzug für die Fahrt zwischen Wohn- und Arbeitsort beizubehalten, bleibt auch kaum mehr Raum in der Verordnung, zusätzliche Modifikationen in der von mir vorgeschlagenen Weise einzubauen. Wäre dies möglich gewesen, hätte ich mein Postulat aufrechterhalten. Die Idee, jene steuerlich zu begünstigen, die nahe bei ihrem Arbeits- ort wohnen und daher die Infrastruktur wenig belasten, bleibt aber ein Anliegen und hielte wahrscheinlich einige davon ab, eine Stelle anzunehmen und dabei täglich 100 km Wegstrecke - wie Sie sagen - auf sich zu nehmen, uns aber vor allem über die Infrastruktur und die Folgekosten zu belasten.
Ich begreife, dass der Bundesrat nach dieser Steuergeset- zesrevision keine Pendenzen für die nächste Revision in der Schublade behalten möchte. Als der Form und den Regeln zugewandter Mensch möchte ich hier nicht trotzig sein. Da
aber Revisionen im Steuerbereich oder bei der Harmonisie- rungsvorlage so sicher und periodisch wieder erscheinen wie der nächste Frühling, bleibt das Anliegen für mich oder für uns eine Pendenz, auch wenn ich im Augenblick diese Abschreibung akzeptieren muss.
Abgeschrieben - Classé
86.184
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Motion des Ständerates (Schmid) Abschaffung der Wust auf energiesparenden Investitionen Motion du Conseil des Etats (Schmid) Economies d'énergie. Suppression de l'ICHA sur les investissements
Wortlaut der Motion vom 11. März 1986
Paradoxerweise sind zurzeit energiesparende Investitionen (z. B. Isolierungen, Solaranlagen usw.) mit der Wust bela- stet, während Gas, Elektrizität und Brennstoffe von der Wust befreit sind. Dies beeinträchtigt die Förderung von energie- sparenden Investitionen in der Schweiz.
Der Bundesrat wird ersucht, bei der gesetzlichen Regelung der Wust Investitionen, die nachweislich der Einsparung von Energie dienen, von der Wust zu befreien.
Texte de la motion du 11 mars 1986
Paradoxalement, les investissements permettant de faire des économies d'énergie (p. ex. travaux d'isolation, installa- tions utilisant l'énergie solaire, etc.) sont actuellement grevés de l'ICHA, alors que le gaz, l'électricité et les combus- tibles ne le sont pas. Cela est contraire à l'encouragement d'investissements visant à économiser l'énergie en Suisse. Le Conseil fédéral est chargé d'élaborer une modification des dispositions relatives à l'ICHA de façon à ce que soient exonérés de cet impôt les investissements dont on peut prouver qu'ils servent à économiser l'énergie.
Antrag Schmidhalter Ueberweisung als Motion
Proposition Schmidhalter Adopter la motion comme telle
86.153
Motion (Wick)-Schmidhalter Abschaffung der Wust auf energiesparenden Investitionen Economies d'énergie. Suppression de l'ICHA sur les investissements
Wortlaut der Motion vom 15. Dezember 1986 Paradoxerweise sind zurzeit energiesparende Investitionen (z. B. Isolierungen, Solaranlagen usw.) mit der Wust bela- stet, während Gas, Elektrizität und Brennstoffe von der Wust befreit sind. Dies beeinträchtigt die Förderung von energie- sparenden Investitionen in der Schweiz.
Der Bundesrat wird ersucht, bei der gesetzlichen Regelung der Wust Investitionen, die nachweislich der Einsparung von Energie dienen, von der Wust zu befreien.
N 2 mars 1988
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Motion (Wick)-Schmidhalter
Texte de la motion du 15 décembre 1986
Paradoxalement, les investissements permettant de faire des économies d'énergie (p. ex. travaux d'isolation, installa- tions utilisant l'énergie solaire, etc.) sont actuellement grevés de l'ICHA, alors que le gaz, l'électricité et les combus- tibles ne le sont pas. Cela est contraire à l'encouragement d'investissements visant à économiser l'énergie en Suisse. Le Conseil fédéral est chargé d'élaborer une modification des dispositions relatives à l'ICHA de façon à ce que soient exonérés de cet impôt les investissements dont on peut prouver qu'ils servent à économiser l'énergie.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Euler, Grassi, Hari, Hess, Hunziker, Lanz, Müller-Aargau, Müller-Bachs, Müller-Schar- nachtal, Oester, Risi-Schwyz, Salvioni, Savary-Fribourg, Schmidhalter, Segmüller, Seiler, Spälti, Stamm Judith, Wyss (19)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Lenkung des Verhaltens der Wirtschaftssubjekte mittels Steuern und Abgaben ist Wirtschaftspolitik erster Güte. In einer Zeit, in der Reaktorunfälle, Waldsterben usw. zu einem Ueberdenken unserer Energiepolitik führen und Energie- sparen einen grossen Stellenwert einnimmt, ist es doch widersinnig, dass der Staat mit seinen wirtschaftspoliti- schen Instrumenten nach wie vor falsche Signale setzt. Investitionen im Energiebereich, die einen geringeren Energieverbrauch zur Folge haben, werden mit der Wust belegt (z. B. Isolationsmaterial zur Häuserisolierung, Solar- energieanlagen usw.). Der Energieverbraucher aber ist nach Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe b des Bundesratsbeschlusses über die Warenumsatzsteuer von der Wust ausgenommen. Diese Tatsache widerspricht dem Verursacherprinzip des Umweltschutzgesetzes. Es wäre dringend notwendig, dass in diesem Bereich die Weichenstellung in Richtung Energie- sparmassnahmen geändert wird. Die für energiesparende Investitionen eingesetzten Materialien sollten von der Wust befreit werden, die Energieträger jedoch, wie vom Bundes- rat vorgesehen, der Wust unterstellt werden.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 2. März 1987
Rapport écrit du Conseil fédéral du 2 mars 1987
Mit einer am 16. März 1981 vom Nationalrat und am 3. Juni 1981 vom Ständerat überwiesenen Motion wurde der Bun- desrat beauftragt, den eidgenössischen Räten eine Revision der Umsatzbesteuerung vorzulegen, womit die strukturellen Unebenheiten des geltenden Rechts bereinigt und die nach- teiligen Folgen für den Wettbewerb der schweizerischen Wirtschaft gemildert werden sollten. Die gestützt auf diese Motion vom Eidgenössischen Finanzdepartement einge- setzte Studienkommission erstattete am 19. Januar 1983 dem auftraggebenden Departement ihren Bericht zur Revi- sion der Umsatzbesteuerung. Entsprechend dem in der vor- hin erwähnten Motion zum Ausdruck gebrachten Anliegen bildete die Beseitigung der auch als Taxe occulte bezeich- neten Folge der Besteuerung von Investitionen und Betriebsmitteln vordringliches Revisionsziel und Kernstück
der von der Studienkommission vorgeschlagenen Mass- nahmen.
Aufgrund der Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens, das zum Schlussbericht der Studienkommission für die Revision der Umsatzbesteuerung vom 19. Januar 1983 durchgeführt worden war, musste der Bundesrat jedoch zum Schluss gelangen, dass die von der Studienkommis- sion vorgeschlagenen Revisionsmassnahmen insgesamt keine Gewähr dafür bieten könnten, den Ausgleich der durch die Eliminierung der Taxe occulte bewirkten Steuer- ausfälle sicherzustellen. Dies bewog den Bundesrat in sei- ner Sitzung vom 3. Dezember 1984, das Geschäft an das Eidgenössische Finanzdepartement mit dem Auftrag zurückzuweisen, weitere Modelle für eine Reform der Warenumsatzsteuer zu prüfen.
Verschiedene Motionen der eidgenössischen Räte verlan- gen, dass die Ausschaltung der Taxe occulte wesentliches Ziel der Bestrebungen für eine Reform der schweizerischen Umsatzbesteuerung zu sein habe. Wird dieses Ziel erreicht, so lässt sich damit - jedenfalls in einem bestimmten Umfange - auch die Massnahme verwirklichen, welche in der vorliegenden Motion angeregt wird. Allerdings kann im Rahmen einer modernen Umsatzbesteuerung eine steuerli- che Freistellung von Investitionen und Betriebsmitteln nur so weit in Betracht kommen, als solche Güter von steuer- pflichtigen Unternehmen für die Ausführung von der Steuer unterliegenden Umsätzen verwendet werden. Eine weiter reichende Steuerbefreiung von Investitionen, also insbeson- dere von Anlagegütern, die an nicht der Steuerpflicht unter- stellte Unternehmen oder an Private geliefert werden, stünde mit einer systemgerechten Ausgestaltung der Umsatzsteuer nicht in Einklang. Eine auf die steuerpflichti- gen Unternehmen beschränkte Steuerentlastung der Pro- duktionsmittel (Investitionen und Betriebsmittel) entspricht daher auch den ausländischen Umsatzsteuerordnungen, welche das Mehrwertsteuersystem kennen. Die Studien- kommission für die Revision der Umsatzbesteuerung hat in ihrem Schlussbericht vom 19. Januar 1983 ebenfalls eine solche Lösung vorgeschlagen; und an einer Steuerbefrei- ung der Investitionen und Betriebsmittel im erwähnten Umfange wird deshalb auch bei der Ausarbeitung weiterer Modelle für die Reform der Warenumsatzsteuer festzuhalten sein.
Im Rahmen der Ausarbeitung eines neuen Energieartikels in der Bundesverfassung (Art. 24octies) steht zur Diskussion, ob der Bund die Kompetenz erhalten soll, eine Energieab- gabe zu erheben.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral
Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- wandeln.
Frau Mauch Ursula, Berichterstatterin: Ich begründe nicht die Motion, sondern den Entscheid unserer Kommission. Unsere Kommission hat am 3. September 1987 die Motion «Abschaffung der Wust auf energiesparenden Investitio- nen» von Herrn Ständerat Schmid behandelt. Dieser Vor-
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Motion (Wick)-Schmidhalter
stoss wurde im Ständerat mit 13 zu 2 Stimmen als Motion überwiesen. Der Antrag des Bundesrates lautet auf Umwandlung in ein Postulat. Es ist das Anliegen des Motio- närs, Investitionen, die im weitesten Sinn dem Energiespa- ren dienen, von der Wust zu befreien, dies um so mehr, als ja Energieträger selber nicht der Wust unterstellt sind. Von diesem Schritt Richtung Ausmerzung der Taxe occulte ver- spricht sich der Motionär eine rationellere Anwendung umweltbelastender Energien bzw. einen Anreiz für energie- sparende Investitionen und damit einen Beitrag zur Verbes- serung der Luftqualität.
Die Zielsetzung des Motionärs war denn auch in unserer Kommission vollkommen unbestritten. Niemand hat sich gegen Energiesparmassnahmen ausgesprochen. Umstritten war nur der Weg, den die Motion aufzeigt. Es ist die Frage gestellt worden, ob er richtig sei. Skepsis wurde der Motion weniger aus finanzpolitischen als vielmehr aus finanztechni- schen Gründen entgegengebracht. Das Anliegen, Energie- sparmassnahmen steuerlich oder generell mit finanziellen An- oder Abreizen zu fördern, wurde mehrheitlich begrüsst. Es wurde aber darauf hingewiesen, dass diverse Vorlagen in dieser Richtung bereits in Diskussion stehen, nicht zuletzt auch ein neuer Energieverfassungsartikel sowie mittelfristig schliesslich eine neue Finanzordnung.
Grosse Schwierigkeiten beim Vollzug der Motion sieht eine Mehrheit der Kommission darin, dass etwa normale Investi- tionen im Gebäudebereich kaum von Energiesparinvestitio- nen unterschieden werden können. Beispielsweise erweisen sich Wärmedämm-Massnahmen in den meisten Fällen auch als Schallschutzmassnahmen und umgekehrt. Teure Schall- schutzfenster helfen ebenso, Energie zu sparen usw.
Eine weitere Schwierigkeit besteht darin, dass der Waren- wert nichts aussagt über die energetischen Auswirkungen von - zum Beispiel - Wärmedämm-Materialien oder von heiztechnischen Anlagen. Das heisst: Mit der Abschaffung der Wust auf energiesparenden Investitionen werden sehr unterschiedliche energetische Auswirkungen begünstigt. In der Kommission hat Herr Bundespräsident Stich bekräf- tigt, der Bundesrat sei bereit, steuerliche und finanzielle Massnahmen zugunsten von Energiesparinvestitionen im Rahmen der anstehenden Vorlage zu prüfen und die Motion als Postulat entgegenzunehmen. Im übrigen wurde aus der Mitte der Kommission darauf hingewiesen, dass sich Energiesparinvestitionen in energieintensiven Industrien trotz der Taxe occulte als wirtschaftlich herausgestellt hät- ten. Zudem ist festzuhalten, dass Preisausschläge vor allem bei Erdölprodukten in den letzten Jahren natürlich viel mehr bewirkten, als eine fiskalische Belastung der Energie oder auch eine fiskalische Entlastung der energiesparenden Inve- stitionen, z. B. durch Befreiung von der Wust, je bringen könnten.
Eine knappe Mehrheit der Kommission ist der Meinung, dass nur die Postulatsform eine saubere Lösung darstellt. Die Minderheit der Kommission wertet zwar auch die Motion eher als Prüfauftrag für den Bundesrat. Der Mehrheit scheint es aber nicht opportun, einen Prüfauftrag symbolisch als Motion zu überweisen, um den Bundesrat zum Handeln zu zwingen. Mit 9 zu 8 Stimmen bittet Sie die Kommissions- mehrheit, den Vorstoss als Postulat zu überweisen, aller- dings mit der Aufforderung an den Bundesrat, das wichtige Anliegen nicht zu schubladisieren.
M. Savary-Fribourg, rapporteur: La motion Schmid adoptée au Conseil des Etats par 13 voix contre 2, demande au Conseil fédéral la modification des dispositions relatives à l'ICHA de façon à exonérer les investissements qui servent à économiser l'énergie. Le motionnaire mettait en exergue ce paradoxe: «Les investissements qui permettent de faire des économies d'énergie, les travaux d'isolation, les installa- tions utilisant l'énergie solaire, etc. sont greves de l'ICHA alors que les agents énergétiques, gaz, électricité, combusti- ble, ne le sont pas». Cette manière de faire est, selon le motionnaire, en contradiction avec le principe de causalité qui figure dans la loi sur la protection de l'environnement. Il est urgent d'adopter dans ce domaine une politique favori-
sant les économies d'énergie. Dans le cadre de la commis- sion, si chaque intervenant a plaidé en faveur des écono- mies d'énergie, une majorité de 9 contre 8 s'est dégagée pour donner à cette intervention la forme du postulat. Les commissaires ont pris conscience des difficultés qu'engen- drerait la motion dans son application. Comment établir la liste des installations et des matériaux qui devraient être exonérés de l'ICHA? Comment déterminer clairement la différence entre les travaux de construction ou d'entretien normal et les investissements réalisés dans le seul but d'économiser de l'énergie. On peut craindre d'aboutir à des inégalités de traitement.
La deuxième variante qui consisterait à rembourser l'ICHA sur les investissements permettant une économie d'énergie n'a pas provoqué un enthousiasme délirant dans les rangs des commissaires. La crainte de devoir engager du person- nel supplémentaire a été exprimée. D'autre part, la plupart des cantons ont introduit la possibilité de défalquer du revenu imposable les montants investis dans les bâtiments en vue de réaliser des économies d'énergie. Même si le problème est d'actualité, la commission donne son accord sur le fond, mais elle juge inopportun la formule de la motion; elle juge également inopportun d'intervenir mainte- nant. Mieux vaut attendre la modification de l'ICHA pour introduire ces dispositions. Pour toutes ces raisons, la majo- rité de la commission vous invite à rejeter la motion et à accepter le postulat.
Schmidhalter: Herr Wick hat damals gleichzeitig mit Herrn Ständerat Schmid eine gleichlautende Motion eingereicht. Ich glaube, dass das Verfahren richtig ist, wenn wir diese Motion jetzt als Minderheitsantrag zum Kommissionsent- scheid behandeln.
«Es grünt so grün, wo Spaniens Blumen blühn»: Alle sind für Umweltschutz. Gewisse Gruppierungen haben Umwelt- schutz besonders gern, wenn er mit einschneidenden Mass- nahmen verbunden ist, nach dem Motto des Rufers in der Wüste: «Kehret um und tut Busse!» Andere schwören auf Selbstverantwortung, und vermutlich braucht es eben etwas von beidem und noch etwas mehr dazu.
Was will nun diese schreckliche Motion aus dem Ständerat? Sie will, dass jene Bürger, die bereit sind, für das Energie- sparen etwas auszugeben, nicht auch noch mit Steuern bestraft werden. Rein wirtschaftlich gerechnet - das wissen Sie alle so gut wie ich - ist bei den heutigen Heizölpreisen sparen kaum attraktiv. Wenn nun ein Mitbürger sein Haus besser isolieren will, wenn er eine neue, sparsame Heizan- lage einbauen will, obwohl es die alte Dreckschleuder noch einige Jahre täte, dann soll er nach Meinung des Ständera- tes und nach unserer Meinung dafür nicht auch noch besteuert werden. Mir geht jedes Gefühl dafür ab, warum Herr Bundespräsident Stich sich so vehement gegen diese Motion wendet. Er hat unter anderem die Ablehnung der Heizölzollzuschläge durch das Parlament ins Feld geführt. Natürlich war es auch aus meiner Sicht nicht logisch, die bescheidenen Heizölzollzuschläge abzulehnen. Damals waren aber irrationale Faktoren im Spiel. Gewichtige Mit- glieder dieses Rates konnten damals einige Tage vor der Verkündung der Heizölzollzuschläge nicht in Erfahrung bringen, dass so etwas auf uns zukommt, und haben das dem Bundesrat übel genommen. Aber jetzt damit zu argu- mentieren, heisst für mich, Gleiches mit Gleichem zu vergel- ten. Das erscheint mir nun doch auch etwas irrational ..
Bei der Quantifizierung der Massnahmen zum Luftreinhalte- konzept zeigte es sich, dass der Wärmeschutz der Gebäude, die Dimensionierung und Ausrüstung bautechnischer Anla- gen, verbrauchsabhängige Heiz- und Warmwasserkostenab- rechnungen sowie die Förderung alternativer einheimischer und erneuerbarer Energien zu den wirksamsten Massnah- men gehören.
Dies sind genau die Massnahmen, welche unsere Motion fördern will. Im Luftreinhaltekonzept ist ausgeführt, die gesamte jährliche Emissionsverminderung bei SO2 bis ins Jahr 2000 sollte 5000 t betragen. Bei den NOx soll die Verminderung 9800 t ausmachen. Unsere beiden Massnah-
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Motion (Wick)-Schmidhalter
men, die durch die Motion gefördert werden, tragen beim SO2 4500 t, also 90 Prozent bei, bei den NOx 2150 t, immer- hin 20 Prozent.
Der Bundesrat hat die Bedeutung dieser Massnahmen erkannt und will sie im Rahmen. des energiepolitischen Programmes fördern. Die Wirklichkeit sieht aber anders aus. Aus finanzpolitischen Ueberlegungen unterliegen diese Massnahmen der Wust, im Gegensatz zu den paradoxer- weise von der Wust befreiten Energieträgern; d. h .: man legt diesen Massnahmen, die man fördern möchte, tatsächlich Hindernisse in den Weg.
Das finanzpolitische Instrument der Steuer sollte nicht bloss unter dem Aspekt der Deckung des Finanzbedarfes betrach- tet werden. Es muss im Umweltbereich als Steuerungsele- ment für die angestrebten Verhaltensänderungen eingesetzt werden.
Auf diesen Aspekt geht die Antwort des Bundesrates nicht ein. Die Schweiz als rohstoffarmes Land ist energiemässig stark vom Ausland abhängig. Sparen senkt den Verbrauch und damit unsere Auslandabhängigkeit. Auch dieses Postu- lat ist unbestritten. Obwohl feststeht, dass Erdöl eine endli- che Energiequelle ist, führt heute der kurzfristige Ueber- schuss auf dem freien Markt zum verschwenderischen Umgang mit dieser wertvollen Ressource. Dies ist auch von einem anderen Aspekt her zu bedauern: Erdöl ist ein hervor- ragender Rohstoff für die gesamte Chemie. Im Grunde genommen ist seine Verschwendung durch Verbrennen eine Sünde an den folgenden Generationen.
Wenn man all diese Gründe angemessen gegen das finanz- politische Interesse abwägt, so ist doch eindeutig die politi- sche Priorität im Sinne der Sorge für unsere Gesellschaft auf das Einsparen der kostbaren Energie auszurichten. Deshalb bitte ich Sie, diesen Ueberlegungen zu folgen und dieses Geschäft als Motion zu überweisen.
Günter: Im Namen der LdU/EVP-Fraktion mache ich Ihnen beliebt, der Motion zuzustimmen. Wir sind der Meinung, dass die Abschaffung der Wust auf energiesparenden Inve- stitionen sinnvoll ist. Wenn man dieser Meinung ist, dann sollte man nicht einem Postulat, sondern einer Motion zustimmen, vor allem nachdem wir ja jetzt das Steuergesetz behandelt haben.
Die Energie ist zum Teil nicht Wust-besteuert, die Investitio- nen für Sparmassnahmen sind es. Das ist offensichtlich falsch. Wir ersuchen Sie daher, der Motion zuzustimmen. Ich gebe noch eine Erklärung ab: Unsere Fraktion ist dar- über hinaus der Meinung, dass die Energie vermehrt besteu- ert werden sollte, und zwar - ich sage das wieder einmal - zweckgebunden. Die Zweckbindung wird für uns wichtig sein: damit die energiesparenden Investitionen nicht nur nicht mehr belastet, sondern mehr als bisher direkt finanziell gefördert werden; damit die sinnvollere, d. h. optimalere Nutzung der eingesetzten Energie gefördert wird, und natür- lich vor allem: damit Investitionen in erneuerbare Energien, in neue, umweltfreundliche Energietechnologien gefördert werden. In all diesen Bereichen soll die Förderung der Anwendung und der Forschung erfolgen.
Wir glauben, dass der Vorschlag des Ständerates - unge- achtet der Gründe - ein Schritt in die richtige Richtung ist; der zweite Schritt, nämlich die zweckgebundene Besteue- rung der Energie, müsste ebenfalls folgen. Darüber wird zu diskutieren sein, wenn wir uns über die Regierungsrichtli- nien für die nächsten vier Jahre unterhalten. Im Namen der LdU/EVP-Fraktion bitte ich Sie, der Motion zuzustimmen.
Giger: Im Energiebereich ist die Frage der Energieeinspa- rung nebst der Art der Energieerzeugung vordringlichstes unter den Umweltschutzthemen geworden. Die Wichtigkeit der Energieeinsparung im Hinblick auf die zum Teil katastro- phale Belastung von Luft, Boden und Wasser ist jedermann voll bewusst. So betrachtet, müssten Bundesrat und Parla- ment voll hinter dieser Motion - der Abschaffung der Wust auf energiesparenden Investitionen - stehen. Wir kennen bereits Massnahmen, wo mittels Preisvergünstigungen ver- sucht wird, Anreize zu schaffen, um im Bereich Umwelt-
schutz aktiv zu werden. Ich erinnere an die Verbilligung des bleifreien Benzins, Steuervergünstigung für Autos mit Kata- lysatoren usw. In diesem Zusammenhang stellt sich für mich auch die Frage, warum der Bürger immer zuerst finanziell geködert werden muss, bis er im Energiesparbereich aktiv wird.
Die FDP-Fraktion möchte zur vorliegenden Motion wie folgt Stellung nehmen: Wir befürworten grundsätzlich Massnah- men, welche der Energieeinsparung dienen. Der Wirtschaft sollten dabei allerdings nicht unzumutbare Lasten auferlegt werden. Im konkreten Fall des Erlassens der Wust auf energiesparenden Massnahmen knüpfen wir an solche Aktionen die Bedingung, dass die Abgrenzung klar und der Erfolg in einem gesunden Verhältnis zum Verwaltungsauf- wand steht. Gerade an der Ueberschaubarkeit der vom Motionär geforderten Massnahmen zweifeln wir.
Der Motionär weist ferner auf die paradoxe Situation hin, dass energiesparende Investitionen mit der Wust belastet und Elektrizität, Gas und Brennstoffe davon befreit seien. Wir möchten darauf hinweisen, dass eine Energieabgabe im Zusammenhang mit einem Energieartikel in der Bundesver- fassung in der Vernehmlassung steht und demnächst dem Parlament unterbreitet werden dürfte. Eine wesentliche Gruppe im Parlament befürwortet ebenfalls eine Energieab- gabe im Rahmen der Aufhebung der Taxe occulte. Zudem verlangen verschiedene Motionen der eidgenössischen Räte, dass die Ausschaltung der Taxe occulte wesentliches Ziel der Bestrebungen für eine Reform der schweizerischen Umsatzbesteuerung zu sein habe. Wird dieses Ziel erreicht, lässt sich damit - jedenfalls in einem bestimmten Umfange - auch die vom Motionär verlangte Massnahme verwirklichen. Wie in der Kommission zu vernehmen war, ist der Bundesrat mit dem Ziel einer neuen Finanzordnung an der Arbeit. In deren Rahmen wird auch eine Revision der Umsatzsteuer erfolgen müssen. Dies wird der richtige Ort sein, die in der Motion vorgeschlagenen Massnahmen mitzuverarbeiten. Bei dieser Motion liegen nicht Fragen finanzpolitischer, sondern finanztechnischer Art im Vordergrund, da der Voll- zug dieser Massnahme unverhältnismässige steuertech- nisch-administrative Anforderungen stellt. Wie soll z. B. bei einer Fassadenrenovation entschieden werden, wieweit die Reparatur baulicher Erneuerung dient und wie hoch der Anteil Isolation technischer Art, also wust-befreit, ist? Bei aller Anerkennung der ideellen und politischen Zielset- zungen dieser Motion kann die FDP-Fraktion aus den oben genannten Gründen nur einer Ueberweisung als Postulat zustimmen.
Fierz: Ich kann für die grüne Fraktion sagen, dass wir uns der Motion anschliessen wollen und im wesentlichen der Argumentation von Kollege Günter folgen. Wir kennen das bereits: wenn man die Treibstoffzölle etwas höher besteuern will, geht es nicht; wenn man für eine Energieabgabe ist, ist das Parteiprogramm dagegen, und jedesmal, wenn eine Umweltschutzmassnahme konkret wird, haben wir in die- sem Parlament eine Mehrheit dagegen.
Wir müssen aber zu allem ja sagen, was getan werden kann, denn die Situation ist katastrophal und wird immer katastro- phaler. Damit, dass wir den Kopf in den Sand stecken und gegen alles sind, verbessern wir sie nicht.
Bundespräsident Stich: Wenn der Bundesrat beantragt hat, diese Motion des Ständerates abzulehnen und sie in ein Postulat umzuwandeln, so ganz sicher nicht deshalb, weil er mit der generellen Zielrichtung dieses Vorstosses nicht ein- verstanden wäre. Damit ist der Bundesrat völlig einverstan- den. Bereits früher hatte er eine Vorlage ausgearbeitet, womit die Energieträger Gas, Elektrizität und Brennstoffe der Warenumsatzsteuer hätten unterstellt werden sollen; sie ist in beiden Räten in der letzten Legislaturperiode abge- lehnt worden. Von der Zollbelastung des Heizöls will ich jetzt nichts mehr sagen; auch diese Vorlage ist abgelehnt worden.
Nun hoffe ich, dass Sie die Regierungsrichtlinien gesehen und vielleicht bereits etwas darin gelesen haben. Sie werden
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Motion (Wick)-Schmidhalter
nämlich feststellen, dass wir verschiedenes zu tun beabsich- tigen. In bezug auf die Besteuerung der Energie werden Sie ohnehin die Vorschläge des Bundesrates erhalten.
Auch die Warenumsatzsteuer soll einer Revision unterzogen werden. Gerade hier liegt das technische Problem, weshalb wir diese Motion nicht als verbindlichen Auftrag annehmen können. Die Warenumsatzsteuer ist eine Umsatzsteuer, die zwar einigen Erhebungsaufwand mit sich bringt, der jedoch im Verhältnis zum Ertrag bescheiden ist. Wenn wir aber die Zielsetzung der Motion erfüllen wollen - d. h., wenn wir Investitionen, die nachweislich der Einsparung von Energie dienen, von der Wust befreien -, wird die Warenumsatz- steuer eine sehr komplizierte Steuer: In einem solchen Fall kann ich nämlich in der Hauptabteilung Warenumsatzsteuer nicht mehr bloss Steuerexperten beschäftigen, sondern ich muss überdies Techniker und Ingenieure zur Verfügung haben, die beurteilen können, ob bestimmte Materialien tatsächlich der Wärme- und der Energieeinsparung dienen. Es bedeutet auch, dass man nachher kontrollieren müsste, wozu diese Materialien verwendet worden sind. Wenn bei- spielsweise Backsteine in die Schweiz eingeführt werden, müsste man sie grundsätzlich besteuern; denn der Zollbe- amte kann nicht entscheiden, ob sie eingesetzt werden, um eine Wärmedämmung zu erzielen, also eine Mauer zu bauen, oder um eine Gartenmauer zu erstellen. Das gleiche Produkt kann somit für sehr verschiedene Dinge verwendet werden.
Man kann nicht generell beim Import entscheiden, ob ein Produkt belastet werden soll oder nicht, sondern man müss- te das Problem so lösen, dass derjenige, welcher solche Materialien verwendet, bei der Eidgenössischen Steuerver- waltung ein Gesuch um Steuerrückerstattung zu stellen hat. Die Eidgenössische Steuerverwaltung müsste daraufhin überall in der Schweiz durch ihre Inspektoren kontrollieren, ob und inwieweit tatsächlich eine der Einsparung von Energie dienende Investition stattgefunden hat.
Mit so viel administrativem Aufwand wollen wir keinen Umweltschutz betreiben. Der Bundesrat ist nämlich über- zeugt, dass es hiefür bessere Methoden gibt. Mit der Zielset- zung der Motion sind wir einverstanden; Sie sollten aber dem Bundesrat hier keine Verpflichtung auferlegen. Sollten Sie es trotzdem tun, so müsste er später mit einem Bericht wieder an Sie gelangen, um Ihnen noch einmal zu erklären, weshalb er die ins Auge gefasste Zielsetzung in dieser Art nicht erfüllen kann.
Abstimmung - Vote
Für Ueberweisung als Motion 43 Stimmen 80 Stimmen
Für Ueberweisung als Postulat
Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
Schluss der Sitzung um 12.40 Uhr La séance est levée à 12 h 40
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1988
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Anno
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I
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Frühjahrssession
Session
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Sessione
Sessione primaverile
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
03
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 86.153
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Datum 02.03.1988 - 08:00
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