N 2 mars 1988
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Postulat Müller-Argovie
gleichzeitiger Geltung dieser drei Rabattlösungen für die direkte Bundessteuer die Transparenz des Tarifes noch gewährleistet wäre, darf füglich bezweifelt werden.
Die degressive Ausgestaltung des vorgeschlagenen Rabat- . tes hätte auch zur Folge, dass der heute schon, vor allem bei den mittleren Einkommen, ausserordentlich steile Progres- sionsverlauf noch verstärkt würde.
Zu erwähnen ist weiter, dass die vorgeschlagene Anwen- dung der Ermässigung auf die direkte Bundessteuer der bereits begonnenen Veranlagungsperiode 1987/88 zu einer rechtsungleichen Behandlung der an der Quelle besteuer- ten Steuerpflichtigen (vor allem ausländische Gastarbeiter) führen würde. Für diese bestehen kantonale Tarife, welche die direkte Bundessteuer mitenthalten. Die Berücksichti- gung einer erst im Lauf der Veranlagungsperiode 1987/1988 beschlossenen Ermässigung der direkten Bundessteuer
wäre der Natur der Sache nach nicht mehr möglich, so dass . M. Salvioni, rapporteur: La commission vous propose de die Quellenbesteuerten gegenüber den übrigen Steuer- pflichtigen benachteiligt wären.
Ferner ist darauf hinzuweisen, dass mit den vorgeschlage- nen Rabattlösungen Ausfälle im erheblichen Betrag von rund 250 Millionen Franken verbunden wären, die Besteue- rung der Ehegatten, vor allem im Verhältnis zu den Konkubi- natspaaren, gegenüber dem geltenden Recht dadurch aber nicht wesentlich verbessert würde. Die erwähnten Ausfälle würden jedoch den Spielraum für eine Verbesserung der Ehegattenbesteuerung, wie sie der vom Ständerat bereits verabschiedete und nunmehr vor der Kommission des Nationalrates befindliche Gesetzesentwurf über die direkte Bundessteuer enthält, erheblich schmälern. Das nahelie- gendste und zweckmässigste Vorgehen besteht vielmehr darin, das Gesetz über die direkte Bundessteuer unter Kon- zentration aller Kräfte im Parlament möglichst beförderlich zu behandeln und zu verabschieden.
Für die nächste Veranlagungs- und Steuerperiode (1989/90) verliert das mit der Motion verfolgte Anliegen ohnehin an Bedeutung. Denn die Gesetzesvorlage über die direkte Bun- dessteuer wurde vom Ständerat in der Frühjahrssession 1986 verabschiedet. Deshalb darf bei zügiger weiterer Behandlung der Vorlage damit gerechnet werden, dass das Gesetz über die direkte Bundessteuer bereits auf die Veran- lagungsperiode 1989/90 hin in Kraft gesetzt werden kann. Dem steht eine allfällig länger dauernde Beratung der Geset- zesvorlage über die Steuerharmonisierung nicht entgegen, hat doch schon der Ständerat diesen Entwurf von der Vor- lage über die direkte Bundessteuer abgekoppelt, so dass die beiden Gesetze zeitlich unabhängig voneinander in Kraft treten können. Bei einem raschen Inkrafttreten des Bundes- gesetzes über die direkte Bundessteuer lässt sich erreichen, dass nicht nur das Anliegen der Entlastung der Verheirate- ten, sondern auch andere wichtige Anliegen wie etwa die einjährige Gegenwartsbemessung, die Neuregelung der Ali- mentenbesteuerung und der verfahrensrechtlichen Stellung der Ehegatten oder die Modernisierung des Unternehmens- steuerrechts innert nützlicher Frist verwirklicht werden können.
Schliesslich wäre die Einführung der vorgeschlagenen neuen Rabatte rückwirkend auf den 1. Januar 1987 für die Kantone, denen der Vollzug der direkten Bundessteuer obliegt, praktisch nur möglich, wenn der definitive Bundes- beschluss bis Mitte 1987 vorliegen würde. Soll nämlich der rechtzeitige Versand der Steuerrechnungen zu Beginn des Jahres 1988 nicht beeinträchtigt werden, so müssten die Kantone genügend Zeit haben, um ihre EDV-Programme anzupassen und zu erproben. Abgesehen davon dürfte der vorgeschlagene Rabatt für Verheiratete mit Kindern noch zusätzliche Probleme bereiten, weil die dafür erforderlichen Angaben in verschiedenen Kantonen bisher nicht benötigt wurden und deshalb nicht oder nicht in geeigneter Form erhoben werden. Auch sind die Veranlagungsprotokolle der Periode 1987/88 teilweise bereits gedruckt und an die Gemeinden versandt, so dass Aenderungen selbst schon im jetzigen Zeitpunkt mit grossen Kosten und Umtrieben ver- bunden wären. Damit ist auch bei beförderlichster Behand- lung des Anliegens der Motion durch Bundesrat und Parla-
ment eine rechtzeitige Inkraftsetzung des erforderlichen Bundesbeschlusses kaum mehr möglich.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
Reichling, Berichterstatter: Ich beantrage Ihnen, alle diese Motionen, welche mit gleichem Wortlaut auch im National- rat eingereicht wurden, gemeinsam zu behandeln.
Die Kommission beantragt Ihnen, auf alle vier Motionen nicht einzutreten, weil die Forderungen, die darin enthalten sind, durch die jetzt beratene Gesetzesrevision und schon vorher durch die Uebergangsbeschlüsse für die direkte Bun- dessteuer voll erfüllt sind.
classer toutes les motions qui se réfèrent à des dispositions désormais incluses dans la loi et qui ont été acceptées par ce conseil.
Präsident: Sie haben dem Antrag der Kommission zuge- stimmt. Die Motionen sind erledigt.
Abgeschrieben - Classé
87.903
Postulat Müller-Aargau Reduktion des individuellen Pendlerverkehrs. Steuerliche Massnahmen Postulat Müller-Argovie Réduction du trafic automobile pendulaire. Incitations fiscales
Wortlaut des Postulates vom 9. Oktober 1987 Ein beträchtlicher Teil des motorisierten Verkehrs entsteht als Auto-Pendlerverkehr. Der Bundesrat wird eingeladen zu prüfen, ob dieser Auto-Pendlerverkehr nicht durch steuerli- che Massnahmen eingeschränkt werden könnte. Es ist ins- besondere das folgende Massnahmenpaket zu prüfen:
Verzicht auf die Möglichkeit, die Kosten für berufsbe- dingte Autofahrten vom steuerbaren Einkommen abziehen zu können.
Ausnahmen von Punkt 1 für körperlich behinderte Perso- nen, die zwingend auf das Auto angewiesen sind.
Für Personen, die weniger als 10 Kilometer von ihrem Arbeitsplatz entfernt wohnen, ist eine Abzugsmöglichkeit vorzusehen.
Der neue Abzug nach Punkt 3 ist so auszugestalten, dass sich die Steuerausfälle nach Punkt 3 und die Mehreingänge nach Punkt 1 gegenseitig ausgleichen.
Texte du postulat du 9 octobre 1987
Le trafic automobile pendulaire constitue une bonne part du trafic motorisé. Le Conseil fédéral est prié d'examiner si ce trafic pendulaire ne pourrait pas être réduit au moyen de mesures d'ordre fiscal, et notamment les suivantes:
supprimer la possibilité qui existe actuellement de pou- voir déduire du revenu imposable le coût des déplacements effectués en voiture pour se rendre à son lieu de travail; 2. ne pas appliquer la mesure proposée au point 1 aux personnes handicapées pour lesquelles la voiture constitue le seul moyen de déplacement possible;
instaurer une possibilité de défalcation pour les per- sonnes habitant à moins de 10 km de leur lieu de travail; 4. déterminer l'ampleur de la défalcation proposée au point 3 de telle sorte qu'il y ait équilibre entre la perte de recettes fiscales due à cette défalcation et le surcroît de recettes engendré par la mesure prévue au point 1.
März 1988 N
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Motion (Wick)-Schmidhalter
Mitunterzeichner - Cosignataires: Dünki, Grendelmeier, Günter, Jaeger, Maeder-Appenzell, Oester, Weber Monika, Weder-Basel, Widmer, Zwygart (10)
·Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 29. Februar 1988
Rapport écrit du Conseil fédéral du 29 février 1988 Der geltende Beschluss über die direkte Bundessteuer (BdBSt) sieht vor, dass bei der Ermittlung des steuerbaren Einkommens die notwendigen Kosten der Fahrt zwischen Wohn- und Arbeitsort abgezogen werden können. Eine ana- loge Vorschrift enthält auch die gegenwärtig in parlamenta- rischer Beratung stehende Gesetzesvorlage über die direkte Bundessteuer (DBG), welche der Bundesrat dem Parlament mit der Botschaft vom 25. Mai 1983 zur Steuerharmonisie- rung unterbreitet hatte. Der Ständerat, welcher das DBG in der Frühjahrssession 1986 zu Ende beriet und verabschie- dete, stimmte dieser Bestimmung ohne Aenderungen zu. In der vorberatenden Kommission des Nationalrates wurden Anträge im Sinne des Postulates teilweise angenommen. Die Kommission zeigte Interesse für die Idee, das Abzugswe- sen im Bereiche der Besteuerung der natürlichen Personen zu vereinfachen, und veranlasste in der Folge die Abklärung möglicher Vereinfachungen. Gestützt auf die vorgelegten Varianten entschied sich die Kommission daraufhin, für die Berufskosten (= Gewinnungskosten) einen Pauschalabzug im DBG vorzusehen. Das Plenum des Nationalrates hat dies jedoch abgelehnt. Obwohl auch der Bundesrat im Hinblick auf umwelt- und verkehrspolitische Ueberlegungen dem Pauschalabzug (gegenüber der in der Botschaft vorgeschla- genen Lösung) den Vorzug gab und sich für diese Variante aussprach, folgte der Nationalrat der vom Ständerat gutge- heissenen Lösung gemäss bundesrätlicher Botschaft.
Ständerat und Nationalrat haben sich damit übereinstim- mend für die Beibehaltung der Möglichkeit ausgesprochen, die Kosten für Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte weiterhin vom steuerbaren Einkommen abziehen zu kön- nen. Somit wurde gleichzeitig auch über das mit dem Postu- lat verfolgte Anliegen in ablehnendem Sinn entschieden. Folglich ist demselben keine Folge zu leisten.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzuschreiben.
Müller-Aargau: Es geht nicht um die Begründung des Postu- lates, denn es ist im schriftlichen Verfahren heute erledigt worden; aber der Bundesrat beantragt, das Postulat abzu- schreiben. Dazu habe ich noch einige Bemerkungen zu machen.
Immer wieder wird behauptet, mit steuerlichen Massnah- men solle und dürfe keine Strukturveränderungspolitik betrieben werden. In Tat und Wahrheit wissen wir alle, dass sich, wenn neue Normen in einem Steuergesetz geschaffen und eingeführt werden, einiges im Verhalten der Bürger (sprich Steuersubjekt) verändert. Dies wirkt sich vor allem auch indirekt auf verschiedensten Gebieten aus.
Nachdem im Dezember bei der Behandlung dieses Steuer- gesetzes nach längerer Diskussion beschlossen worden ist, den speziellen Abzug für die Fahrt zwischen Wohn- und Arbeitsort beizubehalten, bleibt auch kaum mehr Raum in der Verordnung, zusätzliche Modifikationen in der von mir vorgeschlagenen Weise einzubauen. Wäre dies möglich gewesen, hätte ich mein Postulat aufrechterhalten. Die Idee, jene steuerlich zu begünstigen, die nahe bei ihrem Arbeits- ort wohnen und daher die Infrastruktur wenig belasten, bleibt aber ein Anliegen und hielte wahrscheinlich einige davon ab, eine Stelle anzunehmen und dabei täglich 100 km Wegstrecke - wie Sie sagen - auf sich zu nehmen, uns aber vor allem über die Infrastruktur und die Folgekosten zu belasten.
Ich begreife, dass der Bundesrat nach dieser Steuergeset- zesrevision keine Pendenzen für die nächste Revision in der Schublade behalten möchte. Als der Form und den Regeln zugewandter Mensch möchte ich hier nicht trotzig sein. Da
aber Revisionen im Steuerbereich oder bei der Harmonisie- rungsvorlage so sicher und periodisch wieder erscheinen wie der nächste Frühling, bleibt das Anliegen für mich oder für uns eine Pendenz, auch wenn ich im Augenblick diese Abschreibung akzeptieren muss.
Abgeschrieben - Classé
86.184
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Motion des Ständerates (Schmid) Abschaffung der Wust auf energiesparenden Investitionen Motion du Conseil des Etats (Schmid) Economies d'énergie. Suppression de l'ICHA sur les investissements
Wortlaut der Motion vom 11. März 1986
Paradoxerweise sind zurzeit energiesparende Investitionen (z. B. Isolierungen, Solaranlagen usw.) mit der Wust bela- stet, während Gas, Elektrizität und Brennstoffe von der Wust befreit sind. Dies beeinträchtigt die Förderung von energie- sparenden Investitionen in der Schweiz.
Der Bundesrat wird ersucht, bei der gesetzlichen Regelung der Wust Investitionen, die nachweislich der Einsparung von Energie dienen, von der Wust zu befreien.
Texte de la motion du 11 mars 1986
Paradoxalement, les investissements permettant de faire des économies d'énergie (p. ex. travaux d'isolation, installa- tions utilisant l'énergie solaire, etc.) sont actuellement grevés de l'ICHA, alors que le gaz, l'électricité et les combus- tibles ne le sont pas. Cela est contraire à l'encouragement d'investissements visant à économiser l'énergie en Suisse. Le Conseil fédéral est chargé d'élaborer une modification des dispositions relatives à l'ICHA de façon à ce que soient exonérés de cet impôt les investissements dont on peut prouver qu'ils servent à économiser l'énergie.
Antrag Schmidhalter Ueberweisung als Motion
Proposition Schmidhalter Adopter la motion comme telle
86.153
Motion (Wick)-Schmidhalter Abschaffung der Wust auf energiesparenden Investitionen Economies d'énergie. Suppression de l'ICHA sur les investissements
Wortlaut der Motion vom 15. Dezember 1986 Paradoxerweise sind zurzeit energiesparende Investitionen (z. B. Isolierungen, Solaranlagen usw.) mit der Wust bela- stet, während Gas, Elektrizität und Brennstoffe von der Wust befreit sind. Dies beeinträchtigt die Förderung von energie- sparenden Investitionen in der Schweiz.
Der Bundesrat wird ersucht, bei der gesetzlichen Regelung der Wust Investitionen, die nachweislich der Einsparung von Energie dienen, von der Wust zu befreien.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Postulat Müller-Aargau Reduktion des individuellen Pendlerverkehrs. Steuerliche Massnahmen Postulat Müller-Argovie Réduction du trafic automobile pendulaire. Incitations fiscales
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Jahr
1988
Année
Anno
Band
I
Volume
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Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
03
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 87.903
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Numero dell'oggetto
Datum 02.03.1988 - 08:00
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82-83
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