N 2 mars 1988
80
Motion du Conseil des Etats (Gadient)
86.392
Motion der christlichdemokratischen Fraktion Steuerbelastung für Familien. Milderung Motion du groupe démocrate-chrétien Allégement de la charge fiscale de la famille
Wortlaut der Motion vom 20. März 1986
Der Bundesrat wird beauftragt, den eidgenössischen Räten ohne Verzug einen besonderen Bundesbeschluss zu unter- breiten, damit die im Rahmen der laufenden Beratungen über das neue Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer vom Ständerat beschlossenen familienfreundlichen Verbes- serungen bei den Tarifen und Sozialabzügen vorweg in Kraft treten können.
Texte de la motion du 20 mars 1986
Le Conseil fédéral est chargé de soumettre sans délai aux conseils législatifs un projet d'arrêté fédéral spécial afin qu'on puisse mettre en vigueur par anticipation les allége- ments en matière de tarifs et de déductions sociales, allége- ments favorables à la famille et qui ont été arrêtés par le Conseil des Etats dans le cadre des délibérations en cours sur la nouvelle loi concernant l'impôt fédéral direct.
Sprecher - Porte-parole: (de Chastonay)-Feigenwinter
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Die vom Ständerat in der Frühjahrssession 1986 anlässlich der Beratung des neuen Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer beschlossenen Tarifanpassungen sowie die erhöhten Sozialabzüge sorgen dafür, dass Familien mit klei- nen und mittleren Einkommen stark entlastet und die steu- erlichen Nachteile der Ehepaare gegenüber den Konkubi- natspaaren erheblich gemildert werden. Diese Beschlüsse böten auch Gewähr, dass künftig das Bundessteuerrecht den vom Bundesgericht (BGE 110 la 7) in Sachen Heget- schweiler gegen Kanton Zürich entwickelten Anforderungen an die Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfä- higkeit wenigstens einigermassen entspräche. Das geltende Recht, das beispielsweise Steuerersparnisse von Konkubi- natspaaren gegenüber Ehepaaren bis zu 60 Prozent ermög- licht, widerspricht den vom Bundesgericht herausgearbeite- ten Verfassungsgrundsätzen bekanntlich in krasser Weise. Die Entlastungen für Familien mit kleinen und mittleren Einkommen werden an folgenden Beispielen deutlich: Gemäss den Beschlüssen des Ständerats wird die Steuer- pflicht bei einer Familie (verheirateter Alleinverdiener) mit zwei Kindern künftig erst ab einem Bruttoeinkommen von über 35 000 Franken beginnen, dies im Gegensatz zu 25 800 Franken heute. Bei einem Bruttoeinkommen zwischen 40 000 und 50 000 Franken wird die steuerliche Entlastung ca. 40 Prozent betragen. Bei 60 000 Franken macht sie noch gut 30 Prozent aus, um dann stark zurückzugehen und bei sehr hohen Einkommen ganz zu verschwinden.
Durch den vom Ständerat beschlossenen Doppeltarif wer- den auch die krassen steuerlichen Benachteiligungen von Ehepaaren gegenüber Konkubinatspaaren weitgehend eli- miniert. Dies zeigen die folgenden Beispiele. Stehen sich ein doppelverdienendes Ehepaar und ein doppelverdienendes Konkubinatspaar (beide Paare ohne Kinder, Einkommens- verteilung 70 zu 30 Prozent) gegenüber, so ergibt sich näm- lich folgender Belastungsvergleich. Bis zu einem Bruttoein- kommen von 60 000 Franken wird ein Konkubinatspaar gemäss dem Doppeltarif künftig sogar geringfügig mehr Steuern bezahlen als das Ehepaar. Bei 60 000 Franken Brut- toeinkommen zahlt hingegen heute das Ehepaar 27 Prozent mehr Steuern. Bei 80 000 Franken wird sich die Mehrbela- stung für das Ehepaar von heute 40 Prozent auf 10 Prozent verringern, bei 100 000 Franken von heute 41 Prozent wenigstens auf etwas mehr als 20 Prozent.
Die vom Ständerat beschlossenen familienfreundlichen Tarifanpassungen und Sozialabzüge bei der direkten Bun- dessteuer haben den Nachteil, dass sie Teil eines umfassen- den Steuerharmonisierungspaketes sind. Bei der Schwierig- keit und Umstrittenheit der Materie ist unschwer vorauszu- sehen, dass die parlamentarischen Beratungen der Bundes- gesetze über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden sowie über die direkte Bundes- steuer noch Jahre dauern werden. Nach Auffassung der CVP ist es aber nicht zu verantworten, die krassen, unserer Bundesverfassung klar widersprechenden Ungerechtigkei ten in der Familienbesteuerung noch jahrelang unverändert anstehen zu lassen. Deshalb verlangt die CVP-Fraktion, dass die familienfreundlichen Tarifanpassungen und die erhöh- ten Sozialabzüge, wie sie vom Ständerat in der Frühjahrs- session beschlossen worden sind, in einem besonderen Bundesbeschluss verabschiedet und vorweg in Kraft gesetzt werden.
Ein solches Vorgehen bringt einen ganz erheblichen Zeitge- winn und verhindert eine allzu grosse zeitliche und inhaltli- che Diskrepanz des Gerechtigkeitsgehaltes der Steuerord- nungen von Bund und Kantonen. Auch wenn Bundesge- setze der Verfassungsgerichtsbarkeit des Bundesgerichtes nicht unterstehen, ist der Bundesgesetzgeber nicht minder gehalten, die sich aus der Bundesverfassung, vor allem dem Gebot der Rechtsgleichheit, ergebenden Anforderungen an die Familienbesteuerung auch in seinem Kompetenzbereich raschmöglichst zu verwirklichen.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 28. Mai 1986
Rapport écrit du Conseil fédéral du 28 mai 1986
Die vom Ständerat in der Märzsession bei der Beratung des Gesetzesentwurfes über die direkte Bundessteuer beschlos- senen Erleichterungen für Ehegatten und Familien bilden Bestandteil dieses Gesetzes. Es wäre nicht sachgerecht, sie aus dem Gesamtzusammenhang des genannten Gesetzes herauszubrechen. Abgesehen davon wäre ihre Einführung mit einer neuen, vom Bundesrat erst noch zu schaffenden Vorlage kaum früher möglich als mit dem vom Ständerat nunmehr bereits behandelten Gesetzesentwurf über die direkte Bundessteuer. Wie rasch im übrigen dieses Gesetz in Kraft gesetzt werden kann, hängt ausschliesslich von seiner weiteren Behandlung in den eidgenössischen Räten ab. Seine Koppelung mit dem Steuerharmonisierungsgesetz ist dabei nicht unabdingbar; trotz gemeinsamer Botschaft liesse sich das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer gegebenenfalls auch zeitlich vorziehen.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- wandeln.
86.121
Motion des Ständerates (Gadient) Direkte Bundessteuer. Steuerrabatt für Verheiratete Motion du Conseil des Etats (Gadient) Impôt fédéral. Abattement pour les contribuables mariés
Wortlaut der Motion vom 5. März 1987
Der Stand der Gesetzgebung über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden sowie über die direkten Bundessteuern zeigt zwingend auf, dass Steuerentlastungen für den weitaus grössten Teil der Steu- erpflichtigen frühestens im Frühjahr 1990 wirksam werden.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion der christlichdemokratischen Fraktion Steuerbelastung für Familien. Milderung Motion du groupe démocrate-chrétien Allégement de la charge fiscale de la famille
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Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1988
Année
Anno
Band
I
Volume
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Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
03
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 86.392
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
02.03.1988 - 08:00
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Seite
80-80
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