Motion du Conseil national (Ruffy)
682
E
17 décembre 1987
Allerdings muss ich Ihnen schon an dieser Stelle sagen, dass ich eine solche Motion ablehnen würde, und zwar aus den gleichen Gründen, wie wir seinerzeit die Motion von Herrn Masoni und eine entsprechende Motion im National- rat abgelehnt haben. Wir sind der Meinung, dass es an sich ein Unding ist, was wir jetzt behandeln, nämlich dass Volk und Stände über Geschwindigkeitsbeschränkungen befin- den sollen, dass es aber auch nicht tunlich ist, dass das Parlament darüber befindet, weil das Parlament nicht in der Lage ist, ohne Verzug zu handeln. Wie ich dargelegt habe, gibt es Situationen, in denen ein rasches Handeln erforder- lich ist.
Ich glaube auch, dass das Parlament nicht gefeit ist gegen Druck von aussen. ich mache darauf aufmerksam, dass über 100 Parlamentarier den Bundesrat aufgefordert haben, Tempo 100 auf den Autobahnen zu beschliessen. Der Bun- desrat hat sich diesem Begehren bekanntlich widersetzt und Tempo 120 festgelegt. Ob das Parlament dann immer im Sinne - wie die Initianten sich das vorstellen - entscheidet und den Bundesrat beauftragen würde, wage ich nach den gemachten Erfahrungen zu bezweifeln. Auch aus diesem Grunde sollte die Kompetenz beim Bundesrat verbleiben und nicht dem Parlament übertragen werden.
Ich bitte Sie, die Initiative gemäss Antrag des Bundesrats wie den Rückweisungsantrag von Herrn Reymond abzulehnen.
Eintreten ist obligatorisch L'entrée en matière est acquise de plein droit
Abstimmung - Vote
Für den Antrag Reymond Dagegen
10 Stimmen 27 Stimmen
Detailberatung - Discussion par articles
Titel und Ingress, Art. 1 Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Titre et préambule, art. 1 Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Art. 2
Antrag der Kommission Mehrheit
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Minderheit (Reymond, Ducret) Die Bundesversammlung empfiehlt Volk und Ständen, die Volksinitiative anzunehmen.
Art. 2
Proposition de la commission Majorité Adhérer au projet du Conseil fédéral Minorité (Reymond, Ducret) L'Assemblée fédérale recommande au peuple et aux can- tons d'accepter l'initiative.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit Für den Antrag der Minderheit
29 Stimmen 3 Stimmen
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Beschlussentwurfes Dagegen
30 Stimmen 3 Stimmen
86.938
Motion des Nationalrates (Ruffy) Bodenstatistik Motion du Conseil national (Ruffy) Données statistiques sur le sol
Wortlaut der Motion vom 9. Oktober 1986
Der Bundesrat wird beauftragt, im Rahmen der Revision des Bundesgesetzes betreffend die amtlichen statistischen Auf- nahmen in der Schweiz, in Zusammenarbeit mit den Kanto- nen für die Erhebung der Daten, die den Boden betreffen, ein zuverlässiges System zu schaffen.
Dieses System sollte es erlauben, die Entwicklung der Bodennutzung, die Verteilung des Grundeigentums nach grossen Eigentümerkategorien und die Bodenpreise je Nut- zungsart zu messen.
Darüber hinaus wird der Bundesrat beauftragt, die Kantone in ihren Bemühungen zur allgemeinen Einführung der auto- matischen Registrierung (Digitalverfahren) der Nutzungs- pläne der Gemeinden zu unterstützen. Dieses Verfahren ist für eine sinnvolle Bodennutzung unersetzlich.
Texte de la motion du 9 octobre 1986
Le Conseil fédéral est chargé, dans le cadre de la révision de la loi concernant les relevés statistiques en Suisse, de mettre en place en collaboration avec les cantons un système crédible de prélèvement des données portant sur le sol. Il devra permettre de mesurer l'évolution de l'occupation des sols, la répartition de la propriété foncière (par grandes catégories de propriétaires) et le prix des terrains selon leur affectation. De plus, le Conseil fédéral est chargé de soute- nir les efforts des cantons de manière à généraliser l'enre- gistrement automatique (digitalisation) des plans d'affecta- tion communaux en tant que mesure indispensable pour assurer une utilisation judicieuse du sol.
Frau Meier Josi, Berichterstatterin: Nationalrat Ruffy hat sich mit Motion 86.938 darüber beklagt, dass es allenthalben an statistischen Daten über Boden fehle. Das hindere den Vollzug verschiedener Gesetze, vorab des Raumplanungs- gesetzes. Er verlangte, dass mit der Revision eines Gesetzes, nämlich des Bundesgesetzes betreffend die amtlichen stati- stischen Aufnahmen in der Schweiz, die Grundlage für eine brauchbare Bodenstatistik geschaffen werde. Es ging dem Motionär hauptsächlich um vergleichbare Daten über die Bodennutzung, über Kategorien des Bodeneigentums und über Bodenpreise. Nebenbei verlangt der Vorstoss noch, der Bund solle die Kantone bei der allgemeinen Einführung der automatischen Registrierung von Nutzungsplänen der Gemeinden unterstützen.
Der Bundesrat war bereit, die Motion entgegenzunehmen. Sie wurde diskussionslos vom Nationalrat überwiesen. Die ständerätliche Kommission hat die Motion noch in der letzten Legislatur beraten. Von neun Mitgliedern fehlten allerdings drei; da waren's nur noch sechs. Diese sechs waren nach eingehender Beratung einstimmig dafür, sich dem Erstrat anzuschliessen und die Motion ebenfalls zu überweisen. Inzwischen sind drei von ihnen aus dem Rat ausgeschieden; da waren's nur noch drei. Ich hoffe, dass Sie sich dem Antrag der Kommission dennoch anschliessen. Wir müssen davon ausgehen, dass der Bundesrat nur in sehr engem Rahmen von sich aus statistische Erhebungen anordnen darf, auch wenn sie noch so nötig sind. Nach dem erwähnten Bundesgesetz können grundsätzlich statistische Aufnahmen und Zählungen, welche sich auf die ganze Schweiz erstrecken und periodisch wiederholt werden sol- len, nur durch Beschluss der Bundesversammlung angeord- net werden. Für die mit dem Vorstoss verlangten neuen statistischen Erhebungen braucht es also zumindest einen Bundesbeschluss. Gegebenenfalls ist das etwas antiquiert
An den Nationalrat - Au Conseil national
683
Postulat Lauber
wirkende Gesetz aus dem Jahre 1870 zu revidieren. Bei unseren Beratungen hat uns das Bundesamt für Statistik dahingehend orientiert, dass über die Bodennutzung etwas mehr statistische Angaben erhältlich oder in Vorbereitung sind als bezüglich der beiden andern Sparten Bodeneigen- tum und Bodenpreise.
Das Bundesamt für Statistik beschäftigt sich schon lange mit der Arealstatistik. Diese wurde aber nur unregelmässig erstellt. Die heute greifbaren Daten stammen aus den sech- ziger Jahren und sind veraltet. Gestützt auf ein Postulat aus dem Nationalrat ist heute eine Neuerhebung aufgrund der Luftbilder des Bundesamtes für Landestopographie im Gange. Die Daten werden frühestens ab 1989 verfügbar sein. Für die Nachführung wird man sich gegebenenfalls auch neueste Entwicklungen wie Satellitenfernerkundung zunutze machen. Diese Anstrengungen decken aber offen- bar nur einen geringen Teil der Anliegen der Motion ab. Auf dem Gebiet der Bodenpreise und des Bodeneigentums ist auf Bundesebene praktisch nichts vorhanden. Einzelne Gemeinden und Kantone verfügen über lückenhafte Zahlen, die aber untereinander auch nicht vergleichbar sind. Dass hier vergleichbare Zahlen nötig wären, zeigt eine steigende Nachfrage aus den verschiedenen Departementen.
Die verschiedenen Mitglieder der Kommission bestätigten aus ihrem jeweiligen Erfahrungsbereich ebenfalls das Bedürfnis nach besseren Bodendaten. Dabei haben sich vorwiegend Praktiker aus der Sicht der Kantone und Gemeinden geäussert, Leute, die den Wert von Statistiken durchaus nicht überschätzen, aber wissen, dass es sich heute um unentbehrliche Hilfsmittel zur Entscheidfindung handelt. So wurde denn auch Wert auf gewisse Rahmenbe- dingungen neuer Erhebungen gelegt, wie etwa deren Begrenzung auf echte Bedürfnisse, also die Beschränkung auf das Wesentliche; die Koordination mit Agrarstatistik, Bauernsekretariat oder dem laufenden Forschungspro- gramm «Boden» (NFP 22) ;. das vernünftige Abwägen zwi- schen Datenschutz einerseits und Informationsbedürfnis andererseits; die Uebernahme der bisherigen Belastungen der Erhebungsgemeinden durch den Bund oder zumindest die Kostenbevorschussung durch den Bund mit späteren Ueberwälzungsmöglichkeiten an die Datennutzer.
Die Kommission liess sich schliesslich auch orientieren über das Konzept zur Reform der amtlichen Vermessung, die sogenannte RAV, im Hinblick auf die Ueberführung der Vermessungen in die neue EDV-Organisation. Ein zusätzli- cher Personalbedarf von drei bis fünf Personen und einige Investitionen im EDV-Bereich zeichnen sich hier ab. In die- sem Zusammenhang könnten Bodendaten als willkommene Nebenprodukte anfallen.
Die Kommission kam nach ihren Abklärungen zum Schluss, dass die Motionsanliegen alles in allem sehr berechtigt seien und Unterstützung verdienten. Sollte die verlangte Vorlage über das Ziel hinausschiessen, dann haben wir es in der Hand, dannzumal nötige Korrekturen noch anzubringen. Wir empfehlen Zustimmung zum Beschluss der Kommission und Ueberweisung der Motion.
M. Cotti, conseiller fédéral: Je n'ai pas d'observation parti- culière à faire. Le Conseil fédéral a déjà déclaré au Conseil national accepter la motion et sa position est évidemment la même devant la Chambre haute.
Ueberwiesen - Transmis
87.587
Postulat Lauber Treibstoffzollgelder für Lawinenverbauungen und Waldpflege
Ouvrages paravalanches et entretien des forêts. Affectation du produit des droits sur les carburants
Wortlaut des Postulates vom 7. Oktober 1987
Die ersten Erfahrungen über die Anwendung der Treibstoff- zollgelder zeigen, dass die mit diesem Gesetz verfolgten Ziele im Bereich des Lawinenverbaues und der Waldpflege (waldbauliche Wiederinstandstellung) nur ungenügend und schleppend erreicht werden. Das Verfahren für die Beurtei- lung der von den Kantonen eingereichten Projekte im Ver- kehr zwischen den Bundesämtern ist offensichtlich zu kom- pliziert und ermangelt der nötigen Klarheit und Transparenz bezüglich der Entscheidungskriterien. Im übrigen müssen die für diesen Verwendungszweck vorgesehenen Zuwen- dungen des Bundes aufgrund der neuesten Untersuchun- gen der EAFV (Eidgenössische Anstalt für das forstliche Versuchswesen, Bericht 294) als ungenügend bezeichnet werden.
Der Bundesrat wird daher ersucht,
a. das Verfahren zu vereinfachen. Es ist anzustreben, dass die jährlich benötigten Treibstoffzollgelder gesamthaft auf- grund der kantonalen Eingaben nach generellen Kriterien bestimmt und pauschal dem Bundesamt für Forstwesen zur Verfügung gestellt werden;
b. die Gesamtzuwendungen des Bundes zu erhöhen;
c. zu veranlassen, dass die budgetierten Mittel für Verbau- ungsprojekte und für waldbauliche Wiederinstandstellun- gen komplementär verwendbar sind.
Texte du postulat du 7 octobre 1987
Il ressort des premières conclusions sur l'utilisation des droits d'entrée sur les carburants que, dans les domaines de la construction d'ouvrages de protection contre les ava- lanches et des soins apportés aux forêts (mesures sylvicoles de restauration), les objectifs poursuivis ne sont atteints que lentement, et de façon incomplète. La procédure d'examen des projets présentés par les cantons, qui exige que plu- sieurs offices fédéraux se prononcent, est d'évidence trop complexe, et elle n'est pas assez explicite en ce qui concerne les critères de décision à appliquer. En outre, on ne peut que qualifier d'insuffisant le montant - établi sur la base des études les plus récentes effectuées par l'IFRF (Institut fédéral de recherches forestières, rapport 294) - des contributions fédérales qu'il est prévu de consacrer à la poursuite des objectifs mentionnés plus haut.
Aussi le Conseil fédéral est-il prié:
a. de simplifier la procédure actuelle. Il faut arriver à ce que le montant des fonds (provenant des droits d'entrée sur les carburants) qui sont nécessaires à la réalisation des projets soit déterminé globalement d'après les données fournies par les cantons, selon des critères généraux, à la disposition de l'Office fédéral des forêts;
b. d'accroître le montant des contributions fédérales;
c. de faire en sorte que les fonds que le budget prévoit d'affecter à la construction d'ouvrages de protection et ceux qu'il prévoit d'affecter à la restauration sylvicole soient le cas échéant transférables d'un poste à l'autre.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Arnold, Cavelty, Delalay, Gerber, Hefti, Küchler, Reichmuth, Schaffter, Schmid, Zum- bühl (10)
Lauber: Das Postulat, das ich Ihnen im folgenden kurz begründen darf, umfasst drei Punkte.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion des Nationalrates (Ruffy) Bodenstatistik Motion du Conseil national (Ruffy) Données statistiques sur le sol
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1987
Année
Anno
Band
IV
Volume
Volume
Session
Wintersession
Session
Session d'hiver
Sessione
Sessione invernale
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
10
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 86.938
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 17.12.1987 - 08:00
Date
Data
Seite
682-683
Page
Pagina
Ref. No
20 016 109
Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.