Budget de la Confédération 1988
662
E 15 décembre 1987
Es erscheint uns richtig, die günstige Haushaltlage zum vermehrten Abbau der Gesuchsüberhänge in verschiedenen Subventionsbereichen zu nutzen.
Die unter Position 805.373.03 Information und Ausbildung über Energiefragen eingestellten 250 000 Franken für eine Informationskampagne werden im laufenden Jahr nicht mehr benötigt. Dieser Kredit kann daher gestrichen werden. Der Nationalrat hat bereits in diesem Sinne entschieden; ich verweise auf die Fahne.
Bei den Verpflichtungskrediten sind 10 Millionen Franken für die Beschaffung von drei Fahrschulpanzern vorgesehen. An und für sich hätte der für die gesamte Leopard-Beschaf- fung vom Parlament bereits bewilligte Kredit ausgereicht. Da jedoch im entsprechenden Beschluss der Beschaffungs- umfang in bezug auf die Stückzahl festgelegt ist, wird auf Wunsch der Finanzdelegation aus Gründen der Budget- transparenz für die drei Fahrschulpanzer der Nachtragsweg beschritten.
Im Auftrag der einstimmigen Finanzkommission beantrage ich Ihnen, den Bundesbeschluss über den zweiten Nachtrag zum Voranschlag 1987 unter Berücksichtigung der erwähn- ten Streichung zu genehmigen.
Ich habe nichts gegen eine Beratung in globo einzuwenden, aber ich muss darauf aufmerksam machen, dass in Artikel 1 die eingesetzte Summe für die Nachtragskredite verändert wird. Es muss dort heissen 243 385 071 Franken, dies wegen der bereits erwähnten zu streichenden 250 000 Franken für Information und Ausbildung über Energiefragen.
Eintreten ist obligatorisch L'entrée en matière est acquise de plein droit
Gesamtberatung - Traitement global du projet
Titel und Ingress, Art. 1 bis 3 Titre et préambule, art. 1 à 3
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Beschlussentwurfes 39 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Bundesrat - Au Conseil fédéral
Wahlen in ständige Kommissionen Elections dans des commissions permanentes
Ergebnis der Wahl - Résultat du scrutin Ausgeteilte Wahlzettel/Bulletins délivrés eingelangt/rentrés 43
43
leer/blancs ungültig/nuls
0 0
gültig/valables 43
absolutes Mehr/majorité absolu 22
Präsident: Sie haben mit 43 Stimmen die Wahlvorschläge des Büros einstimmig gutgeheissen.
Gewählt sind - sont élus Geschäftsprüfungskommission Commission de gestion Neu: Onken An Stelle von Belser
Kommission für Wissenschaft und Forschung Commission de la science et de la recherche Neu: Onken An Stelle von Bührer
Delegation beim Europarat Délégation auprès du Conseil de l'Europe Mitglieder: Flückiger, Huber Stellvertreter: Miville, Seiler
Delegation bei der EFTA Délégation auprès de l'AELE Neu: Dobler, Gadient
Delegation für die Beziehungen zum Europäischen Parla- ment
Délégation pour les relations avec le Parlement européen Neu: Affolter, Cavelty, Gautier, Miville
Delegation bei der Interparlamentarischen Union Délégation auprès de l'Union interparlementaire Neu: Bührer, Hänsenberger, Meier Josi
87.052
Voranschlag der Eidgenossenschaft 1988 Budget de la Confédération 1988
Siehe Seite 586 hiervor - Voir page 586 ci-devant
Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 1987 Décision du Conseil national du 10 décembre 1987
Differenzen - Divergences
Antrag der Kommission Behörden und Gerichte (Pos. 202.01, 202.02 und 202.06) Departement des Innern (Pos. 443.01 und 443.06) Finanzdepartement (Pos. 423.01 und 211.08) Volkswirtschaftsdepartement (Pos. 603.10) Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Proposition de la commission Autorités et Tribunaux (pos. 202.01, 202.02 et 202.06) Département de l'intérieur (pos. 443.01 et 443.06) Département des finances (pos. 423.01 et 211.08) Département de l'économie publique (pos. 603.10) Adhérer à la décision du Conseil national
Schönenberger, Berichterstatter: Wir haben uns insgesamt über sechs Differenzen zu unterhalten. Die erste Differenz betrifft die Behörden und Gerichte, nämlich die Jahresver- gütung an die Mitglieder des Nationalrates und Zulagen der Ratspräsidenten, Sitzungen des Nationalrates und Beiträge an die Fraktionen.
Im Voranschlag ist bereits eine Erhöhung der Ansätze um 10 Prozent berücksichtigt. Diese Erhöhung ist vom National- rat gestrichen worden. Sollten die Räte nächsthin höhere Entschädigungen beschliessen, wären diese über die Nach- tragskredite zu finanzieren.
Wir beantragen Ihnen in diesem Sinne Zustimmung zum Nationalrat.
Angenommen - Adopté
Schönenberger, Berichterstatter: Die nächste Differenz betrifft das Departement des Innern und das Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartement, nämlich die Position 315 (Bundesamt für Forstwesen und Landschaftsschutz) und die Position 806 (Bundesamt für Strassenbau) auf der zweiten Seite der Fahne.
Grundsätzlich geht es um die Aufstockung der Beiträge an Lawinenverbauungen, Aufforstungen und Walderschlies- sungen. Vor einem Jahr wurden bei der Budgetberatung im Nationalrat unverhältnismässige Anträge betreffend Bei-
Voranschlag der Eidgenossenschaft 1988
663
träge aus dem Treibstoffzoll gestellt. Diese Anträge wurden abgelehnt, weil es an den notwendigen Vorarbeiten und Projekten fehlte. Inzwischen hat die Subkommission des Eidgenössischen Departementes des Innern des Nationalra- tes mit den betroffenen Aemtern und Kantonen die Situation eingehend geprüft - unter anderem durch Besichtigungen an Ort und Stelle - und Vorschläge ausgearbeitet, die von den zuständigen Departementsvorstehern mitgetragen werden.
Gesamthaft gesehen geht es um eine Vermehrung der Kre- dite zugunsten des Waldes um 24,9 Millionen Franken. Diese werden dem Treibstoffzoll belastet. Darüber hinaus wird die Rechnung des Bundes um 13,6 Millionen in den Positionen 315. 443.01 und 443.06 entlastet. Diese Entla- stung geht ebenfalls zulasten des Treibstoffzolls, der somit total mit 38,5 Millionen beansprucht wird. Rechtlich sind die ganze Kreditaufstockung sowie die Verschiebung vom Departement des Innern (Bundesamt für Forstwesen und Landschaftsschutz) auf das Bundesamt für Strassenbau absolut in Ordnung.
In Anbetracht der fortgeschrittenen Zeit verzichte ich auf weitere rechtliche Ausführungen zu diesem Problem - es sollte auch einmal honoriert werden, wenn einer nicht allzu lange spricht - und beantrage Ihnen im Namen der Kommis- sion, dieser vom Nationalrat beschlossenen Verschiebung und Aufstockung zuzustimmen.
Angenommen - Adopté
Schönenberger, Berichterstatter: Wir kommen zur Position 606.423.01 (Ausfuhrbeiträge für landwirtschaftliche Verar- beitungsprodukte). Aufgrund einer neuen Beurteilung muss für 1988 mit wesentlich höheren Ausgaben gerechnet wer- den. Würden wir es bei den ursprünglich vorgesehenen 38 Millionen bewenden lassen, könnten legitime Ansprüche nicht rechtzeitig befriedigt werden. Der Nationalrat ist durch die Föderation der Schweizerischen Nahrungsmittelindu- strie auf diesen Punkt aufmerksam gemacht worden, und die Zollverwaltung hat die Richtigkeit der entsprechenden Ausführungen bestätigt. Mit dem Nachtrag 11 1987 haben Sie übrigens unter dem gleichen Titel bereits 17 Millionen Fran- ken zusätzlich bewilligt.
Wir beantragen Ihnen auch bei dieser Position Zustimmung zum Nationalrat.
Angenommen - Adopté
Schönenberger, Berichterstatter: Die nächste Position betrifft das Personalamt, die Personalvermehrung, Etat- stellen.
· Der Nationalrat hat hier genau gleich wie wir beschlossen, beim Bundesgericht 9 Stellen zu streichen. Er hat weiter 4 Stellen beim Bundesamt für landwirtschaftliche For- schungsanstalten gestrichen und schliesslich zusätzlich 40 Instruktoren bewilligt. Der Bundesrat hat am 19. August 1987 beschlossen, die zurzeit etwa 150 Instruktoren im Angestelltenverhältnis ab 1. Januar 1988 bis zu ihrer Wahl zu Beamten aus dem bewilligten Stellenbestand auszuklam- mern. Mit dieser Ausklammerung will er beim EMD analoge Verhältnisse wie bei den Zoll- und Grenzwachtaspiranten und bei den Kanzleistagiaires des EDA schaffen. Der Wir- kung nach ist dieser Beschluss gleichbedeutend einer vor- übergehende Erhöhung des Stellenbestandes, ohne formell Gegenstand des Bundesbeschlusses zu sein.
Unser Rat hat diesem Begehren stillschweigend zuge- stimmt. Der Nationalrat lehnt nun eine Ausklammerung die- ser Instruktorenstellen ab, hat aber dem EMD mit dem Voranschlag 1988 40 zusätzliche Stellen für das Instruk- tionskorps bewilligt.
Wir beantragen Ihnen, dem nationalrätlichen Beschluss zuzustimmen. Ueberdies vertreten wir mit dem Nationalrat die Meinung, dass die Frage der Ausklammerung von Bun- desbediensteten während ihrer Ausbildungszeit der grund- sätzlichen Ueberprüfung bedarf. Das Eidgenössische Finanzdepartement hat eine Klärung bis zum Voranschlag 1988 zugesichert.
Schliesslich hat der Nationalrat die 4 von uns bewilligten neuen Stellen für die landwirtschaftlichen Forschungsan- stalten gestrichen, weil diese intern im Rahmen der Stellen- bewirtschaftung verschoben werden können.
Wir stimmen auch diesem Antrag zu. Damit muss die Posi- tion 614.211.08 um total 1,3 Millionen erhöht werden.
Angenommen - Adopté
Schönenberger, Berichterstatter: Die nächste Differenz betrifft das Volkswirtschaftsdepartement (Bundesamt für Landwirtschaft), Position 707.603.10. Die Schweizerische Käse-Union ist Mieterin der Verwaltungsliegenschaft Monbi- joustrasse 45 in Bern. Das Verwaltungsgebäude hat für die Käse-Union einen äusserst günstigen Standort. Da die Eigentümerin dieses Gebäudes beabsichtigt, die Liegen- schaft abzustossen, setzte die Käse-Union alles daran, den Standort beibehalten zu können. Schliesslich hat sich die Möglichkeit eröffnet, die Liegenschaft für 5,6 Millionen Franken kaufen zu können. Der Bund hat sich bereit erklärt, ein Darlehen in der Höhe von 5,6 Millionen Franken für den Erwerb dieser Liegenschaft zu gewähren. Dafür wird ihm ein Vorkaufsrecht zu einem begrenzten Preis eingeräumt.
Die Finanzkommission empfiehlt Ihnen auch in diesem Punkt Zustimmung zum Nationalrat.
Angenommen - Adopté
Antrag der Kommission Volkswirtschaftsdepartement Festhalten
Pos. 433.82
Proposition de la commission Département de l'économie publique Maintenir
Pos. 433.82
Schönenberger, Berichterstatter: Unser Rat hat beschlos- sen, diese Position um 5 Millionen Franken zu kürzen, und zwar mit einem Stimmenverhältnis von 22 zu 17.
Der Nationalrat hat die Kürzung entgegen dem Antrag der nationalrätlichen Kommission abgelehnt, und zwar mit 65 zu 56 Stimmen. Es sind dies sehr kleine Stimmenzahlen im Verhältnis zur Grösse des Rates.
Unsere Kommission hat nun beschlossen, einzig an dieser Differenz festzuhalten. Entscheidend dafür waren - ohne das bei der ersten Beratung Gesagte nochmals zu wiederho- len - folgende Ueberlegungen:
Die diesjährige Gesamternte wird vom Bundesamt für Land- wirtschaft auf rund 125 Millionen Liter geschätzt. Diese Schätzung basiert auf Angaben per Ende November 1987 und wird somit nur noch bescheidene Aenderungen er- fahren.
·Gegenüber dem Vorjahr ergibt sich folglich eine Erntere- duktion von 134,5 auf 125 Millionen Liter, wobei jedoch die geerntete Menge in der Westschweiz, verdeckt durch die teilweise krassen Ernteausfälle in der Deutschschweiz und im Tessin, sogar noch um rund 1 Million Liter höher ausge- fallen ist.
Mit den diesjährigen Produktionszahlen wurde das jährliche Gesamternteziel von 110 Millionen Litern aus dem vom Bun- desrat 1986 beschlossenen Massnahmenpaket 1986/1990 somit wiederum deutlich verfehlt. Selbst das modifizierte Ernteziel des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdeparte- mentes vom Sommer 1987 von maximal 120 Millionen Litern wurde nicht erreicht. Die wichtigsten Anbaugebiete der Schweiz weisen, absolut gesehen, gegenüber dem über- durchschnittlich guten Weinjahr 1986 entweder nur relativ bescheidene Ernteeinbussen oder aber sogar höhere Ern- teerträge auf.
Die Wirksamkeit der vorgesehenen freiwilligen Selbstbe- schränkungsmassnahmen, vor allem bei Westschweizer Weinbauern, muss aufgrund obiger Zahlen auch für die diesjährige Weinernte als gering eher eingestuft werden. Die vom Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement vor- genommene Unterscheidung der Produktion nach Ueber-
15 décembre 1987
E
664
Budget de la Confédération 1988
nahmekategorien ist unseres Erachtens bei einer Beurtei- lung aus der Sicht des Massnahmenpaketes 1986/1990 nicht relevant, da das darin festgelegte Ernteziel von 110 Millio- nen Litern richtigerweise die Gesamtmenge aller klassierten und damit auf dem Markt angebotenen Weine umfasst. Nun darf aber nicht nur auf die Ernte abgestellt werden. In die Ueberlegungen miteinzubeziehen sind auch die überaus grossen Lagerbestände, die ebenfalls des Abbaus bedürfen. Die Abnahme der Lagerbestände beim eigentlichen Pro- blemprodukt, dem Weisswein, war bis Ende Juni 1987 nur etwa halb so gross wie beim inländischen Rotwein. Die Absatzchancen der eingelagerten inländischen Weine dür- fen sich mit der Ernte 1987 gesamthaft eher verschlechtert haben, da der Anteil an relativ schwer verkäuflichen West- schweizer Weissweinen wegen des praktischen Ernteaus- falls in der Deutschschweiz, die mit dem Absatz traditionell weniger Probleme hat, tendenziell zugenommen hat. Diese Ueberlegungen haben Ihre Finanzkommission veran- lasst, mit 4 zu 2 Stimmen - die Finanzkommission ist wegen der Austritte arg zusammengeschrumpft - am Beschluss des Ständerats festzuhalten.
Lauber: Der Antrag der Finanzkommission - Festhalten an der Kreditkürzung - zwingt mich, diese Sitzung noch etwas zu verlängern.
Lassen Sie mich kurz zurückblicken: Von 1978 bis 1981 hatten wir im Weinbau vier Produktionsjahre mit zu wenig Wein. Die Verkäufe gingen demzufolge zurück. Die beiden Jahre 1982 und 1983 haben dann das Aequivalent von drei Erntejahren ergeben. Ein Teil der Ueberschüsse diente der Deckung der Defizite, aber es blieben rund 90 Millionen Liter zu viel Wein übrig. Man hoffte damals auf den regulierenden Faktor Natur, aber auch 1984 und 1985 zeigte sich die Natur zu grosszügig. Das Jahr 1986 schlug dann dem Fass den Boden aus.
Aufgrund dieser Situation und erwägend, dass niemand mit Dauerüberschüssen in der einheimischen Weinproduktion leben will, reagierte der Bundesrat im Juni 1986 mit dem bekannten Fünfjahresplan. Wir stehen heute im zweiten Jahr dieses Planes.
Die Zielsetzung dieses Fünfjahresplanes ist bekannt. In der Annahme, dass 1987 rund 130 Millionen Liter Schweizer Wein konsumiert werden - das ist in Anbetracht der 142 Mil- lionen Liter Wein, die man im Vorjahr konsumiert hat, reali- stisch -, wird der Abbau der Lagerbestände mehr als plan- mässig erfolgen.
Der Trend des Fünfjahresplanes ist nicht nur eingehalten worden. Die Entwicklung weist zirka ein halbes Jahr Vor- sprung auf. Eine Hochrechnung auf den 30. Juni 1988 ergibt - unter der erwähnten Hypothese punkto Konsum und das Ernteergebnis 1987 mitberücksichtigt - einen Abbau der Ueberschüsse auf rund 40 Millionen Liter statt, wie geplant, auf 54 Millionen Liter.
Global betrachtet ist 1987 die Zielvorgabe des EVD erreicht worden, mit einer kleinen Fehlerquote, die der Natur zuge- billigt werden muss. Unser Weinmarkt ist zuerst ein globaler Weinmarkt und erst an zweiter Stelle ein regionaler. Dieser Situation ist Rechnung zu tragen.
Noch ein Wort zum heute erschienen Artikel in der «NZZ». Die angegebenen Zahlenwerte stimmen natürlich; aber sie sind auch dort nicht differenziert beurteilt worden. Die Reb- bau-Gebiete der Waadt, die diesbezüglich Probleme ken- nen, nämlich beispielsweise la Côte, le Nord vaudois haben sich an die Produktionsbeschränkungen gehalten. Ihre Ern- teziffern liegen bei 0,8 bis 1,0 Litern per Quadratmeter. Die guten Lagen mit gutem Verkauf haben allerdings etwas überbordet, mit 1,5 bis 1,8 Litern per Quadratmeter. Gerade diese Gebiete, also die guten und besten Lagen, kennen keine oder nur unmassgebliche Verwertungsmassnahmen. Dieser Streichungsantrag, respektive diese Aktion, macht diesen Produzenten also nichts aus. Bei Streichung der Kredite werden regional wiederum die «Falschen», nämlich jene Problemgebiete, die sich mengenmässig eingeschränkt haben, bestraft. Das wollen wir nicht.
Ich bedaure ausserordentlich, dass gerade jetzt, da sich die Dinge zusehends normalisieren, jetzt, da die Weinbauern erhebliche Anstrengungen zur Erntebeschränkung unter- nommen haben und nötige Einsicht Platz greift - die Wein- bauern haben verstanden -, jetzt, da sich die Ueberschüsse plangemäss zurückbilden, dass gerade jetzt dieser Rat dem eingeschlagenen Weg einer vernünftigen Fünfjahrespla- nung frühzeitig Schwierigkeiten bereitet, und zwar diese Kammer, die doch sonst den Anliegen der Weinwirtschaft im besonderen und der Landwirtschaft im allgemeinen sehr zugetan ist. Bereinigen wir doch diese einzige Differenz zur grossen Kammer! Das Signal, das die Finanzkommission setzen wollte, ist so oder so gesetzt und wird auch weiterhin als Damoklesschwert über den Häuptern unserer Weinbau- ern schweben. Es geht nicht nur um ein vorgezogenes Weihnachtsgeschenk.
Im Namen unserer Winzer, im Namen dieser wichtigen volkswirtschaftlichen Branche, bitte ich Sie um die schon oft zitierte nationale Solidarität, auch wenn wir es mit einem kleinen Sektor unserer Landwirtschaft zu tun haben, die nur einige Regionen unseres Landes betrifft, diese aber in umso höherem Ausmass. Ich bitte Sie, stimmen Sie dem Vor- schlag des Bundesrates, der Beibehaltung der 38 Millionen, zu.
Miville: Der Nationalrat hat die Streichung mit knapper Mehrheit nicht akzeptiert. Ich nehme an, dass Sie gelesen haben, wie das zugegangen ist. Es hat sich eine Kavalkade von Nationalräten an das Mikrophon bewegt, alle aus- schliesslich gegen die Streichung, alle ausschliesslich Ver- treter entweder der Landwirtschaft im weiteren Sinne oder zumeist der Weinwirtschaft im engeren Sinne. Ich habe an sich nichts dagegen, wenn irgendeine Sparte oder Branche ihre Interessen hier im Parlament vertritt. Ich meine nur: Das, was ausgeführt wird, sollte wahr sein. Es ist - man mag die heute in der «Neuen Zürcher Zeitung» publizierten Zah- len detaillieren und interpretieren, wie man will -, nicht wahr, was diese Leute im Nationalrat erzählt haben. Sie waren schlecht informiert. (Ich möchte nicht annehmen, dass ein Nationalrat wider besseren Wissens etwas Unwah- res behauptet.)
Seither hat sich etwas ergeben, und darüber muss ich Sie ins Bild setzen, weil ich in persönlichen Diskussion heute festgestellt habe, dass eine ganze Reihe Mitglieder dieses Rates die heutige «Neue Zürcher Zeitung» nicht gelesen haben. Es ist kein Obligatorium, Herr Professor, Sie haben Recht. Ich muss Sie nämlich darüber ins Bild setzen, was nun neuerdings über die Verhältnisse in diesem interessan- ten Agrarsektor ans Licht getreten ist: Trotz Frostschäden grosse Schweizer Weinernte; unvernünftig hohe Flächen- produktivität in der Westschweiz; trotz einer bedeutenden Minderernte im Tessin und erneut schweren Frostschäden in der Ostschweiz lag die diesjährige Schweizer Weinernte bei insgesamt anhaltend leicht wachsenden Anbauflächen - das ist auch interessant, die Anbauflächen wachsen immer noch - auf dem hohen Niveau von 1985. Zuzuschreiben war dies der marktdominierenden Westschweiz, wo trotz behaupteter Erntedisziplin mit hohen Flächenerträgen eine Grosslese eingebracht wurde, die den überschwemmten Markt und das politische Klima zusätzlich strapazieren dürfte. Aus diesem Artikel nur noch ein Passus: «Die Flä- chenproduktivität der Westschweiz fiel denn auch mit 96 Hektolitern pro Hektare bei den roten und 107(!) Hektoli- tern pro Hektare bei den weissen Gewächsen so aus, dass man nicht an ein Umdenken zu glauben bereit ist. Ange- sichts des noch immer nicht gelösten Ueberschussproblems und der Dutzende von Millionen Franken, die jährlich in fragwürdige Vermarktungsübungen gesteckt werden, sind solche Produktivitätskennzahlen schlicht eine Frechheit.» Das schreibt die im allgemeinen doch sehr zurückhaltende und sorgfältig formulierende «Neue Zürcher Zeitung». Wenn das so ist (oder nur annähernd so ist), so muss unser Rat seiner gesetzgeberischen Verantwortung dem Budget gegenüber - auch ein Steuerungsinstrument - gerecht wer- den. Von daher scheint mir heute einmal mehr der Moment
S
665
Voranschlag der Eidgenossenschaft 1988
gekommen zu sein, wo der Ständerat gegenüber dem Natio- nalrat an seinem Beschluss festhalten muss.
M. Reymond: Je suis surpris du temps que peut prendre un débat de ce genre qui est un débat de nature à diviser plutôt qu'à unir; on ressent en effet contre le «Welschland» - c'est- à-dire contre les producteurs de cette région du pays - une certaine incompréhension. L'article de la Neue Zürcher Zei- tung, cité par M. Miville, a incontestablement un relent d'hostilité désagréable et regrettable.
Les chiffres qui ont été cités par M. Lauber nous montrent bien que, dans le plan quinquennal proposé par la Confédé- ration, il y avait un certain nombre d'objectifs et, pour une production qui dépend de la nature, ces objectifs sont actuellement atteints: nous sommes dans les normes et dans la règle.
Le malheur, c'est que le vignoble est situé, en grande partie, dans les cantons du Valais, de Genève, de Neuchâtel et de Vaud. C'est bien pour cela qu'il n'y a pas d'union suisse des vignerons. Si la majorité était outre-Sarine, cette union exis- terait, mais dans la viticulture il y a une Fédération romande des vignerons et un «Weinbauverein» suisse alémanique. C'est regrettable mais c'est ainsi. Lorsque la Suisse occiden- tale est majoritaire, dans un seul domaine en Suisse, il n'y a pas d'organisation nationale possible.
Je tiens à souligner cet aspect pour dire qu'il serait surpre- nant que le Conseil des Etats, aujourd'hui, sur un budget de 26 milliards de francs, où il a augmenté un certain nombre de postes qui concernent le secteur de la construction et celui de l'industrie, en vienne à diminuer un seul article du budget, celui relatif à la viticulture. Ce serait là un acte extrêmement mal ressenti, sur le plan politique.
Je voudrais enfin souligner que cette décision a été prise par la Commission des finances par 4 voix contre 2. Je rappelle que, dans son ancienne composition, cette commission comptait onze membres et qu'elle en compte treize mainte- nant. Or, c'est seulement par 4 voix contre 2 que la proposi- tion vous est faite de maintenir cette décision première du Conseil des Etats. Quant à moi je vous propose de vous rallier au Conseil national et au Conseil fédéral.
M. Delalay: Je voudrais simplement vous faire part de quel- ques brèves considérations sur le crédit d'engagement à la viticulture.
Lors de notre première décision sur ce point, nous ne connaissions pas exactement les résultats définitifs des vendanges 1987. Or, samedi dernier, l'Office fédéral de l'agriculture - et c'est certainement une source meilleure encore que la Neue Zürcher Zeitung - a confirmé dans un communiqué que la récolte 1987 avait atteint exactement 125,7 millions de litres, alors qu'à la fin août on s'attendait encore à une production de 140 millions de litres. Les vigne- rons ont donc taillé, coupé, ils ont peu arrosé, afin de maîtriser la récolte et d'assurer une bonne qualité. Une réduction de l'encouragement serait considérée par les pro- fessionnels comme une mesure véritablement vexatoire, car malgré les efforts réalisés le marché des vins n'est pas encore stabilisé et l'écoulement doit être favorisé.
Suivons donc le Conseil fédéral et le Conseil national sur ce point, qui acceptent le maintien de l'intervention financière à 38 millions, car elle n'est pas supportée par la Confédéra- tion mais par le Fonds vinicole, lui-même alimenté par une taxe à l'importation. Ne choisissons pas le mauvais moment pour refuser notre appui à une branche qui améliore juste- ment son comportement économique cette année, ne choi- sissons pas le plus mauvais moment pour pénaliser toute une région du pays car grâce aux productions spécifiques de cette région, nous évitons de rendre encore plus haute et plus massive la montagne de beurre et nous émargeons ainsi moins que d'autres au compte laitier. Soyons au contraire équitables, ne jetons pas le bébé avec l'eau du bain, ne jetons pas la solidarité avec les surplus de vin.
Bundesrat Stich: Ich habe das letzte Mal eigentlich signali- siert, dass ich trotz Beschluss und Antrag des Bundesrates
Verständnis hätte, wenn Sie ein Zeichen setzen würden. Mit der Reduktion der Weinproduktion sollte Ernst gemacht werden; dafür sollte eher die Qualität gefördert werden. Das hat mir im Nationalrat einige Kritik eingetragen. Trotzdem wiederhole ich, was ich dort gesagt habe: Als wir dieses Fünfjahresprogramm beschlossen haben, ist der Bundesrat davon ausgegangen, dass nun Selbstdisziplin geübt würde. Dazu soviel: Im Waadtland gibt es eine Region, die zuviel produziert hat, ihren Wein aber auch ohne Probleme verkau- fen kann; dagegen ist nichts einzuwenden. Aber es gibt in der Romandie auch andere Regionen, deren Wein man nicht so leicht verkaufen kann und wo die Produktion trotz- dem sehr hoch gewesen ist. Wenn die übrigen Weinbauge- biete der Schweiz auch gute Ernten gehabt und nicht unter dem Frost gelitten hätten, dann wäre der Ueberschuss beträchtlich gewesen. Wir hätten dann die gesteckten Ziele nicht erreicht.
Entweder verstärken Sie jetzt also die Warnung an die Weinwirtschaft, oder Sie stimmen dem Bundesrat und dem Nationalrat zu; im letzteren Fall ist damit das Budget durch- beraten. Das hat auch gewisse Vorteile. Ich kann Ihnen jedoch eines versichern: Der Bundesrat wird im nächsten Jahr sicher die Konsequenzen ziehen, wenn sich zeigen sollte, dass die Ueberschüsse grösser als erwartet gewesen sind. Ich möchte das nicht ausschliessen: Es gibt Grund zu Befürchtungen, dass man, gerade weil die Abgabemöglich- keit von einzelnen Orten begrenzt worden ist, u. U. versucht hat, auf direkten Kanälen noch zusätzlich etwas zu verkau- fen; dann wäre die Menge tatsächlich grösser, als wir heute annehmen. Wenn dieses Signal, diese Diskussion heute und in diesem Jahr nicht verstanden worden ist, wird das im nächsten Jahr eben Konsequenzen haben. Das möchte ich Ihnen versichern, wie immer Sie jetzt auch entscheiden. Ich danke Ihnen.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Kommission (Festhalten) 22 Stimmen Für Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates 16 Stimmen
Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartement Antrag der Kommission Pos. 442.01 und 02 Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Département des transports, des communications et de l'énergie
Proposition de la commission Pos. 442.01 et 02 Adhérer à la décision du Conseil national
Schönenberger, Berichterstatter: Diesen Punkt haben wir schon behandelt, nämlich zusammen mit der zweiten Diffe- renz. Sie steht im Zusammenhang mit dem Departement des Innern, Bundesamt für Forstwesen und Landschaftsschutz. Das ist erledigt. Wir haben jetzt alle Differenzen durchbe- raten.
Angenommen - Adopté
B Bundesbeschluss Arrêté fédéral
Art. 2 Abs. 1 und 3, art. 3 Bst. d Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Art. 2 al. 1 et 3, art. 3 let. d
Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national
Schönenberger, Berichterstatter: Dem Beschluss B können wir an sich in globo zustimmen, wobei wir beim Artikel 1
12-S
Coopération technologique en Europe 1988-1991
666
E 16 décembre 1987
lediglich den Vorbehalt der Anpassung der genauen Zahl noch anbringen müssen. Sonst beantragen wir Zustimmung in globo; denn mit den andern Anträgen sind wir einver- standen.
Angenommen - Adopté
An den Bundesrat - Au Conseil fédéral
Schluss der Sitzung um 19.40 Uhr La séance est levée à 19 h 40
Neunte Sitzung - Neuvième séance
Mittwoch, 16. Dezember 1987, Vormittag Mercredi 16 décembre 1987, matin
9 h 15
Vorsitz - Présidence: M. Masoni
87.014
Technologische Zusammenarbeit in Europa 1988-1991. Finanzierung Coopération technologique en Europe 1988-1991. Financement
Botschaft und Beschlussentwurf vom 1. Juni 1987 (BBI II, 910) Message et projet d'arrêté du 1er juin 1987 (FF II, 923) Beschluss des Nationalrates vom 24. September 1987 Décision du Conseil national du 24 septembre 1987
Antrag der Kommission Eintreten
Proposition de la commission Entrer en matière
Jelmini, Berichterstatter: Die Sicherstellung des Einbezuges der Schweiz in die europäische Forschungs- und Technolo- giepolitik ist von grosser Bedeutung. Zu diesem Zweck will der Bundesrat in den Jahren 1988-1991 insgesamt 80 Millio- nen Franken bereitstellen. Interessierten in den Forschungs- kreisen aus Industrie und Hochschule soll damit die Mög- lichkeit eröffnet werden, sich an verschiedenen europäi- schen Programmen zu beteiligen. Der Nationalrat hat die Vorlage in der Hebstsession 1987 einstimmig gutgeheissen. Die europäische wissenschaftliche und technische Zusam- menarbeit läuft auf zwei Ebenen. Auf der einen Seite gibt es Eureka und die schon seit langem bestehende europäische Zusammenarbeit im Rahmen der Europäischen Kernfor- schungsorganisation Cern, der Europäischen Weltraumor- ganisation Esa, der Cost (Coopération européenne dans le domaine de la recherche scientifique et technique) und auf dem Gebiet der Molekularbiologie. Auf der anderen Seite sind es die Technologieprogramme der Europäischen Gemeinschaft. Die beiden Ebenen stehen in einer Wechsel- wirkung zueinander, insbesondere Eureka baut auf beste- henden europäischen Forschungsprogrammen auf und ergänzt diese.
Die vorliegende Botschaft bezieht sich ausschliesslich auf Eureka und die Technologieprogramme der EG. Eureka - auf französische Initiative 1985 zustande gekommen - will das westeuropäische Forschungspotential in den Schlüssel- bereichen der Spitzentechnologie mobilisieren und koordi- nieren, um die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie auf dem Weltmarkt zu stärken. Eureka hat eine Spaltung Westeuropas in der technologischen Zusammen- arbeit verhindert, da in der Kooperation nicht zwischen EG und Nicht-EG-Ländern unterschieden wird. Mit Eureka wurde ein Forum geschaffen, bei dem die Schweiz als vollberechtigte Partnerin die europäische Technologiezu- sammenarbeit aktiv mitgestalten kann.
Eureka soll, wie bereits erwähnt, die schon bestehenden Programme europäischer Forschungszusammenarbeit nicht ersetzen, sondern auf ihnen aufbauen und sie ergän- zen. Die Besonderheit des typischen Eureka-Projektes liegt in seiner Marktnähe.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Voranschlag der Eidgenossenschaft 1988 Budget de la Confédération 1988
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1987
Année
Anno
Band
IV
Volume
Volume
Session
Wintersession
Session
Session d'hiver
Sessione
Sessione invernale
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
08
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 87.052
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 15.12.1987 - 17:00
Date
Data
Seite
662-666
Page
Pagina
Ref. No
20 016 103
Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.