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Nukleare Unfälle. Uebereinkommen
zum Finanzvoranschlag der PTT-Betriebe 1987 bewilligten Verpflichtungskredit von 76,7 Millionen Franken für die Erweiterung und den Umbau des Rechenzentrums Il der Postcheckdienste Engehalde, Bern, nochmals in Erwägung zu ziehen. Der Petent beantragte ausserdem die Einstellung der weiteren Bauarbeiten am Rechenzentrum II, bis bezüg- lich des Projektes zur Postcheckautomatisation (APOCO) über die «funktionalen» Bedürfnisse dieses Gebäudes «klare Verhältnisse vorliegen».
Nach dem Dafürhalten des Petenten sollte das Projekt APOCO grundlegend überprüft und durch ein anderes, von ihm selbst erarbeitetes Modell ersetzt werden.
Mit der Prüfung dieser Petition wurde die Arbeitsgruppe APOCO beauftragt, die sich aus je einem Vertreter der Finanz- und Geschäftsprüfungskommissionen zusammen- setzt und der die Ueberwachung der finanziellen Entwick- lung des vorerwähnten Projekts obliegt. Der am 7. Oktober 1987 von ihr vorgelegte Bericht wurde am 20. beziehungs- weise 22. Oktober 1987 von den Finanzkommissionen gut- geheissen.
Die Finanzkommissionen stellen fest, dass der Petent bereits am 6. Mai 1987 über den Präsidenten der Finanzdele- gation an sie gelangt war. Dabei habe er unter anderem verlangt, das Projekt APOCO sei vor Kreditbewilligung im Lichte seines eigenen Modells zu überprüfen.
Das veranlasste die Finanzkommission des Nationalrats - der als Erstrat den Nachtrag I zum Finanzvorschlag der PTT 1987 zu behandeln hatte - ihren Entscheid über den vorer- wähnten Verpflichtungskredit von 76,7 Millionen Franken zu vertagen, um die erhobenen Einwände und die Begründet- heit des Projekts für das Rechenzentrum Il eingehend zu prüfen.
Aufgrund dieser Untersuchungen kam die Finanzkommis- sion zum Schluss, dass die Erweiterungs- und Umbauvorha- ben gerechtfertigt sind. Sie hat deshalb an ihrer Sitzung vom 21. und 22. Mai 1987 einstimmig beschlossen, ihrem Rat die Genehmigung dieses Kredites zu beantragen, der in der Folge von beiden Räten bewilligt wurde.
Die Finanzkommissionen stellen somit fest, dass der Antrag des Petenten bereits eingehend geprüft worden ist und sich keine neuen Umstände ergeben haben, die eine Neuüberprüfung rechtfertigen würden. Aus diesem Grund halten sie es nicht für angezeigt, auf diese Frage zurückzu- kommen.
Antrag der Kommission
Die Finanzkommissionen schlagen den eidgenössischen Räten deshalb vor, von der Petition Kenntnis zu nehmen, ihr aber keine Folge zu geben.
Proposition de la commission
Les Commissions des finances vous proposent dès lors de prendre acte de la pétition, sans lui donner suite.
Hefti, Berichterstatter: Dieses Geschäft hat auch mit den PTT zu tun, und zwar mit deren Projekt Apoco (Automatisie- rung des Postcheckverkehrs durch Computer). Die PTT befassen sich eingehend damit. Die betreffenden Bestre- bungen und die schon vorliegenden Resultate dürfen wir nur begrüssen.
Es gibt bei den PTT einen Beamten, den Petenten Herrn Thalmann, der mitgedacht hat. Er hat eine andere Konzep- tion entwickeln wollen und für richtig gehalten als seine Vorgesetzten, letzten Endes die Generaldirektion der PTT. Dass Herr Thalmann mitgedacht und selber die Initiative ergriffen hat, ist nicht nur in Ordnung, sondern lobenswert. Herr Thalmann hat aber seine Vorschläge nicht nur den unmittelbaren Vorgesetzten, sondern auch den übergeord- neten Stellen zugehen lassen, zuletzt auch uns, dem Parla- ment - da wird die Sache schon etwas kritischer. Der Petent hat auch Kontakt mit aussenstehenden Firmen aufgenom- men, die ihm bei seinen Vorschlägen halfen, die aber ander- seits Offerenten für Anlagen und Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Projekt Apoco waren. Das ging zu weit!
Von der Sache her kann man kurz folgendes sagen: Die Generaldirektion der PTT will einen Schritt tun und nachher einen zweiten, während die Idee von Herrn Thalmann dahin geht, gewissermassen den ersten Schritt zu überspringen. Man hat sich in einer Spezialkommission damit befasst. Man hat prüfen lassen, ob Herr Thalmann richtig zu Wort kam und angehört wurde. Das ist eindeutig der Fall. Bezüglich des Vorwurfs, die PTT-Generaldirektion handle falsch, ergab sich nichts. Wir haben aber in dieser Spezialkommission und nachher auch in den Finanzkommissionen eindeutig festgestellt, dass der sachliche Entscheid bei der Generaldi- rektion der PTT liegt. Wenn wir auch beantragen, dieser Petition keine Folge zu geben, so ist es doch Sache der Generaldirektion der PTT, für den sachlichen Entscheid die Verantwortung zu tragen. Es ist ihr zu überlassen, ob sie den jetzigen Entscheid noch modifizieren will. Was etwas auf- fällt, ist eine gewisse zeitweilige Unsicherheit in der Haltung der Generaldirektion bzw. des betreffenden, in erster Linie verantwortlichen Direktors. Aber das hat sich auch gelegt. Es ist ja manchmal so, dass verschiedene Wege möglich sind. Falsch aber wäre es, sich für keinen konsequent zu entscheiden, keinen konsequent zu gehen. Dessen ist sich die Generaldirektion PTT auch bewusst geworden, und die Sache scheint nun vorwärts zu gehen. Daraus resultiert der Antrag, den die Finanzkommissionen den eidgenössischen Räten vorlegen: von der Petition Kenntnis zu nehmen, ihr aber keine Folge zu geben.
Präsident: Die Kommission beantragt, der Petition keine Folge zu geben.
Angenommen - Adopté
87.050
Nukleare Unfälle. Benachrichtigung und Hilfeleistung. Uebereinkommen Accidents nucléaires. Notification et assistance. Conventions
Botschaft und Beschlussentwürfe vom 12. August 1987 (BBI III, 105) Message et projets d'arrêté du 12 août 1987 (FF III, 105)
Antrag der Kommission Eintreten und Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Proposition de la commission Entrer en matière et adhérer au projet du Conseil fédéral
Affolter, Berichterstatter: Ihre Kommission beantragt Ihnen einstimmig, den beiden Bundesbeschlüssen zum Ueberein- kommen von 1986 über die frühzeitige Benachrichtigung bei nuklearen Unfällen und über Hilfeleistung bei nuklearen Unfällen oder strahlungsbedingten Notfällen - so heisst etwas kompliziert der Titel dieser Vorlage - zuzustimmen. Man wäre fast versucht, bei diesem Geschäft ein Wort von Christian Morgenstern abzuwandeln, der einmal gesagt hat: «Es gibt für Unzählige nur ein Heilmittel: die Katastrophe», und hier zu sagen: «Zur Beschleunigung dringendster inter- nationaler Sicherheitsvorkehren gibt es nur ein Heilmittel: die Katastrophe». Man hat tatsächlich nach der Reaktorkata- strophe von Tschernobyl sehr rasch geschaltet. Wo andere ebenso wichtige und bedeutsame internationale Ueberein- kommen oft jahrzehntelang in der Pipeline steckenbleiben und nur sehr zögernd unterschrieben und noch harziger ratifiziert werden, wurden diese beiden Uebereinkommen Mitte 1986 ausgearbeitet, im September gleichen Jahres von der Generalkonferenz der Internationalen Atomenergieorga- nisation beschlossen, am 26. September des gleichen Jah-
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2 décembre 1987
res von Herrn Bundesrat Schlumpf in Wien unterzeichnet und bis jetzt von über siebzig Staaten ebenfalls unterschrie- ben und zum Teil auch schon ratifiziert. Solche Geschwin- digkeitsexzesse - innerhalb eines Jahres! - sind wir hierzu- lande gar nicht gewohnt. Sie erwecken beim üblichen, eher bedächtigen Tempo schweizerischer Bewältigung interna- tionaler Vertragsbindungen eher Erstaunen. Hier findet nun aber, was aussenpolitisch vereinbart worden ist oder ver- einbart werden soll beziehungsweise vom Bundesrat bereits unterschrieben worden ist, auch seine innenpolitische Rechtfertigung und Untermauerung.
Ich muss hier etwas einfügen - meine Kommissionskollegen sehen mir das nach -, was wir in der Kommission bei der Beurteilung dieser Uebereinkommen noch gar nicht vorlie- gen hatten, nämlich diesen dicken Bericht des Bundesrates über die Sicherheit der schweizerischen Kernkraftwerke nach dem Reaktorunfall in Tschernobyl am 26. April 1986, erschienen am 7. November 1987 und seit ein paar Tagen erhältlich beim Dokumentationsdienst. Alle Mitglieder des Rates wurden darauf aufmerksam gemacht, wahrscheinlich haben ihn die wenigsten bezogen und noch weniger die etwa 150 Seiten des Berichtes gelesen, wohl nicht einmal diejenigen, die sich in der Monsterdebatte in der ausseror- dentlichen Session vom 9. bis 11. Oktober 1986 rhetorisch dafür stark gemacht hatten. Es ist ein sehr lesenswerter Bericht, eine Pflichtlektüre für Leute, die besorgt sind über die Entwicklungen auf dem Gebiet der Kernenergie. Dieser Bericht greift einige der wesentlichen Anliegen auf, die auch Gegenstand und Zielsetzung dieser heutigen Vorlagen sind. Wir haben ein sehr kurzes Gedächtnis dafür, was die eidge- nössischen Räte selbst im Gefolge der Katastrophe von Tschernobyl an internationaler Zusammenarbeit verlangt haben. Der Bundesratsbericht ruft uns diese Vorstösse wie- der in Erinnerung - wir sollten sie eigentlich nicht so rasch vergessen, weil sie ja von uns selbst stammen -, und ich gestatte mir, Ihnen die wesentlichen Vorstösse nochmals zu rekapitulieren, weil sie genau die Stossrichtung aufweisen, die heute mit diesen beiden Vorlagen anvisiert sind: Postulat Reichling, mit Forderung nach Zusammenarbeit mit ande- ren Staaten für die Bewältigung von Nuklearkatastrophen; Motion der sozialdemokratischen Fraktion, mit dem Auftrag an den Bundesrat, die Initiative zu ergreifen für eine interna- tionale Koordination der sicherheitstechnischen Massnah- men und die supranationale Ueberwachung der Nuklearnor- men; Postulat der freisinnig-demokratischen Fraktion, mit Forderung nach gegenseitiger Meldung von Reaktorstörfäl- len - nebst anderen Anliegen; Motion Pini, mit Forderung nach baldmöglichster wissenschaftlicher Erfassung der Kernenergierisiken im Rahmen der Internationalen Atom- energieagentur; schliesslich auch - damit ist der Kreis geschlossen - das Postulat der CVP-Fraktion, mit der Forde- rung nach internationaler Zusammenarbeit für die Ver- einheitlichung der Grenzwerte für radioaktive Bestrah- lungen.
Man sieht, es ist ein ausserordentlich breites Spektrum, das wir an der ausserordentlichen Session seinerzeit im Gefolge der Reaktorkatastrophe in Tschernobyl ausgeleuchtet haben. Von allen Parteien, von allen möglichen Interes- senten wurden Forderungen aufgestellt. Sie sehen also und erinnern sich: Jedermann war dabei, und jedermann nahm es sehr ernst.
Der Bundesrat hat sich in seinem Bericht auch eingehend u. a. mit dem Notfallschutz für die Bevölkerung, mit der internationalen Koordination, mit dem Meldewesen für Kata- strophenereignisse in Kernanlagen auseinandergesetzt. Sie finden dies im letzten Teil dieses Berichtes, Seite 113 ff., mitsamt der Beantwortung der hier genannten parlamentari- schen Vorstosse aus National- und Ständerat. Es muss des- halb in Kenntnis dieses bundesratlichen Berichts vom November 1987 nochmals festgehalten werden, dass die beiden Uebereinkommen, die heute zur Diskussion stehen, genau der Stossrichtung von Bundesrat und Parlament hin- sichtlich Verstärkung der nuklearen Sicherheit entsprechen. Ich möchte mir die Schilderung der beiden Uebereinkom- men ersparen und Sie auf die Botschaft und den Vertrags-
text verweisen. Es ist einzig darauf hinzuweisen, dass erst- mals auf multilateraler Ebene verbindliche Regeln in wichti- gen Teilbereichen von nuklearer Sicherheit statuiert worden sind. Nicht alles Wünschenswerte, nicht einmal alles Not- wendige konnte erfasst werden. Das ist nun einmal so bei solchen Vereinbarungen. So ist zum Beispiel die Frage der internationalen Haftung ein ausserordentlich kompliziertes Sachgebiet. Es wurde bei den Verhandlungen über diese Uebereinkommen bewusst ausgeklammert. Oder die Frage der Reaktorsicherheit: ein enorm schwieriges technisches Problem, das sehr schwer in internationalen Vereinbarun- gen festgehalten werden kann. Immerhin werden erstmals auch militärische Anlagen und Aktivitäten von einem multi- lateralen Uebereinkommen solch weittragender Art erfasst. Sicherheit ist nie gratis, insbesondere nicht auf dem Gebiet der Kernenergiebedrohung. So gibt es auch hier für den Bund einmalige Ausgaben von rund 600 000 Franken für die Bereitstellung und Verstärkung der infrastrukturellen Ein- richtungen - vor allem für die frühzeitige Benachrichtigung und Hilfeleistungen - und wiederkehrende Personalkosten von jährlich etwa 350 000 Franken. Wir bezahlen damit eine Art internationale Sicherheitsprämie, in der Hoffnung, dass der Schadenfall nie eintritt, ein Schadenfall, der allerdings sehr rasch apokalyptisches Ausmass annehmen könnte. Ich glaube nicht, dass wir uns - trotz der vielen darin offengelassenen Fragen - nur im entferntesten von der Genehmigung dieser beiden internationalen Uebereinkom- men dispensieren könnten. Wir wollen und müssen hier ohne Wenn und Aber mitmachen. Alles andere liefe auf Verantwortungslosigkeit hinaus.
Ich möchte Sie namens der einstimmigen Kommission für auswärtige Angelegenheiten deshalb bitten, auf diese Vor- lage einzutreten und sie gutzuheissen.
Hefti: Aus der Kommissionsberatung ergeben sich noch zwei Ergänzungen zu den ausgezeichneten Ausführungen des Herrn Referenten.
Wir unterstellen uns in Artikel 5 in gewissen Fällen den Entscheidungen des Sicherheitsrates der Uno. Wir haben zwar einen Vorbehalt; der bezieht sich aber nur auf auslän- dische Staaten, nicht auf unser eigenes Land. Es ist dies das zweite Mal, dass wir eine solche Unterstellung in einem Abkommen haben, und ich möchte empfehlen, dass dies in Zukunft nicht zu einer ständigen Praxis wird und dass der heutige Beschluss diesbezüglich kein Präjudiz bildet.
Sodann hat unser ausgeschiedener Kollege Muheim darauf hingewiesen, dass Vorbehalte nicht in den Text der Bot- schaft gehören, sondern in unseren Genehmigungsbe- schluss. Ich möchte hier keinen solchen Antrag aufnehmen; aber in Zukunft würde dies wieder das richtige Vorgehen sein. Wir haben es auch bei andern Angelegenheiten ange- wandt.
Bundesrat Schlumpf: Ich danke Ständerat Affolter. Er hat sehr gut und umfassend Bericht erstattet.
Es geht bei der Beratung solcher Uebereinkommen nur um ein Ja oder ein Nein. Ständerat Hefti, die partielle Unterstel- lung unter Entscheidungen des Sicherheitsrates kann natür- lich kein allgemeines Präjudiz sein. Man wird das in Zukunft nur fallweise, wo es nicht anders geht, als Regelungsord- nung akzeptieren.
In Ergänzung der Ausführungen von Ständerat Affolter ist die Meinung des Bundesrates die, dass es sich um zwar begrenzte, aber sehr wertvolle Schritte handelt. Ich habe das Tempo eigentlich nicht als Geschwindigkeitsexzess emp- funden. In der Schweiz können wir auch rasch handeln. Europaweit ging es von Mai bis September 1986 erfreulich rasch vorwärts. Es sind begrenzte Schritte. Wir haben schweizerischerseits in Wien an der Generalversammlung im September 1986 vor allem noch zwei weitere Postulate vertreten; ich habe sie dort nachdrücklich begründet: erstens ein Abkommen über die technisch-betriebliche Sicherheit aller Kernkraftwerke. Wir sind daran interessiert. Der Sicherheitsbericht, den Ständerat Affolter zitierte, zeigt,
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dass wir in unseren fünf Kernkraftwerken einen sehr hohen Sicherheitsstandard haben.
Zweitens haben wir postuliert, dass auch eine mondiale Haftungsordnung geschaffen wird. Auch bei den Haftungs- normen haben wir in der Schweiz das höchste Niveau erreicht. Es gibt auf der ganzen Welt nur noch die Bundesre- publik, die seit eineinhalb Jahren in der Haftung und Dek- kung allfälliger Schäden aus Kernkraftwerken ebenso weit geht. Sie erinnern sich: wir haben eine einmalig umfassende Gefährdungshaftung, auch für höhere Gewalt, für jede Schadensverursachung mit Ausnahme von Selbstverschul- den des Geschädigten.
Wir und die Bundesrepublik kennen auch summenmässig eine unbegrenzte Haftung. Wenn alle privaten und bundes- seitigen Versicherungen und das Eigenvermögen der Kern- kraftwerkbetreiber nicht ausreichen, kommt es zur Gross- schadenregelung, die die Bundesversammlung zu beschliessen hat. Wir wollen nicht, dass Menschen geschä- digt bleiben, wenn es zu einem solchen Unfall kommen sollte. Da steht eine etwas andere gesellschaftliche und staatliche Philosophie dahinter. In andern Ländern geht man davon aus, dass der Mensch dem Staat zu dienen und deshalb allenfalls auch Risiken im Interesse des Staates zu tragen habe. Wir gehen davon aus, dass die Unternehmun- gen, die zur Erfüllung einer bedeutenden Versorgungsauf- gabe derartige Werke schaffen, so weit als möglich und nötigenfalls unter Mitwirkung der Eidgenossenschaft für eine umfassende und volle Schadendeckung einzustehen haben. Das ist eine andere «Philosophie». Ich will darauf nicht näher eintreten. Unsere Postulate werden in der IAEO weitervertreten - in der Internationalen Atomenergie-Orga- nisation mit Sitz in Wien. Wir wollen, dass man in bezug auf technisch-betriebliche Fragen - auf die Einrichtung eines Containments - ein Abkommen trifft. Sie haben gelesen, dass die Sowjetunion für ihre neuen Kernkraftwerke - für diejenigen, die nicht einen graphitmoderierten Reaktor haben wie in Tschernobyl - auch Containments, Betonum- hüllungen, angeordnet hat, eine Auffangvorrichtung, die auch damals bei Three Miles Island grosse Schadensauswir- kungen nach aussen verhindert hat. Das gehört in der Schweiz natürlich zur Standard-Ausrüstung. Darüber wollen wir zu einem Abkommen im Rahmen der IAEO kommen. Wir haben das erlebt, und vielleicht hat Morgenstern schon recht: Man musste es einmal erleben, am Beispiel Tscherno- byl, wo über eine Distanz von etwa 1500 km Schadensaus- wirkungen feststellbar waren. Die vorliegenden Ueberein- kommen sind sehr erfreulich, sie sind sehr nützlich, wertvoll, notwendig. Wir müssen aber noch mehr erreichen. Deshalb dürfen wir auch einen gewissen Kostenaufwand - Sie haben gesagt, das sei fast eine Versicherungsprämie - in Kauf nehmen. Bei unserer insularen Lage mit einem hohen Sicherheitsstandard der hier tätigen Werke, aber eben auch in Reichweite der Schadenswirkung von Hunderten von Kernkraftwerken, sind wir daran interessiert, dass man in diesen Bereichen zu internationalen Abkommen kommt. Wir werden uns darum weiterhin bemühen.
Ich bitte Sie, einzutreten und zuzustimmen.
A
Bundesbeschluss zum Uebereinkommen von 1986 über die frühzeitige Benachrichtigung bei nuklearen Unfällen Arrêté fédéral relatif à la convention de 1986 sur la notifi- cation rapide d'un accident nucléaire
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière
Gesamtberatung - Traitement global du projet
Titel und Ingress, Art. 1 und 2 Titre et préambule, art. 1 et 2
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Beschlussentwurfes 40 Stimmen (Einstimmigkeit)
B Bundesbeschluss zum Uebereinkommen von 1986 über Hilfeleistung bei nuklearen Unfällen oder strahlungsbe- dingten Notfällen.
Arrêté fédéral relatif à la convention de 1986 sur l'assi- stance en cas d'accident nucléaire ou de situation d'ur- gence radiologique
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière
Gesamtberatung - Traitement global du projet
Titel und Ingress, Art. 1 und 2 Titre et préambule, art. 1 et 2
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Beschlussentwurfes 34 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Nationalrat - Au Conseil national
Schluss der Sitzung um 09.20 Uhr La séance est levée à 09 h 20
5-S
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Nukleare Unfälle. Benachrichtigung und Hilfeleistung. Uebereinkommen Accidents nucléaires. Notification et assistance. Conventions
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1987
Année
Anno
Band
IV
Volume
Volume
Session
Wintersession
Session
Session d'hiver
Sessione
Sessione invernale
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
03
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 87.050
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 02.12.1987 - 08:00
Date
Data
Seite
607-609
Page
Pagina
Ref. No
20 016 080
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