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PTT. Voranschlag 1988
desatellitenkonzessionen. Ich habe dazu nicht noch einmal eine Begründung zu geben, weil das, was zur Rundfunksa- tellitenkonzession zu sagen war, hier ebenfalls zutrifft. Eines sei beigefügt: bei dieser Art von Konzession würde das Problem tatsächlich aktuell werden, denn die Ausstrahlung von Programmen über Fernmeldesatelliten ist viel wahr- scheinlicher als über Rundfunksatelliten.
Die Kommission beantragt Ihnen konsequenterweise, dieser Ergänzung durch den Nationalrat zuzustimmen.
Angenommen - Adopté
87.056
PTT. Voranschlag 1988 PTT. Budget 1988
Botschaft und Beschlussentwurf vom 21. Oktober 1987 Message et projet d'arrêté du 21 octobre 1987
Beschluss des Nationalrates vom 30. November 1987 Décision du Conseil national du 30 novembre 1987
Bezug bei der Generaldirektion PTT, Viktoriastrasse 21, Bern S'obtiennent auprès de la Direction générale des PTT, Viktoria- strasse 21, Berne
Hefti, Berichterstatter: Die Kommission beantragt Ihnen Zustimmung zu diesem Vorschlag mit einer Aenderung gegenüber dem Bundesrat, auf die ich noch zu sprechen komme. Allgemein können wir sagen, dass die Situation der PTT sehr gesund ist; dessen können wir auch froh sein. Was die technische Entwicklung betrifft, dürfen wir feststellen, dass sich die PTT bemühen - wie wir sehen, im allgemeinen mit Erfolg -, mit der Zeit zu gehen. Das ist auch der immer sehr entgegenkommenden Politik der Bundesversammlung bezüglich Reservestellungen und Abschreibungen zu ver- danken. Es gab in letzter Zeit auch gewisse Betriebsunfälle bei Projekten der PTT; wir können aber feststellen, dass die Privatwirtschaft ebenfalls nicht von solchen verschont ist und dass man bei der PTT auch die nötigen Lehren zu ziehen scheint.
Wie Sie sehen, kommt es zu einer Personalvermehrung von ungefähr 900 Stellen. Das ist - wie im Nationalrat ebenfalls betont wurde - mit einigem Murren entgegengenommen worden, ist aber unausweichlich. Zu einem wesentlichen Teil ist es die Folge der Arbeitszeitverkürzung, welche von beiden Räten beschlossen wurde. Es zeigt sich, dass die damaligen Zusicherungen des Bundesrates über die Folgen derselben doch etwas zu wenig überlegt waren. Wir sind hier an Grenzen gestossen, nicht nur bezüglich PTT, son- dern allgemein, und haben sie zum Teil auch schon etwas überschritten.
Probleme bereitet namentlich das Personal für die sehr anspruchsvollen Arbeiten in Informatik, Elektronik und Automatisierung. Das ist aber eine Erscheinung, die Sie überall in der Schweiz antreffen. Es wird nicht zu umgehen sein, dass wir bezüglich Personalbedingungen des betref- fenden Personals flexibler werden und weniger in den altge- wohnten Geleisen fahren. Flexibler heisst: höhere Entschä- digungen, andererseits aber auch Abbau von Sicherungen wie z. B. der Wahrung von Besitzständen.
Ich komme zur Differenz gegenüber dem Antrag des Bun- desrates: Der Bundesrat schlägt Ihnen in Absatz 2 von Arti- kel 1 ein neues Finanzierungskonzept vor, welches auf Seite 15 ff. der Botschaft näher erläutert wird. In der Bot- schaft heisst es auf Seite 17: «Die rechtliche Verankerung des Eigenkapitalkonzepts ist im PTT-Organisationsgesetz vorgesehen und soll im Rahmen der kommenden Legislatur- periode verwirklicht werden.»
Man hat in der Kommission gefunden: Wenn dieses Konzept schon eine Gesetzesänderung verlangt, wollen wir es nicht
vorgängig einführen, sondern zusammen mit dieser Geset- zesänderung. Wir warten den diesbezüglichen Schritt des Bundesrates ab.
Damit erübrigt es sich, dieses neue Konzept näher zu betrachten mit seinen Vor- und Nachteilen, Nachteilen namentlich bezüglich der Stellung des Parlamentes. Es wird dann, wenn die Vorlage kommt, der Zeitpunkt sein, hierüber zu sprechen. Wie ich gesehen habe, hat sich der Nationalrat - ich glaube fast stillschweigend - der Auffassung der ständerätlichen Kommission angeschlossen.
Dementsprechend ist auch die Verteilung des Ueberschus- ses etwas anders, als es der Bundesrat vorsah. 170 Millionen Franken gehen an den eidgenössischen Fiskus, 77,1 Millio- nen Franken in die allgemeine Finanzierungsreserve und 102,659 Millionen Franken in die Ausgleichsreserve.
Da ein neuer Departementschef kommen wird, erlauben Sie mir abschliessend die Bemerkung, dass Herr Bundesrat Schlumpf die Genugtuung hat, seinem Nachfolger eine gute PTT übergeben zu können. Was das gute Jahresresultat betrifft, müssen wir uns bewusst sein, dass die PTT stärker als die SBB ihre Einnahmen auf ihre Bedürfnisse und Kosten abstimmen können; sie müssen sich weniger nach den Möglichkeiten des Marktes richten. Das lässt sich aber kaum vermeiden; das liegt in der Natur der Sache dieses Dienstes. Wir dürfen feststellen, dass die PTT nicht darauf ausgehen, diese weitgehende Monopolposition zu miss- brauchen. Die Leistungen der PTT und aller ihrer Mitarbeiter verdienen unseren Dank und unsere Anerkennung.
Ich beantrage Ihnen Zustimmung zum vorgelegten Beschluss mit den Modifikationen Ihrer Kommission.
Bundesrat Schlumpf: Zu drei Punkten einige kurze Bemer- kungen mit einem Dank an Ständerat Hefti für die liebens- würdigen Worte an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der PTT.
Ich kann nicht nichts machen. Bei mir muss Ordnung im «Laden» sein. Ich musste wissen und habe mit den PTT darüber gesprochen, was man jetzt unternehmen kann: Fährt man weiter in der Annahme, die Parlamentarier wüss-
Pétition
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E 2 décembre 1987
ten nicht mehr, was eigentlich beschlossen worden sei? Das darf man doch nicht.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um Ordnung zu schaf- fen. Sie können sagen: Weiterfahren mit der Reservebil- dung. Das ist meine Meinung! Aus zeitlichen Gründen und im Hinblick auf den immer grösser werdenden Abschrei- bungsbedarf, vor allem in den technologischen Bereichen, brauchen wir noch mehr Reserven bei den PTT.
Oder Sie können sagen: Ende 1988 sind wir nominell bei 2 Milliarden, das genügt. Die PTT haben auch noch sonst allerhand Reserven. In diesem Fall gibt es zwei Möglichkei- ten: Entweder wir liefern statt 170 Millionen 300 oder noch mehr Millionen Franken in die Bundeskasse ab - das wäre meines Erachtens nicht sachgerecht -, oder wir reduzieren wieder die Tarife, vor allem die Taxen im Fernmeldebereich. Es wäre kein korrektes Verhalten eines Departementsvorste- hers, wenn er, wenn es um solche Ausmasse und solche Grundsatzfragen geht, die Sache von Jahr zu Jahr treiben liesse. Deshalb habe ich schon vor zwei, drei Jahren in den Finanzkommissionen beider Räte immer wieder gefragt, was das Parlament wolle. Man hat mir dann geantwortet, man solle für das nächste Jahr mit der Reservebildung weiterfahren. Ich konnte mich damit aber nicht zufrieden geben, weil die Politik nicht bloss für das nächste Jahr, sondern für einen viel grösseren Zeitabschnitt gestaltet wer- den muss.
Um die Meinung der Parlamentarier zu erfahren, haben wir diesen Vorschlag ins Budget 1988 aufgenommen, damit dazu Stellung genommen werden muss. Die Stellungnahme ist in beiden Kommissionen und im Nationalrat erfolgt. Ich interpretiere sie so und werde sie meinem Nachfolger wei- tergeben: Man ist einverstanden mit dem grundsätzlichen Vorhaben, Reserven weiter zu äufnen. Dafür soll mit der Revision des OG-PTT, des Organisationsgesetzes, eine Grundlage in das Parlament gebracht werden, in der auch definiert wird, wofür diese Reserven einzusetzen sind und wie hoch sie angelegt werden sollen, beispielsweise 10 Pro- zent der Bilanzsumme; man könnte auch einen andern Bezug schaffen.
Ich bin mit diesem Zwischenergebnis durchaus zufrieden und erlaube mir also, das so zu interpretieren und meinem Nachfolger in die Hände zu legen.
Ich bitte Sie um Zustimmung zum Voranschlag.
Eintreten ist obligatorisch L'entrée en matière est acquise de plein droit
Detailberatung - Discussion par articles
Titel und Ingress Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Titre et préambule Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national Angenommen ~ Adopté
Art. 1 Antrag der Kommission Abs. 1 Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Abs. 2 Streichen Abs. 3 Sofern ...
.... verwendet werden;
Ablieferung an die eidgenössische Kasse Fr. 170 000 000
Einlage in die Allgemeine Finanzierungs-
reserve Fr. 77 100 000
Art. 1
Proposition de la commission Al. 1 Adhérer à la décision du Conseil national Al. 2 Biffer Al. 3
Si le bénéfice de la façon suivante:
Versement à la Caisse fédérale Fr. 170 000 000
Versement à la réserve générale de financement Fr. 77 100 000
Versement à la réserve de compensation Fr. 102 659 000
Abs. 1 - Al. 1 Angenommen - Adopté
Abs. 2 - Al. 2
Präsident: Der Bundesrat ist mit der Streichung einver- standen.
Angenommen - Adopté
Abs. 3 - Al. 3
Präsident: Es ist eine Aenderung in den zwei letzten Zeilen vorgesehen. Anstatt «Einlage in das Reservekapital 130 Mil- lionen Franken» wird beantragt «Einlage in die Allgemeine Finanzierungsreserve 77 100 000 Franken», und anstatt «Einlage in die Ergebnisausgleichsreserve 49 759 000 Fran- ken» wird beantragt «Einlage in die Ausgleichsreserve 102 659 000 Franken».
Angenommen - Adopté
Art. 2 - 4 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Beschlussentwurfes 35 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Bundesrat - Au Conseil fédéral
87.262 Petition Thalmann. PTT. Voranschlag 1987. Nachtrag I Pétition Thalmann. PTT. Budget 1987. Supplément I
Herr Schönenberger unterbreitet im Namen der Finanzkom- mission den folgenden schriftlichen Bericht:
Mit Eingabe vom 22. August 1987 reichte Max Thalmann an die eidgenössischen Räte eine Petition ein mit dem Antrag, den im Juni 1987 im Rahmen des ersten Nachtrags
Dezember 1987
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Nukleare Unfälle. Uebereinkommen
zum Finanzvoranschlag der PTT-Betriebe 1987 bewilligten Verpflichtungskredit von 76,7 Millionen Franken für die Erweiterung und den Umbau des Rechenzentrums Il der Postcheckdienste Engehalde, Bern, nochmals in Erwägung zu ziehen. Der Petent beantragte ausserdem die Einstellung der weiteren Bauarbeiten am Rechenzentrum II, bis bezüg- lich des Projektes zur Postcheckautomatisation (APOCO) über die «funktionalen» Bedürfnisse dieses Gebäudes «klare Verhältnisse vorliegen».
Nach dem Dafürhalten des Petenten sollte das Projekt APOCO grundlegend überprüft und durch ein anderes, von ihm selbst erarbeitetes Modell ersetzt werden.
Mit der Prüfung dieser Petition wurde die Arbeitsgruppe APOCO beauftragt, die sich aus je einem Vertreter der Finanz- und Geschäftsprüfungskommissionen zusammen- setzt und der die Ueberwachung der finanziellen Entwick- lung des vorerwähnten Projekts obliegt. Der am 7. Oktober 1987 von ihr vorgelegte Bericht wurde am 20. beziehungs- weise 22. Oktober 1987 von den Finanzkommissionen gut- geheissen.
Die Finanzkommissionen stellen fest, dass der Petent bereits am 6. Mai 1987 über den Präsidenten der Finanzdele- gation an sie gelangt war. Dabei habe er unter anderem verlangt, das Projekt APOCO sei vor Kreditbewilligung im Lichte seines eigenen Modells zu überprüfen.
Das veranlasste die Finanzkommission des Nationalrats - der als Erstrat den Nachtrag I zum Finanzvorschlag der PTT 1987 zu behandeln hatte - ihren Entscheid über den vorer- wähnten Verpflichtungskredit von 76,7 Millionen Franken zu vertagen, um die erhobenen Einwände und die Begründet- heit des Projekts für das Rechenzentrum Il eingehend zu prüfen.
Aufgrund dieser Untersuchungen kam die Finanzkommis- sion zum Schluss, dass die Erweiterungs- und Umbauvorha- ben gerechtfertigt sind. Sie hat deshalb an ihrer Sitzung vom 21. und 22. Mai 1987 einstimmig beschlossen, ihrem Rat die Genehmigung dieses Kredites zu beantragen, der in der Folge von beiden Räten bewilligt wurde.
Die Finanzkommissionen stellen somit fest, dass der Antrag des Petenten bereits eingehend geprüft worden ist und sich keine neuen Umstände ergeben haben, die eine Neuüberprüfung rechtfertigen würden. Aus diesem Grund halten sie es nicht für angezeigt, auf diese Frage zurückzu- kommen.
Antrag der Kommission
Die Finanzkommissionen schlagen den eidgenössischen Räten deshalb vor, von der Petition Kenntnis zu nehmen, ihr aber keine Folge zu geben.
Proposition de la commission
Les Commissions des finances vous proposent dès lors de prendre acte de la pétition, sans lui donner suite.
Hefti, Berichterstatter: Dieses Geschäft hat auch mit den PTT zu tun, und zwar mit deren Projekt Apoco (Automatisie- rung des Postcheckverkehrs durch Computer). Die PTT befassen sich eingehend damit. Die betreffenden Bestre- bungen und die schon vorliegenden Resultate dürfen wir nur begrüssen.
Es gibt bei den PTT einen Beamten, den Petenten Herrn Thalmann, der mitgedacht hat. Er hat eine andere Konzep- tion entwickeln wollen und für richtig gehalten als seine Vorgesetzten, letzten Endes die Generaldirektion der PTT. Dass Herr Thalmann mitgedacht und selber die Initiative ergriffen hat, ist nicht nur in Ordnung, sondern lobenswert. Herr Thalmann hat aber seine Vorschläge nicht nur den unmittelbaren Vorgesetzten, sondern auch den übergeord- neten Stellen zugehen lassen, zuletzt auch uns, dem Parla- ment - da wird die Sache schon etwas kritischer. Der Petent hat auch Kontakt mit aussenstehenden Firmen aufgenom- men, die ihm bei seinen Vorschlägen halfen, die aber ander- seits Offerenten für Anlagen und Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Projekt Apoco waren. Das ging zu weit!
Von der Sache her kann man kurz folgendes sagen: Die Generaldirektion der PTT will einen Schritt tun und nachher einen zweiten, während die Idee von Herrn Thalmann dahin geht, gewissermassen den ersten Schritt zu überspringen. Man hat sich in einer Spezialkommission damit befasst. Man hat prüfen lassen, ob Herr Thalmann richtig zu Wort kam und angehört wurde. Das ist eindeutig der Fall. Bezüglich des Vorwurfs, die PTT-Generaldirektion handle falsch, ergab sich nichts. Wir haben aber in dieser Spezialkommission und nachher auch in den Finanzkommissionen eindeutig festgestellt, dass der sachliche Entscheid bei der Generaldi- rektion der PTT liegt. Wenn wir auch beantragen, dieser Petition keine Folge zu geben, so ist es doch Sache der Generaldirektion der PTT, für den sachlichen Entscheid die Verantwortung zu tragen. Es ist ihr zu überlassen, ob sie den jetzigen Entscheid noch modifizieren will. Was etwas auf- fällt, ist eine gewisse zeitweilige Unsicherheit in der Haltung der Generaldirektion bzw. des betreffenden, in erster Linie verantwortlichen Direktors. Aber das hat sich auch gelegt. Es ist ja manchmal so, dass verschiedene Wege möglich sind. Falsch aber wäre es, sich für keinen konsequent zu entscheiden, keinen konsequent zu gehen. Dessen ist sich die Generaldirektion PTT auch bewusst geworden, und die Sache scheint nun vorwärts zu gehen. Daraus resultiert der Antrag, den die Finanzkommissionen den eidgenössischen Räten vorlegen: von der Petition Kenntnis zu nehmen, ihr aber keine Folge zu geben.
Präsident: Die Kommission beantragt, der Petition keine Folge zu geben.
Angenommen - Adopté
87.050
Nukleare Unfälle. Benachrichtigung und Hilfeleistung. Uebereinkommen Accidents nucléaires. Notification et assistance. Conventions
Botschaft und Beschlussentwürfe vom 12. August 1987 (BBI III, 105) Message et projets d'arrêté du 12 août 1987 (FF III, 105)
Antrag der Kommission Eintreten und Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Proposition de la commission Entrer en matière et adhérer au projet du Conseil fédéral
Affolter, Berichterstatter: Ihre Kommission beantragt Ihnen einstimmig, den beiden Bundesbeschlüssen zum Ueberein- kommen von 1986 über die frühzeitige Benachrichtigung bei nuklearen Unfällen und über Hilfeleistung bei nuklearen Unfällen oder strahlungsbedingten Notfällen - so heisst etwas kompliziert der Titel dieser Vorlage - zuzustimmen. Man wäre fast versucht, bei diesem Geschäft ein Wort von Christian Morgenstern abzuwandeln, der einmal gesagt hat: «Es gibt für Unzählige nur ein Heilmittel: die Katastrophe», und hier zu sagen: «Zur Beschleunigung dringendster inter- nationaler Sicherheitsvorkehren gibt es nur ein Heilmittel: die Katastrophe». Man hat tatsächlich nach der Reaktorkata- strophe von Tschernobyl sehr rasch geschaltet. Wo andere ebenso wichtige und bedeutsame internationale Ueberein- kommen oft jahrzehntelang in der Pipeline steckenbleiben und nur sehr zögernd unterschrieben und noch harziger ratifiziert werden, wurden diese beiden Uebereinkommen Mitte 1986 ausgearbeitet, im September gleichen Jahres von der Generalkonferenz der Internationalen Atomenergieorga- nisation beschlossen, am 26. September des gleichen Jah-
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
PTT. Voranschlag 1988
PTT. Budget 1988
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Dans
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
In
Jahr
1987
Année
Anno
Band
IV
Volume
Volume
Session
Wintersession
Session
Session d'hiver
Sessione
Sessione invernale
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
03
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 87.056
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 02.12.1987 - 08:00
Date
Data
Seite
605-607
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Pagina
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20 016 079
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