Initiative parlementaire (Miville)
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30 novembre 1987
Wahl des ersten Stimmenzählers Election du premier scrutateur
Ergebnis der Wahl - Résultat du scrutin Ausgeteilte Wahlzettel / Bulletins délivrés eingelangt / rentrés leer / blancs
45 45
3
0
42
22
Es wird gewählt - Est élu
Herr Luregn Mathias Cavelty
mit 42 Stimmen
Wahl des zweiten Stimmenzählers Election du deuxième scrutateur
Ergebnis der Wahl - Résultat du scrutin Ausgeteilte Wahlzettel / Bulletins délivrés
45
eingelangt / rentrés leer / blancs
3
ungültig / nuls
0
gültig / valables 42
absolutes Mehr / majorité absolue
22
Es wird gewählt - Est élu Herr Max Affolter mit 42 Stimmen
Präsident Masoni: Wir haben Hans Meier zu danken, der uns während zwei Jahren als Stimmenzähler geholfen hat. Wir wünschen Ihnen in den Reihen wiederum eine schöne Tätig- keit.
Wahl des Ersatzstimmenzählers Election du scrutateur suppléant
Ergebnis der Wahl - Résultat du scrutin Ausgeteilte Wahlzettel / Bulletins délivrés
45
eingelangt / rentrés leer / blancs ungültig / nuls
45
5
0
gültig / valables 40
absolutes Mehr / majorité absolue 21
Es wird gewählt - Est élu Herr Jakob Schönenberger mit 38 Stimmen
M. Masoni, président: Mi congratulo con gli eletti per l'ele- zione brillante e faccio notare che nell'Ufficio sono rappre- sentate, oggi, tutte le quattro lingue della Confederazione. Je félicite les élus de leur brillante élection et me plais à constater que, dans le bureau, les quatre langues sont représentées.
83.226
Parlamentarische Initiative (Miville) Basel-Stadt. Umwandlung in einen Vollkanton Initiative parlementaire (Miville) Bâle-Ville. Statut de canton à part entière
Wortlaut der Initiative vom 5. Oktober 1983 Nachdem
im Jahre 1969 die Stimmberechtigten des Kantons Basel- Landschaft die Wiedervereinigung mit dem Kanton Basel- Stadt abgelehnt haben,
im Jahre 1978 der neue Kanton Jura mit voller Standes- stimme und zwei Ständeräten geschaffen worden ist,
im Jahre 1983 die Stimmberechtigten des Laufentals den
Verbleib beim Kanton Bern beschlossen haben,
steht der Verlauf der Kantonsgrenzen in der Nordwest- schweiz auf Jahrzehnte hinaus fest.
Ich reiche daher, gestützt auf Artikel 21sexies des Ge- schäftsverkehrsgesetzes und auf Artikel 23 des Geschäfts- reglements des Ständerates, eine Initiative folgenden Inhalts ein:
Artikel 1 und Artikel 80 der Bundesverfassung sowie alle weiteren, mit diesen Bestimmungen im Zusammenhang ste- henden Verfassungs- und Gesetzesnormen sind dahin abzu- ändern, dass der Kanton Basel-Stadt zu einem Vollkanton wird.
Text de l'initiative du 5 octobre 1983 Consécutivement
au refus opposé en 1969 par les électeurs du canton de Bâle-Campagne à la réunification des deux Bâle,
à la création en 1978 du nouveau canton du Jura, qui, en tant que canton à part entière, dispose de deux sièges au Conseil des Etats,
à la décision prise en 1983 par les électeurs du Laufonnais de rester bernois,
le tracé des frontières cantonales dans la région nord-ouest du pays est établi pour des décennies.
En conséquence, je dépose, en me fondant sur l'article 21sexies de la loi sur les rapports entre les conseils et sur l'article 23 du Règlement du Conseil des Etats, l'initiative qui a la teneur suivante:
Les articles 1er et 80 de la Constitution fédérale, ainsi que toutes les autres dispositions constitutionnelles ou légales s'y rapportant, doivent être modifiées de telle sorte que le demi-canton de Bâle-Ville accède au statut de canton à part entière.
Herr Hansenberger unterbreitet im Namen der Kommission den folgenden schriftlichen Bericht:
Wir unterbreiten Ihnen hiermit den Bericht der vorberaten- den Kommission über die von Ständerat Miville in der Herbstsession 1983 eingereichte parlamentarische Initiative, mit der die Umwandlung des Kantons Basel-Stadt in einen Vollkanton verlangt wird.
Die Kommission hat am 2. November 1984 an ihrer ersten Sitzung den Initianten angehört und mit dem Stichentscheid des Präsidenten beschlossen, ihre Arbeiten zu sistieren. Aufgrund der damaligen Informationen war zu erwarten, dass in absehbarer Zeit eine Standesinitiative des Kantons Basel-Landschaft eingereicht werde, mit der eine Umwand- lung auch dieses Kantons zu einem Vollkanton beantragt werden sollte.
Diese Standesinitiative ist bisher nicht eingereicht worden. Zwar wurde im Kanton Basel-Landschaft eine Volksinitiative und eine Gemeindeinitiative «Für einen Vollkanton Basel- Landschaft» ergriffen, die die verfassungsrechtlichen Vor- aussetzungen für eine entsprechende Standesinitiative schaffen sollen. Die Beratungen des Landrates des Kantons Basel-Landschaft haben sich aber derart verzögert, dass noch einige Zeit verstreichen dürfte, bis sich die Bundesver- sammlung mit einer allfälligen Standesinitiative zu befassen haben wird. Wir haben deshalb unsere Arbeiten am 17. Sep- tember 1987 wieder aufgenommen:
Die Kommission hat mit 7 zu 2 Stimmen beschlossen, dem Ständerat zu beantragen, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.
Die Kommission hat zunächst festgestellt, dass das gleiche Anliegen bereits im Jahre 1977 durch Ständerat Wenk und Nationalrat Allgöwer zu Diskussion gestellt wurde. Die Motion Wenk wurde im Jahre 1977, die parlamentarische Initiative Allgöwer im Jahre 1981 vom jeweiligen Rat abge- lehnt.
Seither ist nichts geschehen, das eine grundlegende Neube- urteilung der Situation erforderlich macht. Die Kommis- sionsmehrheit ist entschieden der Auffassung, dass der Kan- ton Basel-Stadt und auch die beiden Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft nicht gesondert in Vollkantone umge-
ungültig / nuls gültig / valables absolutes Mehr / majorité absolue
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wandelt werden könnten. Die übrigen vier Halbkantone der Schweiz müssten ebenfalls in eine derartige Reform einbe- zogen werden. Dies könnte aber das sprachlich-kulturelle Gleichgewicht im schweizerischen Bundesstaat verändern. Schliesslich ist der Kommission aufgefallen, dass das Anlie- gen von Ständerat Miville in seinem eigenen Kanton Basel- Stadt umstritten ist. In seiner Antwort vom 10. Februar 1987 auf einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Plattner vom 21. März 1985) verweist der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt auf die nach wie vor hängige Frage einer allfälli- gen späteren Wiedervereinigung der beiden Kantone Basel- Stadt und Basel-Landschaft und bezeichnet die Umwand- lung des Kantons Basel-Stadt in einen Vollkanton jedenfalls im jetzigen Zeitpunkt als inopportun. Der Grosse Rat hat am 21. Mai 1987 diesen Anzug abgeschrieben. Gleichzeitig hat er einen neuen Vorstoss des gleichen Grossrates überwie- sen, der nunmehr die Streichung des Wiedervereinigungsar- tikels in der baselstädtischen Kantonsverfassung verlangt und den Regierungsrat beauftragt, auch zu prüfen, ob gleichzeitig eine Standesinitiative zur Aufwertung beider Basel zu Vollkantonen eingereicht werden solle. Das Justiz- departement des Kantons Basel-Stadt wird die entsprechen- den Abklärungen erst im Frühjahr 1988 an die Hand nehmen.
Die Kommissionsminderheit befürwortet die parlamentari- sche Initiative. Eine Aufwertung nur des Kantons Basel- Stadt und später des Kantons Basel-Landschaft zu Vollkan- tonen würde nach ihrer Auffassung das sprachlich-kultu- relle Gleichgewicht in der Eidgenossenschaft nicht stören. Die Gleichstellung von Basel-Stadt und Basel-Landschaft mit den anderen Vollkantonen würde sich von der bevölke- rungsmässigen und wirtschaftlichen Bedeutung dieser bei- den Kantone her besonders rechtfertigen. Erwünscht wäre auch eine grössere Präsenz der Nordwestschweiz im Bund.
Begründung des Initianten
Die Gründe, warum der Kanton Basel 1833 geteilt worden ist, sind rein historischer Natur und haben mit den Verhält- nissen unserer Epoche überhaupt nichts mehr zu tun. Die beiden Halbkantone sind nicht mehr diejenigen von 1833 und die beiden Bevölkerungen auch nicht (starke Zuwande- rung seither).
Die Tagsatzung nahm die Teilung vor und schuf zwei Halb- kantone unter dem ausdrücklichen Vorbehalt einer freiwilli- gen Wiedervereinigung. Davon konnte noch die Rede sein bis Ende der fünfziger Jahre unseres Jahrhunderts. Dann aber hat sich der Kanton Basel-Landschaft aus dem «Kanton auf Abruf», aus einem Bauernland, das auf zahlreiche Dienstleistungen der Stadt angewiesen war, zu einem finanzstarken Industriekanton entwickelt: mit eigenen Gym- nasien, Spitälern, Rheinhäfen usw. Wegen der Universität, der Spitzenmedizin, dem Stadttheater und den Konzerten braucht er sich mit uns nicht zu vereinigen. Mit anderen Worten: Er ist fundiert und hat seine absolute Identität gefunden und gefestigt.
Wer noch Hoffnung auf eine Wiedervereinigung hegt, kann diese sehr weit zurückstellen. Nachdem sich Basel-Land- schaft 1936, 1938 und 1958 noch zur Wiedervereinigung bekannte (Mehrheiten in Abstimmungen) sagte es 1969 - im Unterschied zur Stadt - deutlich Nein, und das ist und bleibt nun auf absehbare Zeit hinaus das Entscheidende. In beiden Halbkantonen hat seither der Gedanke an die Wiedervereini- gung an Boden eingebüsst; man setzt auf die Partnerschaft, die Objekt für Objekt - mühsam genug - verwirklicht wird. Deutlicher Fortschritt: das Universitätsabkommen vor ein paar Wochen oder Monaten. Die beiden Halbkantone haben Partnerschafts-Artikel in ihre Verfassung aufgenommen: BL 1971 anstelle des Wiedervereinigungs-Vorbehalts, BS 1974 zusätzlich zum Wiedervereinigungs-Vorbehalt. Der Realität entspricht die erstere Lösung. Man fühlt sich an Busch erinnert: «Für manchen hat ein Mädchen Reiz, doch bleibt die Liebe seinerseits.»
Die BS-Regierung hält nichts von meiner parlamentarischen Initiative, weil sie nach wie vor die Wiedervereinigung anstrebt. Wie wenn man später einmal - sollte sich der
politische Wille zeigen - nicht genau so gut zwei Vollkan- tone vereinigen könnte.
Für mich stellt sich in dieser Angelegenheit nun ganz ein- fach die Frage der Gerechtigkeit. Es gibt keine Rechtferti- gung mehr für das Belassen eines historischen, überholten Zustandes. Zur Diskussion stehen zwei Kantone mit zusam- men 400 000 Einwohnern, eine wirtschaftlich bedeutende Region, die mit ihren Leistungen im Rahmen des Finanzaus- gleichs massgebend zur Existenz unseres Landes und vieler anderer Kantone beiträgt, mit einer Universität, die einen schönen Teil des akademischen Nachwuchses der Schweiz ausbildet.
Diese beiden Glieder unserer Eidgenossenschaft dürfen nicht mehr als «halbe Portion» behandelt werden.
Ich sage «Basel-Stadt». «Basel-Landschaft» meine ich natürlich auch, aber da bin ich nicht legitimiert. Ich meine also «Basel-Stadt und -Landschaft», wie es Walter Allgower in seiner Parlamentarischen Initiative 1977 gewollt hat. Ich ersuche darum, das Problem Basel-Stadt und -Landschaft anzugehen, zu prüfen und zu behandeln und daraus keine Sache der sechs Halbkantone zu machen. Als man das - leider mit Zustimmung der Regierung BS und BL - in den Jahren nach 1977 machte, forderte man den verständlichen welschen Widerstand heraus, und damit hat man das Basler Anliegen begraben.
Hingegen schafft die Aufwertung - nur - der beiden Basler Halbkantone mit vier statt zwei Ständeräten keine Störung der welsch-deutschschweizerischen Balance, denn 1978 ist mit dem Kanton Jura ein neuer welscher Stand mit zwei Ständeräten auf den Plan getreten, die Balance bleibt also gewahrt.
Es ist doch interessant, dass damals die Frage von zwei Halbkantonen Bern und Jura oder von einem Halbkanton Jura gar nicht zur Sprache kam. Verständlicherweise denkt man an die demographische und ökonomische Bedeutung des Kantons Bern für unser Land. Diese Rücksichtnahme ist vom damaligen Nationalrat Friedrich als «staatsbürgerlicher Sündenfall» bezeichnet worden, wenn ich das recht in Erin- nerung habe. Und jetzt? Die demographische und wirt- schaftliche Bedeutung der Region Basel?
Basel-Stadt ist ein Gemeinwesen mit schwersten sozioöko- nomischen Problemen, die sich aus seiner eingeschnürten Grenzlage nach allen Seiten hin ergeben. Es bietet etwa 40 000 Pendlern Arbeitsplätze. Diese Pendler verschärfen die Verkehrsbelastung und damit die Wohnlichkeitspro- bleme, sie bezahlen aber ihre Steuern nicht im Kanton. Die Bevölkerung nimmt seit 15 Jahren ab, die Ueberalterung nimmt zu. Wir hatten 1969 noch acht Nationalräte, heute noch sechs. Basel-Stadt verliert damit seine repräsentative Vertretung in Bern.
Die praktischen Auswirkungen dieses Repräsentanz-Verlu- stes sind in der Politik spürbar; ich frage mich, ob es nicht auch im Interesse der Eidgenossenschaft liegen würde, diese Region wieder mehr an sich zu binden, indem man ihr den Status von zwei Vollkantonen einräumt.
Im Kanton Basel-Landschaft sammelt ein «Verein pro Voll- kanton Basel-Landschaft» Unterschriften für eine Standes- initiative im Sinne der von mir beantragten Aufwertung. Die Frage bleibt also auf der Traktandenliste.
Ich frage abschliessend: sollen wir Basler und Landschäftler einfach darum Halbkantone bleiben, weil die anderen vier Halbkantone klein und weil sie deutschsprachig sind?
Antrag der Kommission
Die Kommission beantragt dem Rat, der parlamentarischen Initiative von Herrn Miville keine Folge zu geben.
Proposition de la commission
La commission propose au Conseil de ne pas donner suite à l'initiative Miville.
Hänsenberger, Berichterstatter: Sie haben den Bericht der Kommission nach Hause zugestellt erhalten. Wir beantragen Ihnen, der parlamentarischen Initiative Miville keine Folge zu geben. Erlauben Sie mir fünf Bemerkungen.
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Die Kommission war seit ihrer Einsetzung im Jahre 1984 immer so zusammengesetzt, dass jeder der sechs Halbkan- tone vertreten war und sich äussern konnte. Der neue Ver- treter des Kantons Basel-Landschaft in unserem Rat könnte zu dieser Vorlage, die natürlich seinen Kanton besonders betrifft, erst jetzt im Plenum Stellung nehmen. Unser Rat würde Verständnis dafür aufbringen, wenn - entgegen den Usanzen - der neue Kollege aus Basel-Landschaft durch die Tücke der Programmgestaltung bereits am ersten Tage sei- ner Tätigkeit im Ständerat zu einem Votum veranlasst würde.
Auch wenn Ihnen die Kommission vorschlägt, der parla- mentarischen Initiative Miville- am 5. Oktober 1983, also vor den vorletzten Erneuerungswahlen, eingereicht - keine Folge zu geben, meinen wir nicht, die Frage der Aufwertung der beiden Basel zu Vollkantonen für lange Zeit erledigen zu können. Entsprechende Vorstösse sind zu erwarten. Die Frage der Vereinigung der beiden Basei muss aber doch wohl vorab geklärt und durch die Streichung des Wiederver- einigungsartikels in der Verfassung des Kantons Basel-Stadt endgültig erledigt werden. Diesen Weg will offenbar auch der Grosse Rat des Kantons Basel einschlagen: erstens die Streichung des Wiedervereinigungsartikels aus der Verfas- sung, zweitens der Ausbau der Partnerschaft mit dem Kan- ton Basel-Landschaft und drittens die Förderung des Gedankens an den Vollkanton.
Einem koordinierten Vorgehen beider Basel für Aende- rung in Vollkantone käme bedeutendes Gewicht zu. Unser Beschluss gilt der parlamentarischen Initiative Miville, die nicht noch länger pendent gehalten werden kann. Er bedeu- tet aber nicht, dass die Kommission die Wichtigkeit der Sache nicht erfasst hätte.
Ohne das ausserordentlich grosse politische Gewicht unseres Kollegen Miville auch nur im geringsten irgendwie schmälern zu wollen - er hat es ja eben mit einer unange- fochtenen Wiederwahl glänzend bestätigt -: die Aufwertung beider Basel müsste massiv von Behörden und Volk verlangt werden, um eine Aenderung der Bundesverfassung in dieser Frage auslösen zu können.
Auch wenn Basel-Stadt und Basel-Landschaft ohne Zwei- fel starke Glieder unserer Eidgenossenschaft sind, werden doch Ob- und Nidwalden und Appenzell Inner- und Ausser- rhoden immer darauf beharren, dass man entweder alle Halbkantone aufwertet oder keine. Aus der Aufwertung aller sechs Halbkantone würden doch Gewichtsverschiebungen in unserem Rat entstehen, und insbesondere auch bei der Gewichtung der Standesstimmen bei Verfassungsänderun gen; Gewichtsverschiebungen, die deutlich über diejenigen hinausgehen, die bei der Aufteilung des Kantons Bern in zwei Vollkantone entstanden sind. Ich ersuche Sie, dem Antrag der Kommission zuzustimmen.
Miville: Ich folge einem schönen, alten Bauernsprichwort, das besagt, man solle eine tote Sau nicht mehr impfen. Mit dem Ausdruck «tote Sau» ist gegen meine parlamentarische Initiative gar nichts gesagt, das ist eine schöne Leiche, aber es ist eben eine Leiche. Die Kommission hat eindeutig gegen diese parlamentarische Initiative Stellung genom- men, und so wie ich es sehe, werden Sie es auch tun. Ich beschränke mich auf ganz wenige Bemerkungen.
Mit Ihrem Entscheid lassen Sie ein eindeutiges Unrecht bestehen. Ganz abgesehen davon, dass ich die Institution der Halbkantone an sich nicht begreifen kann und es an sich für verfehlt ansehe, dass Kantone nur halbe Portionen sind - mit halben Standesstimmen bei Verfassungsabstimmungen, mit je nur einem Ständerat -, so ist es doch interessant, dass vor zehn Jahren bei der Trennung des Kantons Bern keine Rede von Halbkantonen war - und mit Blick auf den grossen Kanton Bern ja auch gar nicht sein konnte. Aber für Basel- Stadt und -Landschaft soll diese Statur weiterhin angemes- sen sein. Hier hat die Trennung eben nicht vor zehn Jahren stattgefunden, sondern im Jahre 1833. Es gibt kein einziges historisches Element jener Trennung mehr, das noch irgendeinen Bezug auf die heutige Situation hätte. Die Gründe, die zu jener Trennung des Jahres 1833 geführt
haben, sind reine Geschichte ohne jeden Bezug zur Gegen- wart. Darum erinnere ich mich mit Vergnügen an die Aeus- serungen unseres Kollegen Jagmetti in der Kommission, der zwar auch nicht für meine parlamentarische Initiative einge- treten ist, aber doch ganz deutlich sein Unbehagen über die Situation zum Ausdruck brachte, denn er sagte: «Die Stimme der Nordwestschweiz kommt quantitativ im eidge- nössischen Gefüge nicht ausreichend zur Geltung.»
Nun ist zuzugeben - und das veranlasst mich zum Teil ja auch dazu, heute abend ohne grösseren Widerstand die weisse Flagge zu hissen -, dass mein Vorstoss beim basel- städtischen Regierungsrat keine Unterstützung gefunden hat. Der baselstädtische Regierungsrat huldigt einer Art. Wiedervereinigungsnostalgie, der Wiedervereinigung mit dem Kanton Basel-Landschaft, und er sieht durch diese Erhebung des Kantons Basel-Stadt zu einem Vollkanton diese Wiedervereinigung als gefährdet an, falls sie in irgend- einer späteren Zeit doch noch kommen sollte.
Unterstützung hat mein Vorstoss aber durch den Grossen Rat gefunden. Zwei Anzüge - beide von mehr als der Hälfte der Grossratsmitglieder unterschrieben -, schliesslich am 21. Mai 1987 Ueberweisung eines Anzuges von Professor Gian Reto Plattner, mit grossem Mehr gegen 21 Stimmen; dessen Stossrichtung - der Kommissionspräsident hat sie bereits dargelegt - erstens: Streichung des Wiedervereini- gungsartikels aus der Kantonsverfassung - unserem Regie- rungsrat wird es sehr schwer fallen, den Wiedervereini- gungsartikel aus der Kantonsverfassung zu streichen, aber der Grosse Rat will es mehrheitlich -; zweitens: Förderung der Partnerschaft mit unserem Nachbarkanton - diese ist ja eben gerade durch diesen Wiedervereinigungsartikel immer und immer wieder erschwert, weil sie Misstrauen erzeugt -; drittens und an letzter Stelle: Einreichung einer Standes- initiative, Aufwertung der beiden Basel zu Vollkantonen. Das soll die Regierung prüfen.
Eine Schlussbemerkung:
Warum habe ich mich mit meiner parlamentarischen Initia- tive nur auf Basel-Stadt bezogen? Ich habe das getan, weil alle früheren Vorstösse in dieser Richtung - Dürrenmatt, Wenk, Allgöwer - in einem früheren oder späteren Stadium im Grunde an der Haltung der anderen Halbkantone gescheitert sind. Die Halbkantone Nidwalden, Obwalden, Innerrhoden und Ausserrhoden haben dann jeweils unge- fähr folgendes gesagt: Wenn Basel-Stadt und Basel-Land- schaft, dann wir auch, aber wir sind nicht besonders daran interessiert. Darum versuchte ich jetzt, einmal einen ande- ren Weg zu gehen und von dem Kanton zu sprechen, den ich hier zu vertreten habe, um zu sehen, was daraus wird. Das Wort hat jetzt der Kanton Basel-Landschaft, in dem der Gedanke des Vollkantons auf eine weitaus breitere Reso- nanz gestossen ist als in meinem eigenen Kanton. Im Kanton Basel-Landschaft sind Bewegungen im Gange, diese Sache vorwärts zu bringen und wieder an Sie heranzutragen. Wenn ich richtig orientiert bin, wird sich mein neuer Landschaft- ler-Kollege René Rhinow - dem ich bei dieser Gelegenheit meinen herzlichen Gruss und Willkomm entbieten möchte - auch noch zu dieser Frage äussern. Was mich betrifft, finde ich mich mit dem Schluss der Kommission ab.
Küchler: Die Kommission Wahlen zur Vorbereitung der Totalrevision der Bundesverfassung hielt seinerzeit in ihrem Bericht fest: «Die Existenz sogenannter Halbkantone bildet eine Ausnahme von der Gleichheit der Kantone.» Diese Ausnahme vom Grundsatz der Gleichstellung der Kantone gab denn auch in letzter Zeit immer wieder Anlass zu Bestre- bungen - so auch für Herrn Kollege Miville -, den Status der Halbkantone zu eliminieren. Diese Bestrebungen existierten nicht bloss im Zusammenhang mit der vorgesehenen Total- revision der Bundesverfassung, sondern ebenso sehr bei der Schaffung des neuen Kantons Jura. Gerade bei dieser Gelegenheit ergriff der Regierungsrat des Kantons Obwal- den, dessen Standesvertreter zu sein ich die Ehre habe, die Initiative, um zusammen mit den Regierungsvertretern der übrigen Halbkantone die Frage der Aufwertung zu Vollkan- tonen gemeinsam und umfassend zu prüfen. Sowohl an der
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Regierungskonferenz 1976 in Sarnen als auch an jener 1978 in Sissach war man sich grundsätzlich einig, dass es sich bei der Veränderung des Status der Halbkantone in Vollkantone um eine staatspolitisch äusserst delikate Frage handle, die es sorgfältig und vor allem in gemeinsamer Absprache zwi- schen den Halbkantonen anzugehen gelte. Auch die Vertre- ter der beiden Basel waren damals der Ansicht, es sei nicht opportun, einen Sonderzug zu fahren, sondern, wenn immer möglich, in Uebereinstimmung mit den anderen Halbkanto- nen zu handeln. Auch wenn der sogenannte Ausnahmesta- tus der Halbkantone heute offensichtlich bloss noch als historisches Relikt gesehen werden kann und als staats- rechtlich verfehlt bezeichnet werden muss - da gehe ich mit Herrn Kollege Miville einig -, scheint mir der Alleingang eines einzelnen Standes doch - bei allem Verständnis für die Grösse und die Bevölkerungszahl der beiden Basel - inopportun. Es kommt hinzu, dass sich mit der Diskussion um die Aufwertung eines oder mehrerer Halbkantone kom- plexe Anschlussfragen ergeben, so etwa jene der Verschie- bung des politischen Gleichgewichtes zwischen deutscher und welscher Schweiz. Dabei haben doch der Bund und wir alle ein vitales Interesse daran, das heute relativ ungestörte, aber doch eher labile föderalistische Gleichgewicht, sei es unter sprachlichem, konfessionellem, parteipolitischem oder bevölkerungsmässigem Aspekt, nach wie vor zu erhal- ten. Ferner würde sich bei der Statusveränderung der Halb- kantone zwangsläufig auch die Frage nach einer allfälligen Umstrukturierung des Ständerates stellen, zumal heute immer wieder von gewissen Seiten einer gänzlichen Abschaffung der Kleinen Kammer das Wort geredet wird. In den erwähnten Regierungskonferenzen der Halbkantone war man sich deshalb einig, dass an der Struktur des Stän- derates auf keinen Fall gerüttelt werden solle. Der damalige Landammann von Appenzell-Innerrhoden, Dr. Broger selig, äusserte sich diesbezüglich wie folgt: «Der Ständerat ist eines der unentbehrlichsten Staatsorgane der Schweiz. Vor allem dank seiner Kleinheit spielt er gerade eine bedeutende Rolle gegenüber übertriebenem Modernismus und Progres- sismus. Die Erfahrung ist interessant, dass auch die Agglo- merationen immer wieder ihre Hoffnung auf das Masshalten im Ständerat richten.»
Aus all diesen Gründen sollten sich meines Erachtens heute die Halbkantone bzw. deren Vertreter hüten, etwas in Gang zu setzen, das als Folge gar die Abschaffung des Ständera- tes oder dessen Umwandlung in eine zweite Volkskammer nach sich ziehen könnte. Eine nach der Bevölkerungszahl der Kantone abgestufte Zahl der Ständeratsmandate würde nämlich die heutige Bedeutung der Ständekammer erheb- lich schmälern und sich somit zweifelsohne gerade zum Nachteil der Halbkantone auswirken. Je mehr wir im heuti- gen Zeitgeist weiter voranschreiten, desto mehr ist meines Erachtens der Ständerat als chambre de réflexion oder als juristisches Gewissen des Bundes oder - wie es der Herr Präsident in seiner Antrittsrede gesagt hat - als wesentli- ches Element im Spannungsfeld zwischen Zentralismus und Föderalismus notwendig.
In diesem Sinne empfehle ich Ihnen - jedenfalls zum heuti- gen Zeitpunkt - die Initiative zur Ablehnung.
Schmid: Wir haben es hier mit einem alten Problem zu tun. Es ist nicht das erste Mal, dass sich Nationalrat und Stände- rat mit dieser Frage befassen. Die ehemaligen Herren Kolle- gen Wenk und Allgöwer haben diese Frage bereits vor einigen Jahren auf die Tische des Stände- und Nationalrates gelegt. Die Debatten haben stattgefunden. Die Grundsätze, die man nun diskutiert, waren damals so gut bekannt wie heute.
Man sagt immer, es sei im Rahmen eines Zweikammersy- stems, das so aufgebaut ist wie das unsere, nicht möglich, bei der Definition des Ständerates auf quantative Elemente einzugehen: soll sagen, bei der Bestimmung der Anzahl der Ständeräte, bei der Bestimmung des Gewichtes einer Stan- desstimme ist vollkommen Abstraktion zu machen von der Anzahl der Einwohner eines Kantons und seiner Grösse. Nimmt man diesen Satz an, kommt man stracks und unge-
säumt zur Folge, dass diese gesamte Diskussion an sich zum vornherein chancen- und gegenstandslos ist. Diese Ansicht aber stimmt schon nicht ganz. Sie mag bis zum Punkt gestimmt haben, in dem der Kanton Bern den Kanton Jura abschichtete, was auch Anlass zur Motion Miville gab. Dort hat es ganz eindeutig ein quantatives Element in der Betrachtung der Dinge gegeben.
Stellen Sie sich den Kanton Bern mit rund einer Million Einwohnern vor, der, nachdem er einen Kanton mit der Grössenordnung von 60 000 Einwohnern abgeschichtet hat, nur mehr eine halbe Standesstimme und einen Ständerat hätte! Ich glaube tatsächlich, dass es seit der Trennung des Juras vom Kanton Bern das quantitative Element gibt; alles andere ist einfach nicht mehr ganz richtig. Dieser Sündenfall ist passiert. Das hat zur Konsequenz, dass wir uns mit diesem quantitativen Element irgendwann einmal befassen müssen. Darum werden wir nicht herumkommen; aber nicht heute.
Wenn wir schon diskutieren wollen, dann eher darüber, dass die parlamentarische Initiative Miville unglücklich aufgezo- gen ist. Es kann ja wohl nicht in Frage kommen, dass wir den Kanton Basel-Stadt ohne den Kanton Basel-Landschaft behandeln. Dasselbe wird gelten, wenn aufgrund einer Volksinitiative im Kanton Basel-Landschaft die entsprechen- .den Instanzen dieses Kantons bei uns eine separate Vorlage präsentieren, die nur den Kanton Basel-Landschaft betrifft. Man kann nicht mit einem Halbkanton kommen und den anderen weglassen; das wäre eine eindeutige Diskriminie- rung des anderen Kantons.
Diese Fragen müssten behandelt werden, wenn mit Bezug auf alle sechs Halbkantone eine Aenderung allenfalls im Raume steht. In der Situation, in der wir uns heute befinden, müssen Sie sich die Frage stellen, wie der Kanton Basel- Landschaft das begreifen würde, wenn wir dem Kanton Basel-Stadt die Möglichkeit gäben, das Verfahren weiterzu- führen, damit er ein Vollkanton würde. Das ist jenseits von Gut und Böse.
Eine Schlussbemerkung meinerseits zur ganzen Frage der Stellungmahme der sechs Regierungen der Halbkantone, die mehrmals aufgeworfen worden ist. Diese haben immer gesagt - das ist allerdings auch einige Jahre her -: Alle oder niemand. Aus Solidarität zu meinem Zwilling Ausserrhoden füge ich mich dieser Auffassung, bin aber persönlich nicht aus innerstem Herzen davon überzeugt. Als Innerrhoder bin ich mit einem Ständerat (nicht, weil es meine Person betrifft) und einer halben Standesstimme gut bedient. Wir sind in der Eidgenossenschaft sehr wohl.
Rhinow: Eine überlieferte Regel will es, dass Parlamentarier und Parlamentarierinnen zuerst stille sitzen und zuhören, bevor sie selbst das Wort ergreifen. Ich bitte Sie um Ver- ständnis und um Nachsicht, wenn ich in diesem besonderen Fall dieser Regel nicht Folge leisten kann. Ich bin gewillt, die Bräuche und Sitten dieses Rates hoch zu achten, ich werde es auch künftig tun. Die Thematik lässt mir aber keine andere Wahl, denn die Frage eines Vollkantones Basel-Stadt berührt unausweichlich - Herr Kollege Schmid hat es gesagt - auch die Stellung desjenigen Standes, den ich als Basel- bieter hier vertreten darf.
Der Initiant, Herr Kollege Miville, hat mit Recht darauf hinge- wiesen, dass es nicht nur für Basel-Stadt, sondern auch für Basel-Landschaft - ich möchte beifügen: erst recht für Basel-Landschaft - ein wichtiges Anliegen darstellt, den Status eines Vollkantones zu erhalten. Es wird dort trotz aller geschichtlichen Erklärung von Volk und Behörden nicht verstanden, dass ein voll ausgewachsener Kanton mit 230 000 Einwohnern und einem ausgeprägten, in den letz- ten 20 Jahren noch erstarkten Selbstbewusstsein weiterhin das Dasein eines Standes minderen Ranges fristen soll. Ich möchte die Frage des Vollkantons nicht zu einer Schick- salsfrage emporstilisieren. Aber ich muss doch gerade heute, nach einem langen Wahlkampf, feststellen, dass die- ses Problem von vielen Mitbürgerinnen und Mitbürgern als zentrales Anliegen an mich herangetragen wurde. Sie wis- sen auch, dass in Basel-Landschaft eine Volksinitiative und
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eine Gemeindeinitiative eingereicht worden sind, die beide in diese Richtung zielen. Die Wiedervereinigungsbestrebun- gen sind demgegenüber zur historischen Etappe geworden. Nun steht hier formell die Initiative des baselstädtischen Vertreters zur Diskussion. Ein Vorstoss von Baselbieter Seite fehlt - aus Gründen, die Ihnen bekannt sind. Ich bedaure diese Situation, denn die Sache, um die es geht, hätte eine breiter abgestützte Vorbereitung, ein gleichzeiti- ges Vorgehen beider Stände, ja wohl auch ein gleichzeitiges Vorgehen in beiden Räten verdient und erfordert. Ich habe deshalb von der Form, vom Verfahren her ein gewisses Verständnis, wenn die Kommission heute Abweisung bean- tragt. Trotzdem unterstütze ich aus partnerschaftlicher Soli- darität die Initiative von Herrn Miville, denn in der Sache zielt sie in die richtige Richtung.
Lassen Sie mich kurz vier Aspekte beleuchten, die mich besonders berühren.
Erstens: Es stellt sich die Frage, ob eine Aufwertung beider Basel allein oder aller Halbkantone zusammen vorzuneh- men sei. Sie ist mehrfach berührt worden. Ich teile die Auffassung nicht, eine Umwandlung müsse zwangsläufig - ich betone zwangsläufig - alle Halbkantone betreffen. Geschichtlich waren es unterschiedliche Gründe, die zur Bildung von Halbkantonen geführt haben: mehr geografi- sche, konfessionelle oder politisch-emanzipatorische. Die Entstehung der Halbkantone liegt auch zeitlich unterschied- lich weit zurück. Im Vergleich zu den anderen Halbkantonen könnte die Teilung Basels noch als taufrisch bezeichnet werden. Der Wille zur Umwandlung ist zudem in den Halb- kantonen sehr unterschiedlich. Offenbar ist er gerade im Baselbiet am stärksten. Es kommt hinzu, dass sich die bevölkerungsmässige, kulturelle und wirtschaftliche Entwicklung in den sechs Halbkantonen auf unvergleich- bare, unterschiedliche Weise vollzogen hat. Schliesslich ver- lief die Aufteilung des alten Kantons Bern in zwei neue Kantone in gesonderten Bahnen, das Problem der anderen geteilten Stände wurde bewusst ausgeklammert, ja der Sta- tus zweier neuer Halbkantone als unzumutbar zurückge- wiesen.
Nun wird eingewendet, die Grössenordnung dürfe bei dieser Frage keine Rolle spielen. Dieses Argument scheint mir nicht zwingend zu sein. Ich folge den Erwägungen von Herrn Schmid. Gewiss basiert unser Bundesstaat auf einer föderalistischen Struktur, die unter anderem in der Gleich- heit der Kantone im Ständerat und im Ständemehr bei Verfassungsabstimmungen ihren Ausdruck findet. Aber es gibt keine helvetische Maxime, alle Halbkantone seien bezüglich der Umwandlung in Vollkantone gleich zu behan- deln. Genausowenig wie es eine Regel gibt, künftig müssten alle Kantonsteilungen in Halbkantone münden. Die Gleich- heit der Kantone wird nicht nur durch die Aenderung von Normen, sondern vor allem auch durch faktische Entwick- lungen in ihrer Substanz berührt. Während 1848 die Halb- kantone bevölkerungsmässig in ihrer Grössenordnung noch einigermassen vergleichbar waren, sind sie es heute nicht mehr. Ja man kann sich die Frage stellen, ob es unter dem Gleichheitsaspekt überhaupt noch zumutbar scheint, die beiden Basel anders zu behandeln als etwa unsere Nach- barn Solothurn und Aargau. Wenn es dem um den Kanton Jura verkleinerten Kanton Bern verständlicherweise nicht zuzumuten war, den Status eines Halbkantons anzunehmen, ist es für die beiden Basel ebensowenig hinnehmbar, auf Dauer ihre historischen Fesseln tragen zu müssen.
Zweitens: Ich möchte mich nicht grundsätzlich gegen eine Aufwertung aller Halbkantone wenden. Ich wehre mich gegen das Argumentationsmuster, eine Aufwertung müsse alle Halbkantone umfassen, diese sei aber aus Gründen des föderalistischen Gleichgewichtes nicht opportun und des- halb in globo abzulehnen. Ich habe grosses Verständnis für das Argument des föderalistischen Gleichgewichtes, obwohl mir scheint, es werde in diesem Zusammenhang manchmal auch etwas vordergründig verwendet. Denn wenn schon von Gleichgewicht die Rede ist, wäre doch auch zu fragen, ob dieses Gleichgewicht nicht in viel grösse- rem Umfang durch wirtschaftliche und kulturelle Verände-
rungen in unserem Land tangiert wird oder bereits tangiert worden ist als durch diese vergleichsweise bescheidene staatsrechtliche Modifikation.
Drittens: Das Argument des föderalistischen Ausgleichs spricht schliesslich auch für die Aufwertung der beiden Basel. Herr Kollega Miville hat es gesagt: die Region leidet ausgeprägt unter ihrem zu geringen Gewicht im Bunde. Es kann hier nicht darum gehen, den Gründen nachzuspüren, warum das so ist, und ich bin auch überzeugt, dass sich diese Problematik nicht auf die Frage der Halbkantone redu- zieren lässt. Aber die Aufwertung würde einen fälligen, wich- tigen, nötigen Schritt in die richtige Richtung bedeuten.
Viertens möchte ich folgendes zu bedenken geben - das Argument scheint mir bis jetzt nicht erwähnt worden zu sein, vielleicht habe ich es übersehen -: Es hatte seinen Sinn, dass jeder Kanton zwei und jeder Halbkanton nur einen Ständerat abordnen kann. Zwei Ständevertreter vermögen die politisch-kulturelle Lage eines Kantons einigermassen abzubilden, wenn auch mit vielen Einschränkungen. Eine einzige Person kann einen Halbkanton nur dann vertreten - wenn wir dieses Wort ernst nehmen -, wenn dieser mehr oder weniger homogen erscheint, also klare Mehrheitsver- hältnisse in sprachlicher, konfessioneller und parteipoliti- scher Hinsicht kennt. Das trifft und traf bei den beiden Appenzell und Ob- und Nidwalden zu und dürfte, wenn ich die Lage richtig sehe, auch heute noch einigermassen zutreffen. Es trifft aber bei den beiden Basel schon lange nicht mehr zu. Hier fehlt der zweite Vertreter oder die zweite Vertreterin, welche(r) ein weiteres, beachtliches Spektrum der politischen Landschaft abzudecken in der Lage wäre. Ich bitte Sie nochmals um Verständnis für meine frühe Intervention. Ich musste Sie informieren über den Wunsch meines Standes nach Aufwertung zum Vollkanton, wenn ich auch Verständnis habe, dass im Moment dieses Begehren nicht realisiert werden kann.
Schoch: Ich will hier die Problematik der Halbkantone kei- neswegs erschöpfend abhandeln. Auch nicht angesichts der Androhungen der beiden Basler Vertreter, die Problematik später in diesem Rat wieder auf den Tisch zu legen. Es wird sich gegebenenfalls dann ja Gelegenheit dazu bieten, sich der Thematik gründlicher und erschöpfender anzunehmen. Ich will mich heute im Zusammenhang mit dem Vorstoss von Herrn Miville auf eine Fünfpunkteerklärung beschrän- ken, genau so, wie das der Kommissionspräsident getan hat. 1. Ich habe volles Verständnis für den Vorstoss von Herrn Miville und stehe in diesem Sinne zu hundert Prozent hinter dem baselstädtischen Standesvertreter. Ich habe auch Ver- ständnis für die Motivation, die Herrn Miville zu seinem Vorstoss veranlasst hat, nämlich die Tatsache, dass bei der Teilung in Bern und Jura ein falsches, nämlich ein quanti- tatives Kriterium zur Anwendung gelangt ist anstelle eines qualitativen Kriteriums. Ich kann zwar bis zu einem gewissen Grade den Gedanken nachvollziehen, man könne aus Bern nicht einen Halbkanton machen, aber es sind damals eben doch systemfremde Ueberlegungen zur Anwendung gebracht worden.
Herr Rhinow hat von einem Gleichheitsaspekt gesprochen, und er hat Gründe aufgezählt, die dafür sprechen müssen, einen so gewichtigen und so grossen Kanton wie Basel- Landschaft oder auch wie Basel-Stadt zwei Ratsherren bzw. -damen in diesen Rat abordnen zu lassen. Die beiden Herren Miville und Rhinow vergessen, dass wir für diese Aspekte ja die Volkskammer haben, und dass der Ständerat nach ganz
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Parlamentarische Initiative (Miville)
anderen Grundüberlegungen zusammengesetzt ist. Im Stän- derat ist Qualität gefragter als Quantität.
Gerade der Urheber der parlamentarischen Initiative, über die wir uns heute unterhalten, müsste doch wissen - und wenn er es noch nicht weiss, dann ist es höchste Zeit, dass man ihm das jetzt beibringt -, dass Basel-Stadt durch einen einzigen Carl Miville immer noch viel wirksamer vertreten ist als durch zwei mittelmässige Ständeräte. (Herr Miville ver- beugt sich, Heiterkeit)
An sich wären ja alle Halbkantone in der zur Diskussion stehenden Frage natürliche Verbündete. Stösst aber nur ein oder stossen nur zwei Halbkantone vor, sind die übrigen Halbkantone zwangsläufig natürliche Gegner eines solches Vorstosses; sie haben ja gar keine andere Wahl. Ich kann leider keine ganze ablehnende Standesstimme androhen für eine allfällige Verfassungsänderung, aber immerhin eine halbe, und mit Innerrhoden zusammen macht das dann doch auch eine ganze Standesstimme, die einem derartigen Vorstoss mit Sicherheit entschlossen negativ gegenüberste- hen würde. Ich meine: Wenn schon, dann alle Halbkantone zusammen.
Eine Grundwelle im Hinblick auf die Aufwertung ist min- destens bei uns im Kanton Appenzell Ausserhoden nicht feststellbar. Bei uns - ich kann das Herrn Rhinow mit auf den Weg geben - leidet niemand unter der Situation. Offen- sichtlich ist es im Kanton Appenzell Innerrhoden genau gleich und offenbar auch in Ob- und Nidwalden. Offensicht- lich besteht aber mindestens auch im Kanton Basel-Stadt keine wirklich zwingende Grundwelle, sonst hätte ja die Regierung Herrn Miville nicht im Stich gelassen. Ich meine, das sei eigentlich schon recht signifikant, wenn man seinen Standesvertreter in Bern in den Regen hinausschickt und ihm keinen Schirm mitgibt!
Die beiden Appenzell sind im Grunde genommen in einer ganz ähnlichen Situation wie die beiden Basel. Die Basler beissen sich an ihren Wiedervereinigungsartikeln die Zähne aus - soweit sie sie nicht bereits ausgebissen haben. Wir Appenzeller haben aber genau das gleiche. Das weiss man nur nicht. Im Landteilungsbrief von 1597, der nach wie vor gültig ist und nach wie vor volle Rechtswirksamkeit auslöst, wird in der wunderschönen, ausserordentlich einprägsamen und bildhaften Sprache der damaligen Zeit von der späteren Wiedervereinigung gesprochen. Wir haben also mit anderen Worten effektiv eine Situation, wie sie auch in Basel-Stadt und Basel-Landschaft besteht. Es gibt nur einen grossen Unterschied: Bei uns liegt die Landteilung bald 400 Jahre zurück, und in Basel sind es so um die 150 Jahre. Wir haben uns an die Situation gewöhnt. Die Basler brauchen offenbar einfach noch ein bisschen Geduld.
Zumbühl: Nachdem nun fünf Halbkantone ihre Ansicht geäussert haben, bin ich Nummer sechs. Ich möchte ganz kurz sagen, was ich davon halte.
Ich habe in der Kommission den Antrag auf Nichteintreten gestellt, d. h. man sollte der Initiative keine Folge geben, und die Kommission ist mit 7 gegen 2 Stimmen diesem Antrag gefolgt. Warum das? Die Frage der Aufwertung haben wir nun wirklich schon zum dritten Mal offiziell behandelt. Und in unserem Kanton hat sich die Meinung keineswegs geän- dert. Herr Miville, ich muss Ihnen sagen: Die Haltung der Halbkantone ist keineswegs irgendwie gegen Basel-Stadt und Basel-Landschaft gerichtet. Die weisse Fahne kann bei Euch und bei uns gehisst werden. Wir haben aber andere Bedenken und glauben, dass es besser ist, dass wir vorläu- fig (nicht für «ewige» Zeiten) die Sache ruhen lassen. Es kommt einmal der Moment, in dem die Bundesverfassung revidiert wird, und dann haben wir Gelegenheit, fundamen- tal die ganze «Geschichte» zu diskutieren. Wir haben Ver- ständnis für Basel-Stadt und Basel-Landschaft. Es ist wirk- lich ein Sonderfall: die Bevölkerungszahl usw. Aber in unse- rem Staat sollte man nicht allzu sehr in Zahlen denken. Das ist unsere Auffassung. Und mit Herrn alt Ständerat Broger selig - er ist schon einmal zitiert worden - möchte ich sagen: «Wecken wir den schlafenden Hund nicht!»
Miville: Es sind in dieser Debatte zwei Dinge gesagt worden, die ich noch berichtigen möchte bzw. die ich so nicht stehen lassen kann.
Erstens ist gesagt worden - obwohl ich mich dazu in mei- nem Votum bereits geäussert hatte -: «Wieso nur der Kan- ton Basel-Stadt?» Ich habe gesagt: Ich habe es getan, weil die Erfahrung gezeigt hat, dass das Zusammenspannen mit an dieser Frage nicht interessierten anderen Halbkantonen sich als Bremsung erwiesen hat. Nun ist aber zu sagen: Mit dem damaligen Standesvertreter des Kantons Basel-Land- schaft war seinerzeit abgesprochen, dass er mir mit einem Vorstoss folgen werde. Ueber den Kanton Basel-Landschaft also wollte ich in dieser Frage keineswegs hinweggehen. Eine ganze Serie von innerkantonalen Geschehnissen hat dann meinen Kollegen Belser dazu veranlasst, mit der Ein- reichung eines entsprechenden Vorstosses zuzuwarten und weiter zuzuwarten, und schliesslich ist es nicht mehr dazu- gekommen. Ich wollte aber den Kanton Basel-Landschaft keineswegs beiseite lassen.
Und was mir noch wichtiger ist: Verschiedene Votanten haben mir den Vorwurf gemacht, ich würde hier «quantita- tiv» denken. Vor allem Herr Schoch ist darauf sehr einge- hend eingetreten; es gehe doch nicht an, quantitative Argu- mente zu bringen; mit quantitativen Argumenten ist gemeint, dass Basel-Stadt 190 000 Einwohner zählt und in diesem Lande eine wesentliche industrielle Funktion erbringt. Ich muss das dementieren! Das war nicht mein Argument, und davon haben Sie heute in der kurzen Begründung meiner parlamentarischen Initiative kein Wort gehört. Mir geht es einzig und allein um etwas, was ich allen sechs Halbkantonen gegenüber als Unrecht empfinde. Ich empfinde es als ein Unrecht vor allem mit Blick auf das, was im Verhältnis von Kanton Bern und Kanton Jura geschehen ist. Mir geht es nicht um quantitative Aspekte, ich weiss schon, dass das nicht der Massstab für die Lösung dieser Frage sein kann und darf.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Kommission Dagegen
36 Stimmen 3 Stimmen
Schluss der Sitzung um 18.55 Uhr La séance est levée à 18 h 55
2-S
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Parlamentarische Initiative (Miville) Basel-Stadt. Umwandlung in einen Vollkanton Initiative parlementaire (Miville) Bâle-Ville. Statut de canton à part entière
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Jahr
1987
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Band
IV
Volume
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Wintersession
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Session d'hiver
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Sessione invernale
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
01
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
83.226
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 30.11.1987 - 17:00
Date
Data
Seite
580-585
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Pagina
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20 016 074
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